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Elternbrief im Oktober 2009 - Jakob-Brucker-Gymnasium Kaufbeuren

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<strong>Elternbrief</strong> <strong>im</strong> <strong>Oktober</strong> <strong>2009</strong><br />

Sehr geehrte Eltern,<br />

<strong>im</strong> Namen unserer Lehrerinnen und Lehrer sowie der Verwaltungsangestellten am <strong>Jakob</strong>-<strong>Brucker</strong>-<br />

<strong>Gymnasium</strong> darf ich Sie ganz herzlich <strong>im</strong> neuen Schuljahr <strong>2009</strong>/2010 begrüßen. Die folgenden Informationen<br />

möchten Sie mit einigen grundlegenden Verfahrensweisen <strong>im</strong> Schulalltag bekannt<br />

machen. Bitte lesen Sie diese Informationen sorgfältig durch und bestätigen Sie den Empfang<br />

durch Ihre Unterschrift auf dem letzten Blatt.<br />

Schulzeitung „Blickpunkt“<br />

Die Schulleitung strebt eine möglichst weitgehende Offenheit und Transparenz des umfangreichen<br />

und vielfältigen Schullebens am <strong>Jakob</strong>-<strong>Brucker</strong>-<strong>Gymnasium</strong> an. Sie erhalten dazu alle 14 Tage die<br />

Schulzeitung Blickpunkt, die Ihre Tochter / Ihr Sohn in gedruckter Form erhält und an Sie weitergeben<br />

soll und die auch auf der Internetseite der Schule (www.jakob-brucker-gymnasium.de) gelesen<br />

und ausgedruckt werden kann. Der Blickpunkt informiert ausführlich über die <strong>im</strong> Laufe des<br />

Schuljahres stattfindenden Veranstaltungen, Projekte und Aktivitäten sowie über wichtige Termine.<br />

Bitte lesen Sie den Blickpunkt regelmäßig.<br />

Zusammenarbeit von Elternhaus und Schule<br />

Die Zusammenarbeit von Elternhaus und Schule ist selbstverständlich in allen Jahrgangsstufen<br />

eine Voraussetzung für das Gelingen des Bildungs- und Erziehungsauftrags. Gerade in einer Zeit,<br />

in der die erzieherische Arbeit in Schule und Elternhaus <strong>im</strong>mer schwieriger wird, sind wir besonders<br />

auf diese Zusammenarbeit angewiesen. Der Anspruch und das Niveau des <strong>Gymnasium</strong>s machen<br />

eine ausgeprägte und stetige Arbeitshaltung nötig. Mangelnder Fleiß, Vergessen wichtiger Unterrichtsutensilien<br />

oder auch eine unzureichende häusliche Vorbereitung mindern den schulischen<br />

Erfolg der Schülerinnen und Schüler und führen nicht selten zu einer Überforderung am <strong>Gymnasium</strong>.<br />

Tragen daher bitte auch Sie dazu bei, dass sich die Kinder und Jugendlichen an die geltenden<br />

Spielregeln halten, ohne die ein geregelter Schulbetrieb, aber auch ein erfolgreicher Schulbesuch<br />

nicht möglich sind.<br />

Die Zusammenarbeit von Schule und Elternhaus wird nur möglich sein, wenn man miteinander<br />

spricht. Nutzen Sie daher die Einzelsprechstunden der Lehrkräfte. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer<br />

Ihrer Kinder sollten bei allen Fragen zum Unterricht und zur Unterrichtsgestaltung, aber auch<br />

bei Anregungen Ihrerseits sowie bei Unklarheiten oder auch Beschwerden <strong>im</strong>mer die ersten Gesprächspartner<br />

sein, zumal die Lehrkräfte die unmittelbare pädagogische Verantwortung für ihre<br />

Erziehungsarbeit und ihren Unterricht tragen.<br />

Ab <strong>Oktober</strong> führen wir Klassenelternabende durch, die der allgemeinen Information und Aussprache<br />

dienen. Alle Lehrkräfte stehen für Sie bei den Elternsprechtagen für ein Gespräch zur Verfügung.<br />

Zu best<strong>im</strong>mten Anlässen (Fächerwahl, Ausbildungsrichtung) finden eigene Informationsveranstaltungen<br />

statt, zu denen Sie rechtzeitig eingeladen werden. Bei allen Angelegenheiten, die für<br />

1


die Schule von allgemeiner Bedeutung sind, wirkt der Elternbeirat (12 gewählte Elternvertreterinnen<br />

und -vertreter) beratend mit, der so das Vertrauensverhältnis zwischen Eltern und Lehrern vertieft<br />

und das Schulleben mitgestaltet. Auf Beschluss des Elternbeirats werden an unserer Schule in<br />

den Jahrgangsstufen 5 mit 9 eigene Klassenelternsprecher gewählt. Diese haben die Funktion<br />

eines Helfers des Elternbeirats. Sie tragen wesentlich mit dazu bei, die Bildung einer guten Klassengemeinschaft<br />

durch Aktivitäten mit den Kindern zu unterstützen. Die Wahl der Klassenelternsprecher<br />

wird <strong>im</strong> Rahmen der jeweiligen Klassenelternabende stattfinden. Zusätzliche Informationen<br />

zu den Klassenelternsprechern finden Sie auf einem gesonderten Blatt <strong>im</strong> Anhang.<br />

Wie Sie sicherlich wissen, wird die Ausstattung unserer Schule von der Stadt <strong>Kaufbeuren</strong> als Sachaufwandsträger<br />

gestellt. Viele wünschenswerte Anschaffungen können jedoch, unabhängig von der<br />

Einsicht der Verantwortlichen, aufgrund des fehlenden finanziellen Leistungsvermögens der Stadt<br />

nicht realisiert werden. So leistet in vielen Fällen der Elternbeirat durch Ihre Spenden wertvolle finanzielle<br />

Unterstützung, ohne die die Schule auf so manch sinnvolle und notwendige Anschaffung<br />

verzichten müsste. Aus diesem Grund wird sich der Elternbeirat demnächst mit der Bitte um eine<br />

Elternspende an Sie wenden und Ihnen eine Vorschau über die zu erwartenden Investitionen geben.<br />

Die Abrechnung erfolgt über den Elternbeirat, der regelmäßig über Neuanschaffungen aus<br />

den Mitteln der Elternspende berichten wird. Ich möchte an dieser Stelle an Ihre Großzügigkeit<br />

appellieren und Ihnen <strong>im</strong> Voraus bereits für Ihre Unterstützung danken. Neben der Elternspende<br />

unterhält die Schule auf der Grundlage eines gemeinsamen Beschlusses von Schulleitung und Elternbeirat<br />

einen Gemeinschaftsfonds, der aus einem jährlichen Betrag von 3,-- € pro Familie besteht.<br />

Ich möchte ausdrücklich darauf hinweisen, dass es sich auch hierbei um keine Pflichtabgabe,<br />

sondern um eine freiwillige Leistung handelt, auf die die Schule aber in vielfacher Weise angewiesen<br />

ist. Die Gelder werden ausschließlich für soziale und gemeinschaftsfördernde Zwecke an unserer<br />

Schule verwendet. Hierzu gehören z. B. begrenzte Zuschüsse zu Fahrten und anderen schulischen<br />

Veranstaltungen, soweit eine Bedürftigkeit vorliegt. Begründete Anträge richten Sie bitte<br />

formlos an die Schule.<br />

Hausordnung<br />

Im Rahmen unserer geltenden Hausordnung möchte ich auf zwei Punkte besonders hinweisen:<br />

Das Rauchen in der Schule und auf dem Schulgelände ist grundsätzlich untersagt. Dies gilt sowohl<br />

für Schülerinnen und Schüler als auch für alle Lehrkräfte, Angestellte und Besucher.<br />

Mobilfunktelefone sowie sonstige digitale Speichermedien müssen <strong>im</strong> Schulgebäude und auf dem<br />

Schulgelände während der Unterrichtszeit grundsätzlich ausgeschaltet sein. Die Lehrkräfte haben<br />

die Anweisung, bei Zuwiderhandlung die Geräte vorübergehend einzuziehen und sie nur den Erziehungsberechtigten<br />

auszuhändigen. In Ausnahmefällen (z. B. bei einer dringenden Benachrichtigung<br />

der Eltern) darf nach Genehmigung durch eine Lehrkraft vom Mobilfunktelefon Gebrauch gemacht<br />

werden. Es ist außerdem <strong>im</strong> Schulhaus und auf dem Schulgelände grundsätzlich verboten,<br />

Film- oder Tonaufnahmen mit einem Handy vorzunehmen. Bei begründetem Verdacht, dass auf<br />

Schülerhandys Gewaltvideos, pornographische oder menschenverachtende Darstellungen angeschaut<br />

oder ausgetauscht werden, wird auf jeden Fall die Polizei eingeschaltet.<br />

Sicherheit<br />

Ein großer Schulbetrieb kann nur sicher funktionieren, wenn best<strong>im</strong>mte Regeln und Verfahrensweisen<br />

eingehalten werden. Ich möchte Sie daher bitten, folgende Punkte genau zu beachten: Bei<br />

allen schulischen Veranstaltungen besteht für Ihre Kinder eine Schüler-Unfallversicherung, die<br />

bei Unfällen auf dem Schulweg und <strong>im</strong> Schulbereich eintritt. Die Schüler-Unfallversicherung ist für<br />

Sie kostenlos, doch muss jeder Unfall umgehend <strong>im</strong> Sekretariat gemeldet und schriftlich erfasst<br />

werden. Bitte teilen Sie auch dem behandelnden Arzt mit, dass es sich um einen Schulunfall handelt.<br />

Sachbeschädigungen (z. B. an Kleidungsstücken, Fahrrädern etc.) sind bei der Schüler-Unfallversicherung<br />

nicht mitversichert. Das Mitbringen und Mitführen von gefährlichen Gegenständen<br />

ist grundsätzlich verboten. Die Schulordnung verpflichtet die Lehrerinnen und Lehrer, solche<br />

Gegenstände den Schülerinnen und Schülern abzunehmen und sicherzustellen. Bei Sachbeschä-<br />

2


digungen, die an schulischen Einrichtungsgegenständen vorsätzlich begangen werden, wird der<br />

Verursacher haftbar gemacht.<br />

Ordnungsmaßnahmen<br />

Ordnungsmaßnahmen sind Mittel, die die Schule ergreift, wenn sie das Fehlverhalten von Schülerinnen<br />

und Schülern beanstandet und eine Verhaltensänderung bewirken will. Ordnungsmaßnahmen<br />

in diesem Sinne sind Verweise, verschärfte Verweise, Versetzung in eine andere Klasse, Ausschluss<br />

vom Unterricht für eine best<strong>im</strong>mte Zeit, die Androhung der Entlassung und die Entlassung<br />

selbst. Es gibt auch andere Erziehungsmaßnahmen. Es wurden in den letzten Jahren mit der so<br />

genannten Sozialstunde sehr gute Erfahrungen gemacht. Sozialstunde heißt, dass bei einem entsprechenden<br />

Anlass auf eine schriftlichen Ordnungsmaßnahme verzichtet wird und die Schülerin<br />

oder der Schüler stattdessen während der unterrichtsfreien Zeit eine Stunde lang dem Hausmeister<br />

oder einem Lehrer bei best<strong>im</strong>mten Tätigkeiten hilft. Die Eltern werden hiervon schriftlich informiert.<br />

Daneben existiert der so genannte „Trainingsraum“ (bekannt auch als „Bielefelder Modell“). Er<br />

soll dazu dienen, die Disziplin allgemein zu fördern und die Effektivität des Unterrichts zu steigern.<br />

Dieses Programm geht von folgenden Vorgaben aus: Jeder Schüler, jede Schülerin hat das Recht,<br />

ungestört zu lernen, jeder Lehrer, jede Lehrerin hat das Recht, ungestört zu unterrichten und Lehrer<br />

und Schüler gehen respektvoll miteinander um und achten die Rechte des Anderen. Ein Schüler,<br />

der in einer Unterrichtsstunde stört, wird zunächst deutlich ermahnt, den Unterricht nicht weiter<br />

zu stören. Ändert er sein Verhalten nicht, wird er von der Lehrkraft in den Trainingsraum geschickt.<br />

Dort hat er unter Aufsicht Gelegenheit, über sein Verhalten nachzudenken und dies schriftlich zu<br />

formulieren. Wichtig ist, dass der Schüler den Stoff, den er versäumt, selbständig nachzuholen hat,<br />

da er in der nächsten Unterrichtsstunde sowohl ausgefragt werden kann als auch Stegreifaufgaben<br />

mitschreiben muss. Der Aufenthalt <strong>im</strong> Trainingsraum ist (wie alle anderen Ordnungsmaßnahmen<br />

auch) keine Strafe. Dem Schüler soll lediglich bewusst gemacht werden, dass sein Stören ein Fehlverhalten<br />

darstellt, für das er die Konsequenzen zu tragen hat. Wir versprechen uns davon eine<br />

deutliche Verbesserung der unterrichtlichen Situation <strong>im</strong> Interesse der Schülerinnen und Schüler,<br />

die dem Unterricht konzentriert folgen wollen, da es nicht sein kann, dass Schüler, die den Unterricht<br />

regelmäßig stören, mehr Aufmerksamkeit beanspruchen als diejenigen, die dem Unterricht<br />

ihre Wertschätzung entgegen bringen.<br />

Krankmeldungen<br />

Krankheitsfälle oder sonstige zwingende Gründe eines Fernbleibens vom Unterricht sind der Schule<br />

unverzüglich mitzuteilen, das heißt, dass die Schule noch am gleichen Tag am Morgen vor Unterrichtsbeginn<br />

verständigt wird. Die Mitteilung muss bis spätestens 7.50 Uhr bei uns eingehen.<br />

Dies kann auf drei Wegen erfolgen: (1) durch eine telefonische Mitteilung unter 08341/ 96655-0 (bis<br />

7.30 Uhr auf dem Anrufbeantworter), (2) durch eine schriftliche Mitteilung in Form der Weitergabe<br />

durch Eltern, Geschwister oder Mitschüler und (3) per Fax: 08341/96655-199. Erfolgt die Mitteilung<br />

telefonisch, so ist die schriftliche Entschuldigung innerhalb von zwei Tagen nachzureichen. Bei<br />

Erkrankung von mehr als drei Unterrichtstagen ist bei Wiederbesuch der Schule eine Mitteilung<br />

über die Dauer der Krankheit vorzulegen. Dauert die Erkrankung mehr als zehn Unterrichtstage, so<br />

kann die Schule die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses verlangen. Häufen sich krankheitsbedingte<br />

Schulversäumnisse oder bestehen an der Erkrankung Zweifel, kann die Schule die Vorlage<br />

eines schulärztlichen Zeugnisses verlangen; wird das Zeugnis nicht vorgelegt, so gilt das Fernbleiben<br />

als unentschuldigt. Vordrucke zur Krankheitsanzeige bzw. zur Krankheitsbestätigung sind<br />

<strong>im</strong> Sekretariat erhältlich. Ihr Kind kann gern einige Vordrucke vorsorglich mit nach Hause nehmen.<br />

Im Falle, dass eine körperliche Beeinträchtigung oder Unpässlichkeit während der Unterrichtszeit<br />

auftritt und dieser abgebrochen wird, ist dies ausnahmslos nur mit Zust<strong>im</strong>mung des Direktorats<br />

möglich, da die Schule sonst gegen ihre Aufsichtspflicht verstoßen würde. Bei minderjährigen<br />

Schülern kann das Verlassen der Schule nur gestattet werden, wenn ein Erziehungsberechtigter<br />

dem zust<strong>im</strong>mt. Ich darf Sie daher bitten, auf nachstehender Empfangsbescheinigung eine private,<br />

bzw. berufliche Telefonnummer anzugeben, unter der wir Sie auch vormittags erreichen können.<br />

Ohne Zust<strong>im</strong>mung eines Erziehungsberechtigten halten sich erkrankte Schüler bis zum Unterrichts-<br />

3


ende in der Regel <strong>im</strong> Krankenz<strong>im</strong>mer auf. Sollte dies bei Ihrem Kind der Fall gewesen sein, werden<br />

Sie durch einen schriftlichen Hinweis, den Sie bitte unterschrieben an die Schule zurückleiten, hiervon<br />

in Kenntnis gesetzt. Eine Sonderregelung gibt es für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen<br />

5 mit 8: Um zu verhindern, dass Ihren Kindern auf dem Schulweg etwas Unvorhergesehenes<br />

zustößt, wird die Anwesenheit der Schülerinnen und Schüler unmittelbar nach Unterrichtsbeginn<br />

kontrolliert. Sollte ein Schüler der Jahrgangsstufen 5 mit 8 unentschuldigt fehlen, so werden<br />

Sie als Erziehungsberechtigte davon unverzüglich in Kenntnis gesetzt. Für die eventuelle Einleitung<br />

weiterer Maßnahmen sind dann Sie zuständig. Sind die Erziehungsberechtigten nicht zu erreichen,<br />

so wird die Schule nach Lage des Falls die Entscheidung treffen, ob es notwendig ist, die Polizei zu<br />

verständigen.<br />

Ein vorzeitiger Unterrichtsschluss (z. B. bei Erkrankung oder dienstlicher Abwesenheit von<br />

Lehrkräften, wegen einer Veranstaltung oder kl<strong>im</strong>atischer Besonderheiten), wird den Schülerinnen<br />

und Schülern <strong>im</strong> Allgemeinen rechtzeitig (d. h. am Tag zuvor) durch Aushang mitgeteilt, so dass<br />

Sie hierüber durch Ihre Kinder informiert werden. Für den Fall, dass der Unterrichtsausfall aus<br />

aktuellen Gründen erst am Vormittag verfügt wird, bitte ich Sie, uns vorsorglich auf dem schon<br />

erwähnten Empfangsabschnitt mitzuteilen, ob Ihr Kind auch in diesen Fällen die Schule vorzeitig<br />

verlassen darf oder ob Sie die Beaufsichtigung bis zum regulären Unterrichtsende wünschen. In<br />

diesem Fall hat sich Ihr Kind von sich aus <strong>im</strong> Sekretariat zu melden. Ich weise darauf hin, dass die<br />

Hauptverantwortung für die Sicherheit Ihres Kindes auf dem Schulweg nach wie vor bei Ihnen liegt.<br />

Aufgabe der Schule ist es, Sie zu unterstützen und nach Möglichkeit dazu beizutragen, eine<br />

unnötige Gefährdung der Kinder zu verhindern.<br />

Beurlaubungen<br />

Schülerinnen und Schüler können nur in dringenden Ausnahmefällen auf schriftlichen Antrag<br />

eines Erziehungsberechtigten durch das Direktorat beurlaubt werden. Mitteilungen von Vereinen,<br />

Behörden oder Ärzten können einen solchen Antrag nicht ersetzen. Leider nehmen in letzter Zeit<br />

die Anträge auf Beurlaubung erheblich zu, wobei nicht <strong>im</strong>mer erkennbar ist, dass es sich tatsächlich<br />

um dringende Ausnahmefälle handelt. Ich darf Sie daher bitten, wirklich nur dann eine Beurlaubung<br />

zu beantragen, wenn dies wichtig und unvermeidbar ist. Bitte legen Sie den begründeten Antrag<br />

unter Angabe von Name und Klasse Ihres Kindes so rechtzeitig bei der Schulleitung vor, dass<br />

das Ergebnis etwa erforderlicher Rückfragen bei der Entscheidung über die Gewährung der Beurlaubung<br />

berücksichtigt werden kann. Von akuten Notfällen abgesehen, bitten wir Sie <strong>im</strong> schulischen<br />

Interesse Ihres Kindes dringend darum, Arzttermine möglichst in die unterrichtsfreie Zeit zu<br />

legen. Reise- oder Urlaubstermine können grundsätzlich nicht als Begründung für eine Beurlaubung<br />

angesehen werden.<br />

Eine längerfristige Befreiung vom Sport oder auch von einzelnen Sportarten spricht der<br />

Schulleiter aufgrund eines ärztlichen Zeugnisses aus. Dabei soll der Arzt auch eine Aussage dazu<br />

machen, ob eventuell eine begrenzte Beteiligung am Sportunterricht möglich und sinnvoll ist.<br />

Befreiungen gelten jeweils nur für das laufende Schuljahr und müssen zu Beginn jedes Schuljahres<br />

erneut beantragt werden.<br />

Bildrechte<br />

Die Schule ist verpflichtet, bei allen Veröffentlichungen von Bildern (z. B. Jahresbericht, Internetseite<br />

der Schule u.a.) die Zust<strong>im</strong>mung der abgebildeten Schülerinnen und Schüler, bzw. deren Erziehungsberechtigten<br />

einzuholen. Wir haben in diesem Schuljahr eine gesonderte Zust<strong>im</strong>mungserklärung<br />

verfasst, die Sie bitte ausfüllen und unterschrieben dem Klassenleiter zurückgeben.<br />

Schulfahrten und Austauschprogramme<br />

Der Unterricht wird in einigen Jahrgangsstufen durch Schulfahrten und Sprachreisen ergänzt. In<br />

der 6. Klasse findet ein Schullandhe<strong>im</strong>aufenthalt, in den 8. Klassen ein Skilager und für die<br />

Kollegiatinnen und Kollegiaten der K12, bzw. Q11 eine Studienfahrt statt. Dieses Fahrtenprogramm<br />

wird durch so genannte Besinnungstage ergänzt, die in diesem Jahr in den 9. Klassen<br />

durchgeführt werden.<br />

4


Das <strong>Jakob</strong>-<strong>Brucker</strong>-<strong>Gymnasium</strong> unterhält vier internationale Schulpartnerschaften mit Schulen<br />

in Frankreich (Crest und Figeac), Italien (Vicenza) und der Tschechischen Republik (Jablonec nad<br />

Nisou). Es handelt sich dabei nicht um sporadische Kontakte, sondern um echte und lebendige<br />

Beziehungen, deren Pflege der Schule sehr am Herzen liegt. Es wäre sehr schön, wenn Sie sich<br />

bereit erklären würden, ausländische Schülerinnen und Schüler, die bei uns zu Gast sind, bei sich<br />

aufzunehmen. In der 9. Jahrgangsstufe findet ein einwöchiger Aufenthalt an einer englischen<br />

Sprachenschule (Kent School of English in Broadstairs) statt.<br />

Schulberatung und schulpsychologischer Dienst<br />

Bei Beratungsfällen, sei es <strong>im</strong> Zusammenhang mit dem Übertritt an eine andere Schulart oder ins<br />

Berufsleben sowie bei Lernstörungen oder sonstigen Leistungsbeeinträchtigungen stehen für Sie<br />

unser Beratungslehrer, Herr Johannes Wahler und unsere Schulpsychologin, Frau Anna Bergmann,<br />

als Ansprechpartner zur Verfügung.<br />

Kosten<br />

Die Schule muss für die Bereitstellung von Kopien und sonstiger nicht zuschussfähiger Lernmittel<br />

pro Schüler einen pauschalen Medienbeitrag in Höhe von 15 € erheben. Für den am Schuljahresende<br />

erscheinenden Jahresbericht ist ein Eigenanteil in Höhe von 8 €, der <strong>im</strong> Februar 2010 eingesammelt<br />

wird, nötig. Für Verbrauchs- bzw. Exper<strong>im</strong>entier-Materialien in den Fächern Natur und<br />

Technik (Jgst. 5) sowie für die Chemie-Übungen (Jgst. 8) sind insgesamt 5 € zu entrichten.<br />

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen einige wichtige Hinweise gegeben und eventuelle Fragen<br />

Ihrerseits bereits <strong>im</strong> Vorfeld beantwortet zu haben. Sollten Sie weitere Fragen an uns haben,<br />

können Sie sich jederzeit an uns wenden. Ich wünsche Ihnen und Ihren Kindern alles Gute für das<br />

neue Schuljahr.<br />

Werner Altmann<br />

Schulleiter<br />

5


An alle Schülerinnen und Schüler und deren Erziehungsberechtigte<br />

Thema: Recht am eigenen Bild<br />

Der Gesetzgeber sieht zwingend vor, dass Veröffentlichungen jeglicher Art nur noch mit<br />

Zust<strong>im</strong>mung der abgebildeten Personen bzw. deren Erziehungsberechtigten durchgeführt werden<br />

dürfen.<br />

An unserer Schule gibt es regelmäßig Bild- und Filmaufnahmen von und mit Schülern. Diese<br />

Aufnahmen werden insbesondere in Print-Publikationen wie Schüler- oder Tageszeitung,<br />

Jahresbericht, Info-Broschüren oder online <strong>im</strong> Rahmen der Schulhomepage veröffentlicht.<br />

Jede weitergehende Veröffentlichung, insbesondere die Nutzung für kommerzielle Zwecke oder<br />

eine Funk- und Fernsehausstrahlung sind von Seiten der Schule her auf jeden Fall<br />

ausgeschlossen. Es werden auch keine persönlichen Daten wie z. B. Adressen, Telefon- und Fax-<br />

Nummern oder private E-Mail-Adressen veröffentlicht.<br />

Im Folgenden bitten wir Sie um eine Erklärung darüber, welcher Art der Veröffentlichung Sie<br />

zust<strong>im</strong>men.<br />

Bitte untenstehenden Abschnitt ausfüllen, unterschreiben, abtrennen und zusammen mit<br />

der Empfangsbestätigung des <strong>Elternbrief</strong>es be<strong>im</strong> Klassenleiter abgeben.<br />

-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />

Name und Vorname der Schülerin/des Schülers Klasse<br />

Ich bin/Wir sind damit einverstanden, dass Bildaufnahmen in oben genannten<br />

Printmedien <strong>im</strong> Rahmen des Schullebens veröffentlicht werden.<br />

(Zutreffendes bitte ankreuzen) Ja Nein<br />

Ich bin/Wir sind damit einverstanden, dass Bild- und Videoaufnahmen auf unserer<br />

Schulhomepage veröffentlicht werden.<br />

(Zutreffendes bitte ankreuzen) Ja Nein<br />

Diese Zust<strong>im</strong>mung zur Veröffentlichung schulischer Medienprojekte gilt für das laufende<br />

Schuljahr bis auf Widerruf.<br />

<strong>Kaufbeuren</strong>, September <strong>2009</strong><br />

Unterschrift der Schülerin/des Schülers<br />

____________________________<br />

Unterschrift des/der Erziehungsberechtigten für Schülerinnen und Schüler unter 18 Jahren<br />

6


Empfangsbestätigung und<br />

Erklärungen der Erziehungsberechtigten<br />

(Bitte gut leserlich ausfüllen und über den Klassenleiter zurückgeben)<br />

Name des Schülers / der Schülerin: Klasse:<br />

_____________________________________________________________ ______________<br />

Ich habe vom <strong>Elternbrief</strong> <strong>Oktober</strong> <strong>2009</strong> des <strong>Jakob</strong>-<strong>Brucker</strong>-<strong>Gymnasium</strong>s <strong>Kaufbeuren</strong> Kenntnis<br />

genommen:<br />

______________________ ____________________________________________________<br />

(Datum) (Unterschrift des Erziehungsberechtigten)<br />

Bitte unbedingt angeben:<br />

Ich/wir sind während der Unterrichtszeit unter folgenden Telefonnummern, bzw. Emailadresse zu<br />

erreichen:<br />

Telefon privat: ________________________________________________________________________<br />

Telefon beruflich:______________________________________________________________________<br />

Email-Adresse:________________________________________________________________________<br />

Telefonnummer einer Person unseres Vertrauens (bitte auch Name angeben):<br />

Bei Schülern der Jahrgangsstufen 5 mit 8 bitte angeben:<br />

Im Falle einer vorzeitigen Unterrichtsbeendigung, die tags zuvor noch nicht angekündigt werden<br />

konnte,<br />

0 bin ich/sind wir damit einverstanden, dass mein/unser Kind die Schule vor dem regulären Unterrichtsende<br />

verlassen darf;<br />

0 wünsche ich, dass mein Kind bis zum regulären Unterrichtsende in der Schule beaufsichtigt wird. Ich<br />

werde mein Kind darüber informieren, sich in diesem Fall nach Unterrichtsschluss von sich aus <strong>im</strong> Sekretariat<br />

zu melden.<br />

(Bitte nur eine Möglichkeit ankreuzen)<br />

7

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