1. Elternbrief im September 2007 - Jakob-Brucker-Gymnasium ...

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1. Elternbrief im September 2007 Sehr geehrte Eltern, im Namen unserer Lehrerinnen und Lehrer sowie der Verwaltungsangestellten am Jakob- Brucker-Gymnasium darf ich Sie ganz herzlich im neuen Schuljahr 2007/2008 begrüßen. Die folgenden Informationen möchten Sie mit einigen grundlegenden Verfahrensweisen im Schulalltag sowie aktuellen Veränderungen in der Schul- und Personalstruktur bekannt machen. Bitte lesen Sie diese Informationen sorgfältig durch und bestätigen Sie den Empfang durch Ihre Unterschrift auf dem letzten Blatt. Schulzeitung „Blickpunkt“ Die Schulleitung strebt eine weitestgehende Offenheit und Transparenz des umfangreichen und vielfältigen Schullebens am Jakob-Brucker-Gymnasium an. Sie erhalten dazu alle 14 Tage die Schulzeitung „Blickpunkt“, die Ihre Tochter / Ihr Sohn in gedruckter Form erhält und an Sie weitergeben soll und die auch auf der Internetseite der Schule eingesehen werden kann (www.jakob-brucker-gymnasium.de). Der „Blickpunkt“ informiert ausführlich über die im Laufe des Schuljahres stattfindenden Veranstaltungen, Projekte und Aktivitäten sowie über wichtige Termine. Bitte lesen Sie den „Blickpunkt“ regelmäßig. Schülerzahlen und Klassenbildung Die Gesamtschülerzahl betrug zu Schuljahresbeginn 1352 Schülerinnen und Schüler, davon 912 Buben und 440 Mädchen, die in 39 Klassen, 29 Leistungskursen und 81 Grundkursen unterrichtet werden. Die 193 Schülerinnen und Schüler der 5. Jahrgangsstufe wurden auf 7 Klassen verteilt. Dadurch konnte die Klassenstärke im Vergleich zum Vorjahr deutlich reduziert werden. Die Klasseneinteilung (in Klammern die Schülerzahl) sieht folgendermaßen aus: 5a (25), 5b (29), 5c (26), 5d (27), 5e (27), 5f (30), 5g (29) 6a (32), 6b (29), 6c (31), 6d (31), 6e (29), 6f (26) 7a (28), 7b (28), 7c (26), 7d (26), 7e (30), 7f (27) 8a (28), 8b (29), 8c (28), 8d (29), 8e (31), 8f (29) 9a (29), 9b (32), 9c (33, 9d (32) 10a (31), 10b (31), 10c (31), 10d (28), 10e (30) 11a (26), 11b (24), 11c (28), 11d (26), 11e (27)

<strong>1.</strong> <strong>Elternbrief</strong> <strong>im</strong> <strong>September</strong> <strong>2007</strong><br />

Sehr geehrte Eltern,<br />

<strong>im</strong> Namen unserer Lehrerinnen und Lehrer sowie der Verwaltungsangestellten am <strong>Jakob</strong>-<br />

<strong>Brucker</strong>-<strong>Gymnasium</strong> darf ich Sie ganz herzlich <strong>im</strong> neuen Schuljahr <strong>2007</strong>/2008 begrüßen. Die<br />

folgenden Informationen möchten Sie mit einigen grundlegenden Verfahrensweisen <strong>im</strong> Schulalltag<br />

sowie aktuellen Veränderungen in der Schul- und Personalstruktur bekannt machen. Bitte<br />

lesen Sie diese Informationen sorgfältig durch und bestätigen Sie den Empfang durch Ihre Unterschrift<br />

auf dem letzten Blatt.<br />

Schulzeitung „Blickpunkt“<br />

Die Schulleitung strebt eine weitestgehende Offenheit und Transparenz des umfangreichen und<br />

vielfältigen Schullebens am <strong>Jakob</strong>-<strong>Brucker</strong>-<strong>Gymnasium</strong> an. Sie erhalten dazu alle 14 Tage die<br />

Schulzeitung „Blickpunkt“, die Ihre Tochter / Ihr Sohn in gedruckter Form erhält und an Sie weitergeben<br />

soll und die auch auf der Internetseite der Schule eingesehen werden kann<br />

(www.jakob-brucker-gymnasium.de). Der „Blickpunkt“ informiert ausführlich über die <strong>im</strong> Laufe<br />

des Schuljahres stattfindenden Veranstaltungen, Projekte und Aktivitäten sowie über wichtige<br />

Termine. Bitte lesen Sie den „Blickpunkt“ regelmäßig.<br />

Schülerzahlen und Klassenbildung<br />

Die Gesamtschülerzahl betrug zu Schuljahresbeginn 1352 Schülerinnen und Schüler, davon<br />

912 Buben und 440 Mädchen, die in 39 Klassen, 29 Leistungskursen und 81 Grundkursen unterrichtet<br />

werden. Die 193 Schülerinnen und Schüler der 5. Jahrgangsstufe wurden auf 7 Klassen<br />

verteilt. Dadurch konnte die Klassenstärke <strong>im</strong> Vergleich zum Vorjahr deutlich reduziert werden.<br />

Die Klasseneinteilung (in Klammern die Schülerzahl) sieht folgendermaßen aus:<br />

5a (25), 5b (29), 5c (26), 5d (27), 5e (27), 5f (30), 5g (29)<br />

6a (32), 6b (29), 6c (31), 6d (31), 6e (29), 6f (26)<br />

7a (28), 7b (28), 7c (26), 7d (26), 7e (30), 7f (27)<br />

8a (28), 8b (29), 8c (28), 8d (29), 8e (31), 8f (29)<br />

9a (29), 9b (32), 9c (33, 9d (32)<br />

10a (31), 10b (31), 10c (31), 10d (28), 10e (30)<br />

11a (26), 11b (24), 11c (28), 11d (26), 11e (27)


Neue Lehrkräfte<br />

Die Anzahl der Lehrkräfte hat sich in diesem Schuljahr deutlich erhöht. Es werden insgesamt 95<br />

Lehrer und Lehrerinnen unterrichten. Neu zugewiesen, bzw. neu eingestellt wurden die folgenden<br />

Lehrkräfte: Frau Melanie Bader (Biologie, Chemie), Frau Pia Erbshäuser (Mathematik, Wirtschaft<br />

und Recht), Frau Veronika Friedl (Latein, Französisch), Frau Andrea Hellstern-Schmidt<br />

(Deutsch, Englisch), Frau Margot Mayr (Englisch, Französisch), Herr Michael Öller (Englisch,<br />

Geschichte), Herr Heiner Römer (Mathematik, Physik), Frau Inka Schuh (Deutsch, Geographie),<br />

Frau Johanna Zwerger (Kunst), Frau Eva Gruber (Mathematik), Herr Baldur Kempf (Biologie,<br />

Chemie, Physik), Frau Daniela Lisiecki (Französisch), Herr Dr. Gerhard Machacek (Chemie),<br />

Herr Klaus Obermeyer (Physik), Frau Silvia Ried (Kunst), Herr Albert Schwarz (Latein), Herr<br />

Friedrich Funfack (Mathematik, Psychologie), Frau Stephanie Huber (Deutsch, Englisch), Herr<br />

Michael Kienberger (Kath. Religion, Latein), Herr Matthias Schappert (Englisch, Sport), Frau<br />

Ines Schmidt (Deutsch, Geschichte).<br />

Zusammenarbeit von Elternhaus und Schule<br />

Die Zusammenarbeit von Elternhaus und Schule ist selbstverständlich in allen Jahrgangsstufen<br />

eine Voraussetzung für das Gelingen des Bildungs- und Erziehungsauftrags. Gerade in einer<br />

Zeit, in der die erzieherische Arbeit in Schule und Elternhaus <strong>im</strong>mer schwieriger wird, sind wir<br />

besonders auf diese Zusammenarbeit angewiesen. Der Anspruch und das Niveau des <strong>Gymnasium</strong>s<br />

machen ein ausgeprägtes und stetiges Arbeitspensum sowie eine angemessene Arbeitshaltung<br />

nötig. Fehlende Arbeitshaltung, mangelnder Fleiß, Vergessen wichtiger Unterrichtsutensilien<br />

oder auch eine mangelnde häusliche Vorbereitung erfordern von den Lehrkräften unnötige<br />

Arbeit, mindern den schulischen Erfolg der Schülerinnen und Schüler und führen nicht<br />

selten zu einer Überforderung am <strong>Gymnasium</strong>. Tragen daher bitte auch Sie dazu bei, dass sich<br />

die Kinder und Jugendlichen an die geltenden Spielregeln halten, ohne die ein geregelter Schulbetrieb,<br />

aber auch ein erfolgreicher Schulbesuch nicht möglich ist. Die Zusammenarbeit von<br />

Schule und Elternhaus wird nur möglich sein, wenn man miteinander spricht. Nutzen Sie daher<br />

die Einzelsprechstunden der Lehrkräfte. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer Ihrer Kinder sollten<br />

bei allen Fragen zum Unterricht und zur Unterrichtsgestaltung, aber auch bei Anregungen<br />

Ihrerseits sowie bei Unklarheiten oder auch Beschwerden <strong>im</strong>mer die ersten Gesprächspartner<br />

sein, zumal die Lehrkräfte die unmittelbare pädagogische Verantwortung für ihre Erziehungsarbeit<br />

und ihren Unterricht tragen. Die Lehrkräfte bitten darum, einen geplanten Besuch der regelmäßigen<br />

Sprechstunde über die Kinder anzukündigen. So können Ballungen oder Wartezeiten<br />

vermieden werden. Ab Oktober führen wir Klassenelternabende durch, die der allgemeinen<br />

Information und Aussprache dienen. Alle Lehrkräfte stehen für Sie bei den Elternsprechtagen<br />

für ein Gespräch zur Verfügung. Zu best<strong>im</strong>mten Anlässen (Fächerwahl für die Kollegstufe,<br />

Wahl der 2. Fremdsprache bzw. Ausbildungsrichtung für die 6. Klasse, Wahl der Ausbildungsrichtung<br />

für die 8. Klasse u. a.) finden eigene Veranstaltungen statt, zu denen Sie rechtzeitig<br />

eingeladen werden. Bei allen Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung<br />

sind, wirkt der Elternbeirat (12 gewählte Elternvertreterinnen und -vertreter) beratend mit, der<br />

so das Vertrauensverhältnis zwischen Eltern und Lehrern vertieft und das Schulleben mitgestaltet.<br />

Auf Beschluss des Elternbeirats werden an unserer Schule in den Jahrgangsstufen 5 mit 9<br />

eigene Klassenelternsprecher gewählt. Nach dem Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz<br />

haben diese die Funktion eines Helfers des Elternbeirats. Sie tragen wesentlich mit dazu<br />

bei, die Bildung einer guten Klassengemeinschaft durch Aktivitäten mit den Kindern zu unterstützen.<br />

Die Wahl der Klassenelternsprecher wird <strong>im</strong> Rahmen der jeweiligen Klassenelternabende<br />

stattfinden. Zusätzliche Informationen zu den Klassenelternsprechern finden Sie auf einem<br />

gesonderten Blatt <strong>im</strong> Anhang.<br />

2


Wie Sie sicherlich wissen, wird die Ausstattung unserer Schule von der Stadt Kaufbeuren als<br />

Sachaufwandsträger gestellt. Viele wünschenswerte Anschaffungen können jedoch, unabhängig<br />

von der Einsicht der Verantwortlichen, aufgrund des fehlenden finanziellen Leistungsvermögens<br />

der Stadt nicht realisiert werden. So leistet in vielen Fällen der Elternbeirat durch Ihre Spenden<br />

wertvolle finanzielle Unterstützung, ohne die die Schule auf manch sinnvolle und notwendige<br />

Anschaffung verzichten müsste. Aus diesem Grund wird sich der Elternbeirat demnächst mit der<br />

Bitte um eine Elternspende an Sie wenden und Ihnen eine Vorschau über die zu erwartenden<br />

Investitionen geben. Die Abrechnung erfolgt über den Elternbeirat, der regelmäßig über Neuanschaffungen<br />

aus den Mitteln der Elternspende berichten wird. Ich möchte an dieser Stelle an<br />

Ihre Großzügigkeit appellieren und Ihnen <strong>im</strong> Voraus bereits für Ihre Unterstützung danken. Neben<br />

der Elternspende unterhält die Schule auf der Grundlage eines gemeinsamen Beschlusses<br />

von Schulleitung und Elternbeirat einen Gemeinschaftsfonds, der aus einem jährlichen Betrag<br />

von 3 Euro pro Familie besteht. Ich möchte ausdrücklich daraufhin weisen, dass es sich auch<br />

hierbei um keine Pflichtabgabe, sondern um eine freiwillige Leistung handelt, auf die die Schule<br />

aber in vielfacher Weise angewiesen ist. Die Gelder werden ausschließlich für soziale und gemeinschaftsfördernde<br />

Zwecke an unserer Schule verwendet. Hierzu gehören z. B. begrenzte<br />

Zuschüsse zu Fahrten und anderen schulischen Veranstaltungen, soweit eine Bedürftigkeit vorliegt.<br />

Begründete Anträge (Formulare <strong>im</strong> Sekretariat erhältlich) sind hierbei der Schule rechtzeitig<br />

vorzulegen.<br />

Neue Schulordnung<br />

Seit dem <strong>1.</strong> August <strong>2007</strong> ist eine neue Schulordnung für die Gymnasien (GSO) in Kraft. Der Text<br />

ist von unserer Internetseite (www.jakob-brucker-gymnasium.de) aus über einen Link einzusehen.<br />

Dort sind auch die schulinternen Vereinbarungen zum Thema Hausaufgaben, zu den Leistungserhebungen<br />

und zur Wahl der Klassensprecher, Schülersprecher, usw. veröffentlicht. Die<br />

schulinternen Vereinbarungen <strong>im</strong> Zusammenhang mit der neuen GSO sind auch <strong>im</strong> Anhang<br />

enthalten.<br />

Rauchverbot<br />

Art. 80 Abs. 5 des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes besagt, dass das Rauchen<br />

in der Schule und auf dem Schulgelände grundsätzlich untersagt ist. Dies gilt sowohl für Schülerinnen<br />

und Schüler als auch für alle Lehrkräfte, Angestellte und Besucher.<br />

Handynutzungsverbot<br />

Art. 56 Abs. 5 des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes best<strong>im</strong>mt, dass <strong>im</strong> Schulgebäude<br />

und auf dem Schulgelände Mobilfunktelefone sowie sonstige digitale Speichermedien<br />

grundsätzlich ausgeschaltet sein müssen. Auch jede andere Nutzung, z. B. als Uhr oder Taschenrechner<br />

ist untersagt. Die Lehrkräfte haben die Anweisung, bei Zuwiderhandlung die Geräte<br />

vorübergehend einzuziehen und sie nur den Erziehungsberechtigten auszuhändigen. In<br />

Ausnahmefällen (z. B. bei einer dringenden Benachrichtigung der Eltern) darf nach Genehmigung<br />

durch eine Lehrkraft vom Mobilfunktelefon Gebrauch gemacht werden. Es ist außerdem <strong>im</strong><br />

Schulhaus und auf dem Schulgelände grundsätzlich verboten, Film- oder Tonaufnahmen mit<br />

einem Handy vorzunehmen. Bei begründetem Verdacht, dass auf Schülerhandys Gewaltvideos,<br />

pornographische oder menschenverachtende Darstellungen angeschaut oder ausgetauscht<br />

werden, wird auf jeden Fall die Polizei eingeschaltet.<br />

3


Sicherheit<br />

Ein großer Schulbetrieb kann nur sicher funktionieren, wenn best<strong>im</strong>mte Regeln und Verfahrensweisen<br />

eingehalten werden. Ich möchte Sie daher bitten, folgende Punkte genau zu beachten:<br />

Bei allen schulischen Veranstaltungen besteht für Ihre Kinder eine Schüler-Unfallversicherung,<br />

die bei Unfällen auf dem Schulweg und <strong>im</strong> Schulbereich eintritt. Die Schüler-Unfallversicherung<br />

ist für Sie kostenlos, doch muss jeder Unfall umgehend <strong>im</strong> Sekretariat gemeldet und<br />

schriftlich erfasst werden. Bitte teilen Sie auch dem behandelnden Arzt mit, dass es sich um<br />

einen Schulunfall handelt. Sachbeschädigungen (z. B. an Kleidungsstücken, Fahrrädern etc.)<br />

sind bei der Schüler-Unfallversicherung nicht mitversichert. Das Mitbringen und Mitführen von<br />

gefährlichen Gegenständen ist grundsätzlich verboten. Die Schulordnung verpflichtet die Lehrerinnen<br />

und Lehrer, solche Gegenstände den Schülerinnen und Schülern abzunehmen und<br />

sicherzustellen. Bei Sachbeschädigungen, die an schulischen Einrichtungsgegenständen vorsätzlich<br />

begangen werden, wird der Verursacher haftbar gemacht.<br />

Ordnungsmaßnahmen<br />

Ordnungsmaßnahmen sind Mittel, die die Schule ergreift, wenn sie das Fehlverhalten von Schülerinnen<br />

und Schülern beanstandet und eine Verhaltensänderung bewirken will. Ordnungsmaßnahmen<br />

in diesem Sinne sind z. B. Verweise, verschärfte Verweise, Versetzung in eine andere<br />

Klasse, Ausschluss vom Unterricht für eine best<strong>im</strong>mte Zeit, die Androhung der Entlassung und<br />

die Entlassung selbst. Es gibt auch andere Erziehungsmaßnahmen, zu denen in erster Linie das<br />

Gespräch zählt. Es wurden in den letzten Jahren auch mit der so genannten Sozialstunde sehr<br />

gute Erfahrungen gemacht. Sozialstunde heißt, dass bei einem entsprechenden Anlass auf eine<br />

schriftliche Ordnungsmaßnahme verzichtet wird und die Schülerin oder der Schüler stattdessen<br />

während seiner Freizeit eine Stunde lang dem Hausmeister oder einem Lehrer bei best<strong>im</strong>mten<br />

Tätigkeiten hilft. Die Eltern werden hiervon telefonisch informiert.<br />

Krankmeldungen<br />

Krankheitsfälle oder sonstige zwingende Gründe eines Fernbleibens vom Unterricht sind der<br />

Schule unverzüglich mitzuteilen, das heißt, dass die Schule noch am gleichen Tag am Morgen<br />

vor Unterrichtsbeginn verständigt wird.<br />

Die Mitteilung muss bis spätestens 7:50 Uhr bei uns eingehen. Dies kann auf drei Wegen erfolgen:<br />

(1) durch eine telefonische Mitteilung unter 08341 96655-0 (bis 7:30 Uhr auf dem Anrufbeantworter),<br />

(2) durch eine schriftliche Mitteilung in Form der Weitergabe durch Eltern, Geschwister<br />

oder Mitschüler und (3) per Fax: 08341 96655-199. Erfolgt die Mitteilung telefonisch, so ist<br />

die schriftliche Entschuldigung innerhalb von zwei Tagen nachzureichen. Bei Erkrankung von<br />

mehr als drei Unterrichtstagen ist bei Wiederbesuch der Schule eine Mitteilung über die Dauer<br />

der Krankheit vorzulegen. Dauert die Erkrankung mehr als zehn Unterrichtstage, so kann die<br />

Schule die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses verlangen. Häufen sich krankheitsbedingte<br />

Schulversäumnisse oder bestehen an der Erkrankung Zweifel, kann die Schule die Vorlage eines<br />

schulärztlichen Zeugnisses verlangen; wird das Zeugnis nicht vorgelegt, so gilt das Fernbleiben<br />

als unentschuldigt. Vordrucke zur Krankheitsanzeige bzw. zur Krankheitsbestätigung<br />

sind <strong>im</strong> Sekretariat erhältlich. Ihr Kind kann gern einige Vordrucke vorsorglich mit nach Hause<br />

nehmen. Im Falle, dass eine körperliche Beeinträchtigung oder Unpässlichkeit während der<br />

Unterrichtszeit auftritt und dieser abgebrochen wird, ist dies ausnahmslos nur mit Zust<strong>im</strong>mung<br />

des Direktorats möglich, da die Schule sonst gegen ihre Aufsichtspflicht verstoßen würde. Bei<br />

minderjährigen Schülern kann das Verlassen der Schule nur gestattet werden, wenn ein Erziehungsberechtigter<br />

dem zust<strong>im</strong>mt. Ich darf Sie daher bitten, auf nachstehender Empfangsbescheinigung<br />

eine private, bzw. berufliche Telefonnummer anzugeben, unter der wir Sie auch<br />

vormittags erreichen können.<br />

4


Ohne Zust<strong>im</strong>mung eines Erziehungsberechtigten halten sich erkrankte Schüler bis zum Unterrichtsende<br />

in der Regel <strong>im</strong> Krankenz<strong>im</strong>mer auf. Sollte dies bei Ihrem Kind der Fall gewesen<br />

sein, werden Sie durch einen schriftlichen Hinweis, den Sie bitte unterschrieben an die Schule<br />

zurückleiten, hiervon in Kenntnis gesetzt. Eine Sonderregelung gibt es für die Schülerinnen und<br />

Schüler der Jahrgangsstufen 5 mit 8: Um zu verhindern, dass Ihren Kindern auf dem Schulweg<br />

etwas Unvorhergesehenes zustößt, wird die Anwesenheit der Schülerinnen und Schüler unmittelbar<br />

nach Unterrichtsbeginn kontrolliert. Sollte ein Schüler der Jahrgangsstufen 5 mit 8 unentschuldigt<br />

fehlen, so werden Sie als Erziehungsberechtigte davon unverzüglich in Kenntnis gesetzt.<br />

Für die eventuelle Einleitung weiterer Maßnahmen sind dann Sie zuständig. Sind die Erziehungsberechtigten<br />

nicht zu erreichen, so wird die Schule nach Lage des Falls die Entscheidung<br />

treffen, ob es notwendig ist, die Polizei zu verständigen. Ein vorzeitiger Unterrichtsschluss<br />

(z. B. bei Erkrankung oder dienstlicher Abwesenheit von Lehrkräften, wegen einer<br />

Veranstaltung oder kl<strong>im</strong>atischer Besonderheiten), wird den Schülerinnen und Schülern rechtzeitig<br />

(d. h. am Tag zuvor) durch Aushang mitgeteilt, so dass Sie hierüber durch Ihre Kinder<br />

informiert werden. Für den Fall, dass der Unterrichtsausfall aus aktuellen Gründen erst am<br />

Vormittag verfügt wird, bitte ich Sie, uns vorsorglich auf dem schon erwähnten Empfangsabschnitt<br />

mitzuteilen, ob Ihr Kind auch in diesen Fällen die Schule vorzeitig verlassen darf oder ob<br />

Sie die Beaufsichtigung bis zum regulären Unterrichtsende wünschen. In diesem Fall hat sich<br />

Ihr Kind von sich aus <strong>im</strong> Sekretariat zu melden. Ich weise darauf hin, dass die Hauptverantwortung<br />

für die Sicherheit Ihres Kindes auf dem Schulweg nach wie vor bei Ihnen liegt. Aufgabe der<br />

Schule ist es, Sie zu unterstützen und nach Möglichkeit dazu beizutragen, eine unnötige Gefährdung<br />

der Kinder zu verhindern.<br />

Beurlaubungen<br />

Schülerinnen und Schüler können nur in dringenden Ausnahmefällen auf schriftlichen Antrag<br />

eines Erziehungsberechtigten durch das Direktorat beurlaubt werden. Mitteilungen von Vereinen,<br />

Behörden oder Ärzten können einen solchen Antrag nicht ersetzen. Leider nehmen in letzter<br />

Zeit die Anträge auf Beurlaubung erheblich zu, wobei nicht <strong>im</strong>mer erkennbar ist, dass es sich<br />

tatsächlich um dringende Ausnahmefälle handelt. Ich darf Sie daher bitten, wirklich nur dann<br />

eine Beurlaubung zu beantragen, wenn dies wichtig und unvermeidbar ist. Bitte legen Sie den<br />

begründeten Antrag unter Angabe von Name und Klasse Ihres Kindes so rechtzeitig bei der<br />

Schulleitung vor, dass das Ergebnis etwa erforderlicher Rückfragen bei der Entscheidung über<br />

die Gewährung der Beurlaubung berücksichtigt werden kann. Von akuten Notfällen abgesehen,<br />

bitten wir Sie <strong>im</strong> schulischen Interesse Ihres Kindes dringend darum, Arzttermine möglichst in<br />

die unterrichtsfreie Zeit zu legen. Reise- oder Urlaubstermine können nicht als Begründung für<br />

eine Beurlaubung angesehen werden. Eine Befreiung vom Sport oder auch von einzelnen<br />

Sportarten spricht der Schulleiter aufgrund eines ärztlichen Zeugnisses aus. Dabei soll der Arzt<br />

auch eine Aussage dazu machen, ob eventuell eine begrenzte Beteiligung am Sportunterricht<br />

möglich und sinnvoll ist. Die Befreiung gilt nur für das jeweils laufende Schuljahr, sie muss zu<br />

Beginn jedes Schuljahres erneut beantragt werden.<br />

Datenschutz<br />

Der Datenschutzbeauftragte des Freistaats Bayern hat die Schulen darauf hingewiesen, dass<br />

bei allen Veröffentlichungen von Namen, sonstigen personenrelevanten Daten oder Bildern in<br />

schulischen Veröffentlichungen (z.B. Jahresbericht, Internetseite der Schule u.a.) die Zust<strong>im</strong>mung<br />

der Genannten oder Abgebildeten bzw. deren Erziehungsberechtigten notwendig ist. Da<br />

wir in unserem Jahresbericht seit einigen Jahren Klassenfotos aufnehmen, ist jeder Schüler betroffen.<br />

Ich bitte Sie daher, der Schule bis Ende Oktober schriftlich mitzuteilen, falls Sie einer<br />

entsprechenden Veröffentlichung <strong>im</strong> Jahresbericht oder in der Homepage nicht zust<strong>im</strong>men.<br />

5


Schulfahrten und Austauschprogramme<br />

Der Unterricht wird in einigen Jahrgangsstufen durch Schulfahrten und Sprachreisen ergänzt. In<br />

der 6. Klasse findet ein Schullandhe<strong>im</strong>aufenthalt, in den 8. Klassen eine Wintersportwoche<br />

und für die Kollegiatinnen und Kollegiaten der K12 eine Studienfahrt statt. Dieses Fahrtenprogramm<br />

wird durch so genannte Besinnungstage ergänzt, die, soweit die Schülerinnen und<br />

Schüler hieran interessiert sind, in den 10. Klassen durchgeführt werden können. Diese zweitägigen<br />

Fahrten sind allerdings keine schulischen Veranstaltungen, sondern stehen ganz in der<br />

Verantwortung (inhaltlich wie versicherungsrechtlich) der jeweiligen Religionsgemeinschaft.<br />

Konkret bedeutet dies, dass Schülerinnen und Schüler für diese Fahrten auf Antrag der Eltern<br />

beurlaubt werden können. Eine Verpflichtung zur Teilnahme besteht nicht, doch ist dann an diesen<br />

Tagen eine Parallelklasse zu besuchen. Die Anregung bzw. der Wunsch zur Durchführung<br />

solcher Besinnungstage muss, da es sich um kein pr<strong>im</strong>är schulisches Angebot handelt, von den<br />

Schülern oder Eltern der jeweiligen 10. Klasse ausgehen. Das <strong>Jakob</strong>-<strong>Brucker</strong>-<strong>Gymnasium</strong> unterhält<br />

vier internationale Schulpartnerschaften mit Schulen in Frankreich (Crest und Figeac),<br />

Italien (Vicenza) und der Tschechischen Republik (Jablonec). Es handelt sich dabei nicht um<br />

sporadische Kontakte, sondern um echte und lebendige Beziehungen, deren Pflege der Schule<br />

sehr am Herzen liegt. Es wäre schön, wenn Sie sich bereit erklären, <strong>im</strong> Laufe des Schuljahres<br />

für ein bis zwei Wochen einen ausländischen Gast bei sich aufzunehmen. In der 9. Jahrgangsstufe<br />

findet ein einwöchiger Aufenthalt an einer englischen Sprachenschule (Kent School of<br />

English in Broadstairs) statt. Ich möchte aus gegebenem Anlass ausdrücklich darauf hinweisen,<br />

dass die Schule <strong>im</strong> Falle einer notwendigen Stornierung über keinerlei Ersatzfinanzierungen<br />

verfügt und keine Rückzahlungen leisten kann. Eine Entschädigung kann allenfalls durch eine<br />

Reiserücktrittsversicherung erfolgen.<br />

Schulberatung und schulpsychologischer Dienst<br />

Bei Beratungsfällen, sei es <strong>im</strong> Zusammenhang mit dem Übertritt an eine andere Schulart oder<br />

ins Berufsleben sowie bei Lernstörungen oder sonstigen Leistungsbeeinträchtigungen stehen für<br />

Sie unser Beratungslehrer, Herr Herbert Gebel, unsere Schulpsychologin, Frau Ursula<br />

Schneider sowie Herr Friedrich Funfack als Ansprechpartner zur Verfügung. Beachten Sie<br />

bitte das beigefügte Informationsblatt.<br />

Ferientermine<br />

Herbstferien: 29.10. – 2.1<strong>1.</strong><strong>2007</strong><br />

Weihnachtsferien: 24.12.<strong>2007</strong> – 4.<strong>1.</strong>2008<br />

Frühjahrsferien: 4.2. – 8.2. 2008<br />

Osterferien: 17.3. – 28.3.2008<br />

Pfingstferien: 12.5. – 23.5.2008<br />

Sommerferien: 4.8. – 15.9.2008<br />

Kosten<br />

Die Schule muss für die Bereitstellung von Kopien und sonstiger nicht zuschussfähiger Lernmittel<br />

pro Schüler einen pauschalen Medienbeitrag in Höhe von 15 Euro erheben. Ich bitte um<br />

Verständnis dafür, dass dieser Betrag <strong>im</strong> Vergleich zum Vorjahr erhöht werden musste. Der<br />

Grund dafür ist, dass neue Unterrichtsverfahren zunehmend mehr Arbeitsmaterialien in Form<br />

von Kopien, die an die Schülerinnen und Schüler ausgeteilt werden müssen, erfordern. Zudem<br />

sind ab diesem Schuljahr neben den bisherigen Gerätekosten auch die Papierkosten vom Mediengeld<br />

zu begleichen.<br />

6


Der am Schuljahresende erscheinende Jahresbericht wird auf Grund wachsender Schülerzahlen<br />

und damit zunehmender Aktivitäten umfangreicher als bisher ausfallen. Außerdem wird er<br />

erheblich mehr Farbseiten enthalten. Die Schule muss daher den Preis geringfügig erhöhen, so<br />

dass für den diesjährigen Jahresbericht 8 Euro anfallen, die <strong>im</strong> Februar 2008 eingesammelt<br />

werden. Die Kosten für Verbrauchs- bzw. Exper<strong>im</strong>entiermaterialien in den Fächern Natur und<br />

Technik (Jgst. 5) sowie Chemie-Übungen (Jgst. 8, 9 und 10) in Höhe von 5 Euro bleiben unverändert.<br />

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen einige wichtige Hinweise gegeben und eventuelle Fragen<br />

Ihrerseits beantwortet zu haben. Sollten Sie weitere Fragen an uns haben, können Sie sich<br />

jederzeit an uns wenden. Ich wünsche Ihnen und Ihren Kindern einen guten Start ins neue<br />

Schuljahr.<br />

gez.<br />

Werner Altmann<br />

Schulleiter<br />

7


Merkblatt zur Schulberatung<br />

Die Beratung der Schüler und ihrer Eltern ist ein Teil des Erziehungsauftrags der Schule. Aus diesem<br />

Grund möchte ich Sie auf folgende Informations- und Beratungsmöglichkeiten hinweisen:<br />

<strong>1.</strong> Der Beratungslehrer der Schule, Herr Herbert Gebel, ist sowohl für allgemeine Information als<br />

auch für Einzelberatung von Eltern und Schülern in allen Fragen der Schullaufbahnberatung sowie<br />

für die Beratung bei Lern- und Leistungsschwierigkeiten zuständig.<br />

Sprechstunden: Dienstag, 4. Stunde (10:20 – 11:05 Uhr) sowie nach telefonischer Voranmeldung<br />

jeweils Mittwoch, ab 16:30 Uhr oder nach Vereinbarung.<br />

2. Die Schulpsychologin der Schule, Frau Ursula Schneider, ist bei gravierenden Lern-, Leistungs-<br />

und Konzentrationsschwierigkeiten, bei Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten, bei Schulangst und<br />

anderen Verhaltensauffälligkeiten <strong>im</strong> Zusammenhang mit Schule und Erziehung die zuständige Ansprechpartnerin<br />

für Eltern und Schüler. Sie versucht, in Beratungsgesprächen und mit Hilfe psychologischer<br />

Diagnostik Lösungswege für vorhandene oder sich abzeichnende Probleme zu finden. Die<br />

Beratungen sind kostenlos und unterliegen selbstverständlich der Schweigepflicht.<br />

Telefonsprechstunde: Dienstag, 10:25 – 11:10 Uhr, Telefonnummer: 08245 962265. Persönliche<br />

Sprechstunde nach telefonischer Vereinbarung:<br />

3. Die Schule verfügt in diesem Schuljahr über einen zusätzlichen Schulpsychologen in Ausbildung,<br />

Herrn Friedrich Funfack. Er kann in den gleichen Fällen wie Frau Schneider konsultiert werden.<br />

Telefonsprechstunde jeweils Donnerstag, 10:20 – 11:05 Uhr, Telefonnummer 08341 96655-123.<br />

Persönliche Sprechstunde nach telefonischer Vereinbarung.<br />

4. Eine zentrale Stelle für die Schulberatung ist be<strong>im</strong> Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in<br />

Schwaben eingerichtet:<br />

Staatlicher Schulberater be<strong>im</strong> Ministerialbeauftragten<br />

Hallstr. 10, 86150 Augsburg, Tel. 0821 50916-0<br />

5. Weitere Beratungsstellen sind:<br />

Erziehungs-, Jugend- und Familienberatung<br />

Erziehungsberatungsstelle Kaufbeuren und des Landkreises Ostallgäu:<br />

Baumgarten 18, 87600 Kaufbeuren, Tel. 08341 90240<br />

Suchtberatungs- und Behandlungsstelle der Caritas<br />

Tel. 08341 971217<br />

Berufsberatung des Arbeitsamtes für Abiturienten<br />

Frau Dr. Buschbeck, Herr Reinhardt, Herr Mayr-Thuro, Frau Kunz<br />

Arbeitsamt Kempten, Rottachstr. 26, 87439 Kempten, Tel. 0831 2056-287<br />

Studienberatung<br />

Über Anschriften und Sprechstunden informiert das Beratungsbrett (orangefarbener Aushang) und<br />

der Beratungslehrer.<br />

8


Informationen und Empfehlungen des Klassenelternsprecher-Forums für das Schuljahr<br />

<strong>2007</strong>/2008<br />

Am <strong>Jakob</strong>-<strong>Brucker</strong>-<strong>Gymnasium</strong> Kaufbeuren existiert dank eines umfangreichen Informationswesens eine gute Elterneinbindung:<br />

Die Internetseite des JBG: www.jakob-brucker-gymnasium.de liefert wichtige Termine für das laufende<br />

Schuljahr, ist ab Schuljahresbeginn abrufbar und wird ständig aktualisiert. Die Schulzeitung „Blickpunkt“ bietet umfassende<br />

Informationen zu allen Bereichen des schulischen Lebens und erscheint in der Regel zwe<strong>im</strong>al monatlich jeweils<br />

am Donnerstag. Der Elternbeirat, die ständige Vertretung der Elternschaft, besteht aus 12 Mitgliedern, trifft sich<br />

ca. 6 Mal jährlich mit der Schulleitung und wird alle zwei Jahre neu gewählt. Eine Liste mit den Namen und Adressen<br />

kann auf der Internetseite des JBG eingesehen werden. Das Klassenelternsprecherforum besteht aus den Klassenelternsprechern<br />

und ihren Vertretern, die in den Jahrgangsstufen 5 – 10 für ein Jahr gewählt werden. Sie treffen sich<br />

ca. 2 bis 3 Mal jährlich mit der Schulleitung.<br />

Der Förderverein „Freunde des JBG“ fördert die Lebens- und Berufsorientierung der Schülerinnen und Schüler (z. B.<br />

durch Berufsinformationstage, Kontaktpflege zu den ehemaligen Schülerinnen und Schülern, etc.). Die Mitgliedschaft<br />

kostet 20 Euro jährlich. Die Schulleitung zeigt <strong>im</strong>mer Bereitschaft, die Elternmeinung zu erfragen und in ihre Entscheidungen<br />

einfließen zu lassen. Die Informationen sollen durchgängig von "oben" nach "unten" und umgekehrt<br />

fließen. Dadurch können Meinungen, Erfahrungen, Wünsche und Anträge der Elternschaft aufgenommen und nach<br />

Möglichkeit und Belang realisiert werden. Eine wichtige Funktion übernehmen dabei neben dem Elternbeirat auch die<br />

Klassenelternsprecher der 5. – 10. Klassen. Bitte stellen Sie sich für dieses Amt zur Verfügung zum Wohle Ihres<br />

Kindes und der anderen Schülerinnen und Schüler aus dieser Klasse bzw. der gesamten Schule. Das Tätigkeitsfeld<br />

des Klassenelternsprechers umfasst folgende Bereiche:<br />

Es können zum besseren Kennenlernen bzw. zur Förderung des Gemeinschaftsgeistes Veranstaltungen der Klasse<br />

(nur Eltern, Eltern mit Schülerinnen und Schülern, ohne oder mit Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer, etc.) auf<br />

privater Ebene vom KES organisiert werden. Wir empfehlen dazu, gleich be<strong>im</strong> ersten Elternabend eine Adressliste<br />

aller Eltern der Klasse zu erstellen. Die Klassenelternsprecher und deren Vertreter treffen sich 2 bis 3 mal jährlich<br />

(Mitte November, Ende Januar/Anfang Februar, Juni/Juli) auf dem Klassenelternsprecher-Forum (KES-Forum).<br />

Hier werden Probleme, Wünsche und Projekte auf breiter Basis diskutiert. Das hilft zu unterscheiden zwischen persönlichem<br />

Einzelproblem und Allgemeininteresse. Das Klassenelternsprecherforum ist die Vertretung einer großen<br />

Elternschaft und hat somit ein größeres Aussagegewicht als das von Einzelpersonen. In der jüngsten Vergangenheit<br />

wurden z. B. folgende Themen bearbeitet: Verbesserungsvorschläge zur Information der Schüler und Eltern bei der<br />

Zweig- bzw. Sprachenwahl, Helmpflicht während der Wintersportwochen der 8. Klassen, Einführung einer beruflichen<br />

Praktikumswoche am Ende der 9. Klasse. Der Schulleiter, Herr Werner Altmann, möchte, wenn <strong>im</strong>mer möglich, an<br />

den Treffen teilnehmen.<br />

Es ist sinnvoll, ebenfalls 2 bis 3 mal jährlich einen Eltern-Stammtisch der Klasse abzuhalten, um Informationen und<br />

Meinungen von der Basis zu erhalten. Der Elternstammtisch ist keine Schulveranstaltung, sondern eine private Veranstaltung.<br />

Als Zeitpunkt bietet es sich an, jeweils nach den KES-Forums-Sitzungen diesen Stammtisch zu terminieren.<br />

So können auch aktuelle Informationen an die Eltern weitergegeben werden. Wir raten dazu, in der Einladung an<br />

die Eltern (und je nach Belieben auch an die Lehrerinnen und Lehrer) anzukündigen, welche Punkte <strong>im</strong> Einzelnen<br />

besprochen werden sollen. Die Eltern sind oft sehr interessiert am schulischen Leben und am gegenseitigen Erfahrungsaustausch.<br />

Ein Mustereinladungsbrief kann auf der Internetseite des JBG eingesehen werden. Wir empfehlen<br />

dazu, gleich be<strong>im</strong> ersten Elternabend eine Adressenliste aller Eltern der Klasse zu erstellen. Bei Schwierigkeiten<br />

einzelner Schülerinnen und Schüler oder Eltern mit Lehrkräften kann die Einbindung des Klassenelternsprechers<br />

Klarheit darüber geben, ob dieses Problem eventuell noch andere Personen in der Klasse betrifft. Wenn der KES dies<br />

durch – meist telefonische Umfrage – festgestellt hat, kann ein Vermittlungsgespräch durch die autorisierte Vertretung<br />

des KES oft "neutraler" geführt werden. Außerdem kann der KES dazu <strong>im</strong> KES-Forum erfahren, ob es ein breit<br />

angelegtes Problem ist und die Unterstützung durch alle KES bzw. den Elternbeirat hilfreich und sinnvoll ist. Mitorganisation<br />

und Mithilfe bei Schulveranstaltungen. Es wird versucht, die Arbeiten auf möglichst viele Schultern zu<br />

verteilen, so dass auch der KES nur z.B. 5 Kuchen aus seiner Klasse organisieren soll oder dass z.B. 5 Eltern aus der<br />

Klasse je 1 Stunde be<strong>im</strong> Buffet helfen sollen. So bleibt jedem Helfer noch genügend Zeit, auch mitzufeiern. Wir hoffen,<br />

dass Ihnen diese Informationen dienlich sind und freuen uns auf eine konstruktive Zusammenarbeit!<br />

Ihre KES-Forums-Sprecher Angelika Kümmel und Ulrike Stumpe<br />

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Empfangsbestätigung und Erklärungen der Erziehungsberechtigten<br />

(Bitte gut leserlich ausfüllen und über den Klassenleiter zurückgeben)<br />

Name des Schülers / der Schülerin: Klasse:<br />

___________________________________________________________ ______________<br />

Ich habe vom <strong>Elternbrief</strong> <strong>September</strong> <strong>2007</strong> des <strong>Jakob</strong>-<strong>Brucker</strong>-<strong>Gymnasium</strong>s Kaufbeuren Kenntnis<br />

genommen:<br />

_______________ ____________________________________________________<br />

(Datum) (Unterschrift des Erziehungsberechtigten)<br />

Bei noch nicht volljährigen Schülern bitte angeben:<br />

Ich/wir sind während der Unterrichtszeit unter folgenden Telefonnummern, bzw. Emailadresse zu<br />

erreichen:<br />

Telefon privat: ________________________________________________________________________<br />

Telefon beruflich:______________________________________________________________________<br />

E-Mail-Adresse:_______________________________________________________________________<br />

Telefonnummer einer Person unseres Vertrauens (bitte auch Name angeben):<br />

____________________________________________________________________________________<br />

Bei Schülern der Jahrgangsstufen 5 mit 8 bitte angeben:<br />

Im Falle einer vorzeitigen Unterrichtsbeendigung, die tags zuvor noch nicht angekündigt werden<br />

konnte,<br />

0 bin ich/sind wir damit einverstanden, dass mein/unser Kind die Schule vor dem regulären Unterrichtsende<br />

verlassen darf;<br />

0 wünsche ich, dass mein Kind bis zum regulären Unterrichtsende in der Schule beaufsichtigt wird. Ich<br />

werde mein Kind darüber informieren, sich in diesem Fall nach Unterrichtsschluss von sich aus <strong>im</strong> Sekretariat<br />

zu melden.<br />

(Bitte nur eine Möglichkeit ankreuzen)<br />

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