Elternbrief im Oktober 2008 - Jakob-Brucker-Gymnasium Kaufbeuren
Elternbrief im Oktober 2008 - Jakob-Brucker-Gymnasium Kaufbeuren
Elternbrief im Oktober 2008 - Jakob-Brucker-Gymnasium Kaufbeuren
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<strong>Elternbrief</strong> <strong>im</strong> <strong>Oktober</strong> <strong>2008</strong><br />
Sehr geehrte Eltern,<br />
<strong>im</strong> Namen unserer Lehrerinnen und Lehrer sowie der Verwaltungsangestellten am <strong>Jakob</strong>-<br />
<strong>Brucker</strong>-<strong>Gymnasium</strong> darf ich Sie ganz herzlich <strong>im</strong> neuen Schuljahr <strong>2008</strong>/2009 begrüßen. Die folgenden<br />
Informationen möchten Sie mit einigen grundlegenden Verfahrensweisen <strong>im</strong> Schulalltag<br />
sowie aktuellen Veränderungen in der Schul- und Personalstruktur bekannt machen. Bitte lesen<br />
Sie diese Informationen sorgfältig durch und bestätigen Sie den Empfang durch Ihre Unterschrift<br />
auf dem letzten Blatt.<br />
Schulzeitung „Blickpunkt“<br />
Die Schulleitung strebt eine möglichst weitgehende Offenheit und Transparenz des umfangreichen<br />
und vielfältigen Schullebens am <strong>Jakob</strong>-<strong>Brucker</strong>-<strong>Gymnasium</strong> an. Sie erhalten dazu alle<br />
14 Tage die Schulzeitung Blickpunkt, die Ihre Tochter / Ihr Sohn in gedruckter Form erhält und<br />
an Sie weitergeben soll und die auch auf der Internetseite der Schule (http://www.jakob-bruckergymnasium.de)<br />
gelesen und ausgedruckt werden kann. Der Blickpunkt informiert ausführlich<br />
über die <strong>im</strong> Laufe des Schuljahres stattfindenden Veranstaltungen, Projekte und Aktivitäten<br />
sowie über wichtige Termine. Bitte lesen Sie den Blickpunkt regelmäßig.<br />
Schülerzahlen und Klassenbildung<br />
Die Gesamtschülerzahl betrug zu Schuljahresbeginn 1.365 Schülerinnen und Schüler, davon<br />
931 Buben und 434 Mädchen, die in 40 Klassen unterrichtet werden. Dazu kommen die Leistungs-<br />
und Grundkurse in den Jahrgangsstufen 12 und 13. Die 160 Schülerinnen und Schüler<br />
der 5. Jahrgangsstufe wurden auf 6 Klassen verteilt. Dadurch konnte die Klassenstärke <strong>im</strong><br />
Vergleich zum Vorjahr nochmals deutlich reduziert werden. Die Klasseneinteilung (in Klammern<br />
die Schülerzahl) sieht folgendermaßen aus:<br />
5a (24), 5b (24), 5c (27), 5d (28), 5e (29), 5f (28)<br />
6a (28), 6b (29), 6c (28), 6d (29), 6e (28), 6f (29), 6g (26)<br />
7a (30), 7b (25), 7c (30), 7d (29), 7e (28), 7f (26)<br />
8a (29), 8b (29), 8c (32), 8d (24), 8e (27), 8f (28)<br />
9a (28), 9b (28), 9c (29), 9d (26), 9e (29), 9f (30)<br />
10a (30), 10b (30), 10c (33), 10d (29)<br />
11a (26), 11b (25), 11c (27), 11d (24),11e (29)
Neue Lehrkräfte<br />
Die Anzahl der Lehrkräfte hat sich in diesem Schuljahr noch einmal erhöht. Es werden in diesem<br />
Schuljahr insgesamt 99 Lehrerinnen und Lehrer unterrichten. Neu zugewiesen, bzw. neu eingestellt<br />
wurden die folgenden Lehrkräfte: Herr Jan Berger (Deutsch, Geschichte, Sozialkunde),<br />
Herr Bernhard Bogner (Deutsch, Geschichte), Frau Michaela Rößle (Wirtschaft und Recht, Geographie),<br />
Herr Matthias Schappert (Englisch, Sport), Frau Susanne Steppi (Biologie, Chemie),<br />
Frau Sandra Tischler (Latein, Französisch), Herr Dr. Walter Winhard (Mathematik, Bologie),<br />
Frau Angelika Kümmel (Chemie), Herr Klaus Obermeyer (Physik), Herr Friedrich Renner<br />
(Kunst), Frau Dr. Brigitte Zarnitz (Chemie). Als Referendarinnen wurden uns neu zugewiesen:<br />
Frau Christine Götz (Deutsch, Englisch), Frau Veronika Kammler (Englisch, Französisch) und<br />
Frau Barbara Zwicknagl (Musik).<br />
Zusammenarbeit von Elternhaus und Schule<br />
Die Zusammenarbeit von Elternhaus und Schule ist selbstverständlich in allen Jahrgangsstufen<br />
eine Voraussetzung für das Gelingen des Bildungs- und Erziehungsauftrags. Gerade in einer<br />
Zeit, in der die erzieherische Arbeit in Schule und Elternhaus <strong>im</strong>mer schwieriger wird, sind wir<br />
besonders auf diese Zusammenarbeit angewiesen. Der Anspruch und das Niveau des <strong>Gymnasium</strong>s<br />
machen ein ausgeprägtes und stetiges Arbeitspensum sowie eine angemessene Arbeitshaltung<br />
nötig. Fehlende Arbeitshaltung, mangelnder Fleiß, Vergessen wichtiger Unterrichtsutensilien<br />
oder auch eine mangelnde häusliche Vorbereitung erfordern von den Lehrkräften unnötige<br />
Arbeit, mindern den schulischen Erfolg der Schülerinnen und Schüler und führen nicht selten zu<br />
einer Überforderung am <strong>Gymnasium</strong>. Tragen daher bitte auch Sie dazu bei, dass sich die Kinder<br />
und Jugendlichen an die geltenden Spielregeln halten, ohne die ein geregelter Schulbetrieb,<br />
aber auch ein erfolgreicher Schulbesuch nicht möglich sind. Die Zusammenarbeit von Schule<br />
und Elternhaus wird nur möglich sein, wenn man miteinander spricht. Nutzen Sie daher die<br />
Einzelsprechstunden der Lehrkräfte. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer Ihrer Kinder sollten<br />
bei allen Fragen zum Unterricht und zur Unterrichtsgestaltung, aber auch bei Anregungen Ihrerseits<br />
sowie bei Unklarheiten oder auch Beschwerden <strong>im</strong>mer die ersten Gesprächspartner sein,<br />
zumal die Lehrkräfte die unmittelbare pädagogische Verantwortung für ihre Erziehungsarbeit<br />
und ihren Unterricht tragen.<br />
Ab <strong>Oktober</strong> führen wir Klassenelternabende durch, die der allgemeinen Information und Aussprache<br />
dienen. Alle Lehrkräfte stehen für Sie bei den Elternsprechtagen für ein Gespräch zur<br />
Verfügung. Zu best<strong>im</strong>mten Anlässen (Fächerwahl für die Kollegstufe, bzw. Neue Oberstufe,<br />
Wahl der 2. Fremdsprache bzw. Ausbildungsrichtung für die 6. Klasse, Wahl der Ausbildungsrichtung<br />
für die 8. Klasse u. a.) finden eigene Informationsveranstaltungen statt, zu denen Sie<br />
rechtzeitig eingeladen werden. Bei allen Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner<br />
Bedeutung sind, wirkt der Elternbeirat (12 gewählte Elternvertreterinnen und -vertreter) beratend<br />
mit, der so das Vertrauensverhältnis zwischen Eltern und Lehrern vertieft und das Schulleben<br />
mitgestaltet. Auf Beschluss des Elternbeirats werden an unserer Schule in den Jahrgangsstufen<br />
5 mit 9 eigene Klassenelternsprecher gewählt. Nach dem Bayerischen Erziehungs- und<br />
Unterrichtsgesetz haben diese die Funktion eines Helfers des Elternbeirats. Sie tragen wesentlich<br />
mit dazu bei, die Bildung einer guten Klassengemeinschaft durch Aktivitäten mit den Kindern<br />
zu unterstützen. Die Wahl der Klassenelternsprecher wird <strong>im</strong> Rahmen der jeweiligen Klassenelternabende<br />
stattfinden. Zusätzliche Informationen zu den Klassenelternsprechern finden Sie<br />
auf einem gesonderten Blatt <strong>im</strong> Anhang. Wie Sie sicherlich wissen, wird die Ausstattung unserer<br />
Schule von der Stadt <strong>Kaufbeuren</strong> als Sachaufwandsträger gestellt. Viele wünschenswerte Anschaffungen<br />
können jedoch, unabhängig von der Einsicht der Verantwortlichen, aufgrund des<br />
fehlenden finanziellen Leistungsvermögens der Stadt nicht realisiert werden. So leistet in vielen<br />
Fällen der Elternbeirat durch Ihre Spenden wertvolle finanzielle Unterstützung, ohne die die<br />
Schule auf manch sinnvolle und notwendige Anschaffung verzichten müsste. Aus diesem Grund<br />
wird sich der Elternbeirat demnächst mit der Bitte um eine Elternspende an Sie wenden und<br />
Ihnen eine Vorschau über die zu erwartenden Investitionen geben. Die Abrechnung erfolgt über<br />
den Elternbeirat, der regelmäßig über Neuanschaffungen aus den Mitteln der Elternspende be-<br />
2
ichten wird. Ich möchte an dieser Stelle an Ihre Großzügigkeit appellieren und Ihnen <strong>im</strong> Voraus<br />
bereits für Ihre Unterstützung danken. Neben der Elternspende unterhält die Schule auf der<br />
Grundlage eines gemeinsamen Beschlusses von Schulleitung und Elternbeirat einen Gemeinschaftsfonds,<br />
der aus einem jährlichen Betrag von 3 € pro Familie besteht. Ich möchte ausdrücklich<br />
darauf hinweisen, dass es sich auch hierbei um keine Pflichtabgabe, sondern um eine<br />
freiwillige Leistung handelt, auf die die Schule aber in vielfacher Weise angewiesen ist. Die Gelder<br />
werden ausschließlich für soziale und gemeinschaftsfördernde Zwecke an unserer Schule<br />
verwendet. Hierzu gehören z. B. begrenzte Zuschüsse zu Fahrten und anderen schulischen<br />
Veranstaltungen, soweit eine Bedürftigkeit vorliegt. Begründete Anträge richten Sie bitte formlos<br />
an die Schule.<br />
Neue Schulordnung<br />
Die am 1. August 2007 in Kraft getretene neue Schulordnung für die Gymnasien (GSO) ist in<br />
einigen wesentlichen Teilen verändert, bzw. erweitert worden. Der Text in seiner jetzt gültigen<br />
Fassung wird - sobald er uns in elektronischer Form zur Verfügung steht - auf unserer Internetseite<br />
(http://www.jakob-brucker-gymnasium.de) aus über einen Link einzusehen sein. Dort sind<br />
auch die schulinternen Vereinbarungen zum Thema Hausaufgaben, zu den<br />
Leistungserhebungen und zur Wahl der Klassensprecher, Schülersprecher, usw. veröffentlicht.<br />
Die schulinternen Vereinbarungen <strong>im</strong> Zusammenhang mit der neuen GSO sind auch <strong>im</strong> Anhang<br />
enthalten.<br />
Rauchverbot<br />
Art. 80 Abs. 5 des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes besagt, dass das Rauchen<br />
in der Schule und auf dem Schulgelände grundsätzlich untersagt ist. Dies gilt sowohl für Schülerinnen<br />
und Schüler als auch für alle Lehrkräfte, Angestellte und Besucher.<br />
Handynutzungsverbot<br />
Art. 56 Abs. 5 des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes best<strong>im</strong>mt, dass <strong>im</strong> Schulgebäude<br />
und auf dem Schulgelände Mobilfunktelefone sowie sonstige digitale Speichermedien<br />
grundsätzlich ausgeschaltet sein müssen. Auch jede andere Nutzung, z. B. als Uhr oder Taschenrechner<br />
ist untersagt. Die Lehrkräfte haben die Anweisung, bei Zuwiderhandlung die Geräte<br />
vorübergehend einzuziehen und sie nur den Erziehungsberechtigten auszuhändigen. In<br />
Ausnahmefällen (z. B. bei einer dringenden Benachrichtigung der Eltern) darf nach Genehmigung<br />
durch eine Lehrkraft vom Mobilfunktelefon Gebrauch gemacht werden. Es ist außerdem <strong>im</strong><br />
Schulhaus und auf dem Schulgelände grundsätzlich verboten, Film- oder Tonaufnahmen mit<br />
einem Handy vorzunehmen. Bei begründetem Verdacht, dass auf Schülerhandys Gewaltvideos,<br />
pornographische oder menschenverachtende Darstellungen angeschaut oder ausgetauscht<br />
werden, wird auf jeden Fall die Polizei eingeschaltet.<br />
Sicherheit<br />
Ein großer Schulbetrieb kann nur sicher funktionieren, wenn best<strong>im</strong>mte Regeln und Verfahrensweisen<br />
eingehalten werden. Ich möchte Sie daher bitten, folgende Punkte genau zu beachten:<br />
Bei allen schulischen Veranstaltungen besteht für Ihre Kinder eine Schüler-Unfallversicherung,<br />
die bei Unfällen auf dem Schulweg und <strong>im</strong> Schulbereich eintritt. Die Schüler-Unfallversicherung<br />
ist für Sie kostenlos, doch muss jeder Unfall umgehend <strong>im</strong> Sekretariat gemeldet und<br />
schriftlich erfasst werden. Bitte teilen Sie auch dem behandelnden Arzt mit, dass es sich um<br />
einen Schulunfall handelt. Sachbeschädigungen (z. B. an Kleidungsstücken, Fahrrädern etc.)<br />
sind bei der Schüler-Unfallversicherung nicht mitversichert. Das Mitbringen und Mitführen von<br />
gefährlichen Gegenständen ist grundsätzlich verboten. Die Schulordnung verpflichtet die Lehrerinnen<br />
und Lehrer, solche Gegenstände den Schülerinnen und Schülern abzunehmen und<br />
sicherzustellen. Bei Sachbeschädigungen, die an schulischen Einrichtungsgegenständen vorsätzlich<br />
begangen werden, wird der Verursacher haftbar gemacht.<br />
3
Ordnungsmaßnahmen<br />
Ordnungsmaßnahmen sind Mittel, die die Schule ergreift, wenn sie das Fehlverhalten von Schülerinnen<br />
und Schülern beanstandet und eine Verhaltensänderung bewirken will. Ordnungsmaßnahmen<br />
in diesem Sinne sind Verweise, verschärfte Verweise, Versetzung in eine andere Klasse,<br />
Ausschluss vom Unterricht für eine best<strong>im</strong>mte Zeit, die Androhung der Entlassung und die<br />
Entlassung selbst. Es gibt auch andere Erziehungsmaßnahmen, zu denen in erster Linie das<br />
Gespräch zählt. Es wurden in den letzten Jahren auch mit der so genannten Sozialstunde sehr<br />
gute Erfahrungen gemacht. Sozialstunde heißt, dass bei einem entsprechendem Anlass auf<br />
eine schriftlichen Ordnungsmaßnahme verzichtet wird und die Schülerin oder der Schüler statt<br />
dessen während der unterrichtsfreien Zeit eine Stunde lang dem Hausmeister oder einem Lehrer<br />
bei best<strong>im</strong>mten Tätigkeiten hilft. Die Eltern werden hiervon schriftlich informiert. Mit Beginn<br />
dieses Schuljahres wurde ein so genannter „Trainingsraum“ (bekannt auch als „Bielefelder<br />
Modell“) eingeführt. Er soll dazu dienen, die Disziplin allgemein zu fördern und die Effektivität<br />
des Unterrichts zu steigern. Dieses Programm geht von folgenden Vorgaben aus: Jeder Schüler,<br />
jede Schülerin hat das Recht, ungestört zu lernen, jeder Lehrer, jede Lehrerin hat das Recht, ungestört<br />
zu unterrichten und Lehrer und Schüler gehen respektvoll miteinander um und achten<br />
die Rechte des Anderen. Ein Schüler, der in einer Unterrichtsstunde stört, wird zunächst deutlich<br />
ermahnt, den Unterricht nicht weiter zu stören. Ändert er sein Verhalten nicht, wird er von der<br />
Lehrkraft in den Trainingsraum geschickt. Dort hat er unter Aufsicht Gelegenheit, über sein Verhalten<br />
nachzudenken und dies schriftlich zu formulieren. Wichtig ist, dass der Schüler den Stoff,<br />
den er versäumt, selbständig nachzuholen hat, da er in der nächsten Unterrichtsstunde sowohl<br />
ausgefragt werden kann als auch Stegreifaufgaben mitschreiben muss. Der Aufenthalt <strong>im</strong> Trainingsraum<br />
ist (wie alle anderen Ordnungsmaßnahmen auch) keine Strafe. Dem Schüler soll lediglich<br />
bewusst gemacht werden, dass sein Stören ein Fehlverhalten darstellt, für das er die<br />
Konsequenzen zu tragen hat. Wir versprechen uns davon eine deutliche Verbesserung der unterrichtlichen<br />
Situation <strong>im</strong> Interesse der Schülerinnen und Schüler, die dem Unterricht konzentriert<br />
folgen wollen, da es nicht sein kann, dass Schüler, die den Unterricht regelmäßig stören,<br />
mehr Aufmerksamkeit beanspruchen als diejenigen, die dem Unterricht ihre Wertschätzung entgegen<br />
bringen. Ich möchte mich an dieser Stelle bei allen Lehrkräften recht herzlich für ihre Bereitschaft<br />
bedanken, diese zusätzliche und unbezahlte Arbeit freiwillig übernommen zu haben.<br />
Krankmeldungen<br />
Krankheitsfälle oder sonstige zwingende Gründe eines Fernbleibens vom Unterricht sind der<br />
Schule unverzüglich mitzuteilen, das heißt, dass die Schule noch am gleichen Tag am Morgen<br />
vor Unterrichtsbeginn verständigt wird. Die Mitteilung muss bis spätestens 7.50 Uhr bei uns eingehen.<br />
Dies kann auf drei Wegen erfolgen: (1) durch eine telefonische Mitteilung unter 08341<br />
96655-0 (bis 7:30 Uhr auf dem Anrufbeantworter), (2) durch eine schriftliche Mitteilung in Form<br />
der Weitergabe durch Eltern, Geschwister oder Mitschüler und (3) per Fax: 08341 96655-199.<br />
Erfolgt die Mitteilung telefonisch, so ist die schriftliche Entschuldigung innerhalb von zwei Tagen<br />
nachzureichen. Bei Erkrankung von mehr als drei Unterrichtstagen ist bei Wiederbesuch der<br />
Schule eine Mitteilung über die Dauer der Krankheit vorzulegen. Dauert die Erkrankung mehr<br />
als zehn Unterrichtstage, so kann die Schule die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses verlangen.<br />
Häufen sich krankheitsbedingte Schulversäumnisse oder bestehen an der Erkrankung<br />
Zweifel, kann die Schule die Vorlage eines schulärztlichen Zeugnisses verlangen; wird das<br />
Zeugnis nicht vorgelegt, so gilt das Fernbleiben als unentschuldigt. Vordrucke zur Krankheitsanzeige<br />
bzw. zur Krankheitsbestätigung sind <strong>im</strong> Sekretariat erhältlich. Ihr Kind kann gern einige<br />
Vordrucke vorsorglich mit nach Hause nehmen. Im Falle, dass eine körperliche Beeinträchtigung<br />
oder Unpässlichkeit während der Unterrichtszeit auftritt und dieser abgebrochen wird, ist dies<br />
ausnahmslos nur mit Zust<strong>im</strong>mung des Direktorats möglich, da die Schule sonst gegen ihre Aufsichtspflicht<br />
verstoßen würde. Bei minderjährigen Schülern kann das Verlassen der Schule nur<br />
gestattet werden, wenn ein Erziehungsberechtigter dem zust<strong>im</strong>mt. Ich darf Sie daher bitten, auf<br />
nachstehender Empfangsbescheinigung eine private, bzw. berufliche Telefonnummer anzugeben,<br />
unter der wir Sie auch vormittags erreichen können. Ohne Zust<strong>im</strong>mung eines Erziehungs-<br />
4
erechtigten halten sich erkrankte Schüler bis zum Unterrichtsende in der Regel <strong>im</strong> Krankenz<strong>im</strong>mer<br />
auf. Sollte dies bei Ihrem Kind der Fall gewesen sein, werden Sie durch einen schriftlichen<br />
Hinweis, den Sie bitte unterschrieben an die Schule zurückleiten, hiervon in Kenntnis gesetzt.<br />
Eine Sonderregelung gibt es für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 mit 8: Um<br />
zu verhindern, dass Ihren Kindern auf dem Schulweg etwas Unvorhergesehenes zustößt, wird<br />
die Anwesenheit der Schülerinnen und Schüler unmittelbar nach Unterrichtsbeginn kontrolliert.<br />
Sollte ein Schüler der Jahrgangsstufen 5 mit 8 unentschuldigt fehlen, so werden Sie als Erziehungsberechtigte<br />
davon unverzüglich in Kenntnis gesetzt. Für die eventuelle Einleitung weiterer<br />
Maßnahmen sind dann Sie zuständig. Sind die Erziehungsberechtigten nicht zu erreichen, so<br />
wird die Schule nach Lage des Falls die Entscheidung treffen, ob es notwendig ist, die Polizei zu<br />
verständigen. Ein vorzeitiger Unterrichtsschluss (z. B. bei Erkrankung oder dienstlicher Abwesenheit<br />
von Lehrkräften, wegen einer Veranstaltung oder kl<strong>im</strong>atischer Besonderheiten), wird<br />
den Schülerinnen und Schülern <strong>im</strong> allgemeinen rechtzeitig (d. h. am Tag zuvor) durch Aushang<br />
mitgeteilt, so dass Sie hierüber durch Ihre Kinder informiert werden. Für den Fall, dass der Unterrichtsausfall<br />
aus aktuellen Gründen erst am Vormittag verfügt wird, bitte ich Sie, uns vorsorglich<br />
auf dem schon erwähnten Empfangsabschnitt mitzuteilen, ob Ihr Kind auch in diesen Fällen<br />
die Schule vorzeitig verlassen darf oder ob Sie die Beaufsichtigung bis zum regulären Unterrichtsende<br />
wünschen. In diesem Fall hat sich Ihr Kind von sich aus <strong>im</strong> Sekretariat zu melden. Ich<br />
weise darauf hin, dass die Hauptverantwortung für die Sicherheit Ihres Kindes auf dem Schulweg<br />
nach wie vor bei Ihnen liegt. Aufgabe der Schule ist es, Sie zu unterstützen und nach Möglichkeit<br />
dazu beizutragen, eine unnötige Gefährdung der Kinder zu verhindern.<br />
Beurlaubungen<br />
Schülerinnen und Schüler können nur in dringenden Ausnahmefällen auf schriftlichen Antrag<br />
eines Erziehungsberechtigten durch das Direktorat beurlaubt werden. Mitteilungen von Vereinen,<br />
Behörden oder Ärzten können einen solchen Antrag nicht ersetzen. Leider nehmen in letzter<br />
Zeit die Anträge auf Beurlaubung erheblich zu, wobei nicht <strong>im</strong>mer erkennbar ist, dass es sich<br />
tatsächlich um dringende Ausnahmefälle handelt. Ich darf Sie daher bitten, wirklich nur dann<br />
eine Beurlaubung zu beantragen, wenn dies wichtig und unvermeidbar ist. Bitte legen Sie den<br />
begründeten Antrag unter Angabe von Name und Klasse Ihres Kindes so rechtzeitig bei der<br />
Schulleitung vor, dass das Ergebnis etwa erforderlicher Rückfragen bei der Entscheidung über<br />
die Gewährung der Beurlaubung berücksichtigt werden kann. Von akuten Notfällen abgesehen,<br />
bitten wir Sie <strong>im</strong> schulischen Interesse Ihres Kindes dringend darum, Arzttermine möglichst in<br />
die unterrichtsfreie Zeit zu legen. Reise- oder Urlaubstermine können nicht als Begründung für<br />
eine Beurlaubung angesehen werden. Eine Befreiung vom Sport oder auch von einzelnen<br />
Sportarten spricht der Schulleiter aufgrund eines ärztlichen Zeugnisses aus. Dabei soll der Arzt<br />
auch eine Aussage dazu machen, ob eventuell eine begrenzte Beteiligung am Sportunterricht<br />
möglich und sinnvoll ist. Die Befreiung gilt nur für das jeweils laufende Schuljahr, sie muss zu<br />
Beginn jedes Schuljahres erneut beantragt werden.<br />
Datenschutz<br />
Der Datenschutzbeauftragte des Freistaats Bayern hat die Schulen darauf hingewiesen, dass<br />
bei allen Veröffentlichungen von Namen, sonstigen personenrelevanten Daten oder Bildern in<br />
schulischen Veröffentlichungen (z.B. Jahresbericht, Internetseite der Schule u.a.) die Zust<strong>im</strong>mung<br />
der Genannten oder Abgebildeten bzw. deren Erziehungsberechtigten notwendig ist. Da<br />
wir in unserem Jahresbericht seit einigen Jahren Klassenfotos aufnehmen, ist jeder Schüler betroffen.<br />
Ich bitte Sie daher, der Schule bis Ende <strong>Oktober</strong> schriftlich mitzuteilen, falls Sie einer<br />
entsprechenden Veröffentlichung von Namen und Fotos <strong>im</strong> Jahresbericht oder auf der schulischen<br />
Internetseite nicht zust<strong>im</strong>men.<br />
Schulfahrten und Austauschprogramme<br />
Der Unterricht wird in einigen Jahrgangsstufen durch Schulfahrten und Sprachreisen ergänzt. In<br />
der 6. Klasse findet ein Schullandhe<strong>im</strong>aufenthalt, in den 8. Klassen ein Skilager und für die<br />
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Kollegiatinnen und Kollegiaten der K12 eine Studienfahrt statt. Dieses Fahrtenprogramm wird<br />
durch so genannte Besinnungstage ergänzt, die, soweit die Schülerinnen und Schüler hieran<br />
interessiert sind, in den 9. und 10. Klassen durchgeführt werden können. Diese zweitägigen<br />
Fahrten sind allerdings keine schulischen Veranstaltungen, sondern stehen ganz in der Verantwortung<br />
(inhaltlich wie versicherungsrechtlich) der jeweiligen Religionsgemeinschaft. Konkret<br />
bedeutet dies, dass Schülerinnen und Schüler für diese Fahrten auf Antrag der Eltern beurlaubt<br />
werden können. Eine Verpflichtung zur Teilnahme besteht nicht, doch ist bei Nichtteilnahme an<br />
diesen Tagen eine Parallelklasse zu besuchen. Die Anregung bzw. der Wunsch zur Durchführung<br />
solcher Besinnungstage muss, da es sich um kein pr<strong>im</strong>är schulisches Angebot handelt,<br />
von den Schülern oder Eltern der jeweiligen Klasse ausgehen. Das <strong>Jakob</strong>-<strong>Brucker</strong>-<strong>Gymnasium</strong><br />
unterhält vier internationale Schulpartnerschaften mit Schulen in Frankreich (Crest und<br />
Figeac), Italien (Vicenza) und der Tschechischen Republik (Jablonec). Es handelt sich dabei<br />
nicht um sporadische Kontakte, sondern um echte und lebendige Beziehungen, deren Pflege<br />
der Schule sehr am Herzen liegt. Es wäre schön, wenn Sie sich bereit erklären, <strong>im</strong> Laufe des<br />
Schuljahres für ein bis zwei Wochen einen ausländischen Gast bei sich aufzunehmen. In der<br />
9. Jahrgangsstufe findet ein einwöchiger Aufenthalt an einer englischen Sprachenschule<br />
(Kent School of English in Broadstairs) statt.<br />
Schulberatung und schulpsychologischer Dienst<br />
Bei Beratungsfällen, sei es <strong>im</strong> Zusammenhang mit dem Übertritt an eine andere Schulart oder<br />
ins Berufsleben sowie bei Lernstörungen oder sonstigen Leistungsbeeinträchtigungen stehen für<br />
Sie unser Beratungslehrer, Herr Johannes Wahler und unsere Schulpsychologin, Frau Ursula<br />
Schneider, als Ansprechpartner zur Verfügung. Beachten Sie bitte das beigefügte Informationsblatt.<br />
Ferientermine<br />
Herbstferien: 03.11 – 07.11.<strong>2008</strong><br />
Weihnachtsferien: 22.12. <strong>2008</strong> – 05.01.2009<br />
Frühjahrsferien: 23.02. – 28.02.2009<br />
Osterferien: 06.04. – 18.04.2009<br />
Pfingstferien: 02.06. – 13.06.2009<br />
Sommerferien: 03.08. – 14.09.2009<br />
Am Samstag, 22.11.<strong>2008</strong>, findet an allen bayerischen Schulen ein Gesundheitstag statt.<br />
Kosten<br />
Die Schule muss für die Bereitstellung von Kopien und sonstiger nicht zuschussfähiger Lernmittel<br />
pro Schüler einen pauschalen Medienbeitrag in Höhe von 15 € erheben. Für den am Schuljahresende<br />
erscheinenden Jahresbericht ist ein Eigenanteil in Höhe von 8 €, der <strong>im</strong> Februar<br />
<strong>2008</strong> eingesammelt wird, nötig. Für Verbrauchs- bzw. Exper<strong>im</strong>entier-Materialien in den Fächern<br />
Natur und Technik (Jgst. 5) sowie für die Chemie-Übungen (Jgst. 8) sind insgesamt 5 € zu<br />
entrichten.<br />
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen einige wichtige Hinweise gegeben und eventuelle<br />
Fragen Ihrerseits beantwortet zu haben. Sollten Sie weitere Fragen an uns haben, können Sie<br />
sich jederzeit an uns wenden. Ich wünsche Ihnen und Ihren Kindern alles Gute für das neue<br />
Schuljahr.<br />
gez.<br />
Werner Altmann<br />
Schulleiter<br />
6
Empfangsbestätigung und Erklärungen der<br />
Erziehungsberechtigten<br />
(Bitte gut leserlich ausfüllen und über den Klassenleiter zurückgeben)<br />
Name des Schülers / der Schülerin: Klasse:<br />
_____________________________________________________________ ______________<br />
Ich habe vom <strong>Elternbrief</strong> <strong>Oktober</strong> <strong>2008</strong> des <strong>Jakob</strong>-<strong>Brucker</strong>-<strong>Gymnasium</strong>s <strong>Kaufbeuren</strong> Kenntnis<br />
genommen:<br />
______________________ ____________________________________________________<br />
(Datum) (Unterschrift des Erziehungsberechtigten)<br />
Bei noch nicht volljährigen Schülern bitte angeben:<br />
Ich/wir sind während der Unterrichtszeit unter folgenden Telefonnummern, bzw. Emailadresse zu<br />
erreichen:<br />
Telefon privat: ________________________________________________________________________<br />
Telefon beruflich:______________________________________________________________________<br />
Email-Adresse:________________________________________________________________________<br />
Telefonnummer einer Person unseres Vertrauens (bitte auch Name angeben):<br />
Bei Schülern der Jahrgangsstufen 5 mit 8 bitte angeben:<br />
Im Falle einer vorzeitigen Unterrichtsbeendigung, die tags zuvor noch nicht angekündigt werden<br />
konnte,<br />
0 bin ich/sind wir damit einverstanden, dass mein/unser Kind die Schule vor dem regulären<br />
Unterrichtsende verlassen darf;<br />
0 wünsche ich, dass mein Kind bis zum regulären Unterrichtsende in der Schule beaufsichtigt wird. Ich<br />
werde mein Kind darüber informieren, sich in diesem Fall nach Unterrichtsschluss von sich aus <strong>im</strong><br />
Sekretariat zu melden.<br />
(Bitte nur eine Möglichkeit ankreuzen)<br />
7
Merkblatt zur Schulberatung<br />
Die Beratung der Schüler und ihrer Eltern ist ein Teil des Erziehungsauftrags der Schule. Aus diesem<br />
Grund möchte ich Sie auf folgende Informations- und Beratungsmöglichkeiten hinweisen:<br />
1. Der Beratungslehrer der Schule, Herr Johannes Wahler, ist sowohl für allgemeine Informationen als<br />
auch für Einzelberatung von Eltern und Schülern in allen Fragen der Schullaufbahnberatung sowie für die<br />
Beratung bei Lern- und Leistungsschwierigkeiten zuständig.<br />
Sprechstunde: Montag, 1. und 2. Stunde (8:00 – 9:30 Uhr)<br />
2. Die Schulpsychologin der Schule, Frau Ursula Schneider, ist bei gravierenden Lern-, Leistungs- und<br />
Konzentrationsschwierigkeiten, bei Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten, bei Schulangst und anderen<br />
Verhaltensauffälligkeiten <strong>im</strong> Zusammenhang mit Schule und Erziehung die zuständige Ansprechpartnerin<br />
für Eltern und Schüler. Sie versucht, in Beratungsgesprächen und mit Hilfe psychologischer Diagnostik<br />
Lösungswege für vorhandene oder sich abzeichnende Probleme zu finden. Die Beratungen sind<br />
kostenlos und unterliegen selbstverständlich der Schweigepflicht.<br />
Telefonsprechstunde: Mittwoch, 12:10 – 12:55 Uhr, Telefonnummer: 08245 962265.<br />
Allgemeine Sprechstunde: Mittwoch, 15:00 – 16:00 Uhr (Neubau, 1. Stock, neben Z<strong>im</strong>mer 109)<br />
4. Eine zentrale Stelle für die Schulberatung ist be<strong>im</strong> Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in<br />
Schwaben eingerichtet:<br />
Staatlicher Schulberater be<strong>im</strong> Ministerialbeauftragten<br />
Hallstr. 10, 86150 Augsburg, Tel. 0821 50916-0<br />
5. Weitere Beratungsstellen sind:<br />
Erziehungs-, Jugend- und Familienberatung<br />
Erziehungsberatungsstelle <strong>Kaufbeuren</strong> und des Landkreises Ostallgäu:<br />
Baumgarten 18, 87600 <strong>Kaufbeuren</strong>, Tel. 08341 90240<br />
Suchtberatungs- und Behandlungsstelle der Caritas<br />
Tel. 08341 971217<br />
Berufsberatung der Agentur für Arbeit für Abiturienten<br />
Frau Dr. Buschbeck, Herr Reinhardt, Herr Mayr-Thuro, Frau Kunz<br />
Agentur für Arbeit Kempten, Rottachstr. 26, 87439 Kempten, Tel. 0831 2056-287<br />
Studienberatung<br />
Über Anschriften und Sprechstunden informiert das Beratungsbrett (orangefarbener Aushang) und<br />
der Beratungslehrer.<br />
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