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GLOBALE VERANTWORTUNG KENNZAH DER AND

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042 Corporate Governance<br />

CORPORATE GOVERNANCE<br />

Auszeichnung für beispielhafte Umsetzung<br />

der Corporate-Governance-Richtlinien<br />

Im Jahr 2006 wurde Andritz im Rahmen der all-<br />

jährlich stattfindenden internationalen GEWINN-<br />

Messe in Wien mit dem bedeutenden Börsepreis<br />

für „Corporate Governance“ ausgezeichnet. Dieser<br />

Preis bewertet die Einhaltung der im Österreichi-<br />

schen Corporate Governance Kodex festgeleg-<br />

ten Verhaltensregeln für eine verantwortungsvolle<br />

und auf Wertschaffung ausgerichtete Leitung und<br />

Kontrolle des Unternehmens. Neben den qualita-<br />

tiven Merkmalen fließen auch noch „Soft Facts“,<br />

wie Transparenz gegenüber Aktionären, in die Be-<br />

wertung ein.<br />

<strong>AND</strong>RITZ Geschäftsbericht 2006<br />

Corporate Governance<br />

Die Andritz AG bekennt sich zur Einhaltung des öster­<br />

reichischen Corporate Governance Kodex, der Anfang<br />

2006 aktualisiert und erweitert wurde. Sie sieht darin<br />

ein bedeutendes Mittel zur Umsetzung einer verantwor­<br />

tungsbewussten und auf Wertschaffung ausgerichteten<br />

Leitung und Kontrolle des Unternehmens.<br />

Die Implementierung und Einhaltung des Kodex fördern<br />

das Vertrauen der Aktionäre, Investoren, Kunden, Mitar­<br />

beiter, Lieferanten, Medienvertreter und sonstiger Inter­<br />

essengruppen des Unternehmens. Der Vorstand und<br />

der Aufsichtsrat sowie sämtliche Mitarbeiter der Andritz­<br />

Gruppe sind zur Einhaltung des Kodex verpflichtet.<br />

Neben den verpflichtenden L­Regeln, die auf zwingenden<br />

Rechtsvorschriften beruhen, gibt Andritz folgende<br />

Erklärungen und Erläuterungen zu den C­Regeln des<br />

neu überarbeiteten Kodex* ) :<br />

C-Regel 30<br />

Den Mitgliedern des Vorstands wurden Ansprüche auf<br />

Versorgungsleistungen gewährt. Diese beinhalten neben<br />

einer Alterspension Ansprüche im Falle einer Berufsunfähigkeit<br />

sowie Pensionsleistungen für Hinterbliebene<br />

nach dem Ableben der Berechtigten. Die Alterspension<br />

wird in der Regel ab Erreichung eines bestimmten Lebensalters<br />

ausbezahlt, sofern das Arbeitsverhältnis zu<br />

diesem Zeitpunkt bereits beendet ist. Die Verwaltung<br />

wurde in eine Pensionskasse ausgelagert. Im Falle einer<br />

vorzeitigen Beendigung der Arbeitsverhältnisse werden<br />

die bis zu diesem Zeitpunkt einbezahlten Beiträge unverfallbar.<br />

Die Höhe des Versorgungsanspruchs ist bis zum<br />

Anfall einer Versorgungsleistung nicht wertgesichert; danach<br />

erfolgen jährliche Anpassungen. Alle Vorstandsmitglieder<br />

haben bei Beendigung der Funktion und unter<br />

der Voraussetzung der gleichzeitigen Beendigung des<br />

Dienstverhältnisses Abfertigungsansprüche im Sinne<br />

des § 23 des österreichischen Angestelltengesetzes.<br />

C-Regel 34<br />

Die Informations­ und Berichtspflichten des Vorstands<br />

sowie die Einrichtung von Ausschüssen sind in der Satzung<br />

der Andritz AG, die auf der Homepage der Andritz<br />

AG verfügbar ist, geregelt.<br />

C-Regel 38<br />

Die Satzung der Andritz AG sieht keine Altersgrenze für<br />

Vorstandsmitglieder vor. Die Bestellung der Vorstandsmitglieder<br />

der Andritz AG richtet sich ausschließlich nach<br />

fachlichen und persönlichen Qualifikationen.<br />

C-Regel 39<br />

Der Aufsichtsrat der Andritz AG bildet je nach Notwendigkeit<br />

und Sachverhalt einzelne Ausschüsse, die aus<br />

allen Mitgliedern des Aufsichtsrats der Andritz AG bestehen<br />

können.<br />

C-Regel 41<br />

Der Aufsichtsrat der Andritz AG richtet keinen eigenen<br />

Nominierungsausschuss ein. Er setzt sich aus Experten<br />

unterschiedlicher Fachrichtungen zusammen und hält in<br />

regelmäßigen Abständen konstruktive Sitzungen ab, die<br />

sich u.a. auch mit der Besetzung frei werdender Mandate<br />

im Vorstand und mit Fragen der Nachfolgeplanung<br />

befassen.<br />

C-Regel 43<br />

Der Aufsichtsrat der Andritz AG richtet keinen eigenen<br />

Vergütungsausschuss ein. Er setzt sich aus Experten<br />

unterschiedlicher Fachrichtungen zusammen und hält in<br />

regelmäßigen Abständen konstruktive Sitzungen ab, die<br />

sich u.a. auch mit der Vergütung der Vorstandsmitglieder<br />

und dem Inhalt von Anstellungsverträgen befassen.

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