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(GHS) Einstufung und Kennzeichnung von ... - Apothekerkammer

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� Standgefäße für den Handgebrauch<br />

� vereinfachte <strong>Kennzeichnung</strong> zulässig (TRGS 200)<br />

� Piktogramm + Signalwort<br />

Gefahr<br />

Könnte für folgende Gefahrenkategorien<br />

stehen:<br />

- Sens. Atemwege 1<br />

- Muta. 1A, 1B<br />

- Karz. 1A, 1B<br />

- Repr. 1A, 1B<br />

- STOT einm. 1<br />

- STOT wiederh. 1<br />

- Asp. 1<br />

Referent: Elmar Thome 23<br />

� <strong>Kennzeichnung</strong> auf Apothekenstandgefäßen<br />

bis 1. Juni 2015 (Bekanntmachung zu<br />

Gefahrstoffen des B<strong>und</strong>esministeriums für<br />

Arbeit <strong>und</strong> Soziales im Gemeinsamen<br />

Ministerialblatt 2010 Nr. 2–4 S. 65–77).<br />

� Laut Peggy Ahl: 1. Dezember 2012.<br />

� Bis dahin können Standgefäße mit alter <strong>und</strong><br />

neuer <strong>Kennzeichnung</strong> parallel existieren.<br />

Referent: Elmar Thome 24<br />

01.03.2011<br />

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