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Die Zukunft der Meere ? zu warm, zu hoch, zu sauer - WBGU

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78<br />

4 Ver<strong>sauer</strong>ung <strong>der</strong> <strong>Meere</strong><br />

Atmosphäre, Hydrosphäre und Biosphäre, die allesamt<br />

Bestandteile des Klimasystems sind (Art. 1<br />

Abs. 3 UNFCCC). Zu den Zielset<strong>zu</strong>ngen <strong>der</strong> Konvention<br />

gehört damit eindeutig, eine gefährliche Ver<strong>sauer</strong>ung<br />

<strong>der</strong> <strong>Meere</strong> <strong>zu</strong> verhin<strong>der</strong>n. Außerdem hält<br />

Art. 2 UNFCCC u. a. fest, dass sich die Ökosysteme<br />

den Klimaän<strong>der</strong>ungen auf natürliche Weise anpassen<br />

können sollen. <strong>Die</strong> Einhaltung dieser Vorgabe ist<br />

bei <strong>der</strong> heute <strong>zu</strong> beobachtenden Geschwindigkeit<br />

<strong>der</strong> Ver<strong>sauer</strong>ung in Zweifel <strong>zu</strong> ziehen: <strong>Die</strong> Anpassungsfähigkeit<br />

mariner Ökosysteme kann beispielsweise<br />

dann überfor<strong>der</strong>t werden, wenn die Aragonitsättigungshorizonte<br />

im Südlichen Ozean bis an die<br />

Oberfläche steigen (Kap. 4.3). Damit ist unmittelbarer<br />

Handlungsbedarf gegeben, die Ver<strong>sauer</strong>ung <strong>zu</strong><br />

begrenzen und im Rahmen <strong>der</strong> UNFCCC entsprechende<br />

Maßnahmen <strong>zu</strong> vereinbaren.<br />

Empfehlungen<br />

Vor diesem Hintergrund plädiert <strong>der</strong> <strong>WBGU</strong> dafür,<br />

in <strong>der</strong> Klimapolitik alle Auswirkungen auf den<br />

Lebensraum Meer <strong>zu</strong> beachten. Bei den anstehenden<br />

Verhandlungen über die zweite Verpflichtungsperiode<br />

des Kioto-Protokolls sollte sich die Bundesregierung<br />

dafür einsetzen, dass die direkten negativen<br />

Auswirkungen <strong>der</strong> CO 2 -Emissionen auf das<br />

Meer berücksichtigt werden. <strong>Die</strong> angestrebte Stabilisierung<br />

<strong>der</strong> Treibhausgaskonzentrationen in <strong>der</strong><br />

Atmosphäre sollte deshalb so ausgerichtet sein, dass<br />

die Ver<strong>sauer</strong>ung <strong>der</strong> <strong>Meere</strong> angemessen begrenzt<br />

wird. Da<strong>zu</strong> sollte CO 2 nicht nur als Teil eines Korbs<br />

verschiedener Treibhausgase betrachtet werden.<br />

Vielmehr sollte unabhängig von <strong>der</strong> Reduktion<br />

an<strong>der</strong>er Treibhausgase auch die Stabilisierung <strong>der</strong><br />

atmosphärischen CO 2 -Konzentration auf einem<br />

Niveau sichergestellt werden, das die Einhaltung <strong>der</strong><br />

Ver<strong>sauer</strong>ungsleitplanke erlaubt (Kap. 4.4).<br />

Unter Umständen müsste dafür <strong>zu</strong>sätzlich <strong>zu</strong> den<br />

bestehenden Reduktionsverpflichtungen eine Obergrenze<br />

für CO 2 -Emissionen <strong>der</strong> einzelnen Staaten<br />

bzw. Staatengruppen definiert werden, die diese<br />

dann komplementär <strong>zu</strong> den sonstigen Verpflichtungen<br />

ein<strong>zu</strong>halten hätten. Im Einzelnen wären die<br />

genauen Wirkungen dieser und möglicher weiterer<br />

Instrumente noch <strong>zu</strong> klären; hier dürfte insbeson<strong>der</strong>e<br />

auch dem Anpassungsbedarf <strong>der</strong> bestehenden<br />

flexiblen Mechanismen (Emissionshandel, Clean<br />

Development Mechanism und Joint Implementation)<br />

eine beson<strong>der</strong>e Bedeutung <strong>zu</strong>kommen.<br />

<strong>Die</strong> Festlegung einer eigenen Obergrenze für CO 2<br />

wäre hingegen dann nicht notwendig, wenn sich die<br />

Staaten auf eine Reduktion <strong>der</strong> Treibhausgasemissionen<br />

einigten, die die Einhaltung <strong>der</strong> <strong>WBGU</strong>-Klimaschutzleitplanke<br />

gewährleistete, und wenn sich<br />

<strong>der</strong> Anteil von CO 2 an den Treibhausgasemissionen<br />

nicht wesentlich verän<strong>der</strong>te. In diesem Fall wäre die<br />

dafür notwendige CO 2 -Reduktion aller Wahrscheinlichkeit<br />

nach ausreichend, um eine Überschreitung<br />

<strong>der</strong> Ver<strong>sauer</strong>ungsleitplanke <strong>zu</strong> vermeiden.<br />

4.5.2<br />

Emissionen aus <strong>der</strong> Schifffahrt berücksichtigen<br />

Um die Stabilisierung <strong>der</strong> atmosphärischen CO 2 -<br />

Konzentration <strong>zu</strong> erreichen, sollten die CO 2 -Emissionen<br />

durch den Seeschifffahrt und den internationalen<br />

Luftverkehr stärker in Emissionsreduktionsstrategien<br />

integriert werden. Für beide Bereiche sind<br />

bisher keine quantitativen Reduktionsverpflichtungen<br />

vereinbart worden. Der <strong>WBGU</strong> empfiehlt diese<br />

Regelungslücken <strong>zu</strong> schließen, indem die durch den<br />

internationalen Luft- und Schiffsverkehr verursachten<br />

CO 2 -Emissionen in Verhandlungen über <strong>zu</strong>künftige<br />

Reduktionsverpflichtungen im Rahmen des<br />

Kioto-Prozesses einbezogen werden. Nach bisherigen<br />

Schät<strong>zu</strong>ngen machen die weltweiten CO 2 -Emissionen<br />

aus <strong>der</strong> Schifffahrt rund 2% <strong>der</strong> globalen<br />

Emissionen aus. Im letzten Jahrzehnt sind sie mehr<br />

als doppelt so schnell gestiegen wie die Gesamtemissionen<br />

(Bode et al., 2002; IEA, 2002). <strong>Die</strong>s verdeutlicht<br />

den dringenden Handlungsbedarf.<br />

Neben <strong>der</strong> Emission von CO 2 trägt die Seeschifffahrt<br />

auch durch Einträge von Schadstoffen, Nährstoffen<br />

und Sedimentpartikeln <strong>zu</strong> Belastungen <strong>der</strong><br />

<strong>Meere</strong>s- und Küstenökosysteme bei. Vor diesem<br />

Hintergrund bietet die Regulierung <strong>der</strong> Seeschifffahrt<br />

einen Anknüpfungspunkt für eine Verbindung<br />

von Klima- und <strong>Meere</strong>sschutz auf <strong>der</strong> Instrumentenebene.<br />

Aufgrund <strong>der</strong> relativen Umweltfreundlichkeit<br />

und <strong>der</strong> ökonomischen Bedeutung des Seeverkehrs<br />

muss eine Regulierung nicht auf die Verringerung<br />

des Schiffsverkehrsaufkommens abzielen. Vielmehr<br />

geht es darum, Anreize für technologische Innovationen<br />

und Verbesserungen im Umweltmanagement<br />

<strong>zu</strong> schaffen, die sowohl die Belastung <strong>der</strong> <strong>Meere</strong><br />

reduzieren als auch <strong>zu</strong>r Vermeidung von CO 2 -Emissionen<br />

beitragen. Der <strong>WBGU</strong> empfiehlt <strong>zu</strong> diesem<br />

Zweck, Entgelte für die Nut<strong>zu</strong>ng <strong>der</strong> <strong>Meere</strong> durch<br />

die Seeschifffahrt <strong>zu</strong> erheben (<strong>WBGU</strong>, 2002).<br />

Mit diesem Instrument wird <strong>der</strong> Zusammenhang<br />

zwischen <strong>der</strong> Nut<strong>zu</strong>ng <strong>der</strong> Umweltgüter „Meer“ und<br />

„Atmosphäre“ und <strong>der</strong>en nut<strong>zu</strong>ngsabhängige Beeinträchtigung<br />

verdeutlicht. Ein Entgelt spiegelt die<br />

Knappheit <strong>der</strong> Umweltgüter und die Kosten ihrer<br />

Bereitstellung wi<strong>der</strong>. <strong>Die</strong> Wirtschaftsakteure, die<br />

durch ein Entgelt belastet sind, haben einen Anreiz,<br />

ihre Nut<strong>zu</strong>ng <strong>der</strong> globalen Umweltgüter an<strong>zu</strong>passen<br />

und nachhaltiger <strong>zu</strong> gestalten (<strong>WBGU</strong>, 2002).<br />

Mögliche Ausgestaltungen eines Nut<strong>zu</strong>ngsentgelts<br />

hat <strong>der</strong> <strong>WBGU</strong> detailliert beschrieben

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