Die Zukunft der Meere ? zu warm, zu hoch, zu sauer - WBGU
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4 Ver<strong>sauer</strong>ung <strong>der</strong> <strong>Meere</strong><br />
Atmosphäre, Hydrosphäre und Biosphäre, die allesamt<br />
Bestandteile des Klimasystems sind (Art. 1<br />
Abs. 3 UNFCCC). Zu den Zielset<strong>zu</strong>ngen <strong>der</strong> Konvention<br />
gehört damit eindeutig, eine gefährliche Ver<strong>sauer</strong>ung<br />
<strong>der</strong> <strong>Meere</strong> <strong>zu</strong> verhin<strong>der</strong>n. Außerdem hält<br />
Art. 2 UNFCCC u. a. fest, dass sich die Ökosysteme<br />
den Klimaän<strong>der</strong>ungen auf natürliche Weise anpassen<br />
können sollen. <strong>Die</strong> Einhaltung dieser Vorgabe ist<br />
bei <strong>der</strong> heute <strong>zu</strong> beobachtenden Geschwindigkeit<br />
<strong>der</strong> Ver<strong>sauer</strong>ung in Zweifel <strong>zu</strong> ziehen: <strong>Die</strong> Anpassungsfähigkeit<br />
mariner Ökosysteme kann beispielsweise<br />
dann überfor<strong>der</strong>t werden, wenn die Aragonitsättigungshorizonte<br />
im Südlichen Ozean bis an die<br />
Oberfläche steigen (Kap. 4.3). Damit ist unmittelbarer<br />
Handlungsbedarf gegeben, die Ver<strong>sauer</strong>ung <strong>zu</strong><br />
begrenzen und im Rahmen <strong>der</strong> UNFCCC entsprechende<br />
Maßnahmen <strong>zu</strong> vereinbaren.<br />
Empfehlungen<br />
Vor diesem Hintergrund plädiert <strong>der</strong> <strong>WBGU</strong> dafür,<br />
in <strong>der</strong> Klimapolitik alle Auswirkungen auf den<br />
Lebensraum Meer <strong>zu</strong> beachten. Bei den anstehenden<br />
Verhandlungen über die zweite Verpflichtungsperiode<br />
des Kioto-Protokolls sollte sich die Bundesregierung<br />
dafür einsetzen, dass die direkten negativen<br />
Auswirkungen <strong>der</strong> CO 2 -Emissionen auf das<br />
Meer berücksichtigt werden. <strong>Die</strong> angestrebte Stabilisierung<br />
<strong>der</strong> Treibhausgaskonzentrationen in <strong>der</strong><br />
Atmosphäre sollte deshalb so ausgerichtet sein, dass<br />
die Ver<strong>sauer</strong>ung <strong>der</strong> <strong>Meere</strong> angemessen begrenzt<br />
wird. Da<strong>zu</strong> sollte CO 2 nicht nur als Teil eines Korbs<br />
verschiedener Treibhausgase betrachtet werden.<br />
Vielmehr sollte unabhängig von <strong>der</strong> Reduktion<br />
an<strong>der</strong>er Treibhausgase auch die Stabilisierung <strong>der</strong><br />
atmosphärischen CO 2 -Konzentration auf einem<br />
Niveau sichergestellt werden, das die Einhaltung <strong>der</strong><br />
Ver<strong>sauer</strong>ungsleitplanke erlaubt (Kap. 4.4).<br />
Unter Umständen müsste dafür <strong>zu</strong>sätzlich <strong>zu</strong> den<br />
bestehenden Reduktionsverpflichtungen eine Obergrenze<br />
für CO 2 -Emissionen <strong>der</strong> einzelnen Staaten<br />
bzw. Staatengruppen definiert werden, die diese<br />
dann komplementär <strong>zu</strong> den sonstigen Verpflichtungen<br />
ein<strong>zu</strong>halten hätten. Im Einzelnen wären die<br />
genauen Wirkungen dieser und möglicher weiterer<br />
Instrumente noch <strong>zu</strong> klären; hier dürfte insbeson<strong>der</strong>e<br />
auch dem Anpassungsbedarf <strong>der</strong> bestehenden<br />
flexiblen Mechanismen (Emissionshandel, Clean<br />
Development Mechanism und Joint Implementation)<br />
eine beson<strong>der</strong>e Bedeutung <strong>zu</strong>kommen.<br />
<strong>Die</strong> Festlegung einer eigenen Obergrenze für CO 2<br />
wäre hingegen dann nicht notwendig, wenn sich die<br />
Staaten auf eine Reduktion <strong>der</strong> Treibhausgasemissionen<br />
einigten, die die Einhaltung <strong>der</strong> <strong>WBGU</strong>-Klimaschutzleitplanke<br />
gewährleistete, und wenn sich<br />
<strong>der</strong> Anteil von CO 2 an den Treibhausgasemissionen<br />
nicht wesentlich verän<strong>der</strong>te. In diesem Fall wäre die<br />
dafür notwendige CO 2 -Reduktion aller Wahrscheinlichkeit<br />
nach ausreichend, um eine Überschreitung<br />
<strong>der</strong> Ver<strong>sauer</strong>ungsleitplanke <strong>zu</strong> vermeiden.<br />
4.5.2<br />
Emissionen aus <strong>der</strong> Schifffahrt berücksichtigen<br />
Um die Stabilisierung <strong>der</strong> atmosphärischen CO 2 -<br />
Konzentration <strong>zu</strong> erreichen, sollten die CO 2 -Emissionen<br />
durch den Seeschifffahrt und den internationalen<br />
Luftverkehr stärker in Emissionsreduktionsstrategien<br />
integriert werden. Für beide Bereiche sind<br />
bisher keine quantitativen Reduktionsverpflichtungen<br />
vereinbart worden. Der <strong>WBGU</strong> empfiehlt diese<br />
Regelungslücken <strong>zu</strong> schließen, indem die durch den<br />
internationalen Luft- und Schiffsverkehr verursachten<br />
CO 2 -Emissionen in Verhandlungen über <strong>zu</strong>künftige<br />
Reduktionsverpflichtungen im Rahmen des<br />
Kioto-Prozesses einbezogen werden. Nach bisherigen<br />
Schät<strong>zu</strong>ngen machen die weltweiten CO 2 -Emissionen<br />
aus <strong>der</strong> Schifffahrt rund 2% <strong>der</strong> globalen<br />
Emissionen aus. Im letzten Jahrzehnt sind sie mehr<br />
als doppelt so schnell gestiegen wie die Gesamtemissionen<br />
(Bode et al., 2002; IEA, 2002). <strong>Die</strong>s verdeutlicht<br />
den dringenden Handlungsbedarf.<br />
Neben <strong>der</strong> Emission von CO 2 trägt die Seeschifffahrt<br />
auch durch Einträge von Schadstoffen, Nährstoffen<br />
und Sedimentpartikeln <strong>zu</strong> Belastungen <strong>der</strong><br />
<strong>Meere</strong>s- und Küstenökosysteme bei. Vor diesem<br />
Hintergrund bietet die Regulierung <strong>der</strong> Seeschifffahrt<br />
einen Anknüpfungspunkt für eine Verbindung<br />
von Klima- und <strong>Meere</strong>sschutz auf <strong>der</strong> Instrumentenebene.<br />
Aufgrund <strong>der</strong> relativen Umweltfreundlichkeit<br />
und <strong>der</strong> ökonomischen Bedeutung des Seeverkehrs<br />
muss eine Regulierung nicht auf die Verringerung<br />
des Schiffsverkehrsaufkommens abzielen. Vielmehr<br />
geht es darum, Anreize für technologische Innovationen<br />
und Verbesserungen im Umweltmanagement<br />
<strong>zu</strong> schaffen, die sowohl die Belastung <strong>der</strong> <strong>Meere</strong><br />
reduzieren als auch <strong>zu</strong>r Vermeidung von CO 2 -Emissionen<br />
beitragen. Der <strong>WBGU</strong> empfiehlt <strong>zu</strong> diesem<br />
Zweck, Entgelte für die Nut<strong>zu</strong>ng <strong>der</strong> <strong>Meere</strong> durch<br />
die Seeschifffahrt <strong>zu</strong> erheben (<strong>WBGU</strong>, 2002).<br />
Mit diesem Instrument wird <strong>der</strong> Zusammenhang<br />
zwischen <strong>der</strong> Nut<strong>zu</strong>ng <strong>der</strong> Umweltgüter „Meer“ und<br />
„Atmosphäre“ und <strong>der</strong>en nut<strong>zu</strong>ngsabhängige Beeinträchtigung<br />
verdeutlicht. Ein Entgelt spiegelt die<br />
Knappheit <strong>der</strong> Umweltgüter und die Kosten ihrer<br />
Bereitstellung wi<strong>der</strong>. <strong>Die</strong> Wirtschaftsakteure, die<br />
durch ein Entgelt belastet sind, haben einen Anreiz,<br />
ihre Nut<strong>zu</strong>ng <strong>der</strong> globalen Umweltgüter an<strong>zu</strong>passen<br />
und nachhaltiger <strong>zu</strong> gestalten (<strong>WBGU</strong>, 2002).<br />
Mögliche Ausgestaltungen eines Nut<strong>zu</strong>ngsentgelts<br />
hat <strong>der</strong> <strong>WBGU</strong> detailliert beschrieben