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Die Zukunft der Meere ? zu warm, zu hoch, zu sauer - WBGU

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62<br />

3 <strong>Meere</strong>sspiegelanstieg, Hurrikane und Gefährdung <strong>der</strong> Küsten<br />

Um ihnen dennoch ein günstiges und effektives<br />

Versicherungsprodukt an die Hand <strong>zu</strong> geben, könnten<br />

bestehende Mikroversicherungssysteme für<br />

unabhängige Risiken um die Deckung von Schäden<br />

aus Naturkatastrophen erweitert werden. <strong>Die</strong> Kosten<br />

des Versicherungsschutzes werden gering gehalten,<br />

indem effektive institutionelle Kapazitäten aufgebaut<br />

und Versicherungsnehmer in Gruppen und<br />

Gemeinden gebündelt werden. Darüber hinaus<br />

könnte <strong>der</strong> Staat Versicherungen gegen Naturkatastrophen<br />

verpflichtend einführen. Hierdurch könnte<br />

zügig eine große Anzahl an Versicherten gewonnen<br />

und eine breite geographische Streuung <strong>der</strong> Versicherten<br />

erreicht werden, was das Problem <strong>der</strong> Korrelation<br />

individueller Schadensrisiken stark vermin<strong>der</strong>n<br />

dürfte. Ob eine solche Zwangsversicherung –<br />

insbeson<strong>der</strong>e in Län<strong>der</strong>n mit noch un<strong>zu</strong>reichenden<br />

sozialen Sicherungssystemen – tatsächlich sinnvoll<br />

wäre, ist im Rahmen künftiger Forschungsvorhaben<br />

<strong>zu</strong> klären.<br />

Um den Erfolg eher regional bzw. national operieren<strong>der</strong><br />

Versicherer von Naturkatastrophen langfristig<br />

<strong>zu</strong> sichern, ist <strong>der</strong>en Anbindung an den internationalen<br />

Kapitalmarkt von Bedeutung. So übernehmen<br />

beispielsweise Rückversicherungsunternehmen<br />

als „Versicherer <strong>der</strong> Versicherer“ gegen die Zahlung<br />

von Prämien einen Teil des Risikos <strong>der</strong> Versicherer.<br />

Auf diese Weise werden Risiken noch breiter gestreut<br />

und die Versicherer vom Risiko extrem hoher<br />

Auszahlungen befreit.<br />

Mikroversicherungsprogramme sollten durch den<br />

Staat aktiv geför<strong>der</strong>t werden (öffentliche Kofinanzierung):<br />

Neben dem Setzen <strong>der</strong> notwendigen rechtlichen<br />

Rahmenbedingungen ist in <strong>der</strong> Anfangsphase<br />

auch eine finanzielle Unterstüt<strong>zu</strong>ng vor allem beim<br />

Aufbau <strong>der</strong> notwendigen institutionellen Infrastruktur<br />

denkbar, beispielsweise im Rahmen von Public-<br />

Private-Partnerships und in Zusammenarbeit mit<br />

Entwicklungsorganisationen (Linnerooth-Bayer und<br />

Mechler, 2005).<br />

3.4.2<br />

Völkerrechtliche Regelung des Verlusts an<br />

Territorium vereinbaren<br />

Anpassungsstrategien berühren Aspekte, die auch<br />

aus rechtlicher Perspektive relevant sind. Bei einem<br />

kontinuierlich steigenden <strong>Meere</strong>sspiegel ist <strong>zu</strong><br />

erwarten, dass sich in vielen Fällen ein qualifizierter<br />

Rück<strong>zu</strong>g als unvermeidbar darstellen wird. Insbeson<strong>der</strong>e<br />

muss damit gerechnet werden, dass Staatsterritorien<br />

durch Überflutung teilweise o<strong>der</strong> vollständig<br />

verloren gehen und Menschen <strong>zu</strong>r Aufgabe<br />

ihrer Siedlungsgebiete gezwungen werden. Aus völkerrechtlicher<br />

Sicht ergeben sich <strong>zu</strong>m einen Fragen<br />

<strong>zu</strong>r Aufnahme <strong>der</strong> vom <strong>Meere</strong>sspiegelanstieg vertriebenen<br />

Menschen. Zum an<strong>der</strong>en stellen sich Fragen<br />

nach finanzieller Kompensation, wenn Staaten<br />

von den Auswirkungen des durch Klimawandel<br />

bedingten <strong>Meere</strong>sspiegelanstiegs betroffen sind, die<br />

selbst nicht maßgeblich <strong>zu</strong>r Verursachung beigetragen<br />

haben.<br />

3.4.2.1<br />

Verkleinerung des Staatsterritoriums<br />

Verkleinert sich ein Staatsterritorium aufgrund des<br />

<strong>Meere</strong>sspiegelanstiegs, so zieht dies aus völkerrechtlicher<br />

Sicht – mit Ausnahme von Fragen <strong>der</strong> Kompensation<br />

(Kap. 3.4.2.4) – keine beson<strong>der</strong>en Konsequenzen<br />

nach sich. Auf Grundlage <strong>der</strong> einschlägigen<br />

völkerrechtlichen Regeln fällt in einer solchen Konstellation<br />

das konstituierende Staatsgebiet entsprechend<br />

kleiner aus. In Einzelfällen kann sich aber eine<br />

Anpassung bestimmter völkerrechtlicher Verpflichtungen<br />

als notwendig erweisen, insbeson<strong>der</strong>e von<br />

solchen, die sich auf ein untergegangenes Territorium<br />

beziehen. Insgesamt stellen die einschlägigen völkerrechtlichen<br />

Regeln befriedigende Antworten auf die<br />

hier <strong>zu</strong> erwartenden rechtlichen Probleme <strong>zu</strong>r Verfügung.<br />

Zu beachten ist, dass eine Verkleinerung des<br />

Territoriums da<strong>zu</strong> führen kann, dass sich auch die<br />

Grenzen <strong>der</strong> seerechtlichen Hoheitsbereiche verschieben,<br />

da sich die für die Bemessung maßgeblichen<br />

Punkte verän<strong>der</strong>n.<br />

3.4.2.2<br />

Untergang von (Insel-)Staaten<br />

Nach bisherigem Kenntnisstand werden insbeson<strong>der</strong>e<br />

Inselstaaten, die nur wenige Meter über dem<br />

<strong>Meere</strong>sspiegel liegen, durch den vom Klimawandel<br />

bedingten Anstieg des <strong>Meere</strong>sspiegels existenziell<br />

betroffen sein (CSD, 2004). Da<strong>zu</strong> gehört beispielsweise<br />

die Inselgruppe <strong>der</strong> Malediven, die maximal<br />

2 m über dem <strong>Meere</strong>sspiegel liegt; o<strong>der</strong> die auf<br />

Korallenriffen gelegenen Inselgruppen Tuvalu, Kiribati<br />

und Tonga. <strong>Die</strong>se kleinen Inselstaaten, die<br />

<strong>zu</strong>gleich Entwicklungslän<strong>der</strong> sind (SIDS, Small<br />

Island Developing States), bilden eine Interessengemeinschaft,<br />

die sich insbeson<strong>der</strong>e bei den internationalen<br />

Verhandlungen <strong>zu</strong>r Klimarahmenkonvention<br />

(UNFCCC) als politische Allianz bemerkbar macht<br />

(Burns, 1997; Slade, 2001). Zwar werden die SIDS<br />

(wie auch Staaten mit tiefliegenden Küstengebieten)<br />

bereits in <strong>der</strong> UNFCCC beson<strong>der</strong>s berücksichtigt: So<br />

sollen für sie beson<strong>der</strong>e Maßnahmen in Erwägung<br />

gezogen werden (Art. 4 Abs. 8 Bst. a und b UN-<br />

FCCC). In Betracht kommen dabei Finanzierung,

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