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Die Zukunft der Meere ? zu warm, zu hoch, zu sauer - WBGU

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2.6.2.4<br />

<strong>Meere</strong>sschutzgebiete auf Hoher See<br />

<strong>Die</strong> rechtlichen Rahmenbedingungen für die Einrichtung<br />

von <strong>Meere</strong>sschutzgebieten auf Hoher See<br />

weisen erhebliche Mängel auf (CBD, 2005a). <strong>Die</strong><br />

regionalen (bereichsübergreifenden) seerechtlichen<br />

Übereinkommen betreffen lediglich sehr begrenzte<br />

Teile <strong>der</strong> <strong>Meere</strong>sgebiete außerhalb nationaler<br />

Hoheitszonen, so dass weite Bereiche <strong>der</strong> Weltmeere<br />

nicht abgedeckt sind. Zudem beschränken sich bestehende<br />

regionale Regime <strong>zu</strong>m Fischereimanagement<br />

auf bestimmte befischte Arten, etwa Thunfisch, während<br />

nicht intensiv befischte Arten ausgeblendet<br />

sind; auch ist <strong>der</strong> ökosystemare Ansatz in diesen<br />

Regimen nur mangelhaft entwickelt.<br />

Laut Seerechtsübereinkommen gilt <strong>der</strong> völkerrechtlich<br />

zwingende (d. h. nicht grundsätzlich einschränkbare)<br />

Grundsatz <strong>der</strong> Schifffahrtsfreiheit<br />

(Art. 87 UNCLOS). <strong>Die</strong> Einrichtung von MPA auf<br />

Hoher See, die den Schiffsverkehr unterbinden o<strong>der</strong><br />

begrenzen sollen, fällt damit außer Betracht. Zudem<br />

können Staaten Vereinbarungen über die Einrichtung<br />

von MPA auf Hoher See nicht <strong>zu</strong> Lasten unbeteiligter<br />

Drittstaaten abschließen. Eine entsprechende<br />

Verpflichtungsvereinbarung unter jenen<br />

Staaten, die in einer bestimmten Region die hauptsächlichen<br />

Nutzer <strong>der</strong> Hohen See sind, hat somit<br />

keine bindende Wirkung für Drittstaaten. Zur sogenannten<br />

Freiheit <strong>der</strong> Hohen See gehört u. a. weiter<br />

das grundsätzliche Recht eines jeden Staats, auf<br />

Hoher See die <strong>Meere</strong>sressourcen <strong>zu</strong> nutzen (z. B.<br />

Fischfang). Im Gegensatz <strong>zu</strong>r Schifffahrtsfreiheit gilt<br />

dieser Anspruch jedoch nicht uneingeschränkt, und<br />

entsprechend gibt es bereits eine Anzahl internationaler<br />

Konventionen, welche die Nut<strong>zu</strong>ng leben<strong>der</strong><br />

<strong>Meere</strong>sressourcen insbeson<strong>der</strong>e in Be<strong>zu</strong>g auf<br />

bestimmte Arten auch auf Hoher See Regeln unterwerfen.<br />

Beispiele sind das Verbot <strong>der</strong> Befischung<br />

anadromer Arten (Fische, die im Süßwasser laichen<br />

und im Meerwasser leben, z. B. <strong>der</strong> Lachs) auf Hoher<br />

See gemäß Art. 66 Abs. 3 Bst. a UNCLOS o<strong>der</strong> die<br />

Walschutzgebiete im Rahmen des Übereinkommens<br />

<strong>zu</strong>r Regelung des Walfangs (Gerber et al., 2005).<br />

Aufgrund drängen<strong>der</strong> Probleme, etwa <strong>der</strong> <strong>zu</strong>nehmenden<br />

Zerstörung empfindlicher unterseeischer<br />

Strukturen mit beson<strong>der</strong>s hoher biologischer Vielfalt<br />

durch Fischereiaktivitäten (z. B. „seamounts“ o<strong>der</strong><br />

Kaltwasserkorallenriffe; UNGA, 2004; CBD, 2004b)<br />

und dem Ausmaß illegaler bzw. unregulierter Fischerei<br />

(FAO, 2001), ist es notwendig, dass Lösungen für<br />

den <strong>Meere</strong>sschutz auf Hoher See schnell gefunden<br />

und umgesetzt werden. Angesichts des deutlichen<br />

Willens <strong>der</strong> internationalen Gemeinschaft, <strong>Meere</strong>sschutzgebiete<br />

als Instrument intensiver <strong>zu</strong> nutzen,<br />

besteht konkreter Handlungsbedarf, MPA auf Hoher<br />

Handlungsempfehlungen: Management mariner Ökosysteme verbessern 2.6<br />

See völkerrechtlich besser <strong>zu</strong> verankern. Folgende<br />

konkrete Anfor<strong>der</strong>ungen sind an ein <strong>zu</strong> entwickelndes<br />

Regime <strong>zu</strong> Schutzgebieten auf Hoher See <strong>zu</strong> stellen<br />

(CBD, 2005a):<br />

• Über den artenspezifischen o<strong>der</strong> regionalen Ansatz<br />

hinaus muss eine integrierte Vorgehensweise<br />

erreicht werden, welche auch auf Hoher See eine<br />

großräumige Vernet<strong>zu</strong>ng des Schutzes mariner<br />

Ökosysteme ermöglicht. Dabei sollte es einen<br />

offenen Zugang <strong>zu</strong> den <strong>Meere</strong>sschutzgebieten auf<br />

Hoher See für Forschungzwecke geben, sofern<br />

dies nicht dem Schutzzweck <strong>zu</strong>wi<strong>der</strong> läuft.<br />

• Angesichts des Problems <strong>der</strong> illegalen bzw. unregulierten<br />

Befischung <strong>der</strong> Hohen See – das mangels<br />

territorialer hoheitlicher Durchset<strong>zu</strong>ngsgewalt<br />

in dieser <strong>Meere</strong>szone nicht von Einzelstaaten<br />

angegangen werden kann – sind Mechanismen <strong>zu</strong>r<br />

Durchset<strong>zu</strong>ng allfälliger Schutzpflichten auf<br />

Hoher See ins Auge <strong>zu</strong> fassen (Platzö<strong>der</strong>, 2001;<br />

Warner, 2001).<br />

• Angesichts <strong>der</strong> Notwendigkeit großräumiger Vernet<strong>zu</strong>ng<br />

ist darauf hin<strong>zu</strong>wirken, dass die Einrichtung<br />

von MPA auf Hoher See – an<strong>der</strong>s als bisher<br />

im Rahmen <strong>der</strong> jeweiligen spezifischen Konventionen<br />

geschehen – koordiniert erfolgt (CBD,<br />

2005b).<br />

2.6.2.5<br />

Verhandlungsprozesse<br />

Auf globaler Ebene wird <strong>der</strong>zeit vor allem in zwei<br />

parallelen politischen Prozessen über MPA verhandelt:<br />

• In <strong>der</strong> Biodiversitätskonvention stehen in einer<br />

Arbeitsgruppe <strong>zu</strong> Schutzgebieten auch die MPA<br />

auf <strong>der</strong> Tagesordnung, was Schutzgebiete außerhalb<br />

<strong>der</strong> nationalen Hoheitsgebiete mit einschließt.<br />

<strong>Die</strong> Versuche, konkrete Gebiete auf <strong>der</strong><br />

Hohen See <strong>zu</strong> vereinbaren, die für MPA geeignet<br />

sind, bzw. eine konkrete Zielset<strong>zu</strong>ng, 5–10 MPA<br />

auf Hoher See bis 2008 aus<strong>zu</strong>weisen, scheiterten<br />

bisher allerdings am Wi<strong>der</strong>stand weniger Fischereinationen<br />

(z. B. Island, Norwegen, Neuseeland).<br />

• 2004 wurde eine informelle Arbeitsgruppe <strong>der</strong><br />

Generalversammlung <strong>der</strong> Vereinten Nationen<br />

gegründet (UNGA, 2004), die ein breites Mandat<br />

bezüglich <strong>der</strong> Erhaltung biologischer Vielfalt<br />

außerhalb <strong>der</strong> nationalen Hoheitsgebiete hat und<br />

im Februar 2006 erstmals getagt hat. Obwohl die<br />

Positionen <strong>der</strong> Län<strong>der</strong>gruppen <strong>zu</strong> MPA auf Hoher<br />

See noch weit auseinan<strong>der</strong> liegen, wird von vielen<br />

Staaten Handlungsbedarf angesichts <strong>der</strong> völkerrechtlichen<br />

Lücke gesehen.<br />

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