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Wie die Mediation erwacht - Anwalt-Suchservice

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THEMA<br />

jährlich etwa 2.000 erstinstanzliche<br />

Prozesse bewältigen. Mit Beginn des<br />

Jahres 2003 wurde unter den Zivilrichtern<br />

eine Arbeitsteilung eingeführt,<br />

nach der fortan ein Teil der Richter<br />

für streitige Verfahren, ein anderer Teil<br />

für <strong>Mediation</strong>en zuständig ist. Geeignete<br />

Verfahren werden den Richtermediatoren<br />

von den Kammern des<br />

Gerichts abgegeben. „In absoluten<br />

Zahlen sind <strong>die</strong>s 2003 700 Verfahren<br />

jährlich, 2004 sogar schon mehr“, so<br />

von Olenhusen. „In 75 Prozent der<br />

Fälle, also in rund 500 Prozessen,<br />

haben <strong>die</strong> Anwälte und Parteien der<br />

<strong>Mediation</strong> durch Richtermediatoren<br />

zugestimmt. Wir wünschen uns eine<br />

höhere Zustimmungsquote. Denn:<br />

Findet ein <strong>Mediation</strong>sgespräch statt,<br />

führen nahezu 90 Prozent der <strong>Mediation</strong>sverhandlungen<br />

zu einem gerichtlichen<br />

Vergleich.“<br />

Die Initiative zur <strong>Mediation</strong> ergreift<br />

nach dem Göttinger Modell der<br />

Richtermediator gegenüber den<br />

Rechtsanwälten, nachdem der Fall vorher<br />

ohne Vorprüfung vom Streitrichter<br />

an <strong>die</strong> <strong>Mediation</strong>sabteilung des<br />

Gerichts weitergeleitet wurde. Mittlerweile<br />

ziehen sich <strong>die</strong> mittels der <strong>Mediation</strong><br />

gelösten Fälle durch das gesamte<br />

Zivilrecht – angefangen vom Bauprozess<br />

über Darlehen, Grundstückskauf,<br />

gewerbliche Miete Erbschaftsstreitigkeiten<br />

bis zu gesellschaftsrechtlichen<br />

Streitigkeiten. Dabei findet laut von<br />

Olenhusen in der Regel nur ein Ter-<br />

8 anwaltsreport 4 / 2004<br />

min mit einer durchschnittlichen<br />

Dauer von 2,5 Stunden statt, an dessen<br />

Ende der Richter gleich den<br />

gerichtlichen Vergleich protokolliert.<br />

Sollten sich <strong>die</strong>se Zahlen in Göttingen<br />

und andernorts weiter verfestigen,<br />

dann steht <strong>die</strong> <strong>Mediation</strong> wohl<br />

kurz vor ihrem ganz großen Durchbruch.<br />

Dafür reicht bereits ein Blick<br />

auf <strong>die</strong> desolaten Haushalte der Bundesländer.<br />

„Die Gerichtsmediation<br />

wird in Deutschland den Durchbruch<br />

für <strong>die</strong> <strong>Mediation</strong> bewirken“, ist denn<br />

auch Christian Duve überzeugt. Duve,<br />

der zusammen mit Professor Horst<br />

Eidenmüller von der Uni München<br />

(siehe auch Seite 10 „Nachgefragt“) das<br />

im Verlag Dr. Otto Schmidt erschienene<br />

Fachbuch „<strong>Mediation</strong> in der Wirtschaft“<br />

geschrieben hat, muss es wissen:<br />

Er ist Vorsitzender des Ausschusses<br />

für Außergerichtliche Konfliktbeilegung<br />

im Deutschen <strong>Anwalt</strong>Verein.<br />

Konkurrenz für <strong>die</strong> <strong>Anwalt</strong>schaft?<br />

Allerdings hat Duve bei den derzeitigen<br />

Pilotprojekten auch Schwächen<br />

ausgemacht. „Leider ist in letzter Zeit<br />

eine zunehmende Polarisierung zwischen<br />

<strong>Anwalt</strong>schaft und Richterschaft<br />

zu beobachten. Die Integration von<br />

Rechtsanwälten in <strong>die</strong> Pilotprojekte an<br />

niedersächsischen Gerichten scheint<br />

nicht vollständig gelungen zu sein“, so<br />

Duve, „Wenn <strong>die</strong> Gerichte <strong>die</strong> Media-<br />

Eugen Ewig<br />

tion als ein eigenes Dienstleistungsangebot<br />

unter Ausschluss der Rechtsanwälte<br />

anbieten, könnte in der Tat –<br />

jedenfalls zunächst – ein potentieller<br />

Markt durch Richter besetzt werden.“<br />

Dennoch bleibt Christian Duve optimistisch:<br />

„Auf mittlere Sicht dürften<br />

sich daraus jedoch auch zusätzliche<br />

Betätigungschancen für <strong>die</strong> <strong>Anwalt</strong>schaft<br />

ergeben.“ Auch Eugen Ewig<br />

äußert sich skeptisch: „Bei den Bemühungen<br />

der Justizpolitik bleibt häufig<br />

der fade Geschmack zurück, dass es<br />

nur um fiskalische Interessen geht. Der<br />

<strong>Anwalt</strong>, der weiß, was <strong>Mediation</strong> ist,<br />

wird in der Richtermediation seine Partei<br />

vor einem solchen Missbrauch<br />

schützen und ggf. zu einem Abbruch<br />

raten“.<br />

Den aufkommenden Konkurrenzgedanken<br />

zwischen <strong>Anwalt</strong>s- und Richtermediatoren<br />

hat auch der Göttinger<br />

Gerichtspräsident von Olenhusen<br />

wahrgenommen. Seiner Einschätzung<br />

nach wird <strong>die</strong> Gerichtsmediation nur<br />

dann erfolgreich sein, „wenn sie zur<br />

Zufriedenheit der Parteien und Anwälte<br />

führt, wenn Vorteile verschafft werden,<br />

wie z.B. einen kurzfristigen <strong>Mediation</strong>stermin<br />

und eine gebührenrechtliche<br />

Gleichstellung mit dem streitigen<br />

Zivilverfahren.“ Von Olenhusen<br />

weiß, dass <strong>die</strong> Gerichtsmediation nur<br />

in guter Kooperation mit der <strong>Anwalt</strong>schaft<br />

ein echter Renner werden kann.<br />

Denn der <strong>Anwalt</strong> ist es, der das gerichtlich<br />

unterbreitete <strong>Mediation</strong>sangebot<br />

aufgreift und seinem Mandanten<br />

schmackhaft machen muss. Die derzeitige<br />

telefonische Zustimmungsquote<br />

in Höhe von 75 Prozent hält von Olenhusen<br />

noch für ausbaufähig. Skepsis<br />

und mangelnde Information stünden<br />

dabei vielfach noch einer Zustimmung<br />

entgegen. Doch letztlich wird sich <strong>die</strong><br />

<strong>Anwalt</strong>schaft wohl an der Gerichtsmediation<br />

beteiligen. Denn hier winkt<br />

ein erheblicher Multiplikationseffekt.<br />

Wenn <strong>die</strong> Justiz so <strong>die</strong> <strong>Mediation</strong> populär<br />

macht, wird <strong>die</strong> außergerichtliche<br />

Streitbeilegung insgesamt einen<br />

kräftigen Schub erfahren.

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