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Wie die Mediation erwacht - Anwalt-Suchservice

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MARKTCHANCEN<br />

Der Fachanwalt für Versicherungsrecht<br />

hat Zukunft<br />

S eitdem<br />

<strong>die</strong> Satzungsversammlung<br />

im Frühjahr des letzten Jahres <strong>die</strong><br />

Einführung des neuen Fachanwaltstitels<br />

für Versicherungsrecht eingeführt<br />

hat, ist ein wahrer „Run“ auf <strong>die</strong><br />

entsprechenden Fachanwaltskurse ausgebrochen.<br />

Derzeit gibt es bundesweit<br />

zwar erst 20 bis 30 frisch ernannte Fachanwälte.<br />

Doch bereits über 1.000 Anwältinnen<br />

und Anwälte haben sich zu einem<br />

der Fachanwaltskurse, in denen 120 Stunden<br />

Fachwissen vermittelt werden, angemeldet<br />

oder den Lehrgang erfolgreich<br />

abgeschlossen, berichtet der Kölner<br />

Rechtsanwalt Hubert van Bühren, der<br />

sich als Vorsitzender des Ausschusses Versicherungsrecht<br />

im DAV und ausgewiesener<br />

Spezialist im Versicherungsrecht<br />

nicht den Mühen einer Fachanwaltsausbildung<br />

unterziehen musste.<br />

Erheblicher Beratungsbedarf<br />

Angesichts <strong>die</strong>ses enormen Booms liegt<br />

allerdings <strong>die</strong> Frage nahe, ob es sich für<br />

bisher unentschiedene Kollegen überhaupt<br />

lohnt, noch auf den Zug aufzuspringen?<br />

Doch bereits ein Blick auf <strong>die</strong><br />

nackten Marktdaten verdeutlicht das<br />

immense Potenzial. Denn bei 50 Mio.<br />

Schadensabwicklungen pro Jahr wird<br />

deutlich, wie groß der Beratungsbedarf<br />

ist. Jeder Deutsche verfügt im Schnitt<br />

über 10 Versicherungsverträge. Und sowohl<br />

bei der Anbahnung, Durchführung<br />

und der Beendigung der verschiedensten<br />

Versicherungsverträge kommt es immer<br />

wieder zu juristischen Auseinandersetzungen.<br />

Die Rechtsmaterie erfreut sich<br />

auch deshalb zunehmender Beliebtheit,<br />

weil der Bundesgerichtshof in den letzten<br />

Jahren eine Vielzahl verbraucherfreundlicher<br />

Urteile verkündet hat, <strong>die</strong><br />

zugleich als weiterer Beleg für <strong>die</strong> Konfliktträchtigkeit<br />

im Versicherungsrecht<br />

stehen.<br />

Viele unnütze Versicherungsverträge<br />

Hubert van Bühren vergleicht <strong>die</strong> Versicherungsbranche<br />

in weiten Teilen mit der<br />

Apothekerzunft, <strong>die</strong> nach dem Motto<br />

verfährt „Viel hilft viel!“ Und so unterzeichnen<br />

Verbraucher immer wieder völlig<br />

nutzlose Verträge, wie etwa Unfallversicherungsverträge.<br />

„Man kann auch<br />

ohne Blinddarm leben, nur <strong>die</strong> Chirur-<br />

16 anwaltsreport 4 / 2004<br />

gen nicht“, spielt van Bühren auf <strong>die</strong> satten<br />

Provisionen der Versicherungsmakler<br />

an, <strong>die</strong> umso üppiger ausfallen, je nutzloser<br />

der Versicherungsvertrag für den Verbraucher<br />

tatsächlich ist. Und da 70 bis<br />

80 Prozent aller Versicherungsverträge<br />

über Versicherungsmakler abgeschlossen<br />

werden, wartet so mancher Versicherungsvertrag<br />

auf eingehende juristische<br />

Überprüfung. Das zeigen auch <strong>die</strong> vielen<br />

Eingaben an den Ombudsmann für<br />

Versicherungsrecht, den ehemaligen BGH-<br />

Richter Prof. Wolfgang Römer, der eigentlich<br />

Aufgaben wahrnimmt, <strong>die</strong> zur Kernkompetenz<br />

der <strong>Anwalt</strong>schaft gehören.<br />

Denn letztlich geht es darum, zwischen<br />

den Versicherungskonzernen und den<br />

einzelnen Versicherten Waffengleichheit<br />

zu schaffen. Und da nach der kurz bevorstehenden<br />

Reform des Versicherungsvertragsgesetzes<br />

künftig alle Versicherungsvertreter<br />

eine qualifizierte Ausbildung<br />

nachweisen müssen, wenn sie Versicherungsverträge<br />

makeln wollen, ist es<br />

nur konsequent, dass sich auch <strong>die</strong> <strong>Anwalt</strong>schaft<br />

Spezialkenntnisse verschafft<br />

und damit ihre Marktpositionierung verbessert.<br />

Haftungsrisiken nicht unterschätzen<br />

Neben dem Verbrauchermarkt ergeben<br />

sich für Fachanwälte für Versicherungsrecht<br />

aber auch gute Chancen bei gewerblichen<br />

Mandanten. Versicherungen für<br />

große Krankenhäuser und deren Be<strong>die</strong>nstete<br />

oder auch für Industriebetriebe sind<br />

meist extrem kompliziert. Auch in <strong>die</strong>-<br />

<strong>Wie</strong> man Fachanwalt für Versicherungsrecht wird<br />

§ 14 a FAO – Nachzuweisende besondere<br />

Kenntnisse im Versicherungsrecht<br />

Für das Fachgebiet Versicherungsrecht sind<br />

besondere Kenntnisse nachzuweisen in den<br />

Bereichen:<br />

1. Allgemeines Versicherungsvertragsrecht<br />

und Besonderheiten der Prozessführung<br />

2. Recht der Versicherungsaufsicht<br />

3. Grundzüge des internationalen Versicherungsrechts<br />

4. Transport- und Speditionsversicherungsrecht<br />

5. Sachversicherungsrecht (insbesondere das<br />

Recht der Fahrzeug-, Gebäude-, Hausrat-,<br />

Reisegepäck-, Feuer-, Einbruch<strong>die</strong>bstahl-<br />

und Bauwesenversicherung)<br />

6. Recht der privaten Personenversicherung<br />

sem Segment arbeiten Makler – oft sehr<br />

gut geschult und ohne feste Bindung an<br />

einen Versicherer. Hier ist vor allem das<br />

Verhandlungsgeschick des <strong>Anwalt</strong>s gefragt,<br />

wenn es darum geht, möglichst alle<br />

Risiken zu annehmbaren Konditionen<br />

mit dem Versicherer auszuhandeln. Geht<br />

da etwas schief, drohen dem <strong>Anwalt</strong> insbesondere<br />

bei Unternehmens- oder Managerversicherungen<br />

hohe Regressforderungen.<br />

Unabhängig bleiben<br />

Neu in das Versicherungsgeschäft einsteigende<br />

Rechtsanwälte sollten allerdings<br />

auf ihre Unabhängigkeit bedacht sein.<br />

Zwar gibt es alt eingesessene Kanzleien,<br />

wie etwa Bach, Langheid in Köln, <strong>die</strong><br />

damit werben, ausschließlich Versicherungsunternehmen<br />

zu beraten. Ob das<br />

aber noch dem Berufsethos des <strong>Anwalt</strong>s<br />

als unabhängigem Organ der Rechtspflege<br />

entspricht, ist fraglich. Versicherungsexperte<br />

Hubert van Bühren jedenfalls plä<strong>die</strong>rt<br />

für ein ausgewogenes Mandantenverhältnis:<br />

„Ich arbeite zwar für 10 Versicherungsunternehmen,<br />

aber <strong>die</strong> anderen<br />

420 verklage ich!“<br />

(insbesondere Lebens-, Kranken-, Reiserücktritts-,<br />

Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung)<br />

7. Haftpflichtversicherungsrecht (insbesondere<br />

Pflichtversicherungsrecht, private Haftpflicht,<br />

betriebliche Haftpflicht, Haftpflichtversicherung<br />

der freien Berufe, Umwelt- und<br />

Produkthaftpflicht, Bauwesenversicherung)<br />

8. Rechtsschutzversicherungsrecht<br />

9. Grundzüge des Vertrauensschadens-<br />

und Kreditversicherungsrechts<br />

§ 5 FAO (Erwerb der besonderen theoretischen<br />

Kenntnisse) wird durch h) ergänzt: Versicherungsrecht:<br />

80 Fälle, davon mindestens zehn<br />

gerichtliche Verfahren. Die Fälle müssen sich<br />

auf mindestens drei verschiedene Bereiche<br />

des § 14 a FAO beziehen.

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