Wie die Mediation erwacht - Anwalt-Suchservice
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MARKTCHANCEN<br />
Der Fachanwalt für Versicherungsrecht<br />
hat Zukunft<br />
S eitdem<br />
<strong>die</strong> Satzungsversammlung<br />
im Frühjahr des letzten Jahres <strong>die</strong><br />
Einführung des neuen Fachanwaltstitels<br />
für Versicherungsrecht eingeführt<br />
hat, ist ein wahrer „Run“ auf <strong>die</strong><br />
entsprechenden Fachanwaltskurse ausgebrochen.<br />
Derzeit gibt es bundesweit<br />
zwar erst 20 bis 30 frisch ernannte Fachanwälte.<br />
Doch bereits über 1.000 Anwältinnen<br />
und Anwälte haben sich zu einem<br />
der Fachanwaltskurse, in denen 120 Stunden<br />
Fachwissen vermittelt werden, angemeldet<br />
oder den Lehrgang erfolgreich<br />
abgeschlossen, berichtet der Kölner<br />
Rechtsanwalt Hubert van Bühren, der<br />
sich als Vorsitzender des Ausschusses Versicherungsrecht<br />
im DAV und ausgewiesener<br />
Spezialist im Versicherungsrecht<br />
nicht den Mühen einer Fachanwaltsausbildung<br />
unterziehen musste.<br />
Erheblicher Beratungsbedarf<br />
Angesichts <strong>die</strong>ses enormen Booms liegt<br />
allerdings <strong>die</strong> Frage nahe, ob es sich für<br />
bisher unentschiedene Kollegen überhaupt<br />
lohnt, noch auf den Zug aufzuspringen?<br />
Doch bereits ein Blick auf <strong>die</strong><br />
nackten Marktdaten verdeutlicht das<br />
immense Potenzial. Denn bei 50 Mio.<br />
Schadensabwicklungen pro Jahr wird<br />
deutlich, wie groß der Beratungsbedarf<br />
ist. Jeder Deutsche verfügt im Schnitt<br />
über 10 Versicherungsverträge. Und sowohl<br />
bei der Anbahnung, Durchführung<br />
und der Beendigung der verschiedensten<br />
Versicherungsverträge kommt es immer<br />
wieder zu juristischen Auseinandersetzungen.<br />
Die Rechtsmaterie erfreut sich<br />
auch deshalb zunehmender Beliebtheit,<br />
weil der Bundesgerichtshof in den letzten<br />
Jahren eine Vielzahl verbraucherfreundlicher<br />
Urteile verkündet hat, <strong>die</strong><br />
zugleich als weiterer Beleg für <strong>die</strong> Konfliktträchtigkeit<br />
im Versicherungsrecht<br />
stehen.<br />
Viele unnütze Versicherungsverträge<br />
Hubert van Bühren vergleicht <strong>die</strong> Versicherungsbranche<br />
in weiten Teilen mit der<br />
Apothekerzunft, <strong>die</strong> nach dem Motto<br />
verfährt „Viel hilft viel!“ Und so unterzeichnen<br />
Verbraucher immer wieder völlig<br />
nutzlose Verträge, wie etwa Unfallversicherungsverträge.<br />
„Man kann auch<br />
ohne Blinddarm leben, nur <strong>die</strong> Chirur-<br />
16 anwaltsreport 4 / 2004<br />
gen nicht“, spielt van Bühren auf <strong>die</strong> satten<br />
Provisionen der Versicherungsmakler<br />
an, <strong>die</strong> umso üppiger ausfallen, je nutzloser<br />
der Versicherungsvertrag für den Verbraucher<br />
tatsächlich ist. Und da 70 bis<br />
80 Prozent aller Versicherungsverträge<br />
über Versicherungsmakler abgeschlossen<br />
werden, wartet so mancher Versicherungsvertrag<br />
auf eingehende juristische<br />
Überprüfung. Das zeigen auch <strong>die</strong> vielen<br />
Eingaben an den Ombudsmann für<br />
Versicherungsrecht, den ehemaligen BGH-<br />
Richter Prof. Wolfgang Römer, der eigentlich<br />
Aufgaben wahrnimmt, <strong>die</strong> zur Kernkompetenz<br />
der <strong>Anwalt</strong>schaft gehören.<br />
Denn letztlich geht es darum, zwischen<br />
den Versicherungskonzernen und den<br />
einzelnen Versicherten Waffengleichheit<br />
zu schaffen. Und da nach der kurz bevorstehenden<br />
Reform des Versicherungsvertragsgesetzes<br />
künftig alle Versicherungsvertreter<br />
eine qualifizierte Ausbildung<br />
nachweisen müssen, wenn sie Versicherungsverträge<br />
makeln wollen, ist es<br />
nur konsequent, dass sich auch <strong>die</strong> <strong>Anwalt</strong>schaft<br />
Spezialkenntnisse verschafft<br />
und damit ihre Marktpositionierung verbessert.<br />
Haftungsrisiken nicht unterschätzen<br />
Neben dem Verbrauchermarkt ergeben<br />
sich für Fachanwälte für Versicherungsrecht<br />
aber auch gute Chancen bei gewerblichen<br />
Mandanten. Versicherungen für<br />
große Krankenhäuser und deren Be<strong>die</strong>nstete<br />
oder auch für Industriebetriebe sind<br />
meist extrem kompliziert. Auch in <strong>die</strong>-<br />
<strong>Wie</strong> man Fachanwalt für Versicherungsrecht wird<br />
§ 14 a FAO – Nachzuweisende besondere<br />
Kenntnisse im Versicherungsrecht<br />
Für das Fachgebiet Versicherungsrecht sind<br />
besondere Kenntnisse nachzuweisen in den<br />
Bereichen:<br />
1. Allgemeines Versicherungsvertragsrecht<br />
und Besonderheiten der Prozessführung<br />
2. Recht der Versicherungsaufsicht<br />
3. Grundzüge des internationalen Versicherungsrechts<br />
4. Transport- und Speditionsversicherungsrecht<br />
5. Sachversicherungsrecht (insbesondere das<br />
Recht der Fahrzeug-, Gebäude-, Hausrat-,<br />
Reisegepäck-, Feuer-, Einbruch<strong>die</strong>bstahl-<br />
und Bauwesenversicherung)<br />
6. Recht der privaten Personenversicherung<br />
sem Segment arbeiten Makler – oft sehr<br />
gut geschult und ohne feste Bindung an<br />
einen Versicherer. Hier ist vor allem das<br />
Verhandlungsgeschick des <strong>Anwalt</strong>s gefragt,<br />
wenn es darum geht, möglichst alle<br />
Risiken zu annehmbaren Konditionen<br />
mit dem Versicherer auszuhandeln. Geht<br />
da etwas schief, drohen dem <strong>Anwalt</strong> insbesondere<br />
bei Unternehmens- oder Managerversicherungen<br />
hohe Regressforderungen.<br />
Unabhängig bleiben<br />
Neu in das Versicherungsgeschäft einsteigende<br />
Rechtsanwälte sollten allerdings<br />
auf ihre Unabhängigkeit bedacht sein.<br />
Zwar gibt es alt eingesessene Kanzleien,<br />
wie etwa Bach, Langheid in Köln, <strong>die</strong><br />
damit werben, ausschließlich Versicherungsunternehmen<br />
zu beraten. Ob das<br />
aber noch dem Berufsethos des <strong>Anwalt</strong>s<br />
als unabhängigem Organ der Rechtspflege<br />
entspricht, ist fraglich. Versicherungsexperte<br />
Hubert van Bühren jedenfalls plä<strong>die</strong>rt<br />
für ein ausgewogenes Mandantenverhältnis:<br />
„Ich arbeite zwar für 10 Versicherungsunternehmen,<br />
aber <strong>die</strong> anderen<br />
420 verklage ich!“<br />
(insbesondere Lebens-, Kranken-, Reiserücktritts-,<br />
Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung)<br />
7. Haftpflichtversicherungsrecht (insbesondere<br />
Pflichtversicherungsrecht, private Haftpflicht,<br />
betriebliche Haftpflicht, Haftpflichtversicherung<br />
der freien Berufe, Umwelt- und<br />
Produkthaftpflicht, Bauwesenversicherung)<br />
8. Rechtsschutzversicherungsrecht<br />
9. Grundzüge des Vertrauensschadens-<br />
und Kreditversicherungsrechts<br />
§ 5 FAO (Erwerb der besonderen theoretischen<br />
Kenntnisse) wird durch h) ergänzt: Versicherungsrecht:<br />
80 Fälle, davon mindestens zehn<br />
gerichtliche Verfahren. Die Fälle müssen sich<br />
auf mindestens drei verschiedene Bereiche<br />
des § 14 a FAO beziehen.