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GAMM Rundbrief 2010/Heft 1

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Satzungsänderung<br />

Durch das Jahressteuergesetz 2009 wurde verbindlich vorgeschrieben,<br />

dass die Satzung einer steuerbegünstigten<br />

Körperschaft die im Beschlussantragsentwurf angegebenen<br />

Formulierungen enthalten muss. Der Vorstand der <strong>GAMM</strong><br />

sprach sich einstimmig dafür aus, der Vollversammlung den<br />

Beschlussantrag zur Neufassung des § 2 (2) und § 14 (4) zu<br />

unterbreiten. Die Formulierungen wurden mit den für die<br />

<strong>GAMM</strong> zuständigen Behörden (Amtsgericht und Finanzamt<br />

Karlsruhe) abgestimmt.<br />

Neufassung der § 2 (2) und § 14 (4) der Satzung der <strong>GAMM</strong>:<br />

§ 2 Zweck des Vereins<br />

(2) Zweck des Vereins ist die Förderung von Wissenschaft.<br />

Der Satzungszweck wird verwirklicht z.B. durch die Pflege<br />

und Förderung von wissenschaftlicher Arbeit und der<br />

internationalen Zusammenarbeit in der Angewandten<br />

Mathematik sowie auf allen Teilgebieten der Mechanik<br />

und Physik, die zu den Grundlagen der Ingenieurwissenschaften<br />

zählen, sowie von Veranstaltungen wissenschaftlicher<br />

Tagungen.<br />

12 <strong>Rundbrief</strong> 1/<strong>2010</strong><br />

Satzungsänderung<br />

Beschlussantragsentwurf des Vorstandes der <strong>GAMM</strong><br />

zur Änderung der Satzung der <strong>GAMM</strong> im § 2 (2) und § 14 (4)<br />

Personalia<br />

Todesfälle, wir gedenken:<br />

Prof. Herbert Bednarczyk, zuletzt in Stuttgart<br />

Dr. Jürgen Herzberger, zuletzt in Oldenburg<br />

Prof. Dr.-Ing .E.h. Elmar Steck, zuletzt in Braunschweig<br />

§ 14 Satzungsänderung, Auflösung des Vereins<br />

(4) Bei Auflösung oder Aufhebung der Körperschaft oder<br />

bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen<br />

der Körperschaft an eine juristische Person<br />

des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte<br />

Körperschaft zwecks Verwendung für Förderung<br />

von Wissenschaften. Über den Zuwendungsempfänger<br />

beschließt der Vorstandsrat mit Zweidrittelmehrheit.<br />

Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens<br />

dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes<br />

ausgeführt werden.<br />

Der Vorstand fordert die Mitglieder zur Meinungsäußerung auf.<br />

Diese sind bis zum 19.03.<strong>2010</strong> an die <strong>GAMM</strong>-Geschäftsstelle<br />

<strong>GAMM</strong>@mailbox.tu-dresden.de<br />

zu richten. Nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen<br />

wird der Vorstandsrat auf seiner Sitzung am 21.03.<strong>2010</strong><br />

abschließend über die Beschlussanträge beraten.<br />

Mitglied werden !<br />

Foto: Peter Ulrich Hein

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