GAMM Rundbrief 2010/Heft 1
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Satzungsänderung<br />
Durch das Jahressteuergesetz 2009 wurde verbindlich vorgeschrieben,<br />
dass die Satzung einer steuerbegünstigten<br />
Körperschaft die im Beschlussantragsentwurf angegebenen<br />
Formulierungen enthalten muss. Der Vorstand der <strong>GAMM</strong><br />
sprach sich einstimmig dafür aus, der Vollversammlung den<br />
Beschlussantrag zur Neufassung des § 2 (2) und § 14 (4) zu<br />
unterbreiten. Die Formulierungen wurden mit den für die<br />
<strong>GAMM</strong> zuständigen Behörden (Amtsgericht und Finanzamt<br />
Karlsruhe) abgestimmt.<br />
Neufassung der § 2 (2) und § 14 (4) der Satzung der <strong>GAMM</strong>:<br />
§ 2 Zweck des Vereins<br />
(2) Zweck des Vereins ist die Förderung von Wissenschaft.<br />
Der Satzungszweck wird verwirklicht z.B. durch die Pflege<br />
und Förderung von wissenschaftlicher Arbeit und der<br />
internationalen Zusammenarbeit in der Angewandten<br />
Mathematik sowie auf allen Teilgebieten der Mechanik<br />
und Physik, die zu den Grundlagen der Ingenieurwissenschaften<br />
zählen, sowie von Veranstaltungen wissenschaftlicher<br />
Tagungen.<br />
12 <strong>Rundbrief</strong> 1/<strong>2010</strong><br />
Satzungsänderung<br />
Beschlussantragsentwurf des Vorstandes der <strong>GAMM</strong><br />
zur Änderung der Satzung der <strong>GAMM</strong> im § 2 (2) und § 14 (4)<br />
Personalia<br />
Todesfälle, wir gedenken:<br />
Prof. Herbert Bednarczyk, zuletzt in Stuttgart<br />
Dr. Jürgen Herzberger, zuletzt in Oldenburg<br />
Prof. Dr.-Ing .E.h. Elmar Steck, zuletzt in Braunschweig<br />
§ 14 Satzungsänderung, Auflösung des Vereins<br />
(4) Bei Auflösung oder Aufhebung der Körperschaft oder<br />
bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen<br />
der Körperschaft an eine juristische Person<br />
des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte<br />
Körperschaft zwecks Verwendung für Förderung<br />
von Wissenschaften. Über den Zuwendungsempfänger<br />
beschließt der Vorstandsrat mit Zweidrittelmehrheit.<br />
Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens<br />
dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes<br />
ausgeführt werden.<br />
Der Vorstand fordert die Mitglieder zur Meinungsäußerung auf.<br />
Diese sind bis zum 19.03.<strong>2010</strong> an die <strong>GAMM</strong>-Geschäftsstelle<br />
<strong>GAMM</strong>@mailbox.tu-dresden.de<br />
zu richten. Nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen<br />
wird der Vorstandsrat auf seiner Sitzung am 21.03.<strong>2010</strong><br />
abschließend über die Beschlussanträge beraten.<br />
Mitglied werden !<br />
Foto: Peter Ulrich Hein