Ãrzte vorn â Allensbacher Berufs- prestige ... - Anwalt-Suchservice
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<strong>Anwalt</strong>sreport<br />
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Ausgabe 5/2005 Oktober 2005<br />
Marketing Verrechnungsstelle Rechtsschutz<br />
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Wettbewerber?<br />
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Das Magazin für die moderne Kanzlei<br />
Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln<br />
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Chefredakteur: RA Rolf Schröder (verantwortlich)<br />
Redaktion: RA Marcus Creutz,<br />
Törlenstraße 34, 82467 Garmisch-Partenkirchen,<br />
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Titelbild: Böll & Fischer GbR, Unkel<br />
Nachlese<br />
Und? Bei welcher Partei haben Sie dieses Mal Ihr Kreuzchen gemacht? Ist es Ihnen dabei auch so gegangen<br />
wie mir – eine Wahl genau zwischen Pest und Cholera? Gut 14 Tage liegt die Bundestagswahl<br />
2005 nun hinter uns – und hinterlässt nach wie vor einen äußerst schalen Beigeschmack. Dass<br />
ein Bundeskanzler mit dem Argument „aussteigt“, nicht mehr das Vertrauen der eigenen Fraktion zu<br />
genießen, obwohl er im bisherigen Verlauf seiner Regierungszeit alle wichtigen Gesetze durchgebracht<br />
hat und zumindest mit knapper Mehrheit hätte weiterregieren können ist schon bemerkenswert.<br />
Dass er sein Misstrauensvotum zudem auch noch auf die Kräfteverhältnisse im Bundesrat<br />
stützte, hätte das Bundesverfassungsgericht und zuvor bereits den Bundespräsidenten davon überzeugen<br />
müssen, dass sich da jemand mit vorgeschobenen Gründen vorzeitig verabschieden möchte.<br />
Auch wenn die Mehrheit im zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts eindeutig zu Gunsten von<br />
Neuwahlen ausfiel – richtiger wird die Entscheidung dadurch nicht. So konsequent sich Karlsruhe im<br />
Zusammenhang mit dem neuen EU-Haftbefehl zeigte – bei der Bundestagswahl 2005 überzeugte das<br />
Gericht keineswegs. Natürlich war der öffentliche Druck immens. Doch vom Bundesverfassungsgericht<br />
muss man eigentlich erwarten dürfen, dass es diesem Druck standhält.<br />
Aber auch rein politisch betrachtet haben die Neuwahlen außer einer immensen Vergeudung von<br />
Steuergeldern rein gar nichts gebracht – allenfalls die bittere Erkenntnis, dass es den Oppositionsparteien<br />
trotz jahrelanger Vorbereitungszeit nicht gelungen ist, ein tragfähiges und plausibles Gesamtkonzept<br />
vorzulegen, wie Deutschland wieder flott gemacht werden kann. Ein Armutszeugnis!<br />
Mehrwertsteuererhöhungen und flat tax – das allein bringt Deutschland nicht nach <strong>vorn</strong>. Fest steht:<br />
Der Fisch stinkt vom Kopf her! Die Kompetenzen und Finanzierungstatbestände zwischen Bund, Ländern<br />
und Kommunen müssen neu geregelt werden. Doch tragischerweise findet sich bislang jedenfalls<br />
kein Gärtner, der das über Jahrzehnte gewachsene Unkraut jätet. Einer der beiden Ober-Gärtner<br />
der Föderalismuskommission hat sich darauf beschränkt, nur die Heuschrecken zu verjagen – der<br />
andere hadert noch immer damit, dass er im Wahlkampf 2002 Frau Christiansen mit Frau Merkel<br />
verwechselte. Deutschland braucht jetzt Klarheit und kurze Entscheidungswege. Da aber die Föderalismuskommission<br />
zur Floskel mutiert ist, sollte die Aufgabe, um die sich Deutschland nicht länger<br />
drücken kann, klar beim Namen genannt werden: Wir brauchen eine neue Verfassung. Wenn das<br />
deutsche Volk schon nicht über die EU-Verfassung abstimmen darf, sollte es wenigstens die Möglichkeit<br />
bekommen, das Fundament im eigenen Haus neu zu errichten. Lange wird das alte nämlich<br />
nicht mehr tragen.<br />
Anzeigendisposition: Anja Fischer<br />
Tel.: 02 21/93 73 86 05<br />
Gültig ist Preisliste vom 1.10.2002<br />
ISSN 1433-4453<br />
Bezugspreis: Einzelheft 7,20 €, im Abonnement jährlich 36 €.<br />
Alle Preise zzgl. Zustellgebühr bzw. Versandkosten inkl.<br />
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Bezug im Mitgliedspreis enthalten.<br />
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bestem Wissen erstellt, Haftung und Gewähr müssen jedoch<br />
wegen der Komplexität und dem ständigen Wandel der<br />
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Urheber- und Verlagsrechte: Die Zeitschrift und alle<br />
veröffentlichten Beiträge und Abbildungen sind<br />
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EDITORIAL<br />
IMPRESSUM<br />
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angenommen. Der Autor versichert, über die urheberrechtlichen<br />
Nutzungsrechte an seinem Beitrag einschließlich aller<br />
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Dritter zu verletzen. Mit Annahme des Manuskripts gehen die<br />
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jeweils auch für Übersetzungen, Nachdrucke, Nachdruckgenehmigungen<br />
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oder anderen elektronischen Medien und Systemen.<br />
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hergestellt werden.
FAKTEN<br />
Kurzmeldungen<br />
Beratung für in wirtschaftliche<br />
Schwierigkeiten geratene Anwälte<br />
Die Rechtsanwaltskammern Kassel<br />
und Frankfurt haben in Zusammenarbeit<br />
mit den <strong>Anwalt</strong>svereinen in<br />
Hessen einen „Vertrauensanwalt“<br />
geschaffen. Dieser berät in wirtschaftliche<br />
Schwierigkeiten geratene<br />
Kanzleien unverbindlich und verschwiegen.<br />
Näheres dazu unter<br />
www.rakffm.de/Mitgliederservice/<br />
ArchivMerkblätter/Vertrauensanwalt.<br />
Bund der Energieverbraucher<br />
legt Prozesskostenfonds auf<br />
Der Bund der Energieverbraucher hat<br />
ein Sonderkonto eingerichtet, um im<br />
Fall von Gerichtsverfahren oder einer<br />
drohenden Versorgungseinstellung den<br />
betroffenen Vereinsmitgliedern die Gerichts-<br />
und <strong>Anwalt</strong>skosten zu erstatten.<br />
Der Prozesskostenfonds übernimmt<br />
gegen eine Zahlung von 10 Euro<br />
jährlich die notwendigen Gerichts- und<br />
<strong>Anwalt</strong>skosten, wenn die Mitglieder<br />
von ihrem Versorger auf Zahlung verklagt<br />
werden.<br />
GmbH schlägt Limited<br />
Die englische Rechtsform „Limited“ ist<br />
bei Existenzgründern weiterhin in<br />
Mode. Kein Wunder: In großformatigen<br />
Anzeigen werben spezialisierte Beratungsunternehmen<br />
für die von ihnen<br />
vertriebene „Billig-GmbH“. Ein fairer<br />
Vergleich der Gründungskosten fällt für<br />
die Limited jedoch ernüchternd aus: Im<br />
Regelfall ist die GmbH günstiger. „Gerade<br />
die laufenden Kosten zeigen, dass<br />
die Limited letztlich teurer ist als die<br />
Gründung einer GmbH“, warnt Heiko<br />
Zier, Präsident der Hamburgischen<br />
Notarkammer.<br />
Vertrauenssiegel für spanische<br />
Ferienwohnungen<br />
Die Spanische Agentur für Ferienwohnungen,<br />
eine unabhängige Non-Profit-<br />
Organisation, hat für die Beratung von<br />
Kaufinteressenten von spanischen Ferienimmobilien<br />
ein „Siegel des Vertrauens“<br />
entwickelt, das Ferienwohnungsprojekten<br />
verliehen wird,<br />
wenn sie alle amtlichen und baulichen<br />
Aspekte im Internet veröffentlichen.<br />
Die Agentur arbeitet mit der <strong>Anwalt</strong>skammer<br />
in Madrid zusammen und ist<br />
über die Adresse www.spainvitur.com<br />
erreichbar.<br />
4 anwaltsreport 5 / 2005<br />
Ärzte <strong>vorn</strong> – <strong>Allensbacher</strong> <strong>Berufs</strong><strong>prestige</strong>-Skala<br />
2005<br />
Die Frage, die das Institut für Demoskopie<br />
Allensbach an die Bevölkerung<br />
alljährlich richtet, lautet: „Hier sind<br />
einige Berufe aufgeschrieben. Könnten<br />
Sie bitte die fünf davon heraussuchen,<br />
die Sie am meisten schätzen, vor denen<br />
Sie am meisten Achtung haben?“ Ergebnis:<br />
71 Prozent der Bevölkerung rechnen<br />
den Beruf des Arztes zu jenen Berufen,<br />
die sie am meisten schätzen. An zweiter<br />
und dritter Stelle auf der Skala hoch angesehener<br />
Berufe stehen zwei Berufe, die<br />
zum ersten Mal auf der <strong>Allensbacher</strong><br />
<strong>Berufs</strong>liste erscheinen: der Beruf der Krankenschwester<br />
und der des Polizisten. 56<br />
Prozent der Bevölkerung attestieren dem<br />
Beruf der Krankenschwester ein ganz<br />
besonderes Ansehen, 40 Prozent dem<br />
Beruf des Polizisten. Dem gegenüber ist<br />
das Image der Anwälte recht blass: Nur<br />
25 Prozent der Befragten entschieden sich<br />
für die Robenträger. Ein kleiner Trost: Politiker<br />
(6 Prozent) bilden zusammen mit<br />
Fernsehmoderatoren (6 Prozent) und Gewerkschaftsführern<br />
(5 Prozent) die Schlusslichter<br />
auf der 22 Berufe umfassenden<br />
<strong>Allensbacher</strong> <strong>Berufs</strong><strong>prestige</strong>skala.<br />
Amtliches Prüfsiegel „Fortbildungsnachweis“<br />
eingeführt<br />
Als erste deutsche Rechtsanwaltskammer<br />
hat die Kammer in Frankfurt<br />
am Main ein „Amtliches Prüfsiegel“<br />
zum Nachweis der erfüllten Pflicht zur<br />
Fortbildung eingeführt. Dieses Prüfsiegel<br />
wird nach einem strengen Anforderungsschema<br />
vergeben, und zwar<br />
jeweils für drei Jahre. Danach muss es<br />
neu erworben werden. In einem dreijährigen<br />
Rhythmus müssen insgesamt<br />
360 Punkte erreicht werden. Zu der Fortbildung<br />
zählen die Module (1.) Materielles<br />
Recht, Verfahrensrecht und Prozessrecht,<br />
(2.) Betriebs-, Personal- und<br />
Verhandlungsführung sowie (3.) <strong>Berufs</strong>recht,<br />
<strong>Berufs</strong>ethik und Haftungsfragen.<br />
Für eine Fortbildungsstunde werden<br />
grundsätzlich 10 Punkte gut geschrieben.<br />
Auch die Tätigkeit als Referendarleiter<br />
oder Examensprüfer wird angerechnet<br />
– ebenso bis zu einer Obergrenze<br />
von 30 Punkten Veröffentlichungen<br />
in Fachzeitschriften. „Unsere<br />
Kolleginnen und Kollegen, die ihre Fort-<br />
<strong>Berufs</strong><strong>prestige</strong>-Skala<br />
2005<br />
Top oder Flop: Die Liste der Berufe,<br />
die die Meinungsforscher regelmäßig<br />
zur Abstimmung vorlegen.<br />
bildungspflicht erfüllen, wollen darauf<br />
auch hinweisen dürfen. In ihren werbenden<br />
Aussagen in Kanzleibroschüren beispielsweise<br />
aber auch gegenüber ihrem<br />
Haftpflichtversicherer. Denn z.B. die<br />
Allianz-Versicherung gewährt Steuerberatern<br />
Prämienvergünstigungen für Qualitätsmanagement<br />
und nachgewiesene<br />
Fortbildung“, erläutert der Präsident der<br />
RAK Frankfurt, Johann Günter Knopp<br />
die neue Fortbildungsinitiative, die nach<br />
einem Beschluss der BRAK auf der<br />
Jahreshauptversammlung Mitte September<br />
2005 in Düsseldorf jetzt auch<br />
bundesweit für alle deutschen Anwälte<br />
eingeführt werden soll. Kritiker monieren<br />
allerdings, dass über diese neue Zertifizierungsmarke<br />
der Fachanwaltstitel<br />
verwässert werden könnte. „Es muss<br />
sichergestellt werden, dass die neue Fortbildungsmarke<br />
genügend Abstand zum<br />
Fachanwalt wahrt“, fordert deshalb<br />
Ulrich Scharf, Pressesprecher der BRAK,<br />
Berlin.
Die BRAK widerlegt JUMIKO mit konkreten<br />
Zahlen aus dem Justizwesen<br />
Die Bundesrechtsanwaltskammer<br />
informiert dieser Tage die Öffentlichkeit<br />
über die wahren Zahlen im<br />
Justizwesen, die von der Justizministerkonferenz<br />
im Zusammenhang mit der<br />
großen Justizreform immer wieder verschleiert<br />
werden. Der deutschen Justiz<br />
wird international eine sehr große Qualität<br />
bescheinigt, schreibt die BRAK.<br />
Deutschland liegt in Fragen der Rechtssicherheit<br />
weit <strong>vorn</strong>. Während Deutschland<br />
in Bezug auf sonstige Standort-<br />
Anwälte nach Änderungen im Zwangsvollstreckungs-<br />
und Insolvenzrecht besser geschützt<br />
Die Bundesregierung hat kürzlich<br />
einen Gesetzentwurf zum Pfändungsschutz<br />
der Altersvorsorge und zur<br />
Anpassung des Rechts der Insolvenzanfechtung<br />
beschlossen. „Mit diesen Neuregelungen<br />
sollen selbstständige Unternehmer<br />
besser als bisher abgesichert werden“,<br />
sagte Bundesjustizministerin Brigitte<br />
Zypries. „Der Pfändungsschutz für<br />
Lebensversicherungen, die einen wesentlichen<br />
Bestandteil der Altersvorsorge bil-<br />
BRAK warnt vor Brüsseler Plänen<br />
zum Prozessrecht<br />
Die Bundesrechtsanwaltskammer<br />
(BRAK) fordert die Bundesregierung<br />
anlässlich ihrer Jahreshauptversammlung<br />
in Düsseldorf auf, das nationale<br />
Gerichtsverfahren vor Kompetenzüberschreitungen<br />
des EU-Gesetzgebers<br />
stärker zu schützen. Anlass sind<br />
Pläne der EU-Kommission, ein radikal<br />
vereinfachtes Verfahren bei Gerichten<br />
für Geldstreitigkeiten einzuführen.<br />
Nach der EU-Verordnung sollen Gläubiger<br />
bei „geringfügigen Forderungen“<br />
bis 2.000 Euro ein stark vereinfachtes<br />
Verfahren vor Gericht in Anspruch<br />
nehmen können, nach dem spätestens<br />
nach sechs Monaten ein vollstreckbares<br />
Urteil vorliegt. Die Bedeutung des<br />
aktuellen Verordnungsentwurfs reicht<br />
deshalb besonders weit, weil er sich<br />
nicht auf grenzüberschreitende Fälle<br />
beschränkt, sondern alle Forderungen<br />
vorteile insgesamt im internationalen<br />
Ranking erst im Mittelfeld gelistet wird,<br />
steht die Rechtssicherheit auf den<br />
ersten Plätzen. Dies wird u. a. dadurch<br />
verdeutlicht, dass ca. 20 bis 30 % des<br />
Kapitals in Deutschland aus den USA<br />
stammen und dies in erster Linie mit<br />
dem hohen Maß an Rechtssicherheit<br />
in Deutschland begründet wird. Viele<br />
internationale Patentverletzungsstreitigkeiten<br />
werden deshalb vor deutschen<br />
Gerichten geführt. Diese Gesichts-<br />
den, wird damit deutlich verbessert. Versicherungen<br />
von Selbstständigen werden<br />
genauso geschützt wie etwa die Rente<br />
oder Pensionen bei abhängig Beschäftigten.<br />
Die Änderungen der Insolvenzordnung<br />
verfolgen das Ziel, die finanzielle<br />
Stabilität der sozialen Sicherungssysteme<br />
langfristig zu erhalten.“ Im Vergleich<br />
zu Arbeitseinkommen genießen die Einkünfte<br />
Selbstständiger bislang keinen<br />
Pfändungsschutz. Sie unterfallen, selbst<br />
auch mit rein nationalem Bezug betrifft.<br />
Dies ist nach Auffassung der<br />
BRAK eine klare Kompetenzüberschreitung.„Verfahrensbeschleunigungen<br />
können wir dann nicht mehr begrüßen,<br />
wenn sie zu einer Aushebelung<br />
des Rechtsschutzes führen,“ erklärt<br />
hierzu der Pressesprecher der<br />
BRAK, Ulrich Scharf. „Forderungen<br />
von 2.000 Euro sind keine Bagatelle<br />
mehr. Knapp 50 % der Verfahren vor<br />
den Amtsgerichten sind unterhalb von<br />
1.000 Euro angesiedelt und für viele<br />
Menschen sind 2.000 Euro von existenzieller<br />
Bedeutung. In einem Schnellverfahren<br />
ohne mündliche Verhandlung<br />
darf deshalb nicht so stark in die<br />
Rechte der Menschen eingegriffen werden“,<br />
so Scharf. Er verweist auf die<br />
im deutschen Zivilprozessrecht geltende<br />
Bagatellgrenze von 600 Euro.<br />
FAKTEN<br />
punkte werden in den Beschlüssen der<br />
JuMiKo nicht berücksichtigt oder erwähnt.<br />
Zudem liegt die deutsche Justiz<br />
insgesamt im europäischen Mittelfeld,<br />
was sich aus einer Studie der vom<br />
Europarat im Jahr 2002 gegründeten<br />
European Commission for the Efficiency<br />
of Justice (CEPEJ) ergibt:<br />
Deutschland gibt für das Gerichtssystem<br />
ca. 53 Euro pro Einwohner im<br />
Jahr aus und damit weitaus weniger als<br />
für Subventionen.<br />
wenn sie ausschließlich der Alterssicherung<br />
dienen, der Einzel- oder Gesamtvollstreckung.<br />
Diesem Risiko ist der Empfänger<br />
von Leistungen aus einer gesetzlichen<br />
oder betrieblichen Rentenversicherung<br />
nicht ausgesetzt. Ihm verbleiben<br />
die Rentenansprüche aus der<br />
Rentenversicherung, die nur wie Arbeitseinkommen<br />
gepfändet werden können.<br />
Diese Ungleichbehandlung ist nicht gerechtfertigt.<br />
Fusion des Berliner mit dem<br />
Brandenburgischen Oberverwaltungsgericht<br />
perfekt<br />
Es ist soweit: Das OberverwaltungsgerichtBerlin-Brandenburg<br />
ist aus der Taufe gehoben worden.<br />
Das gemeinsame Oberverwaltungsgericht<br />
Berlin-Brandenburg hat<br />
dazu einen ersten Beitrag geleistet,<br />
indem es gemischte Senate eingerichtet<br />
hat, in denen jeweils Berliner<br />
und Brandenburger Richter über<br />
Verwaltungsstreitsachen aus beiden<br />
Ländern entscheiden werden. Damit<br />
kann das Gericht nun mit 12 Senaten,<br />
insgesamt 40 Richterinnen/<br />
Richtern und 46 Kolleginnen/Kollegen<br />
in der Verwaltung und in den<br />
Geschäftsstellen in dem Gebäude<br />
des alten Preußischen Oberverwaltungsgerichts<br />
in der Hardenbergstraße<br />
31 in Berlin-Charlottenburg<br />
seine Arbeit aufnehmen.<br />
5 / 2005 anwaltsreport<br />
5
THEMA<br />
Die Konkurrenz<br />
immer im Auge behalten<br />
Auf zunehmenden Wettbewerb reagiert die Tierwelt mit Angriff,<br />
Flucht oder – wenn beides keinen Erfolg verspricht – mit einer<br />
unterwürfigen Erstarrungsgeste. Doch während die vermeintlich<br />
niederen Lebewesen dank ihres Instinktes im Anschluss an eine<br />
Gefahrensituation leicht wieder aus der Erstarrung herausfinden,<br />
hinterlässt das Erleben einer Bedrohung beim Menschen oft<br />
genug ein Trauma: Vermehrte Energie, die der Körper als Reaktion<br />
auf eine Bedrohung eigentlich freigeben sollte, bleibt gebunden<br />
und wird nicht in Aktion umgesetzt. Die Folge: Der Mensch<br />
ist gehemmt und vermeidet künftige Auseinandersetzungen.<br />
Lässt man die Presseberichte zum<br />
<strong>Anwalt</strong>smarkt aus den vergangenen<br />
12 Monaten noch einmal<br />
Revue passieren, dann könnte man<br />
glatt meinen, dass große Teile der <strong>Anwalt</strong>schaft<br />
traumatisiert und in eine<br />
Dauerstarre verfallen sind. Statistiken<br />
über erbärmliche Netto-Durchschnittseinkommen<br />
der Anwälte und die<br />
scheinbare Ausweglosigkeit verstärken<br />
diesen Effekt. Und auch die Abwehrhaltung<br />
der <strong>Anwalt</strong>schaft gegenüber<br />
anderen <strong>Berufs</strong>gruppen, die wegen der<br />
Reform des alten Rechtsberatungsgesetzes<br />
angeblich neue Marktchancen<br />
wittern, obwohl sie schon längst im<br />
Markt sind, spricht nicht gerade für<br />
das Selbstbewusstsein der <strong>Anwalt</strong>schaft<br />
insgesamt. Auf der anderen Seite lassen<br />
Kanzleiberater und Marketingex-<br />
6 anwaltsreport 5 / 2005<br />
perten keine Gelegenheit aus, den<br />
Anwälten einen ganzen Koffer voller<br />
Rezepte anzubieten. Die darin aufgeführten<br />
Arzneien reichen von der<br />
harmlosen Schmerzpille über Antibiotika<br />
bis hin zur Chemotherapie.<br />
„Marketingplan erstellen“, an der<br />
„Preisschraube drehen“, „Spezialisierung“<br />
oder auch „Positionierungs- und<br />
Strategiewechsel“ lauten die immer<br />
wiederkehrenden Ratschläge, die längst<br />
zu reinen Floskeln verkommen sind.<br />
Vielfach wird therapiert, noch bevor<br />
überhaupt eine Diagnose erstellt<br />
wurde. Es wird an den Symptomen<br />
herumgedoktert statt die Wurzel zu<br />
behandeln. Und so dümpelt derzeit<br />
ein ganzer <strong>Berufs</strong>stand zwischen Allwissen<br />
und Ohnmacht mehr oder<br />
weniger ungewissen Zeiten entgegen.<br />
Aus Kollegen werden<br />
Konkurrenten<br />
Dabei wird das Klima immer gereizter.<br />
Rein berufsrechtlich gesehen sollten<br />
sich die Anwälte untereinander<br />
eigentlich freundschaftlich kollegial<br />
begegnen. Und bis weit in die 90er<br />
Jahre hinein, als der Kuchen noch alle<br />
ernährte, war das auch so. Doch heutzutage<br />
beklagen immer mehr Anwälte<br />
den Verfall der guten Sitten im<br />
<strong>Berufs</strong>leben: Aus Kollegen sind längst<br />
knallharte Konkurrenten geworden.<br />
Spätestens seitdem JuraXX mit Dumping-Preisen<br />
von 10 Euro für eine erste<br />
Beratung geworben hat, ist klar geworden,<br />
dass im <strong>Anwalt</strong>smarkt ein Verdrängungswettbewerb<br />
eingesetzt hat.<br />
Und die Großkanzleien halten sich<br />
schon lange nicht mehr an die Spielregeln<br />
des <strong>Berufs</strong>rechts, kritisieren Insider.<br />
<strong>Anwalt</strong>skanzleien, die sich zum<br />
Beispiel bei großen M&A-Deals nicht<br />
auf Erfolgshonorare einlassen, sind<br />
schnell aus dem Rennen.<br />
Heute schon wissen,<br />
was morgen ist<br />
Konsequenz aus dieser Entwicklung ist,<br />
dass junge Anwälte, die sich heutzutage<br />
selbstständig machen wollen, zunächst<br />
vor allem eines brauchen: Verlässliche<br />
und in die Tiefe gehende Informationen<br />
über den regionalen und überregionalen<br />
Rechtsberatungsmarkt, die
Mandantenstruktur und die Konkurrenz<br />
mit all ihren Schwächen und Stärken.<br />
Dasselbe gilt für bereits auf dem Markt<br />
agierende Kanzleien, die ihre Umsätze<br />
dauerhaft steigern möchten oder gar die<br />
Marktführerschaft anstreben. Nur wenn<br />
diese Informationsbasis detailliert und<br />
akribisch zusammengetragen und fortlaufend<br />
aktualisiert wird, lassen sich verlässliche<br />
Marketingziele definieren, können<br />
Trends frühzeitig erkannt und umgesetzt<br />
werden. „Jede Managemententscheidung<br />
ist nur so gut wie die Informationen,<br />
auf denen sie basiert“, betont<br />
denn auch Rainer Michaeli, Geschäftsführer<br />
des Consulting-Unternehmens<br />
Denkfabrik, Butzbach. Heute schon wissen,<br />
was morgen ist! Das macht den langfristig<br />
erfolgreichen Unternehmer aus.<br />
Zumindest aber ist er in der Lage, zu prognostizieren,<br />
welche Kriterien sich wie<br />
auf seine Wettbewerbsfähigkeit auswirken.<br />
Dafür haben die Betriebswirte unter<br />
dem Begriff „Competitive Intelligence<br />
(CI), frei übersetzt „Intelligente Wettbewerbsforschung“<br />
eine eigene Disziplin<br />
abgeleitet. Und Michaeli, der in<br />
Butzbach ein eigenes Institut für<br />
Comeptitive Intelligence gegründet hat,<br />
ist sich sicher: „Wettbewerbsvorteile<br />
durch CI-Fähigkeiten zu erringen, ist<br />
zur Überlebensvoraussetzung geworden“.<br />
Mit anderen Worten: Die Wettbewerbsbeobachtung<br />
ist notwendige<br />
Voraussetzung dafür, um daraus Wissen<br />
zu ziehen und dieses Wissen in Wettbewerbsvorteile<br />
durch Anpassung der<br />
eigenen Strategie umzumünzen. Das hat<br />
der Vater der Wettbewerbsanalyse Michael<br />
E. Porter folgendermaßen zusam-<br />
mengefasst: „Heutzutage könnten Wettbewerbsvorteile<br />
kaum wichtiger sein.<br />
Auf der ganzen Welt haben Unternehmen<br />
sich mit vermindertem Wachstum<br />
sowie mit inländischen und weltweit tätigen<br />
Konkurrenten auseinanderzusetzen,<br />
die sich nicht mehr so verhalten, als ob<br />
der größer werdende Kuchen noch für<br />
alle groß genug wäre“.<br />
Der Konkurrenz immer<br />
einen Schritt voraus<br />
Information als Waffe<br />
Auf diese Frage sollte jeder <strong>Anwalt</strong> eine Antwort haben:<br />
Wer sind die gegenwärtigen Wettbewerber<br />
und wie positionieren sie sich?<br />
Wer sind die künftigen Wettbewerber?<br />
Wie schätzen Sie sich selbst ein?<br />
Wie schätzt die Konkurrenz Sie ein?<br />
Auf welche Dienstleistungen, Branchen, Segmente<br />
und Preisbereiche fokussiert sich die Konkurrenz und<br />
wie wirkt sich dies auf die eigene Kanzlei aus?<br />
Welche Akquisemittel setzt die Konkurrenz ein?<br />
Über welche Kanzlei-Daten Ihrer Wettbewerber<br />
verfügen Sie – Umsatzzahlen, Organisationsstruktur,<br />
Mitarbeiterzahl, Mitarbeiterqualifikation?<br />
Können Sie die Schwächen ihrer Konkurrenten zum<br />
Beispiel in Sachen Service, Kommunikation oder<br />
Mitarbeiterqualifikation nutzen?<br />
Wissen Sie zum Beispiel, wie die Konkurrenzkanzleien<br />
vor Ort ihre Mandanten<br />
akquirieren und wie hoch<br />
deren Umsätze und Ergebnisse sind?<br />
Wachsen Ihre Konkurrenten etwa,<br />
während Sie selbst 20, 30 Prozent Umsatzrückgang<br />
zu verzeichnen haben?<br />
Mit welcher Bank arbeitet Ihr Hauptkonkurrent<br />
eigentlich zusammen?<br />
Welche Kreditlinie ist ihm eingeräumt<br />
worden und wie hoch ist seine Liquidität?<br />
Sie meinen, das gehe Sie nichts<br />
an? Weit gefehlt! Denn aus der Wirtschaftskraft<br />
ihrer Gegner können Sie<br />
ggfs. schlussfolgern, wie intensiv ihre<br />
Konkurrenten Ihnen an den Fersen<br />
kleben und Wissensvorsprünge, die Sie<br />
sich hart erarbeitet haben, schnell wieder<br />
aufholen. Es kommt eben nicht<br />
mehr nur auf die Entdeckung neuer<br />
Marktsegmente und den Ausbau der<br />
eigenen Kompetenzen und Spezialisierungen<br />
an, sondern zu gleichen Teilen<br />
auch darauf, die Gegner genau zu<br />
kennen und ihnen in einem kontinuierlichen<br />
Prozess immer einen Schritt<br />
voraus zu bleiben.<br />
THEMA<br />
Kenne Deinen Nächsten<br />
wie Dich selbst<br />
Bei der Analyse von Konkurrenten als<br />
einem wesentlichen Faktor für den<br />
Wettbewerbsvorsprung müssen vier<br />
Ebenen abgedeckt werden. Diese sind:<br />
Die gegenwärtige Strategie<br />
Hier gilt es zu analysieren, wie sich der<br />
Konkurrent derzeit verhält und kurzfristig<br />
verhalten kann. Ist er selbst mit<br />
seiner gegenwärtigen Situation zufrieden?<br />
Ist er satt oder hungrig?<br />
Zukünftige Ziele<br />
Was könnte den Konkurrenten künftig<br />
motivieren? Wohin wird seine Strategie<br />
laufen?<br />
Fähigkeiten<br />
Welche Stärken und Schwächen hat<br />
der Konkurrent? Wo ist er verwundbar?<br />
Annahmen<br />
Wie sieht der Konkurrent seine eigene<br />
Entwicklung und die in der Branche?<br />
Welche eigenen Maßnahmen<br />
würden die stärksten Reaktionen beim<br />
Gegner hervorrufen?<br />
Beispiel JuraXX: Der Kanzleikette war<br />
klar, dass ihr Dumpingangebot konventionelle<br />
Kanzleien auf den Plan rufen<br />
und sie mit Abmahnungen und einstweiligen<br />
Verfügungen überziehen würde.<br />
Dafür wurde unter anderem Andreas<br />
Hagenkötter engagiert, ein ehemaliger<br />
DAV-Geschäftsführer, der die Wogen<br />
glätten sollte. Nun ist Hagenkötter, der<br />
das Geschäftsmodell mit entwickelt hat<br />
und Realität werden lassen sollte, im<br />
Streit bei JuraXX ausgestiegen. Was kann<br />
man daraus ablesen? Besteht für Fast-<br />
Wie wird sich der Wettbewerbsdruck entwickeln<br />
und wie werden Ihre Wettbewerber darauf<br />
reagieren?<br />
Welche kurz-, mittel- und langfristigen Trends<br />
sind im <strong>Anwalt</strong>smarkt zu erwarten und wie<br />
wirken sich diese Trends auf das eigene Geschäft<br />
aus?<br />
Mit welchen Entwicklungen müssen wir im Jahresverlauf<br />
rechnen und welche Folgen ergeben sich<br />
daraus?<br />
Welche Trends des Vorjahres haben wir<br />
nicht rechtzeitig erkannt?<br />
Welche Ereignisse könnten in den nächsten<br />
12 Monaten überraschend auftreten?<br />
Was wären die Auswirkungen für die<br />
eigene Kanzlei?<br />
5 / 2005 anwaltsreport<br />
7
8<br />
THEMA<br />
Food-<strong>Anwalt</strong>sketten doch kein Markt in<br />
Deutschland? Oder kommt es nur auf<br />
eine einprägsame Marke mit einer möglichst<br />
grellen Signalfarbe an, die Mandanten<br />
in Scharen anlockt? Wie reagiere<br />
ich, wenn mein unmittelbarer Konkurrent<br />
plötzlich auf die Idee kommt,<br />
im Internet oder in Zeitungsanzeigen<br />
„Rechtsrat zum Nulltarif“ anzubieten?<br />
Fragen über Fragen, die verlässlich nur<br />
auf der Grundlage detaillierter und aktueller<br />
Marktdaten beantwortet werden<br />
können. Das 21. Jahrhundert ist das Zeitalter<br />
der Information. Die spannende<br />
Frage ist nicht mehr, ob es die gesuchte<br />
Information überhaupt gibt, sondern:<br />
„Wo und wie bekomme ich die richtige<br />
Information?“<br />
Wettbewerbsbeobachtung bei<br />
Anwälten jetzt Gegenstand wissenschaftlicher<br />
Untersuchung<br />
Im Rahmen eines Intensiv-Workshops<br />
beschäftigt sich derzeit eine Gruppe von<br />
12 Studierenden an der International<br />
School of Management (FH), Dortmund,<br />
unter der Leitung des Lehrbeauftragten<br />
Dipl.-Ökonom Guido Baus<br />
mit dem Thema „Competitive Intelligence<br />
(CI) in <strong>Anwalt</strong>skanzleien“. Worum<br />
geht es? „Ziel des Workshops soll<br />
es sein, den aktuellen „status quo“ im<br />
<strong>Anwalt</strong>sberuf zu analysieren und darzustellen<br />
und konkrete Lösungsmöglichkeiten<br />
für <strong>Anwalt</strong>skanzleien aufzuzeigen“,<br />
beschreibt Guido Baus das Projekt<br />
(siehe auch „Nachgefragt“, Seite 9).<br />
Ansatzweise findet CI auch in deutschen<br />
Kanzleien statt, ohne dass die Verantwortlichen<br />
ihre Tätigkeit als solche<br />
bezeichnen würden. Der Haken dabei<br />
ist allerdings, dass die Daten zwar erho-<br />
Wettbewerberprofilierung<br />
(Strategische) Frühwarnung/-aufklärung<br />
Benchmarking<br />
Technologiebewertungen<br />
Chancen-/Risikoanalyse<br />
für neue Dienstleistungen<br />
Umfeld-Scanning<br />
(Neue Kanzleien, Dienstleistungen,<br />
Allianzen etc.)<br />
Überprüfung der eigenen Positionierung<br />
im Markt (Abgleich der eigenen Wahrnehmung<br />
mit der von Wettbewerbern und Mandanten;<br />
Abdeckung von Mandantenbedürfnissen)<br />
anwaltsreport 5 / 2005<br />
ben und gesammelt, dann aber nicht<br />
zielgerichtet, systematisch und fortlaufend<br />
verdichtet und analysiert werden.<br />
Nicht nur auf den <strong>Anwalt</strong>smarkt<br />
fokussieren<br />
CI bedeutet Daten und Informationen<br />
in kontinuierlichen Zeitabständen zu<br />
erfassen, d.h. für kleine und mittelständische<br />
Kanzleien, die einen starken<br />
regionalen Bezug haben, ist es nicht notwendig,<br />
jeden Monat Daten und Informationen<br />
über die Wettbewerber zu<br />
erfassen. Bei großen Kanzleien hingegen,<br />
die national bzw. international tätig<br />
sind, besteht aufgrund der internationalen<br />
Konkurrenzstruktur und einer sehr<br />
intensiven Marktdynamik eine andere<br />
Notwendigkeit, Daten kontinuierlich zu<br />
erfassen und auszuwerten. Eine pauschale<br />
zeitliche Aussage lässt sich aber<br />
wohl nicht treffen; vielmehr bestimmen<br />
die Besonderheiten der jeweiligen Kanzlei<br />
die Intensität der Marktbeobachtung.<br />
Eines ist aber auch sicher: Sich<br />
ausschließlich auf den <strong>Anwalt</strong>smarkt zu<br />
fokussieren, ist ein guter, aber ein zu<br />
ungenauer Ansatz. Um Chancen und<br />
Risiken für die Kanzlei zu erkennen,<br />
sollte der <strong>Anwalt</strong> auch indirekte Wettbewerber<br />
wie z.B. Steuerberater oder<br />
Unternehmensberater, die zukünftig<br />
eine wirtschaftliche Gefahr darstellen<br />
könnten, im „Auge“ haben, rät Guido<br />
Baus. Diese und weitere beratungsnahen<br />
<strong>Berufs</strong>gruppen haben schon in der<br />
Vergangenheit auf dem juristischen<br />
Markt mitakquiriert. In Zeiten von<br />
hybriden Mandantenverhalten ist die<br />
genauere Betrachtung weiterer, potentieller<br />
Wettbewerber umso wichtiger<br />
geworden.<br />
Die Konkurrenz immer im Visier<br />
Intelligente Wettbewerbsbeobachtung und ihre Anwendungsfelder:<br />
CI hat nichts mit Wirtschaftspionage<br />
zu tun<br />
Ziel von CI ist es nicht, aktive Wirtschafts-<br />
bzw. Kanzleispionage zu<br />
betreiben. CI ist ein systematischer<br />
Prozess der legitimen – d.h. legalen<br />
und ethisch einwandfreien – Sammlung<br />
und Bewertung von bruchstückartigen<br />
Informationen über die Wettbewerber<br />
sowie deren Verdichtung und<br />
Transformation in handlungsfähiges<br />
Wissen für die strategische Planung.<br />
„Wichtig ist hierbei festzustellen, dass<br />
es sich um öffentlich zugängiges Wissen<br />
handelt und somit keine Wirtschaftsspionage<br />
stattfindet“, betont<br />
Baus. Übrigens: Die Studie, die momentan<br />
an der International School of<br />
Management entsteht, ist ein wertvolles<br />
Instrument, um sich einen fundierten<br />
Überblick über die Methodik<br />
und Vorgehensweise bei CI in<br />
Deutschland zu verschaffen. Der Leser<br />
der Studie erfährt detailliert, welche<br />
Punkte er im Rahmen eines CI-Projektes<br />
berücksichtigen muss und wie<br />
intensiv CI im <strong>Anwalt</strong>smarkt in<br />
Deutschland bereits eingesetzt wird.<br />
Die Studie analysiert Kanzleien jeder<br />
Größe und wird – nach Abschluss im<br />
Dezember 2005 – bei Baus Consulting<br />
erhältlich sein.<br />
Links zum Thema:<br />
Baus Consulting<br />
www.kanzleiberater.com<br />
www.knowledgeagent.de<br />
www.competitiveintelligence.de<br />
www.denkfabrik.de<br />
Issue Monitoring (Themen, die für die eigene<br />
Kanzlei relevant sein könnten)<br />
Satisfaction Surveys<br />
(eigene und Wettbewerbermandanten)<br />
Welche neuen Beratungsleistungen bietet die<br />
Konkurrenz an?<br />
Veränderungen in der Angebotsstruktur oder<br />
Honorarentwicklung<br />
Personalveränderungen bei der Konkurrenz<br />
Image der Konkurrenz<br />
Welche Partnerschaften gibt es?<br />
An welche Netzwerke und Multiplikatoren dockt<br />
die Konkurrenz an?
Herr Baus, Sie lassen an der International<br />
School of Management (FH) in<br />
Dortmund gerade untersuchen, wie es<br />
um die Wettbewerbsintelligenz der<br />
Anwälte bestellt ist. Warum tun Sie das?<br />
Baus: Die zunehmende Marktdynamik<br />
auf dem juristischen Markt lässt<br />
immer neue Risiken und Zwänge, aber<br />
auch Chancen und Optionen für Kanzleien<br />
entstehen. Interne und externe<br />
Veränderungen – wie z.B. der Eintritt<br />
neuer Wettbewerber, Gesetzesänderungen<br />
oder Veränderungen der internen<br />
„Produktivität“ – fordern die Kanzleien<br />
heraus. Es ist jedoch relativ wenig<br />
darüber bekannt, ob Kanzleien sich diesen<br />
neuen Veränderungen stellen bzw.<br />
welche Instrumente Kanzleien einsetzen,<br />
um Chancen und Risiken frühzeitig<br />
zu erkennen und zu bewerten.<br />
Im Rahmen unserer Studie an der<br />
International School of Management<br />
(FH) analysieren wir, ob und inwieweit<br />
Kanzleien – jeglicher Größe – das<br />
Instrument Competitive Intelligence<br />
(CI) nutzen und für ihre zukünftige<br />
strategische Positionierung einsetzen.<br />
Eigentlich sollte der <strong>Anwalt</strong> seinen<br />
Markt doch kennen – zumindest aus<br />
dem Bauch heraus. Warum also der<br />
ganze zusätzliche Aufwand?<br />
Baus: Durch seine täglichen Routineaufgaben<br />
erhält jeder Rechtsanwalt<br />
eine Reihe von Informationen über<br />
seinen Markt und seine Wettbewerber.<br />
Da jedoch 98 Prozent aller Informationen<br />
– aufgrund der Datenintensität<br />
– im menschlichen Gehirn<br />
nicht gespeichert werden können,<br />
gehen viele, wichtige Informationen<br />
verloren. Durch CI wird diesem Prozess<br />
entgegen gewirkt. Durch die kontinuierliche<br />
Sammlung, Aufbereitung<br />
und Analyse werden viele fragmentartige<br />
Einzelinformationen zu einem<br />
THEMA<br />
„Wettbewerbsbeobachtung ist<br />
die Basis für den wirtschaftlichen<br />
Erfolg einer Kanzlei“<br />
Nachgefragt bei Dipl.-Ökonom Guido Baus, Inhaber der Kanzleiberatung<br />
Baus Consulting, Solingen, und Lehrbeauftragter an<br />
der International School of Management (FH) in Dortmund<br />
Gesamtergebnis zusammengefügt<br />
und dem <strong>Anwalt</strong> wird ermöglicht, seinen<br />
Markt und seine Wettbewerber<br />
ganzheitlich zu erfassen und strategische<br />
Entscheidungen zu treffen.<br />
Wieviel Prozent des wirtschaftlichen<br />
Erfolges macht die gezielte Wettbewerbsbeobachtung<br />
denn aus?<br />
Baus: Genaue Prozentzahlen zu nennen,<br />
ist sicherlich sehr schwierig, da<br />
weitere kanzleibezogene Faktoren –<br />
wie z. B. Kanzlei-Produktivität, Mitarbeiterqualifikationen<br />
oder Marketingaktivitäten<br />
– den wirtschaftlichen<br />
Erfolg einer Kanzlei maßgeblich mitbestimmen.<br />
Competitive Intelligence<br />
ist die Basis für den wirtschaftlichen<br />
Erfolg einer Kanzlei – wirtschaftlicher<br />
Erfolg setzt sich jedoch<br />
aus mehreren Faktoren zusammen.<br />
Kann die Wettbewerbsbeobachtung<br />
auch zu dem Ergebnis führen, dass es<br />
für den <strong>Anwalt</strong> besser wäre, den Standort<br />
zu wechseln?<br />
Baus: Ziel von CI ist es, Chancen<br />
und Risiken aufzuzeigen. CI ist strategisch<br />
angelegt und soll die Zukunft<br />
der Kanzlei langfristig proaktiv steuern.<br />
Dementsprechend kann CI, d.h.<br />
die Sammlung, Bewertung von bruchstückartigen<br />
Informationen über die<br />
Wettbewerber sowie deren Verdichtung<br />
und Transformation in handlungsfähiges<br />
Wissen – auch dazu führen,<br />
dass der <strong>Anwalt</strong> bzw. die Kanzlei<br />
an einem anderen Standort besser<br />
positioniert wäre. Allerdings sollte<br />
ein Standortwechsel für einen <strong>Anwalt</strong><br />
nur dann in Betracht kommen,<br />
wenn sich bei seinem bestehenden<br />
Standort – im Vergleich zu seinen<br />
Wettbewerbern – gravierende Mängel<br />
ergeben.<br />
Großkanzleien leisten sich 15-20köpfige<br />
Marketingteams, um künftige<br />
Geschäftsfelder zu entwickeln.<br />
Wie soll das in einer kleinen Kanzlei<br />
mit einem bis zehn <strong>Berufs</strong>trägern<br />
funktionieren?<br />
Baus: Die Entwicklung neuer Geschäftsfelder<br />
ist nicht abhängig von<br />
der Größe der Marketingteams, sondern<br />
von der genauen, detaillierten<br />
Betrachtung des Marktes und der<br />
Wettbewerber. Entscheidend bei der<br />
Erfassung, Analyse und Interpretation<br />
der Daten und Informationen ist<br />
hierbei die Methodik der Vorgehensweise.<br />
Durch die Nutzung spezieller<br />
Datenbanken z.B. können Trends<br />
und Entwicklungen schnell erfasst<br />
und genutzt werden. Erfolg bedeutet<br />
bei CI nicht die Größe des Teams,<br />
sondern zielgerichteter, kontinuierlicher<br />
Einsatz der notwendigen Instrumente.<br />
Welche regelmäßig recherchierten<br />
Kerninformationen über die liebe<br />
Konkurrenz würden denn ausreichen,<br />
um dauerhaft erfolgreich agieren zu<br />
können?<br />
Baus: Grundsätzlich lassen sich die<br />
benötigten Kerninformationen in<br />
drei Bereiche differenzieren: 1. die<br />
Kerninformationen „Wettbewerb“ –<br />
dazu gehören generelle Informationen<br />
über die Konkurrenz-Kanzleien<br />
wie z.B. Größe, Mitarbeiterzahl, Entwicklung,<br />
Informationen über die<br />
Beratungsleistungen der Konkurrenz-<br />
Kanzlei oder auch über die Publikationen<br />
der Wettbewerber etc. 2.<br />
Kerninformationen zum „Markt“<br />
und 3. Kerninformationen zu den<br />
„Innovationen“ – d.h. Informationen<br />
über geplante, neue Beratungsleistungen<br />
oder geplante Vermarktungsaktivitäten.<br />
5 / 2005 anwaltsreport<br />
9
MARKETING<br />
Reputationszuwachs gefällig?<br />
Kanzlei-PR zwischen Eigenregie und Teamwork<br />
Anwälte führen verstärkt Marketingmaßnahmen<br />
durch, um<br />
Mandanten zu gewinnen. Hierbei<br />
bietet gezielte Öffentlichkeitsarbeit<br />
– auch Public Relations genannt – geeignete<br />
Wege, auf sich aufmerksam zu<br />
machen. Clevere PR-Maßnahmen unterstützen<br />
die Mandantenakquise. Sie<br />
beinhalten wirksame Mandantenbindungsinstrumente<br />
genauso wie Strategien<br />
für Reputationszuwachs und eindeutige<br />
Positionierung am Markt. Nun<br />
stellt sich allerdings die Frage: Wer steuert<br />
PR, plant sie und führt sie durch?<br />
Der Jurist? Oder eine Agentur?<br />
„Eierlegende Wollmilchsau“ …<br />
Do-it-yourself-Lösungen erfordern viel<br />
Zeit. Denn Veröffentlichungen in den<br />
Medien erzielt nur, wer Kontakt zu<br />
Redaktionen aufbaut und kontinuierlich<br />
pflegt. Nicht der Chefredakteur eignet<br />
sich in der Regel als Ansprechpartner.<br />
Bei rechtlichen Tipps etwa muss der<br />
<strong>Anwalt</strong> den richtigen Redakteur im Ressort<br />
Service ausfindig machen. Dann gilt<br />
es, Themen abzusprechen und jederzeit<br />
und schnell journalistische Texte zu produzieren.<br />
Das heißt: tagesaktuell, leserfreundlich,<br />
spannend und brauchbar. So<br />
leicht dies klingt, so schwer tun sich fachlich<br />
Hochqualifizierte häufig mit der<br />
Umsetzung. Denn Laien interessieren<br />
sich für vollkommen andere Aspekte<br />
von Rechtsfragen als Juristen.<br />
Weiterhin setzt Eigen-PR umfangreiche<br />
Kommunikationskenntnisse voraus:<br />
Mit welchen Mitteln, welcher Taktik<br />
und welcher Strategie erreicht ein PR-<br />
Schaffender welche Ziele? Solche Fragen<br />
kann ein kompetenter Dienstleister<br />
ad hoc beantworten und umsetzen.<br />
…oder effektive Arbeitsteilung<br />
Eine gute PR-Agentur bietet fachliches<br />
Know-how. Sie verfügt außerdem über<br />
etablierte Medienkontakte und nimmt<br />
ihre Aufgaben zeitnah wahr. Aufwändige<br />
Projekte vermag eine Kanzlei<br />
ohnehin nur mit externer Hilfe zu realisieren.<br />
Zudem betrachtet ein geeigneter<br />
PR-Berater die anwaltliche Tätigkeit<br />
mit einem Panoramablick, aus<br />
dem er schnell öffentlichkeitswirksame<br />
Aspekte von Fachfragen erschließt.<br />
10 anwaltsreport 5 / 2005<br />
Dadurch findet er spannende Themen<br />
und Platzierungsmöglichkeiten, auf die<br />
unter Zeitdruck arbeitende Anwälte<br />
zumeist nicht kommen. Ein passender<br />
Partner ermöglicht somit dem <strong>Anwalt</strong>,<br />
sich auf sein Kerngeschäft – die Mandantenberatung<br />
und -betreuung – zu<br />
konzentrieren und seine Reputation<br />
darüber hinaus auch durch strategische<br />
Öffentlichkeitsarbeit zu steigern. Nur:<br />
Woran erkennt ein <strong>Anwalt</strong> die richtige<br />
Agentur?<br />
Welche Agentur?<br />
Ein geeigneter Dienstleister kann Referenzkampagnen<br />
vorweisen. Er verfügt<br />
über Berater, die erwiesenermaßen<br />
Fachjargon in eine allgemein verständliche<br />
Sprache zu übersetzen wissen.<br />
Außerdem gewährleistet erst ein Team<br />
von mindestens zwei Beratern pro<br />
Kunde die notwendige beständige<br />
Kontaktpflege zu Redaktionen.<br />
Wünscht eine Kanzlei Corporate<br />
Design und Pressearbeit fein aufeinander<br />
abgestimmt, sollte sie eine Agentur<br />
suchen, die auch die Leistungsbereiche<br />
Grafik und Multimedia abdeckt.<br />
Kann sich eine Kanzlei vorstellen,<br />
auch Mandantenabende zu veranstalten<br />
oder mit Fachvorträgen in die<br />
Öffentlichkeit zu gehen, empfiehlt sich<br />
eine Agentur mit zusätzlichen Erfahrungen<br />
in Eventorganisation.<br />
Neben diesen Bereichen sollte ein<br />
<strong>Anwalt</strong> sein Augenmerk auch auf Honorierungsfragen<br />
richten. Strebt die<br />
Kanzlei eine dauerhafte Zusammenarbeit<br />
an, eignen sich monatliche Honorarpauschalen.<br />
Für kontinuierliche<br />
Pressearbeit etwa kann ein <strong>Anwalt</strong> – je<br />
nach Themenmenge und Medienfokus<br />
– ab 3.500 Euro im Monat veranschlagen.<br />
Ein solches Budget deckt<br />
auch PR-Themen mit aktuellem Bezug<br />
ab. Letztendlich entscheidet aber die<br />
Harmonie zwischen Auftraggeber und<br />
Dienstleister, da reibungslose Zusammenarbeit<br />
auf Vertrauen basiert.<br />
Autor:<br />
Carsten Borgmeier<br />
Inhaber der Kommunikationsagentur<br />
Borgmeier Media Communication<br />
Lange Straße 112<br />
27749 Delmenhorst<br />
Tel.: 04221-93 45-0<br />
Fax.: 04221-15 20 50<br />
Internet:<br />
www.agentur-borgmeier.de
S eit<br />
Jahren ist die Quote der rechtsschutzversicherten<br />
Haushalte in<br />
Deutschland rückläufig. Waren es<br />
in den 90er Jahren noch 50 Prozent, so<br />
schwankt die Quote derzeit zwischen 42<br />
und 43 Prozent. Zwar hat der Gesamtverband<br />
der deutschen Versicherungswirtschaft<br />
(GDV) in Berlin der Rechtsschutzsparte<br />
im abgelaufenen Geschäftsjahr<br />
ein durchschnittliches Wachstum<br />
von 3,4 Prozent attestiert. Diese Zahl ist<br />
aber mit Vorsicht zu genießen, weil sie<br />
ausschließlich auf Beitragserhöhungen<br />
beruht und die Gesamtvertragszahl bei<br />
19 Mio. Stück verharrt. Und an der Beitragsschraube<br />
können die Versicherer<br />
nicht beliebig drehen. Dafür sorgt schon<br />
die allgemeine Konsumflaute und die<br />
damit verbundene Neigung der Verbraucher,<br />
sich von Versicherungen, die<br />
sie nicht unbedingt brauchen, wieder zu<br />
trennen. Außerdem haben die Versicherungen<br />
bei den Beitragsanpassungen keinesfalls<br />
eine freie Hand, sondern sind an<br />
die Richtsätze des Treuhänders gebunden.<br />
Danach sind die Rechtsschutzversicherer<br />
aufgrund der letzten Treuhandermittlung<br />
zum 1.7.2005, welche sich<br />
auf die Vergleichsjahre 2003/2004 bezog,<br />
ab dem 1.10.2005 grundsätzlich dazu<br />
berechtigt, die Beiträge um 5 bis 10 Prozent<br />
je nach Vertragsart anzuheben. Doch<br />
an dem grundsätzlichen Problem des fehlenden<br />
substanziellen Wachstums ändert<br />
das nur wenig. Teilweise sind die Probleme<br />
der Rechtsschutzversicherer allerdings<br />
auch hausgemacht. Dass die ARAG<br />
Rechtsschutzversicherung, immerhin<br />
nach der Allianz und der DAS die Nummer<br />
3 im Markt, im vergangenen Jahr<br />
sogar 80.000 Kunden auf einen Schlag<br />
vor die Tür gesetzt hat, spricht Bände.<br />
Insider mutmaßen, dass nicht die missbräuchliche<br />
und übermäßige Inanspruchnahme<br />
der Versicherungsnehmer<br />
der Grund für den massenweisen Rauswurf<br />
war, sondern von <strong>vorn</strong>herein zu<br />
niedrig kalkulierte Tarife.<br />
Branche verbreitet Optimismus<br />
Gleichwohl zeigte sich Jürgen Vetter, Vorstandsvorsitzender<br />
der DAS, anlässlich<br />
der Präsentation des Geschäftsergebnisses<br />
für das Jahr 2004 in München optimistisch<br />
für die Branche: „Wir können<br />
RECHTSSCHUTZ<br />
Inlandsnachfrage stagniert weiter<br />
Rechtsschutzversicherer kündigen neue Produktideen an<br />
es über neue Produktideen schaffen, die<br />
Quote wieder auf 50 Prozent anzuheben“.<br />
Allerdings dürfe dies nicht über<br />
ein Preisdumping geschehen. „Man tut<br />
Kunden nichts Gutes, wenn der Vertrag<br />
schon nach einem Jahr gekündigt wird,<br />
weil er sich als defizitär herausgestellt<br />
hat“, warnte Vetter wohl mit Blick auf<br />
die ARAG. Zugleich kündigte Vetter für<br />
den Jahreswechsel eine groß angelegte<br />
Produktoffensive der DAS an, um das<br />
Neukundengeschäft in Deutschland wieder<br />
anzukurbeln. Ähnlich äußerte sich<br />
auch der Vorstandvorsitzende der<br />
ARAG, Paul-Otto Faßbender. Allerdings<br />
ließen die Vorstände bislang noch offen,<br />
mit welchen neuen Produktideen sie die<br />
stärkere Marktdurchdringung hierzulande<br />
angehen wollen – keiner will sich<br />
da vorschnell in die Karten hineinschauen<br />
lassen.<br />
Rückenwind aus dem Ausland<br />
Der neue Optimismus der Rechtsschutzversicherer<br />
bezogen auf die Inlandsnachfrage<br />
stützt sich unter anderem<br />
auch auf das erfolgreiche Auslandsgeschäft.<br />
Die DAS, in Europa ohnehin<br />
Marktführer, nahm im abgelaufenen<br />
Geschäftsjahr sogar erstmals im Ausland<br />
mehr Prämien ein als im Inland und<br />
legte dort um satte 14 Prozent zu. Auch<br />
die ARAG wuchs im internationalen<br />
Geschäft um 6 Prozent. Den deutschen<br />
Anwälten kann diese Entwicklung<br />
eigentlich nur Recht sein. Denn eine<br />
solide und gesicherte wirtschaftliche<br />
Basis der Rechtsschutzversicherungen<br />
kommt letztendlich allen Anwälten<br />
zugute. Allerdings hat das florierende<br />
Auslandsgeschäft der Rechtsschutzversicherungen<br />
auch seine Schattenseiten.<br />
Sollte nämlich der Inlandsmarkt weiterhin<br />
nach unten weisen und damit<br />
unrentabel werden, könnte sich der eine<br />
oder andere große Versicherer über kurz<br />
oder lang ganz aus dem nationalen<br />
Markt verabschieden. Das mag aus heutiger<br />
Sicht eher unwahrscheinlich erscheinen.<br />
Angesichts der herausragenden<br />
Bedeutung des Shareholder-Value<br />
in der Versicherungsbranche muss sich<br />
aber auch Deutschland im Bereich des<br />
Rechtschutzes den internationalen<br />
Marktbedingungen stellen.<br />
Kritik an den nationalen<br />
Rahmenbedingungen<br />
Und so ist es nicht verwunderlich, dass<br />
die Vorstände keine Gelegenheit auslassen,<br />
um darauf hinzuweisen, dass ein<br />
starkes Wachstum im Ausland wegen der<br />
besseren Rahmenbedingungen leichter<br />
als in Deutschland zu erreichen sei.<br />
Damit spielen sie auf die seit Mitte 2004<br />
gestiegenen <strong>Anwalt</strong>sgebühren und den<br />
Entwurf zum neuen Rechtsdienstleistungsgesetz<br />
an, in welchem Bundesjustizministerin<br />
Brigitte Zypries den Versicherern<br />
im Unterschied zu Banken und<br />
Kfz-Werkstätten eine außergerichtliche<br />
Beratung wegen befürchteter Interessenkollisionen<br />
verbieten will. „Mit dem<br />
<strong>Anwalt</strong>smonopol bei der außergerichtlichen<br />
Beratung steht Deutschland europaweit<br />
alleine da. Wir wollen unseren<br />
Kunden auf Anfrage nur einen ersten<br />
Rechtstipp geben. Danach gehen sie<br />
ohnehin zu einem <strong>Anwalt</strong>, was sie aber<br />
sonst nicht getan hätten“, verdeutlicht<br />
Vetter die Position der Assekuranzen und<br />
kündigt an: „Sollte die künftige Regierung<br />
keine Lösung finden, werden wir<br />
sie suchen“. Was das in der Konsequenz<br />
bedeuten könnte, verdeutlichte ARAG-<br />
Vorstandsvorsitzender Paul-Otto Faßbender<br />
auf einer Pressekonferenz in Düsseldorf:<br />
„Ich will nicht ausschließen, dass<br />
wir den Gang nach Karlsruhe antreten“.<br />
4 / 2005 anwaltsreport<br />
11
ASS INTERN<br />
Konstant hohe Besucherzahlen bei www.anwalt-suchservice.de<br />
Dem <strong>Anwalt</strong>-<strong>Suchservice</strong> ist es auch<br />
in den Monaten April bis Juli 2005<br />
gelungen, die Besucherzahlen auf seiner<br />
Webseite konstant hoch zu halten.<br />
Und dies trotz der bundesweiten Ferienzeiten,<br />
in denen die Zahlen für gewöhnlich<br />
rückläufig sind. So griffen<br />
laut IVW (Zentrale Stelle zum Nachweis<br />
der Reichweite von Online-Angeboten<br />
– www.ivw-online.de) im Schnitt<br />
etwa 70.000 Besucher pro Monat auf<br />
unsere Webseite zu. Dabei wurden ca.<br />
500.000 Seiten abgerufen, von denen<br />
72.000 Seiten auf die Anzeige der Kontaktdaten<br />
unserer Anwälte entfielen.<br />
Spitzenplätze bei Google<br />
Nach wie vor ist die Homepage des<br />
<strong>Anwalt</strong>-<strong>Suchservice</strong> bei der größten<br />
und wichtigsten Suchmaschine Google<br />
(www.google.de) auf den vordersten<br />
Spitzenplätzen vertreten. Gibt der<br />
Rechtsuchende also relevante Begriffe<br />
wie „Rechtsanwalt + Beispiel-Ort“<br />
oder „Rechtsanwalt + Beispiel-Rechtsgebiet“<br />
in die Google-Suchmaske ein,<br />
dann steht der ASS überwiegend auf<br />
den ersten Plätzen der Trefferliste. Probieren<br />
Sie es einfach selber aus!<br />
12 anwaltsreport 5 / 2005<br />
Extranet stark frequentiert<br />
Bereits 30 Prozent der Anwälte beim<br />
<strong>Anwalt</strong>-<strong>Suchservice</strong> nutzen das Extranet-Portal.<br />
Ob aktuelle Nachrichten,<br />
Urteilssuche, Mustertexte oder das<br />
Orts- und Gerichtsverzeichnis und vieles<br />
mehr, unsere Telnehmer nehmen<br />
den kostenlosen Online-Service gerne<br />
in Anspruch. Und so stieg die Zahl der<br />
für dieses Portal registrierten Anwälte<br />
Seminare im Arbeitsrecht – ASS-Teilnehmer sparen<br />
Teilnehmer des <strong>Anwalt</strong>-<strong>Suchservice</strong> erhalten ab sofort 30 Euro Rabatt auf<br />
die vom Verlag Dr. Otto Schmidt angebotenen arbeitsrechtlichen Seminare.<br />
Der Verlag bietet folgende Themen und Termine an:<br />
AGB-Kontrolle im Arbeitsrecht – Anwendungsprobleme in der Praxis<br />
27.10.2005 nur 380 Euro (statt 410 Euro zzgl. MwSt. ohne Rabatt)<br />
Möglichkeiten und Grenzen flexibler Arbeitsvertragsgestaltungen –<br />
Arbeitszeit, Entgelt, Organisation<br />
10.11.2005 nur 380 Euro (statt 410 Euro zzgl. MwSt. ohne Rabatt)<br />
Aktuelles Arbeitsrecht<br />
18.11.2005 nur 380 Euro (statt 410 Euro zzgl. MwSt. ohne Rabatt)<br />
Auslandsentsendung und Ausländerbeschäftigung<br />
25.11.2005 nur 380 Euro (statt 410 Euro zzgl. MwSt. ohne Rabatt)<br />
Das jeweilige Seminarprogramm kann im Extranet<br />
(https://extranet.anwalt-suchservice.de) unter dem<br />
Link „Seminare“ als pdf-Datei heruntergeladen werden.<br />
Dort finden Sie auch die Anmeldeformulare.<br />
gerade im ersten Halbjahr 2005 beträchtlich<br />
an. Schauen Sie doch einfach<br />
mal rein, unter: https://extranet.<br />
anwalt-suchservice.de<br />
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne<br />
unter internet@anwalt-suchservice.de<br />
zur Verfügung.<br />
Ihre <strong>Anwalt</strong>-<strong>Suchservice</strong><br />
Internet-Abteilung<br />
Je mehr Teilnehmer,<br />
desto günstiger<br />
Darüber hinaus haben Seminarbesucher<br />
die Möglichkeit, noch mehr Geld<br />
zu sparen. Denn je mehr Anwälte sich<br />
für die einzelnen Seminare anmelden,<br />
desto günstiger wird es für alle Teilnehmer.<br />
Melden sich zum Beispiel zehn Anwälte<br />
für ein Seminar an, profitierten<br />
davon alle Teilnehmer mit einer Vergünstigung<br />
von 40 Euro. ASS-Teilnehmer<br />
können also doppelt sparen:<br />
Bis zu 70 Euro. Die aktuellen Teilnehmerzahlen<br />
sind im Extranet aufgeführt.<br />
Für Fragen und Anregungen<br />
steht Ihnen die Seminarabteilung des<br />
Otto-Schmidt-Verlages gerne unter<br />
0221 - 9 37 38 656 bzw.<br />
seminare@otto-schmidt.de<br />
zur Verfügung.
ASS KOOPERATIONEN<br />
Berlin bei Nacht auf dem „Alex“ – für ASS-Mitglieder zum Sonderpreis<br />
Teilnehmer des <strong>Anwalt</strong>-<strong>Suchservice</strong> haben die<br />
Möglichkeit, für einen festen Sonderpreis von<br />
99,00 EUR pro Zimmer und Nacht, den 4 Sterne-<br />
Komfort in einem Wahrzeichen Berlins, dem Hotel<br />
Park Inn Berlin-Alexanderplatz, zu nutzen.<br />
Direkt in der historischen Mitte der Bundeshauptstadt,<br />
neben dem 368 Meter hohen Fernsehturm,<br />
können Besucher auf 37 Etagen des Hotels das exklusive<br />
Ambiente einer Weltstadt in einem der insgesamt<br />
1006 Zimmer (davon 700 Business-Class-Zimmer)<br />
genießen. Die Zimmer verfügen über ein Marmorbad<br />
mit Fußbodenheizung sowie Regendusche<br />
und sind mit W-LAN, innovativer Klimadecke und<br />
Flachbildschirm-TV technisch auf dem neuesten<br />
Stand. Hinzu kommen insgesamt elf flexibel kombinierbare<br />
Tagungsräume mit einer Kapazität von<br />
zehn bis 350 Personen und einer Veranstaltungsfläche<br />
von 730 Quadratmetern.<br />
Ein besonderer Reiz geht<br />
von der 37. Etage aus. Hier<br />
kann der Besucher in<br />
einem Casino sein Glück<br />
versuchen, auf einen Drink<br />
in die „Club & Bar 37“<br />
gehen oder in einem der<br />
Panoramasalons einfach<br />
nur über den kilometerweiten<br />
Ausblick auf Berlin<br />
staunen. Für das leibliche<br />
Wohl im Park Inn sorgt das<br />
à la carte Restaurant „Zille<br />
Stube“ mit Akzenten der<br />
Berliner und Brandenburgischen<br />
Küche.<br />
Das Park Inn ist mit Bus, Tram sowie S- und<br />
U-Bahn einfach zu erreichen. Die Bus-Haltestellen<br />
und der Bahnhof Alexanderplatz befinden sich nur<br />
wenige Meter vom Hotel entfernt. Von dort aus<br />
gibt es direkte Verbindungen zum 2,3 Kilometer<br />
entfernt liegenden Ostbahnhof und zum 12 Kilometer<br />
entfernten Flughafen Tegel. Die Sehenswürdigkeiten,<br />
wie die Museumsinsel, das Nikolaiviertel,<br />
die Hackeschen Höfe, AquaDom & SEA LIFE<br />
Center sowie die Prachtstraßen „Unter den Linden“<br />
und „Friedrichstrasse“, sind bequem zu Fuß zu erreichen.<br />
Das Park Inn gehört<br />
zum Rezidor SAS Hospitality-Unternehmen<br />
und gilt als juvenile<br />
Hotelmarke im mittleren<br />
Marktsegment.<br />
SIXT bietet ASS-Teilnehmern günstige Tarife<br />
Teilnehmer des <strong>Anwalt</strong>-<strong>Suchservice</strong> können bei<br />
SIXT im In- und Ausland Personenkraftwagen<br />
und Nutzfahrzeuge zum günstigen Business-Tarif<br />
mieten. Sie sparen etwa 37 Prozent gegenüber dem<br />
Normaltarif. Für diesen Preisvorteil als <strong>Anwalt</strong>-<br />
<strong>Suchservice</strong>-Teilnehmer benötigen Sie allerdings die<br />
SIXT-Kundenkarte. Die erforderlichen Antragsunterlagen<br />
senden wir Ihnen gerne auf Wunsch zu.<br />
Sollten Sie noch Fragen haben, dann wenden Sie<br />
sich bitte an unsere Mitgliederbetreuung. Frau Polifke<br />
steht Ihnen für weitere Auskünfte unter der Tele-<br />
fonnummer 0221 / 93738 – 630 gerne zur Verfügung.<br />
Informationen über die SIXT AG gibt es auch im<br />
EXTRANET, dem neuen und exklusiven Service für<br />
alle <strong>Anwalt</strong>-<strong>Suchservice</strong>-Teilnehmer.<br />
Die Preisliste und das Antragsformular für die Sixt-<br />
Kundenkarte sowie die Allgemeinen Mietbedingungen<br />
finden Sie im Internet<br />
zum Ausdruck bereit,<br />
und zwar unter http://www.<br />
anwalt-suchservice.de/fuer_<br />
anwaelte/3694.html rent a car<br />
5 / 2005 anwaltsreport<br />
13
INTERNET<br />
Bewertung von Anwälten im Internet –<br />
nur noch eine Frage der Zeit?<br />
Wer bisweilen schon einmal auf<br />
den Seiten von eBay vorbeisurft,<br />
der wundert sich über<br />
die vielen bunten Sternchen und Zahlen,<br />
die hinter den mit Pseudonymen versehenen<br />
Käufern und Verkäufern stehen.<br />
Dabei handelt es sich nicht etwa nur um<br />
Grafikelemente zur Auflockerung des<br />
Webdesigns. Nein – die Sternchen haben<br />
einen bitterernsten Hintergrund, der<br />
immer öfter vor Gericht landet. Denn<br />
dahinter verbirgt sich ein Kundenbewertungssystem,<br />
das es in sich hat: Die<br />
Käufer bzw. Ersteigerer bewerten nämlich<br />
die Seriosität und Dienstleistungsbereitschaft<br />
ihrer jeweilige Vertragspartner<br />
bei der Abwicklung des Geschäftes.<br />
Und weil sich derartige Kundenbewertungen<br />
im Internet immer weiter ausbreiten,<br />
könnte es schon bald so weit sein,<br />
dass auch Anwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer<br />
oder Ärzte über das Internet<br />
von ihren Mandanten und Patienten<br />
bewertet werden und je nach Ergebnis im<br />
Ranking eher <strong>vorn</strong> oder hinten landen –<br />
so wie sich das bei eBay schon längst eingebürgert<br />
hat. Deshalb macht es Sinn,<br />
sich mit den Usancen dieser Art von Kundenbewertungen<br />
rechtzeitig vertraut zu<br />
machen.<br />
Bewertungen sollen<br />
Vertrauen schaffen<br />
„Alles o.k, Ware schnell und gut angekommen<br />
– jederzeit wieder“ lautet etwa<br />
die positive Bewertung eines Verkäufers<br />
durch den eBay-Käufer. Aber der Schuss<br />
kann auch nach hinten los gehen, wenn<br />
es statt dessen heißt: „Ware kam verspä-<br />
14 anwaltsreport 5 / 2005<br />
tet und beschädigt an; rate von Geschäften<br />
mit XY ab“. Der Großrechner bei<br />
eBay fasst sodann sämtliche positiven,<br />
neutralen oder auch negativen Bewertungen<br />
zusammen und errechnet für jedes<br />
eBay-Mitglied eine bestimmte Quote.<br />
Viele eBayer erreichen dabei sogar 100<br />
Prozent Kundenzufriedenheit und genießen<br />
dadurch das „Vertrauen“ künftiger<br />
Käufer. Denn der Handel bei eBay<br />
verläuft weitestgehend anonymisiert. Und<br />
in der Vergangenheit kam das Internetauktionshaus<br />
immer wieder in die Schlagzeilen,<br />
weil ausländische Verkäufer mit<br />
getürkten Markenartikeln gutgläubige<br />
Kunden über den Tisch gezogen haben.<br />
Oder die Verkäufer verlangten Vorkasse<br />
durch Bareinzahlung auf ein Auslandskonto.<br />
Ohne danach die Ware zu liefern.<br />
Wer trickst, muss daher bei eBay mit<br />
einem Negativeintrag rechnen und kann<br />
davon ausgehen, künftig niemand mehr<br />
so leicht über´s Ohr zu hauen.<br />
Es war ganz anders<br />
So gut sich das eBay-Bewertungssystem<br />
in der Theorie auch anhört – in der Praxis<br />
kommt es wegen der erheblichen Bedeutung<br />
der Kundeneinschätzungen regelmäßig<br />
zu handfesten Auseinandersetzungen.<br />
Das zeigen die zahlreichen instanzgerichtlichen<br />
Urteile aus der letzten<br />
Zeit, in denen die bei den Kundenbewertungen<br />
schlecht Weggekommenen<br />
auf Löschung des Eintrags und Schadensersatz<br />
klagen – mal gegen eBay direkt<br />
oder auch gegen den Schreiber selbst.<br />
Inhaltlich geht es dann darum, welche<br />
Aussagen als Tatsachenbehauptungen<br />
bewiesen werden können und wer die<br />
Beweislast trägt. Bei reinen Werturteilen<br />
dagegen müssen sich die Gerichte zunehmend<br />
mit der Frage herumschlagen, wie<br />
intensiv die Meinungsäußerungsfreiheit<br />
im Internet ausgeübt werden darf und ob<br />
eine Löschungsbefugnis bereits unterhalb<br />
der Ebene der Schmähkritik eingezogen<br />
werden soll. Prekär ist dabei nicht nur,<br />
dass die einzelnen Entscheidungen der<br />
Amts- und Landgerichte stark divergieren<br />
– bislang gibt es nicht ein einziges<br />
Grundsatzurteil eines Oberlandesgerichts<br />
oder gar des Bundesgerichtshofs.<br />
Gegendarstellung bleibt<br />
wirkungslos<br />
Nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen<br />
bei eBay hat jeder zu Recht oder<br />
Unrecht Kritisierte die Möglichkeit, sich<br />
gegen die Vorwürfe zu wehren und bei<br />
eBay eine Gegendarstellung unter die<br />
negative Bewertung zu platzieren. Doch<br />
viel bringt das nicht – und zwar aus zwei<br />
Gründen: Zum einen bleibt die negative<br />
Bewertung bei der Berechnung der<br />
Gesamtquote der Kundenzufriedenheit<br />
bestehen, so dass der Verkäufer die begehrten<br />
100 Prozent selbst dann nicht<br />
erreicht, wenn er sich detailliert mit den<br />
Argumenten des Käufers auseinandersetzt<br />
und beweisen kann, dass alles ganz<br />
anders war. Und zum anderen hilft die<br />
Gegendarstellung dort nicht weiter, wo<br />
sich der Kritisierende über seinen Vertragspartner<br />
abfällig äußert, ohne das<br />
allerdings an Tatsachen festzumachen.<br />
Was soll man schon auf die Aussage „Mit<br />
dem würde ich keine Geschäfte mehr
machen – rate ab!“ als Gegendarstellung<br />
formulieren außer vielleicht ein knappes<br />
„Dito“, das bei den Lesern und potenziellen<br />
Vertragspartnern aber nur weitere<br />
Fragezeichen und Zweifel hinterlässt.<br />
Bewertungssysteme<br />
auf dem Vormarsch<br />
Trotz all der juristischen Schwierigkeiten<br />
– Kundenbewertungssysteme sind im<br />
Internet auf dem Vormarsch und erfreuen<br />
sich immer größerer Beliebtheit. Dieser<br />
Trend wird getragen von dem Gedanken<br />
stärkerer Markttransparenz und verbesserter<br />
Kundenorientierung, welcher<br />
sich durch einen Vergleich der Angebote<br />
einstellen soll, wobei es längst nicht<br />
mehr nur um den Preis geht. Bei Amazon<br />
etwa können Leser Bücher bewerten<br />
– und zwar von einem bis hin zu fünf<br />
Sternen. Und Lycos gibt Hotelgästen<br />
Gelegenheit, sich über die Qualität nationaler<br />
wie internationaler Herbergen von<br />
1 für ungenügend bis 6 für sehr gut auszutauschen.<br />
Dort muss sich etwa das<br />
Hotel Steigenberger in Berlin den Eintrag<br />
gefallen lassen „Alte Zimmer, keine<br />
Nichtraucherzimmer verfügbar trotz extra<br />
Anfrage, Einrichtung veraltet, Fernseher<br />
zu tief, kleine Zimmer, viel zu wenig Aufzüge,<br />
man wartet ewig lange Preis-/Leistungsverhältnis<br />
sehr schlecht, unter einem<br />
5-Sterne-Hotel stelle ich mir etwas ganz<br />
anderes vor. Frühstück viel zu teuer mit<br />
21 Euro...“ Last but not least: In Vermieterportalen<br />
prangern Hausbesitzer<br />
säumige und undisziplinierte Mieter an.<br />
Missbrauch Tür und Tor<br />
geöffnet<br />
Die Anonymität des Internets und die<br />
damit einhergehende fehlende Identität<br />
des Eintragenden führen verbreitet zu<br />
einer erheblichen Missbrauchsgefahr. Wer<br />
weiß denn schon, ob die Hotelbewertungen<br />
tatsächlich von Gästen stammen?<br />
Um in den Rankings ganz <strong>vorn</strong> zu rangieren,<br />
könnten findige Hoteliers positive<br />
Einträge selbst schreiben lassen oder<br />
aber über die liebe Konkurrenz abfällige<br />
Bemerkungen lancieren. Auch die Einträge<br />
echter Gäste sind mit Vorsicht zu<br />
genießen. Denn viele Gäste, die ursprünglich<br />
für zwei, drei Nächte in einem Hotel<br />
gebucht haben, wollen früher abreisen,<br />
wenn das Wetter nicht hält, der Ort nicht<br />
gefällt oder plötzlich geschäftliche oder<br />
private Termine dazwischenkommen.<br />
Wenn der Hotelier dann allerdings berechtigterweise<br />
auf Bezahlung der gesamten<br />
gebuchten Tage besteht, sieht das<br />
eben nicht jeder Gast ein – und rächt sich<br />
mit einer bösen Bewertung im Internet.<br />
Noch schlimmer könnten Einträge ausfallen,<br />
wenn Mandanten, die einen Prozess<br />
verloren haben, ihren <strong>Anwalt</strong> bewerten<br />
könnten und ihn für die Niederlage<br />
verantwortlich machen.<br />
Internetrecht bietet Anwälten<br />
Zukunftschancen<br />
Für die <strong>Anwalt</strong>schaft ergibt sich aus den<br />
bereits bestehenden Bewertungssystemen<br />
im Internet ein weites Betätigungsfeld –<br />
vorausgesetzt, sie kennen sich im Internetrecht<br />
und den presserechtlichen Instrumentarien<br />
gut aus. So dürfte es relativ<br />
leicht sein, einen Hotelier davon zu<br />
überzeugen, gegen einen Negativeintrag<br />
im Internet vorzugehen, wenn die Kritik<br />
so ganz und gar nicht mit den tatsächlichen<br />
Verhältnissen übereinstimmt. Daneben<br />
lohnt die Beschäftigung mit diesem<br />
Thema aber auch vor dem Hintergrund,<br />
dass es nur noch eine Frage der<br />
Zeit sein wird, bis die ersten Internetportale<br />
auch Dienstleistungen der freien<br />
INTERNET<br />
Berufe bewerten lassen – sei es von Patienten<br />
oder Mandanten. So wäre es zum<br />
Beispiel für die verschiedenen Anbieter<br />
von Online-Rechtsportalen ein Leichtes,<br />
im Anschluss an die Rechtsberatung per<br />
eMail den Mandanten dazu anzuhalten,<br />
in einem eigens eingerichteten Forum<br />
seine Meinung über den Service und die<br />
Qualität des erteilten Rechtsrats abzugeben.<br />
Beschwerdemanagement<br />
ernst nehmen<br />
Vor dem Hintergrund dieser sich abzeichnenden<br />
Entwicklung bekommt die Meinung<br />
des Mandanten über seinen <strong>Anwalt</strong><br />
und dessen Leistungen eine ganz neue<br />
Qualität. Schon jetzt gibt es einige wenige<br />
dienstleistungsorientierte Kanzleien,<br />
die ihre Mandanten nach Abschluss des<br />
Falles dazu auffordern, sich über die Qualität<br />
der Beratung schriftlich in einem Fragebogen<br />
auszulassen. Dadurch erhält der<br />
<strong>Anwalt</strong> nicht nur wichtige Hinweise darüber,<br />
wo es eventuell noch im Kanzleiablauf<br />
hakt – er ist dann auch in der Lage,<br />
auf unzufriedene Mandanten im Nachhinein<br />
zuzugehen, um zumindest eine<br />
versöhnliche Atmosphäre zu schaffen.<br />
Auch wenn derzeit noch kein Bewertungssystem<br />
für Anwälte im Internet existiert<br />
– selbst mündlich gegenüber Bekannten<br />
und Verwandten geäußerte Zweifel<br />
an den Fähigkeiten eines bestimmten<br />
<strong>Anwalt</strong>s schaden der eigenen Reputation.<br />
Viel schlimmer noch: Die Verbreitung<br />
von Halbwahrheiten und Gerüchten<br />
ist schwer kontrollierbar. Schlechte<br />
Nachrichten verbreiten sich eben gern<br />
wie ein Lauffeuer. Natürlich wird es selbst<br />
in der besten Kanzlei immer wieder einmal<br />
Fehler und Anlässe für Beschwerden<br />
geben. Dies lässt sich nicht vermeiden.<br />
Aber der vorausschauende <strong>Anwalt</strong> kann<br />
vermeiden, dass der Mandant mit seiner<br />
Kritik an die Öffentlichkeit tritt, indem<br />
er ihm intern die Möglichkeit bietet, zu<br />
reklamieren, wenn ihm etwas nicht passt.<br />
Die Gründe für die Unzufriedenheit eines<br />
Kunden zu kennen und den Ärger auszuräumen,<br />
ist Aufgabe des Beschwerdemanagements.<br />
Vor allem aber können<br />
so Konflikte kanalisiert und entschärft<br />
werden.<br />
Lesetipp:<br />
Thomas Hoeren,<br />
Bewertungen bei eBay – Eine kritische<br />
Rechtsprechungsübersicht zur Suche<br />
nach angemessenen rechtlichen<br />
Bewertungen, CR 2005, 498 f.<br />
5 / 2005 anwaltsreport<br />
15
KANZLEI<br />
<strong>Anwalt</strong>liche Verrechnungsstelle:<br />
„Es macht wieder Spaß, als <strong>Anwalt</strong> zu arbeiten“<br />
W er<br />
gehofft hatte , nach der Einführung<br />
des RVG’s über längst<br />
fällige Mehreinnahmen verfügen<br />
zu können, hat eine bittere Enttäuschung<br />
erlebt. Dies gilt zumindest<br />
für die Kollegen, die auf dem zivilrechtlichen<br />
Sektor tätig sind. Nicht nur, dass<br />
das Gesetz unter dem Strich faktisch zu<br />
keiner Gebührenerhöhung führt, nein:<br />
zusätzlich witterten die Rechtsschutzversicherer<br />
die Chance, wegen der allenthalben<br />
herrschenden Unsicherheit und<br />
Diskussion nach der Einführung des<br />
Gesetzes die Gebühren auf dem Stand<br />
von 1970 oder noch früher festschreiben<br />
zu können. Dieser Versuch hält ungebrochen<br />
an.<br />
<strong>Anwalt</strong>’s Alptraum:<br />
die Rechtsschutzversicherung<br />
War die Auseinandersetzung mit den<br />
Rechtsschutzversicherern schon vor der<br />
Gesetzeseinführung zu einer zeitraubenden,<br />
aber notwendigen Beschäftigung<br />
geworden, so ist der jetzige Zustand unerträglich.<br />
Ehemals als des „<strong>Anwalt</strong>s<br />
Liebling“ gehandelt, sind sie inzwischen<br />
zu des <strong>Anwalt</strong>s „Alptraum“ geworden.<br />
Haben Sie endlich die Kostenzusage, für<br />
die Sie substantiierter wie für eine Klageschrift<br />
vortragen müssen, so beginnt die<br />
Diskussion um den Streitwert und dann<br />
um die Höhe der Gebühren. Der Sachbearbeiter<br />
ist nicht erreichbar, die Telefoniererei<br />
mit der Versicherung kostet bares<br />
Geld. Tagtäglich lassen sich die Rechtsschutzversicherer<br />
etwas Neues einfallen,<br />
um uns das Leben schwer zu machen.<br />
Sie kennen das. Eine ausweglose Situation?<br />
Resignation? Mitnichten!<br />
Positive Erfahrungen<br />
der AnwVS<br />
Ich befand mich mit meiner Kanzlei in<br />
der gerade vorbeschriebenen Situation,<br />
als ein Silberstreif am Horizont auftauchte,<br />
der sich inzwischen in einen<br />
strahlend blauen Himmel verwandelt<br />
hat. <strong>Anwalt</strong>liche Verrechnungsstelle<br />
(AnwVS) heißt das Zauberwort!<br />
Seit mehr als drei Monaten arbeite<br />
ich nun mit dieser Einrichtung zusammen<br />
und ich muss sagen: seither<br />
schlafe ich wieder gut! Wenn ich die<br />
16 anwaltsreport 5 / 2005<br />
Kostenzusage der Rechtsschutzversicherung<br />
habe – zumindest daran kommen<br />
Sie nicht vorbei – berechne ich den<br />
Streitwert nach meiner Überzeugung<br />
und setze auch den Gebührenrahmen<br />
entsprechend fest. Dies teile ich der<br />
Rechtsschutzversicherung mit. Gleichzeitig<br />
schicke ich eine entsprechende<br />
Rechnung an die anwaltliche Verrechnungsstelle<br />
und – oft am nächsten Tag –,<br />
stets jedoch innerhalb von drei Tagen,<br />
ist das Geld auf dem Konto. Gibt es<br />
nicht, sagen Sie? Wo ist der Haken? Es<br />
gibt keine Haken. Die Verrechnungsstelle<br />
behält 5 % des Rechnungsbetrages<br />
und eine kleine einmalige Bearbeitungsgebühr<br />
ein, that‘s it!<br />
Kein Ärger mehr mit dem<br />
Rechtsschutzversicherer<br />
Zahlt die Rechtsschutzversicherung nicht,<br />
führt die Verrechnungsstelle auf eigenes<br />
Risiko den Rechtsstreit und zwar „Zack-<br />
Zack“! Kein Stress, kein Ärger, kein monatelanges<br />
Warten, <strong>Anwalt</strong>liche Verrechnungsstelle<br />
und das Geld fließt sofort!<br />
5 % ist zuviel? Nein! Rechnen Sie! Ihre<br />
Rechnung beträgt z.B. 10.000 Euro netto.<br />
500 Euro behält die Verrechnungsstelle<br />
ein, bleiben 9.500 Euro. Von der Rechtsschutzversicherung<br />
hätten Sie diesen Betrag<br />
wahrscheinlich nie erhalten, wären<br />
wieder faule Kompromisse eingegangen.<br />
Jedenfalls hätten Sie hierauf ein viertel<br />
Jahr, wenn nicht sogar ein halbes Jahr<br />
warten müssen, also ca. 150 - 180 Euro<br />
Zinsen verloren. Sie hätten mit der<br />
Rechtsschutzversicherung gestritten, 4 bis<br />
5 Schriftsätze gefertigt und beantwortet,<br />
ebenso oft telefoniert, meist vergebens.<br />
Auf jeden Fall hätten Sie hierdurch wieder<br />
mehrere Stunden Ihrer kostbaren Zeit<br />
investiert, die Sie besser in die Fallbearbeitung<br />
bzw. Akquise gesteckt hätten.<br />
Durch die Zusammenarbeit mit der<br />
<strong>Anwalt</strong>lichen Verrechnungsstelle verfügen<br />
Sie plötzlich wieder über mehr Zeit<br />
und dies bringt Ihnen, alleine auf den<br />
vorgenannten Beispielsfall bezogen, mindestens<br />
500 - 1000 Euro an zusätzlichen<br />
Einnahmen. Ich habe es genau verfolgt,<br />
die Umsätze steigen, nicht nur deshalb,<br />
weil plötzlich wieder mehr Geld eingeht,<br />
sondern weil mehr Zeit da ist, mehr Fälle<br />
bearbeitet werden, mehr Rechnungen<br />
herausgehen und die Laune deutlich besser<br />
ist. Letzteres ist wahrscheinlich einer<br />
der wichtigsten Gesichtspunkte. Es macht<br />
wieder Spaß, als <strong>Anwalt</strong> zu arbeiten.<br />
Handling denkbar einfach<br />
Und außerdem: die Zusammenarbeit<br />
mit der Verrechnungsstelle funktioniert<br />
von Anfang an völlig komplikationsund<br />
reibungslos. Das Handling ist denkbar<br />
einfach, die Mitarbeiterinnen sind<br />
begeistert. Nahtlos hat sich das System<br />
in den Büroalltag eingefügt und in die<br />
Kanzleisoftware eingebunden. Die Mitarbeiter<br />
der Verrechnungsstelle leisten<br />
unkompliziert, kompetent und freundlich<br />
Hilfestellung, wenn nötig. Die Zusammenarbeit<br />
funktioniert ohne jegliche<br />
Reibung und es ist so, als hätten<br />
wir niemals anders abgerechnet.<br />
Natürlich gilt dies alles nicht nur in<br />
Bezug auf die Abrechnung mit Rechtsschutzversicherern,<br />
sondern auch für die<br />
Abrechnung mit dem Mandanten, der<br />
nicht rechtsschutzversichert ist.<br />
Übertrieben? Probieren Sie es aus!<br />
Wir sprechen uns in einem halben Jahr<br />
wieder.<br />
Linkhinweis:<br />
Deutsche <strong>Anwalt</strong>liche<br />
Verrechnungsstelle AG<br />
www.anwvs.de<br />
Autor:<br />
Rechtsanwalt Martin Quirmbach<br />
<strong>Anwalt</strong>sbüro Quirmbach & Partner<br />
Konrad-Adenauer-Straße 2a<br />
56414 Wallmerod<br />
Tel.: 0 64 35 / 96 40-0<br />
Fax: 0 64 35 / 96 40-24<br />
Internet: www.ihr-anwalt.com
MEDIATION<br />
10 Jahre Mediation –<br />
eine Zwischenbilanz<br />
S elten<br />
genug kommt es vor, dass<br />
eine Habilitationsschrift zum Auslöser<br />
und Wegbereiter für bahnbrechende<br />
Innovationen im Rechtsalltag<br />
wird. Doch bei Prof. Stephan Breidenbach<br />
von der Europa-Universität Frankfurt/Oder,<br />
der Öffentlichkeit besser bekannt<br />
unter der Bezeichnung Gesine-<br />
Schwan-Uni, war das so. Gerade einmal<br />
10 Jahre ist es her, dass er im Verlag Dr.<br />
Otto Schmidt seine Habilitationsschrift<br />
„Mediation – Struktur, Chancen und<br />
Risiken von Vermittlung im Konflikt“<br />
veröffentlichte. Seitdem ist die Mediation<br />
in aller Munde. Konsequenz aus<br />
dieser rasanten Entwicklung: Für mehrere<br />
hundert Anwälte gehört die Mediation<br />
schon längst zum festen Repertoire<br />
ihrer Dienstleistungspalette. Und seit<br />
Neuestem haben auch die Gerichte die<br />
Mediation für sich entdeckt: Überall im<br />
Land entstehen derzeit Modellprojekte,<br />
in denen eruiert werden soll, inwieweit<br />
die gerichtsinterne Mediation in Teilbereichen<br />
das herkömmliche Gerichtsverfahren<br />
ersetzen kann.<br />
Centrale für Mediation<br />
Eine Institution hat diese Entwicklung<br />
von Beginn an unterstützt und maßgeblich<br />
mit beeinflusst: Die Kölner Centrale<br />
für Mediation im Verlag Dr. Otto<br />
Schmidt. Durch ihre Schule sind seit<br />
Mitte der 90er Jahre nicht nur die meisten<br />
der heute praktizierenden <strong>Anwalt</strong>smediatoren<br />
gegangen – Verlag und Centrale<br />
haben zudem ein umfassendes<br />
Dienstleistungspaket bestehend aus Zeitschriften,<br />
Büchern, Mediatoren-<strong>Suchservice</strong><br />
und einem zeitgemäßen Internetauftritt<br />
geschnürt, um die Mediationsszene<br />
handlungsfähig zu machen und<br />
in die weitere Zukunft zu begleiten.<br />
Auch auf politischer Ebene betreibt die<br />
Centrale für Mediation wichtige Lobbyarbeit<br />
– und das ganz in der Tradition<br />
des Verlages Dr. Otto Schmidt, der in<br />
diesem Jahr sein 100jähriges Bestehen<br />
feiert. Genau am 15. Oktober 1905 gründete<br />
Dr. Otto Schmidt die Interessengemeinschaft<br />
„Centrale für Gesellschaften<br />
mit beschränkter Haftung Dr. Otto<br />
Schmidt“ als Einzelunternehmen in der<br />
Kölner Neugasse 7. Hintergrund waren<br />
die Bestrebungen der Preußischen Regie-<br />
rung, die Rechtsform der GmbH der<br />
Besteuerung der Aktiengesellschaft gleichzustellen,<br />
also nicht nur das Einkommen<br />
der Gesellschafter zu besteuern sondern<br />
auch die Gesellschaft selbst. Die<br />
von ihm organisierten Aufklärungsversammlungen<br />
in verschiedenen Städten<br />
führten schließlich zum Scheitern der<br />
Regierungsvorschläge.<br />
10. Mediations-Kongress<br />
in Köln<br />
An diese Parallelen erinnerte denn auch<br />
der Verleger und Geschäftsführer des Verlages<br />
Dr. Otto Schmidt, Dr. h.c. Karl-<br />
Peter Winters, in seinem Grußwort zum<br />
diesjährigen 10. Mediations-Kongresses<br />
Anfang September in Köln. Unter den<br />
etwa 400 Teilnehmern befand sich auch<br />
Altverleger Dr. Hans-Martin Schmidt,<br />
der die Mediationsidee vom Start weg<br />
als Vorsitzender des Gesellschafterausschusses<br />
des Verlages unterstützt hat. Zu<br />
diesem doppelten Jubiläum zogen die<br />
Tagungsleiter Prof. Martin Henssler und<br />
Prof. Hanns Prütting ebenso wie die<br />
hochkarätig besetzte Referentenrunde<br />
ein durchweg positives Zwischenfazit<br />
zum Entwicklungsstand der Mediation<br />
in Deutschland.<br />
Schrittweiser Durchsetzungsprozess<br />
Denn mittlerweile nutzen nicht nur<br />
wichtige Bundesbehörden und Ministerien<br />
die Mediation zur Konfliktbeilegung.<br />
Vor allem aus dem Bereich des<br />
Familienrechts ist die noch junge Disziplin<br />
der Mediation schon heute nicht<br />
mehr wegzudenken. Daran könnten sich<br />
die Wirtschaftsmediatoren ein Beispiel<br />
nehmen, betonte Prof. Stephan Breidenbach.<br />
Für sie ist der Boden in eine<br />
positive Zukunft bereitet. Denn auch in<br />
der Wirtschaft genießt die außergerichtliche<br />
Konfliktbeilegung ein außerordentlich<br />
positives Image, wie eine Studie<br />
der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
PricewaterhouseCoopers zeigt: 73,9 %<br />
der befragten Unternehmen bewerten<br />
danach der Mediation sehr positiv, während<br />
das herkömmliche Gerichtsverfahren<br />
in Wirtschaftskreisen nur noch<br />
eine Zustimmungsquote von 23,3 %<br />
erfährt. Wie jeder einzelne Mediator<br />
diese Marktpotenziale auch für den eigenen<br />
Erfolg nutzen kann – darum ging<br />
es dann in den anschließenden Vorträgen,<br />
Workshops und Foren. Prof.<br />
Christoph Hommerich von der FH<br />
Köln zeigte den Teilnehmern Wege auf,<br />
wie sie durch ein so genanntes Multi-<br />
Channel-Marketing den Umsatzanteil<br />
der Mediation, der derzeit in den meisten<br />
Kanzleien noch unter 10 Prozent<br />
des Gesamtumsatzes ausmacht, erheblich<br />
steigern können. Da eine professionelle<br />
Mediation in erster Linie von<br />
der Reputation und der Persönlichkeit<br />
des Mediators abhängt, sei es erforderlich,<br />
dass dieser bei seinen Marketingmaßnahmen<br />
vor allem Vertrauenssignale<br />
aussende. Da das Mediationsverfahren<br />
selbst noch stark aufklärungsbedürftig<br />
sei, böten sich vor allem Vorträge<br />
vor ausgewähltem Publikum an, betonte<br />
Hommerich. Nicht entscheidend<br />
sei es, möglichst viele Zuhörer zu gewinnen,<br />
sondern in erster Linie Multiplikatoren,<br />
die die Idee der Mediation in<br />
ihre eigenen Netzwerke weitertragen.<br />
Auf diese Weise entstünden neue Weiterempfehlungsnetzwerke,<br />
die den Mediatoren<br />
neue Mandate einbrächten.<br />
Sokrates-Preis geht an<br />
Rainer Ponschab<br />
Die Centrale für Mediation verleiht jedes<br />
Jahr anlässlich ihres Mediations-Kongresses<br />
den Sokrates-Preis für Mediation,<br />
der dieses Mal an Rechtsanwalt Dr. Rainer<br />
Ponschab ging. Ponschab, der seit<br />
über 25 Jahren in München als <strong>Anwalt</strong><br />
im Wirtschaftsrecht tätig ist, hat sich früh<br />
von der Mediation inspirieren lassen und<br />
gilt heute als einer der führenden Wirtschaftsmediatoren<br />
Deutschlands. Einer<br />
breiten Fachöffentlichkeit wurde Ponschab<br />
mit dem im Verlag Dr. Otto<br />
Schmidt erschienenen Buch „Kooperation<br />
statt Konfrontation“ bekannt, das er<br />
zusammen mit Adrian Schweizer schrieb.<br />
Linkhinweis:<br />
Centrale für Mediation im Verlag<br />
Dr. Otto Schmidt KG<br />
www.centrale-fuer-mediation.de<br />
5 / 2005 anwaltsreport<br />
17
FINANZTIPP<br />
Online-Banking: Wie Sie Ihre Kanzlei vor<br />
Phishing und Trojanischen Pferden schützen<br />
H atten<br />
Sie das auch schon in Ihrer<br />
Kanzlei: eine E-Mail, täuschend<br />
echt im Design ihrer Bank, die<br />
Sie aufforderte, Ihre Kontodaten und<br />
eine oder mehrere Transaktionsnummern<br />
(TAN) „aus Sicherheitsgründen“<br />
in ein Online-Formular einzutippen?<br />
Diese als „Phishing“ (Passwort-Fishing)<br />
bekannte Betrugsmasche versucht,<br />
Online-Kunden zur Preisgabe<br />
der Daten zu überreden, die nötig sind,<br />
um von ihrem Konto ungerechtfertigt<br />
Geld abzubuchen. Über Mittelsmänner<br />
soll das entwendete Geld anschließend<br />
ins Ausland transferiert werden.<br />
Diese Betrugsmasche ist inzwischen<br />
verfeinert worden. In den neuesten<br />
Phishing-Mails werden Kunden<br />
gebeten, wegen einer angeblich planmäßigen<br />
Aktualisierung der Banking-<br />
Software oder der Kundendatenbank<br />
ihre Kontaktdaten zu bestätigen. Auch<br />
hier wird um die Eingabe der PIN (Persönliche<br />
Identifikationsnummer) und<br />
einer TAN-Nummer gebeten.<br />
Wie kann man sich schützen? Der<br />
beste Schutz ist Misstrauen. Banken fordern<br />
ihre Kunden niemals per E-Mail<br />
auf, sensible Daten preiszugeben. Einige<br />
Banken haben darüber hinaus ihr<br />
TAN-System so verbessert, dass Phishing-Attacken<br />
auch dann wenig Sinn<br />
machen, wenn Kunden einer Phishing-<br />
Mail Glauben schenken. Am bekanntesten<br />
ist die iTAN (indizierte Transaktionsnummer),<br />
die u.a. von der Postbank<br />
und einigen kleineren Banken<br />
angeboten wird. Beim iTAN-System<br />
wird der Kunde vom Banking-Programm<br />
aufgefordert, eine ganz bestimmte<br />
TAN aus einer nummerierten Liste<br />
zu benutzen. Da diese TAN nur für die<br />
aktuelle Transaktion gültig ist, kann sie<br />
nicht missbraucht werden, um Geld auf<br />
ein fremdes Konto zu übertragen.<br />
Einen ähnlichen Zweck verfolgt die<br />
mTAN (mobile Transaktionsnummer).<br />
Die mTAN ist eine Transaktionsnummer,<br />
die per SMS direkt auf das Handy<br />
des Kunden geschickt wird. Sie ist fälschungssicher,<br />
denn sie gilt jeweils nur<br />
für die Transaktion, zu der sie angefordert<br />
wurde.<br />
Einige Banken benutzen auch so<br />
genannte Interfaces, bei denen Online-Geschäfte<br />
mit Hilfe einer eingeschobenen<br />
Chip-Karte legitimiert wer-<br />
18 anwaltsreport 5 / 2005<br />
den. Das Verfahren hat sich in<br />
Deutschland nie richtig durchgesetzt,<br />
weil die Kunden den zusätzlichen technischen<br />
Aufwand scheuen.<br />
Für eine <strong>Anwalt</strong>skanzlei unverzichtbar<br />
– nicht nur wegen der Sicherheit<br />
des Online-Banking - sind eine<br />
funktionierende Firewall und ein regelmäßig<br />
aktualisierter Viren-Schutz.<br />
Diese elektronischen Wächter schützen<br />
zuverlässig auch vor so genannten<br />
„Trojanischen Pferden“. Darunter versteht<br />
man Programme, die neben<br />
scheinbar nützlichen auch schädliche<br />
Funktionen enthalten und diese unabhängig<br />
vom Computer-Anwender und<br />
ohne dessen Wissen ausführen. Einige<br />
Trojanische Pferde versuchen,<br />
Konto-Daten zu „entführen“ und mit<br />
diesen Daten vom Konto ahnungsloser<br />
Kunden Geld zu entwenden. Firewall<br />
und Viren-Scanner vereiteln das.<br />
Updates des Betriebssystems sollten<br />
ebenfalls immer angenommen werden,<br />
denn sie schließen häufig Sicherheitslücken.<br />
Trojanische Pferde erkennt man<br />
unter anderem daran, dass während<br />
der Online-Banking-Sitzung ungewohnte<br />
Meldungen erscheinen oder<br />
die Verbindung zum Server nach Eingabe<br />
der PIN und TAN unvermittelt<br />
abbricht. Dann heißt es schnell handeln.<br />
Beim Verdacht auf ein Trojanisches<br />
Pferd sollte der Kunde zuerst seinen<br />
Virenscanner aktualisieren und<br />
sein System scannen. Anschließend<br />
sollte er sich unverzüglich erneut einloggen<br />
und seine PIN ändern.<br />
Einige Banken wie die Postbank<br />
haben inzwischen wertvolle Informationen<br />
zur Sicherheit beim Online-Banking<br />
auf ihrer Web-Site bereitgestellt.<br />
Auch von staatlicher Seite gibt es gute<br />
Hilfen: www.bsi-fuer-buerger.de.<br />
Autor:<br />
Hartmut Schlegel<br />
Deutsche Postbank AG<br />
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit<br />
eMail: hartmut.schlegel@postbank.de<br />
Fon: +49 228 920 12103<br />
Fax: +49 228 920 12199<br />
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Telefax ++ 41 71 787 43 77<br />
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vom Feedback ihrer Leser.<br />
Für Kritik und Anregungen sind<br />
wir daher stets dankbar.<br />
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5 / 2005 anwaltsreport<br />
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