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Warum sich die MEDIATION in Deutschland ... - Anwalt-Suchservice

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www.anwaltsreport.de<br />

PVSt. 42666<br />

<strong>Anwalt</strong>sreport<br />

Das Magaz<strong>in</strong> für <strong>die</strong> moderne Kanzlei<br />

Ausgabe 6/2007 Dezember 2007<br />

<strong>Warum</strong> <strong>sich</strong> <strong>die</strong><br />

<strong>MEDIATION</strong><br />

Stabwechsel RDG Coffee & Law<br />

Der neue BRAK-Präsident<br />

Axel C. Filges im Interview<br />

<strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong><br />

gerade etabliert<br />

Weg frei für <strong>die</strong><br />

Honorarabtretung<br />

Unkonventioneller<br />

Rechtsrat mit Tücken


Nimm<br />

zwei!<br />

Der neue Erman, der kle<strong>in</strong>ste Großkommentar<br />

zum BGB und se<strong>in</strong>en wichtigsten Nebengesetzen.<br />

Handlich, über<strong>sich</strong>tlich, renommiert.<br />

Beide Bände ersche<strong>in</strong>en zeitgleich im Februar<br />

auf aktuellem Stand.<br />

Der neue Erman. Me<strong>in</strong>ungsfreudig, praxis-<br />

Neu 2008<br />

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und Gestaltung auf höchstem Niveau.<br />

Der neue Erman. Bis 3 Monate nach Ersche<strong>in</strong>en<br />

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<strong>Anwalt</strong>sreport<br />

Das Magaz<strong>in</strong> für <strong>die</strong> moderne Kanzlei<br />

Gustav-He<strong>in</strong>emann-Ufer 58, 50968 Köln<br />

Tel. 02-21/93-73-86-01, Fax 02-21/93-73-89-61<br />

eMail: kontakt@anwaltsreport.de<br />

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Chefredakteur: RA Rolf Schröder (verantwortlich)<br />

Redaktion: RA Marcus Creutz,<br />

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Verlag: <strong>Anwalt</strong>-<strong>Suchservice</strong> Verlag Dr. Otto Schmidt GmbH,<br />

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Satz & Druck: Druckerei Fritz Kriechbaumer,<br />

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Tel.: 0 89/61 29 79-0, Fax: 0 89/61 29 79-29<br />

Bildnachweise: www.photocase.com<br />

Thema: Securepo<strong>in</strong>t GmbH<br />

Wer hätte das gedacht?<br />

Jetzt ist es also doch noch verabschiedet worden, das Rechts<strong>die</strong>nstleistungsgesetz, das eigentlich<br />

schon <strong>in</strong> der letzten Legislaturperiode kommen sollte, dann aber Opfer der vorgezogenen<br />

Neuwahlen wurde. Bis zuletzt hatten Politik und <strong>Anwalt</strong>schaft um e<strong>in</strong>en Kompromiss gerungen.<br />

Frei geworden ist der Weg für e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>igung auch durch das E<strong>in</strong>lenken der Bundesjustizm<strong>in</strong>ister<strong>in</strong><br />

selbst. Nach ihren Vorstellungen sollten <strong>sich</strong> alle Berufsgruppen an <strong>Anwalt</strong>sgesellschaften<br />

beteiligen dürfen – <strong>die</strong>s quasi als Ausgleich dafür, dass das <strong>Anwalt</strong>smonopol im Reformgesetz<br />

weitestgehend erhalten bliebe. Das aber hätte das bisherige recht strenge deutsche <strong>Anwalt</strong>sgesellschaftsrecht<br />

völlig auf den Kopf gestellt. Dieses Fass wollte <strong>die</strong> M<strong>in</strong>ister<strong>in</strong> am Ende wohl doch<br />

lieber geschlossen halten. Und so wird denn jetzt <strong>die</strong> Frage, ob das Fremdbesitzverbot weiter<br />

bestehen bleiben soll oder nicht, auf <strong>die</strong> künftige BRAO-Reform verschoben.<br />

Für <strong>die</strong> <strong>Anwalt</strong>schaft ist das zum Jahresende e<strong>in</strong>e wirklich gute Nachricht, wenngleich abzuwarten<br />

bleibt, welche neuen Dienstleistungsangebote als Nebenleistungen künftig von Branchenfremden<br />

angeboten werden. F<strong>in</strong>anziell spült <strong>die</strong> Gesetzesreform den Anwälten aber erst e<strong>in</strong>mal<br />

Geld <strong>in</strong> <strong>die</strong> Kasse, weil der Gesetzgeber mit dem neuen Rechts<strong>die</strong>nstleistungsgesetz gleichzeitig<br />

den Weg für <strong>die</strong> Abtretung von Honorarforderungen an <strong>die</strong> <strong>Anwalt</strong>liche Verrechnungsstelle frei<br />

gemacht hat. Rechtsanwält<strong>in</strong>nen und Rechtsanwälte können ab sofort ihre Honorarforderungen<br />

zu E<strong>in</strong>ziehungszwecken abtreten oder an Dritte veräußern, wenn der Mandant der Abtretung nach<br />

vorheriger Aufklärung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Damit kann jetzt nach dem Vorbild<br />

der ärztlichen und zahnärztlichen Verrechnungsstellen auch <strong>die</strong> Deutsche <strong>Anwalt</strong>liche Verrechnungsstelle<br />

AG (AnwVS) tätig werden.<br />

Umfangreiche Außenstände braucht ab 2008 also ke<strong>in</strong>e <strong>Anwalt</strong>skanzlei mehr vor <strong>sich</strong> her schieben.<br />

Insbesondere kle<strong>in</strong>ere Kanzleien mussten bislang Forderungsausfälle von durchschnittlich<br />

8 Prozent h<strong>in</strong>nehmen – vier Mal so viel wie <strong>in</strong> der mittelständischen Wirtschaft, für <strong>die</strong> Creditreform<br />

e<strong>in</strong> durchschnittliches Ausfallrisko von 1,9 Prozent errechnet hat. Die Deutsche <strong>Anwalt</strong>liche<br />

Verrechnungsstelle kauft Forderungen gegen Mandanten <strong>in</strong>nerhalb von 24 Stunden auf. Mehr<br />

Sicherheit geht nicht. Vielleicht schauen Sie <strong>sich</strong> das Angebot der AnwVS ja e<strong>in</strong>mal zwischen<br />

den Feiertagen genauer an, damit Sie im neuen Jahr mit mehr f<strong>in</strong>anziellem Spielraum gelassen<br />

arbeiten können. Wir wünschen Ihnen an <strong>die</strong>ser Stelle erst e<strong>in</strong>mal e<strong>in</strong>e erholsame Weihnachtszeit,<br />

harmonische Feiertage und für 2008 viel Erfolg bei der Verwirklichung Ihrer privaten und beruflichen<br />

Ziele.<br />

Anzeigendisposition: Anja Fischer<br />

Tel.: 02-21/93-73-86-01<br />

Gültig ist <strong>die</strong> Preisliste vom 1.1.2006<br />

ISSN 1433-4453<br />

Bezugspreis: E<strong>in</strong>zelheft 7,20 €, im Abonnement jährlich 36 €. Alle<br />

Preise zzgl. Zustellgebühr bzw. Versandkosten <strong>in</strong>kl. Umsatzsteuer.<br />

Für Mitglieder des <strong>Anwalt</strong>-<strong>Suchservice</strong> ist der Bezug<br />

im Mitgliedspreis enthalten.<br />

Ersche<strong>in</strong>ungsweise: 6 mal jährlich<br />

Gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Papier.<br />

H<strong>in</strong>weis für den Leser: Der Zeitschriften<strong>in</strong>halt wird nach<br />

bestem Wissen erstellt, Haftung und Gewähr müssen jedoch<br />

wegen der Komplexität und dem ständigen Wandel der<br />

Rechtslage ausgeschlossen werden.<br />

Urheber- und Verlagsrechte: Die Zeitschrift und alle veröffentlichten<br />

Beiträge und Abbildungen s<strong>in</strong>d urheberrechtlich geschützt.<br />

Manuskripte werden nicht nur zur Alle<strong>in</strong>veröffentlichung angenommen.<br />

Der Autor ver<strong>sich</strong>ert, über <strong>die</strong> urheberrechtlichen<br />

Nutzungsrechte an se<strong>in</strong>em Beitrag e<strong>in</strong>schließlich aller Abbil-<br />

EDITORIAL<br />

IMPRESSUM<br />

dungen alle<strong>in</strong> verfügen zu können und ke<strong>in</strong>e Rechte Dritter zu<br />

verletzen. Mit Annahme des Manuskripts gehen <strong>die</strong> e<strong>in</strong>fachen<br />

Nutzungsrechte vom Autor auf den Verlag über, jeweils auch<br />

für Übersetzungen, Nachdrucke, Nachdruckgenehmigungen<br />

und <strong>die</strong> Komb<strong>in</strong>ation mit anderen Werken oder Teilen daraus.<br />

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zur E<strong>in</strong>speicherung <strong>in</strong> Datenbanken sowie zur weiteren<br />

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im Wege fotomechanischer, elektronischer und anderer Verfahren<br />

e<strong>in</strong>schließlich CD-ROM und Onl<strong>in</strong>e-Diensten. Jede<br />

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bzw. Wiedergabe <strong>in</strong> Datenbanken oder anderen elektronischen<br />

Me<strong>die</strong>n und Systemen. Fotokopien dürfen nur für den<br />

persönlichen Gebrauch hergestellt werden.


FAKTEN<br />

Kurzmeldungen<br />

Provisionsabrede unzulässig<br />

Das Brandenburgische Oberlandesgericht<br />

sieht <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Provisionsabrede, <strong>die</strong> <strong>sich</strong> e<strong>in</strong><br />

<strong>Anwalt</strong> <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Maklervertrag für <strong>die</strong> Ver-<br />

mittlung e<strong>in</strong>es Grundstücksgeschäfts fest-<br />

schreiben lässt, e<strong>in</strong> unzulässiges Erfolgsho-<br />

norar. Er habe daher ke<strong>in</strong>en Anspruch auf<br />

Zahlung (Az.: 5 U 198/06).<br />

Arbeitsgerichte nicht zuständig<br />

Wechselt e<strong>in</strong> zunächst angestellter Rechts-<br />

anwalt <strong>in</strong> <strong>die</strong> Selbstständigkeit und vere<strong>in</strong>-<br />

bart er mit se<strong>in</strong>em bisherigen Arbeitgeber<br />

statt e<strong>in</strong>er Abf<strong>in</strong>dungsvere<strong>in</strong>barung e<strong>in</strong>en<br />

Beratungsvertrag, so fallen Honorar-Strei-<br />

tigkeiten nach e<strong>in</strong>em Beschluss des Lan-<br />

desarbeitsgerichts Köln nicht <strong>in</strong> <strong>die</strong> Zu-<br />

ständigkeit der Arbeitsgerichte (Az.: 9 Ta<br />

140/07).<br />

Klare Anweisungen bei<br />

Sendeprotokollen<br />

Rechtsanwälte müssen den fristgerechten<br />

Ausgang von Schriftsätzen per Telefax da-<br />

h<strong>in</strong>gehend <strong>sich</strong>erstellen, dass sie ihre An-<br />

gestellte anweisen, nach der Übermittlung<br />

anhand des Sendeprotokolls zu überprüfen,<br />

ob das Fax vollständig und an den richtigen<br />

Empfänger gegangen ist. Erst danach darf<br />

<strong>die</strong> Frist im Fristenkalender gestrichen wer-<br />

den. Hat der <strong>Anwalt</strong> ke<strong>in</strong>e entsprechende<br />

Anweisung gegeben, trifft ihn e<strong>in</strong> Organisa-<br />

tionsverschulden, entschied der Bundesge-<br />

richtshof (Az.: XII ZB 32/07).<br />

Blitzschlag wenig überzeugend<br />

Anwälte können den Antrag auf Wiedere<strong>in</strong>-<br />

setzung <strong>in</strong> den vorigen Stand nicht pauschal<br />

damit begründen, dass „wohl e<strong>in</strong> Blitz-<br />

schlag“ <strong>die</strong> gesamte Bürotechnik lahmge-<br />

legt habe. E<strong>in</strong>e solche Begründung ist nach<br />

An<strong>sich</strong>t des Oberlandesgerichts Rostock<br />

unsubstantiiert, weil jeglicher Vortrag zu<br />

Art und Behebung des Defekts fehlt<br />

(Az.: 6 U 58/07).<br />

anwaltsreport 6 / 2007<br />

Vorerst ke<strong>in</strong> materielles Prüfungsrecht für<br />

<strong>Anwalt</strong>skammern<br />

Bundesjustizm<strong>in</strong>ister<strong>in</strong> Brigitte Zypries<br />

hat es <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Schreiben<br />

an den Präsidenten der Bundesrechtsanwaltskammer<br />

vorläufig abgelehnt,<br />

den Kammern bei der Fachanwaltszulassung<br />

e<strong>in</strong> materielles Prüfungsrecht<br />

zuzugestehen. Die Satzungsversammlung<br />

hatte vorgeschlagen, <strong>die</strong>s<br />

über e<strong>in</strong>e Änderung des § 43c Absatz<br />

2 BRAO festzuschreiben. „Die<br />

Auffassungen, ob und gegebenenfalls<br />

wie <strong>die</strong> Zugangsregelungen zur Fachanwaltschaft<br />

geändert werden sollten,<br />

gehen, wie auch <strong>die</strong> kontroverse Diskussion<br />

<strong>in</strong>nerhalb der Satzungsversammlung<br />

zeigt, weit ause<strong>in</strong>ander.<br />

Neue Rechengrößen <strong>in</strong> der Sozialver<strong>sich</strong>erung<br />

für 2008 beschlossen<br />

Das Bundeskab<strong>in</strong>ett hat am<br />

17.10.2007 <strong>die</strong> Verordnung über<br />

<strong>die</strong> Sozialver<strong>sich</strong>erungsrechengrößen<br />

2008 beschlossen. Die Verordnung<br />

bestimmt <strong>die</strong> für das Ver<strong>sich</strong>erungs­,<br />

Beitrags­ und Leistungsrecht <strong>in</strong><br />

der Sozialver<strong>sich</strong>erung maßgeblichen<br />

Rechengrößen, so etwa <strong>die</strong> Beitragsbemessungsgrenzen<br />

<strong>in</strong> der gesetzlichen<br />

Renten­ und Krankenver<strong>sich</strong>erung.<br />

Die Neuregelung bedarf noch<br />

der Zustimmung des Bundesrats und<br />

soll am 1.1.2008 <strong>in</strong> Kraft treten. Die<br />

Die Auswirkungen, <strong>die</strong> Änderungen<br />

des Fachanwaltsrechts auf den <strong>Anwalt</strong>smarkt<br />

<strong>in</strong>sgesamt haben können,<br />

können erheblich se<strong>in</strong>. Auch <strong>die</strong><br />

Rechtsuchenden, für <strong>die</strong> <strong>die</strong> mit dem<br />

System der Fachanwaltschaften bewirkte<br />

Information und Orientierung<br />

große Bedeutung haben, s<strong>in</strong>d von Änderungen<br />

betroffen. Ange<strong>sich</strong>ts der<br />

noch nicht abgeschlossenen Überlegungen<br />

halte ich <strong>die</strong> Zeit für e<strong>in</strong>e<br />

Gesetzesänderung noch nicht für gekommen.<br />

Ich b<strong>in</strong> aber gerne bereit,<br />

Änderungsvorschläge im Rahmen e<strong>in</strong>er<br />

künftigen BRAO­Novellierung<br />

aufzugreifen“, schreibt Zypries.<br />

Jahresarbeitsentgeltgrenze (Ver<strong>sich</strong>erungspflichtgrenze)<br />

<strong>in</strong> der gesetzlichen<br />

Krankenver<strong>sich</strong>erung beträgt<br />

danach 48.150 Euro/Jahr. Bei der gesetzlichen<br />

Rentenver<strong>sich</strong>erung s<strong>in</strong>d es<br />

5.300 Euro/Monat (West) und 4.500<br />

Euro/Monat (Ost). Die Beitragsbemessungsgrenze<br />

der gesetzlichen<br />

Krankenver<strong>sich</strong>erung liegt künftig<br />

e<strong>in</strong>heitlich bei 3.600 Euro/Monat.<br />

Bezugsgröße <strong>in</strong> der Sozialver<strong>sich</strong>erung<br />

s<strong>in</strong>d 2.485 Euro/Monat (West)<br />

und 2.100 Euro/Monat (Ost).<br />

Der <strong>Anwalt</strong>sreport wünscht allen<br />

Leser<strong>in</strong>nen und Lesern frohe Weihnachtstage<br />

und e<strong>in</strong>en guten Start <strong>in</strong>s Neue Jahr 2008!


Höhere Lebenserwartung <strong>in</strong> den Freien Berufen<br />

Die Lebenserwartung <strong>in</strong> den Freien<br />

Berufen hat <strong>sich</strong> gegenüber der<br />

letzten Erhebung vor 10 Jahren bei 60jährigen<br />

Männern um 3,4 Jahre und<br />

bei 60­jährigen Frauen um 2,2 Jahre<br />

erhöht. Das teilt <strong>die</strong> Baden­Württembergische<br />

Versorgungsanstalt für<br />

Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte mit.<br />

Dabei sei zu berück<strong>sich</strong>tigen, dass<br />

Neuregelung des Erfolgshonorars<br />

Das Bundesjustizm<strong>in</strong>isterium hat<br />

den Referentenentwurf e<strong>in</strong>es<br />

Gesetzes zur Neuregelung des Verbots<br />

der Vere<strong>in</strong>barung von Erfolgshonoraren<br />

vorgelegt. An dem Verbot<br />

von Erfolgshonoraren <strong>in</strong> § 49b<br />

Abs. 2 BRAO soll danach grundsätzlich<br />

festgehalten werden. Es soll<br />

den Berufsangehörigen aber gestattet<br />

werden, für den E<strong>in</strong>zelfall mit ihrem<br />

Mandanten e<strong>in</strong>e erfolgsbasierte<br />

Vergütung zu vere<strong>in</strong>baren, wenn damit<br />

besonderen Umständen der Angelegenheit<br />

Rechnung getragen wird,<br />

<strong>in</strong>sbesondere dann, wenn der Auftraggeber<br />

aufgrund se<strong>in</strong>er wirtschaft­<br />

Deutsches <strong>Anwalt</strong>s<strong>in</strong>stitut eröffnet neues Ausbildungscenter<br />

Das Deutsche <strong>Anwalt</strong>s<strong>in</strong>stitut<br />

(DAI) hat am 16.11.2007 <strong>in</strong> Heusenstamm<br />

bei Frankfurt a. M. e<strong>in</strong>e<br />

neue Aus­ und Fortbildungse<strong>in</strong>richtung<br />

für Rechtsanwälte und Notare<br />

eröffnet, <strong>die</strong> jährlich über 6.000 Teilnehmern<br />

an mehr als 200 Veranstaltungstagen<br />

e<strong>in</strong>e Fortbildung ermöglicht.<br />

Das DAI hat für das 4.800 qm<br />

große Grundstück und das Gebäude<br />

rund 5 Millionen Euro <strong>in</strong>vestiert.<br />

„Unsere Investition <strong>in</strong> das neue DAI­<br />

Güterrechtsreform auf den Weg gebracht<br />

Nach der Unterhaltsreform hat<br />

Bundesjustizm<strong>in</strong>ister<strong>in</strong> Brigitte<br />

Zypries nun auch e<strong>in</strong>en Gesetzentwurf<br />

zur Reform des Zugew<strong>in</strong>nausgleichs<br />

auf den Weg gebracht. Die geplante<br />

Gesetzesnovelle hält zwar an<br />

dem Grundsatz fest, dass <strong>die</strong> während<br />

der Ehe erworbenen Vermögenswerte<br />

zu gleichen Teilen auf <strong>die</strong> Ehepartner<br />

zu verteilen s<strong>in</strong>d. „Wir wollen<br />

aber <strong>in</strong> Zukunft noch besser verh<strong>in</strong>dern,<br />

dass e<strong>in</strong> Ehepartner zu Lasten<br />

des Anderen Vermögenswerte beiseite<br />

schafft. Außerdem muss berück<strong>sich</strong>­<br />

<strong>sich</strong> <strong>die</strong> Lebenserwartung der Freien<br />

Berufe von der Gesamtbevölkerung<br />

erheblich unterscheide. Während bei<br />

der letzten Erhebung festgestellt wurde,<br />

dass <strong>die</strong> Lebenserwartung der Angehörigen<br />

der Freien Berufe sowohl<br />

bei Männern als auch bei Frauen 2,5<br />

Jahre länger war als <strong>in</strong> der allgeme<strong>in</strong>en<br />

Bevölkerung, sei nunmehr ermit­<br />

lichen Verhältnisse ohne <strong>die</strong> Vere<strong>in</strong>barung<br />

e<strong>in</strong>es Erfolgshonorars von der<br />

Rechtsverfolgung abgehalten würde.<br />

Die Ausnahme wird <strong>in</strong> § 4a RVG geregelt.<br />

Entsprechend dem Vorschlag<br />

der BRAK zur Neuregelung des anwaltlichen<br />

Erfolgshonorars soll <strong>in</strong><br />

§ 49b Abs. 2 BRAO e<strong>in</strong> Satz 2 aufgenommen<br />

werden, nach dem Vere<strong>in</strong>barungen,<br />

durch <strong>die</strong> der Rechtsanwalt<br />

<strong>sich</strong> verpflichtet, Gerichtskosten<br />

oder gegnerische Kosten zu tragen,<br />

unzulässig s<strong>in</strong>d. In Satz 3 wird durch<br />

e<strong>in</strong>e gesonderte Formulierung klargestellt,<br />

dass <strong>die</strong> Vere<strong>in</strong>barung erhöhter<br />

gesetzlicher Gebühren dann nicht als<br />

Ausbildungscenter <strong>in</strong> Heusenstamm<br />

ist e<strong>in</strong> Bekenntnis für <strong>die</strong> Qualität<br />

und den Erfolg von Anwälten und<br />

Notaren. Denn nur e<strong>in</strong>e stete Aus­<br />

und Fortbildung garantiert e<strong>in</strong>e optimale<br />

und erfolgreiche Beratung von<br />

Mandanten“, betont Rechtsanwalt<br />

Dr. Thomas Durchlaub, Vorstandsvorsitzender<br />

des DAI. Neben der<br />

Aus­ und Fortbildungse<strong>in</strong>richtung <strong>in</strong><br />

Heusenstamm verfügt das DAI über<br />

zwei weitere Ausbildungscenter <strong>in</strong><br />

tigt werden, wenn <strong>in</strong> der Ehe Schulden<br />

aus der vorehelichen Zeit getilgt<br />

werden. Falls e<strong>in</strong> M<strong>in</strong>us auf dem<br />

Konto verschw<strong>in</strong>det, ist das schließlich<br />

auch wirtschaftlicher Erfolg. Der<br />

rechtliche Rahmen für Ehe, Lebenspartnerschaften<br />

und Familie muss<br />

zeitgemäß se<strong>in</strong> und den Bedürfnissen<br />

der Menschen entsprechen“, betonte<br />

<strong>die</strong> Bundesjustizm<strong>in</strong>ister<strong>in</strong>. Der vorgelegte<br />

Gesetzesentwurf wurde den<br />

Ländern, Fachkreisen und Verbänden<br />

zur Stellungnahme übersandt.<br />

FAKTEN<br />

telt worden, dass <strong>sich</strong> der Unterschied<br />

weiter erhöht habe, nämlich auf 4,1<br />

Jahre bei Männern und 3,2 Jahre bei<br />

Frauen. So betrage <strong>die</strong> Lebenserwartung<br />

im Alter von 60 <strong>in</strong> den Freien<br />

Berufen bei Männern nunmehr 23,9<br />

Jahre, bei Frauen 27,1 Jahre.<br />

Erfolgshonorar zu bewerten ist, wenn<br />

es <strong>sich</strong> um Gebühren mit Erfolgskomponenten<br />

handelt. Die Vere<strong>in</strong>barung<br />

darf jedoch nicht von Bed<strong>in</strong>gungen,<br />

<strong>in</strong>sbesondere vom Ausgang der Sache,<br />

abhängig gemacht werden. Entgegen<br />

dem Vorschlag der BRAK s<strong>in</strong>d<br />

aber Aussagen des Rechtsanwalts zu<br />

den Erfolgsaus<strong>sich</strong>ten bei Abschluss<br />

der Vergütungsvere<strong>in</strong>barung erforderlich.<br />

E<strong>in</strong>e solche Regelung wird allerd<strong>in</strong>gs<br />

nach E<strong>in</strong>schätzung der BRAK<br />

voraus<strong>sich</strong>tlich zu e<strong>in</strong>er erheblichen<br />

Anzahl von Rechtsstreitigkeiten führen.<br />

Bochum und Berl<strong>in</strong>.<br />

Das DAI mit Sitz <strong>in</strong> Bochum ist<br />

<strong>die</strong> geme<strong>in</strong>nützige Aus­ und Fortbildungse<strong>in</strong>richtung<br />

der deutschen<br />

Rechtsanwalts­ und Notarkammern<br />

sowie der Bundesrechtsanwaltskammer<br />

und der Bundesnotarkammer.<br />

Jährlich organisiert das DAI über 600<br />

Veranstaltungen mit mehr als 36.000<br />

Teilnehmern und gehört somit zu den<br />

führenden Aus­ und Fortbildungsstätten<br />

für Juristen <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong>.<br />

6 / 2007 anwaltsreport


THEMA<br />

„...Die rund 143.000 zugelassenen<br />

Rechtsanwält<strong>in</strong>nen und Rechtsanwälte<br />

verhalten <strong>sich</strong> <strong>in</strong> ihrer großen<br />

Mehrheit so wie ihre Ur­Urgroßväter<br />

<strong>in</strong> der Zeit, als das Steuerrecht für <strong>die</strong><br />

Bevölkerung zunehmend wichtiger<br />

wurde und von der <strong>Anwalt</strong>schaft als<br />

Tätigkeitsbereich nicht erkannt wurde...“,<br />

schreibt der ehemalige Präsident<br />

des Deutschen <strong>Anwalt</strong>Vere<strong>in</strong>s,<br />

Rechtsanwalt und Mediator Dr. h.c.<br />

Ludig Koch, <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Kommentar im<br />

<strong>Anwalt</strong>sblatt (10/2007). E<strong>in</strong>e Seite zuvor<br />

nennt der Berl<strong>in</strong>er Rechtsanwalt<br />

Niko Härt<strong>in</strong>g gleich acht Gründe,<br />

„der gerichtsnahen Streitschlichtung<br />

­ mit oder ohne systemische Aufstellung<br />

­ zu widerstehen“. So erwarteten<br />

Unternehmer von den Gerichten klare<br />

Entscheidungen und ke<strong>in</strong>e Experimente.<br />

Kompromisse und Vergleiche<br />

würden auch im herkömmlichen Gerichtsverfahren<br />

geschlossen. „Die Mediation<br />

wird hierfür nicht gebraucht“,<br />

me<strong>in</strong>t Härt<strong>in</strong>g, der das Bild vom alten<br />

anwaltsreport 6 / 2007<br />

We<strong>in</strong> <strong>in</strong> neuen Schläuchen bemüht.<br />

Mehr noch: Härt<strong>in</strong>g hält <strong>die</strong> Mediation<br />

sogar für kontraproduktiv: „Der<br />

Bürger erwartet vom Gericht, dass er<br />

se<strong>in</strong> Recht bekommt. Wenn Gerichte<br />

<strong>sich</strong> vor der Streitentscheidung drücken,<br />

droht Autoritätsverlust“.<br />

Zahlen sprechen für <strong>sich</strong><br />

Doch der droht den Gerichten hierzulande<br />

auch, wenn sie <strong>sich</strong> neuen<br />

Rechtsentwicklungen und wissenschaftlichen<br />

Erkenntnissen verschließen.<br />

Der Trend jedenfalls geht e<strong>in</strong>deutig<br />

<strong>in</strong> Richtung Mediation – auch<br />

und gerade <strong>in</strong> deutschen Gerichtssälen.<br />

Und dass sogar der Freistaat<br />

Bayern an der Spitze <strong>die</strong>ser Entwicklung<br />

steht, sollte auch besonders kritischen<br />

Anwälten zu denken geben.<br />

Die Zahlen jedenfalls, <strong>die</strong> an den 8<br />

bayerischen Landgerichten nach e<strong>in</strong>er<br />

2­jährigen Projektphase vorgelegt<br />

wurden, sprechen für <strong>sich</strong>. „Die Gü­<br />

Anwälte dürfen<br />

Mediationszug<br />

nicht verpassen<br />

„Wie <strong>die</strong> Mediation aus dem Dornröschenschlaf erwacht“ titelte der <strong>Anwalt</strong>sreport bereits <strong>in</strong> der August-Ausgabe<br />

2004. Seither hat <strong>die</strong> Mediation e<strong>in</strong>e rasante Entwicklung genommen. Bayern zum Beispiel<br />

etabliert <strong>die</strong> Mediation nach e<strong>in</strong>er 2-jährigen erfolgreich verlaufenen Projektphase endgültig an<br />

den Zivilgerichten. Und <strong>in</strong> Niedersachsen liegt bereits e<strong>in</strong> Gesetzentwurf für e<strong>in</strong> Mediationsgesetz vor,<br />

das unter anderem <strong>die</strong> E<strong>in</strong>führung e<strong>in</strong>es staatlich anerkannten Mediators vorschlägt. Und <strong>die</strong> <strong>Anwalt</strong>schaft?<br />

Sie ist <strong>sich</strong> <strong>in</strong> Sachen Mediation nach wie vor nicht <strong>sich</strong>er. Die Me<strong>in</strong>ungsskala reicht hier von<br />

der Totalverweigerung über skeptische Zurückhaltung bis h<strong>in</strong> zu euphorischem Zuspruch. Fakt ist: Nahezu<br />

100 Gerichte <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong> haben <strong>die</strong> Mediation bereits <strong>in</strong> den Gerichtsalltag <strong>in</strong>tegriert.<br />

terichter<strong>in</strong>nen und Güterichter haben<br />

im Rahmen des Modellversuchs 753<br />

Sachen verhandelt. Davon endeten<br />

520 mit e<strong>in</strong>er E<strong>in</strong>igung, das s<strong>in</strong>d fast<br />

70%. Schon <strong>die</strong>se hohe E<strong>in</strong>igungsquote<br />

ist bemerkenswert, vor allem<br />

wenn man bedenkt, dass dem Güterichter<br />

oft besonders streitige Verfahren<br />

zugewiesen werden. Noch bemerkenswerter<br />

ist allerd<strong>in</strong>gs, dass <strong>in</strong> 37%<br />

<strong>die</strong>ser E<strong>in</strong>igungen Konfliktstoff mitgeregelt<br />

wurde, der gar nicht Gegenstand<br />

des Prozesses war. Hier zeigt<br />

<strong>sich</strong> der besondere Wert <strong>die</strong>ses Verfahrens“,<br />

stellte Prof. Dr. Re<strong>in</strong>hard<br />

Greger von der Universität Erlangen­<br />

Nürnberg <strong>in</strong> se<strong>in</strong>em Abschlussbericht<br />

fest. Er hatte das bayerische Mediationsprojekt<br />

über <strong>die</strong> gesamte Laufzeit<br />

wissenschaftlich begleitet. Die bayerische<br />

Justizm<strong>in</strong>ister<strong>in</strong> Dr. Beate Merk<br />

erklärte daraufh<strong>in</strong> Ende Juli 2007, das<br />

Güterichtermodell <strong>in</strong> Bayern auf Dauer<br />

e<strong>in</strong>zurichten. Damit kommt sie übrigens<br />

auch Forderungen aus der deut­


schen Wirtschaft nach. So setzt <strong>sich</strong><br />

etwa der DIHK dafür e<strong>in</strong>, <strong>die</strong> richterliche<br />

Mediation bundesweit e<strong>in</strong>zusetzen<br />

und damit <strong>die</strong> Kostenlast <strong>in</strong><br />

deutschen Betrieben auf Grund bürokratischer<br />

Hemmnisse zu senken.<br />

Rasante Entwicklung<br />

Auch der neue BRAK­Präsident, Axel<br />

C. Filges, ist von der Mediation überzeugt:<br />

„Die Möglichkeiten alternativer<br />

Streitbeilegung gew<strong>in</strong>nen rasant<br />

an Bedeutung. Das ist beispielsweise<br />

e<strong>in</strong>es der neuen Tätigkeitsfelder<br />

für Rechtsanwälte. Mit den Möglichkeiten<br />

von Mediation und außergerichtlicher<br />

Streitbeilegung können<br />

Ause<strong>in</strong>andersetzungen schneller und<br />

kostengünstiger durchgesetzt werden.<br />

Damit haben <strong>die</strong>se Verfahren e<strong>in</strong>e<br />

enorme Befriedungswirkung. Ich b<strong>in</strong><br />

überzeugt, dass daher das Bedürfnis<br />

nach anwaltlichen Mediatoren <strong>in</strong> den<br />

kommenden Jahren weiter steigen<br />

wird“, so Filges. Diese E<strong>in</strong>schätzung<br />

wird auch von der Kölner Centrale für<br />

Mediation (CfM) geteilt. Deren Leiter<strong>in</strong>,<br />

Rechtsanwält<strong>in</strong> Dr. Karen Engler,<br />

erläutert, warum es für <strong>die</strong> <strong>Anwalt</strong>schaft<br />

jetzt höchste Zeit ist, <strong>sich</strong> als<br />

Mediatoren ausbilden zu lassen: „Die<br />

zahlreichen <strong>in</strong> den vergangenen Jahren<br />

bundesweit gestarteten Modellprojekte<br />

zur gerichtsnahen Mediation<br />

tragen dazu bei, dass der <strong>Anwalt</strong><br />

nicht umh<strong>in</strong>kommt, <strong>sich</strong> e<strong>in</strong>gehend<br />

mit dem Thema zu befassen. In aller<br />

Regel nämlich ist der <strong>Anwalt</strong> erster<br />

Ansprechpartner für das Gericht,<br />

soweit es um <strong>die</strong> Frage geht, ob e<strong>in</strong><br />

streitiges Verfahren <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e Mediation<br />

übergeleitet wird. E<strong>in</strong> aus me<strong>in</strong>er<br />

Sicht ebenso gewichtiges Argument,<br />

weshalb für jeden <strong>Anwalt</strong> fun<strong>die</strong>rte<br />

Kenntnisse im Bereich Mediation von<br />

Nutzen s<strong>in</strong>d, ist der Umstand, dass<br />

der so genannte Außenanwalt auch<br />

bei Durchführung e<strong>in</strong>er Mediation <strong>in</strong><br />

den seltensten Fälle obsolet wird. In<br />

vielen Wirtschaftsstreitigkeiten ist es<br />

gang und gäbe, dass der <strong>Anwalt</strong> als<br />

Parteivertreter an der Mediation teilnimmt.<br />

Aber auch, wenn <strong>die</strong>s nicht<br />

der Fall ist, werden Anwälte häufig beratend<br />

im H<strong>in</strong>tergrund tätig und spätestens<br />

zur Auslotung der rechtlichen<br />

Optionen h<strong>in</strong>zugezogen“, berichtet<br />

Engler aus der Mediationspraxis (siehe<br />

auch „Nachgefragt“ Seite 9).<br />

Internationaler Druck wächst<br />

Ob nun Amerika oder auch andere<br />

europäische Staaten – der Trend<br />

zur Mediation ist unverkennbar. Das<br />

gilt <strong>in</strong>sbesondere für Ause<strong>in</strong>andersetzungen<br />

<strong>in</strong> der Wirtschaft. Beispiel<br />

Frankreich: Bereits im November<br />

2005 hatten auf Initiative der Handelskammer<br />

<strong>in</strong> Paris 45 große französische<br />

Unternehmen (darunter z.B.<br />

ALCATEL, CLUB MEDITERRA­<br />

NÉE, France Télécom) e<strong>in</strong>e „Charta<br />

der Unternehmens­Mediation“ abgeschlossen.<br />

Dar<strong>in</strong> erklärten sie ihre<br />

geme<strong>in</strong>same Ab<strong>sich</strong>t, <strong>in</strong> Streitfällen<br />

jeweils zu prüfen, ob nicht e<strong>in</strong> Mediationsverfahren<br />

s<strong>in</strong>nvoll ersche<strong>in</strong>t<br />

und ggf. e<strong>in</strong> solches Verfahren den anderen<br />

beteiligten Parteien vorzuschlagen.<br />

Gut e<strong>in</strong> Jahr später unterzeichneten<br />

dann auch über 170 nationale<br />

und <strong>in</strong> Frankreich tätige <strong>in</strong>ternationale<br />

<strong>Anwalt</strong>ssozietäten e<strong>in</strong>e „Charta<br />

für Mediation“ („Charte des Cab<strong>in</strong>ets<br />

d`Avocats pour la Médiation“). In der<br />

Vorbemerkung <strong>die</strong>ser Charta erklären<br />

<strong>die</strong> beteiligten <strong>Anwalt</strong>ssozietäten, dass<br />

sie <strong>sich</strong> über das Interesse ihrer Mandanten<br />

bewusst seien, aufgetretene<br />

Streitigkeiten e<strong>in</strong>vernehmlich statt <strong>in</strong><br />

streitigen Verfahren zu lösen – und<br />

das selbst dann, wenn Verhandlungen<br />

zwischen den Parteien gescheitert s<strong>in</strong>d<br />

oder bereits e<strong>in</strong> gerichtliches Verfahren<br />

e<strong>in</strong>geleitet wurde.<br />

Niedersachsen startet<br />

Gesetzes<strong>in</strong>itiative<br />

Von daher ist es eigentlich nur konsequent,<br />

dass <strong>die</strong> Fraktionen von CDU<br />

und FDP im Frühjahr <strong>die</strong>ses Jahres<br />

den Entwurf e<strong>in</strong>es Landesmediations­<br />

und Gütestellengesetzes im Niedersächsischen<br />

Landtag e<strong>in</strong>gebracht<br />

haben, der sowohl von der Landesregierung<br />

als auch von Bündnis 90/Die<br />

Grünen unterstützt wird. Damit soll<br />

<strong>die</strong> Mediation erstmalig <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong><br />

e<strong>in</strong>er staatlichen Regulierung<br />

unterworfen werden ­ <strong>die</strong>s allerd<strong>in</strong>gs<br />

nicht bundesweit, sondern alle<strong>in</strong> bezogen<br />

auf das Land Niedersachsen.<br />

Neben anderen Institutionen hat<br />

auch <strong>die</strong> Centrale für Mediation zu<br />

dem Gesetzesvorhaben ausführlich<br />

Stellung genommen. Grundsätzlich<br />

wird <strong>die</strong> Initiative zwar begrüßt. Allerd<strong>in</strong>gs<br />

warnt <strong>die</strong> Centrale für Mediation<br />

auch davor, dass Niedersachsen<br />

künftig im Alle<strong>in</strong>gang e<strong>in</strong>en „staatlich<br />

anerkannten Mediator“ e<strong>in</strong>zuführen<br />

beab<strong>sich</strong>tigt. Brisant daran<br />

ist, dass <strong>die</strong>sen Titel laut Gesetzestext<br />

künftig nur führen darf, wer e<strong>in</strong>en<br />

ständigen Berufssitz <strong>in</strong> Niedersachen<br />

unterhält. Damit wird aber e<strong>in</strong>e bundesweite<br />

Anerkennung vorgetäuscht,<br />

<strong>die</strong> tatsächlich regional begrenzt ist.<br />

Im Übrigen hält <strong>die</strong> Centrale für Me­<br />

THEMA<br />

diation <strong>die</strong> Privilegierung der „Landesk<strong>in</strong>der“<br />

für bedenklich. Denn im<br />

Kern werde dadurch Mediatoren aus<br />

dem Bundesland Niedersachsen e<strong>in</strong><br />

Wettbewerbsvorteil verschafft , für<br />

den e<strong>in</strong> rechtfertigender Grund nicht<br />

besteht.<br />

Zu den weiteren Brennpunkten des<br />

Gesetzesentwurfs gehören <strong>die</strong> auf 150<br />

Stunden festgeschriebene Mediationsausbildung<br />

und ­ bezogen auf <strong>die</strong><br />

juristischen Vorkenntnisse ­ <strong>die</strong> exklusive<br />

1/3 Anrechnung für Volljuristen.<br />

Die Centrale für Mediation vertritt<br />

hier den Standpunkt, dass <strong>sich</strong><br />

der Gesetzgeber bei der Vorgabe der<br />

Ausbildungszeiten zurückhalten und<br />

nur M<strong>in</strong>deststandards def<strong>in</strong>ieren sollte.<br />

Auch überzeugt <strong>die</strong> Privilegierung<br />

der Volljuristen nach An<strong>sich</strong>t<br />

der Centrale für Mediation nicht. Andere<br />

Berufsgruppen, wie etwa <strong>die</strong> Psychologen<br />

und Pädagogen, br<strong>in</strong>gen<br />

ebenso nützliche ­ wenn auch andere<br />

­ Vorkenntnisse mit, bei denen umgekehrt<br />

<strong>die</strong> meisten Volljuristen erheblichen<br />

Nachholbedarf haben. Ob<br />

und wann das niedersächsische Mediationsgesetz<br />

kommt, ist derzeit allerd<strong>in</strong>gs<br />

noch nicht absehbar. Denn vor<br />

den Landtagswahlen im kommenden<br />

Januar dürfte <strong>sich</strong> nichts mehr bewegen.<br />

Mediationsausbildung nach<br />

wie vor unreglemetiert<br />

Bislang allerd<strong>in</strong>gs ist nicht nur der<br />

Beruf des Mediators gesetzlich ungeschützt<br />

– auch Ausbildungsstandards<br />

s<strong>in</strong>d nicht verb<strong>in</strong>dlich def<strong>in</strong>iert. § 7a<br />

der Berufsordnung gibt Anwälten lediglich<br />

mit auf den Weg: „Als Mediator<br />

darf <strong>sich</strong> bezeichnen, wer durch geeignete<br />

Ausbildung nachweisen kann,<br />

dass er <strong>die</strong> Grundsätze des Mediationsverfahrens<br />

beherrscht“. Anwälte,<br />

denen <strong>die</strong>ser Tage <strong>die</strong> Angebote zahlreicher<br />

Ausbildungsanbieter auf den<br />

Schreibtisch flattern, haben da leicht<br />

ihre Schwierigkeiten, Ausbildungs<strong>in</strong>halte<br />

und Ausbildungszeiten richtig<br />

e<strong>in</strong>zuschätzen. Das weiß auch Dr. Karen<br />

Engler von der Centrale für Mediation:<br />

„In der Tat ist es für den Ausbildungs<strong>in</strong>teressenten<br />

nicht e<strong>in</strong>fach, <strong>sich</strong><br />

im Dschungel der unterschiedlichen<br />

Angebote zurechtzuf<strong>in</strong>den. Hierzu<br />

trägt bei, dass das Berufsbild des Mediators<br />

hierzulande nicht geregelt ist,<br />

wenngleich <strong>die</strong> Bedeutung <strong>die</strong>ses Arguments<br />

m. E. vielfach überbewertet<br />

wird. Wie bei anderen Fortbildungsangeboten<br />

s<strong>in</strong>d <strong>die</strong> Interessenten gut<br />

beraten, wenn sie <strong>sich</strong> e<strong>in</strong>erseits über<br />

<strong>die</strong> Marktangebote ausführlich <strong>in</strong>for­<br />

6 / 2007 anwaltsreport


THEMA<br />

mieren, gleichzeitig aber auch h<strong>in</strong>reichend<br />

mit der eigenen Zielsetzung<br />

ause<strong>in</strong>andersetzen“. Allgeme<strong>in</strong> sei für<br />

<strong>die</strong> Mediationsausbildung von besonderer<br />

Bedeutung, dass es <strong>sich</strong> um e<strong>in</strong>e<br />

Methode handelt, <strong>die</strong> kommunikativ<br />

ausgeübt werde und daher praktische<br />

Fertigkeiten voraussetze, <strong>die</strong><br />

<strong>sich</strong> schlecht durch bloßes Literaturstudium<br />

erlernen lassen. „E<strong>in</strong>e gute<br />

Ausbildung zeichnet <strong>sich</strong> m. E. daher<br />

gerade dadurch aus, dass ausreichend<br />

Raum gegeben wird, <strong>sich</strong> das theoretische<br />

Wissen <strong>in</strong> praktischen, <strong>in</strong>teraktiven<br />

Übungen aktiv anzueignen. Im<br />

Übrigen sollte der Rechtsanwalt den<br />

Ausbildungsgang danach auswählen,<br />

welches Angebot am besten zu se<strong>in</strong>em<br />

Mandantenportfolio passt. Hier<br />

bieten <strong>sich</strong> oftmals Ausbildungskonzepte<br />

an, <strong>die</strong> dem Absolventen nach<br />

e<strong>in</strong>er Grundausbildung <strong>die</strong> Möglich­<br />

Mit e<strong>in</strong>er Mediationsausbildung <strong>die</strong> Weichen für <strong>die</strong> Zukunft stellen<br />

anwaltsreport 6 / 2007<br />

keit der Spezialisierung (Wirtschaftsmediation,<br />

Familienmediation, Mediation<br />

im Öffentlichen Bereich) offen<br />

halten“, rät Engler.<br />

Wirtschaft schafft<br />

Mediationsstellen<br />

Das dürfte <strong>sich</strong> perspektivisch allemal<br />

rechnen. Denn <strong>die</strong> Wirtschaft hat<br />

längst <strong>die</strong> Vorzüge der Mediation erkannt.<br />

Seit Januar 2007 können <strong>sich</strong><br />

zum Beispiel IT­Freiberufler, Agenturen<br />

und Vermittler bei Streitigkeiten<br />

im Zusammenhang mit IT­Projekten<br />

an <strong>die</strong> neu geschaffene Mediationsstelle<br />

beim Bundesverband Selbstständige<br />

<strong>in</strong> der Informatik e.V. (BVSI)<br />

wenden. Dort hat man das große Plus<br />

der Mediation erkannt: <strong>die</strong> zeitnahe<br />

Lösung des jeweiligen Konflikts.<br />

Zuständiger Mediator ist der auf IT­<br />

Recht spezialisierte<br />

Rechtsanwalt<br />

Dr. Benno Grunewald<br />

aus Bremen.<br />

Zuvor hatte bereits<br />

der Bundesverband<br />

Druck<br />

und Me<strong>die</strong>n e.V.<br />

(bvdm) Mitgliedsu<br />

n t e r n e h m e n<br />

und deren Geschäftspartnern<br />

<strong>die</strong> Möglichkeit<br />

angeboten, Streitigkeiten<br />

im Wege<br />

der Wirtschaftsmediationbeizulegen.<br />

Doch <strong>die</strong><br />

Wirtschaftsmediation<br />

erfreut <strong>sich</strong><br />

nicht nur im VerhälnisUnternehmen<br />

zu Kunden<br />

vermehrter Nachfrage<br />

– auch betriebs<strong>in</strong>tern<br />

wird<br />

<strong>die</strong> Mediation zunehmende<strong>in</strong>gesetzt,<br />

um Konfliktherde<br />

zu löschen<br />

und das Betriebsklima<br />

nachhaltig<br />

zu stärken.<br />

Rechtsanwaltskammern<br />

gehen<br />

neue Wege<br />

Zudem s<strong>in</strong>d derzeit<br />

e<strong>in</strong>ige regionaleRechtsanwaltsk<br />

ammern<br />

darum bemüht, <strong>die</strong> gerichtsnahe Mediation<br />

geme<strong>in</strong>sam mit den Gerichten<br />

vor Ort <strong>in</strong> der Öffentlichkeit bekannt<br />

zu machen und <strong>sich</strong> aktiv e<strong>in</strong>zubr<strong>in</strong>gen.<br />

Das wesentliche Ziel ist dabei,<br />

<strong>die</strong> gerichtsnahe Mediation aus den<br />

Gerichtssälen herauszuholen und<br />

<strong>Anwalt</strong>smediatoren zu übertragen.<br />

Dem liegt <strong>die</strong> Überlegung zu Grunde,<br />

dass <strong>die</strong> Gerichte durch Outsourc<strong>in</strong>g<br />

der Mediation entlastet werden<br />

sollen statt hier weitere Ressourcen zu<br />

b<strong>in</strong>den. Entsprechende Projekte laufen<br />

derzeit <strong>in</strong> den Kammerbezirken<br />

Braunschweig, Celle und Köln. In der<br />

Domstadt etwa wird das auf zunächst<br />

1 Jahr angelegte Projekt aus e<strong>in</strong>em<br />

Fonds f<strong>in</strong>anziert, <strong>in</strong> den der Kölner<br />

<strong>Anwalt</strong>vere<strong>in</strong>, <strong>die</strong> Rechtsanwaltskammer<br />

Köln und <strong>die</strong> Hans­Soldan­Stiftung<br />

aus Essen e<strong>in</strong>zahlen. Zur Mediation<br />

gelangen übrigens <strong>in</strong> dem Kölner<br />

Projekt auch familienrechtliche Ause<strong>in</strong>andersetzungen,<br />

für <strong>die</strong> Prozesskostenhilfe<br />

bewilligt wurde, was <strong>in</strong><br />

nahezu 80 Prozent der anhängigen<br />

Verfahren der Fall ist. Und auch <strong>die</strong><br />

Rechtsschutzver<strong>sich</strong>erungen werden<br />

im Rahmen bestehender Ver<strong>sich</strong>erungsverträge<br />

<strong>die</strong> Kosten der Mediationsverfahren<br />

tragen.<br />

Vom Deutschen Juristentag<br />

werden weitere Impulse<br />

ausgehen<br />

Last but not least: Beim kommenden<br />

Deutschen Juristentag, der vom<br />

23. bis 26. September 2008 <strong>in</strong> Erfurt<br />

stattf<strong>in</strong>det, steht <strong>die</strong> Mediation<br />

mit auf der Verhandlungsagenda.<br />

Nicht zuletzt von <strong>die</strong>ser Veranstaltung<br />

könnten weitere Impulse ausgehen,<br />

<strong>die</strong> Mediation bundesweit gesetzlich<br />

zu regeln und den Trend zu<br />

<strong>die</strong>ser alternativen Streitbeilegungsmethode<br />

weiter zu festigen.<br />

L<strong>in</strong>kh<strong>in</strong>weis:<br />

Centrale für Mediation<br />

www.centrale-fuer-mediation.de<br />

Die Centrale für Mediation (CfM)<br />

bietet e<strong>in</strong>e 90-stündige Intensivausbildung<br />

an, <strong>die</strong> mit dem Zertifikatsabschluss<br />

„Mediator/<strong>in</strong> CfM“ endet.<br />

Darauf aufbauend können <strong>sich</strong><br />

Anwält<strong>in</strong>nen und Anwälte dann zum<br />

zertifizierten „Wirtschaftsmediator/<strong>in</strong><br />

CfM“ weiterbilden - <strong>in</strong> nur 40<br />

Stunden an zwei Wochenenden.


<strong>Warum</strong> sollten <strong>sich</strong> Anwälte <strong>in</strong>tensiv mit<br />

der Mediation beschäftigen?<br />

Engler: Jeder <strong>Anwalt</strong> sollte zunächst<br />

e<strong>in</strong>mal den zufriedenen Mandanten im<br />

Auge haben. Voraussetzung hierfür ist<br />

e<strong>in</strong>e kompetente Beratung. Diese wird<br />

der <strong>Anwalt</strong> jedoch nur dann erbr<strong>in</strong>gen<br />

können, wenn er selbst beurteilen kann,<br />

welche Vorgehensweise unter den verschiedenen<br />

gerichtlichen und außergerichtlichen<br />

Streitbeilegungsmethoden<br />

im E<strong>in</strong>zelfall für <strong>die</strong> Mandantschaft <strong>die</strong><br />

richtige ist. Der Rechtsanwalt übt damit<br />

e<strong>in</strong>e Schlüsselfunktion im H<strong>in</strong>blick auf<br />

<strong>die</strong> Wahl des geeignetsten Verfahrensweges<br />

aus. Hierfür ist es unerlässlich,<br />

dass er <strong>sich</strong> <strong>in</strong>tensiv auch mit den Möglichkeiten<br />

alternativer Streitbeilegungsverfahren,<br />

<strong>in</strong>sbesondere der Mediation,<br />

ause<strong>in</strong>andersetzt – ganz unabhängig davon,<br />

ob der <strong>Anwalt</strong> als Mediator tätig<br />

werden will, um das Repertoire se<strong>in</strong>es<br />

Dienstleistungsangebots zu erweitern.<br />

Droht <strong>Deutschland</strong> ange<strong>sich</strong>ts des niedersächsischen<br />

Alle<strong>in</strong>gangs e<strong>in</strong> Flickenteppich?<br />

Engler: E<strong>in</strong> Flickenteppich unterschiedlicher<br />

Streitbeilegungsmethoden<br />

ist <strong>sich</strong>erlich nicht zu befürchten. Im<br />

Gegenteil, e<strong>in</strong> buntes Spektrum an unterschiedlichen<br />

Ansätzen und Varianten<br />

gibt es schon heute und Raum für<br />

Weiterentwicklung ist im Interesse der<br />

vergleichsweise noch recht jungen Diszipl<strong>in</strong><br />

durchaus wünschenswert. Im<br />

Fall der Gesetzgebung auf Landesebene<br />

s<strong>in</strong>d allerd<strong>in</strong>gs gewisse Wettbewerbsverzerrungen<br />

durch unterschiedliche<br />

Standards zu befürchten, <strong>die</strong> nicht gerechtfertigt<br />

s<strong>in</strong>d. Allgeme<strong>in</strong> wird man<br />

jedoch anerkennen müssen, dass gesetzliche<br />

Regelungen erheblich zur Akzeptanz<br />

­ zumal <strong>in</strong> Richterschaft und <strong>Anwalt</strong>schaft<br />

– beitragen können. Auch<br />

„Das A und O ist e<strong>in</strong>e gute<br />

Mediationsausbildung“<br />

Nachgefragt bei Rechtsanwält<strong>in</strong> Dr. Karen Engler,<br />

Leiter<strong>in</strong> der Centrale für Mediation, Köln<br />

wenn e<strong>in</strong>e bundese<strong>in</strong>heitliche Regelung<br />

im H<strong>in</strong>blick auf e<strong>in</strong> Mediationsgesetz<br />

wünschenswert ist, sehe ich den Alle<strong>in</strong>gang<br />

<strong>in</strong> Niedersachsen daher nicht nur<br />

kritisch. Gelegentlich bedarf es des Vorstoßes<br />

e<strong>in</strong>es Spielers, um längst fällige<br />

geme<strong>in</strong>same Wege zu beschreiten.<br />

Welche Marktchancen haben Anwälte?<br />

Engler: Am stärksten verbreitet ist – so<br />

me<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>schätzung – <strong>die</strong> Mediation<br />

im Bereich Trennung und Scheidung,<br />

wo Mediation <strong>in</strong> den 90er Jahren <strong>in</strong><br />

<strong>Deutschland</strong> auch zunächst Fuß gefasst<br />

hat. Von dort kommend hat <strong>die</strong> Familienmediation<br />

<strong>in</strong> den vergangenen Jahren<br />

zunehmend auch <strong>in</strong> verwandte Marktsegmente<br />

expan<strong>die</strong>ren können, etwa<br />

bei Erbstreitigkeiten oder Unternehmensnachfolgekonflikten.<br />

Aber auch<br />

<strong>die</strong> Wirtschaftsmediation hat an Bedeutung<br />

gewonnen, wobei hier nach me<strong>in</strong>en<br />

E<strong>in</strong>schätzung <strong>die</strong> <strong>in</strong>nerbetriebliche<br />

Mediation, bei der häufig arbeitsrechtliche<br />

Konflikte im Vordergrund stehen,<br />

gegenüber der Mediation <strong>in</strong> Konflikten<br />

zwischen Unternehmen <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong><br />

(noch) überwiegt. Insgesamt wird man<br />

jedoch für den Bereich der Wirtschaftsmediation<br />

sagen können, dass <strong>sich</strong> <strong>die</strong><br />

Verantwortlichen <strong>in</strong> mittelständischen<br />

und großen Unternehmen heute verstärkt<br />

mit neuen Konfliktbewältigungs<strong>in</strong>strumenten<br />

ause<strong>in</strong>andersetzen, wobei<br />

<strong>die</strong> Mediation e<strong>in</strong>e nicht unwesentliche<br />

Rolle spielt.<br />

Richter- oder <strong>Anwalt</strong>smediatoren<br />

– woh<strong>in</strong> führt der Weg?<br />

Engler: In der Tat waren <strong>die</strong> meisten gerichtlichen<br />

Modellprojekte <strong>in</strong> der Vergangenheit<br />

so angelegt, dass ausschließlich<br />

Richter(mediatoren) zum E<strong>in</strong>satz<br />

kamen, d.h. e<strong>in</strong>e Verweisung der <strong>in</strong><br />

e<strong>in</strong>e Mediation überführten Streitig­<br />

THEMA<br />

keit an externe Mediatoren hat nicht<br />

stattgefunden. Hier hat jedoch <strong>in</strong> jüngerer<br />

Zeit e<strong>in</strong> Umdenken stattgefunden.<br />

Verstärkt wird über Möglichkeiten<br />

und Wege nachgedacht, <strong>die</strong> Konfliktlösung<br />

aus den Gerichten herauszuverlagern.<br />

Dies sche<strong>in</strong>t mittel­ und langfristig<br />

auch der richtige Weg zu se<strong>in</strong>. Von entsprechenden<br />

Modellgerichten <strong>in</strong> Niedersachsen<br />

und Köln werden bisher allerd<strong>in</strong>gs<br />

eher bescheidende Fallzahlen<br />

berichtet, was zeigt, dass <strong>in</strong> <strong>die</strong>sem Bereich<br />

noch viel zu tun ist.<br />

Kann man als Richter überhaupt e<strong>in</strong>en<br />

derartigen Spagat meistern?<br />

Engler: Das A und O ist me<strong>in</strong>es Erachtens<br />

e<strong>in</strong>e gute Mediationsausbildung.<br />

Im Übrigen halte ich das Argument,<br />

Richter seien aufgrund ihrer Entscheidungsgewohnheiten<br />

per se weniger als<br />

andere Berufsgruppen für <strong>die</strong> Tätigkeit<br />

des Mediators geeignet, nicht für stichhaltig.<br />

Gleiches könnte übrigens auch<br />

dem <strong>Anwalt</strong>smediator vorgehalten werden,<br />

dessen Berufsalltag als Prozessvertreter<br />

ebenso wenig mit der Mediatorentätigkeit<br />

kompatibel ist.<br />

In Amerika sche<strong>in</strong>t man viel unkonventioneller<br />

an das Konfliktmanagement<br />

heranzugehen. Was könnte davon noch<br />

nach <strong>Deutschland</strong> schwappen?<br />

Engler: Vieles ist schon angekommen<br />

und rezipiert worden. In kle<strong>in</strong>erem Rahmen<br />

ist und wird Methodenvielfalt auch<br />

hierzulande schon praktiziert. Die prozessualen<br />

Rahmenbed<strong>in</strong>gungen (Kosten<br />

des Justizsystems, Verjährungsdauer,<br />

Kostenerstattung, Rechtsschutzver<strong>sich</strong>erung,<br />

Prozesskostenhilfe) s<strong>in</strong>d allerd<strong>in</strong>gs<br />

grundlegend anders, weshalb es unwahrsche<strong>in</strong>lich<br />

ersche<strong>in</strong>t, dass <strong>sich</strong> <strong>die</strong> Erfolge<br />

<strong>in</strong> den USA hier <strong>in</strong> vollem Umfang<br />

wiederholen.<br />

6 / 2007 anwaltsreport


BuNDESRECHTSANWALTSKAMMER<br />

„E<strong>in</strong>e kräftige und mutige<br />

Entscheidung der Präsidentenrunde“<br />

Der neue BRAK-Präsident Axel C. Filges geht mit viel Elan an <strong>die</strong> Arbeit<br />

Führungswechsel an der Spitze<br />

der Bundesrechtsanwaltskammer<br />

(BRAK): Nach acht Jahren Präsidentschaft<br />

übergab Rechtsanwalt und Notar<br />

Dr. Bernhard Dombek das Amt an<br />

Axel C. Filges. Der 60­jährige Partner<br />

der Sozietät TaylorWess<strong>in</strong>g und Fachanwalt<br />

für Arbeitsrecht ist zugleich<br />

Präsident der Rechtsanwaltskammer<br />

Hamburg. Filges ist verheiratet<br />

und Vater von zwei K<strong>in</strong>dern. Doch<br />

welche Ziele hat der Neue? Wor<strong>in</strong><br />

sieht er <strong>die</strong> Schwerpunkte se<strong>in</strong>er Arbeit<br />

während der nächsten vier Jahre?<br />

Dem <strong>Anwalt</strong>sreport stand Filges Rede<br />

und Antwort.<br />

Herr Filges, Sie wurden als Vertreter<br />

der Großkanzleien zum Präsidenten<br />

der BRAK gewählt. Was können<br />

<strong>die</strong> Großkanzleien denn von Ihnen<br />

erwarten?<br />

10 anwaltsreport 6 / 2007<br />

Filges: Ich denke nicht, dass ich „als<br />

Vertreter der Großkanzleien“ zum<br />

Präsidenten gewählt wurde. Es war<br />

eher im Gegenteil so, dass me<strong>in</strong>e anwaltliche<br />

Sozialisation durchaus für<br />

viele Wähler verständlicherweise e<strong>in</strong><br />

Problem darstellte, schließlich komme<br />

ich nur aus e<strong>in</strong>em kle<strong>in</strong>en Segment<br />

der deutschen <strong>Anwalt</strong>schaft und<br />

nicht aus der großen Mitte der mittleren<br />

und regional arbeitenden Kollegenschaft.<br />

Schlussendlich spielte<br />

das aber dann ke<strong>in</strong>e entscheidende<br />

Rolle mehr, und das war aus me<strong>in</strong>er<br />

Sicht e<strong>in</strong>e kräftige und mutige Entscheidung<br />

der Präsidentenrunde. Vor<br />

vier Jahren wäre es <strong>sich</strong>erlich noch<br />

nicht möglich gewesen, den Partner<br />

e<strong>in</strong>er <strong>in</strong>ternationalen Großkanzlei<br />

zum BRAK­Präsidenten zu wählen:<br />

Die BRAK ist offen, bewegt <strong>sich</strong> und<br />

entscheidet situativ – sie ist eben für<br />

jeden da. Insoweit können <strong>die</strong> Groß­<br />

kanzleien von mir das erwarten, was<br />

auch <strong>die</strong> übrigen 90 % der <strong>Anwalt</strong>schaft<br />

erwarten können, nämlich,<br />

dass ich ihnen zuhöre, ihre Interessen<br />

erkenne und mich für sie e<strong>in</strong>setze.<br />

Wenn man Großkanzleien und<br />

den „Normalanwalt“ betrachtet, werden<br />

meist <strong>die</strong> Unterschiede betont, es<br />

gibt aber auch nicht wenige Bereiche,<br />

<strong>in</strong> denen alle Anwälte betroffen s<strong>in</strong>d.<br />

Die Wahrung unserer Kernqualitäten<br />

geht alle an. Um e<strong>in</strong> Beispiel zu nennen:<br />

Wenn es um Fremdkapitalbeteiligungen<br />

an e<strong>in</strong>er Kanzlei geht, s<strong>in</strong>d<br />

<strong>sich</strong> Große und Kle<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>ig: Hier<br />

wäre <strong>die</strong> Unabhängigkeit bedroht.<br />

Und aus <strong>die</strong>sem Grund werden <strong>die</strong>sbezügliche<br />

Überlegungen von uns<br />

strikt abgelehnt.<br />

In der Fachwelt wird derzeit sehr<br />

kontrovers über <strong>die</strong> Ausbildung zum<br />

Fachanwalt diskutiert. Kritisiert wird<br />

vor allem, dass <strong>die</strong> schriftlichen Prüfungen<br />

teilweise zu lax durchgeführt<br />

würden. Wie sehen Sie das?<br />

Filges: Die derzeitige Praxis bei der<br />

Verleihung der Fachanwaltstitel ist<br />

auf jeden Fall verbesserungsfähig.<br />

Derzeit s<strong>in</strong>d es <strong>die</strong> privaten Veranstalter,<br />

<strong>die</strong> <strong>die</strong> Kurse anbieten, <strong>die</strong><br />

Klausuren stellen und anschließend<br />

bewerten. Dass hier e<strong>in</strong> Interessenkonflikt<br />

besteht, liegt auf der Hand:<br />

Schwerlich werden Anbieter, <strong>die</strong> wirtschaftlich<br />

von der Zahl der Teilnehmer<br />

abhängig s<strong>in</strong>d, <strong>sich</strong> den Ruf erwerben<br />

wollen, besonders streng zu<br />

bewerten. Darüber h<strong>in</strong>aus schwankt<br />

<strong>die</strong> Qualität unter den verschiedenen<br />

Anbietern. Hier besteht Handlungsbedarf.<br />

Gerade hat es <strong>die</strong> Bundesjustizm<strong>in</strong>ister<strong>in</strong><br />

abgelehnt, den Kammern das<br />

materielle Prüfungsrecht bei den<br />

Fachanwälten zu überantworten. Die<br />

<strong>Anwalt</strong>schaft solle erst e<strong>in</strong>mal für e<strong>in</strong><br />

eigenes Fachanwaltskonzept sorgen.<br />

Wann wird das soweit se<strong>in</strong>?<br />

Filges: Die 3. Satzungsversammlung<br />

hat <strong>in</strong> ihrer letzten Sitzung im Juni<br />

2007 mit großer Mehrheit e<strong>in</strong>e Änderung<br />

von § 43 c Abs. 2 BRAO an­


geregt, damit den regionalen Rechtsanwaltskammern<br />

das materielle<br />

Prüfungsrecht übertragen wird. Bedauerlicherweise<br />

will das Bundesjustizm<strong>in</strong>isterium<br />

<strong>die</strong>sem Vorschlag<br />

derzeit nicht folgen. Es wird jetzt<br />

Aufgabe der 4. Satzungsversammlung<br />

se<strong>in</strong>, <strong>sich</strong> auf e<strong>in</strong> schlüssiges Modell<br />

zu e<strong>in</strong>igen, das dann im Rahmen e<strong>in</strong>er<br />

BRAO­Reform gesetzlich umgesetzt<br />

wird.<br />

Schlussendlich muss aber e<strong>in</strong> klares<br />

und zukunftsfähiges Konzept her.<br />

Wie könnte das aussehen?<br />

Filges: Ich halte den Gedanken e<strong>in</strong>er<br />

zentralen Kommission, <strong>die</strong> <strong>die</strong> Klausuren<br />

erstellt, für s<strong>in</strong>nvoll. E<strong>in</strong>e bundese<strong>in</strong>heitliche<br />

Prüfung wäre für alle<br />

Rechtsanwälte gerechter und würde<br />

flächendeckend <strong>die</strong> für den Verbraucher<br />

notwendige Qualität gewährleisten.<br />

Dem Vorschlag, <strong>die</strong> Fachanwaltsprüfung<br />

<strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>er mündlichen<br />

Prüfung mit Aktenvortrag durchzuführen,<br />

vermag ich mich dagegen<br />

nicht anzuschließen. Abgesehen davon,<br />

dass es gestandenen Kollegen<br />

schwerlich zumutbar ist, <strong>sich</strong> quasi<br />

<strong>in</strong> e<strong>in</strong> „Drittes Staatexamen“ zu begeben,<br />

s<strong>in</strong>d bei e<strong>in</strong>em solchen Verfahren<br />

e<strong>in</strong>heitliche und objektive<br />

Anforderungskriterien gerade nicht<br />

gewährleistet. Die detaillierte Ausgestaltung<br />

e<strong>in</strong>es neuen Prüfungskonzeptes<br />

ist Aufgabe der Satzungsversammlung.<br />

Hier wird <strong>sich</strong>erlich nicht<br />

das System auf den Kopf gestellt, aber<br />

Verbesserungen s<strong>in</strong>d möglich und nötig.<br />

150.000 Anwälte gibt es demnächst<br />

<strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong>. Prognosen gehen<br />

von 180.000 <strong>in</strong> e<strong>in</strong> paar Jahren aus.<br />

Ist der Markt groß genug?<br />

Filges: Zunächst e<strong>in</strong>mal muss man bei<br />

<strong>die</strong>sen Zahlen berück<strong>sich</strong>tigen, dass<br />

nicht alle zugelassenen Rechtsanwälte<br />

auch auf dem freien <strong>Anwalt</strong>smarkt tätig<br />

s<strong>in</strong>d. E<strong>in</strong> großer Teil – etwa 30000<br />

– s<strong>in</strong>d als Syndikusanwälte <strong>in</strong> Unternehmen<br />

oder Verbänden beschäftigt.<br />

Darüber h<strong>in</strong>aus wird es <strong>sich</strong>er<br />

auch <strong>in</strong> den kommenden Jahren gerade<br />

für Berufsanfänger noch schwieriger,<br />

im Markt Fuß zu fassen. Ohne<br />

entsprechende Spezialisierung auf e<strong>in</strong><br />

bestimmtes Tätigkeitsfeld werden es<br />

junge Anwälte schwer haben. Aber<br />

auch erfahrene Rechtsanwälte müssen<br />

<strong>sich</strong> möglicherweise umstellen:<br />

Das <strong>Anwalt</strong>sschild alle<strong>in</strong> reicht schon<br />

BuNDESRECHTSANWALTSKAMMER<br />

lange nicht mehr aus, um an Mandate<br />

zu kommen. Wir haben daher im vergangenen<br />

Jahr e<strong>in</strong>e Initiative gestartet,<br />

um gerade kle<strong>in</strong>ere und mittlere<br />

Kanzleien zu unterstützen. Wir bieten<br />

Materialien mit wertvollen H<strong>in</strong>weisen<br />

für e<strong>in</strong>e klare Kanzleistruktur,<br />

e<strong>in</strong>e effektive Öffentlichkeitsarbeit<br />

und e<strong>in</strong>e nachhaltige Mandantenb<strong>in</strong>dung<br />

und Akquise an. Die Leitfäden<br />

werden von den Kollegen sehr gut angenommen.<br />

Wie könnte denn der Kuchen von zur<br />

Zeit etwa 10,5 Mrd. Euro Umsatz im<br />

<strong>Anwalt</strong>smarkt wesentlich vergrößert<br />

werden?<br />

Filges: Me<strong>in</strong>er E<strong>in</strong>schätzung nach<br />

liegt der anwaltliche Umsatz auch<br />

jetzt schon höher. Im Übrigen liegt<br />

es <strong>in</strong> der Natur der Sache, dass <strong>sich</strong><br />

mit e<strong>in</strong>er Veränderung des wirtschaftlichen<br />

Umfeldes natürlich auch neue<br />

anwaltliche Tätigkeitsbereiche ergeben.<br />

Dennoch wächst der Rechtsberatungsmarkt<br />

natürlich nicht unendlich.<br />

Es geht dann weniger um e<strong>in</strong>e<br />

Vergrößerung als um e<strong>in</strong>e Verteilung<br />

des Kuchens. Und auch wenn es <strong>sich</strong><br />

hart anhört: Kollegen, <strong>die</strong> <strong>sich</strong> mit<br />

ihrem Beratungsangebot nicht ausreichend<br />

an den Bedürfnissen des<br />

Marktes orientieren, werden es sehr<br />

schwer haben.<br />

Die Bundesjustizm<strong>in</strong>ister<strong>in</strong> muss<br />

nach e<strong>in</strong>er Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts<br />

bis Mitte<br />

des nächsten Jahres das anwaltliche<br />

Erfolgshonorar partiell oder ganz<br />

zulassen. Wofür werden Sie plä<strong>die</strong>ren?<br />

Filges: Das Erfolgshonorar ist e<strong>in</strong>e<br />

für das deutsche Vergütungsrecht im<br />

Grunde vollkommen neue Konstruktion.<br />

Daher muss man hier behutsam<br />

agieren. Ich halte zum derzeitigen<br />

Zeitpunkt e<strong>in</strong>e kle<strong>in</strong>e Lösung,<br />

nach der nur unter bestimmten Voraussetzungen<br />

<strong>die</strong> Vere<strong>in</strong>barung e<strong>in</strong>es<br />

Erfolgshonorars zulässig ist, für s<strong>in</strong>nvoll.<br />

In <strong>die</strong>sem S<strong>in</strong>ne hat <strong>sich</strong> auch<br />

<strong>die</strong> BRAK gegenüber dem BMJ gutachterlich<br />

geäußert und e<strong>in</strong>en entsprechenden<br />

Gesetzesvorschlag unterbreitet.<br />

Das heißt jedoch nicht,<br />

dass man <strong>in</strong> Zukunft nicht auf <strong>die</strong>sem<br />

Weg weitergehen kann.<br />

An welchen Stellen s<strong>in</strong>d Sie mit den<br />

Brüsseler Deregulierungsforderungen<br />

nicht e<strong>in</strong>verstanden?<br />

Filges: Grundsätzlich muss man alle<br />

Regelungen und Gesetze regelmäßig<br />

daraufh<strong>in</strong> abklopfen, ob sie veränderten<br />

gesellschaftlichen und wirtschaftlichen<br />

Entwicklungen entsprechen<br />

oder ob sie angepasst werden<br />

müssen. Dies gilt nicht nur für das<br />

anwaltliche Berufsrecht, sondern für<br />

alle Gesetzesreformen. Allerd<strong>in</strong>gs<br />

sollten Änderungen im Berufsrecht<br />

dem nationalen Gesetzgeber überlassen<br />

werden. So fordert es auch das<br />

Pr<strong>in</strong>zip der Subsidiarität. Unser nationales<br />

Gebührenrecht beispielsweise,<br />

dass immer mal wieder aus Brüssel<br />

<strong>in</strong> Frage gestellt wird, erfüllt e<strong>in</strong>e<br />

wichtige Aufgabe im rechtsstaatlichen<br />

System: Es <strong>sich</strong>ert den Zugang<br />

zum Recht. Hier deregulierend e<strong>in</strong>zugreifen<br />

wäre me<strong>in</strong>er An<strong>sich</strong>t nach<br />

e<strong>in</strong> fataler Fehler. Und schlussendlich<br />

bleibt e<strong>in</strong> wesentlicher Kritikpunkt<br />

der re<strong>in</strong> ökonomische Ansatz<br />

der Brüsseler Deregulierungsvorschläge:<br />

Wer den Kampf des Bürgers und<br />

der Unternehmen um ihr Recht nur<br />

durch <strong>die</strong> Brille der Ökonomie betrachtet,<br />

kann ke<strong>in</strong>e befriedigenden<br />

Lösungsansätze f<strong>in</strong>den und lässt dabei<br />

den wichtigen Ge<strong>sich</strong>tspunkt der<br />

Qualität außer acht. Er verkennt, dass<br />

Recht eben ke<strong>in</strong>e Ware ist!<br />

Wie wird das Berufsbild des <strong>Anwalt</strong>s<br />

<strong>in</strong> 10 Jahren aussehen?<br />

Filges: Sicher wird <strong>die</strong> Zahl der Anwälte<br />

auch weiterh<strong>in</strong> ansteigen, wenn<br />

<strong>sich</strong> auch <strong>in</strong> den vergangenen Jahren<br />

gezeigt hat, dass hier <strong>die</strong> Kurve deutlich<br />

flacher wird. Die <strong>Anwalt</strong>schaft<br />

wird <strong>sich</strong> auf der anderen Seite weiter<br />

ausdifferenzieren. Das bedeutet für<br />

den E<strong>in</strong>zelnen <strong>die</strong> Notwendigkeit,<br />

<strong>sich</strong> mit se<strong>in</strong>em Angebot noch schärfer<br />

von der anwaltlichen und nichtanwaltlichen<br />

Konkurrenz abzugrenzen<br />

und besondere Serviceleistungen<br />

dem Mandanten zu bieten. Alles <strong>in</strong><br />

allem wird der <strong>Anwalt</strong> auch <strong>in</strong> zehn<br />

Jahren hoffentlich e<strong>in</strong> selbstbewusster<br />

Angehöriger e<strong>in</strong>es freien Berufes se<strong>in</strong>.<br />

Er versteht <strong>sich</strong> auch dann nicht nur<br />

als Rechtskaufmann. In Kernfragen<br />

se<strong>in</strong>es Berufes und des Rechtsstaats<br />

steht er wie e<strong>in</strong> Fels <strong>in</strong> der Brandung,<br />

gestaltet ansonsten aber <strong>die</strong> Veränderungen,<br />

um <strong>sich</strong> nicht gestalten zu<br />

lassen.<br />

6 / 2007 anwaltsreport 11


RECHTSDIENSTLEISTuNG<br />

Aus Rechtsberatung wird<br />

Rechts<strong>die</strong>nstleistung<br />

Bundestag verabschiedet RDG – Ke<strong>in</strong>e gravierenden Umwälzungen des Beratungsmarktes<br />

Das Rechtsberatungsgesetz ist bald<br />

Geschichte. An se<strong>in</strong>e Stelle tritt<br />

– ganz <strong>in</strong> zeitgemäßer Diktion – das<br />

Rechts<strong>die</strong>nstleistungsgesetz (RDG),<br />

das der Bundesrat am 9. November<br />

2007 hat passieren lassen. Die Öffnung<br />

des Rechtsberatungsmarktes<br />

bleibt der <strong>Anwalt</strong>schaft zum<strong>in</strong>dest <strong>in</strong><br />

dem zunächst befürchteten Ausmaß<br />

erspart. Neue Konkurrenz wird es geben.<br />

Die aber sollte <strong>die</strong> <strong>Anwalt</strong>schaft<br />

nicht schrecken, sondern motivieren.<br />

Jetzt gilt es, das Leistungsangebot zu<br />

optimieren und <strong>die</strong> Stärken des Berufsstands<br />

mit Vehemenz zu kommunizieren.<br />

Das Rechts<strong>die</strong>nstleistungsgesetz ist<br />

auf der Zielgeraden und tritt tatsächlich<br />

am 1. Juli kommenden Jahres <strong>in</strong><br />

Kraft. Endlich, möchte man sagen,<br />

denn <strong>die</strong> Reform ist schon so lange<br />

auf ihrem ste<strong>in</strong>igen Weg, dass sie<br />

zuletzt sogar <strong>die</strong> betroffenen Anwälte<br />

kaum noch <strong>in</strong>teressierte. Auf den<br />

ersten Etappen war das anders. Als<br />

das Bundesjustizm<strong>in</strong>isterium 2004<br />

den Startschuss für <strong>die</strong> Novellierung<br />

des Rechtsberatungsrechts gab, war<br />

der Aufschrei der <strong>Anwalt</strong>schaft weit<br />

über <strong>die</strong> Landesgrenzen h<strong>in</strong>aus zu<br />

hören. Das Me<strong>die</strong>necho war m<strong>in</strong>destens<br />

ebenso laut. Das klägliche Ende<br />

e<strong>in</strong>er ganzen Berufsgruppe fürchteten<br />

<strong>die</strong> e<strong>in</strong>en, das längst überfällige Ende<br />

e<strong>in</strong>es verbraucherfe<strong>in</strong>dlichen Monopols<br />

bejubelten <strong>die</strong> anderen.<br />

Änderungen bleiben moderat<br />

Im weiteren Verlauf wich <strong>die</strong> anfängliche<br />

Aufregung e<strong>in</strong>er realistischen<br />

Betrachtung. Dass sie <strong>sich</strong><br />

dem zunehmenden Wettbewerb ohneh<strong>in</strong><br />

nicht entziehen konnten, erkannten<br />

<strong>die</strong> e<strong>in</strong>en. Dass es <strong>in</strong> der<br />

Praxis schon längst ke<strong>in</strong> <strong>Anwalt</strong>smonopol<br />

mehr gab, konstatierten <strong>die</strong> anderen.<br />

Die Liberalisierung war längst<br />

<strong>in</strong> vollem Gange und hatte ihren Ursprung<br />

nicht nur <strong>in</strong> Berl<strong>in</strong>er Amtsstuben,<br />

sondern ebenso <strong>in</strong> Brüssel und<br />

Karlsruhe. So entspr<strong>in</strong>gt das Rechts<strong>die</strong>nstleistungsgesetz<br />

<strong>in</strong> wichtigen Bereichen<br />

ke<strong>in</strong>er fixen Idee des Gesetzgebers,<br />

sondern ist <strong>die</strong> Reaktion auf<br />

12 anwaltsreport 6 / 2007<br />

europäische Entwicklungen und <strong>die</strong><br />

Umsetzung von Vorgaben des Bundesgerichtshofs<br />

und des Bundesverfassungsgerichts.<br />

Im Ziel angelangt, mag über <strong>die</strong>ses Ergebnis<br />

ke<strong>in</strong>e rechte Begeisterung aufkommen.<br />

Aber wirklich unzufrieden<br />

ist auch ke<strong>in</strong>er. Ja, <strong>die</strong> Konkurrenz für<br />

<strong>die</strong> rund 145.000 Rechtsanwält<strong>in</strong>nen<br />

und Rechtsanwälte <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong><br />

wird größer. Ne<strong>in</strong>, das so genannte<br />

<strong>Anwalt</strong>smonopol fällt nicht. Fast<br />

möchte man me<strong>in</strong>en, es sei alles wie<br />

zuvor. Und das nach e<strong>in</strong>er so langen<br />

und mühseligen Strecke.<br />

<strong>Anwalt</strong>smonopol bleibt<br />

Die wichtigste Nachricht für <strong>die</strong> <strong>Anwalt</strong>schaft<br />

lautet: Ihr Rechtsberatungsmonopol<br />

bleibt zum<strong>in</strong>dest <strong>in</strong><br />

den Kernbereichen erhalten. Die Vertretung<br />

vor Gericht bleibt ebenso wie<br />

<strong>die</strong> außergerichtliche Beratung ganz<br />

überwiegend ihre Sache. Die Liberalisierung<br />

hält <strong>sich</strong> <strong>in</strong> verkraftbaren<br />

Grenzen.<br />

Freigegeben wird etwa <strong>die</strong> unentgeltliche,<br />

altruistische Rechtsberatung<br />

im Freundes­ und Familienkreis oder<br />

durch soziale E<strong>in</strong>richtungen. Allerd<strong>in</strong>gs<br />

nur, wenn <strong>die</strong> geme<strong>in</strong>nützigen<br />

Organisationen ihre Rechts<strong>die</strong>nstleistungen<br />

durch oder unter Anleitung<br />

e<strong>in</strong>es Volljuristen erbr<strong>in</strong>gen. Damit<br />

wird es auch <strong>in</strong> Zukunft ke<strong>in</strong>e umfassende<br />

Rechtsberatungsbefugnis<br />

für Fachhochschulabsolventen (Diplom­Wirtschaftsjuristen)<br />

oder Absolventen<br />

des ersten juristischen Examens<br />

geben. Dass <strong>die</strong> <strong>Anwalt</strong>schaft<br />

hierdurch nennenswertes Geschäft<br />

e<strong>in</strong>büßt, steht kaum zu befürchten.<br />

Konkurrenz von Nichtjuristen bekommt<br />

<strong>die</strong> <strong>Anwalt</strong>schaft dort, wo<br />

es <strong>sich</strong> nicht um „echte Rechtsanwendung“<br />

handelt. Tätigkeiten, <strong>die</strong><br />

<strong>sich</strong> etwa im Auff<strong>in</strong>den, der Lektüre,<br />

der Wiedergabe und der bloßen<br />

schematischen Anwendung von<br />

Rechtsnormen erschöpfen, s<strong>in</strong>d nach<br />

der neuen Begriffsdef<strong>in</strong>ition ke<strong>in</strong>e<br />

Rechts<strong>die</strong>nstleistungen. Hier darf je­<br />

dermann ran. Spürbare Folgen für <strong>die</strong><br />

<strong>Anwalt</strong>schaft: Fehlanzeige.<br />

Rechtsberatung als<br />

Nebenleistung<br />

Anders sieht das aus bei der Freigabe<br />

von Rechtsberatung als Nebenleistung.<br />

Diese ist künftig allen Berufsgruppen<br />

erlaubt. Voraussetzung ist<br />

allerd<strong>in</strong>gs, dass <strong>die</strong> Tätigkeit zum Berufsbild<br />

gehört und nicht im Mittelpunkt<br />

des Leistungsangebots steht.<br />

Gestattet ist beispielsweise <strong>die</strong> Testamentsvollstreckung<br />

durch Banken,<br />

<strong>die</strong> projektbezogene baurechtliche<br />

Beratung des Architekten oder <strong>die</strong>


Sanierungs­ und Insolvenzberatung<br />

von Ökonomen. Hier droht tatsächlich<br />

e<strong>in</strong> gutes Stück vom Beratungskuchen<br />

verloren zu gehen. Gut, dass<br />

<strong>die</strong> <strong>Anwalt</strong>schaft überzeugende Argumente<br />

für ihre Leistung hat. Sie müssen<br />

dem Verbraucher allerd<strong>in</strong>gs auch<br />

mitgeteilt werden.<br />

Ebenfalls erlaubt: Die rechtliche Mitgliederberatung<br />

durch Vere<strong>in</strong>e. Das<br />

ist nach geltendem Recht nur berufsständischen<br />

und berufsstandsähnlichen<br />

Vere<strong>in</strong>igungen wie z.B. Gewerkschaften,<br />

Arbeitgeberverbänden<br />

oder Mietervere<strong>in</strong>en gestattet. Jetzt<br />

dürfen auch <strong>die</strong> großen Mitgliederver­<br />

e<strong>in</strong>e, etwa Automobilclubs, Rechtsrat<br />

erteilen. Voraussetzung ist auch hier<br />

e<strong>in</strong>e sachgerechte Beratung durch<br />

Beteiligung e<strong>in</strong>er juristisch qualifizierten<br />

Person. Verboten bleiben Vere<strong>in</strong>igungen<br />

mit Rechts<strong>die</strong>nstleistungen<br />

als Hauptzweck.<br />

Ke<strong>in</strong>e gravierenden Änderungen ergeben<br />

<strong>sich</strong> beim Inkassogeschäft. Es<br />

fällt vollständig unter den Anwendungsbereich<br />

des RDG. Wer also<br />

e<strong>in</strong>e Forderung nur zur E<strong>in</strong>ziehung<br />

erwerben will, ohne das wirtschaftliche<br />

Risiko zu tragen, muss <strong>sich</strong> bei<br />

der Landesjustizverwaltung registrieren<br />

lassen. Der Vollerwerb e<strong>in</strong>er<br />

RECHTSDIENSTLEISTuNG<br />

Forderung (Forderungskauf) ist h<strong>in</strong>gegen<br />

auch ohne e<strong>in</strong>e Registrierung<br />

zulässig. Damit bleiben Forderungen<br />

schnell und leicht übertragbar, was sie<br />

weiterh<strong>in</strong> als Ref<strong>in</strong>anzierungs<strong>in</strong>strument<br />

nutzbar macht.<br />

Grünes Licht für anwaltliche<br />

Verrechnungsstellen<br />

Die gute Nachricht für Anwälte <strong>in</strong><br />

<strong>die</strong>sem Zusammenhang: Sie dürfen<br />

ihre Honorarforderungen künftig zu<br />

E<strong>in</strong>ziehungszwecken abtreten oder an<br />

Dritte veräußern. Der Mandant muss<br />

dem nach vorheriger Aufklärung ausdrücklich<br />

schriftlich zustimmen. Der<br />

Vorteil: Das gesamte zeitaufwändige<br />

und kosten<strong>in</strong>tensive Forderungsmanagement<br />

der Kanzlei kann künftig<br />

vollständig von der Deutschen <strong>Anwalt</strong>lichen<br />

Verrechnungsstelle (AnwVS)<br />

<strong>in</strong> Köln erledigt werden.<br />

Ke<strong>in</strong>e nennenswerten Änderungen<br />

br<strong>in</strong>gt das RDG bei der Prozessvertretung<br />

vor Gericht. Anders als das<br />

Rechtsberatungsgesetz beschränkt<br />

<strong>sich</strong> das RDG auf <strong>die</strong> außergerichtlichen<br />

Rechts<strong>die</strong>nstleistungen. Die<br />

forensische Tätigkeit bleibt <strong>in</strong> den<br />

Verfahrensordnungen geregelt, deren<br />

Voraussetzungen für <strong>die</strong> Prozessvertretung<br />

angeglichen werden. Dort,<br />

wo bisher <strong>Anwalt</strong>szwang bestand,<br />

wird das auch weiterh<strong>in</strong> so bleiben.<br />

Wer nicht zur Prozessvertretung befugt<br />

ist, kann allerd<strong>in</strong>gs künftig vom<br />

Gericht als Beistand <strong>in</strong> der Gerichtsverhandlung<br />

zugelassen werden.<br />

Übrigens: Auch beim RDG ist nach<br />

der Reform vor der Reform. Die Erweiterung<br />

der beruflichen Zusammenarbeitsmöglichkeiten<br />

von Rechtsanwälten<br />

mit Angehörigen anderer<br />

Berufe, im Gesetzentwurf der Bundesregierung<br />

noch ausdrücklich vorgesehen,<br />

ist vorerst vom Tisch. Allerd<strong>in</strong>gs<br />

hat Bundesjustizm<strong>in</strong>ister<strong>in</strong><br />

Zypries bereits signalisiert, das Thema<br />

<strong>in</strong> naher Zukunft wieder aufzugreifen.<br />

6 / 2007 anwaltsreport 13


WERBuNG<br />

Sehen und gesehen werden<br />

Nicht jeder <strong>Anwalt</strong> kann es <strong>sich</strong> leisten,<br />

se<strong>in</strong> Büro <strong>in</strong> 1a­Innenstadtlagen<br />

aufzuschlagen. Viele <strong>Anwalt</strong>sbüros<br />

liegen zudem <strong>in</strong> höheren Stockwerken<br />

oder verw<strong>in</strong>kelten Bürokomplexen. Da<br />

fällt es nicht gerade leicht, Passanten<br />

und Laufkundschaft auf den Kanzleisitz<br />

aufmerksam zu machen. Genau vor <strong>die</strong>sem<br />

Problem standen auch <strong>die</strong> Rechtsanwälte<br />

Peter Weber und Stefan Below.<br />

Beide betreiben am Oberhausener Centro­E<strong>in</strong>kaufsmarkt<br />

e<strong>in</strong>e Kanzlei und<br />

wollten ihre Kanzleiräume optisch besser<br />

<strong>sich</strong>tbar machen. „Anfänglich haben<br />

wir über eBay e<strong>in</strong>en Neon­Paragraphen<br />

bestellt. Nach nur 14 Tagen<br />

waren 2 von 4 Geräten kaputt“ er<strong>in</strong>nert<br />

<strong>sich</strong> Stefan Below. Doch <strong>die</strong> beiden Anwälte<br />

gaben nicht auf. „Mach uns doch<br />

e<strong>in</strong>mal e<strong>in</strong>en Paragraphen mit der neuen<br />

LED­Technik“, sprach Below e<strong>in</strong>en<br />

Mandanten aus der Elektro<strong>in</strong>dustrie an.<br />

Und der machte <strong>sich</strong> tatsächlich an <strong>die</strong><br />

Arbeit. Das Resultat überzeugte <strong>die</strong> An­<br />

1 anwaltsreport 6 / 2007<br />

wälte Below und Weber so sehr, dass sie<br />

<strong>die</strong> LED­Paragraphen nicht nur <strong>in</strong> ihre<br />

eigenen Bürofenster stellten, sondern<br />

gleich auch noch e<strong>in</strong>e Firma namens<br />

JUR­LED GbR gegründet haben, <strong>die</strong><br />

<strong>die</strong> LED­Paragraphen seither vertreibt.<br />

Ins rechte Licht rücken<br />

Auch andere Freiberufler machen zunehmend<br />

gern über Leuchtreklame auf<br />

<strong>sich</strong> aufmerksam. So f<strong>in</strong>det man <strong>in</strong> vielen<br />

Fenstern von Zahnarztpraxen leuchtende<br />

Zähne oder ganze Gebisse, <strong>die</strong><br />

Patienten anziehen soll. Mit dem hochwertigen<br />

Paragraphen­Display <strong>in</strong> moderner<br />

LED­Technik können nunmehr<br />

auch Rechtsanwälte gezielt ihre Kanzleien<br />

<strong>in</strong>s rechte Licht rücken. Das Paragraphen­Display,<br />

das für den Fenster<strong>in</strong>nenbereich<br />

konzipiert wurde (stehend<br />

oder hängend), ist wahlweise mit blauen<br />

oder weißen Leuchtioden bestückt. Diese<br />

leuchten bei Tag und Nacht erheb­<br />

lich heller als herkömmliche Displays<br />

und s<strong>in</strong>d bis zu 100 Meter weit <strong>sich</strong>tbar.<br />

„Die Paragraphen haben e<strong>in</strong>e unglaubliche<br />

Leuchtkraft“, freut <strong>sich</strong> Stefan Below<br />

und fügt h<strong>in</strong>zu: „Das ist vor allem<br />

abends super. Und <strong>in</strong> der W<strong>in</strong>terzeit<br />

macht <strong>sich</strong> <strong>die</strong> LED­Technik besonders<br />

bezahlt, weil es früh dämmert“.<br />

Bei Tag und bei Nacht<br />

Zur Inbetriebnahme ist ke<strong>in</strong>e besondere<br />

Installation notwendig, da das Display<br />

an jeder Steckdose angeschlosssen<br />

werden kann. Im Lieferumfang enthalten<br />

s<strong>in</strong>d zwei Standfüße zum Aufstellen<br />

des Paragraphenzeichens, sowie zwei<br />

Ketten, <strong>die</strong> alternativ auch das Aufhängen<br />

ermöglichen. Das Paragraphendisplay<br />

ist nicht nur hochwertig verarbeitet,<br />

sondern e<strong>in</strong>e echte Innovation für<br />

Rechtsanwaltskanzleien, da es von Juristen<br />

für Juristen entwickelt wurde. Das<br />

Leuchtdisplay der Paragraphen <strong>in</strong> LED­<br />

Technik hat e<strong>in</strong>e Höhe von 46 cm und<br />

e<strong>in</strong>e Breite von 35 cm bei e<strong>in</strong>em Gewicht<br />

von 3 Kg.<br />

Ger<strong>in</strong>ger Energieverbrauch<br />

Ebenso garantiert <strong>die</strong> <strong>in</strong>novative LED­<br />

Techik e<strong>in</strong>en äußerst ger<strong>in</strong>gen Energieverbrauch<br />

bei absoluter Wartungsfreiheit<br />

und vergleichsweise langer<br />

Lebensdauer. Der Preis liegt aktuell bei<br />

149 Euro zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer<br />

pro Stück.<br />

L<strong>in</strong>kh<strong>in</strong>weis:<br />

JuR-LED GbR<br />

www.jur-led.de<br />

Rechtsanwälte Weber & Below<br />

www.centro-anwaelte.de


Lockerer Rechtsrat im Café hat<br />

juristisches Nachspiel<br />

Der Unternehmensberater Michael<br />

Germ aus Duisburg hat mit se<strong>in</strong>er<br />

Germconsult GmbH & Co. KG<br />

vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf<br />

e<strong>in</strong>e schwere Schlappe h<strong>in</strong>nehmen<br />

müssen. Er hatte <strong>die</strong> Idee, rechtsuchenden<br />

Bürgern <strong>die</strong> Angst vor dem<br />

Gang zum <strong>Anwalt</strong> zu nehmen und ihnen<br />

<strong>in</strong> e<strong>in</strong>em öffentlichen Café e<strong>in</strong>e<br />

erste Rechtsberatung für e<strong>in</strong>e Pauschale<br />

von 20 € anzubieten. Doch<br />

das Werbematerial und <strong>die</strong> Art der<br />

Durchführung fiel vor Gericht glatt<br />

durch: Sowohl das Landgericht Duisburg<br />

(Az.: 21 O 489/06) wie auch das<br />

Oberlandesgericht Düsseldorf (Az.: I<br />

– 20 U 54/07) untersagten ihm und<br />

dem vor Ort beratenden <strong>Anwalt</strong> Werbung<br />

und Durchführung im vorläufigen<br />

Rechtsschutzverfahren.<br />

Entgeltliche<br />

Mandantenvermittlung<br />

„Coffee and Law Günstiger Rat“ heißt<br />

es auf dem umstrittenen Werbeflyer.<br />

Dort s<strong>in</strong>d zwei Damen zu sehen,<br />

nämlich Betty aus Kle<strong>in</strong>kleckersdorf,<br />

<strong>die</strong> Zaudernde, und Tanja aus Duisburg,<br />

e<strong>in</strong>e strahlende Blond<strong>in</strong>e. Betty<br />

hat offen<strong>sich</strong>tlich Hemmungen, mit<br />

ihrem Rechtsproblem zum <strong>Anwalt</strong> zu<br />

gehen. Denn: „In e<strong>in</strong>er Kanzlei muss<br />

man erst vorher e<strong>in</strong>en festen Term<strong>in</strong><br />

vere<strong>in</strong>baren“, heißt es <strong>in</strong> der Werbung<br />

– und weiter: „Und wer weiß,<br />

was das dann kostet?! Wahrsche<strong>in</strong>lich<br />

verstehe ich <strong>die</strong> juristischen Fachausdrücke<br />

sowieso nicht...und h<strong>in</strong>terher<br />

ist alles nur noch komplizierter. Und<br />

ich b<strong>in</strong> so schlau wie vorher“. Die Lösung:<br />

„Sie brauchen ke<strong>in</strong>e umständliche<br />

Beratung, sondern e<strong>in</strong>fach nur<br />

e<strong>in</strong>e Antwort auf e<strong>in</strong>e Frage? Dann<br />

kommen Sie zu Coffee and Law“.<br />

Tanja aus Duisburg macht laut Flyer<br />

alles richtig. „Da gehe ich e<strong>in</strong>fach<br />

so <strong>in</strong>s Café und werde me<strong>in</strong>e Frage<br />

los. Und dazu gibt´s auch noch<br />

e<strong>in</strong>e Tasse Kaffee. Das kostet nur<br />

€ 20,00 und ich muss nicht gleich<br />

etwas unterschreiben. Die sprechen<br />

me<strong>in</strong>e Sprache; da verstehe ich alles<br />

richtig...und e<strong>in</strong>e klare Empfehlung,<br />

ob und was zu tun ist, bekomme<br />

ich auch.“ Darunter bef<strong>in</strong>det <strong>sich</strong><br />

der Ort des Cafés und der H<strong>in</strong>weis,<br />

dass dort jeden Freitag von 12­15 Uhr<br />

der Ratgeber, „Rechtsanwalt XY e<strong>in</strong>fach<br />

anders“ wartet und dann an den<br />

Coffee & Law Tisch kommt. Wie das<br />

Landgericht Duisburg feststellte, hat<br />

der Rechtsanwalt dann an dem fraglichen<br />

Freitag m<strong>in</strong>destens 12 Mandanten<br />

beraten und 7 davon an andere<br />

Kanzleien weitervermittelt. Dabei<br />

soll es <strong>sich</strong> um 10 Duisburger Kanzleien<br />

handeln, <strong>die</strong> der Germconsult<br />

50 € für <strong>die</strong> Vermittlung zahlen sollten.<br />

Dar<strong>in</strong> erkannte das LG Duisburg<br />

wie später auch das OLG Düsseldorf<br />

e<strong>in</strong>en Verstoß gegen das gesetzliche<br />

Verbot entgeltlicher Mandantenvermittlung.<br />

Charakter e<strong>in</strong>er<br />

Werbeveranstaltung<br />

In der anwaltlichen Beratung <strong>in</strong><br />

e<strong>in</strong>em Café sieht das Oberlandesgericht<br />

Düsseldorf im konkreten Fall<br />

zudem Verstöße gegen das UWG und<br />

das anwaltliche Berufsrecht – und das<br />

<strong>in</strong> mehrfacher H<strong>in</strong><strong>sich</strong>t. Es gehe hier<br />

nicht alle<strong>in</strong> um Rechtsberatung. Mit<br />

der Veranstaltung sollten „vielmehr<br />

auch, wenn nicht <strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie Mandanten<br />

für e<strong>in</strong>e weitergehende, vertiefende<br />

Beratung gewonnen werden,<br />

was ihr den Charakter e<strong>in</strong>er Werbeveranstaltung<br />

verleiht“, so <strong>die</strong> Begründung<br />

des Gerichts. Weiter heißt es<br />

sodann <strong>in</strong> den Entscheidungsgründen:<br />

„Dem ausdrücklichen Vortrag<br />

der Antragsgegner zu 2. zufolge sollen<br />

nämlich vor allem Interessenten<br />

angesprochen werden, <strong>die</strong> e<strong>in</strong>e gewisse<br />

Scheu vor dem Betreten e<strong>in</strong>er<br />

<strong>Anwalt</strong>skanzlei haben und <strong>die</strong> daher<br />

nicht ohne weiteres als anwaltliche<br />

Mandanten gewonnen werden können.<br />

Diesen Personen soll im Café<br />

und <strong>in</strong> der damit verbundenen lockeren<br />

Atmosphäre e<strong>in</strong>e Erstberatung<br />

geboten werden. Dass <strong>die</strong>se Rechtsberatung<br />

<strong>in</strong> den weitaus meisten Fällen<br />

nicht abschließend se<strong>in</strong> kann,<br />

liegt nach den Umständen ihrer Erteilung<br />

auf der Hand und ist Grundlage<br />

des Konzepts der Antragsgegner<strong>in</strong>.<br />

So fehlt <strong>in</strong> dem Café naturgemäß<br />

schon <strong>die</strong> sachliche Ausstattung, über<br />

<strong>die</strong> e<strong>in</strong>e <strong>Anwalt</strong>skanzlei regelmäßig<br />

verfügt und <strong>die</strong> für e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>gehende<br />

BERuFSRECHT<br />

Beratung hilfreich, wenn nicht unerlässlich<br />

ist. Zudem besteht wegen<br />

der wartenden Interessenten, deren<br />

Zahl nicht über e<strong>in</strong>e Term<strong>in</strong>vere<strong>in</strong>barung<br />

steuerbar ist, e<strong>in</strong> sehr enger<br />

zeitlicher Rahmen für <strong>die</strong> e<strong>in</strong>zelne<br />

Beratung. Die Antragsgegner<strong>in</strong> zu 2.<br />

nennt selbst <strong>in</strong> der Berufungsbegründung<br />

e<strong>in</strong>en zeitlichen Rahmen von<br />

15 M<strong>in</strong>uten, was schon kaum zur bloßen<br />

Schilderung des Problems durch<br />

den Rechtsuchenden e<strong>in</strong>schließlich<br />

etwaiger Nachfragen des Rechtsanwalts,<br />

geschweige denn zur erforderlichen<br />

Rechtsberatung ausreichen<br />

wird“, so das Gericht.<br />

Öffentliche Fließbandberatung<br />

Des weiteren monieren <strong>die</strong> Düsseldorfer<br />

Richter <strong>die</strong> Zielrichtung der<br />

Beratung <strong>in</strong> dem Café. „Diese Umstände<br />

e<strong>in</strong>er öffentlichen Fließbandberatung<br />

<strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Café lassen e<strong>in</strong>e<br />

<strong>in</strong>s E<strong>in</strong>zelne gehende Beratung ausgeschlossen<br />

ersche<strong>in</strong>en. Etwas anderes<br />

ist nach dem Veranstaltungskonzept<br />

auch nicht beab<strong>sich</strong>tigt. Vielmehr soll<br />

6 / 2007 anwaltsreport<br />

1


BERuFSRECHT<br />

den Interessenten bei fortbestehendem<br />

Beratungsbedarf <strong>die</strong> Möglichkeit<br />

geboten werden, e<strong>in</strong>en Rechtsanwalt<br />

vermittelt zu bekommen. Nach dem<br />

ausdrücklichen Vortrag der Antragsgegner<strong>in</strong><br />

zu 2. <strong>in</strong> der Berufungsbegründung<br />

soll <strong>die</strong> Veranstaltung (nur)<br />

der Klärung der Frage <strong>die</strong>nen, ob für<br />

das Problem des Rechtsuchenden <strong>die</strong><br />

E<strong>in</strong>schaltung e<strong>in</strong>es Rechtsanwalts<br />

s<strong>in</strong>nvoll ist“, schreibt das Gericht<br />

und kommt zu der Schlussfolgerung:<br />

„E<strong>in</strong>e <strong>in</strong>haltliche Rechtsberatung <strong>in</strong><br />

nennenswerter Tiefe ist damit von<br />

vornhere<strong>in</strong> gar nicht beab<strong>sich</strong>tigt. Zu<br />

e<strong>in</strong>er Weiterverweisung wird es aufgrund<br />

der beschriebenen Umstände<br />

e<strong>in</strong>er im Café allenfalls sehr e<strong>in</strong>geschränkt<br />

möglichen Beratung <strong>in</strong> den<br />

weitaus meisten Fällen kommen. Das<br />

stellt gerade den H<strong>in</strong>tergrund dar, vor<br />

dem <strong>sich</strong> an dem Projekt e<strong>in</strong>e Vielzahl<br />

von Rechtsanwälten beteiligt<br />

haben, <strong>die</strong> selbst nicht an der Beratung<br />

im Café teilnehmen, sondern<br />

als empfohlene Rechtsanwälte für <strong>die</strong><br />

weitergehende, dann nicht mehr im<br />

Café, sondern <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Rechtsanwaltskanzlei<br />

unter „normalen“ Umständen<br />

stattf<strong>in</strong>denden Beratung zur Verfügung<br />

stehen. Dies verdeutlicht den<br />

Charakter der Veranstaltung als e<strong>in</strong>er<br />

solchen, <strong>die</strong> auf <strong>die</strong> Umwerbung und<br />

Gew<strong>in</strong>nung von Mandanten gerichtet<br />

ist, <strong>die</strong> ansonsten Hemmungen hät­<br />

1 anwaltsreport 6 / 2007<br />

ten, unmittelbar e<strong>in</strong>e <strong>Anwalt</strong>skanzlei<br />

aufzusuchen“.<br />

Zu lockere Atmosphäre<br />

Insgesamt werde damit der werbende<br />

Charakter der Rechtsberatung<br />

verschleiert – <strong>die</strong>s auch mittels der<br />

„Schaffung e<strong>in</strong>er lockeren Atmosphäre<br />

<strong>in</strong> e<strong>in</strong>em öffentliche Café“. Gerade<br />

bei <strong>in</strong> rechtlichen Fragen unerfahrenen<br />

Personen sei <strong>die</strong> Vorstellung<br />

verbreitet, „dass es auf jede rechtliche<br />

Frage e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>fache, klare und e<strong>in</strong>deutige<br />

Antwort gebe“. Die Beratungs<strong>in</strong>teressenten<br />

würden deshalb zunächst<br />

auch nicht erkennen, dass <strong>die</strong> Café­<br />

Beratung „<strong>in</strong> den meisten Fällen nahezu<br />

zwangsläufig zu der Empfehlung<br />

führen wird, <strong>sich</strong> e<strong>in</strong>gehender,<br />

dann eben doch <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Rechtsanwaltskanzlei<br />

beraten zu lassen“, betont<br />

das OLG Düsseldorf.<br />

Verschwiegenheitspflicht verletzt<br />

Das Gericht geht sodann davon aus,<br />

dass der <strong>in</strong> dem Café beratende <strong>Anwalt</strong><br />

se<strong>in</strong>e Fürsorgepflichten gegenüber<br />

den Mandanten im H<strong>in</strong>blick<br />

auf <strong>die</strong> Vertraulichkeit der Beratung<br />

verletzt habe. Zwar wüssten <strong>die</strong> Mandanten,<br />

dass an den Nachbartischen<br />

mitgehört werden könne. Insoweit sei<br />

von e<strong>in</strong>em E<strong>in</strong>verständnis mit <strong>die</strong>ser<br />

Art der Beratung und den Bee<strong>in</strong>trächtigungen<br />

der Verschwiegenheitspflicht<br />

auszugehen. Da <strong>sich</strong> <strong>die</strong><br />

Veranstaltung aber gerade an unerfahrene<br />

Interessenten richte, denen <strong>die</strong><br />

anwaltliche Verschwiegenheitspflicht<br />

nicht so bewusst sei, bestehe für den<br />

<strong>Anwalt</strong> <strong>die</strong> Fürsorgepflicht, „se<strong>in</strong>en<br />

Mandanten gegen leichtfertige Kundbarmachungen<br />

von Beratungsgegenständen<br />

zu bewahren“.<br />

Fortsetzung folgt<br />

Rechtsanwalt und Notar Uwe Tegtmeyer,<br />

der <strong>die</strong> e<strong>in</strong>stweilige Verfügung<br />

gegen <strong>die</strong> Germconsult und den vor<br />

Ort im Café Museum <strong>in</strong> Duisburg<br />

beratenden <strong>Anwalt</strong> beantragt hatte,<br />

erklärte dazu gegenüber dem <strong>Anwalt</strong>sreport:<br />

„Das Oberlandesgericht<br />

Düsseldorf hat nicht generell <strong>die</strong> Aussage<br />

getroffen, dass es ke<strong>in</strong>e Rechtsberatung<br />

<strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Café oder Restaurant<br />

geben dürfe. Das Gericht hat allerd<strong>in</strong>gs<br />

erhebliche Bedenken dagegen<br />

geäußert, wie das im konkreten Fall<br />

umgesetzt wurde“. Nach An<strong>sich</strong>t von<br />

Rechtsanwalt Tegtmeyer trage allerd<strong>in</strong>gs<br />

jeder <strong>Anwalt</strong> <strong>die</strong> Verantwortung<br />

gegenüber se<strong>in</strong>en Mandanten, e<strong>in</strong> ungestörtes<br />

Klima und Umfeld zu schaffen,<br />

um <strong>in</strong> Ruhe Rechtsrat erteilen<br />

zu können. Schließlich sei jeder <strong>Anwalt</strong><br />

Organ der Rechtspflege und sollte<br />

<strong>die</strong> Justiz von daher auch angemessen<br />

vertreten. Auch habe er nichts<br />

dagegen, wenn Kollegen e<strong>in</strong>en abgeschlossenen<br />

Raum anmieten und dort<br />

e<strong>in</strong>en Vortrag mit rechtlichem H<strong>in</strong>tergrund<br />

vor Mandanten hielten. Aber<br />

der konkrete Streitfall gehe erheblich<br />

darüber h<strong>in</strong>aus. „Im Mittelalter“, so<br />

Tegtmeyer, „gehörte es auf den Jahrmärkten<br />

zur allgeme<strong>in</strong>en Gaudi, <strong>sich</strong><br />

öffentlich <strong>die</strong> Zähne ziehen zu lassen.<br />

Rechtsberatung <strong>in</strong> der Neuzeit sollte<br />

dagegen diskret stattf<strong>in</strong>den – ohne exhibitionistische<br />

Elemente“. So sei es<br />

im konkreten Fall möglich gewesen,<br />

dass an den Nachbartischen das Gespräch<br />

zwischen <strong>Anwalt</strong> und Mandant<br />

habe mitgehört werden können.<br />

Wäre es <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em der Gespräche zum<br />

Beispiel um e<strong>in</strong>e delikate Steuerstrafsache<br />

gegangen, hätte <strong>sich</strong> der Mandant<br />

mit der Frage „Muss ich mich<br />

der Staatsanwaltschaft stellen?“ möglicherweise<br />

selbst ans Messer geliefert.<br />

Das sahen <strong>die</strong> Gerichte im e<strong>in</strong>stweiligen<br />

Verfügungsverfahren genauso.<br />

Im Hauptsacheverfahren geht der Fall<br />

nun <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e neue Runde.


KANZLEI<br />

<strong>Anwalt</strong>liche Verrechnungsstellen zulässig<br />

Nachdem <strong>die</strong> Deutsche <strong>Anwalt</strong>liche<br />

Verrechnungsstelle AG (AnwVS)<br />

im Frühjahr 2005 e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>gabe<br />

beim Bundesm<strong>in</strong>isterium der Justiz<br />

gemacht hatte, das anwaltliche Berufsrecht<br />

im S<strong>in</strong>ne der Zulässigkeit<br />

anwaltlicher Verrechnungsstellen zu<br />

ändern, hat der Bundestag mit dem<br />

Gesetz zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts<br />

am 11.10.2007 <strong>die</strong>sen<br />

Gedanken aufgegriffen und § 49b Absatz<br />

4 BRAO geändert; der Bundesrat<br />

hat <strong>die</strong>sem Ergebnis am 9.11.2007<br />

zugestimmt. Somit wird <strong>die</strong> Abtretung<br />

an anwaltliche Verrechnungsstellen<br />

zulässig, wenn der Mandant<br />

e<strong>in</strong>willigt und über <strong>die</strong> mit der Abtretung<br />

verbundenen Informationspflichten<br />

unterrichtet wird. Zusätzlich<br />

hat der Gesetzgeber bestimmt,<br />

dass <strong>die</strong>se Änderung der BRAO bereits<br />

am Tag nach Verkündung des<br />

Gesetzes <strong>in</strong> Kraft treten soll.<br />

Wozu brauchen Anwälte e<strong>in</strong>e<br />

Verrechnungsstelle?<br />

Außenstände und Forderungsausfälle<br />

reduzieren<br />

Zunächst e<strong>in</strong>mal ist festzuhalten,<br />

dass für <strong>die</strong> meisten Anwälte der Forderungse<strong>in</strong>zug<br />

für Mandanten e<strong>in</strong>e<br />

echte Kernkompetenz darstellt. Ob<br />

das konsequente Beitreiben eigener<br />

Honorarforderungen gegen Mandanten<br />

auch zu <strong>die</strong>sen Kernkompetenzen<br />

gehört, darf zum<strong>in</strong>dest h<strong>in</strong>terfragt<br />

werden. Das Soldan Institut<br />

hat ermittelt, dass <strong>die</strong> Forderungsausfälle<br />

bei Anwälten ca. 8 - 12 %<br />

des Honorarumsatzes betragen. Das<br />

liegt deutlich über den Werten <strong>in</strong> anderen<br />

Branchen. Die offenen Posten<br />

betragen häufig 30 % oder mehr<br />

des Jahresumsatzes. Auch das s<strong>in</strong>d<br />

überdurchschnittliche Werte. Häufig<br />

scheuen <strong>sich</strong> Anwälte aus Angst<br />

vor Mandatsverlust davor, gegen<br />

ihre Mandanten vorzugehen. Das ist<br />

nachvollziehbar, hilft aber nicht, Außenstände<br />

oder Forderungsverluste<br />

zu reduzieren. Vielmehr kommt es<br />

darauf an, e<strong>in</strong>en geeigneten Weg zu<br />

f<strong>in</strong>den zwischen Nach<strong>sich</strong>tigkeit gegenüber<br />

den Mandanten und der notwendigen<br />

Konsequenz bei der Forderungsdurchsetzung.<br />

Wir glauben,<br />

dass Verrechnungsstellen hier geeignet<br />

s<strong>in</strong>d, das Mandat vor unnötigen<br />

Belastungen zu schützen. Der <strong>Anwalt</strong><br />

sollte dabei vor Vertragsschluss darauf<br />

achten, ob se<strong>in</strong> Vertragspartner ihm<br />

echtes Factor<strong>in</strong>g (d.h. mit Delkredereübernahme)<br />

oder unechtes Factor<strong>in</strong>g<br />

(d.h. Rückgabe der Forderung<br />

nach x Tagen) anbietet. Das unechte<br />

Factor<strong>in</strong>g ist unserer Sicht für Anwälte<br />

ungeeignet.<br />

Starke Partner für Anwälte bei Forderungen<br />

gegen Rechtsschutzver<strong>sich</strong>erungen<br />

Bei Rechtsschutzver<strong>sich</strong>erungen geht<br />

es nicht um <strong>die</strong> Bonität. Es geht häufig<br />

genug darum, dass der <strong>Anwalt</strong> <strong>die</strong><br />

ihm zustehenden Gebühren nicht erhält.<br />

Zahlt e<strong>in</strong>e Rechtsschutzver<strong>sich</strong>erung<br />

nicht, steht am Ende <strong>die</strong> Frage,<br />

ob man wegen e<strong>in</strong>er 0,2 Gebühr<br />

den Klageweg beschreitet oder <strong>die</strong><br />

Forderung ausbucht. Aus Effizienzgründen<br />

ersche<strong>in</strong>t das Ausbuchen der<br />

Forderung geboten. Hier können Verrechnungsstellen<br />

helfen. Es ist deren<br />

Kerngeschäft, auch <strong>die</strong> letzten 50,-<br />

Euro durchzusetzen.<br />

Absatzf<strong>in</strong>anzierung ermöglichen<br />

Bei privaten Debitoren ist <strong>die</strong> Kanzlei<br />

Bank, <strong>in</strong>dem sie Ratenzahlung abschließt,<br />

deren Überwachung und<br />

Verbuchung sehr aufwändig und leider<br />

gelegentlich auch vergeblich ist.<br />

Verrechnungsstellen teilen Anwälten<br />

bei Mandatsannahme mit, ob e<strong>in</strong>e<br />

Rechnung angekauft werden kann<br />

und übernehmen <strong>die</strong> Ratenzahlungsvere<strong>in</strong>barung<br />

mit den Mandanten.<br />

Erfolgreiche Kanzleien beim Wachstum<br />

begleiten<br />

Für stark wachsende oder spezialisierte<br />

Kanzleien stellt <strong>sich</strong> darüber h<strong>in</strong>aus<br />

<strong>die</strong> Frage, ob sie weiteres Personal<br />

zur Rechnungsverfolgung oder<br />

–durchsetzung vorhalten oder <strong>die</strong>ses<br />

gew<strong>in</strong>nbr<strong>in</strong>gender bei der Mandatsbearbeitung<br />

e<strong>in</strong>setzen wollen. Die Erfahrung<br />

zeigt, dass gerade <strong>in</strong> Wachstumsphasen<br />

der Mandatsbearbeitung<br />

größeres Gewicht geschenkt wird als<br />

dem eigenen Forderungse<strong>in</strong>zug. Das<br />

birgt unternehmerische Risiken und<br />

schafft e<strong>in</strong>e erhebliche Abhängigkeit<br />

vom eigenen Personal. Wie sehr <strong>sich</strong><br />

Verrechnungsstellen bei Anwälten<br />

durchsetzen, wird letztlich der Markt<br />

entscheiden.<br />

Deutsche <strong>Anwalt</strong>liche<br />

Verrechnungsstelle AG<br />

Jan Pieper<br />

Mitglied des Vorstands<br />

Gustav-He<strong>in</strong>emann-Ufer 58<br />

50968 Köln<br />

Tel.: 0221 / 99 384 - 300<br />

Fax: 0221 / 99 384 - 333<br />

Internet: www.anwvs.de<br />

E-Mail: jan.pieper@anwvs.de<br />

6 / 2007 anwaltsreport<br />

17


KANZLEIKETTEN<br />

Langer Rechtsstreit unter Anwälten<br />

Wer <strong>sich</strong> <strong>die</strong>ser Tage unter www.<br />

juraxx.de über <strong>die</strong> neuesten<br />

Entwicklungen der <strong>in</strong> f<strong>in</strong>anzielle<br />

Schieflage geratenen Kanzleikette<br />

juraXX <strong>in</strong>formieren möchte, wird bis<br />

auf weiteres vertröstet. „Hier ensteht<br />

<strong>in</strong> Kürze e<strong>in</strong>e neue Internetpräsenz“<br />

heißt es nur. Fündig wird man dagegen<br />

auf den Seiten www.schneider­legal.de.<br />

Das ist <strong>die</strong> Internetpräsenz des<br />

Frankfurter Rechtsanwalts Michael C.<br />

Schneider, der schwerpunktmäßig im<br />

Wirtschaftsstrafrecht tätig ist. Und <strong>in</strong><br />

dessen Lebenslauf f<strong>in</strong>det <strong>sich</strong> als letzter<br />

Punkt der H<strong>in</strong>weis „Seit 2007 Betreuung<br />

der juraXX­Geschädigten“.<br />

Interessengeme<strong>in</strong>schaft<br />

gegründet<br />

Laut e<strong>in</strong>em Bericht <strong>in</strong> der FAZ haben<br />

<strong>sich</strong> m<strong>in</strong>destens 14 von ehemals rund<br />

150 juraXX­Rechtsanwälten zusammengeschlossen,<br />

um ihre rechtlichen<br />

Interessen gegen <strong>die</strong> juraXX­GmbH,<br />

<strong>die</strong> <strong>sich</strong> <strong>in</strong> der Insolvenz bef<strong>in</strong>det, geltend<br />

zu machen. Sie verfolgen dabei<br />

nicht nur zivilrechtliche Ansprüche,<br />

sondern sehen das ehemalige Management<br />

auch <strong>in</strong> der strafrechtlichen Verantwortung.<br />

Laut Pressebericht bereitet<br />

Strafverteidiger Schneider e<strong>in</strong>e<br />

weitere Strafanzeige gegen Gründer<br />

Eugen Boss vor, <strong>in</strong> welcher den Strafverfolgungsbehörden<br />

zusätzliche Details<br />

bekannt gemacht werden sollen.<br />

Insolvenzverschleppung<br />

vorgeworfen<br />

Welche das s<strong>in</strong>d, ließ <strong>die</strong> Gruppe der<br />

„geschädigten“ Anwälte <strong>in</strong> der Öffentlichkeit<br />

bislang nur andeuten. Im<br />

Kern geht es jedoch um den Vorwurf,<br />

dass Rechtsanwalt Eugen Boss den Insolvenzantrag<br />

schon wesentlich früher<br />

hätte stellen müssen und zudem<br />

neu e<strong>in</strong>getretenen juraXX­Anwälten<br />

h<strong>in</strong><strong>sich</strong>tlich der f<strong>in</strong>anziellen Schieflage<br />

ke<strong>in</strong>en re<strong>in</strong>en We<strong>in</strong> e<strong>in</strong>geschenkt<br />

habe, so dass <strong>die</strong>se <strong>sich</strong> nichts ahnend<br />

an e<strong>in</strong>em maroden Unternehmen beteiligt<br />

hätten. In e<strong>in</strong>em Schreiben an<br />

<strong>die</strong> Presse, das dem <strong>Anwalt</strong>sreport vorliegt,<br />

äußert <strong>sich</strong> e<strong>in</strong> ehemaliger juraXXler<br />

unter anderem wie folgt:<br />

„...Im Unternehmen herrschte e<strong>in</strong>e<br />

Politik von „Zuckerbrot und Peitsche“.<br />

Internen Kritikern wurde unverhohlen<br />

mit Kündigung und sofortigem<br />

1 anwaltsreport 6 / 2007<br />

Rausschmiss gedroht. Die Anwälte<br />

solidarisierten <strong>sich</strong> (...) untere<strong>in</strong>ander<br />

und stellten <strong>die</strong> Geschäftsführung im<br />

März/April 2007 vor <strong>die</strong> Wahl, dass<br />

schnell e<strong>in</strong>schneidende Maßnahmen<br />

zur Rettung des Unternehmens ergriffen<br />

werden müssten, ansonsten werde<br />

es <strong>in</strong> der Tat e<strong>in</strong>e „Massenflucht“ der<br />

Anwälte und damit den Zusammenbruch<br />

des Unternehmens geben. Diese<br />

„Massenflucht“ entstand nicht etwa<br />

aus Trotz und Mutwilligkeit, sondern<br />

aus purer persönlicher existenzieller<br />

Not heraus: So zahlte <strong>die</strong> GmbH<br />

schon im Februar 2007 <strong>die</strong> Honorare<br />

für Januar 2007 nicht mehr an <strong>die</strong> Anwälte<br />

aus – so g<strong>in</strong>g es fort im März, im<br />

April, Mai und bis zum heutigen Tag.<br />

Die Anwälte wurden quasi „ausgehungert“<br />

– <strong>die</strong>se konnten gar nicht anders,<br />

als <strong>sich</strong> nach alternativen Jobangeboten<br />

umzusehen. Dass somit <strong>die</strong> Motivation<br />

und damit auch <strong>die</strong> Umsätze<br />

e<strong>in</strong>brachen, bedarf wohl ke<strong>in</strong>er besonderen<br />

Erklärung...“<br />

Existenzielle Sorgen<br />

Der Verfasser des Schreibens, der<br />

<strong>die</strong>ses an mehrere Me<strong>die</strong>n verschickte,<br />

führt sodann aus, wie <strong>sich</strong> <strong>die</strong> verme<strong>in</strong>tlichen<br />

Zahlungsschwierigkeiten<br />

der juraXX GmbH auf <strong>die</strong> e<strong>in</strong>zelnen<br />

Anwälte ausgewirkt haben sollen:<br />

„...So war beispielsweise <strong>die</strong> juraXX­<br />

GmbH im Fall des Unterzeichners, <strong>in</strong><br />

umsatzrelevanter Sicht e<strong>in</strong>er der „Top­<br />

3“ (bundesweit) aller juraXX­Anwälte,<br />

nicht mal mehr <strong>in</strong> der Lage, <strong>die</strong>sem<br />

bei e<strong>in</strong>em monatlich erwirtschafteten<br />

Zahlungse<strong>in</strong>gang von 12 bis 15 TSD<br />

EUR e<strong>in</strong>en monatlichen Abschlag von<br />

2 TSD EUR zur Deckung des notwendigen<br />

Lebensbedarfes auszubezahlen,<br />

von der E<strong>in</strong>haltung der eigentlichen<br />

vertraglichen Zusagen ganz zu schweigen.<br />

Vielen Kollegen, davon e<strong>in</strong>ige mit<br />

Familie und K<strong>in</strong>dern, erg<strong>in</strong>g es ebenso<br />

– zudem mussten zahlreiche weitere<br />

Kollegen auch noch Z<strong>in</strong>s und Tilgung<br />

des an <strong>die</strong> juraXX­GmbH gewährten<br />

Darlehens, das sie meist bei e<strong>in</strong>er von<br />

juraXX selbst vermittelten Bank aufgenommen<br />

hatten, bezahlen...“.<br />

Schneeballsystem?<br />

Der juraXX­Insider rückt <strong>in</strong> dem<br />

Schreiben das Geschäftsmodell zudem<br />

<strong>in</strong> <strong>die</strong> Nähe e<strong>in</strong>es Schneeballsystems<br />

„...Denn <strong>die</strong> Kette war zum<br />

Wachstum verdammt – neue Partnerdarlehen<br />

kamen nur über Neueröffnungen<br />

here<strong>in</strong> – und <strong>die</strong> 200.000,­ €<br />

für e<strong>in</strong>e neu eröffnete Niederlassung<br />

verschwand, im übrigen mit voller<br />

Kenntnis der Sparkasse Dortmund (!),<br />

im bodenlosen Fass „Girokonto“...“.<br />

So bitter der Niedergang für viele der<br />

meist jungen <strong>Anwalt</strong>skolleg<strong>in</strong>nen und<br />

– kollegen auch gewesen se<strong>in</strong> mag –<br />

re<strong>in</strong> juristisch betrachtet dürften <strong>die</strong><br />

Chancen für sie eher ger<strong>in</strong>g se<strong>in</strong>, ihr<br />

e<strong>in</strong>gesetztes Kapital wiederzusehen.<br />

Vor allem <strong>die</strong> Abgrenzung der Zahlungsunfähigkeit<br />

von der bloßen Zahlungsstockung<br />

dürfte denjenigen Juristen,<br />

<strong>die</strong> jetzt mit der Aufarbeitung<br />

des Falles beschäftigt s<strong>in</strong>d, noch e<strong>in</strong>ige<br />

Kopfschmerzen bereiten.


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