Vereinshandbuch Band 3 Kapitel 1 - Behindertenhilfe Offenbach
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<strong>Vereinshandbuch</strong> <strong>Band</strong> 3<br />
Stand 01.08.2012<br />
Die hier vorgestellte Möglichkeit einer Qualitätsbeurteilung mit Hilfe von Angemessenheitsurteilen<br />
bezüglich der Handhabung/ Handhabbarkeit zentraler Strukturproblematiken<br />
bezieht sich auf Interventionsverläufe, Routinen und Rahmenbedingungen, d.h. auf Prozesse<br />
und Strukturen. Wie verhält es sich aber mit der Bewertung der Ergebnisse beruflicher sozialer<br />
Arbeit, die ja als Produkt einer gemeinsamen Anstrengung von Klient und Fachkraft angesehen<br />
werden müssen? Die Ergebnisse bestehen ja in Entwicklungs-, Bildungs- Heilungs-<br />
Begleitungs- und Unterstützungsprozessen beim Klienten, die zu einer Lösung oder Entschärfung<br />
seiner Krise/ Problematik führen sollen.<br />
1.10.1 Die Ermittlung von Zufriedenheitsurteilen der Klienten<br />
Die oftmals vorgenommene Bewertung der Ergebnisse beruflicher sozialer Arbeit anhand von<br />
Zufriedenheitsurteilen der Klienten erscheint ein wenig hilfreicher Weg. „Das Problem ist,<br />
dass der Klient sein Produkt selbst mitproduziert und deshalb mit seiner Zufriedenheit auch<br />
ein Urteil über sich selbst fällt, nicht nur über den Anbieter einer Hilfe. Dies birgt zwei Gefahren:<br />
Der Klient neigt dazu, das, was er mitproduziert hat, auf jeden Fall auch gut zu finden,<br />
weil er ja daran mitgearbeitet hat. Die andere Gefahr ist, dass er, wenn er dennoch unzufrieden<br />
mit dem Verlauf und dem Ergebnis ist, seine eigene Beteiligung am Misserfolg für irrelevant<br />
erklärt und die Schuld nur bei dem Anbieter bzw. Helfer sucht. Die Qualitäts-beurteilung<br />
steht also ständig in der Gefahr nach zwei Seiten zu driften. Es wird etwas schön-geredet oder<br />
schlecht gemacht. Nun könnte man sich auf den Standpunkt stellen, dass das nichts macht,<br />
weil es doch nur um den Verkauf des Produktes geht, und wenn der Klient eben eine schlechte<br />
Meinung über das Produkt hat, dann ist es auch ein schlechtes Produkt, einfach deshalb,<br />
weil es nicht gekauft wird. Damit steckt man aber in anderen Schwierigkeiten, die für die<br />
nachfrageorientierte Qualitätsbeurteilung gelten: In der Regel bezahlen die Klienten nichts für<br />
die Dienste, die ihnen die soziale Arbeit bietet, entweder, weil sie nicht können, oder weil<br />
eine Gemeinschaft von Staatsbürgern beschlossen hat, dass für bestimmte Dienstleistungen<br />
kein Nutzerentgelt verlangt wird. Was den Klienten also ein Produkt wert ist, weiß man nicht<br />
genau“ (Becker, 2002, 2).<br />
Die Zufriedenheitsbeurteilung durch die Klienten ist insgesamt also ein sehr unsicherer Weg,<br />
Qualität und Erfolg einer Intervention zu bestimmen. Sie könnte eher als ein Maßstab für die<br />
Akzeptanz einer Intervention herangezogen werden. Die Bewertung von Leistungen aus Sicht<br />
der Klienten bzw. ihrer gesetzlichen Vertreter kann gleichwohl ein wichtiges Element der<br />
Prozessreflexion und Prozesssteuerung darstellen, indem sie die Autonomie des Klienten fordert,<br />
sichert und entwickeln hilft und damit zugleich zur Vertrauenssicherung im Arbeitsbündnis<br />
beiträgt.<br />
1.10.2 Vorher-nachher-Vergleich<br />
Für die Bewertung von Erfolg und Qualität einer Intervention besteht des weiteren die Möglichkeit<br />
eines Vorher-nachher-Vergleiches bezüglich des Umganges mit einem Problem und/<br />
oder bezüglich der Auflösung bzw. Entschärfung einer Problemsituation als solcher.<br />
Relativ unproblematisch erscheint auf den ersten Blick dieser Vergleich noch in den Bereichen<br />
ärztlichen Handelns, die primär auf somatische eingrenzbare Problemsituationen abzielen.<br />
Beim Vorher-nachher-Vergleich z.B. im Bereich pädagogischen, medizinischtherapeutischen<br />
und psychotherapeutischen Handelns ist allerdings auf den zwiespältigen<br />
© <strong>Behindertenhilfe</strong> in Stadt und Kreis <strong>Offenbach</strong> e.V., <strong>Offenbach</strong> 2005 84