Vereinshandbuch Band 3 Kapitel 1 - Behindertenhilfe Offenbach
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<strong>Vereinshandbuch</strong> <strong>Band</strong> 3<br />
Stand 01.08.2012<br />
1.5.4 Prozess und Funktionen individueller Hilfeplanung<br />
Übergeordnete Funktionen individueller Hilfeplanung<br />
Der Prozess der Hilfeplanung erfolgt aus professionalisierungstheoretischer Sicht grundsätzlich<br />
innerhalb der Rahmung und der Eigenlogik eines oder mehrerer Arbeitsbündnisse.<br />
In komplexen und hochgradig arbeitsteiligen Sozial- und Gesundheitssystemen wird der Prozess<br />
der Hilfeplanung in unterschiedlichen Formen ausdifferenziert und personell und institutionell-organisatorisch<br />
in vielfältiger und oft unübersichtlicher Weise spezialisiert.<br />
Dies führt zu den bekannten Problemen der Desintegration und Diskontinuität des Leistungsgeschehens<br />
und unter der Perspektive des Arbeitsbündnisses zu einer möglichen „Inflation“<br />
diagnostischer Arbeitsbündnisse mit entsprechenden Belastungen und Überlastungen sowohl<br />
der Klienten als auch der Fachkräfte (Ewers/ Schaeffer 2000. 7 ff).<br />
In Orientierung an der neueren Diskussion zum Case Management und Unterstützungsmanagement<br />
lassen sich in komplexen Sozial- und Gesundheitssystemen dem Prozess der<br />
individuellen Hilfeplanung drei übergeordnete Funktionen zuordnen (Ewers/ Schaeffer 2000,<br />
Raiff/ Shore 1997, Wendt 2001):<br />
• Eine anwaltschaftliche Funktion der Vertretung der Interessen des Klienten (Advocacy-<br />
Funktion),<br />
• eine Vermittler- oder Makler-Funktion i. S. e. Information und Beratung hinsichtlich der<br />
verschiedenen möglichen Unterstützungs- und Hilfeangebote (Broker-Funktion) und<br />
• eine Funktion der Zugangssteuerung zu den verschiedenen Dienstleistungsbereichen (Gate-Keeper-Funktion)<br />
(Ewers 2000).<br />
Diese Funktionen können insgesamt oder auch einzeln an verschiedenen Stellen angesiedelt<br />
sein. Je nachdem, ob diese Funktionen durch<br />
• neutrale Instanzen (z.B. Koordinations- oder Beratungsstellen),<br />
• durch die Leistungserbringer selbst (Einrichtung, Dienst, Einzelpraxis) oder<br />
• durch die Kosten- bzw. Leistungsträger (z.B. Sozialämter, Jugendämter, Krankenkassen)<br />
wahrgenommen werden, werden die anwaltschaftliche Vertretung des Klienten, seine Beratung-<br />
und Vermittlung und die Kontrolle seines Zuganges zu bestimmten Leistungs-bereichen<br />
eine andere Akzentuierung erfahren.<br />
Weiterhin kann danach unterschieden werden, ob und ggf. in welcher Form die Stelle, die in<br />
letzter Instanz die Funktion der Zugangssteuerung übernimmt,<br />
a) an der Umsetzung/ Implementierung des Hilfeplanes beteiligt ist und<br />
b) an der weiteren Begleitung, Evaluation und Kontrolle der Leistungserbringung<br />
beteiligt ist.<br />
© <strong>Behindertenhilfe</strong> in Stadt und Kreis <strong>Offenbach</strong> e.V., <strong>Offenbach</strong> 2005 54