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Vereinshandbuch Band 3 Kapitel 1 - Behindertenhilfe Offenbach

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<strong>Vereinshandbuch</strong> <strong>Band</strong> 3<br />

Stand 01.08.2012<br />

1.5.4 Prozess und Funktionen individueller Hilfeplanung<br />

Übergeordnete Funktionen individueller Hilfeplanung<br />

Der Prozess der Hilfeplanung erfolgt aus professionalisierungstheoretischer Sicht grundsätzlich<br />

innerhalb der Rahmung und der Eigenlogik eines oder mehrerer Arbeitsbündnisse.<br />

In komplexen und hochgradig arbeitsteiligen Sozial- und Gesundheitssystemen wird der Prozess<br />

der Hilfeplanung in unterschiedlichen Formen ausdifferenziert und personell und institutionell-organisatorisch<br />

in vielfältiger und oft unübersichtlicher Weise spezialisiert.<br />

Dies führt zu den bekannten Problemen der Desintegration und Diskontinuität des Leistungsgeschehens<br />

und unter der Perspektive des Arbeitsbündnisses zu einer möglichen „Inflation“<br />

diagnostischer Arbeitsbündnisse mit entsprechenden Belastungen und Überlastungen sowohl<br />

der Klienten als auch der Fachkräfte (Ewers/ Schaeffer 2000. 7 ff).<br />

In Orientierung an der neueren Diskussion zum Case Management und Unterstützungsmanagement<br />

lassen sich in komplexen Sozial- und Gesundheitssystemen dem Prozess der<br />

individuellen Hilfeplanung drei übergeordnete Funktionen zuordnen (Ewers/ Schaeffer 2000,<br />

Raiff/ Shore 1997, Wendt 2001):<br />

• Eine anwaltschaftliche Funktion der Vertretung der Interessen des Klienten (Advocacy-<br />

Funktion),<br />

• eine Vermittler- oder Makler-Funktion i. S. e. Information und Beratung hinsichtlich der<br />

verschiedenen möglichen Unterstützungs- und Hilfeangebote (Broker-Funktion) und<br />

• eine Funktion der Zugangssteuerung zu den verschiedenen Dienstleistungsbereichen (Gate-Keeper-Funktion)<br />

(Ewers 2000).<br />

Diese Funktionen können insgesamt oder auch einzeln an verschiedenen Stellen angesiedelt<br />

sein. Je nachdem, ob diese Funktionen durch<br />

• neutrale Instanzen (z.B. Koordinations- oder Beratungsstellen),<br />

• durch die Leistungserbringer selbst (Einrichtung, Dienst, Einzelpraxis) oder<br />

• durch die Kosten- bzw. Leistungsträger (z.B. Sozialämter, Jugendämter, Krankenkassen)<br />

wahrgenommen werden, werden die anwaltschaftliche Vertretung des Klienten, seine Beratung-<br />

und Vermittlung und die Kontrolle seines Zuganges zu bestimmten Leistungs-bereichen<br />

eine andere Akzentuierung erfahren.<br />

Weiterhin kann danach unterschieden werden, ob und ggf. in welcher Form die Stelle, die in<br />

letzter Instanz die Funktion der Zugangssteuerung übernimmt,<br />

a) an der Umsetzung/ Implementierung des Hilfeplanes beteiligt ist und<br />

b) an der weiteren Begleitung, Evaluation und Kontrolle der Leistungserbringung<br />

beteiligt ist.<br />

© <strong>Behindertenhilfe</strong> in Stadt und Kreis <strong>Offenbach</strong> e.V., <strong>Offenbach</strong> 2005 54

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