Vereinshandbuch Band 3 Kapitel 1 - Behindertenhilfe Offenbach
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<strong>Vereinshandbuch</strong> <strong>Band</strong> 3<br />
Stand 01.08.2012<br />
1.5 Das Arbeitsbündnis und seine soziale Rahmung<br />
1.5.1 Grundbestimmungen von Rahmen und Rahmenarbeit<br />
Das Arbeitsbündnis bezeichnet in Abgrenzung zu rollenförmig-spezifischen und diffusfamilialen<br />
Beziehungen einen besonderen Beziehungstypus mit der Gleichzeitigkeit diffusfamilialer<br />
und rollenförmig-spezifischer Beziehungskomponenten in einer konkreten personalisierten<br />
beruflichen Praxis.<br />
Die Einrichtung, Entfaltung und Beendigung von Arbeitsbündnissen verweist auf die Herstellung,<br />
Sicherung und ggf. Veränderung eines Rahmens als des spezifischen sozialen Kontextes,<br />
innerhalb dessen sich dieser Beziehungstypus entfalten kann (Becker 1996, Deserno<br />
2000, Goffman 1974, Müller 2000, aus systemischer Sicht v. Schlippe/ Schweitzer 1999,<br />
Welter-Enderlin/Hildenbrand 2004).<br />
Das Arbeitsbündnis gründet dabei sowohl auf vorgegebenen Rahmenbedingungen als auch<br />
auf konkreten Vereinbarungen zwischen Klient und Fachkraft/ Fachkräften, die insgesamt als<br />
Rahmen bezeichnet werden können.<br />
Allgemein regelt der Rahmen das Zustandekommen, die Aufrechterhaltung und die Beendigung<br />
eines Arbeitsbündnisses als einer konkreten personalisierten beruflichen Beziehungspraxis<br />
(Müller 2000). Die Herstellung, Sicherung, ggf. Modifikation und Aufhebung der<br />
Rahmenbedingungen eines Arbeitsbündnisses soll hier als Rahmenarbeit bezeichnet werden.<br />
Rahmenarbeit in diesem Sinne stellt deshalb auch als ein wichtiges Element der Kunstlehren<br />
beruflicher sozialer Arbeit in ihren jeweiligen Praxisfeldern dar. Dabei ist die Rahmenarbeit<br />
als Herstellung und Aufrechterhaltung der Rahmenbedingungen des Arbeitsbündnisses immer<br />
essenzieller Teil dieser besonderen Beziehungspraxis selbst und geht ihr nicht etwa einfach<br />
voraus.<br />
1.5.2 Elemente und Funktionen des Rahmens<br />
Wichtige Elemente des Rahmens im engeren Sinne sind u.a.:<br />
• Rechtliche Rahmenbedingungen, insbesondere Anspruchsgrundlagen und Leistungsverpflichtungen<br />
• Hilfepläne, Förder- und Behandlungspläne unterschiedlicher Reichweite und Konkretion<br />
• Verfahren der Hilfeplanung und Evaluation/ Kontrolle<br />
• Konzeptionen, Einrichtungsverträge, dienst- und einrichtungsspezifische Strukturen und<br />
Vorgehensweisen<br />
• Fachliche Standards, Verfahren, Vorgehensweisen<br />
© <strong>Behindertenhilfe</strong> in Stadt und Kreis <strong>Offenbach</strong> e.V., <strong>Offenbach</strong> 2005 50