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Vereinshandbuch Band 3 Kapitel 1 - Behindertenhilfe Offenbach

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<strong>Vereinshandbuch</strong> <strong>Band</strong> 3<br />

Stand 01.08.2012<br />

1.5 Das Arbeitsbündnis und seine soziale Rahmung<br />

1.5.1 Grundbestimmungen von Rahmen und Rahmenarbeit<br />

Das Arbeitsbündnis bezeichnet in Abgrenzung zu rollenförmig-spezifischen und diffusfamilialen<br />

Beziehungen einen besonderen Beziehungstypus mit der Gleichzeitigkeit diffusfamilialer<br />

und rollenförmig-spezifischer Beziehungskomponenten in einer konkreten personalisierten<br />

beruflichen Praxis.<br />

Die Einrichtung, Entfaltung und Beendigung von Arbeitsbündnissen verweist auf die Herstellung,<br />

Sicherung und ggf. Veränderung eines Rahmens als des spezifischen sozialen Kontextes,<br />

innerhalb dessen sich dieser Beziehungstypus entfalten kann (Becker 1996, Deserno<br />

2000, Goffman 1974, Müller 2000, aus systemischer Sicht v. Schlippe/ Schweitzer 1999,<br />

Welter-Enderlin/Hildenbrand 2004).<br />

Das Arbeitsbündnis gründet dabei sowohl auf vorgegebenen Rahmenbedingungen als auch<br />

auf konkreten Vereinbarungen zwischen Klient und Fachkraft/ Fachkräften, die insgesamt als<br />

Rahmen bezeichnet werden können.<br />

Allgemein regelt der Rahmen das Zustandekommen, die Aufrechterhaltung und die Beendigung<br />

eines Arbeitsbündnisses als einer konkreten personalisierten beruflichen Beziehungspraxis<br />

(Müller 2000). Die Herstellung, Sicherung, ggf. Modifikation und Aufhebung der<br />

Rahmenbedingungen eines Arbeitsbündnisses soll hier als Rahmenarbeit bezeichnet werden.<br />

Rahmenarbeit in diesem Sinne stellt deshalb auch als ein wichtiges Element der Kunstlehren<br />

beruflicher sozialer Arbeit in ihren jeweiligen Praxisfeldern dar. Dabei ist die Rahmenarbeit<br />

als Herstellung und Aufrechterhaltung der Rahmenbedingungen des Arbeitsbündnisses immer<br />

essenzieller Teil dieser besonderen Beziehungspraxis selbst und geht ihr nicht etwa einfach<br />

voraus.<br />

1.5.2 Elemente und Funktionen des Rahmens<br />

Wichtige Elemente des Rahmens im engeren Sinne sind u.a.:<br />

• Rechtliche Rahmenbedingungen, insbesondere Anspruchsgrundlagen und Leistungsverpflichtungen<br />

• Hilfepläne, Förder- und Behandlungspläne unterschiedlicher Reichweite und Konkretion<br />

• Verfahren der Hilfeplanung und Evaluation/ Kontrolle<br />

• Konzeptionen, Einrichtungsverträge, dienst- und einrichtungsspezifische Strukturen und<br />

Vorgehensweisen<br />

• Fachliche Standards, Verfahren, Vorgehensweisen<br />

© <strong>Behindertenhilfe</strong> in Stadt und Kreis <strong>Offenbach</strong> e.V., <strong>Offenbach</strong> 2005 50

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