11.08.2013 Aufrufe

Vereinshandbuch Band 3 Kapitel 1 - Behindertenhilfe Offenbach

Vereinshandbuch Band 3 Kapitel 1 - Behindertenhilfe Offenbach

Vereinshandbuch Band 3 Kapitel 1 - Behindertenhilfe Offenbach

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Vereinshandbuch</strong> <strong>Band</strong> 3<br />

Stand 01.08.2012<br />

1.3 Die Einbettung von Arbeitsbündnissen<br />

1.3.1 Das klientenbezogene Arbeitsbündnis und seine mögliche Einbettung<br />

in ein Arbeitsbündnis mit Eltern oder gesetzlichen Betreuern<br />

In Konstellationen, in denen der Nutzer/ Klient nicht in der Lage ist, selbständig und eigenverantwortlich<br />

ein Arbeitsbündnis aufgrund eines spezifischen Hilfebedarfs zu begründen, ist<br />

das Arbeitsbündnis mit ihm in ein Arbeitsbündnis mit einem legitimierten Vertreter des Klienten/<br />

Nutzers eingebunden Die Bereiche von Pädagogik und Kinder-therapie und der Bereiche<br />

der Arbeit mit Menschen mit geistiger und/ oder seelischer Behinderung fallen unter diese<br />

Bestimmung.<br />

Hierdurch entsteht eine triadische Beziehungsstruktur zwischen der Fachkraft, dem Klienten<br />

und seinen legitimierten Vertretern, strukturähnlich der familialen Sozialisation. Im einbettenden<br />

Arbeitsbündnis zwischen Fachkraft und Eltern/ gesetzlichen Betreuern fungieren diese<br />

vom Grundsatz her nicht als Klienten, sondern i.S.v. Hilfe-, Erziehungs- oder Unterstützungspartnern<br />

mit der Gleichzeitigkeit diffus-spezifischer Beziehungskomponenten.<br />

In unterschiedlicher Art und unterschiedlichem Umfang müssen die Eltern/ gesetzlichen Betreuer<br />

strukturell erzwungen Verantwortung und Autorität partiell an die Fachkraft delegieren<br />

und ihr dabei notwendig einen gewissen Vertrauensvorschuss entgegenbringen, da sie Kompetenz<br />

und Zuverlässigkeit der Fachkraft formal nicht zureichend kontrollieren können. In<br />

dieser strukturell erzwungenen partiellen Delegation von Verantwortung und Autorität liegt<br />

zugleich die strukturelle Wurzel für die latente Konkurrenz zwischen Fachkraft und Eltern<br />

(Vgl. Oevermann 1997, 171 ff).<br />

Will die Fachkraft diese Konstellation nicht von vornherein verleugnen und das Arbeitsbündnis<br />

gefährden, so hat sie die Eltern in der Schwierigkeit der partiellen Delegation von<br />

Verantwortung und Autorität anzuerkennen und anzunehmen und die wechselseitige Vertrauensherstellung<br />

und -sicherung als wichtigen Teil ihrer beruflichen Tätigkeit einzubeziehen.<br />

Entsprechend können Eltern von den Fachkräften innerhalb ihrer spezifischen Berufsrolle<br />

erwarten, dass sie nicht nur über eine besondere fachliche Kompetenz im engeren<br />

Sinne, sondern auch über Einfühlung und Erfahrungen verfügen, wie es Eltern typischerweise<br />

in bestimmten Lebens- und Krisensituationen mit ihrem Kind geht. In diesen besonderen<br />

Formen der Vertrauensbildung und – sicherung kommt die diffuse Beziehungskomponente in<br />

der Beziehung Fachkraft – Eltern zum Ausdruck (vgl. Oevermann 1997, 171 ff).<br />

Die Behinderung oder Krankheit eines Kindes macht dessen Eltern nicht automatisch zu erziehungsinkompetenten<br />

Eltern wie auch die Inanspruchnahme ärztlicher oder heilpädagogisch-therapeutischer<br />

Leistungen für die Kinder keine grundsätzliche Infragestellung der elterlichen<br />

Erziehungskompetenz darstellt. Ebenso wenig bedeutet die Delegation von Erziehungs-,<br />

Bildungs- Betreuungs- und Förderaufgaben in entwickelten arbeitsteiligten Gesellschaften<br />

ein elterliches Autonomiedefizit, welches per se eine Klientenrolle der Eltern begründen<br />

könnte.<br />

© <strong>Behindertenhilfe</strong> in Stadt und Kreis <strong>Offenbach</strong> e.V., <strong>Offenbach</strong> 2005 44

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!