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Vereinshandbuch Band 3 Kapitel 1 - Behindertenhilfe Offenbach

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<strong>Vereinshandbuch</strong> <strong>Band</strong> 3<br />

Stand 01.08.2012<br />

1.2. Zum Begriff der Professionalisierung<br />

1.2.1 Das Professionalisierungserfordernis beruflicher sozialer Arbeit<br />

Professionalisierung versus Spezialisierung und Expertisierung<br />

• Unabhängig von der konkreten historischen Erscheinungsform der verschiedenen Berufe<br />

und Berufsfelder liegt im Bereich beruflicher sozialer Arbeit im Focus von Therapie eine<br />

grundsätzliche Professionalisierungsbedürftigkeit i. S. e. angemessenen Handhabung des<br />

Arbeitsbündnisses mit einem Klienten und damit der Gleichzeitigkeit diffuser und spezifischer<br />

Beziehungskomponenten vor.<br />

• Im Bezugsrahmen einer strukturtheoretischen Professionalisierungstheorie liegt entsprechend<br />

bei Berufen, die tradiertes Berufswissen oder wissenschaftliches Wissen auf ausschließlich<br />

technische Probleme anwenden, wie im Handwerk oder den Ingenieur-<br />

wissenschaften, kein Professionalisierungserfordernis vor. In allen diesen Berufen und Berufsbereichen<br />

handelt es sich entsprechend um Prozesse der Verberuflichung, der Spezialisierung<br />

und Expertisierung sowie der Qualifizierung, nicht aber um Professiona-<br />

lisierungsprozesse.<br />

• Ein Professionalisierungserfordernis beruflicher sozialer Arbeit kann sich auf grundsätzlich<br />

zwei Ebenen ergeben:<br />

• Auf der Ebene des Arbeitsbündnisses als einer konkret-personalen Beziehungspraxis<br />

in der Gleichzeitigkeit diffus-spezifischer Beziehungskomponenten, die es fallverstehend<br />

und autonomisierend zu gestalten gilt. Ein Professionalisierungs-erfordernis auf<br />

der Ebene des Arbeitsbündnisses gilt grundsätzlich für alle Bereiche beruflicher sozialer<br />

Arbeit im Focus von Therapie.<br />

• Auf der Wissensebene als Notwendigkeit einer über die fachliche Ausbildung hinausgehenden<br />

wissenschaftlichen Ausbildung aufgrund einer ausgesprochenen wissenschaftlichen<br />

Begründungsnotwendigkeit. beruflichen Handelns. Dies ist zwingend<br />

nicht für alle Bereiche beruflicher sozialer Arbeit, notwendig z.B. aber für die moderne<br />

Medizin.<br />

Wissenschaftliches Handeln folgt dabei selbst der Logik eines Arbeitsbündnisses:<br />

Der Wissenschaftler, als ganze Person betroffen und engagiert, prüft, freigestellt von<br />

praktischem Handlungsdruck, stellvertretend für die Gesellschaft als ganzer die Geltung<br />

von Wahrheitsbehauptungen. Durch wissenschaftlichen Fortschritt kann er damit<br />

die Steuerungsfähigkeit/ Autonomie der Gesellschaft als ganzer erheblich erweitern<br />

und unterstützen.<br />

© <strong>Behindertenhilfe</strong> in Stadt und Kreis <strong>Offenbach</strong> e.V., <strong>Offenbach</strong> 2005 38

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