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Vereinshandbuch Band 3 Kapitel 1 - Behindertenhilfe Offenbach

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<strong>Vereinshandbuch</strong> <strong>Band</strong> 3<br />

Stand 01.08.2012<br />

Das Arbeitsbündnis: Berufliche soziale Arbeit als widersprüchliche Einheit<br />

einer Beziehungspraxis<br />

Autonomisierung durch stellvertretende Krisenbewältigung<br />

• Durch Einriffe in die Autonomie durch stellvertretendes Deuten, Entscheiden und ggf.<br />

Handeln soll Autonomie hergestellt/ wiederhergestellt/ unterstützt werden, ohne sie sekundär<br />

zu deautonomisieren.<br />

• Diese Autonomiesierung ist nur möglich, wenn es gelingt, die autonomen Entwicklungs-<br />

und Selbstheilungskräfte des Klienten zu wecken und zu mobilisieren und erfolgreich<br />

und bindend in den Prozess der stellvertretenden Krisenbewältigung einzubeziehen<br />

i.S.e. Hilfe zur Selbsthilfe.<br />

• Berufliche soziale Arbeit kann als klientenbezogene stellvertretende Krisenbewältigung<br />

charakterisiert werden. Sie setzt ein, wenn die primäre Lebenspraxis eines Nutzers/ Klienten<br />

aufgrund einer Autonomieeinschränkung zur selbständigen Krisenbewältigung<br />

überfordert ist.<br />

Beziehungsebene<br />

• Gleichzeitigkeit rollenförmig-spezifischer und diffus-familialer Beziehungskomponenten,<br />

• Symmetrie bezüglich der Gleichzeitigkeit von Diffusion und Spezifizität,<br />

• Asymmetrie bezüglich des Autonomieproblems/Hilfebedarfs<br />

• Durch Handlungsproblem/Autonomieproblem/ Krisenkonstellation verursachter Zwang<br />

zur Verwirklichung diffuser Beziehungsanteile aktiviert und fördert Übertragungen.<br />

Wissensebene<br />

• Gleichzeitigkeit von Erklären (Anwendung von allgemeingültigen Wissensbeständen<br />

auf einen Fall) und Fallverstehen(Verstehen des Falles in seiner Besonderheit, seinem<br />

besonderen Gewordensein und seiner besonderen Zukunftsoffenheit).<br />

• Zugrundeliegendes Handlungsproblem: Die Anwendung von Wissensbeständen im Zusammenhang<br />

der Lebenspraxis eines Menschen und nicht im Zusammenhang ausschließlich<br />

technischer Probleme wie bei Handwerk oder Ingenieurberufen.<br />

Nicht-Standardisierbarkeit<br />

• Ist grundsätzlich in der je besonderen Geschichte, Eigenlogik und Zukunftsoffenheit eines<br />

Falles begründet<br />

• Die Nicht-Standardisierbarkeit ergibt sich im einzelnen auf den Ebenen von Diagnostik/<br />

Hilfebedarfsermittlung, fachlich begründeter Angebotsauswahl/ Indikation und Praxis<br />

des Arbeitsbündnisses.<br />

Doppelmitgliedschaft in Berufsverband und Organisation<br />

Ebene des Verhältnisses zwischen Individuum und Gesellschaft:<br />

Fachkraft ist Anwalt des Klienten/Nutzers gegenüber der Gesellschaft und zugleich Repräsentant<br />

der Gesellschaft gegenüber dem Klienten/Nutzer.<br />

Ökonomische Interessen der Fachkräfte gegenüber Interessen der Klienten/Nutzer<br />

31 © <strong>Behindertenhilfe</strong> in Stadt und Kreis <strong>Offenbach</strong> e.V., <strong>Offenbach</strong> 2005

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