Vereinshandbuch Band 3 Kapitel 1 - Behindertenhilfe Offenbach
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<strong>Vereinshandbuch</strong> <strong>Band</strong> 3<br />
Stand 01.08.2012<br />
Das Arbeitsbündnis: Berufliche soziale Arbeit als widersprüchliche Einheit<br />
einer Beziehungspraxis<br />
Autonomisierung durch stellvertretende Krisenbewältigung<br />
• Durch Einriffe in die Autonomie durch stellvertretendes Deuten, Entscheiden und ggf.<br />
Handeln soll Autonomie hergestellt/ wiederhergestellt/ unterstützt werden, ohne sie sekundär<br />
zu deautonomisieren.<br />
• Diese Autonomiesierung ist nur möglich, wenn es gelingt, die autonomen Entwicklungs-<br />
und Selbstheilungskräfte des Klienten zu wecken und zu mobilisieren und erfolgreich<br />
und bindend in den Prozess der stellvertretenden Krisenbewältigung einzubeziehen<br />
i.S.e. Hilfe zur Selbsthilfe.<br />
• Berufliche soziale Arbeit kann als klientenbezogene stellvertretende Krisenbewältigung<br />
charakterisiert werden. Sie setzt ein, wenn die primäre Lebenspraxis eines Nutzers/ Klienten<br />
aufgrund einer Autonomieeinschränkung zur selbständigen Krisenbewältigung<br />
überfordert ist.<br />
Beziehungsebene<br />
• Gleichzeitigkeit rollenförmig-spezifischer und diffus-familialer Beziehungskomponenten,<br />
• Symmetrie bezüglich der Gleichzeitigkeit von Diffusion und Spezifizität,<br />
• Asymmetrie bezüglich des Autonomieproblems/Hilfebedarfs<br />
• Durch Handlungsproblem/Autonomieproblem/ Krisenkonstellation verursachter Zwang<br />
zur Verwirklichung diffuser Beziehungsanteile aktiviert und fördert Übertragungen.<br />
Wissensebene<br />
• Gleichzeitigkeit von Erklären (Anwendung von allgemeingültigen Wissensbeständen<br />
auf einen Fall) und Fallverstehen(Verstehen des Falles in seiner Besonderheit, seinem<br />
besonderen Gewordensein und seiner besonderen Zukunftsoffenheit).<br />
• Zugrundeliegendes Handlungsproblem: Die Anwendung von Wissensbeständen im Zusammenhang<br />
der Lebenspraxis eines Menschen und nicht im Zusammenhang ausschließlich<br />
technischer Probleme wie bei Handwerk oder Ingenieurberufen.<br />
Nicht-Standardisierbarkeit<br />
• Ist grundsätzlich in der je besonderen Geschichte, Eigenlogik und Zukunftsoffenheit eines<br />
Falles begründet<br />
• Die Nicht-Standardisierbarkeit ergibt sich im einzelnen auf den Ebenen von Diagnostik/<br />
Hilfebedarfsermittlung, fachlich begründeter Angebotsauswahl/ Indikation und Praxis<br />
des Arbeitsbündnisses.<br />
Doppelmitgliedschaft in Berufsverband und Organisation<br />
Ebene des Verhältnisses zwischen Individuum und Gesellschaft:<br />
Fachkraft ist Anwalt des Klienten/Nutzers gegenüber der Gesellschaft und zugleich Repräsentant<br />
der Gesellschaft gegenüber dem Klienten/Nutzer.<br />
Ökonomische Interessen der Fachkräfte gegenüber Interessen der Klienten/Nutzer<br />
31 © <strong>Behindertenhilfe</strong> in Stadt und Kreis <strong>Offenbach</strong> e.V., <strong>Offenbach</strong> 2005