11.08.2013 Aufrufe

Vereinshandbuch Band 3 Kapitel 1 - Behindertenhilfe Offenbach

Vereinshandbuch Band 3 Kapitel 1 - Behindertenhilfe Offenbach

Vereinshandbuch Band 3 Kapitel 1 - Behindertenhilfe Offenbach

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Vereinshandbuch</strong> <strong>Band</strong> 3<br />

Stand 01.08.2012<br />

Doppelmitgliedschaft in Berufsverband und Organisation<br />

• In dem Maße, in dem sich in den einzelnen Bereichen beruflicher sozialer Arbeit kollektive<br />

Berufsorganisationen mit eigenen sozialen Strukturen, fachlichen Standards<br />

und berufsethischen Orientierungen entwickeln bzw. bereits etabliert haben, erwirbt die<br />

einzelne soziale Fachkraft, sofern sie innerhalb einer Organisation tätig ist, eine besondere<br />

Doppelmitgliedschaft: Sie ist zum einen Mitglied in einem beruflichen Kollektiv mit eigenen<br />

Strukturen, eigener Kultur und eigenen berufsethischen Orientierungen, sie ist zum<br />

anderen aber auch Mitglied in einer sozialen Organisation mit ebenfalls eigenen Strukturen,<br />

eigener Kultur und eigenen Orientierungen. Hieraus können sich sowohl konflikthafte<br />

als auch konstruktive Konstellationen ergeben.<br />

Ebene des Verhältnisses von Individuum und Gesellschaft<br />

• Im konflikthaften Verhältnis zwischen Individuum und Gesellschaft vertritt die Fachkraft<br />

beruflicher soziale Arbeit anwaltlich die Interessen des Individuums gegenüber der Gesellschaft.<br />

Sie unterstützt die Betroffenen bei der Formulierung und Realisierung individueller<br />

Hilfebedarfe und Bedürfnisse.<br />

• Die Fachkraft beruflicher sozialer Arbeit ist zugleich Repräsentant einer verbindlichen<br />

Definition von Normen und legitimierter Ansprüche der Kollektivität gegenüber dem<br />

einzelnen. Sie hat sich bei der Formulierung und Realisierung von individuellen<br />

Hilfebedarfen und Bedürfnissen an der gültigen Definition und normativen Absicherung<br />

bestimmter Personenkreise mit bestimmten Leistungsansprüchen zu orientieren.<br />

Privatwirtschaftliche oder Arbeitnehmerinteressen der Fachkräfte und Interessen<br />

der Klienten/Nutzer<br />

• Die anwaltliche Vertretung der Interessen der Klienten/Nutzer steht in einem potentiell<br />

konflikthaften, regulierungs- und schutzbedürftigen Verhältnis gegenüber der Vertretung<br />

der ökonomischen Interessen der Fachkräfte selbst. Auf der Ebene von Berufsverbänden<br />

und gewerkschaftlicher Interessenwahrnehmung ist oftmals eine fehlende Trennschärfe<br />

und Vermischung beider Interessenbereiche festzustellen.<br />

© <strong>Behindertenhilfe</strong> in Stadt und Kreis <strong>Offenbach</strong> e.V., <strong>Offenbach</strong> 2005 30

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!