Vereinshandbuch Band 3 Kapitel 1 - Behindertenhilfe Offenbach
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<strong>Vereinshandbuch</strong> <strong>Band</strong> 3<br />
Stand 01.08.2012<br />
Doppelmitgliedschaft in Berufsverband und Organisation<br />
• In dem Maße, in dem sich in den einzelnen Bereichen beruflicher sozialer Arbeit kollektive<br />
Berufsorganisationen mit eigenen sozialen Strukturen, fachlichen Standards<br />
und berufsethischen Orientierungen entwickeln bzw. bereits etabliert haben, erwirbt die<br />
einzelne soziale Fachkraft, sofern sie innerhalb einer Organisation tätig ist, eine besondere<br />
Doppelmitgliedschaft: Sie ist zum einen Mitglied in einem beruflichen Kollektiv mit eigenen<br />
Strukturen, eigener Kultur und eigenen berufsethischen Orientierungen, sie ist zum<br />
anderen aber auch Mitglied in einer sozialen Organisation mit ebenfalls eigenen Strukturen,<br />
eigener Kultur und eigenen Orientierungen. Hieraus können sich sowohl konflikthafte<br />
als auch konstruktive Konstellationen ergeben.<br />
Ebene des Verhältnisses von Individuum und Gesellschaft<br />
• Im konflikthaften Verhältnis zwischen Individuum und Gesellschaft vertritt die Fachkraft<br />
beruflicher soziale Arbeit anwaltlich die Interessen des Individuums gegenüber der Gesellschaft.<br />
Sie unterstützt die Betroffenen bei der Formulierung und Realisierung individueller<br />
Hilfebedarfe und Bedürfnisse.<br />
• Die Fachkraft beruflicher sozialer Arbeit ist zugleich Repräsentant einer verbindlichen<br />
Definition von Normen und legitimierter Ansprüche der Kollektivität gegenüber dem<br />
einzelnen. Sie hat sich bei der Formulierung und Realisierung von individuellen<br />
Hilfebedarfen und Bedürfnissen an der gültigen Definition und normativen Absicherung<br />
bestimmter Personenkreise mit bestimmten Leistungsansprüchen zu orientieren.<br />
Privatwirtschaftliche oder Arbeitnehmerinteressen der Fachkräfte und Interessen<br />
der Klienten/Nutzer<br />
• Die anwaltliche Vertretung der Interessen der Klienten/Nutzer steht in einem potentiell<br />
konflikthaften, regulierungs- und schutzbedürftigen Verhältnis gegenüber der Vertretung<br />
der ökonomischen Interessen der Fachkräfte selbst. Auf der Ebene von Berufsverbänden<br />
und gewerkschaftlicher Interessenwahrnehmung ist oftmals eine fehlende Trennschärfe<br />
und Vermischung beider Interessenbereiche festzustellen.<br />
© <strong>Behindertenhilfe</strong> in Stadt und Kreis <strong>Offenbach</strong> e.V., <strong>Offenbach</strong> 2005 30