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Vereinshandbuch Band 3 Kapitel 1 - Behindertenhilfe Offenbach

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<strong>Vereinshandbuch</strong> <strong>Band</strong> 3<br />

Stand 01.08.2012<br />

Im Rahmen einer arbeitsfeldspezifischen Gesamtschau ist dabei zunächst zu klären, für welche<br />

möglichen Untergruppen eine besondere Evaluation sinnvoll oder notwendig sein könnte.<br />

So könnte es im Bereich früher Hilfen z.B. sinnvoll sein, alleine aufgrund sehr unterschiedlicher<br />

lebenszyklischer Entwicklungsaufgaben eine Differenzierung der Betrachtung für Säuglinge<br />

und sehr kleine Kinder und ihre Eltern einerseits und Kinder und ihre Eltern im Kindergartenalter<br />

andererseits vorzunehmen. Im Bereich der Kindertagesstätten z.B. sinnvoll sein,<br />

zwischen deutschen und nicht-deutschen Kindern und ihren Eltern oder zwischen „Regelkindern“<br />

und „Integrationskindern“ und ihren Eltern zu unterscheiden. Und bezogen auf die<br />

Fachkräfte selbst könnte eine Unterscheidung hinsichtlich der Berufser-fahrung, also Berufsanfänger<br />

versus Fachkraft mit langjähriger Berufserfahrung z.B. in den Bereichen Wohnen<br />

und Ambulante Hilfe aber auch in anderen Bereichen von Interesse sein.<br />

Die Evaluation fachlicher und fachlich-organisatorischer Routinen und Verfahrensweisen<br />

Fachliche und fachlich-organisatorische Routinen stellen im Bereich beruflicher sozialer Arbeit<br />

Vorgehensweisen und Verfahren da, durch die ein besonderes fachliches und fachlichorganisatorisches<br />

Krisenbewältigungswissen in der Praxis des Arbeitsbündnisses zur Anwendung<br />

kommt. Dies geschieht unter der Bedingung der grundsätzlichen Nicht-<br />

Standardisierbarkeit von Humandienstleistungen, die ja immer den besonderen Bedingungen<br />

des Einzelfall gerecht werden müssen (vgl. Fachliche Rahmenkonzeption des Vereins <strong>Behindertenhilfe</strong><br />

2003, 28, Oevermann 2000 b, 22 ff).<br />

Dieser Zusammenhang lässt sich durch die folgenden beiden Sätze charakterisieren: „In einer<br />

bestimmten Situation x verfahren wir üblicherweise im Geiste eines mehr oder weniger expliziten<br />

Modelles y“ und: „Ausnahmen bestimmen die Regel“.<br />

Die Vorhersehbarkeit und Verlässlichkeit fachlichen Handelns, dass also auch tatsächlich<br />

immer im Sinne eines explizierbaren Modells verfahren wird, kann nicht durch Standarddisierung<br />

der Prozessabläufe wie z.B. in der industriellen Produktion, sichergestellt werden.<br />

Angesichts dieser Situation stellt die Supervision interventionsbezogen (und die Evaluation<br />

angebotsbezogen) das Komplement für die fehlende Standardisierbarkeit dar, ein Komplement,<br />

welches nicht nur auf die Kontrolle der Angemessenheit, sondern auch die Kontrolle<br />

der Vorhersehbarkeit und Verlässlichkeit der Interventionen abzielt. „ An die Stelle der Sicherung<br />

von Vorhersehbarkeit und Verlässlichkeit durch Standardisierung tritt in der professionalisierten<br />

Praxis die Supervision als typische Form der Kontrolle darüber, ob grundsätzlich<br />

nicht-standardisierbare Dienstleistungen dennoch gemäß eines theoretisch begründeten Modells<br />

von Richtigkeit fallspezifisch verfahren. Der Supervisionsverpflichtung entspricht dann<br />

auch eine Weiterbildungsverpflichtung“ (Oevermann 2000 b, 25).<br />

In den meisten Fällen beruflicher sozialer Arbeit sind die fachlichen und fachlichorganisatorischen<br />

Routinen aus den Erfahrungen der Fachpraxis gewonnen und abgeleitet<br />

(vgl. Becker 2002). Als je besonderes Krisenbewältigungswissen oder bei den fachlichorganisatorischen<br />

Routinen auch als in besondere fachlich-organisatorische Strukturen und<br />

Abläufe geronnenes Erfahrungswissen sind sie nicht oder nur in geringem Umfang aus einer<br />

eigenständigen Grundlagenforschung oder klinischen Forschung abgeleitet, wie dies z.B. für<br />

jene Bereiche gilt, in denen die Medizin oder die Psychologie Leitprofessionen sind.<br />

© <strong>Behindertenhilfe</strong> in Stadt und Kreis <strong>Offenbach</strong> e.V., <strong>Offenbach</strong> 2005 <strong>Kapitel</strong> 1, Anhang 7 10

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