Vereinshandbuch Band 3 Kapitel 1 - Behindertenhilfe Offenbach
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<strong>Vereinshandbuch</strong> <strong>Band</strong> 3<br />
Stand 01.08.2012<br />
Im Rahmen einer arbeitsfeldspezifischen Gesamtschau ist dabei zunächst zu klären, für welche<br />
möglichen Untergruppen eine besondere Evaluation sinnvoll oder notwendig sein könnte.<br />
So könnte es im Bereich früher Hilfen z.B. sinnvoll sein, alleine aufgrund sehr unterschiedlicher<br />
lebenszyklischer Entwicklungsaufgaben eine Differenzierung der Betrachtung für Säuglinge<br />
und sehr kleine Kinder und ihre Eltern einerseits und Kinder und ihre Eltern im Kindergartenalter<br />
andererseits vorzunehmen. Im Bereich der Kindertagesstätten z.B. sinnvoll sein,<br />
zwischen deutschen und nicht-deutschen Kindern und ihren Eltern oder zwischen „Regelkindern“<br />
und „Integrationskindern“ und ihren Eltern zu unterscheiden. Und bezogen auf die<br />
Fachkräfte selbst könnte eine Unterscheidung hinsichtlich der Berufser-fahrung, also Berufsanfänger<br />
versus Fachkraft mit langjähriger Berufserfahrung z.B. in den Bereichen Wohnen<br />
und Ambulante Hilfe aber auch in anderen Bereichen von Interesse sein.<br />
Die Evaluation fachlicher und fachlich-organisatorischer Routinen und Verfahrensweisen<br />
Fachliche und fachlich-organisatorische Routinen stellen im Bereich beruflicher sozialer Arbeit<br />
Vorgehensweisen und Verfahren da, durch die ein besonderes fachliches und fachlichorganisatorisches<br />
Krisenbewältigungswissen in der Praxis des Arbeitsbündnisses zur Anwendung<br />
kommt. Dies geschieht unter der Bedingung der grundsätzlichen Nicht-<br />
Standardisierbarkeit von Humandienstleistungen, die ja immer den besonderen Bedingungen<br />
des Einzelfall gerecht werden müssen (vgl. Fachliche Rahmenkonzeption des Vereins <strong>Behindertenhilfe</strong><br />
2003, 28, Oevermann 2000 b, 22 ff).<br />
Dieser Zusammenhang lässt sich durch die folgenden beiden Sätze charakterisieren: „In einer<br />
bestimmten Situation x verfahren wir üblicherweise im Geiste eines mehr oder weniger expliziten<br />
Modelles y“ und: „Ausnahmen bestimmen die Regel“.<br />
Die Vorhersehbarkeit und Verlässlichkeit fachlichen Handelns, dass also auch tatsächlich<br />
immer im Sinne eines explizierbaren Modells verfahren wird, kann nicht durch Standarddisierung<br />
der Prozessabläufe wie z.B. in der industriellen Produktion, sichergestellt werden.<br />
Angesichts dieser Situation stellt die Supervision interventionsbezogen (und die Evaluation<br />
angebotsbezogen) das Komplement für die fehlende Standardisierbarkeit dar, ein Komplement,<br />
welches nicht nur auf die Kontrolle der Angemessenheit, sondern auch die Kontrolle<br />
der Vorhersehbarkeit und Verlässlichkeit der Interventionen abzielt. „ An die Stelle der Sicherung<br />
von Vorhersehbarkeit und Verlässlichkeit durch Standardisierung tritt in der professionalisierten<br />
Praxis die Supervision als typische Form der Kontrolle darüber, ob grundsätzlich<br />
nicht-standardisierbare Dienstleistungen dennoch gemäß eines theoretisch begründeten Modells<br />
von Richtigkeit fallspezifisch verfahren. Der Supervisionsverpflichtung entspricht dann<br />
auch eine Weiterbildungsverpflichtung“ (Oevermann 2000 b, 25).<br />
In den meisten Fällen beruflicher sozialer Arbeit sind die fachlichen und fachlichorganisatorischen<br />
Routinen aus den Erfahrungen der Fachpraxis gewonnen und abgeleitet<br />
(vgl. Becker 2002). Als je besonderes Krisenbewältigungswissen oder bei den fachlichorganisatorischen<br />
Routinen auch als in besondere fachlich-organisatorische Strukturen und<br />
Abläufe geronnenes Erfahrungswissen sind sie nicht oder nur in geringem Umfang aus einer<br />
eigenständigen Grundlagenforschung oder klinischen Forschung abgeleitet, wie dies z.B. für<br />
jene Bereiche gilt, in denen die Medizin oder die Psychologie Leitprofessionen sind.<br />
© <strong>Behindertenhilfe</strong> in Stadt und Kreis <strong>Offenbach</strong> e.V., <strong>Offenbach</strong> 2005 <strong>Kapitel</strong> 1, Anhang 7 10