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Vereinshandbuch Band 3 Kapitel 1 - Behindertenhilfe Offenbach

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<strong>Vereinshandbuch</strong> <strong>Band</strong> 3<br />

Stand 01.08.2012<br />

Gegenüber dem außerberuflichen Handeln unterliegt berufliche soziale Arbeit dabei einer<br />

gesteigerten Begründungsverpflichtung hinsichtlich der Angemessenheit ihrer Interventionen<br />

und ihrer fachlichen und fachlich-organisatorischen Routinen und hierin liegt ein wesentlicher<br />

Grund für die Notwendigkeit einer differenzierteren und weitergehenderen Auseinandersetzung<br />

mit phasentypischen Entwicklungsaufgaben und ihnen korrespondierenden Entwicklungsmodellen.<br />

Aus diesen Gründen ist es ein inhaltlich-konzeptioneller Grundgedanke der Arbeitshilfe, in<br />

einer „Gesamtschau der wesentlichen Voraussetzungen des Arbeitsbündnisses“ zu einer<br />

Überblick verschaffenden Sichtung und Zusammenfassung wesentlicher phasentypischer und<br />

immer auch normativer Entwicklungsaufgaben anzuregen, mit denen Klient, Eltern und<br />

Fachkraft arbeitsfeldspezifisch notwendig konfrontiert werden. Zur Unterstützung können<br />

beispielhaft die Entwicklungstaxonomien im Anhang der Fachlichen Rahmenkonzeption herangezogen<br />

werden.<br />

Eine differenziertere Betrachtung der phasentypischen in einer Gesellschaft gegebenen und<br />

immer auch normativen Entwicklungsaufgaben vor allem von Klient und Eltern ist aber nicht<br />

nur wichtig unter dem Gesichtspunkt der Begründung einzelinterventionsbezogener oder angebotsbezogener<br />

Ziele, Pläne und Konzeptionen. Sie erinnert auch daran, in welchem Ausmaß<br />

eine Gesellschaft und ihre Fachkräfte angesichts bestimmter Erschwernisse und Einschränkungen<br />

der Nutzer grundsätzlich in der Lage oder auch gewillt sind, Normalität und<br />

Normalisierung zu ermöglichen und zu unterstützen oder eben auch nicht.<br />

Interne Differenzierung der arbeitsfeldspezifischen Herausforderungen beruflicher sozialer<br />

Arbeit unter prozessbezogenen und personenbezogenen Gesichtspunkten<br />

Ein inhaltlich-konzeptioneller Grundgedanke der Arbeitshilfe ist die Differenzierung der Untersuchung<br />

und Reflexion der arbeitsfeldspezifischen Herausforderungen beruflicher Hilfebeziehungen<br />

unter prozess- und personengruppenbezogenen Gesichtspunkten.<br />

Das Arbeitsbündnis als eigenlogische Beziehungspraxis stellt ein prozesshaftes Geschehen<br />

dar, das in die Phasen der Einrichtung, der Entfaltung und Differenzierung sowie der Beendigung<br />

unterteilt werden kann. Bezogen auf die Hilfe- bzw. Unterstützungsmaßnahme insgesamt,<br />

kommt diesen Phasen eine jeweils besondere Bedeutung zu und die Herausforde-rungen<br />

beruflicher Hilfebeziehungen erfahren in ihrer Multipositionalität und Multiperspekti-vität<br />

eine phasentypische Ausprägung und Akzentuierung (vgl. Fachliche Rahmenkonzeption des<br />

Vereins <strong>Behindertenhilfe</strong> 2003, 42 f).<br />

Diesem Zusammenhang entsprechend unterscheidet die Arbeitshilfe zwischen einer vorklärenden<br />

und orientierenden Gesamtschau einerseits und einer phasenbezogenen Evaluation<br />

andererseits. Die phasenbezogene Evaluation kann dann jeweils für die Einrichtungsphase,<br />

die Phase der Entfaltung und Differenzierung sowie die Beendigungsphase getrennt durchgeführt<br />

werden.<br />

Als weiteren Grundgedanken sieht die Arbeitshilfe die Möglichkeit einer differenzierten Untersuchung<br />

der arbeitsfeldspezifischen Herausforderungen von Hilfebeziehungen für typische<br />

Untergruppen von Klienten, Eltern und Fachkräften vor, die dann selbst wiederum phasenbezogen<br />

erfolgen kann.<br />

9 © <strong>Behindertenhilfe</strong> in Stadt und Kreis <strong>Offenbach</strong> e.V., <strong>Offenbach</strong> 2005 <strong>Kapitel</strong> 1, Anhang 7

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