Vereinshandbuch Band 3 Kapitel 1 - Behindertenhilfe Offenbach
Vereinshandbuch Band 3 Kapitel 1 - Behindertenhilfe Offenbach
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<strong>Vereinshandbuch</strong> <strong>Band</strong> 3<br />
Stand 01.08.2012<br />
Gegenüber dem außerberuflichen Handeln unterliegt berufliche soziale Arbeit dabei einer<br />
gesteigerten Begründungsverpflichtung hinsichtlich der Angemessenheit ihrer Interventionen<br />
und ihrer fachlichen und fachlich-organisatorischen Routinen und hierin liegt ein wesentlicher<br />
Grund für die Notwendigkeit einer differenzierteren und weitergehenderen Auseinandersetzung<br />
mit phasentypischen Entwicklungsaufgaben und ihnen korrespondierenden Entwicklungsmodellen.<br />
Aus diesen Gründen ist es ein inhaltlich-konzeptioneller Grundgedanke der Arbeitshilfe, in<br />
einer „Gesamtschau der wesentlichen Voraussetzungen des Arbeitsbündnisses“ zu einer<br />
Überblick verschaffenden Sichtung und Zusammenfassung wesentlicher phasentypischer und<br />
immer auch normativer Entwicklungsaufgaben anzuregen, mit denen Klient, Eltern und<br />
Fachkraft arbeitsfeldspezifisch notwendig konfrontiert werden. Zur Unterstützung können<br />
beispielhaft die Entwicklungstaxonomien im Anhang der Fachlichen Rahmenkonzeption herangezogen<br />
werden.<br />
Eine differenziertere Betrachtung der phasentypischen in einer Gesellschaft gegebenen und<br />
immer auch normativen Entwicklungsaufgaben vor allem von Klient und Eltern ist aber nicht<br />
nur wichtig unter dem Gesichtspunkt der Begründung einzelinterventionsbezogener oder angebotsbezogener<br />
Ziele, Pläne und Konzeptionen. Sie erinnert auch daran, in welchem Ausmaß<br />
eine Gesellschaft und ihre Fachkräfte angesichts bestimmter Erschwernisse und Einschränkungen<br />
der Nutzer grundsätzlich in der Lage oder auch gewillt sind, Normalität und<br />
Normalisierung zu ermöglichen und zu unterstützen oder eben auch nicht.<br />
Interne Differenzierung der arbeitsfeldspezifischen Herausforderungen beruflicher sozialer<br />
Arbeit unter prozessbezogenen und personenbezogenen Gesichtspunkten<br />
Ein inhaltlich-konzeptioneller Grundgedanke der Arbeitshilfe ist die Differenzierung der Untersuchung<br />
und Reflexion der arbeitsfeldspezifischen Herausforderungen beruflicher Hilfebeziehungen<br />
unter prozess- und personengruppenbezogenen Gesichtspunkten.<br />
Das Arbeitsbündnis als eigenlogische Beziehungspraxis stellt ein prozesshaftes Geschehen<br />
dar, das in die Phasen der Einrichtung, der Entfaltung und Differenzierung sowie der Beendigung<br />
unterteilt werden kann. Bezogen auf die Hilfe- bzw. Unterstützungsmaßnahme insgesamt,<br />
kommt diesen Phasen eine jeweils besondere Bedeutung zu und die Herausforde-rungen<br />
beruflicher Hilfebeziehungen erfahren in ihrer Multipositionalität und Multiperspekti-vität<br />
eine phasentypische Ausprägung und Akzentuierung (vgl. Fachliche Rahmenkonzeption des<br />
Vereins <strong>Behindertenhilfe</strong> 2003, 42 f).<br />
Diesem Zusammenhang entsprechend unterscheidet die Arbeitshilfe zwischen einer vorklärenden<br />
und orientierenden Gesamtschau einerseits und einer phasenbezogenen Evaluation<br />
andererseits. Die phasenbezogene Evaluation kann dann jeweils für die Einrichtungsphase,<br />
die Phase der Entfaltung und Differenzierung sowie die Beendigungsphase getrennt durchgeführt<br />
werden.<br />
Als weiteren Grundgedanken sieht die Arbeitshilfe die Möglichkeit einer differenzierten Untersuchung<br />
der arbeitsfeldspezifischen Herausforderungen von Hilfebeziehungen für typische<br />
Untergruppen von Klienten, Eltern und Fachkräften vor, die dann selbst wiederum phasenbezogen<br />
erfolgen kann.<br />
9 © <strong>Behindertenhilfe</strong> in Stadt und Kreis <strong>Offenbach</strong> e.V., <strong>Offenbach</strong> 2005 <strong>Kapitel</strong> 1, Anhang 7