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Vereinshandbuch Band 3 Kapitel 1 - Behindertenhilfe Offenbach

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<strong>Vereinshandbuch</strong> <strong>Band</strong> 3<br />

Stand 01.08.2012<br />

I. Einführung in die Arbeitshilfe ESOFAB<br />

1. Das Arbeitsbündnis – ein Begriff zur Kennzeichnung beruflicher sozialer Arbeit<br />

als besondere und eigenlogische Praxisform –<br />

Berufliche soziale Arbeit in den Bereichen Erziehung, Sozialisation, Therapie, Pflege und<br />

institutionellen Hilfen hat es wesentlich mit der Begegnung ganzer Menschen innerhalb einer<br />

rollenförmigen beruflichen Hilfebeziehung zu tun. Dies kommt zum Ausdruck im Spannungsverhältnis<br />

zwischen oft sehr ausgeprägter personaler (physischer und psychischer) Nähe bei<br />

gleichzeitig beruflich geforderter respektvoller Distanz. Im Kontext einer strukturtheoretischen<br />

Professionalisierungstheorie lässt sich dieses zentrale Moment beruflicher sozialer<br />

Arbeit näher als Arbeitsbündnis bestimmen.<br />

Das Arbeitsbündnis stellt dabei eine eigenlogische Praxisform, einen eigenständigen Beziehungstypus<br />

dar, der durch die Gleichzeitigkeit diffus-familialer und rollenförmig.-spezifischer<br />

Beziehungskomponenten gekennzeichnet ist (vgl. Fachliche Rahmenkonzeption des Vereins<br />

<strong>Behindertenhilfe</strong> 2003).<br />

Dieser Beziehungstypus bedarf zu seiner Einrichtung, Aufrechterhaltung und Gestaltung eines<br />

Rahmens, einer sozialen Rahmung, die sich gleichzeitig auf mindestens drei Ebenen bezieht:<br />

1. Die kontraktuelle Ebene (Vereinbarungen und Absprachen)<br />

2. Die fachliche Ebene (fachliche und fachlich-organisatorische Routinen, Verfahren<br />

und Standards)<br />

3. Die Ebene der Herstellung eines Schutz - und Entwicklungsraumes, strukturähnlich<br />

der primären familialen Sozialisation und deshalb mit entsprechenden<br />

sozialisatorischen Qualitäten und symbolischen Qualitäten<br />

(Vgl. Fachliche Rahmenkonzeption des Vereins <strong>Behindertenhilfe</strong> 2003, 44 f)<br />

Innerhalb dieser Praxisform geht es einerseits um eine stellvertretende Bewältigung lebenspraktischer<br />

Krisen eines Klienten durch eine Fachkraft oder Fachkräfte, da der Klient aufgrund<br />

einer Einschränkung seiner Autonomie oder aufgrund fortgeschrittener spezialisierter<br />

Wissensbestände (wie z.B. im Bereich der Medizin) zu einer selbständigen Krisenbewältigung<br />

nicht oder nicht angemessen in der Lage ist.<br />

Andererseits geht es im Arbeitsbündnis aber auch wesentlich darum, angemessen an den<br />

Möglichkeiten und Ressourcen des Klienten anzuknüpfen und sie in das Arbeitsbündnis i.S.e.<br />

Hilfe zur Selbsthilfe einzubeziehen, damit die Hilfestellung nicht zu einer weiteren<br />

Deautonomisierung des Klienten führt. Dieser Zusammenhang stellt das grundlegende Paradoxon<br />

beruflicher sozialer Arbeit dar.<br />

Eine solchermaßen professionalisierungstheoretisch geleitete Sichtweise sozialer Dienstleistungen<br />

stellt konsequent den einzelnen Klienten als ganzen Menschen mit seinem je individuellen<br />

Hilfe- und Unterstützungsbedarf sowie die Besonderheiten von Hilfebeziehungen in<br />

den Mittelpunkt der fachlichen und fachlich-organisatorischen<br />

© <strong>Behindertenhilfe</strong> in Stadt und Kreis <strong>Offenbach</strong> e.V., <strong>Offenbach</strong> 2005 <strong>Kapitel</strong> 1, Anhang 7 4

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