Vereinshandbuch Band 3 Kapitel 1 - Behindertenhilfe Offenbach
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<strong>Vereinshandbuch</strong> <strong>Band</strong> 3<br />
Stand 01.08.2012<br />
„Es bietet sich an, die Anerkennungstheorie als begriffliches Gerüst zur Analyse der gesellschaftlichen<br />
Lage von Menschen mit Behinderung zu nutzen. Institutionelle Strukturen und<br />
konkrete Interaktionen wären in allen drei Dimensionen des Anerkennungsbegriffes daraufhin<br />
zu untersuchen, welche Chancen der Anerkennung sie eröffnen bzw. welche Formen der Missachtungen<br />
sie implizit oder explizit transportieren.“ (Katzenbach, D., S. 134)<br />
Es soll nicht unerwähnt bleiben, dass im Kontext von Behinderung die Begründungszusammenhänge<br />
hinsichtlich der Solidarität anders, als von Honneth ursprünglich vorgetragen, begründet<br />
werden muss (vgl. Schmid Noerr, G., S. 82 f).<br />
Bei Honneth wird die Solidarität nach dem Muster der Arbeitersolidarität noch gruppenspezifisch<br />
definiert und ist an Voraussetzungen (z.B. gemeinsames Interesse und Bewusstsein, gemeinsame<br />
Fähigkeiten, soziale Kampferfahrung) gebunden (vgl. Schmid Noerr, G.,S. 88) .<br />
Das modifizierte Verständnis von Solidarität im Kontext von Behinderung hat eine universelle<br />
Begründung.<br />
„Der neue Typus der Solidarität unterscheidet sich vom hergebrachten nicht zuletzt dadurch,<br />
dass er innerhalb und zusammen mit individualisierten Lebensformen verwirklicht wird. Dieses<br />
solidarische Handeln erfolgt freiwillig, vielseitig, zeitlich und räumlich begrenzt in sozialen<br />
Netzwerken aller Art“ (vgl. Schmid Noerr, G., S. 90).<br />
In dieser universellen Begründung und Kennzeichnung des neuen Typs von Solidarität leuchtet<br />
auf, warum der Bezug zu einer sich entwickelnden zivilen Bürgergesellschaft mit seinen<br />
sozialräumlichen Netzwerken für das Gelingen des „Zukunftsprojektes Inklusion“ wesentlich<br />
ist.<br />
Bei den sozialräumlichen Netzwerken wird häufig die direkte Nachbarschaft als wesentlicher<br />
sozialgestaltender Faktor genannt. Die soziale Wirklichkeit belehrt uns, dass dieser Nachbarschaftsbegriff<br />
erweitert werden muss in Richtung „Entlokalisierung“.<br />
Denn für viele Bürger ist die Verbindung, die gleiche Absichten und gleiche Orientierungen<br />
stiftet, bedeutsamer als die räumliche Nähe, zumal die Mobilität diese Entlokalisierung auch<br />
praktisch ermöglicht.<br />
Es ist klar geworden, dass für die BRK das Zusammentreffen und Zusammenspiel der rechtlichen,<br />
ethischen und politischen Implikationen typisch ist (vgl. Lindmeier, C., S. 4).<br />
Ein abschließender Hinweis in diesem Unterkapitel betrifft die Weiterentwicklung der Institutionen<br />
der sozialen Arbeit und deren professionelles Selbstverständnis.<br />
Zugleich werden in Wissenschaft und Praxis geeignete Modelle didaktischen/ methodischen<br />
Handelns zu entwickeln sein, um in den verschiedenen Praxisfeldern beruflicher-sozialer Arbeit<br />
Inklusion als politisch gesellschaftliche Wertorientierung zu realisieren.<br />
Wie dargelegt hat der Diskurs um die in der UN-BRK (re-)formulierten Menschenrechte für<br />
Menschen mit Behinderung und der Verwirklichung Fahrt aufgenommen.<br />
„Alle reden derzeit von Inklusion – dem Heilsversprechen unserer Zeit - … der Veränderungsdruck<br />
ist enorm.“ (Fornefeld, B., S. 400)<br />
Wie bei allen Heilsversprechen gilt es achtsam zu sein und - wie es Otto Speck treffend formuliert-<br />
jeder ist aufgerufen, es nach wie vor zu wagen, sich seines eigenen Verstandes zu<br />
bedienen (vgl. Speck. O., S. 84-91).<br />
© <strong>Behindertenhilfe</strong> in Stadt und Kreis <strong>Offenbach</strong> e.V., <strong>Offenbach</strong> 2005 104