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Vereinshandbuch Band 3 Kapitel 1 - Behindertenhilfe Offenbach

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<strong>Vereinshandbuch</strong> <strong>Band</strong> 3<br />

Stand 01.08.2012<br />

„Es bietet sich an, die Anerkennungstheorie als begriffliches Gerüst zur Analyse der gesellschaftlichen<br />

Lage von Menschen mit Behinderung zu nutzen. Institutionelle Strukturen und<br />

konkrete Interaktionen wären in allen drei Dimensionen des Anerkennungsbegriffes daraufhin<br />

zu untersuchen, welche Chancen der Anerkennung sie eröffnen bzw. welche Formen der Missachtungen<br />

sie implizit oder explizit transportieren.“ (Katzenbach, D., S. 134)<br />

Es soll nicht unerwähnt bleiben, dass im Kontext von Behinderung die Begründungszusammenhänge<br />

hinsichtlich der Solidarität anders, als von Honneth ursprünglich vorgetragen, begründet<br />

werden muss (vgl. Schmid Noerr, G., S. 82 f).<br />

Bei Honneth wird die Solidarität nach dem Muster der Arbeitersolidarität noch gruppenspezifisch<br />

definiert und ist an Voraussetzungen (z.B. gemeinsames Interesse und Bewusstsein, gemeinsame<br />

Fähigkeiten, soziale Kampferfahrung) gebunden (vgl. Schmid Noerr, G.,S. 88) .<br />

Das modifizierte Verständnis von Solidarität im Kontext von Behinderung hat eine universelle<br />

Begründung.<br />

„Der neue Typus der Solidarität unterscheidet sich vom hergebrachten nicht zuletzt dadurch,<br />

dass er innerhalb und zusammen mit individualisierten Lebensformen verwirklicht wird. Dieses<br />

solidarische Handeln erfolgt freiwillig, vielseitig, zeitlich und räumlich begrenzt in sozialen<br />

Netzwerken aller Art“ (vgl. Schmid Noerr, G., S. 90).<br />

In dieser universellen Begründung und Kennzeichnung des neuen Typs von Solidarität leuchtet<br />

auf, warum der Bezug zu einer sich entwickelnden zivilen Bürgergesellschaft mit seinen<br />

sozialräumlichen Netzwerken für das Gelingen des „Zukunftsprojektes Inklusion“ wesentlich<br />

ist.<br />

Bei den sozialräumlichen Netzwerken wird häufig die direkte Nachbarschaft als wesentlicher<br />

sozialgestaltender Faktor genannt. Die soziale Wirklichkeit belehrt uns, dass dieser Nachbarschaftsbegriff<br />

erweitert werden muss in Richtung „Entlokalisierung“.<br />

Denn für viele Bürger ist die Verbindung, die gleiche Absichten und gleiche Orientierungen<br />

stiftet, bedeutsamer als die räumliche Nähe, zumal die Mobilität diese Entlokalisierung auch<br />

praktisch ermöglicht.<br />

Es ist klar geworden, dass für die BRK das Zusammentreffen und Zusammenspiel der rechtlichen,<br />

ethischen und politischen Implikationen typisch ist (vgl. Lindmeier, C., S. 4).<br />

Ein abschließender Hinweis in diesem Unterkapitel betrifft die Weiterentwicklung der Institutionen<br />

der sozialen Arbeit und deren professionelles Selbstverständnis.<br />

Zugleich werden in Wissenschaft und Praxis geeignete Modelle didaktischen/ methodischen<br />

Handelns zu entwickeln sein, um in den verschiedenen Praxisfeldern beruflicher-sozialer Arbeit<br />

Inklusion als politisch gesellschaftliche Wertorientierung zu realisieren.<br />

Wie dargelegt hat der Diskurs um die in der UN-BRK (re-)formulierten Menschenrechte für<br />

Menschen mit Behinderung und der Verwirklichung Fahrt aufgenommen.<br />

„Alle reden derzeit von Inklusion – dem Heilsversprechen unserer Zeit - … der Veränderungsdruck<br />

ist enorm.“ (Fornefeld, B., S. 400)<br />

Wie bei allen Heilsversprechen gilt es achtsam zu sein und - wie es Otto Speck treffend formuliert-<br />

jeder ist aufgerufen, es nach wie vor zu wagen, sich seines eigenen Verstandes zu<br />

bedienen (vgl. Speck. O., S. 84-91).<br />

© <strong>Behindertenhilfe</strong> in Stadt und Kreis <strong>Offenbach</strong> e.V., <strong>Offenbach</strong> 2005 104

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