Vereinshandbuch Band 3 Kapitel 1 - Behindertenhilfe Offenbach
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<strong>Vereinshandbuch</strong> <strong>Band</strong> 3<br />
Stand 01.08.2012<br />
Allerdings sind Visionen und ethische Prinzipien nicht mit Aussagen über die tatsächliche<br />
gesellschaftliche Wirklichkeit zu verwechseln. Vielmehr ist Demokratie als unvollendeter<br />
Prozess zu verstehen, der es allen Akteuren abverlangt, kontinuierlich am Widerstreit um<br />
Ressourcen und Anerkennung zu arbeiten (vgl. Prengel, A., S. 7).<br />
Durch die Ratifizierung der UN-BRK von 2006 durch die Bundesrepublik Deutschland ist<br />
diese Vision als Menschenrecht begründet und in einem Völkerrechtsvertrag inhaltlich verbindlich<br />
ausdifferenziert worden. Durch diese Tatsachen erfährt das Thema Inklusion eine<br />
unmittelbare politische und soziale Relevanz und Aktualität.<br />
Inhaltlich betrachtet stellt die BRK einen universellen Völkerrechtsvertrag dar, der den anerkannten<br />
Katalog der Menschenrechte aus der internationalen Menschenrechtscharta auf die<br />
Situation behinderter Menschen zuschneidet. Es werden somit keine Sonderrechte geschaffen.<br />
In einer Aufteilung der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen<br />
werden die Artikel der BRK acht Themenfeldern zugeordnet. Diese Aufteilung gibt<br />
einen guten, orientierenden Überblick über den inhaltlichen Umfang der BRK.<br />
Aus: Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen S. 13<br />
© <strong>Behindertenhilfe</strong> in Stadt und Kreis <strong>Offenbach</strong> e.V., <strong>Offenbach</strong> 2005 100