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Neustadt-Harz/TH (PDF-Datei) - Unser Dorf hat Zukunft

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sorgen. Am Südrand der Gemarkung <strong>Neustadt</strong> verläuft ein Gipskarstgürtel mit seiner einzigartigen Flora<br />

und Fauna. Hier befindet sich auch der zertifizierte "Karstwanderweg" welcher unter dem Motto<br />

"Drei Länder-Ein Weg", drei Bundesländer miteinander verbindet. Grünland, Wiesen und Weiden,<br />

Windschutzstreifen sowie Feldwegbegrünung und Saumbiotope prägen neben Wäldern das<br />

Landschaftsbild. Der Übergang der Ortslage zur Landschaft hin wird durch Gärten und Streuobstwiesen<br />

gebildet. Dort befindet sich auch das FFH_Gebiet Nr. 193 mit der Charakteristik von Bergbächen und<br />

Wiesen.<br />

<strong>Neustadt</strong> befindet sich am Fuße der Burg Hohnstein (1120). 1890 wurde <strong>Neustadt</strong> zum ersten Mal als<br />

Luftkurort ernannt. Das Ortsbild wird von dem alten Stadttor (1412) mit Heimatstube, der imposanten<br />

Rolandfigur am Ratskeller (1730), zahlreichen Fachwerkhäusern und der St. Georg Kirche geprägt. Auf<br />

den gut ausgeschilderten Rad- und Wanderwegen sowie auf den Kurterrainwegen können die Einwohner<br />

und Gäste schöne Natur rund um <strong>Neustadt</strong> bewundern und vom Alltagsstress abschalten.<br />

Von seinen 1.146 ha Fläche entfallen nur 67 ha auf die bebaute Ortslage.<br />

Der überwiegende Teil der Gemarkung wird landwirtschaftlich und forstwirtschaftlich genutzt. Das<br />

Gebiet des Südharzes ist vorrangig Landschaftsschutzgebiet. <strong>Neustadt</strong> liegt inmitten des Naturparks<br />

"Südharz".<br />

Baugestaltung und Entwicklung<br />

Zu der, das <strong>Dorf</strong>bild prägenden Bausubstanz des Ortes gehören Gebäude und Gebäudeensemble mit<br />

Wohn- und landwirtschaftlich geprägter Nutzung, die in ihrer traditionellen Bauweise erhalten sind bzw.<br />

für die Region typische Hofformen als 3- oder 4- Seitenhof bilden. Hervorzuheben ist der Straßenzug der<br />

Burgstraße / Kirchplatz sowie die Bebauung der Plankenstraße ein aus städtebaulicher Sicht<br />

bewahrenswerte Gebäudeensemble. Hier liegt der dorfbildprägende Charakter nicht nur in der<br />

überwiegend noch vorhandenen traditionellen Bauweise, vielmehr sind auch die Gebäudeanordnung und<br />

der raumbildende Abschluss der Bebauung zum Straßenraum hin bewahrenswert. Es wird im Rahmen der<br />

<strong>Dorf</strong>entwicklung darauf geachtet diese Gebäude als Baukörper zu erhalten oder im dringenden<br />

Sanierungsfall durch Ersatzneubauten oder ähnlich raumbildende Baustrukturen zu ersetzen.<br />

Der überwiegende Teil der als ortsbildprägenden Gebäude wurde in traditioneller Fachwerkbauweise<br />

errichtet und ist mit dorftypischen, das Ortsbild prägenden Fassaden bzw. Fassadenteilen erhalten<br />

geblieben.<br />

Für den <strong>Dorf</strong>kern der Gemeinde <strong>Neustadt</strong> wurde im Jahre 1992 eine Gestaltungssatzung erlassen. Ziel<br />

dieser Satzung ist es, bei Gebäudesanierungen durch den Einsatz traditioneller Materialien und<br />

Gestaltungselementen die Ortscharakteristik zu erhalten und zu verbessern. Der Inhalt dieser Satzung<br />

wird seit Jahren erfolgreich von den kommunalen Gremien, wie z.B. dem Bauausschuss des<br />

Gemeinderates, umgesetzt. Durch diese konsequente Arbeit besitzt <strong>Neustadt</strong> heute ein unverwechselbares<br />

Gesicht, welches dem Ort eine Einmaligkeit verleiht und ein Hauptschwerpunkt der erfolgreichen<br />

Ausrichtung des Ortes als Fremdenverkehrsschwerpunkt darstellt.<br />

Dörfliche Siedlungstraditionen sind auch in Bezug auf die Freiflächennutzung innerhalb der Ortslage, die<br />

Einbindung der Ortslage in den Naturraum und die Landschaft sowie die Ausbildung des <strong>Dorf</strong>randes zu<br />

erkennen. Wie schon erwähnt, ist <strong>Neustadt</strong> eine stark durchgrünte Gemeinde innerhalb der Ortslage.<br />

Dieses Potential gilt es zu erhalten.<br />

Um diesen Charakter zu erhalten, werden bei Bedarf an Bauflächen für Neubauten, in Teilbereichen<br />

Baulückenschließungen vorgenommen, um städtebaulich sinnvoll Straßen- und Platzräume zu schließen.<br />

Die Straßenräume sind in ihrer Grundsubstanz und in ihrer Maßstäblichkeit zur angrenzenden Bebauung<br />

intakt.<br />

Die Gemeinde plant und realisiert seit Jahren in Zusammenarbeit mit privaten Investoren die Entwicklung<br />

eines konzentrierten Freizeit- und Sportstättenangebotes im Nordwesten der Ortslage.

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