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Verwaltungswirt - Landkreis Forchheim

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Landratsamt <strong>Forchheim</strong><br />

Personalmanagement<br />

Herr Beck / Frau Pfundt / Frau Rossa<br />

Am Streckerplatz 3<br />

91301 <strong>Forchheim</strong><br />

09191/86-1100 bzw. 1107, 1105<br />

personalmanagement@lra-fo.de<br />

Merkblatt<br />

für die Ausbildung zum/zur <strong>Verwaltungswirt</strong>/in der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen,<br />

fachlicher Schwerpunkt nichttechnischer Verwaltungdienst (QE2nVD) beim Landratsamt<br />

<strong>Forchheim</strong><br />

(früher: Beamter/Beamtin des mittleren nichttechnischen Dienstes in der allgemeinen inneren Verwaltung<br />

beim Landratsamt <strong>Forchheim</strong>)<br />

A) Ausbildungsbeginn<br />

Jeweils 01. September des Jahres<br />

B) Bewerbungsverfahren<br />

Bei Einstellungsbedarf: Stellenanzeige in der Regel bereits im Jahr vorher, also für das Einstellungsjahr<br />

2013 bereits im Juli 2012 in den Tageszeitungen, Internetseite des Landratsamtes – www.lra-fo.de –<br />

sowie bei der Agentur für Arbeit<br />

schriftliche aussagekräftige Bewerbungsunterlagen<br />

C) Zugangsvoraussetzung<br />

Mindestens einen qualifizierenden Hauptschulabschluss, mittlerer Schulabschluss oder anderer gleich-<br />

bzw. höherwertiger Schulabschluss bis September 2013<br />

Deutsche Staatsangehörigkeit (Art. 116 Grundgesetz) oder die eines anderen Mitgliedstaates der<br />

Europäischen Union oder die Staatsangehörigkeit von Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz<br />

bis zur Einstellung<br />

Noch nicht 45 Jahre alt zu Beginn der Ausbildung<br />

D) Auswahl der Bewerber/innen und Eignungskriterien<br />

Die Bewerber/innen müssen an einem Auswahlverfahren (Auswahlverfahren für Ausbildungsplätze in der<br />

öffentlichen Verwaltung, in der Justiz und im Allgemeinen Vollzugsdienst) teilnehmen. Es wird jährlich eine<br />

Auswahlprüfung landeseinheitlich in Bayern von der Geschäftsstelle des Landespersonalausschusses<br />

durchgeführt und findet in diesem Jahr am 09. Juli 2012 statt. (Anmeldeschluss war der 04. Mai 2012; Die<br />

Anmeldefrist zur Ausbildung der 2. Qualifikationsebene bei staatlichen Einstellungsbehörden wurde bis<br />

20. Mai 2012 verlängert). (Die Einstellungen für das Jahr 2012 sind bereits abgeschlossen.)<br />

Die Anmeldung für die Auswahlprüfung erfolgt üblicherweise online über die Internetseite<br />

www.lpa.bayern.de. Für die Auswahlprüfung gibt es keinen Wiederholungstermin.<br />

Der Prüfungsinhalt besteht aus der deutschen Sprache (z. B. Rechtschreibung, Textverständnis, Fähigkeit zur<br />

Textgestaltung) und grundlegender Allgemeinbildung (Erdkunde, Geschichte – Schwerpunkt 20. und 21.<br />

Jahrhundert, Grundlagen aus Wirtschaft und Recht, staatsbürgerliche Kenntnisse).<br />

In das Gesamtergebnis des Auswahlverfahrens fließen nicht nur die Prüfungsnote ein, sondern auch die<br />

Schulnoten Deutsch und Mathematik/Rechnungswesen vom maßgebendem Abschlusszeugnis, falls<br />

Schulabschluss bereits vorliegt, ansonsten letztes Zeugnis vor der Prüfung oder das Jahreszeugnis, das bis<br />

Ende Juli 2012 ausgehändigt wird. Die Noten sind entweder nach der Anmeldung oder – falls Sie noch zur<br />

Schule gehen - anhand eines Formblattes, das am Prüfungstag ausgehändigt wird, nachzuweisen. Das<br />

Verfahren ist erfolgreich abgeschlossen, wenn die erzielte Gesamtnote nicht schlechter als 4,0 ist. Durch den<br />

erfolgreichen Abschluss des Auswahlverfahrens bzw. der Auswahlprüfung entsteht noch kein Anspruch auf<br />

Einstellung.<br />

Der Versand des Prüfungszeugnisses erfolgt etwa Ende September 2012, gleichzeitig wird mitgeteilt, ob<br />

Einstellungschancen bei einer staatlichen Verwaltung bestehen. Nach dem Erhalt des Prüfungszeugnis bitten<br />

wir Sie, dieses Zeugnis - für Ihre Bewerbungsunterlagen - beim Personalmanagement des Landratsamtes<br />

<strong>Forchheim</strong> nachzureichen.<br />

Das Auswahlverfahren hat Wettbewerbscharakter. Die Einstellung erfolgt nach dem Gesamtergebnis im<br />

Auswahlverfahren sowie nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung.


Ausführliche Informationen unter: www.lpa.bayern.de<br />

E) Ausbildungsablauf und Ausbildungsdauer<br />

1. Die Ausbildung dauert 2 Jahre. Sie beginnt jeweils im September.<br />

2. Der Vorbereitungsdienst umfasst eine fachtheoretische und eine berufspraktische Ausbildung. Die<br />

fachtheoretische Ausbildung wird von der Bayerischen Verwaltungsschule durchgeführt (für<br />

unseren Bereich findet der Unterricht i.d.R. in Nürnberg statt). Die berufspraktische Ausbildung<br />

erfolgt am Landratsamt <strong>Forchheim</strong> (überwiegend) und der Regierung von Oberfranken in Bayreuth<br />

(2- bis 3-monatiges Praktikum).<br />

Fachtheoretische und berufspraktische Ausbildung werden in der Regel in jeweils 5<br />

Ausbildungsabschnitten im Wechsel durchgeführt:<br />

• Fachlehrgang I bis V (Bayerische Verwaltungsschule)<br />

• Praktikum I bis V (Landratsamt und 2- bis 3-monatiges Praktikum an der Regierung von Oberfranken)<br />

Die für die Ausbildung und die Prüfung<br />

erforderlichen Gesetzestexte<br />

("Vorschriftensammlung für die<br />

Verwaltung in Bayern" – VSV - Band I, II<br />

und III) werden nicht vom <strong>Landkreis</strong> zur<br />

Verfügung gestellt, sondern sind selbst zu<br />

beschaffen (auf eigene Kosten).<br />

3. Lehrfächer z. B. Staatskunde, Europarecht, Allg. Verwaltungsrecht, Kommunalrecht, Recht des öffentl.<br />

Dienstes, Privatrecht, Baurecht, Sicherheitsrecht, Sozialhilferecht, Informations- und<br />

Kommunikationstechnik<br />

4. Leistungsnachweise / Prüfungen<br />

• Leistungsnachweise : Aufsichtsarbeiten und sonstige Arbeiten<br />

(fließen in die Gesamtprüfungsnote ein)<br />

• Qualifikationsprüfung: schriftlich und mündlich<br />

F) Verdienstmöglichkeiten während der Ausbildung<br />

Anwärterbezüge: 913,02 € (Stand: 31.12.2011)<br />

G) Berufsaussichten nach der Ausbildung<br />

Nach bestandener Qualifikationsprüfung ist man berechtigt, die Berufsbezeichnung „<strong>Verwaltungswirt</strong>/in“<br />

zu führen.<br />

Nach erfolgreichem Bestehen der Qualifikationsprüfung erfolgt der Einstieg in der Qualifikationsebene 2<br />

und die Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe. Ein Anspruch auf Übernahme besteht nicht. Die<br />

Probezeit dauert zwei Jahre. Nach einigen Jahren könnte man in die nächsthöhere Besoldungsgruppe<br />

befördert werden. Die Beförderungen richten sich nach den vorhandenen Planstellen sowie den<br />

Leistungen des/der Beamten/Beamtin.<br />

Für besonders tüchtige Beamte/Beamtinnen der 2. Qualifikationsebene ergibt sich evtl. die Möglichkeit für<br />

eine entsprechende Qualifikation für die Ämter ab der nächsthöheren Qualifikationsebene<br />

(Qualifikationsebene 3).<br />

H) Weitere Informationen siehe auch unter<br />

• http://www.bvs.de<br />

unter dem Bereich Ausbildung / Verwaltung / <strong>Verwaltungswirt</strong>/-in<br />

• http://berufenet.arbeitsagentur.de/berufe/index.jsp<br />

unter der Berufsbezeichnung Beamt(er/in) – Allg. Innere Verwaltung (mittl. Dienst)

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