Verwaltungswirt - Landkreis Forchheim
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Landratsamt <strong>Forchheim</strong><br />
Personalmanagement<br />
Herr Beck / Frau Pfundt / Frau Rossa<br />
Am Streckerplatz 3<br />
91301 <strong>Forchheim</strong><br />
09191/86-1100 bzw. 1107, 1105<br />
personalmanagement@lra-fo.de<br />
Merkblatt<br />
für die Ausbildung zum/zur <strong>Verwaltungswirt</strong>/in der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen,<br />
fachlicher Schwerpunkt nichttechnischer Verwaltungdienst (QE2nVD) beim Landratsamt<br />
<strong>Forchheim</strong><br />
(früher: Beamter/Beamtin des mittleren nichttechnischen Dienstes in der allgemeinen inneren Verwaltung<br />
beim Landratsamt <strong>Forchheim</strong>)<br />
A) Ausbildungsbeginn<br />
Jeweils 01. September des Jahres<br />
B) Bewerbungsverfahren<br />
Bei Einstellungsbedarf: Stellenanzeige in der Regel bereits im Jahr vorher, also für das Einstellungsjahr<br />
2013 bereits im Juli 2012 in den Tageszeitungen, Internetseite des Landratsamtes – www.lra-fo.de –<br />
sowie bei der Agentur für Arbeit<br />
schriftliche aussagekräftige Bewerbungsunterlagen<br />
C) Zugangsvoraussetzung<br />
Mindestens einen qualifizierenden Hauptschulabschluss, mittlerer Schulabschluss oder anderer gleich-<br />
bzw. höherwertiger Schulabschluss bis September 2013<br />
Deutsche Staatsangehörigkeit (Art. 116 Grundgesetz) oder die eines anderen Mitgliedstaates der<br />
Europäischen Union oder die Staatsangehörigkeit von Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz<br />
bis zur Einstellung<br />
Noch nicht 45 Jahre alt zu Beginn der Ausbildung<br />
D) Auswahl der Bewerber/innen und Eignungskriterien<br />
Die Bewerber/innen müssen an einem Auswahlverfahren (Auswahlverfahren für Ausbildungsplätze in der<br />
öffentlichen Verwaltung, in der Justiz und im Allgemeinen Vollzugsdienst) teilnehmen. Es wird jährlich eine<br />
Auswahlprüfung landeseinheitlich in Bayern von der Geschäftsstelle des Landespersonalausschusses<br />
durchgeführt und findet in diesem Jahr am 09. Juli 2012 statt. (Anmeldeschluss war der 04. Mai 2012; Die<br />
Anmeldefrist zur Ausbildung der 2. Qualifikationsebene bei staatlichen Einstellungsbehörden wurde bis<br />
20. Mai 2012 verlängert). (Die Einstellungen für das Jahr 2012 sind bereits abgeschlossen.)<br />
Die Anmeldung für die Auswahlprüfung erfolgt üblicherweise online über die Internetseite<br />
www.lpa.bayern.de. Für die Auswahlprüfung gibt es keinen Wiederholungstermin.<br />
Der Prüfungsinhalt besteht aus der deutschen Sprache (z. B. Rechtschreibung, Textverständnis, Fähigkeit zur<br />
Textgestaltung) und grundlegender Allgemeinbildung (Erdkunde, Geschichte – Schwerpunkt 20. und 21.<br />
Jahrhundert, Grundlagen aus Wirtschaft und Recht, staatsbürgerliche Kenntnisse).<br />
In das Gesamtergebnis des Auswahlverfahrens fließen nicht nur die Prüfungsnote ein, sondern auch die<br />
Schulnoten Deutsch und Mathematik/Rechnungswesen vom maßgebendem Abschlusszeugnis, falls<br />
Schulabschluss bereits vorliegt, ansonsten letztes Zeugnis vor der Prüfung oder das Jahreszeugnis, das bis<br />
Ende Juli 2012 ausgehändigt wird. Die Noten sind entweder nach der Anmeldung oder – falls Sie noch zur<br />
Schule gehen - anhand eines Formblattes, das am Prüfungstag ausgehändigt wird, nachzuweisen. Das<br />
Verfahren ist erfolgreich abgeschlossen, wenn die erzielte Gesamtnote nicht schlechter als 4,0 ist. Durch den<br />
erfolgreichen Abschluss des Auswahlverfahrens bzw. der Auswahlprüfung entsteht noch kein Anspruch auf<br />
Einstellung.<br />
Der Versand des Prüfungszeugnisses erfolgt etwa Ende September 2012, gleichzeitig wird mitgeteilt, ob<br />
Einstellungschancen bei einer staatlichen Verwaltung bestehen. Nach dem Erhalt des Prüfungszeugnis bitten<br />
wir Sie, dieses Zeugnis - für Ihre Bewerbungsunterlagen - beim Personalmanagement des Landratsamtes<br />
<strong>Forchheim</strong> nachzureichen.<br />
Das Auswahlverfahren hat Wettbewerbscharakter. Die Einstellung erfolgt nach dem Gesamtergebnis im<br />
Auswahlverfahren sowie nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung.
Ausführliche Informationen unter: www.lpa.bayern.de<br />
E) Ausbildungsablauf und Ausbildungsdauer<br />
1. Die Ausbildung dauert 2 Jahre. Sie beginnt jeweils im September.<br />
2. Der Vorbereitungsdienst umfasst eine fachtheoretische und eine berufspraktische Ausbildung. Die<br />
fachtheoretische Ausbildung wird von der Bayerischen Verwaltungsschule durchgeführt (für<br />
unseren Bereich findet der Unterricht i.d.R. in Nürnberg statt). Die berufspraktische Ausbildung<br />
erfolgt am Landratsamt <strong>Forchheim</strong> (überwiegend) und der Regierung von Oberfranken in Bayreuth<br />
(2- bis 3-monatiges Praktikum).<br />
Fachtheoretische und berufspraktische Ausbildung werden in der Regel in jeweils 5<br />
Ausbildungsabschnitten im Wechsel durchgeführt:<br />
• Fachlehrgang I bis V (Bayerische Verwaltungsschule)<br />
• Praktikum I bis V (Landratsamt und 2- bis 3-monatiges Praktikum an der Regierung von Oberfranken)<br />
Die für die Ausbildung und die Prüfung<br />
erforderlichen Gesetzestexte<br />
("Vorschriftensammlung für die<br />
Verwaltung in Bayern" – VSV - Band I, II<br />
und III) werden nicht vom <strong>Landkreis</strong> zur<br />
Verfügung gestellt, sondern sind selbst zu<br />
beschaffen (auf eigene Kosten).<br />
3. Lehrfächer z. B. Staatskunde, Europarecht, Allg. Verwaltungsrecht, Kommunalrecht, Recht des öffentl.<br />
Dienstes, Privatrecht, Baurecht, Sicherheitsrecht, Sozialhilferecht, Informations- und<br />
Kommunikationstechnik<br />
4. Leistungsnachweise / Prüfungen<br />
• Leistungsnachweise : Aufsichtsarbeiten und sonstige Arbeiten<br />
(fließen in die Gesamtprüfungsnote ein)<br />
• Qualifikationsprüfung: schriftlich und mündlich<br />
F) Verdienstmöglichkeiten während der Ausbildung<br />
Anwärterbezüge: 913,02 € (Stand: 31.12.2011)<br />
G) Berufsaussichten nach der Ausbildung<br />
Nach bestandener Qualifikationsprüfung ist man berechtigt, die Berufsbezeichnung „<strong>Verwaltungswirt</strong>/in“<br />
zu führen.<br />
Nach erfolgreichem Bestehen der Qualifikationsprüfung erfolgt der Einstieg in der Qualifikationsebene 2<br />
und die Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe. Ein Anspruch auf Übernahme besteht nicht. Die<br />
Probezeit dauert zwei Jahre. Nach einigen Jahren könnte man in die nächsthöhere Besoldungsgruppe<br />
befördert werden. Die Beförderungen richten sich nach den vorhandenen Planstellen sowie den<br />
Leistungen des/der Beamten/Beamtin.<br />
Für besonders tüchtige Beamte/Beamtinnen der 2. Qualifikationsebene ergibt sich evtl. die Möglichkeit für<br />
eine entsprechende Qualifikation für die Ämter ab der nächsthöheren Qualifikationsebene<br />
(Qualifikationsebene 3).<br />
H) Weitere Informationen siehe auch unter<br />
• http://www.bvs.de<br />
unter dem Bereich Ausbildung / Verwaltung / <strong>Verwaltungswirt</strong>/-in<br />
• http://berufenet.arbeitsagentur.de/berufe/index.jsp<br />
unter der Berufsbezeichnung Beamt(er/in) – Allg. Innere Verwaltung (mittl. Dienst)