Anwaltsreport - Anwalt-Suchservice
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<strong><strong>Anwalt</strong>sreport</strong><br />
Das Magazin für die moderne Kanzlei<br />
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Ausgabe 3/2004 Juni 2004<br />
<strong>Anwalt</strong>s-Franchise & Co:<br />
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Warum die jungen Wilden<br />
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Das Magazin für die moderne Kanzlei<br />
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Chefredakteur: RA Rolf Schröder (verantwortlich)<br />
Redaktion: RA Marcus Creutz,<br />
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Fotos:<br />
Titelbild, Thema, Internet, Marketing und Berufsrecht:<br />
Böll & Fischer GbR, Unkel<br />
Überleben mit Qualität<br />
Neben den ultimativen Deregulierungsforderungen aus Brüssel bläst den <strong>Anwalt</strong>sfunktionären<br />
derzeit noch ein zweiter Wind um die Ohren. Dieser weht aus nationaler Richtung. Es geht um<br />
die Reform des Rechtsberatungsgesetzes. Der zuständige Staatssekretär im Bundesjustizministerium<br />
Alfred Hartenbach hat vor <strong>Anwalt</strong>svertretern in Frankfurt einen Gesetzentwurf für diesen<br />
Sommer angekündigt. Mit dem Thema wird sich auch der Deutsche Juristentag beschäftigen,<br />
der im September in Bonn stattfindet. Inhaltlich geht es für die Anwälte darum, ob sie ihr bisheriges<br />
Beratungsmonopol gerichtlich wie außergerichtlich halten können. Das hängt davon ab – und<br />
an dieser Stelle überschneidet sich das Thema mit den EU-Deregulierungsforderungen –, ob die<br />
ausschließliche Rechtsberatung durch Anwälte im Allgemeininteresse liegt. Für die gerichtliche<br />
Vertretung scheinen daran kaum Zweifel aufzukommen. Anders sieht es derzeit bei der außergerichtlichen<br />
Beratung aus. Hier steht eine signifikante Lockerung im Raum. Hartenbach jedenfalls<br />
will auch Nichtjuristen zur außergerichtlichen Rechtsberatung zulassen, sofern sie mit Anwälten<br />
kooperieren. Doch wie soll diese Kooperation in der Realität überhaupt funktionieren? Soll der<br />
<strong>Anwalt</strong> etwa einem Unternehmensberater einen Stapel Briefbögen überlassen, damit der mit<br />
dem Segen des <strong>Anwalt</strong>s seinen Kunden Gesellschaftsverträge verkauft? Wer haftet, wenn sich<br />
der Vertrag später als rechtswidrig erweist? Sind dann <strong>Anwalt</strong> und Unternehmensberater<br />
Gesamtschuldner? Wird die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung des <strong>Anwalt</strong>s einspringen<br />
oder wird sie dem <strong>Anwalt</strong> einen Vogel zeigen, weil der den Unternehmensberater an der langen<br />
Leine hat laufen lassen? Hartenbach´s Vorschlag ist zwar originell – bei näherem Hinschauen<br />
aber Augenwischerei. Zum Glück hat Justizministerin Brigitte Zypries das Reformvorhaben auf<br />
dem Deutschen <strong>Anwalt</strong>stag in Hamburg Mitte Mai 2004 wieder relativiert. Berufsgruppen, die<br />
nur den geringsten Zweifel einer Interessenkollision erkennen lassen, müssten von der Rechtsberatung<br />
ausgeschlossen bleiben. Für die Rechtsschutzversicherer und Banken dürfte es danach<br />
schwer werden, künftig außergerichtlichen Rechtsrat über ihre angestellten Juristen erteilen zu<br />
dürfen. Langfristig ist aber der freie Beruf <strong>Anwalt</strong> nur zu halten, wenn die Qualität stimmt und<br />
das auch in der Öffentlichkeit und bei den Mandanten glaubhaft vermittelt wird. Deshalb fordert<br />
die Bundesrechtsanwaltskammer auch eine sanktionierbare Fortbildungspflicht für alle Anwälte,<br />
nicht nur der Fachanwälte. Falls sich damit das Beratungsmonopol langfristig halten ließe, wäre<br />
dieses Opfer für die <strong>Anwalt</strong>schaft hinnehmbar, zumal die guten Anwälte ihre Fortbildung ohnehin<br />
sehr ernst nehmen – ob nun gesetzlich verordnet oder nicht.<br />
Anzeigendisposition: Anja Fischer<br />
Tel.: 02 21/93 73 86 05<br />
Gültig ist Preisliste vom 1.10.2002<br />
ISSN 1433-4453<br />
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EDITORIAL<br />
IMPRESSUM<br />
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FAKTEN<br />
Kurzmeldungen<br />
Renate Jaeger verlässt das BVerfG<br />
Renate Jaeger wird zum 1. November Richterin<br />
am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.<br />
Seit Ihrem 27. Lebensjahr war sie Richterin –<br />
zunächst am Sozialgericht, dann am Landessozialgericht<br />
und schließlich am Bundessozialgericht.<br />
Von dort wurde sie im März 1994 an das Bundesverfassungsgericht<br />
berufen. In dessen erstem<br />
Senat war sie als Berichterstatterin verantwortlich<br />
für das Berufsrecht der freien Berufe.<br />
Zwei Fachanwaltstitel sind genug<br />
Rechtsanwälte dürfen nicht mehr als zwei Fachanwaltstitel<br />
führen, selbst wenn sie für einen<br />
dritten Titel sämtliche Zulassungsvoraussetzungen<br />
nachweisen können. Es geht darum, das<br />
hohe Niveau der Kenntnisse bei den Fachanwälten<br />
zu sichern und die Glaubwürdigkeit zu erhalten.<br />
Az: OLG Celle: AH 24/03<br />
Keine Weisungen der Politik an die Staatsanwaltschaft<br />
Äußerungen von Politikern zum „Mannesmann-<br />
Verfahren“ erwecken nach Ansicht des Deutschen<br />
Richterbundes (DRB) den Eindruck, die Staatsanwaltschaft<br />
habe bei ihren Entscheidungen politische<br />
Erwägungen, etwa zur Stärkung des „Wirtschaftsstandorts<br />
Deutschland“ zu beachten. Der<br />
Vorsitzende des DRB, Wolfgang Arenhövel erklärt<br />
hierzu: „Ob gegen einen Beschuldigten hinreichender<br />
Tatverdacht besteht, darf nicht in der Staatskanzlei<br />
oder im Justizministerium entschieden<br />
werden. Wer dies fordert, rührt an die Grundlagen<br />
des Gewaltenteilungsprinzips.“<br />
Rechtsschutzversicherer kündigen<br />
unliebsame Verträge<br />
Anbieter von Rechtsschutzversicherungen versuchen<br />
offenbar, alte oder unliebsame Verträge loszuwerden.<br />
Das berichtet die Nachrichtenagentur<br />
AP unter Berufung auf entsprechende Beobachtungen<br />
von Verbraucherschützern in Rheinland-<br />
Pfalz, die in jüngster Zeit häufiger Vertragskündigungen<br />
durch Versicherungen registrieren. Wie<br />
es hieß, kündigten die Versicherer die Verträge,<br />
weil ab dem 1. Juli eine neue Gebührenordnung<br />
gilt, die für viele Streitfälle steigende <strong>Anwalt</strong>sund<br />
Gerichtskosten zur Folge hätten.<br />
Abschied von der Papierakte:<br />
Gerichtsverwaltung wird elektronisch<br />
Das Finanzgericht Hamburg ist als erstes Gericht<br />
ab sofort in der Lage, die Gerichtsverwaltung elektronisch<br />
zu führen und abzuwickeln. Das im Frühjahr<br />
dieses Jahres gestartete Pilotprojekt ELDOR-<br />
ADO (= Elektronische Dokumentenverwaltung für<br />
Registraturen mit teraDOC ® ) zur Einführung der<br />
elektronischen Aktenverwaltung und -archivierung<br />
hat sich damit als praxistauglich erwiesen.<br />
4 anwaltsreport 3 / 2004<br />
ie Chancen der Rechtsschutzversi-<br />
Dcherungen, in Deutschland künftig<br />
die Versicherten über die angestellten Volljuristen<br />
selbst juristisch beraten zu dürfen,<br />
sinken. Der Grund: Bundesjustizministerin<br />
Brigitte Zypries machte in einer<br />
Rede auf dem diesjährigen Deutschen<br />
<strong>Anwalt</strong>stag in Hamburg deutlich, dass<br />
die Rechtsschutzversicherungen im ge-<br />
„EÜR“ zur Einnahmenüberschussrechnung<br />
islang konnten Kleinunternehmer<br />
B und Freiberufler ihren Gewinn durch<br />
eine formlose und individuell aufzustellende<br />
Einnahmenüberschussrechnung<br />
gemäß § 4 Abs. 3 Einkommensteuergesetz<br />
ermitteln und in einer Summe in der<br />
sogenannten Anlage GSE erklären. Diese<br />
Buchführungserleichterung ist mit Jahresbeginn<br />
deutlich verschärft worden: Seither<br />
ist bei der Erstellung der Einnahmenüberschussrechnung<br />
ein amtlich vorgeschriebener<br />
Vordruck zu verwenden und<br />
der Steuererklärung beizufügen, welcher<br />
Der Bundesverband der Freien Berufe<br />
(BFB) hat zum Entwurf eines<br />
„Gesetzes zur Sicherung und Förderung<br />
des Fachkräftenachwuchses und der<br />
Berufsausbildungschancen der jungen<br />
Generationen“ Stellung genommen. In<br />
dieser Stellungnahme gegen die Einführung<br />
einer Ausbildungsplatzabgabe<br />
lehnen der BFB und die in ihm zusammengeschlossenen<br />
Berufsverbände den<br />
von den Fraktionen von SPD und<br />
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten<br />
Entwurf strikt ab – weil eine<br />
Zwangsabgabe nicht das geeignete Mittel<br />
sei, das bestehende Lehrstellenproblem<br />
zu lösen. Der Gesetzentwurf –<br />
wie im Übrigen jede Forderung nach<br />
einer wie auch immer ausgestalteten Ausbildungsplatzabgabe<br />
– verkenne völlig<br />
die Ursachen für das Lehrstellenproblem<br />
und setze demnach an der komplett<br />
falschen Stelle an. Die Freien Berufe stellen<br />
mit rund 160.000 Auszubildenden<br />
nach Industrie und Handel sowie dem<br />
Handwerk den drittgrößten Ausbildungsbereich.<br />
Rund zehn Prozent aller<br />
Auszubildenden durchlaufen ihre Aus-<br />
Zypries erteilt Rechtsschutzversicherern<br />
Abfuhr<br />
planten neuen Rechtsberatungsgesetz keinen<br />
Zugang zum Rechtsmarkt erwarten<br />
könnten. Wörtlich sagte die Ministerin:<br />
“Das muss – ganz im Sinne objektiver,<br />
qualifizierter Beratung – in den Händen<br />
unabhängiger Rechtsanwältinnen und<br />
Rechtsanwälte bleiben. Denn jeder Zweifel<br />
an einer interessengeleiteten Rechtsberatung<br />
ist zu vermeiden!“<br />
Einnahmen und Ausgaben in zahlreiche<br />
Einzelpositionen aufschlüsselt. Abgefragt<br />
werden beispielsweise Angaben zu privater<br />
PKW-Nutzung, häuslichem Arbeitszimmer<br />
sowie zum betrieblichen Anlagevermögen.<br />
Insbesondere die nicht durch<br />
Steuerberater vertretenen Steuerpflichtigen<br />
könnten hiervon im nächsten Jahr bei<br />
der Erstellung ihrer Steuererklärung für<br />
2004 überrascht werden. Den Vordruck<br />
nebst einer umfangreichen Anleitung<br />
kann man über die Internetseite www.bundesfinanzministerium.de<br />
beziehen.<br />
Freie Berufe sind gegen Ausbildungsplatzabgabe<br />
bildung in einer freiberuflichen Praxis,<br />
Kanzlei, Apotheke oder in einem Freiberuflerbüro.<br />
Und seit jeher bilden die<br />
Freien Berufe über Bedarf aus. Allerdings:<br />
Im vergangenen Ausbildungsjahr wurden<br />
im Bereich der Freien Berufe 7,2 Prozent<br />
(- 3.846) weniger neue Ausbildungsverträge<br />
abgeschlossen als noch im Vorjahr.<br />
Ursächlich hierfür war jedoch nicht die<br />
mangelnde Ausbildungsbereitschaft, sondern<br />
vor allem die anhaltend schwache<br />
Wirtschaftslage. Erschwerend kommt laut<br />
BFB hinzu, dass sich die Freien Berufe<br />
massiven Angriffen auf ihr Selbstverständnis<br />
und ihre ökonomische Basis ausgesetzt<br />
sehen: Diskussionen um eine Einbeziehung<br />
in die Gewerbesteuer, die Abschaffung<br />
der bewährten Gebühren- und<br />
Honorarordnungen und vor allem eine<br />
Gesundheitsreform, die den heilkundlichen<br />
Freiberuflern zum Teil die Existenzgrundlage<br />
entziehe. Eine neben der<br />
schwierigen wirtschaftlichen Lage weitere<br />
Ursache für das Ausbildungsstellenproblem<br />
sei in der mangelnden Ausbildungsreife<br />
vieler Bewerberinnen und<br />
Bewerber begründet, kritisiert der BFB.
Über 18.000 Fachanwälte in Deutschland zugelassen<br />
Die Zahl der Fachanwälte in Deutschland nimmt weiter stark<br />
zu. Das geht aus der aktuellen Statistik der Bundesrechtsanwaltskammer<br />
hervor, nach der zum 1.1.2004 insgesamt 18.424<br />
Fachanwälte zugelassen waren – gegenüber dem Vorjahr ein<br />
Zuwachs von 8,8 %. Damit sind nahezu 15 % der Anwältinnen<br />
und Anwälte in Deutschland Fachanwälte. Von den derzeit 8<br />
Fachanwaltschaften im Steuer-, Verwaltungs-, Straf-, Familien-,<br />
Arbeits-, Sozial-, Insolvenz- und Versicherungsrecht ist die Fachanwaltschaft<br />
für Familienrecht am beliebtesten (5.648), gefolgt<br />
vom Arbeitsrecht (5.446). Höchste Zuwachszahlen verzeichnen<br />
die Fachanwaltschaften für Insolvenzecht (19,57 %) und Sozialrecht<br />
(15,07 %). 14 Anwälte erwarben bis zum Jahreswechsel die<br />
neue Fachanwaltschaft für Versicherungsrecht, die erst im Herbst<br />
2003 durch die Satzungsversammlung eingeführt wurde. Überproportionale<br />
Zuwächse verzeichnen auch die Fachanwältinnen<br />
- insbesondere im Insolvenzrecht (+33 %), Arbeitsrecht (+ 16,86<br />
%) und im Strafrecht (+14,15 %). In der <strong>Anwalt</strong>schaft selbst<br />
wird die Einführung weiterer Fachanwaltstitel kontrovers diskutiert.<br />
Während die Befürworter neuer Fachanwaltstitel etwa zum<br />
Miet-, Verkehrs-, Medizin- oder Baurecht auf die zunehmende<br />
Komplexität<br />
der Rechtsmaterien<br />
und Lebenssachverhalte<br />
verweisen, argumentieren<br />
die Gegner mit<br />
einer Aushöhlung<br />
der Einnahmequellen<br />
für den Allgemeinanwalt.<br />
Hans-Jürgen<br />
Hellwig, Präsident<br />
des Rates<br />
der <strong>Anwalt</strong>-<br />
DAV legt Entwurf für ein neues Rechtsberatungsgesetz vor<br />
FAKTEN<br />
Anteil der Fachanwälte an den Rechtsanwälten insgesamt<br />
Jahr<br />
Fachanwälte Anteil in % an<br />
insgesamt<br />
RAe insgesamt<br />
RAe insgesamt<br />
1960 911 18.347 4,97<br />
1970 1.348 22.882 5,89<br />
1980 1.641 36.077 4,55<br />
1989 3.193 54.108 5,90<br />
1990 3.553 56.638 6,27<br />
1991 3.601 59.455 6,06<br />
1993 3.835 67.120 5,71<br />
1994 4.307 70.438 6,11<br />
1995 4.690 74.291 6,31<br />
1996 5.033 78.810 6,39<br />
1997 5.580 85.105 6,56<br />
1998 7.567 91.517 8,27<br />
1999 9.426 97.791 9,64<br />
2000 11.080 104.067 10,65<br />
2001 13.016 110.367 11,79<br />
2002 15.042 116.305 12,93<br />
2003 16.933 121.420 13,95<br />
2004 18.424 126.793 14,53<br />
schaften der Europäischen Union (CCBE), warnt allerdings die<br />
Blockierer neuer Fachanwaltstitel: „Für mich ist es nur eine Frage<br />
der Zeit, bis ein frustrierter Kollege sich bei der EU-Kommision<br />
beschwert. An sich ist diese Beschwerde überfällig.“<br />
Entwicklung der Fachanwaltschaften seit 1960<br />
Jahr Fachanwälte für<br />
Fachanwälte<br />
SteuerR VerwR StrafR FamR ArbR SozR InsR VersR insgesamt<br />
1960 836 75 911<br />
1970 1.296 52 1.348<br />
1980 1.609 32 1.641<br />
1989 2.097 259 692 145 3.193<br />
1990 2.145 307 911 190 3.553<br />
1991 2.137 316 952 196 3.601<br />
1993 2.170 355 1.060 250 3.835<br />
1994 2.260 413 1.340 294 4.307<br />
1995 2.350 464 1.557 319 4.690<br />
1996 2.415 520 1.749 349 5.033<br />
1997 2.507 579 2.110 384 5.580<br />
1998 2.674 643 194 1.160 2.487 409 7.567<br />
1999 2.769 706 438 2.238 2.843 432 9.426<br />
2000 2.792 785 702 2.997 3.315 459 30 11.080<br />
2001 2.939 866 912 3.789 3.827 542 141 13.016<br />
2002 3.151 966 1.129 4.502 4.414 612 268 15.042<br />
2003 3.391 1.044 1.326 5.126 5.000 673 373 16.933<br />
2004 3.570 1.111 1.456 5.648 5.446 733 446 14 18.424<br />
Anlässlich seiner Präsidiumssitzung hat<br />
der Deutsche <strong>Anwalt</strong>verein (DAV)<br />
einen Entwurf für ein neues Rechtsberatungsgesetz<br />
vorgelegt. Danach soll die<br />
rechtliche Beratung grundsätzlich der<br />
<strong>Anwalt</strong>schaft vorbehalten bleiben, um die<br />
Verbraucher vor unqualifiziertem Rechtsrat<br />
zu schützen. Veränderungen soll es<br />
beispielsweise beim unentgeltlichen<br />
Rechtsrat geben. Soziale Organisationen<br />
sollen ebenso unentgeltlichen Rechtsrat<br />
erteilen können, wie nahestehende Personen<br />
aus reiner Gefälligkeit. Anlass für<br />
einen eigenen Vorschlag war die Ankündigung<br />
der Bundesregierung, das Rechts-<br />
beratungsgesetz zu überarbeiten. Auch<br />
die Bundesrechtsanwaltskammer hat<br />
angekündigt, noch vor Beginn des Deutschen<br />
Juristentages im September einen<br />
eigenen Reformvorschlag zu unterbreiten.<br />
„Der Schutz des Rechtsuchenden vor<br />
unqualifizierten Rechtsrat muss bei allen<br />
Überlegungen im Vordergrund stehen,“<br />
stellt Rechtanwalt Hartmut Kilger, DAV-<br />
Präsident, fest. Bei der unentgeltlichen<br />
Rechtsbesorgung durch Organisationen<br />
sei zu beachten, dass diese in Wahrheit<br />
oft nicht unentgeltlich ist, weil sie oft auch<br />
aus anderen, zum Teil öffentlichen Mitteln<br />
gespeist werde. Hier soll die Beratung<br />
durch in den Organisationen tätige<br />
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte<br />
aus Verbraucherschutzgründen vorgeschrieben<br />
werden. Nur unter engen Voraussetzungen<br />
soll Nichtanwälten die<br />
Erlaubnis zur Rechtsbesorgung erteilt werden.<br />
Aus Gründen des Verbraucherschutzes<br />
müssen dann auch Nichtanwälte<br />
nach Ansicht des DAV eine Berufshaftpflichtversicherung<br />
nachweisen, um<br />
den Bürger gegen unrichtigen Rechtsrat<br />
abzusichern. Der Vorschlag nebst Erläuterungen<br />
ist im Internet unter www.anwaltverein.de/01/depesche/texte04/rechtsberatung.html<br />
abrufbar.<br />
3 / 2004 anwaltsreport<br />
5
THEMA<br />
Franchiseketten haben es auf dem<br />
deutschen <strong>Anwalt</strong>smarkt schwer<br />
Rechtsrat zwischen Unterwäsche und Deoroller – in Deutschland<br />
ist das längst bittere Realität. „Resch und Gut“ heißt zum Beispiel<br />
eine neue Kanzleikette, die in Kaufhäusern billigen Rechtsrat von<br />
der Stange für 10 Euro erteilt. Darin sehen die einen den Untergang<br />
der <strong>Anwalt</strong>skultur, während andere das als Zeichen des Marktaufbruchs<br />
werten. Doch außer Schlagzeilen in der Tagespresse<br />
haben die „jungen Wilden“ im <strong>Anwalt</strong>smarkt derzeit nur wenig zu<br />
bieten: Die Franchise-Anbieter Janolaw und Legitas etwa laufen<br />
derzeit ihren eigenen Geschäftsprognosen weit hinterher. Wohl<br />
deshalb hüllt sich die neue überörtliche Sozietät JuraXX, die sich<br />
als Verbraucherkanzlei im Bundesgebiet einen Namen machen will,<br />
in Sachen Umsatzprognosen lieber gleich in Schweigen.<br />
„Null Chance“, so lautet das vernichtende<br />
Urteil einer aktuellen Befragung<br />
des Handelsblatt unter den Top-50-<br />
<strong>Anwalt</strong>skanzleien zu den Marktchancen<br />
von Franchising-Konzepten auf<br />
dem deutschen Beratungsmarkt. Dahin<br />
deuten auch die bisherigen Ergebnisse<br />
sowohl der Sulzbacher Janolaw<br />
AG wie auch der Legitas GmbH aus<br />
Hamburg: Janolaw wollte bis Ende<br />
2003 insgesamt 13 Franchisekanzleien<br />
eröffnen und Legitas deren 20. Janolaw<br />
ist aber bislang erst an einem<br />
Standort vertreten, Legitas hat laut<br />
Mitbegründer Fabian Georg Heintze<br />
bis Anfang 2004 immerhin 10 Kanzleien<br />
aufgebaut (Siehe auch „Nachgefragt“,<br />
Seite 9). Woran liegt das? „Weil<br />
6 anwaltsreport 3 / 2004<br />
wir uns zeitlich verschätzt haben“, gibt<br />
Janolaw-Gründer Michael Zahrt zu.<br />
„Wir haben einsehen müssen, dass<br />
man so eine Grundidee eben nicht<br />
einfach aus dem Nichts stampft. Da<br />
sind wir jetzt auch entsprechend demütig.“<br />
Doch das Selbstbewusstsein<br />
ist bei Zahrt nach wie vor ungebrochen:<br />
„Janolaw wird die Latte legen,<br />
über die die anderen springen müssen.<br />
Das gilt für Qualität, Service, Ausstattung<br />
und Servicetiefe.“ Und so hält<br />
das Unternehmen an der Zielvorgabe<br />
für Ende 2007 fest: Dann sollen bundesweit<br />
zwischen 300 und 350 Kanzleien<br />
das Janolaw-Label tragen. Immerhin:<br />
Im Internet macht der Portalanbieter<br />
mit dem Online-Rechtsrat<br />
gute Geschäfte. Die Janolaw AG hat<br />
2003 rund 1,3 Mio. Euro Umsatz erwirtschaftet<br />
und dabei erstmals –<br />
wenn auch bescheidenen Gewinn erzielt.<br />
Die angeschlossene <strong>Anwalt</strong>skanzlei<br />
erwirtschaftet nach Unternehmensangaben<br />
nochmals rund 1,7 Mio.<br />
Euro dazu. Mit 14 Mitarbeitern kommt<br />
Janolaw damit auf einen Gesamtumsatz<br />
von 3 Mio. Euro. „Wir haben<br />
also durchaus die Kraft, in gewissen<br />
Grenzen selbst zu wachsen“, gibt sich<br />
Zahrt weiter optimistisch.<br />
Billig-Image problematisch<br />
Diese Kraft scheint der neuen Kanzleikette<br />
„Resch und Gut“ der Anwältin<br />
Müller-Dieckert zu fehlen. So mutmaßten<br />
die „Wirtschaftswoche“ und<br />
„Der Spiegel“ in entsprechenden Artikeln<br />
bereits darüber, dass den Kaufhaus-Anwälten<br />
selbst der finanzielle<br />
Schlussverkauf drohe, lange bevor die<br />
Party richtig losgeht. Für pauschal 10<br />
Euro bieten sie Kaufhauskunden in<br />
Berlin, Magdeburg, Chemnitz und<br />
Nienburg Rechtsrat an. „Das Angebot<br />
ist so billig, dass Müller-Dieckert ihre<br />
Anwälte seit mehr als einem Monat<br />
nicht mehr bezahlen kann“, meldete<br />
die „Wirtschaftswoche“. Und das<br />
Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ verkündete<br />
unlängst, dass gegen die<br />
Müller-Dieckert-Kette ein Insolvenzantrag<br />
gestellt worden sei.
Unabhängig von diesen juristischen<br />
Scharmützeln: Der <strong>Anwalt</strong>smarkt kann<br />
eigentlich nur froh sein, wenn die<br />
Kaufhauskette nicht durchhält. Denn<br />
Rechtsrat zum Dumpingpreis schadet<br />
dem Image der <strong>Anwalt</strong>schaft insgesamt.<br />
Qualität hat immer seinen Preis.<br />
Letzterer aber darf nicht zum einzigen<br />
Maßstab für die Inanspruchnahme anwaltlicher<br />
Dienste werden.<br />
Auch der Ort der Dienstleistung<br />
schadet eher dem Image als dass er die<br />
vermeintliche Zugangsbarriere zum<br />
<strong>Anwalt</strong> aufbricht. Michael Zahrt von<br />
der Janolaw AG distanziert sich denn<br />
auch eindeutig: „Rechtsrat bietet man<br />
nicht neben Socken an. Wer das tut,<br />
hat seinen Beruf nicht verstanden. Es<br />
ist allerdings ein Zeichen dafür, wie<br />
der Markt, der über Jahrzehnte völlig<br />
statisch war, aufbricht. Insoweit ist der<br />
Kollege neben der Kühltruhe auch ein<br />
Symbol des Paradigmenwechsels. Wenn<br />
auch ein trauriges.“<br />
Doch die Kanzleikette „Resch und<br />
Gut“ bekommt auch moralische Unterstützung.<br />
„Ich wünsche den Kolleginnen<br />
und Kollegen, die das Kaufhaus-Konzept<br />
verfolgen, schon deshalb<br />
Erfolg, weil diese Kollegen es mit<br />
bemerkenswerter Radikalität geschafft<br />
haben, die <strong>Anwalt</strong>schaft aus einer unverständlichen<br />
Ignoranz für die Entwicklung<br />
des europäischen Rechtsberatungsmarktes<br />
zu reißen. Den wirtschaftlichen<br />
Erfolg dieses Modells<br />
werden wir mit allergrößtem Interesse<br />
verfolgen“, sagt Rechtsanwalt Eugen<br />
Boss aus Dortmund, der sich mit seiner<br />
Kanzlei JuraXX zum Ziel gesetzt<br />
hat, bis Ende 2006 in 81 deutschen<br />
Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern<br />
vertreten zu sein. Pro Standort<br />
sollen dann im Schnitt vier Anwälte<br />
als Geschäftsführer arbeiten. „Ich lege<br />
allergrößten Wert auf die Feststellung,<br />
dass wir kein Franchisemodell sind“,<br />
distanziert sich Boss, ehemaliger Neuer-Markt-Vorstand<br />
eines Medienunternehmens,<br />
von der derzeitigen Franchisewelle.<br />
„Zu Schleuderpreisen kann niemand<br />
dauerhaft die notwendige Qualität<br />
anwaltlicher Leistung gewährleisten“,<br />
ist sich Eugen Boss sicher. Er versichert:<br />
„Wir sind keine Discounter.<br />
Wir gestalten unsere Preise nur transparenter,<br />
indem wir sie in unseren<br />
Schaufenstern aushängen.“ Was das<br />
heißt, kann man derzeit auf der Homepage<br />
von JuraXX nachlesen. Unter der<br />
Rubrik „Preise Erstberatung“ erscheint<br />
eine Tabelle mit Gebührenbeispielen.<br />
Die Grundinformation zu „Kostenumfang<br />
und ersten Schritten“ kostet<br />
demnach bei JuraXX 10 Euro. Zu den<br />
einzelnen Beratungsgebieten werden<br />
sodann Preisspannen veröffentlicht.<br />
Im Handels-, Wirtschafts- und Steuerrecht<br />
etwa kostet die Erstberatung im<br />
Handelsvertreterrecht, Börsenrecht,<br />
Bankrecht, Steuer- und Bilanzrecht<br />
bei JuraXX zwischen 20-180 €. Ob die<br />
Rechtsuchenden danach schlauer sind,<br />
was an Kosten auf sie zukommt, wenn<br />
sie den Gang zu einer JuraXX-<strong>Anwalt</strong>skanzlei<br />
antreten, muss angesichts dieser<br />
vagen Angaben bezweifelt werden.<br />
Der 10-Euro-Einstieg jedenfalls vermittelt<br />
entgegen aller Bekundungen<br />
von Eugen Boss ganz den Eindruck<br />
eines Discounters. Derart pauschale<br />
Preisangaben helfen den Betroffenen<br />
kaum weiter. Und: viele vermeintlich<br />
einfache Fälle können sich schnell als<br />
äußerst kompliziert und arbeitsaufwendig<br />
erweisen.<br />
Etablierte Kanzleien bleiben<br />
gelassen<br />
Ob nun Janolaw oder JuraXX – bei<br />
vielen Verbrauchern dürfte sich der<br />
Eindruck durchsetzen, dass die Lösung<br />
juristischer Fälle eigentlich ganz<br />
einfach ist und deshalb wenig kostet.<br />
Dabei weiß jeder Jura-Student spätestens<br />
nach dem Schreiben der ersten<br />
Hausarbeit, dass der Teufel oft im Detail<br />
steckt. Janolaw dagegen will weite<br />
Teile des Rechts mit Hilfe ausgeklügelter<br />
EDV-Systeme automatisiert lösen.<br />
Mit individueller Rechtsberatung dürfte<br />
das allerdings wenig zu tun haben.<br />
Rechtsanwalt Jan Schiffer aus Bonn<br />
freut sich dennoch auf die neuen<br />
Kollegen: „Erstens wollen sie dankenswerterweise<br />
viele kleine Fälle abarbeiten.<br />
Zweitens verdeutlichen die neuen<br />
<strong>Anwalt</strong>sbüros bei einer EDV-generierten<br />
Beratung im Minutentakt ganz nebenbei<br />
den Wert des herkömmlichen<br />
Alternativmodells einer individuellen<br />
Beratung und Problemlösung.“<br />
USA kein echtes Vorbild<br />
Das Ziel aller Neuankömmlinge im<br />
Rechtsmarkt ist mehr oder weniger<br />
gleich: Sie suchen das Vertrauen der<br />
Mandanten über den Aufbau einer<br />
starken Marke. Bei den Großkanzleien<br />
gibt es dafür viele erfolgreiche Beispiele.<br />
Doch im Verbrauchersegment ist<br />
das anders, auch weil hier die Margen<br />
RA Eugen Boss sucht 384 Anwälte für JuraXX<br />
THEMA<br />
sehr eng sind. Von daher verlangt der<br />
Mut der Neugründer schon Respekt.<br />
Denn auch international gibt es für<br />
ein derartiges Geschäftsmodell keine<br />
Vorbilder. Im Gegenteil: Die immer<br />
wieder genannten Law Stores in USA<br />
sind alles andere als eine Erfolgsstory.<br />
„ Die USA sind ein prima Fallbeispiel,<br />
wie man es nicht unbedingt machen<br />
sollte“, berichtet Michael Zahrt. 1988<br />
gab es dort 17.000 Anwälte, die in<br />
Ketten wie die von Hyatt Legal Services<br />
oder Jacoby & Meyers gearbeitet<br />
haben. „Die haben große Summen ins<br />
Marketing geschaufelt. Zunächst auch<br />
mit beachtlichem Erfolg. Hyatt hatte<br />
Mitte der 80er rund 200 Büros, Jacoby<br />
pp rund 150. Am Ende hat sich das<br />
nicht gerechnet, weil die einerseits<br />
hohe zweistellige Millionenbeträge in<br />
die Werbung investiert haben und das<br />
Geld andererseits beim Personal einsparen<br />
mussten“, so Zahrt. „Das Ende<br />
vom Lied war miese Beratung. Hyatt<br />
wurde aufgelöst, Jacoby hat sich gesundgeschrumpft.“<br />
Deshalb sind die<br />
heutigen US-Büros laut Zahrt deutlich<br />
bescheidener. „Eine der führenden<br />
Ketten, James Sokolove, nimmt aber<br />
immer noch rund US-$ 5,8 Mill. p.a.<br />
vor allem für Fernsehwerbung in die<br />
Hand“, weiß Zahrt.<br />
Anbieter mauern mit Zahlen<br />
Und so begnügen sich die deutschen<br />
Kanzleikettengründer derzeit noch mit<br />
eigener Öffentlichkeitsarbeit. Die ist wesentlich<br />
preiswerter als Werbung, kann<br />
aber auch nur in der Startphase helfen,<br />
solange es echte Neuigkeiten zu vermelden<br />
gibt. Übertreibungen können dabei<br />
allerdings leicht ins Gegenteil schlagen.<br />
So wirbt Janolaw bei Junganwälten für<br />
einen Einstieg als Franchisenehmer.<br />
3 / 2004 anwaltsreport<br />
7
THEMA<br />
„Der Kollege wird in einem etablierten<br />
Shop das Gehaltsniveau eines Partners<br />
in einer mittelgroßen Kanzlei erreichen“,<br />
verspricht etwa Michael Zahrt<br />
von Janolaw. In älteren Statements hatte<br />
er dagegen noch das Gehalt eines Partners<br />
einer Großsozietät als Vergleichsgröße<br />
genannt. Rechtsanwalt Jan Schiffer<br />
aus Bonn hat das auf der ersten Seite<br />
des Betriebs-Beraters (Heft 40/2003) einmal<br />
nachgerechnet: „Erst ab etwa<br />
150.000 Euro Jahresumsatz dürften sie<br />
in etwa die untere Grenze eines Partnereinkommens<br />
in größeren Kanzleien erreichen.<br />
(Das wären bei der angestrebten<br />
hohen Durchlaufgeschwindigkeit<br />
beispielsweise 3.000 Erstberatungen im<br />
Jahr oder bei 220 Arbeitstagen fast 14<br />
Erstberatungen am Tag.) Wird hier mit<br />
den angeblich so guten Aussichten angesichts<br />
der steigenden <strong>Anwalt</strong>sarbeitslosigkeit<br />
und der zunehmenden Perspektivlosigkeit<br />
junger Anwälte nicht<br />
doch etwas übertrieben“, fragt Schiffer<br />
ganz zu Recht.<br />
Die Newcomer im Überblick<br />
Janolaw<br />
Franchise-Unternehmen –<br />
will Beziehern niedriger Einkommen in ihren Law<br />
Stores Rechtsrat für einheitlich 50 Euro anbieten. Die<br />
Franchisenehmer sollen zwischen 10.000 und 20.000<br />
€ Aufnahmegebühr sowie 10 % des Jahresumsatzes<br />
zahlen. Hinzu kommen Infrastrukturgebühren sowie ein<br />
Marketingbeitrag. Es gibt zwei Modelle: Janolaw-<br />
Existenzgründung und Janolaw Expansion. Existenzgründung<br />
richtet sich an Kollegen, die sich nach<br />
mehrjähriger Praxis auf eigene Füße stellen wollen.<br />
Janolaw Expansion wendet sich an bereits etablierte<br />
Kanzleien, die sich eine verlängerte Akquise-Adresse<br />
zulegen wollen. Dort soll es keine umsatzorientierte<br />
Abgabe geben, sondern eine Flatfee. Die Franchisenehmer<br />
sollen so viel verdienen wie ein Partner in<br />
einer mittelgroßen Sozietät.<br />
JuraXX<br />
8 anwaltsreport 3 / 2004<br />
Von den jungen Wilden lernen<br />
Für etablierte Anwälte sind die zugegebenermaßen<br />
noch recht wackeligen<br />
Gehversuche der ersten Kanzleiketten<br />
allerdings kein Grund, sich beruhigt zurückzulehnen.<br />
Das wird schnell klar,<br />
wenn plötzlich ein wirklich kapitalkräftiger<br />
Seiteneinsteiger in den Markt<br />
drängt. Dazu könnten auch die Rechtsschutzversicherer<br />
gehören. Umso wichtiger<br />
ist es deshalb für die <strong>Anwalt</strong>schaft<br />
insgesamt, sich über die Qualität der<br />
Beratungsleistung zu positionieren und<br />
dabei schnell die noch bestehenden<br />
Hemmschwellen der Bevölkerung beim<br />
Gang zum <strong>Anwalt</strong> abzubauen. „Der<br />
Gang zum <strong>Anwalt</strong> ist so, als wenn ich<br />
die Vorsorgeuntersuchung sausen lasse<br />
und gleich zur Totaloperation marschiere“,<br />
zeichnet Zahrt ein düsteres Bild.<br />
Auch Eugen Boss bestätigt das Unbehagen<br />
der Bürger gegenüber Anwälten:<br />
„Zumindest scheint es nach unseren<br />
Erfahrungen einen signifikanten Bevöl-<br />
janolaw<br />
Überörtliche Sozietät – wollen bis Ende des Jahres<br />
2006 in 81 deutschen Städten mit mehr als 100.000<br />
Einwohnern vertreten sein. Pro Standort sollen dann im<br />
Schnitt 4 Kollegen als Geschäftsführer tätig sein. Erste<br />
Niederlassungen laufen<br />
in Dortmund, Bochum,<br />
Lünen, Essen und Dres-<br />
kerungsteil zu geben, der große Hemmschwellen<br />
empfindet. Viele Bürger wissen<br />
nicht, was an Kosten auf sie zukommt<br />
und scheuen deshalb den Weg<br />
zum <strong>Anwalt</strong>.“ Und auch Fabian Georg<br />
Heintze von Legitas hält den schleppenden<br />
Zugang der Bevölkerung zur <strong>Anwalt</strong>sdienstleistung<br />
für hausgemacht:<br />
„Der Rechtsberatungsmarkt ist durch<br />
die langjährige „Gleichmacherei“ sehr<br />
unübersichtlich für den Nachfrager.<br />
Welcher Mandant kann denn schon die<br />
fachliche und preisliche Ausrichtung einer<br />
Kanzlei bei einem Blick ins Telefonbuch<br />
zuverlässig erkennen?“ Die <strong>Anwalt</strong>schaft<br />
müsse sich stärker auf die<br />
Mandanten zu bewegen, meint Heintze.<br />
Diese Positionierung könne aber nur<br />
über eine Markenbildung funktionieren.<br />
Und damit die Rechtsberatung<br />
nicht mehr erst am Ende einer Problemkette<br />
steht, fordert Michael Zahrt von<br />
den Rechtsschutzversicherern, künftig<br />
auch für die vorbeugende Rechtsberatung<br />
zu zahlen.<br />
den. Im Juni/Juli sollen Bremen, Berlin, Nürnberg,<br />
Hagen und Lübeck hinzukommen. Für eine Beteiligung an<br />
JuraXX wird kein Kaufpreis fällig. Der zukünftige geschäftsführende<br />
Mitgesellschafter leistet der Gesellschaft<br />
ein Darlehen, zu dessen Lasten er in einem definierten<br />
Umfang Entnahmen tätigen kann, bis die Honoraranteile<br />
seinen Lebensbedarf decken. Willkommen<br />
sind sowohl Berufseinsteiger wie auch angestellte<br />
Anwälte, die an ihrem bisherigen Arbeitsplatz keine<br />
persönliche Entwicklungsperspektive mehr sehen.<br />
Legitas<br />
Franchise-Unternehmen, das sich im höherwertigen<br />
Segment der spezialisierten Rechtsberatung postioniert.<br />
Zum Verbund zählen derzeit zehn Kanzleien mit<br />
insgesamt 20 Anwälten, die von München bis Hamburg<br />
an sechs Standorten verteilt sind. Eine Einzelkanzlei<br />
zahlt 3.000 € Aufnahmegebühr und 165 €<br />
monatliche Kooperationsgebühr.<br />
Links zum Thema:<br />
Janolaw AG,Sulzbach<br />
www.janolaw.de<br />
JuraXX, Dortmund<br />
www.juraxx.com<br />
Legitas GmbH, Hamburg<br />
www.legitas.de<br />
Deutscher Franchiseverband<br />
e.V., Berlin<br />
www.dfv-franchise.de
Schaden Franchise-Systeme nicht dem<br />
guten Ruf der <strong>Anwalt</strong>schaft, wenn<br />
Rechtsrat wie ein BigMac als Massengeschäft<br />
an den Mandanten gebracht<br />
werden soll?<br />
Der Titel „Massengeschäft“ in Verbindung<br />
mit Franchising stört mich, weil<br />
er die Realitäten des Franchising verkennt:<br />
Franchising ist eine Vertriebsform,<br />
die sich in der gewerblichen Wirtschaft<br />
auch für sehr hochwertige Produkte<br />
durchgesetzt hat. Franchising<br />
bietet die Möglichkeit der Markenbildung<br />
für selbständige Kanzleien – wo<br />
sich die Marke positioniert, ist eine ganz<br />
andere Frage. Legitas positioniert sich<br />
im höherwertigen Segment der spezialisierten<br />
Rechtsberatung.<br />
Warum konnten Sie Ihre ursprünglichen<br />
Zielvorgaben, bis Ende 2003 insgesamt<br />
20 Franchisenehmer unter Vertrag zu<br />
nehmen, nicht erreicht.<br />
Heintze: Wir haben immerhin 20<br />
Rechtsanwälte im Verbund, auch weil<br />
einige Legitas-Kanzleien stark gewachsen<br />
sind – aber sicherlich haben wir uns<br />
ein schnelleres Wachstum vorgestellt.<br />
Zum einen haben wir gewisse Vorstellungen<br />
hinsichtlich der Ausrichtung der<br />
Kanzleien und der Beraterpersönlichkeiten.<br />
Zum anderen dauert die Entscheidungsfindung<br />
bei den Kanzleien<br />
auch lange, viele warten sicher auch erst<br />
einmal ab. Der Weg von der ersten Kontaktaufnahme<br />
bis zum Beitritt dauert<br />
oft mehr als ein halbes Jahr.<br />
Was stimmt Sie so optimistisch, bis Ende<br />
2007 360 Anwälte als Franchisenehmer<br />
zu gewinnen?<br />
THEMA<br />
„Viele Anwälte warten<br />
erst einmal ab“<br />
Nachgefragt bei Rechtsanwalt Dr. Fabian Georg Heintze,<br />
Mitbegründer und Geschäftsführer der Franchisekette<br />
Legitas GmbH, Hamburg<br />
Heintze: Die Notwendigkeiten des<br />
Marktes.<br />
Was kann man als <strong>Anwalt</strong> denn bei<br />
Ihnen verdienen?<br />
Heintze: Was der <strong>Anwalt</strong> oder die Anwältin<br />
verdient, bestimmt bei Legitas zu 98%<br />
der Berufsträger selbst. Legitas ist nur ein<br />
Vehikel, welches ein geeigneter <strong>Anwalt</strong><br />
nutzen kann, um seinen Erfolg am<br />
Markt auszubauen. Unsere Leistungen<br />
rechnen sich vom ersten Tag an, denn<br />
für das aufeinander abgestimmte Leistungspaket<br />
müsste der <strong>Anwalt</strong> ohne Legitas<br />
viel höhere Aufwendungen machen.<br />
Was ist das Besondere am Legitas-<br />
Konzept?<br />
Heintze: Der Erhalt der Freiheit eines<br />
Selbständigen bei gleichzeitiger Einbindung<br />
in ein starkes Ganzes.<br />
Braucht es im Massengeschäft überhaupt<br />
Franchise-Ketten oder reicht hier<br />
nicht einfach eine überörtliche Sozietät?<br />
Heintze: Massengeschäft, das klingt<br />
nach Glasperlen, die man unter das Volk<br />
bringt. Aber ganz richtig ist die Alternative:<br />
Das, was sich im hochpreisigen<br />
Segment durchgesetzt hat, nämlich die<br />
Großkanzlei mit allen Vor- und Nachteilen,<br />
kommt auch auf das mittlere und<br />
untere Preissegment zu, wo bisher die<br />
kleine Kanzlei oder der Einzelanwalt<br />
vorherrscht – allerdings weit ungemütlicher,<br />
weil die hohen Verdienstaussichten<br />
aus der Beratung im höherpreisigen<br />
Segment im mittleren Segment<br />
nicht in dem Maße möglich sind. Die<br />
Kanzlei muss sich also in der Tendenz<br />
die Frage stellen: „Will ich in einer<br />
Großkanzlei aufgehen oder eine Selbstständigkeit<br />
in einem starken Kooperationssystem?“<br />
Ich bin der festen Überzeugung,<br />
dass die geregelte Kooperation<br />
für die uns angeschlossenen Rechtsanwälte<br />
die attraktivere Variante ist.<br />
Was kostet es einen <strong>Anwalt</strong>, wenn er bei<br />
Ihnen Mitglied wird?<br />
Heintze: Eine Einzelkanzlei zahlt 3.000<br />
€ Aufnahmegebühr und 165 € monatliche<br />
Kooperationsgebühr.<br />
Kann Franchise dazu beitragen, dem<br />
Heer an Anwälten neues Brot zu geben<br />
oder handelt es sich lediglich um einen<br />
neuen Trend ohne Nachhaltigkeit?<br />
Heintze: Franchising gibt keinem Brot,<br />
es hilft nur dabei, sich seine Brötchen<br />
zu verdienen, möglichst noch mit einem<br />
Stück Käse. Brot gegeben kriegt<br />
nur der Angestellte von seinem Brotherrn<br />
– das ist die Alternative, die wir<br />
in diesem Markt immer deutlicher<br />
sehen: hochqualifizierte Anwälte, die<br />
sich für immer weniger Geld verdingen.<br />
Über wieviel Kapital verfügt Ihre Gesellschaft<br />
insgesamt?<br />
Heintze: Die Legitas-GmbH hat ein<br />
Stammkapital von 25.000 €.<br />
Stimmen die Gerüchte, dass Sie mit<br />
einem Franchisegeber für Steuerberater<br />
zusammengehen wollen?<br />
Heintze: Nein, aber wir arbeiten an der<br />
Integration der Steuerberatung in unser<br />
Angebot.<br />
3 / 2004 anwaltsreport<br />
9
INTERNET<br />
Online-Suche leicht gemacht?<br />
Wie der <strong>Anwalt</strong>-<strong>Suchservice</strong> Mandate im World Wide Web vermittelt<br />
Von Thomas Krämer,<br />
Produktmanager Internet<br />
des <strong>Anwalt</strong>-<strong>Suchservice</strong><br />
Einige unserer Teilnehmer haben<br />
sich bei der vom <strong>Anwalt</strong>-<strong>Suchservice</strong><br />
durchgeführten Befragung<br />
vom Februar unzufrieden über eine zu<br />
geringe Anzahl an Mandaten geäußert,<br />
die über den <strong>Anwalt</strong>-<strong>Suchservice</strong> vermittelt<br />
werden. Dieser Kritik möchten<br />
wir uns natürlich stellen und dabei<br />
einige Projekte vorstellen, die zur Steigerung<br />
der Mandate über den <strong>Anwalt</strong>-<br />
<strong>Suchservice</strong> führen sollen.<br />
Die derzeitige Situation:<br />
Durch die inzwischen weite Verbreitung<br />
des Internets hat sich die <strong>Anwalt</strong>ssuche<br />
in den vergangenen Jahren sehr<br />
stark von der telefonischen Anfrage<br />
zur Suche über unsere Webseite verlagert.<br />
Nachweislich steigen dort die Zugriffszahlen<br />
seit einigen Jahren erheblich.<br />
So können wir z. B. für den Monat<br />
März 2004 auf unserer Homepage<br />
64.000 Besucher mit 42.000 Suchanfragen<br />
vermelden. Im letzten Jahr<br />
waren es ca. 480.000 Suchanfragen insgesamt.<br />
Es kamen damit im Durchschnitt<br />
auf jeden teilnehmenden <strong>Anwalt</strong><br />
ca. 60 Benennungen gegenüber<br />
<strong>Anwalt</strong>-Suchenden. Dies ist ein überdurchschnittlicher<br />
Wert für eine Website,<br />
die nur eine bestimmte Zielgruppe,<br />
die der Recht- bzw. <strong>Anwalt</strong>ssuchenden<br />
anspricht. Die Zahl der wirklich<br />
zustande gekommenen Mandate liegt<br />
natürlich etwas niedriger, denn nicht<br />
jeder, der unsere Suche durchführt,<br />
schaut auch in der gefundenen Kanzlei<br />
vorbei. Unserer Erfahrung nach ist<br />
es so, dass sich viele User zunächst verschiedene<br />
<strong>Anwalt</strong>sprofile anschauen,<br />
um sich dann für eine Kanzlei zu entscheiden.<br />
Wie viele Internetnutzer oder Anrufer<br />
wirklich die herausgesuchte oder benannte<br />
Kanzlei aufsuchen, könnten wir<br />
nur durch Nachfragen bei den An-<br />
10 anwaltsreport 3 / 2004<br />
wälten selbst herausfinden. Diese müssen<br />
hierzu wiederum den Mandanten<br />
interviewen. Aber selbst bei intensiver<br />
Nachfrage lässt sich oft nicht in Erfahrung<br />
bringen, ob der potentielle Mandant<br />
den Kanzleisitz von der Webseite<br />
des <strong>Anwalt</strong>-<strong>Suchservice</strong> bzw. über<br />
unsere Hotline erfahren oder sonstige<br />
Quellen in Anspruch genommen hat.<br />
Ein Grund dafür liegt in der mittlerweile<br />
fast nicht mehr überschaubaren<br />
Anzahl von <strong>Anwalt</strong>suchdiensten.<br />
Es gibt mittlerweile 3 große Player am<br />
deutschen <strong>Anwalt</strong>suchmarkt, zu denen<br />
auch der <strong>Anwalt</strong>-<strong>Suchservice</strong> zählt.<br />
Hinzu kommen zahlreiche kleine<br />
Anbieter, die auf das Geschäft mit den<br />
Anwälten hoffen. Der große Run auf<br />
das Anbieten von <strong>Anwalt</strong>suchmaschinen<br />
hat 2000/2001 begonnen, nachdem<br />
die Bedeutung des Internets für<br />
dieses Geschäftsfeld erkannt wurde.<br />
Bei der Vielzahl der entsprechenden<br />
Suchdienste liegt es auf der Hand, dass<br />
sich kaum ein Mandant daran erinnern<br />
kann, wo er eigentlich den <strong>Anwalt</strong>, den<br />
er aufsucht, gefunden hat. Im Zweifel<br />
wird dem <strong>Anwalt</strong> auf Nachfrage mitgeteilt,<br />
man habe ihn im Internet –<br />
bestenfalls unter Nennung der Such-<br />
maschine, z. B. Google – gefunden.<br />
So erfährt der ASS-Teilnehmer in vielen<br />
Fällen gar nicht, dass ein Mandat<br />
über den <strong>Anwalt</strong>-<strong>Suchservice</strong> zustande<br />
gekommen ist.<br />
Im Zusammenhang mit den o. g.<br />
Zugriffszahlen erscheint es uns sehr<br />
wichtig, großen Wert auf Seriosität und<br />
Transparenz unserer Dienstleistung<br />
gegenüber den anwaltlichen Teilnehmern<br />
zu legen.<br />
Die Reichweite unseres Internetangebotes<br />
lassen wir deshalb im Gegensatz<br />
zu fast allen anderen Anbietern<br />
dieser Art, von der IVW, der Informationsgemeinschaft<br />
zur Feststellung<br />
und Verbreitung von Werbeträgern e.V.<br />
(web: http://www.ivw-online.de) feststellen.<br />
Darüber hinaus bieten wir in<br />
dem nur für unsere Teilnehmer bestimmten<br />
Extranet die Möglichkeit,<br />
die Zahl der erzielten Benennungen<br />
abzurufen. Dieser Service beschränkt<br />
sich zur Zeit noch auf die über die<br />
Internetsuche erzielten Benennungen.<br />
Es ist aber geplant, dass sowohl die<br />
telefonischen, als auch die über das<br />
Kanzleihomepageverzeichnis erfolgten<br />
Benennungen zukünftig im Extranet<br />
abgerufen werden können.
Maßnahmen des <strong>Anwalt</strong>-<strong>Suchservice</strong><br />
zur weiteren Steigerung<br />
der Benennungen<br />
Im Bereich Internet: Einige Projekte,<br />
die bereits in Planung sind oder kurz<br />
vor der Fertigstellung stehen, sollen<br />
dazu beitragen, noch mehr Besucher<br />
auf die Webseite des <strong>Anwalt</strong>-<strong>Suchservice</strong><br />
und die <strong>Anwalt</strong>sdatenbank im<br />
Internet zu ziehen.<br />
1. Suchmaschinenmarketing: Der<br />
Großteil der Besucher unserer Webseite<br />
bzw. unserer <strong>Anwalt</strong>s-Datenbank findet<br />
uns über Suchmaschinen. Die<br />
bekannteste davon ist derzeit Google<br />
mit einem Marktanteil von ca. 60 % am<br />
deutschen Suchmaschinenmarkt. Die<br />
Steigerung der Besucherzahl über diesen<br />
Weg führt zu mehr Suchanfragen<br />
auf unserer <strong>Anwalt</strong>s-Datenbank und<br />
damit zu mehr Mandaten für die teilnehmenden<br />
Anwältinnen und Anwälte.<br />
Seit 2003 widmet sich der ASS diesem<br />
Projekt und platziert seine mit für<br />
die <strong>Anwalt</strong>ssuche relevanten Begriffen<br />
ausgearbeiteten Webseiten ganz vorne<br />
in den Suchergebnissen. Bei der Eingabe<br />
der Begriffe: „<strong>Anwalt</strong>“ bzw. „Rechtsanwalt“<br />
steht unser Unternehmen bei<br />
Google auf Platz 1 bzw. 2. Aber auch bei<br />
Kombinationen wie z.B. „Rechtsanwalt<br />
Berlin“ oder „Rechtsanwalt Arbeitsrecht“<br />
findet der anwaltsuchende Laie uns auf<br />
den vordersten Plätzen.<br />
Zusätzlich werden Anzeigen bei dieser<br />
Suchmaschine geschaltet. Auf diese<br />
Weise wird die Zahl der Besucher auf<br />
unserer <strong>Anwalt</strong>-Suche zusätzlich erheblich<br />
gesteigert.<br />
2. Partnerprogramm: Ein weiteres Projekt<br />
wird der Aufbau eines Partnerprogramms<br />
sein, bei dem die Suchmaske<br />
des <strong>Anwalt</strong>-<strong>Suchservice</strong> auf großen,<br />
renommierten und seriösen Webseiten<br />
eingeblendet werden wird. Der<br />
Rechtsuchende kann dort, ebenso wie<br />
auf unserer eigenen Webseite, unsere<br />
Teilnehmer auffinden. Davon versprechen<br />
wir uns eine weitere Steigerung<br />
der Zugriffszahlen. Als Pilotprojekt<br />
wird das Partnerprogramm in<br />
Kürze auf der Webseite von „Firmenwissen“<br />
realisiert werden (siehe http://<br />
www.firmenwissen.de/psfiwi/fn/page/s<br />
fn/fiwi/SH/0/pid/642/index.html).<br />
An Firmenwissen.de sind u.a. Microsoft,<br />
die Deutsche Telekom und der<br />
<strong>Anwalt</strong>-<strong>Suchservice</strong> des Verlages Dr.<br />
Otto Schmidt als Partner beteiligt. Dieses<br />
Internetportal bietet eine Verknüpfung<br />
von Firmen- und Wirtschaftsinformationen<br />
mit Nutzwert-<br />
Inhalten, wie Checklisten, Formularen<br />
und Grafiken.<br />
<strong>Anwalt</strong>-Online-Service: Der Aufbau<br />
unserer Online-Rechtsberatung via E-<br />
Mail steht kurz vor der Fertigstellung<br />
und wird unseren Teilnehmern eine<br />
weitere Akquisemöglichkeit eröffnen,<br />
wie auch schon der seit 2003 bestehende<br />
<strong>Anwalt</strong>-Callservice (telefonische<br />
Rechtsberatung). Der primäre Effekt<br />
einer Online- oder telefonischen<br />
Rechtsberatung besteht entgegen landläufiger<br />
Meinung nicht in der Möglichkeit<br />
die Kanzleiumsätze unmittelbar<br />
in nennenswerter Weise zu erhöhen,<br />
sondern darin, den Mandanten<br />
bei Bedarf auch in die Kanzlei zu<br />
INTERNET<br />
bestellen und so ein Mandat zu akquirieren.<br />
Dies wird vor allem zur Einsicht<br />
von Unterlagen, die für den Fall<br />
relevant sind, notwendig sein.<br />
Sonstiges Marketing: Werbung ist<br />
teuer. Daher wird beim <strong>Anwalt</strong>-<strong>Suchservice</strong><br />
genau abgewogen, wo Gelder<br />
am sinnvollsten eingesetzt werden können,<br />
um den Service einer breiten<br />
Öffentlichkeit bekannt zu machen.<br />
Ein Fernseh-Werbespot ist heutzutage<br />
nahezu unbezahlbar, daher setzt der<br />
<strong>Anwalt</strong>-<strong>Suchservice</strong> eher auf kostengünstigere<br />
Werbe-Methoden, wie Internetwerbung<br />
per Link- bzw. Bannertausch.<br />
Dennoch konnten wir den<br />
<strong>Anwalt</strong>-<strong>Suchservice</strong> im Fernsehen platzieren.<br />
So waren wir im letzten Jahr<br />
Gewinnspiel-Sponsor der ZDF-Fernsehserie<br />
„Nicht ohne meinen <strong>Anwalt</strong>“,<br />
die pro Ausstrahlung durchschnittlich<br />
4 Mio. Fernsehzuschauer erreichte.<br />
1. Anzeigen: Der <strong>Anwalt</strong>-<strong>Suchservice</strong><br />
schaltet darüber hinaus in auflagenstarken<br />
regionalen und überregionalen<br />
Zeitungen und Zeitschriften immer<br />
wieder Anzeigen, um so auf seine<br />
Dienstleistung aufmerksam zu machen.<br />
Jüngstes Beispiel: Eine halbseitige<br />
Anzeige in der Aprilausgabe der<br />
ADAC Motorwelt (Auflage 15 Mio.)<br />
und regelmäßige Anzeigen in der „Bild<br />
am Sonntag“ (Auflage 2,1 Mio.)<br />
2. Presse: Die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit<br />
des <strong>Anwalt</strong>-<strong>Suchservice</strong> wird<br />
intensiv fortgeführt. Dadurch wird eine<br />
bundesweite und regelmäßige Medienpräsenz<br />
erreicht. Unsere Presseabteilung<br />
versandte im vergangenen Jahr 106 Pressemitteilungen<br />
über juristische Themen<br />
und die Dienstleistungen des <strong>Anwalt</strong>-<br />
<strong>Suchservice</strong>. Insgesamt wurden dadurch<br />
rund 13.100 redaktionelle Veröffentlichungen<br />
(im Jahr 2002 rund 9.360), vor<br />
allem in Zeitschriften und Tageszeitungen<br />
(Print- sowie Onlinemedien) erreicht.<br />
Zahlreiche Presseinformationen<br />
gingen als Teletext über den Bildschirm,<br />
und viele Radiosender berichteten in<br />
Sendungen oder Telefoninterviews über<br />
Pressemitteilungen und die Dienstleistungen<br />
des ASS.<br />
Anmerkung<br />
Falls Sie noch Fragen zu unseren<br />
Marketingmaßnahmen oder Ihren<br />
Benennungen haben, so erreichen<br />
Sie den Verfasser unter<br />
0 22 1 / 9 37 38 –602 oder unter<br />
kraemer@anwalt-suchservice.de.<br />
3 / 2004 anwaltsreport<br />
11
ASS INTERN<br />
Partnerprogramm des <strong>Anwalt</strong>-<strong>Suchservice</strong><br />
Internet-Portal mit Verlagsgruppe Handelsblatt und Creditreform<br />
Der <strong>Anwalt</strong>-<strong>Suchservice</strong> hat mit dem<br />
Aufbau eines Partnerprogramms begonnen.<br />
Unsere <strong>Anwalt</strong>-Suche soll in<br />
große, viel frequentierte Websites integriert<br />
werden. User, die auf diese Sites<br />
gelangen, können künftig von dort aus<br />
direkt in der Datenbank des <strong>Anwalt</strong>-<br />
<strong>Suchservice</strong> nach Rechtsanwälten<br />
suchen. Dadurch wollen wir höhere<br />
Zugriffzahlen und damit mehr Benennungen<br />
für die ASS-Teilnehmer erreichen.<br />
Den Anfang macht „firmenwissen.de“<br />
(http://www.firmenwissen.de/<br />
psfiwi/fn/page/sfn/fiwi/SH/0/pid/642<br />
/index.html). Das Mittelstandsportal<br />
wurde von der Verlagsgruppe Han-<br />
12 anwaltsreport 3 / 2004<br />
delsblatt (VHB) und Creditreform<br />
gegründet. Beteiligt sind neben dem<br />
<strong>Anwalt</strong>-<strong>Suchservice</strong> auch Microsoft<br />
und die Deutsche Telekom.<br />
Das Internetportal bietet eine Verknüpfung<br />
von Firmen- und Wirtschaftsinformationen<br />
mit Nutzwert-<br />
Inhalten, wie Checklisten, Formulare<br />
und Grafiken. Das Informationsspektrum<br />
umfasst unter anderem Firmenprofile<br />
aller handelsregisterlich eingetragenen<br />
deutschen und österreichischen<br />
Unternehmen, die nach eigenen<br />
Angaben „größte Bilanzdatenbank<br />
Deutschlands“ und einen direkten Zugriff<br />
auf Bonitätsauskünfte der Creditreform.<br />
Auch ein Verlinken von Fir-<br />
Daten für <strong>Anwalt</strong>- und Notarverzeichnis 2004<br />
Die Vorbereitungen für das aktuelle<br />
<strong>Anwalt</strong>- und Notarverzeichnis 2004<br />
sind in vollem Gange. Die Daten der<br />
ASS-Teilnehmer werden automatisch<br />
in die neue Ausgabe übernommen.<br />
Für das <strong>Anwalt</strong>- und Notarverzeichnis<br />
2004 können Änderungen Ihrer<br />
Daten noch berücksichtigt werden,<br />
wenn sie uns bis spätestens 16. Juni<br />
vorliegen.<br />
Das Feld der Wirschaftsmediation hat<br />
sich entwickelt – immer mehr Unternehmen<br />
nutzen die Mediation als effizientes<br />
und zukunftsweisendes Instrument<br />
der Konfliktbearbeitung.<br />
Am 3. und 4. September 2004 findet<br />
in der Ludwig-Maximilians-Universität<br />
München der Jahreskongress<br />
der Centrale für Mediation statt. Unter<br />
der fachlichen Leitung von Prof. Dr.<br />
Horst Eidenmüller werden sich namhafte<br />
Referenten mit den wichtigsten<br />
praxisrelevanten Facetten der Wirtschaftsmediation<br />
befassen. Die Vortragenden,<br />
die über jahrelange Erfahrung<br />
auf diesem Gebiet verfügen, setzen<br />
sich dabei nicht nur wissenschaftlich<br />
mit dem Thema auseinander. Sie<br />
In Ihrem eigenen Interesse bitten<br />
wir Sie, Änderungen Ihrer Teilnehmerdaten<br />
immer möglichst zeitnah unserer<br />
Mitgliederbetreuung mitzuteilen;<br />
egal, ob eine Sozietät aufgelöst wird,<br />
sich Ihre Anschrift und Telefonnummer<br />
ändert oder ein <strong>Anwalt</strong> aus Ihrer<br />
Sozietät ausscheidet. Es ist uns besonders<br />
wichtig, den Rechtsuchenden<br />
immer präzise und korrekte Angaben<br />
Jahreskongress der Centrale für Mediation<br />
Sonderkonditionen für ASS-Teilnehmer<br />
vermitteln auch Praxis-Know-How, das<br />
Sie unmittelbar umsetzen können.<br />
Die Diskussion um die Gestaltung<br />
des „Mediations-Rechts“, die inzwischen<br />
verstärkt auf EU-Ebene geführt<br />
wird, zeigt, dass Anwälte an diesem<br />
Thema künftig nicht mehr vorbeikommen<br />
oder das Feld anderen Berufsgruppen<br />
überlassen können.<br />
Der diesjährige Kongress knüpft an<br />
eben diese aktuelle Diskussion an.<br />
Themen sind unter anderem:<br />
• Wahl und Gestaltung des passenden<br />
ADR-Verfahrens (alternativen<br />
Konfliktlösungsverfahrens)<br />
• Einigungsstrategien eines Mediators<br />
bei Wirtschaftskonflikten<br />
• Mediation als kostengünstige und<br />
menprofilen mit Presseartikeln, das<br />
Überprüfen von Firmen- und Markennamen<br />
sowie das Herunterladen<br />
von Adressen für Direktmarketing-<br />
Aktionen ist möglich.<br />
Der VHB-Geschäftsbereich GENI-<br />
OS Wirtschaftsdatenbanken betreibt<br />
das Portal und ist für das Marketing<br />
verantwortlich. GENIOS steuert mit<br />
seinen Quellen auch die meisten Inhalte<br />
bei. Zielgruppe des Portals ist die<br />
mittelständische Wirtschaft.<br />
Auf FirmenWissen bestehen bereits<br />
Verlinkungen zur Website des <strong>Anwalt</strong>-<br />
<strong>Suchservice</strong>. In Kürze wird dort ein<br />
komplettes Partnerprogramm mit verschiedenen<br />
Services integriert.<br />
machen zu können und Ihre Kanzlei<br />
möglichst genau darzustellen.<br />
Ihre Ansprechparterinnen in der<br />
Mitgliederbetreuuung sind<br />
Frau Polifke<br />
Tel.: 02 21-9 37 38-630<br />
und Frau Geller<br />
Tel.: 02 21-9 37 38-615<br />
zeitsparende Alternative zum Einigungsstellenverfahren<br />
• Nachfolge in Familien-Unternehmen<br />
u.v.m.<br />
Teilnehmer des <strong>Anwalt</strong>-<strong>Suchservice</strong><br />
können den Jahreskongress der Centrale<br />
für Mediation zum Sonderpreis besuchen.<br />
ASS-Teilnehmer zahlen 340,- €,<br />
Junganwälte nur 240,- €.<br />
Wenn Sie mehr über die Arbeit der<br />
Centrale für Mediation oder die Mitgliedschaft<br />
dort wissen möchten: Anruf<br />
oder E-mail genügen.<br />
Ihre Ansprechpartnerin ist<br />
Frau Claudia Geller<br />
Tel.: 02 21/9 37 38-615 oder<br />
E-Mail: cfm@mediate.de.
M ehr<br />
Kooperationspartner Bürgel –<br />
Europaweite Wirtschaftsauskünfte<br />
Sicherheit im Business durch Transparenz,<br />
das verspricht der Wirtschaftsinformationsdienst<br />
Bürgel. Seit 2001 erhalten Teilnehmer<br />
des <strong>Anwalt</strong>-<strong>Suchservice</strong> zu vergünstigten<br />
Preisen Bonitätsinformationen über Businesskunden<br />
aus dem Datenbank-Netzwerk der Firma Bürgel.<br />
Über 3,5 Millionen Unternehmen und rund 12<br />
Millionen Privatpersonen allein aus Deutschland<br />
sind in der zentralen Datenbank in Hamburg gespeichert.<br />
Pünktlich zur EU-Erweiterung im Jahr 2004 baut<br />
das Unternehmen sein Angebot aus. Das 1991 von<br />
Bürgel mit gegründete europaweite Informations-<br />
Netzwerk Eurogate stockt seinen Online-Zugang zu<br />
Kreditinformationen über Unternehmen von sechs<br />
auf insgesamt 17 Länder auf. Neben Deutschland,<br />
Frankreich, Großbritannien, Belgien, den Niederlanden<br />
und Österreich recherchieren und erfassen<br />
nun auch die Eurogate-Partner in Bulgarien, Kroatien,<br />
Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechien<br />
und Ungarn direkt vor Ort die wichtigsten Wirtschaftsinformationen.<br />
Wenn in Kürze auch noch<br />
Spanien, Portugal und die Schweiz folgen, bietet<br />
Bürgel den direkten Zugriff auf Kreditinformationen<br />
über mehr als 25 Millionen Unternehmen in Europa.<br />
„Der Einsatz von Bonitäts-Informationen zur<br />
Absicherung von Forderungen und zur Erschließung<br />
neuer Märkte gewinnt rasant an Bedeutung“, weiß<br />
Johan Zevenhuizen, Geschäftsführer der Bürgel-<br />
Zentrale in Hamburg. Schließlich spielen die jungen,<br />
ASS KOOPERATIONEN<br />
dynamischen Volkswirtschaften in Osteuropa bereits<br />
heute nicht nur für Investoren, sondern auch als<br />
Absatz- und Beschaffungsmärkte eine übergeordnete<br />
Rolle. Für den geschäftlichen Erfolg muss ein Unternehmen<br />
in der Lage sein, finanzielle Risiken frühzeitig<br />
zu erkennen, zu steuern und zu minimieren.<br />
Das dazu notwendige Wissen bietet Bürgel immer<br />
aktuell an.<br />
Die Firma Bürgel nutzt bei ihrer Recherche alle<br />
öffentlich zugänglichen und datenschutzrechtlich<br />
möglichen Quellen. In 62 Auskunftsstellen erfassen<br />
und bewerten Rechercheure systematisch alle Informationen<br />
über Firmen und Privatpersonen. Vom<br />
Inkassoverfahren über Mahnbescheide bis hin zu<br />
Haftanordnungen oder Insolvenzverfahren einzelner<br />
Personen ist jedes maßgebliche Detail aufgeführt.<br />
Die Firmenvollauskunft informiert über allgemeine<br />
Kommunikationsdaten der einzelnen Unternehmen,<br />
ihre Rechtsformdaten, die Firmenhistorie, offizielle<br />
Beteiligungen, die konkrete Finanzlage der Firmen,<br />
firmeneigene Immobilien, allgemeine Geschäftszahlen<br />
und vieles mehr.<br />
Darüber hinaus liefert Bürgel auf Anfrage den<br />
Bonitätsindex eines Unternehmens und dessen wirtschaftlichen<br />
Umfeldes. Hierbei bewerten Analysten<br />
die Branche und das regionale Umfeld des Kunden<br />
und prognostizieren dessen Ausfallrisiko. Ein nützlicher<br />
Wissensvorsprung zur Sicherung der eigenen<br />
Liquidität und zur Einschränkung der Forderungsausfälle<br />
in wirtschaftlich schwierigen Zeiten.<br />
Sonderkonditionen durch Rahmenvertrag mit telego!<br />
Teilnehmer des <strong>Anwalt</strong>-<strong>Suchservice</strong> können weiterhin<br />
von den besonderen Konditionen profitieren,<br />
die dieser mit der telego! GmbH vereinbart hat. telego!<br />
ist ein Telekommunikationsspezialist für kleine<br />
und mittelgroße Geschäftskunden in Deutschland.<br />
Teilnehmer des <strong>Anwalt</strong>-<strong>Suchservice</strong> erhalten bei<br />
telego! sämtliche TK-Leistungen aus einer Hand. Dazu<br />
gehören Telefonieren (Festnetz, Mobilfunk), Internetpräsenz,<br />
Service-Rufnummern und Wireless LAN. Alle<br />
Leistungen werden auf nur einer Rechnung erfasst. Auf<br />
Wunsch erfolgt eine individuelle, übersichtliche Aufteilung<br />
nach Nebenstellen oder Standorten.<br />
Beim Telefonieren über telego! profitieren ASS-<br />
Teilnehmer von einer sekundengenauen Abrechung.<br />
Das kann – in Verbindung mit den Sonderkonditionen<br />
– bis zu 50 Prozent Kosten einsparen. Zusätzliche<br />
Grundgebühren oder Mindestumsätze fallen<br />
nicht an. Es gibt keine Mindestvertragslaufzeiten.<br />
Rufnummern und Telefonanschluss bleiben beim<br />
Wechsel zu telego! erhalten.<br />
Auf Wunsch erstellt telego! für interessierte ASS-<br />
Teilnehmer einen kostenlosen und unverbindlichen<br />
Rechnungsvergleich. Dazu brauchen Sie nur Ihre<br />
aktuelle Telefonrechnung mit dem Vermerk „ASS“<br />
an telego! zu faxen:<br />
089/ 61 445 – 511<br />
Dieser Ausgabe des <strong>Anwalt</strong>s-Reports liegt eine<br />
ausführliche Information der Firma telego! bei.<br />
Kontakt:<br />
telego! GmbH<br />
Mehlbeerenstr. 4<br />
82024 Taufkirchen b. München<br />
Tel.: 089/61445-410<br />
info@telego.de<br />
www.telego.de<br />
3 / 2004 anwaltsreport<br />
13
KANZLEI<br />
Nur wenig Profis unter<br />
den Privatermittlern<br />
O b<br />
in Unterhaltsverfahren, Arbeitsrechtsauseinandersetzungen<br />
oder Wirtschaftsfällen – bisweilen<br />
schwant den Mandanten ein böser<br />
Verdacht. Sie berichten ihrem <strong>Anwalt</strong><br />
von Mitarbeitern, die trotz Nebentätigkeits-<br />
oder Wettbewerbsverbots<br />
nebenher arbeiten. Oder Ex-Partnern,<br />
die ihr eheähnliches Verhältnis zu einer<br />
anderen Person verheimlichen und<br />
nach wie vor Unterhalt kassieren. Oder<br />
sie sind Opfer der umgekehrten Variante,<br />
dass der Unterhaltsverpflichtete<br />
mit einem angeblich vom Bruder ausgeliehenen<br />
Porsche durch die Gegend<br />
zieht, ansonsten aber seinem Arbeitslosen-Status<br />
fröhnt. Doch ohne entsprechende<br />
Beweise kann hier auch<br />
der beste <strong>Anwalt</strong> nicht weiterhelfen.<br />
Deshalb beauftragen Anwälte in der-<br />
14 anwaltsreport 3 / 2004<br />
artigen Fällen gern Privatdetektive.<br />
Doch wie kommt man an die heran?<br />
Natürlich gibt es im Internet oder den<br />
Gelben Seiten diverse Adressen und<br />
Telefonnummern. Doch großspurige<br />
Versprechungen über angebliche Ermittlungserfolge<br />
unter Einsatz modernster<br />
Technik in großformatigen<br />
Anzeigen sagen noch lange nichts über<br />
die wirkliche Qualität, Seriosität und<br />
Erfahrung der Ermittler aus.<br />
Kontaktaufnahme ist Chefsache<br />
Bisweilen überlassen Anwälte die Auswahl<br />
des Detektives der Sekretärin. Und<br />
die ruft dann bei dem an oberster Stelle<br />
im Telefonbuch gelisteten Detektivbüro<br />
an und vergibt den Auftrag gleich<br />
fernmündlich. Bei einer derartigen Auf-<br />
Tipps für die richtige Auswahl privater Ermittler<br />
1. Persönliches Bild machen<br />
Die Auswahl nicht der Sekretärin<br />
überlassen. Besser: Einen ersten Besprechungstermin<br />
in den Räumlichkeiten<br />
des Ermittlers vereinbaren.<br />
Bei schlechter Ausstattung und Lage<br />
des Büros: lieber gleich auf dem<br />
Absatz umkehren!<br />
2. Mitarbeiterzahl<br />
Großstadt-Kanzleien sollten prinzipiell<br />
nicht mit kleinen Büros zusammenarbeiten.<br />
Soll zum Beispiel eine Verdachtsperson<br />
rund um die Uhr observiert<br />
werden, ist die Gefahr in einer<br />
Großstadt recht groß, dass ein, zwei<br />
Ermittler die Zielperson schnell aus<br />
den Augen verlieren. Professionelle<br />
Ermittler arbeiten dagegen in größeren<br />
Teams bzw. Netzwerken zusammen.<br />
3. Referenzen<br />
Gute Ermittler sind in der Lage, über<br />
ihre Arbeiten Zeugnis abzulegen. Re-<br />
ferenzen über konkrete Klienten dürfen<br />
daher nicht fehlen – Verschwiegenheit<br />
hin oder her.<br />
4. Technische Spezialisierung<br />
Gerade bei bundesweiten Task-Force-<br />
Einsätzen kommt es auf die bestmögliche<br />
technische Ausstattung der Ermittler<br />
an. Vorsicht bei Ermittlern, die<br />
angeben, alles zu können und über<br />
sämtliches technisches Equipement<br />
zu verfügen. Gute Ermittler spezialisieren<br />
sich und arbeiten im Team.<br />
5. Nach Verbandsmitgliedschaft fragen<br />
Mitglied in einem Detektivverband<br />
kann nur werden, wer einen Leumund<br />
angibt, in geordneten wirtschaftlichen<br />
Verhältnissen lebt und die Berufsordnung<br />
der privaten Detektive anerkennt.<br />
Außerdem müssen die Ermittler<br />
die erforderliche Sach- und<br />
Berufskunde nachweisen. Allerdings:<br />
Einheitliche Standards existieren<br />
nicht. ISO-Zertifizierungen sind zwar<br />
tragserteilung ist der Misserfolg allerdings<br />
schon vorprogrammiert. Denn<br />
zunächst ist die Auswahl eines geeigneten<br />
Detektives absolute Chefsache:<br />
Der <strong>Anwalt</strong> tut gut daran, einen ersten<br />
Gesprächstermin im Büro des Detektivs<br />
zu vereinbaren. Dann kann er sich nämlich<br />
gleich über den Standort und die<br />
Büroausstattung ein erstes Bild machen.<br />
Veraltete Büroräume oder eine schlechte<br />
technische Ausstattung sprechen<br />
nämlich dafür, dass auch die Kernkompetenzen<br />
des Privat-Matulas eher bescheiden<br />
ausfallen. Bei Zweifeln sollte<br />
man daher lieber gleich von einer Zusammenarbeit<br />
absehen und es eine Haustür<br />
weiter versuchen. Immerhin geht<br />
es um den Aufbau einer langfristigen<br />
Zusammenarbeit in oft heikler Mission.<br />
Pannen können sich da weder Mandant<br />
angedacht, aber noch nicht umgesetzt.<br />
6. Rechtstreue geht über alles<br />
Intelligente Ermittler wissen, dass<br />
nur rechtmäßig erworbene Beweismittel<br />
vor Gericht zählen. Wer im<br />
persönlichen Gespräch damit wirbt,<br />
es mit dem Recht nicht so genau zu<br />
nehmen, ist raus. Auch auf die Dienste<br />
von Privatdetektiven, denen beim<br />
Stichwort „Datenschutz“ nichts einfällt,<br />
sollte man lieber gleich verzichten.<br />
7. Virtuelle Büros meiden<br />
Unseriöse Detektivbüros täuschen<br />
über Anzeigen den Status eines<br />
Großunternehmens vor. Vor allem<br />
werben sie damit, bundesweit präsent<br />
zu sein. In Wahrheit aber erfolgt<br />
lediglich eine Rufweiterschaltung zu<br />
einem Privatdetektiv aus der angefragten<br />
Region, der meist als Subunternehmer<br />
agiert.
noch <strong>Anwalt</strong> erlauben. Erfährt etwa ein<br />
Betriebsratsmitglied, dass ihn der Firmenchef<br />
observieren lässt, um Kündigungsgründe<br />
gegen ihn zu sammeln,<br />
kann das im Extremfall die Existenz<br />
kosten. Denn welcher Mitarbeiter arbeitet<br />
schon gern in einem Betrieb, von<br />
dem er weiß, dass der Arbeitgeber zu<br />
fragwürdigen Methoden greift.<br />
Echte Profis sind rar<br />
Etwa 2.000 Menschen in Deutschland<br />
nennen sich Privatdetektiv – darunter<br />
auch zahlreiche ehemalige Kriminalbeamte,<br />
die ihr Gewerbe über die Ehefrau<br />
anmelden, um die Pension nicht<br />
zu gefährden. Die echten Profis dagegen<br />
muss man schon mit der Lupe<br />
suchen. Denn sie sind eindeutig in der<br />
Minderheit. Auf etwa 100 schätzt Wirtschaftsermittler<br />
Klaus-Dieter Baier aus<br />
Berlin den harten Kern professionell<br />
agierender Ermittlungsspezialisten –<br />
bundesweit wohlgemerkt. Da von diesem<br />
kleinen Zirkel aber auch nur etwa<br />
70 in einem der Detektivverbände<br />
organisiert sind, erweist sich die Auswahl<br />
eines qualifizierten Privatermittlers<br />
als extrem schwierig.<br />
Vorsicht bei großspurigen<br />
Versprechen<br />
Sicherheitsberater Baier, Mitgesellschafter<br />
der DESA GbR, einem 6-köpfigen<br />
Team von Ermittlungsspezialisten<br />
mit Sitz in Berlin, kennt seine<br />
Branche aus über 15-jähriger eigener<br />
Tätigkeit. Und er weiß, dass Kollegen<br />
bei Ermittlungen bisweilen Rechtsvorschriften<br />
verletzen – entsprechende<br />
Beschwerden von Anwälten werden<br />
ihm häufiger zugetragen. Das alles lässt<br />
sich jedoch von vornherein vermeiden,<br />
wenn man sich bei der Auswahl<br />
der Ermittler genügend Zeit lässt und<br />
die Kandidaten kritisch hinterfragt.<br />
„Ich erinnere mich an einen Fall“, berichtet<br />
Baier, „ da hatte der Ermittler<br />
gegenüber seinem Klienten doch glatt<br />
behauptet, Faxmitteilungen der observierten<br />
Firma über Funk auch aus weiter<br />
Entfernung abfangen zu können.<br />
In Wahrheit haben die nur den Müll<br />
der Zielperson ausgewertet und aus den<br />
Papierschnipseln belanglose Informationen<br />
zusammengestellt.“<br />
Hohe Aufklärungsquote<br />
Dennoch: Die Beauftragung eines Detektivbüros<br />
kann sich lohnen. „Dass<br />
KANZLEI<br />
Tipps zur Vergütung von Privatermittlern<br />
1. Zu niedrig angesetztes Honorar<br />
Angebotene Stundensätze von unter<br />
40 Euro sind bedenklich, es sei denn,<br />
es handelt sich um eine dauernde<br />
Geschäftsbeziehung. Ansonsten steht<br />
zu befürchten, dass der Detektiv entweder<br />
zu viele Stunden berechnet<br />
oder von vorneherein schlecht qualifiziert<br />
ist.<br />
2. Durchschnittshonorar<br />
Dieses liegt zwischen 45 und 65 Euro<br />
pro Stunde. Spezialisten können allerdings<br />
bis zu 120 Euro verlangen. Bei<br />
einem Tagessatz von 1.500 Euro ist<br />
die Obergrenze erreicht.<br />
3. Zuschläge<br />
Nachtzuschläge von 15 bis 50 Prozent<br />
sind normal. Auch Kilometergeldabrechnungen<br />
zwischen 0,50 und<br />
1,50 Euro pro zurückgelegtem Kilometer<br />
muss man sich gefallen lassen.<br />
Alles, was darüber hinaus geht,<br />
ist bedenklich.<br />
Detektive ein kompetenter und zuverlässiger<br />
Partner in allen Lebensbereichen,<br />
insbesondere aber der Wirtschaft<br />
sind, beweist auch das hohe Aufklärungsergebnis.<br />
Immerhin konnten<br />
die Sachverhalte in 64 Prozent aller<br />
Fälle vollständig und in 29 Prozent teilweise<br />
ermittelt werden. Nur in 7 Prozent<br />
der Fälle konnten keine Ermittlungsergebnisse<br />
erzielt werden“, erklärte<br />
Joseph Riehl, Pressesprecher beim<br />
Bundesverband Deutscher Detektive<br />
in Bonn. Eine Unterteilung nach der<br />
wirtschaftlichen Bedeutung der Ermittlungsergebnisse<br />
geht aus diesen Zahlen<br />
allerdings nicht hervor. Und wie<br />
die Leistungen der Detektive ausfallen,<br />
die nicht Mitglied in einem Verband<br />
sind – auch darüber gibt es natürlich<br />
keine Zahlen.<br />
Zu bemängeln ist auch, dass es bisher<br />
nicht gelungen ist, das zersplitterte<br />
Verbandswesen der Detektive in<br />
Deutschland zusammenzuführen.<br />
Nach wie vor gibt es drei verschiedene<br />
Berufsverbände, die sich trotz mehrerer<br />
Anläufe nicht auf eine Fusion<br />
einigen konnten. Das trägt sicherlich<br />
nicht zur Transparenz des ohnehin mit<br />
4. Chefdetektiv nicht extra zahlen<br />
Bisweilen unterscheiden Detekteien in<br />
Rechnungen nach Sachbearbeiter- und<br />
Chefdetektivleistungen. Das ist unseriös.<br />
Allenfalls der Projektleiter kann<br />
im Rahmen eines Großeinsatzes ein<br />
höheres Salär verlangen.<br />
5. Max. 50 Prozent Vorkasse leisten<br />
Soweit es sich um einen ersten Auftrag<br />
handelt, sollte man dem Ermittler<br />
maximal 50 Prozent Vorkasse leisten.<br />
Den Rest immer erst nach Prüfung<br />
des Ermittlungsergebnisses und der<br />
gelieferten Informationen zahlen.<br />
6. Besonders wichtig: Bei Beauftragung<br />
finanzielle Obergrenze setzen<br />
Damit der Detektiv nicht wochenlang<br />
ohne Ergebnis ermittelt, sollte man<br />
gleich im Erstgespräch klar machen,<br />
wie viel man zu zahlen bereit ist. Diese<br />
Obergrenze muss dann auch in den<br />
schriftlichen Auftrag aufgenommen<br />
werden.<br />
vielen Klischees behafteten Gewerbes<br />
bei. Besonders bedenklich: Niemand<br />
ist gesetzlich verpflichtet, seine Detektive<br />
ausbilden zu lassen oder gar Mitglied<br />
in einem Verband zu sein und<br />
damit die Berufsordnung einzuhalten.<br />
Links zum Thema:<br />
DESA Investigation & Risk Protection<br />
www.desa-berlin.de<br />
Bund Internationaler Detektive (BID) e.V.<br />
www.bid-detektive.de<br />
Bundesverband Deutscher Detektive<br />
(BDD) eV., Bonn<br />
www.bdd.de<br />
Zentralstelle zur Ausbildung im<br />
Detektivgewerbe (ZAD),<br />
Braunschweig<br />
www.z-a-d.de<br />
Deutscher Detektiv-Verband<br />
(DDV) e.V., Berlin<br />
www.ddv-ev.de<br />
3 / 2004 anwaltsreport<br />
15
KANZLEI<br />
So läuft die Prozessfinanzierung rund<br />
Von Rechtsanwältin Astrid Wannieck,<br />
Marketingleiterin bei der D.A.S.<br />
Profi AG, München<br />
T ricks<br />
und Schliche der noch jungen<br />
Dienstleistung Prozessfinanzierung<br />
gibt es viele – sowohl für Anwälte<br />
wie auch deren Mandanten. Deshalb wird<br />
die D.A.S. Prozessfinanzierung AG, Kooperationspartner<br />
des <strong>Anwalt</strong>-<strong>Suchservice</strong>,<br />
in dieser und weiteren Ausgaben des<br />
<strong><strong>Anwalt</strong>sreport</strong> über konkrete Fallanfragen<br />
und deren Bescheidung durch den Prozessfinanzierer<br />
berichten.<br />
Der aktuelle Fall<br />
Herr K. kaufte drei Mietshäuser mit 96<br />
Wohneinheiten zum Preis von insgesamt<br />
rund 3.390.000 €. Schon kurze Zeit nach<br />
Abschluss des notariellen Kaufvertrages<br />
teilten ihm einige Mieter mit, dass in ihre<br />
Wohnungen bei Sturm Wasser eindringe.<br />
Herr K. begab sich zu seinen <strong>Anwalt</strong>.<br />
In einem selbständigen Beweisverfahren<br />
vor dem zuständigen Landgericht stellte<br />
der Sachverständige an einer Vielzahl der<br />
Wohnungen gravierende Feuchtigkeitsmängel<br />
fest. Die Schadensbeseitigungskosten<br />
bezifferte er auf rund 660.000 Euro.<br />
Nach Ansicht des <strong>Anwalt</strong>es hatte sein Klient<br />
gute Aussichten, den festgestellten<br />
Betrag gegen den Verkäufer gerichtlich<br />
durchzusetzen. Sein Anspruch ergab sich<br />
aus § 463 I BGB wegen Fehlens einer zugesicherten<br />
Eigenschaft und arglistiger Täuschung,<br />
weil der Verkäufer ihm bei der<br />
Ortsbesichtigung – trotz eigener Kenntnis<br />
– nur Wohnungen gezeigt hatte, die<br />
keine Feuchtigkeitsmängel aufwiesen. In<br />
der Besprechung eröffnete <strong>Anwalt</strong> S. seinem<br />
Mandanten, dass er bei einem Streitwert<br />
von rund 660.000 € mit Prozesskosten<br />
in Höhe von ca. 70.000 € (Kosten für<br />
zwei Instanzen) zu rechnen habe. Klient<br />
K. kam nach kurzer Überlegung zu dem<br />
Ergebnis, er könne angesichts seiner angespannten<br />
finanziellen Lage ein solches<br />
Kostenrisiko nicht eingehen: Der Kauf der<br />
Wohnungen hatte seinen finanziellen<br />
Handlungsspielraum bereits sehr eingeschränkt.<br />
Zusätzlich hatte ihn das selbständige<br />
Beweisverfahren rund 15.000 € gekostet.<br />
Abgesehen davon wollte er die<br />
Wohnungen so schnell als möglich weiterveräußern<br />
bzw. vermieten, so dass er zunächst<br />
für die Schadensbeseitigung<br />
16 anwaltsreport 3 / 2004<br />
660.000 € aufbringen musste. Das Bereithalten<br />
einer Summe von weiteren 70.000<br />
€ für die Verfahrenskosten hätte seine notwendigen<br />
Investitionen erheblich verzögert.<br />
Finanzierungsalternativen<br />
Rechtsanwalt S. und Mandant K. gingen<br />
alle Finanzierungsmöglichkeiten durch:<br />
Die Voraussetzungen für die Bewilligung<br />
von staatlicher Prozesskostenhilfe lagen<br />
bei Herrn K. nicht vor, außerdem würden<br />
ihm im Falle des Unterliegens sogar<br />
die Kosten des Gegners auferlegt. Über<br />
eine Rechtsschutzversicherung, die für<br />
etwaige Prozesskosten Deckungszusage<br />
erteilen könnte, verfügte der Klient nicht.<br />
Auch ein Bankkredit kam nicht in Frage.<br />
Im Allgemeinen akzeptieren Banken strittige<br />
Forderungen nicht als Kreditsicherungsmittel.<br />
Zudem verlangt die Bank,<br />
unabhängig vom Ausgang des Prozesses,<br />
die Rückzahlung der Kreditverbindlichkeit,<br />
was gerade dann problematisch ist,<br />
wenn der Prozess verloren geht. Im Beispielsfall<br />
ließ sich für <strong>Anwalt</strong> und Mandant<br />
als einzig passendes Finanzierungsmodell<br />
die Dienstleistung Prozessfinanzierung<br />
ermitteln.<br />
Eignung des Falles für eine<br />
Finanzierung<br />
Zunächst rief der <strong>Anwalt</strong> bei dem ihm bekannten<br />
Prozessfinanzierer an und schilderte<br />
dem dortigen Sachbearbeiter den<br />
Sachverhalt. Das Gespräch ergab, dass die<br />
Grundvoraussetzungen für eine Finanzierung<br />
dem Grunde nach vorlagen: Der<br />
Anspruch aus § 463 I BGB erschien begründet<br />
und beweisbar, so dass <strong>Anwalt</strong> wie<br />
Mandant von einem positiven Ausgang<br />
eines Gerichtsverfahrens überzeugt waren.<br />
Der errechnete Streitwert übertraf den<br />
Mindeststreitwert für eine Finanzierung<br />
von 50.000 Euro um ein Vielfaches, daneben<br />
stand die Zahlungsfähigkeit des<br />
Beklagten außer Zweifel.<br />
Procedere nach Finanzierungsanfrage<br />
Der Sachbearbeiter des Prozessfinanzierers<br />
bat den <strong>Anwalt</strong> daher, den Entwurf<br />
einer Klageschrift zu fertigen, und ihn<br />
anschließend zur eingehenden Prüfung<br />
einzuschicken. Bevor der <strong>Anwalt</strong> jedoch<br />
zur Tat schritt, überzeugte er sich durch<br />
Rücksprache mit seinem Klienten, dass<br />
dieser im Falle einer Finanzierungsablehnung<br />
die marktübliche Konsequenz tragen<br />
werde: Er müsste die für den Entwurf<br />
der Klageschrift anfallenden <strong>Anwalt</strong>skosten<br />
selbst übernehmen.<br />
Klient K willigte ein, weil er ansonsten<br />
keine andere Möglichkeit sah, den<br />
Prozess überhaupt führen zu können. Er<br />
schätzte das Risiko, eine Ablehnung zu<br />
erhalten als sehr gering ein, weil er von seinem<br />
Erfolg vor Gericht überzeugt war.<br />
Gleichzeitig konnte er sich sicher sein, dass<br />
100 % seiner Prozesskosten vom Finanzierer<br />
getragen würden, sofern er eine Zusage<br />
bekäme. Dieser Vorteil war für Klient<br />
K. besonders wichtig, weil er das so eingesparte<br />
Geld für die Instandsetzung der<br />
Wohnungen nutzen konnte.<br />
Die Zusage<br />
<strong>Anwalt</strong> S. sandte den Entwurf der Klageschrift<br />
an den Prozessfinanzierer. Ferner<br />
fügte er einen Schriftsatz über die vermuteten<br />
Einwendungen der Gegenseite<br />
bei und erläuterte, wie er diese vor Gericht<br />
gegebenenfalls widerlegen werde. Der interne<br />
Sachbearbeiter des Prozessfinanzierers<br />
prüfte den Klageentwurf unter Einbeziehung<br />
des firmeneigenen Risikofilters.<br />
Hier unterscheiden die verschiedenen<br />
Anbieter der Dienstleistung Prozessfinanzierung:<br />
Einige haben genügend internes<br />
Know-how für die Fallprüfung, andere<br />
bedienen sich externer Berater. Im Beispielsfall<br />
gelangte der Sachbearbeiter zur<br />
Überzeugung, dass alle notwendigen Finanzierungsvoraussetzungen<br />
vorlägen. Er<br />
veranlasste die Übersendung eines Finanzierungsvertrages<br />
an den <strong>Anwalt</strong>, den dieser<br />
an seinen Klienten weiterleitete.<br />
In der Regel nehmen Prozessfinanzierer<br />
keinen direkten Kontakt zum Anspruchsinhaber<br />
auf, schon deswegen, um<br />
nicht in Konflikt mit dem Rechtsberatungsgesetz<br />
zu geraten. Es ist daher üblich,<br />
den <strong>Anwalt</strong> als Informationsmittler zwischen<br />
Mandant und Prozessfinanzierer<br />
einzusetzen.<br />
D.A.S. Prozessfinanzierung<br />
Thomas-Dehler-Str. 2, 81728 München<br />
Tel.: 089 / 6275 6810<br />
Fax: 089 / 6275 6833<br />
E-Mail: A.Wannieck@das.de<br />
www.das-prozessfinanzierung.de
MARKETING<br />
Der Konkurrenz einen Schritt<br />
voraus<br />
Neue Geschäftsfelder<br />
für Anwälte mit<br />
Marketing und PR<br />
Von Micha Guttmann,<br />
Jurist und langjähriger ARD-Journalist<br />
W er<br />
aufmerksam die Pläne der<br />
Europäischen Kommission<br />
verfolgt, weiß, dass der deutschen<br />
<strong>Anwalt</strong>schaft harte Zeiten bevorstehen.<br />
Das Rechtsberatungsgesetz, das<br />
bisher den Anwälten ihr Betätigungsfeld<br />
sichert, steht zur Disposition. Die<br />
EU-Kommission wird, wie sie es bereits<br />
angekündigt hat, in allen Wirtschaftsbereichen<br />
den Wettbewerb stärken<br />
und damit mit Sicherheit auch die<br />
Rechtsberatung anderen Konkurrenten<br />
öffnen. Dann werden Betriebswirte,<br />
Steuerberater, Diplom-Juristen<br />
und Verbraucherschützer, um nur einige<br />
Berufszweige zu nennen, verstärkt<br />
auf den juristischen Beratungsmarkt<br />
drängen. Dieser Plan trifft in Deutschland<br />
auf eine Entwicklung ständig steigender<br />
<strong>Anwalt</strong>szahlen, die Kanzleigründungen<br />
bereits heute zu einem<br />
erheblichen Risiko werden lassen. Beide<br />
Faktoren führen dazu, dass in Zukunft<br />
nur noch der <strong>Anwalt</strong> beruflichen<br />
Erfolg haben wird, der sich schon jetzt<br />
auf die künftig veränderten Bedingungen<br />
einstellt und seine Geschäftsstrategie<br />
danach ausrichtet. Mit anderen<br />
Worten: Kein Wind ist dem Schiff<br />
gnädig, dessen Mannschaft nicht weiß,<br />
wohin der Kurs führt.<br />
Fortbildung, Kompetenz und individuelle<br />
Marktstrategien werden dabei<br />
für den Erfolg anwaltlicher Tätigkeiten<br />
immer wichtiger. Aber nur wenige<br />
Anwälte haben sich bisher auf die veränderten<br />
Bedingungen eingestellt. Während<br />
die Großkanzleien wegen ihrer<br />
internationalen Anbindungen zumeist<br />
eigene Marketingstrategien bereits entwickelt<br />
haben, fehlt es beim einem<br />
Großteil<br />
der <strong>Anwalt</strong>schaft<br />
noch an<br />
der Bereitschaft hierzu, zumindest<br />
aber an grundlegenden Kenntnissen des<br />
Marketings und der PR-Arbeit.<br />
<strong>Anwalt</strong>stätigkeit unterliegt bereits<br />
heute einem harten Wettbewerb. Es<br />
reicht nicht mehr aus, Kanzleiräume<br />
einzurichten, an der Haustür ein Schild<br />
anzubringen und auf den Ansturm der<br />
Klienten zu warten. Aktiv muss der<br />
<strong>Anwalt</strong> heute schon sein Leistungsspektrum<br />
im Markt anbieten und<br />
gezielt für sich werben. Das Standesrecht,<br />
das Werbemöglichkeiten in der<br />
Vergangenheit erheblich eingeschränkt<br />
hat, hat diesem Wandel der Auffassungen<br />
bereits Rechnung getragen.<br />
Werbeveranstaltungen, Broschüren sowie<br />
Auftritte in der Öffentlichkeit und<br />
in den Medien unterliegen nur noch<br />
wenigen Beschränkungen. Die Möglichkeiten,<br />
den Bekanntheitsgrad aktiv<br />
zu steigern, haben damit im Verhältnis<br />
zur Vergangenheit erheblich zugenommen<br />
und der Kreativität sind dabei<br />
kaum Grenzen gesetzt.<br />
Mit Hilfe einer individuellen Marketing-<br />
und PR-Strategie lässt sich die<br />
eigene Kanzlei im regionalen und lokalen<br />
Bereich erfolgreich positionieren.<br />
Der potenzielle Klient erfährt, welche<br />
Dienste er in Anspruch nehmen kann<br />
und warum gerade diese Kanzlei für<br />
sein Anliegen besonders geeignet ist.<br />
Nur so lässt<br />
sich das Ziel verwirklichen,<br />
mehr lukrative<br />
Mandate zu erhalten. Wer die<br />
Angebote der Kanzlei an seinen<br />
Zielgruppen orientiert, wird diese<br />
Adressaten auch erreichen.<br />
Jede Kanzlei, die sich heute und vor<br />
allem in der Zukunft im <strong>Anwalt</strong>smarkt<br />
behaupten will, muss dieser Entwicklung<br />
Rechnung tragen. Dies hat zur<br />
Folge, dass Anwälte die Grundregeln<br />
erfolgreicher Marketing-, Kommunikations-<br />
und PR-Arbeit erlernen müssen.<br />
Sie gehören zur Berufsausübung<br />
ebenso unabdingbar dazu wie die erlernten<br />
fundierten Rechtskenntnisse.<br />
Es reicht für eine erfolgreiche <strong>Anwalt</strong>stätigkeit<br />
nicht mehr aus, ein guter<br />
Jurist zu sein. Ebenso wichtig ist es,<br />
diese Fähigkeiten dem sich ständig<br />
wandelndem Markt anzupassen und<br />
seinen potenziellen Klienten öffentlich<br />
bekannt zu machen.<br />
Seminarvorschlag:<br />
Der Autor dieses Beitrags, Micha Guttmann,<br />
wird am 25./26. Juni 2004 in<br />
Bonn ein Seminar zum Thema „Wirtschaftlich<br />
erfolgreich durch Marketing<br />
und PR“ durchführen.<br />
Veranstalter ist der Verlag<br />
Dr. Otto Schmidt, Köln<br />
www.otto-schmidt.de,<br />
E-Mail: seminare@otto-schmidt.de<br />
3 / 2004 anwaltsreport<br />
17
You „<br />
TAKTIK<br />
Tiziana Di Mari macht müde Anwälte munter<br />
never get a second chance to<br />
make a first impression.“ Bereits<br />
in den ersten 10 bis 180 Sekunden<br />
entscheidet sich, ob der Eindruck, den<br />
ein Rechtsanwalt bei seinem Mandanten<br />
oder vor Gericht hinterlässt, positiv oder<br />
negativ ist. Der amerikanische Kommunikationswissenschaftler<br />
Marshall McLuhan<br />
bringt es auf den Punkt: „Der Sprecher<br />
ist die Botschaft!“ Das bedeutet: Ihre<br />
Persönlichkeit und Ihr Auftreten muss<br />
überzeugen. Sonst entsteht kein Vertrauen<br />
in Ihre Person bzw. in Ihre Leistung.<br />
Überlassen Sie daher nichts dem Zufall.<br />
Entscheidende Einflussfaktoren sind vor<br />
allem die Körpersprache, das Auftreten<br />
und das äußere Erscheinungsbild. Die<br />
oberste Devise ist und bleibt dabei Authentizität.<br />
Sonst ist Ihre Glaubwürdigkeit<br />
gefährdet. Ein ruhiger, zurückhaltender<br />
Mensch kann zum Beispiel nicht mit<br />
großen Gesten überzeugen. Ein temperamentvoller<br />
Mensch hingegen hat<br />
Schwierigkeiten, leise Gesten und Töne<br />
umzusetzen. Daher: Verzichten Sie darauf,<br />
Ihre Überzeugungskraft mit Hilfe körpersprachlicher<br />
Maskierungen zu steigern.<br />
Dresscode beachten<br />
Schon der alte Hauptmann von Köpenick<br />
wusste: Kleider machen Leute. Und<br />
tatsächlich, durch Kleidung können Sie<br />
beeinflussen, wie Mandant und Richter<br />
Sie einschätzen. Der Herrenanzug sollte<br />
dezent, elegant und klassisch sein. Im<br />
Sommer empfiehlt sich die Farbe hellgrau,<br />
im Winter dunkelgrau/dunkelblau.<br />
Diese Farben vermitteln Seriosität und<br />
erzeugen Vertrauen. Megaout sind bunte<br />
Sakkos, die zudem gerne mit außergewöhnlichen<br />
Strukturen kombiniert wurden.<br />
Poppige Krawatten gehören ebenfalls<br />
in die Mottenkiste. Vorsicht: Nichts<br />
wirkt erbärmlicher als Kleidung, die vor<br />
Jahren mal ‘in’ war, heute aber nicht mehr<br />
hundertprozentig passt – nicht nur im<br />
18 anwaltsreport 3 / 2004<br />
Glaubwürdiges Auftreten<br />
und positives Erscheinungsbild<br />
sind kein Zufall<br />
übertragenen Sinne. Damen sollten einen<br />
Hosenanzug oder ein Kostüm tragen.<br />
Auch hier gilt: dezent, elegant, klassisch,<br />
Ton-in-Ton. Allerdings dürfen sie etwas<br />
mehr Farbe ins Spiel bringen. Zu kurze<br />
Röcke sind ein Tabu. Modern sind zurzeit<br />
lange Röcke, die im extrem bis zum<br />
Knöchel reichen. Die (Fein-) Stumpfhose<br />
sollte perfekt sitzen, nicht zu locker<br />
sein und darf absolut keine Laufmasche<br />
oder einen gezogenen Faden aufweisen.<br />
Für Frauen wie Männer gilt: Immer gut<br />
polierte Schuhe tragen. Die Absätze bitte<br />
nicht vergessen! Ausgelatschte Treter, oftmals<br />
die Lieblingsschuhe, sind auszurangieren.<br />
Schmuck zu tragen ist durchaus<br />
legitim. Er sollte aber nicht protzig<br />
wirken. Gepflegte Hände und makelloses<br />
Make-up sind selbstverständlich. Tipp:<br />
Wer sich nicht sicher ist, was zur eigenen<br />
Person passt, sollte den Weg zur Farbund<br />
Stilberatung nicht scheuen. Entscheidend<br />
ist, dass Sie sich wohlfühlen<br />
in Ihrer Haut. Schließlich geht es um<br />
Bekleidung und nicht um Verkleidung.<br />
Die Macht der Körpersprache<br />
Tonfall und nichtsprachliche Signale beeinflussen,<br />
wie ein Mensch nach außen<br />
wirkt. Wir nehmen nämlich Informationen<br />
mehr über das Sehen als über das<br />
Hören auf. Das Gehirn nimmt schnell<br />
aufeinander folgende oder gleichzeitig<br />
auftretende Signale nicht als Folge einzelner<br />
Reize, sondern als Gesamtbild<br />
wahr. Bei der Personeneinschätzung fasst<br />
es eine Vielzahl von Einzeleindrücken<br />
(zum Beispiel Haltung, Mimik, Gestik,<br />
Tonfall usw.) zu einem Gesamtbild zusammen.<br />
Diese Vorgänge verlaufen in der<br />
Regel unbewusst. Der Blickkontakt zum<br />
Gesprächspartner etwa, ist wichtig, um<br />
Selbstsicherheit und Interesse zu demonstrieren.<br />
Außerdem verhindert er, dass<br />
Ihr Gegenüber gedanklich abschweift und<br />
unkonzentriert wird. Abgesehen davon<br />
erleichtert ein regelmäßiger Blickkontakt<br />
zu erkennen, wie man beim Gesprächspartner<br />
ankommt. Vorsicht: Übertreiben<br />
Sie es nicht. Starren wirkt aggressiv<br />
und macht unsympathisch. Das berühmtberüchtigte<br />
Pokerface ist kontraproduktiv.<br />
Wer sympathisch wirken will, sollte<br />
seine Emotionen zeigen. Auch in Punkto<br />
Gestik gibt es Grundregeln. Die Hände<br />
auf Brusthöhe bedeutet eine positive Aussage.<br />
Bewegen sich die Hände zwischen<br />
Gürtellinie und Brusthöhe ist die Aussage<br />
neutral. Belehrend wirken dagegen<br />
Hände auf Schulterhöhe. Wer die Hände<br />
und Arme verschränkt oder in die Hosentasche<br />
steckt (versteckt!), gilt als unsicher.<br />
Zu starkes Herumfuchteln ist ein Zeichen<br />
von starker Nervosität. Tipp: Nutzen Sie<br />
Ihre Hände quasi als ‘Visualisierungshilfe’<br />
und zur Unterstützung Ihrer sprachlichen<br />
Äußerungen. Das erleichtert den<br />
Zuhörern, Ihren Aussagen zu folgen.<br />
Selbstbewusst auftreten<br />
Die Körpersignale sollte nicht im Widerspruch<br />
stehen zu dem, was Sie sagen. Es<br />
wirkt beispielsweise alles andere als einladend,<br />
wenn Sie einen Mandanten<br />
freundlich begrüßen, Sie aber mit vor der<br />
Brust verschränkten Armen und ohne<br />
Lächeln vor ihm stehen. Sprache und<br />
Verhalten müssen zueinander passen.<br />
Wenn Ihr Plädoyer überzeugen soll, modellieren<br />
Sie Ihre Stimme und gestikulieren<br />
Sie angemessen. Ihr Auftreten wird<br />
dann ‘rund’ wirken, wenn Sie selbst von<br />
dem überzeugt sind, was Sie sagen, kurz:<br />
wenn Sie authentisch auftreten und keine<br />
‘Rolle’ spielen. Hilfreich dabei sind eine<br />
gewisse Lockerheit, das Vertrauen in die<br />
eigene Kompetenz und eine gute Argumentation.<br />
Ihre persönliche Wirkung<br />
hängt also wesentlich davon ab, ob Sie<br />
zu dem stehen, was Sie nach außen vertreten.<br />
Damit weder Mandanten noch<br />
Richtern Zweifel aufkommen, sollten Sie<br />
Ihr Auftreten, Ihre Rhetorik und Körpersprache<br />
trainieren. Es lohnt sich, denn<br />
Sie strahlen Persönlichkeit aus und zeigen<br />
auf elegante Art Profil.<br />
Tiziana Di Mari<br />
Neuland & Partner, Training<br />
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„Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
leider muss ich Ihnen die betrübliche Mitteilung machen, dass der von<br />
Ihnen in Bezug auf den Berufsstand verbreitete Optimismus absolut<br />
deplaciert ist. Die RVG – Novelle kann allenfalls als der letzte bescheidene<br />
Versuch angesehen werden, irgendeine anwaltliche Bastion zu halten.<br />
Tatsächlich werden wir in ca. 5 Jahren nur noch auf den Ruinen unseres<br />
bisherigen Berufsstandes stehen.<br />
1.) Wenn Sie sich das Programm des Juristentages im September ansehen,<br />
werden Sie feststellen, dass es dort um die Grundlagen unserer Standesordnung<br />
geht.<br />
2. Aus Kreisen der EU wissen wir schon seit längerer Zeit, dass man dort<br />
mit dem Deutschen System des Rechtsberatungsmonopols nicht einverstanden<br />
ist, vielmehr davon ausgeht, dass dieses wesentlichen Grundlagen<br />
des EU – Rechtes widerspricht.<br />
Was bedeutet das für unsere Zukunft?<br />
a.) Wir müssen damit rechnen, dass das Rechtsberatungsmonopol nur<br />
noch über kurze Zeit besteht.<br />
b.) Wir müssen davon ausgehen, dass Rechtsberatung über Rechtsschutzversicherer,<br />
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und irgendwelche obskuren<br />
Firmen und Vereine organisiert wird.<br />
Bürogemeinschaft/Kooperation in Mainz<br />
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<strong><strong>Anwalt</strong>sreport</strong> ist Freitag, der 16. Juli 2004.<br />
Kontakt: Frau Fischer, Telefon: (0221) 937 38 605<br />
Telefax: (0221) 937 38 961<br />
Leserbrief „Vergütung statt Gebühren: Anwälte müssen neue Hausnummern pauken!“ Ausgabe 2/2004<br />
(...) Die Zeche wird letztlich der bekannte „kleine Mann“ zahlen, zu dem<br />
ich auch den Mittelstand rechne, denn er wird eines Tages nicht mehr in der<br />
Lage sein, qualifizierte Berater zu beschäftigen, sondern darf sich (Dienstzeiten<br />
Mo. – Freitags von 9.00 bis 17.00 h; in der Mittagszeit bitte nicht<br />
anrufen!) irgendwo in eine Schlange einreihen. Die Zukunft dieser Entwicklung<br />
können wir in einigen Spezialbereichen nämlich schon beobachten:<br />
wie sieht es eigentlich mit der Qualität der Beratung in sozialgerichtlichen<br />
Verfahren durch die dortigen Verbände aus? Hat jemand einmal<br />
ernsthaft einmal die Vertretung von Arbeitnehmern durch Gewerkschaftssekretäre<br />
vor den Arbeitsgerichten untersucht? Damit will ich nicht sagen,<br />
dass diese generell „schlecht“ sei, aber über zwanzigjährige berufliche Tätigkeit<br />
lässt da doch Beobachtungen zu. Warum gibt es beispielsweise kaum<br />
Rechtsanwälte, die klassisches Sozialrecht (Schwertbehinderungsanerkennung,<br />
EU – Renten usw.) bearbeiten? Die Antwort ist ganz einfach: diese<br />
Dinge werden von den Verbänden dominiert und aus fiskalischen Gründen<br />
sind die Gebühren (Verzeihung: Vergütungen) so gestaltet, dass eine<br />
wirtschaftlich saubere Bearbeitung unter Berücksichtigung der <strong>Anwalt</strong>shaftung<br />
nicht möglich ist. Dann kann man mit einer normalen Kanzlei<br />
nicht existieren.<br />
Rechtsanwalt Friedrich Engelke, Colonnaden 72 II, 20354 Hamburg<br />
Tel.: 040/351771 + 0172/4337730<br />
3 / 2004 anwaltsreport<br />
BÖRSE<br />
19
www.bueroalba.de<br />
„<br />
MIT DER D.A.S. PROZESSFINANZIERUNG ZUM PROZESSERFOLG<br />
Rechtsanwalt Dr. Klaus von Schirach :: Kanzlei v. Schirach & Reuther- Möschke, München<br />
Mein Mandant erlitt durch Komplikationen bei<br />
seiner Geburt massive Schädigungen. Die für die<br />
Erstversorgung verantwortlichen Ärzte hatten erforderliche<br />
Maßnahmen fehlerhaft durchgeführt. Obwohl<br />
ein außergerichtliches Gutachten diesen Vorwurf bestätigte,<br />
verweigerte die Haftpflichtversicherung der Ärzte eine<br />
Regulierung. Das Kostenrisiko von über 60 000 EUR, das<br />
sich bei einem Gesamtstreitwert von 400 000 EUR für<br />
Schmerzensgeld und Feststellung der Ersatzpflicht zukünftiger<br />
Schäden errechnen lässt, hätte meinen Mandanten<br />
bei Weitem überfordert.<br />
Als Lösung habe ich ihm zu einer Anfrage bei der D.A.S. Prozessfinanzierung<br />
geraten: Dort wurde mein eingesandter<br />
Klageentwurf kostenlos in rechtlicher sowie medizinischer<br />
Hinsicht geprüft. Da die Erfolgsaussichten überdurchschnittlich<br />
hoch waren, entschied sich die D.A.S. Prozessfinanzierung<br />
für eine Zusage und kam für sämtliche Prozesskosten<br />
auf. Die professionelle Zweitmeinung der D.A.S. Prozessfinanzierung<br />
lieferte mir zusätzlich hilfreiche Aspekte für<br />
meine Klagevorbereitung.<br />
Mittlerweile hat auch der gerichtlich bestellte Sachverständige<br />
einen groben Behandlungsfehler bestätigt. Ich bin<br />
daher sehr zuversichtlich, dass das Gericht zugunsten<br />
meines Mandaten entscheiden wird<br />
“<br />
und er sich endlich die für ihn optimale<br />
Heilbehandlung leisten kann.<br />
Rechtsanwalt v. Schirach ist auf dem Gebiet des Arzthaftungsrechts<br />
spezialisiert, Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft<br />
für Rechtsanwälte im Medizinrecht e.V.<br />
und berät Fernsehproduktionen bei der Drehbuchgestaltung<br />
von medizinrechtlichen Fragen.<br />
RA Dr. Klaus von Schirach<br />
Kanzlei v. Schirach & Reuther-Möschke, München<br />
Fordern Sie unsere Informationsbroschüren für Rechtsanwälte und Mandanten an: Fax 089 - 62 75 68 - 33 • E-Mail: profi@das.de • www.das-prozessfinanzierung.de