der neue Vertrag im Wortlaut - Spinnenwerk

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2 Der Vertrag wird vom Verband gemeinsam mit den Dach- und Fachverbänden der Nachbarschaftsarbeit und Selbsthilfeunterstützung "Verband für sozialkulturelle Arbeit - Landesgruppe Berlin" (VskA e.V.) und „Verband der Berliner Selbsthilfekontaktstellen e.V.“ (SELKO e.V.) sowie in inhaltlicher Abstimmung mit den Bezirken umgesetzt. Gegenüber Berlin ist der Verband allein verantwortlich. Neben der vorrangig fachlichen und qualitativen Weiterentwicklungsaufgabe im Bereich der Stadtteilzentren wird auch die finanzielle Förderung und deren verwaltungsmäßige Umsetzung vom Verband zweckdienlicher Weise übernommen, da die zu treffenden fachlichen und qualitativen Entscheidungen auch Auswirkungen in diesem Bereich haben können. Insoweit können die Kenntnisse des Verbandes bei Einzelentscheidungen hinsichtlich der gesamtstädtischen und regionalen Auswirkungen zu einer effektiven und wirtschaftlichen Verwendung der Fördermittel ohne Zeitverzug genutzt werden. § 1 Zielsetzung, Vertragsgegenstand (1) Zielsetzung des Vertrages ist eine kontinuierliche Weiterentwicklung des berlinweiten Netzes von Stadtteilzentren in enger Abstimmung mit Trägern der jeweiligen Region und auf der Grundlage einer konzeptionellen und ggf. finanziellen Mitarbeit der Bezirke. Stadtteilzentren sind Träger, Orte oder Verbundstrukturen, in denen Einrichtungen zur Unterstützung von Selbsthilfe, Nachbarschaftsarbeit, Familien, Kindern, Jugendlichen und älteren Menschen sowie Initiativen bürgerschaftlichen Engagements verbindlich zusammen arbeiten. Sie sind „soziale Dienstleistungsagenturen“ mit lokalem und sozialem Wirkungsanspruch. (2) Gegenstand des Vertrages ist unter Berücksichtigung von Erkenntnissen des Sozialstrukturatlasses Berlin 2003 der Erhalt und die Gestaltung stabiler und lokal verankerter Strukturen zur Realisierung des folgenden Aufgabenprofils: • Vernetzung und Kooperation im Stadtteil • Integration, Quartiersentwicklung und Verbesserung der Lebensqualität • Selbsthilfeförderung und –unterstützung • Bürgerbeteiligung und Stärkung des bürgerschaftlichen und ehrenamtlichen Engagements • Förderung von Nachbarschaftsbeziehungen und gegenseitiger Hilfe • Generationsübergreifende und interkulturelle Arbeit • Angebote im Rahmen von Maßnahmen und Konzepten gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus. Das Aufgabenprofil konzentriert sich insgesamt darauf, die Ziele so umzusetzen, dass öffentliche Kommunikationskontakte entwickelt und genutzt sowie bürgerliches Engagement und politische Partizipation im Stadtteil gefördert werden. Die Angebote der Stadtteilzentren sollen einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung der „sozialen Infrastruktur“ im Bezirk leisten und die Bedürfnisse und die Interessen der Bevölkerung aufnehmen. (Erläuterungen zu diesem Gegenstand des Vertrages in Anlage 1). (3) Die gesamtstädtischen Aufgaben von SEKIS werden im Rahmen des Vertrages gefördert. (Erläuterungen s. Anlage 1). Nicht ausgeschlossen werden andere Förderungen des Landes Berlin für Angebote der Selbsthilfe und Nachbarschaftsarbeit.

§ 2 Aufgaben der Vertragspartner 3 (1) Berlin hat die Aufgabe, sozial- und jugendpolitische Zielstellungen, sonstige gesamtstädtische inhaltliche Planungen und gesamtstädtische Rahmenvorgaben zu entwickeln, die vom Verband im Rahmen dieses Vertrages auszufüllen sind. Die Angebotsplanung erfolgt unter Berücksichtigung des ressortübergreifenden Ansatzes der sozialen Stadtentwicklung. Für die Angebote werden gemeinsam Standards entwickelt. (2) Der Verband übernimmt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel die Sicherstellung einer bedarfs- und angebotsorientierten Arbeit der Einrichtungen im Förderkonzept Stadtteilzentren. Über die Durchführung der Projektarbeit schließt er mit den Projektträgern Zielvereinbarungen ab. Zu den Zielvereinbarungen gehören Aufgaben– bzw. Angebotsbeschreibungen und Angaben zu den Zeiträumen, in denen die Aufgabenerledigung erreicht werden soll. Der Verband sichert die Erarbeitung und Umsetzung angemessener Instrumentarien und Standards der Qualitätsentwicklung. Das Konzept zur verbindlichen Mitwirkung der Bezirke ist durch den Verband in Zusammenarbeit mit den Bezirken auf der Grundlage der gesammelten Erfahrungen weiterzuentwickeln. (3) Dem Verband obliegt die Verwaltung, Vergabe und die Verwendungsprüfung der ihm übertragenen Mittel nach den in diesem Vertrag vereinbarten Grundsätzen im eigenen Namen. Die Wahrnehmung der übertragenen Aufgaben vollzieht sich unter Beachtung von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit im Rahmen und unter Wahrung der dem Senat obliegenden Gesamtverantwortung gegenüber dem Abgeordnetenhaus von Berlin. Der Verband trägt dafür Sorge, dass die geförderten Träger die Aufgaben gemäß § 1 erfüllen. Die Bewertung der Projekte und der Trägerqualität ist damit eingeschlossen. Der Verband prüft die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel gegenüber den Zuwendungsempfängern nach den haushaltsrechtlichen Bestimmungen des Landes Berlin. Rückforderungen werden vom Verband eigenverantwortlich betrieben. Berlin wird jährlich zum 31.12. eines jeden Jahres mit einer Zusammenstellung über die Anzahl der durchgeführten Zuwendungsprüfungen und deren Ergebnisse einschließlich des Standes möglicher Rückforderungsverfahren informiert. In diesem Zusammenhang wird auf die Anlage 3 verwiesen. (4) Der Verband verpflichtet sich, Berlin in allen Angelegenheiten umfassend zu informieren, die für die Frage der Mittelverteilung an die einzelnen Träger sowie für Planungs- und Berichtszwecke von Bedeutung sind. (5) Die Weitergabe der übertragenen Mittel erfolgt durch Vergabe von Zuwendungen gem. §§ 23, 44 LHO einschließlich der hierzu ergangenen Ausführungsvorschriften und Allgemeinen Nebenbestimmungen sowie gem. dem Verwaltungsverfahrensgesetz. Berlin unterrichtet den Verband unverzüglich über die zu beachtenden geltenden haushaltswirtschaftlichen Regelungen, die darüber hinaus zu beachten sind. (6) Dem Verband wird gemäß § 44 Abs. 3 LHO die Befugnis verliehen, sämtliche Berlin obliegenden Aufgaben bei der Gewährung von Zuwendungen im Rahmen der nach Abs. 1 übertragenen Aufgaben in den Handlungsformen des öffentlichen Rechts wahrzunehmen. Berlin übt insofern die Fachaufsicht aus. Im Rahmen der Fachaufsicht behält sich Berlin vor, in dringenden Fällen Einzelweisungen zu erteilen, die vom Verband umzusetzen sind. Der Verband verpflichtet sich, Berlin unverzüglich mitzuteilen, wenn sich bei der Ausübung der Befugnis Zweifelsfragen oder Schwierigkeiten ergeben, wenn er seine Zahlungen einstellen muss oder ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren gegen ihn beantragt oder eröffnet wird. Die Befugnis entfällt bei Beendigung des Vertrages, kann jedoch auch vor diesem Zeitpunkt durch Berlin jederzeit entzogen werden. Widerspruchsbescheide, die sich gegen Verwaltungsakte des Verbandes richten, erlässt Berlin.

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Der <strong>Vertrag</strong> wird vom Verband gemeinsam mit den Dach- und Fachverbänden <strong>der</strong><br />

Nachbarschaftsarbeit und Selbsthilfeunterstützung "Verband für sozialkulturelle Arbeit -<br />

Landesgruppe Berlin" (VskA e.V.) und „Verband <strong>der</strong> Berliner Selbsthilfekontaktstellen e.V.“<br />

(SELKO e.V.) sowie in inhaltlicher Abst<strong>im</strong>mung mit den Bezirken umgesetzt.<br />

Gegenüber Berlin ist <strong>der</strong> Verband allein verantwortlich.<br />

Neben <strong>der</strong> vorrangig fachlichen und qualitativen Weiterentwicklungsaufgabe <strong>im</strong> Bereich <strong>der</strong><br />

Stadtteilzentren wird auch die finanzielle För<strong>der</strong>ung und <strong>der</strong>en verwaltungsmäßige<br />

Umsetzung vom Verband zweckdienlicher Weise übernommen, da die zu treffenden<br />

fachlichen und qualitativen Entscheidungen auch Auswirkungen in diesem Bereich haben<br />

können. Insoweit können die Kenntnisse des Verbandes bei Einzelentscheidungen<br />

hinsichtlich <strong>der</strong> gesamtstädtischen und regionalen Auswirkungen zu einer effektiven und<br />

wirtschaftlichen Verwendung <strong>der</strong> För<strong>der</strong>mittel ohne Zeitverzug genutzt werden.<br />

§ 1<br />

Zielsetzung, <strong>Vertrag</strong>sgegenstand<br />

(1) Zielsetzung des <strong>Vertrag</strong>es ist eine kontinuierliche Weiterentwicklung des berlinweiten<br />

Netzes von Stadtteilzentren in enger Abst<strong>im</strong>mung mit Trägern <strong>der</strong> jeweiligen Region und auf<br />

<strong>der</strong> Grundlage einer konzeptionellen und ggf. finanziellen Mitarbeit <strong>der</strong> Bezirke.<br />

Stadtteilzentren sind Träger, Orte o<strong>der</strong> Verbundstrukturen, in denen Einrichtungen zur<br />

Unterstützung von Selbsthilfe, Nachbarschaftsarbeit, Familien, Kin<strong>der</strong>n, Jugendlichen und<br />

älteren Menschen sowie Initiativen bürgerschaftlichen Engagements verbindlich zusammen<br />

arbeiten. Sie sind „soziale Dienstleistungsagenturen“ mit lokalem und sozialem<br />

Wirkungsanspruch.<br />

(2) Gegenstand des <strong>Vertrag</strong>es ist unter Berücksichtigung von Erkenntnissen des<br />

Sozialstrukturatlasses Berlin 2003 <strong>der</strong> Erhalt und die Gestaltung stabiler und lokal<br />

verankerter Strukturen zur Realisierung des folgenden Aufgabenprofils:<br />

• Vernetzung und Kooperation <strong>im</strong> Stadtteil<br />

• Integration, Quartiersentwicklung und Verbesserung <strong>der</strong> Lebensqualität<br />

• Selbsthilfeför<strong>der</strong>ung und –unterstützung<br />

• Bürgerbeteiligung und Stärkung des bürgerschaftlichen und ehrenamtlichen<br />

Engagements<br />

• För<strong>der</strong>ung von Nachbarschaftsbeziehungen und gegenseitiger Hilfe<br />

• Generationsübergreifende und interkulturelle Arbeit<br />

• Angebote <strong>im</strong> Rahmen von Maßnahmen und Konzepten gegen Rechtsextremismus,<br />

Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus.<br />

Das Aufgabenprofil konzentriert sich insgesamt darauf, die Ziele so umzusetzen, dass<br />

öffentliche Kommunikationskontakte entwickelt und genutzt sowie bürgerliches Engagement<br />

und politische Partizipation <strong>im</strong> Stadtteil geför<strong>der</strong>t werden. Die Angebote <strong>der</strong> Stadtteilzentren<br />

sollen einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung <strong>der</strong> „sozialen Infrastruktur“ <strong>im</strong> Bezirk leisten<br />

und die Bedürfnisse und die Interessen <strong>der</strong> Bevölkerung aufnehmen. (Erläuterungen zu<br />

diesem Gegenstand des <strong>Vertrag</strong>es in Anlage 1).<br />

(3) Die gesamtstädtischen Aufgaben von SEKIS werden <strong>im</strong> Rahmen des <strong>Vertrag</strong>es<br />

geför<strong>der</strong>t. (Erläuterungen s. Anlage 1). Nicht ausgeschlossen werden an<strong>der</strong>e För<strong>der</strong>ungen<br />

des Landes Berlin für Angebote <strong>der</strong> Selbsthilfe und Nachbarschaftsarbeit.

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