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der neue Vertrag im Wortlaut - Spinnenwerk

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2. Der Verband prüft Zuwendungsanträge und Verwendungsnachweise, schließt mit den<br />

Projektträgern Zielvereinbarungen ab und bewilligt Zuwendungen.<br />

Er hält die geför<strong>der</strong>ten Träger dazu an, die Leistungen <strong>im</strong> Sinne von § 1 zu erbringen.<br />

Dabei obliegt ihm insbeson<strong>der</strong>e die Begleitung und Mo<strong>der</strong>ation von Evaluierungs-,<br />

Abst<strong>im</strong>mungs- und Entwicklungsplanungsprozessen. Hierzu entwickelt <strong>der</strong> Verband<br />

gemeinsam mit den Trägern entsprechende verbindliche Verfahren, wie standardisierte<br />

Sachberichte, Zielvereinbarungen und Erfolgskontrolle sowie inhaltlich verbindliche<br />

Standards <strong>der</strong> Arbeit. Der Verband n<strong>im</strong>mt eine Bewertung <strong>der</strong> Projekte und <strong>der</strong><br />

Trägerqualität vor.<br />

3. Der Verband legt jährlich bis zum 31. Oktober seine Planung zur Weiterentwicklung<br />

und Finanzierung <strong>der</strong> Arbeit in verschiedenen Regionen / Bezirken vor. Dabei<br />

berücksichtigt er die <strong>im</strong> Kooperationsgremium beschlossenen Kriterien, Planungen <strong>der</strong><br />

Bezirke und <strong>der</strong> Träger, Evaluationsergebnisse und weitere Beschlüsse des<br />

Kooperationsgremiums.<br />

Die Prüfung und Bewertung von Neuanträgen erfolgt durch den Verband.<br />

Die Finanzierungsplanung gibt darüber Auskunft, welche Projekte <strong>im</strong> Folgejahr in<br />

welchem Umfang geför<strong>der</strong>t werden sollen.<br />

III. Qualitätssicherung<br />

1. Die Sicherung und Entwicklung <strong>der</strong> Qualität in den geför<strong>der</strong>ten Projekten erfolgt in <strong>der</strong><br />

Verantwortung <strong>der</strong> Träger <strong>im</strong> Sinne einer prozesshaften Weiterentwicklung auf <strong>der</strong><br />

Grundlage eines erarbeiteten einheitlichen Rahmenkonzepts.<br />

2. Der Verband stellt als Zuwendungsgeber eine begleitende und abschließende<br />

Bewertung <strong>der</strong> Projekt- und Trägerqualität auf Projektebene sicher. Er bezieht diese<br />

Bewertung in die Vorgaben für eine Weiterentwicklung <strong>der</strong> Angebotsplanung mit ein.<br />

3. Der Verband unterrichtet Berlin rechtzeitig und regelmäßig über die Ergebnisse <strong>der</strong><br />

Erfolgskontrolle.

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