der neue Vertrag im Wortlaut - Spinnenwerk
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2. Folgevertrag Stadtteilzentren<br />
Zwischen dem Land Berlin,<br />
vertreten durch<br />
die Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz,<br />
die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport,<br />
<strong>im</strong> Folgenden „ Berlin“ genannt,<br />
und<br />
dem Paritätischen Wohlfahrtsverband, Landesverband Berlin e.V.,<br />
<strong>im</strong> Folgenden „Verband“ genannt,<br />
wird folgen<strong>der</strong> öffentlich-rechtlicher Rahmenvertrag zur Weiterentwicklung und Finanzierung<br />
von Stadtteilzentren in Berlin geschlossen:<br />
Präambel<br />
Best<strong>im</strong>mend für den Entwicklungsprozess zur Bildung eines berlinweiten Netzes Selbsthilfe<br />
und Nachbarschaft för<strong>der</strong>n<strong>der</strong> Einrichtungen zu Stadtteilzentren ist das Wissen um die<br />
Bedeutung des bürgerschaftlichen Engagements für eine lebendige Stadt.<br />
Beteiligung und Eigeninitiative sind von zentraler Bedeutung für tragfähige Strukturen <strong>der</strong><br />
lokalen Daseinsvorsorge. Sie bedürfen einer kompetenten, professionellen und<br />
leistungsgerechten Unterstützung, die insbeson<strong>der</strong>e dem selbstbest<strong>im</strong>mten Engagement <strong>der</strong><br />
Bürgerinnen und Bürger in den Stadtteilen und den gewachsenen Strukturen vor Ort<br />
angemessen Rechnung trägt.<br />
Stadtteilzentren als wichtige lokale Infrastruktureinrichtungen sind Knotenpunkte lokaler<br />
Engagementnetzwerke, die den Bürgern den Ort und die Rahmenbedingungen für die<br />
Entfaltung sozialen Engagements und Eigeninitiative sowie Rat und Hilfestellung durch das<br />
Angebot von selbstorganisierten Gruppen bieten. Durch eine intergenerative, multikulturelle<br />
und bedarfsorientierte Angebotsgestaltung wirken sie als kompetenter Ansprechpartner in<br />
Angelegenheiten freiwilligen sozialen Engagements integrativ, motivierend, koordinierend<br />
und sozialgestalterisch <strong>im</strong> Stadtteilleben.<br />
Im Rahmen ihrer regionalen Wirksamkeit erfüllen Stadtteilzentren wichtige, vielfältige<br />
Aufgaben, zu denen es gehört, durch die Integration von ethnischen und weltanschaulichen<br />
Minoritäten rechtsextremistischen und fremdenfeindlichen Positionen die Grundlage zu<br />
entziehen.<br />
Ziel ist die Vernetzung und Kooperation mit an<strong>der</strong>en Angebotsträgern - wie z.B.<br />
Quartiersmanagement - zur Erhaltung, För<strong>der</strong>ung bzw. Entwicklung eines vielfältigen und<br />
attraktiven Gemeinschaftslebens möglichst aller Menschen <strong>im</strong> Stadtteil, das auf Dialog und<br />
Solidarität gegründet ist und durch Eingeninitiative <strong>der</strong> Bewohner/innen getragen wird.<br />
Bürgerschaftliches Engagement und politische Partizipation sind Kernaufgaben vernetzter<br />
Stadtteilarbeit.
2<br />
Der <strong>Vertrag</strong> wird vom Verband gemeinsam mit den Dach- und Fachverbänden <strong>der</strong><br />
Nachbarschaftsarbeit und Selbsthilfeunterstützung "Verband für sozialkulturelle Arbeit -<br />
Landesgruppe Berlin" (VskA e.V.) und „Verband <strong>der</strong> Berliner Selbsthilfekontaktstellen e.V.“<br />
(SELKO e.V.) sowie in inhaltlicher Abst<strong>im</strong>mung mit den Bezirken umgesetzt.<br />
Gegenüber Berlin ist <strong>der</strong> Verband allein verantwortlich.<br />
Neben <strong>der</strong> vorrangig fachlichen und qualitativen Weiterentwicklungsaufgabe <strong>im</strong> Bereich <strong>der</strong><br />
Stadtteilzentren wird auch die finanzielle För<strong>der</strong>ung und <strong>der</strong>en verwaltungsmäßige<br />
Umsetzung vom Verband zweckdienlicher Weise übernommen, da die zu treffenden<br />
fachlichen und qualitativen Entscheidungen auch Auswirkungen in diesem Bereich haben<br />
können. Insoweit können die Kenntnisse des Verbandes bei Einzelentscheidungen<br />
hinsichtlich <strong>der</strong> gesamtstädtischen und regionalen Auswirkungen zu einer effektiven und<br />
wirtschaftlichen Verwendung <strong>der</strong> För<strong>der</strong>mittel ohne Zeitverzug genutzt werden.<br />
§ 1<br />
Zielsetzung, <strong>Vertrag</strong>sgegenstand<br />
(1) Zielsetzung des <strong>Vertrag</strong>es ist eine kontinuierliche Weiterentwicklung des berlinweiten<br />
Netzes von Stadtteilzentren in enger Abst<strong>im</strong>mung mit Trägern <strong>der</strong> jeweiligen Region und auf<br />
<strong>der</strong> Grundlage einer konzeptionellen und ggf. finanziellen Mitarbeit <strong>der</strong> Bezirke.<br />
Stadtteilzentren sind Träger, Orte o<strong>der</strong> Verbundstrukturen, in denen Einrichtungen zur<br />
Unterstützung von Selbsthilfe, Nachbarschaftsarbeit, Familien, Kin<strong>der</strong>n, Jugendlichen und<br />
älteren Menschen sowie Initiativen bürgerschaftlichen Engagements verbindlich zusammen<br />
arbeiten. Sie sind „soziale Dienstleistungsagenturen“ mit lokalem und sozialem<br />
Wirkungsanspruch.<br />
(2) Gegenstand des <strong>Vertrag</strong>es ist unter Berücksichtigung von Erkenntnissen des<br />
Sozialstrukturatlasses Berlin 2003 <strong>der</strong> Erhalt und die Gestaltung stabiler und lokal<br />
verankerter Strukturen zur Realisierung des folgenden Aufgabenprofils:<br />
• Vernetzung und Kooperation <strong>im</strong> Stadtteil<br />
• Integration, Quartiersentwicklung und Verbesserung <strong>der</strong> Lebensqualität<br />
• Selbsthilfeför<strong>der</strong>ung und –unterstützung<br />
• Bürgerbeteiligung und Stärkung des bürgerschaftlichen und ehrenamtlichen<br />
Engagements<br />
• För<strong>der</strong>ung von Nachbarschaftsbeziehungen und gegenseitiger Hilfe<br />
• Generationsübergreifende und interkulturelle Arbeit<br />
• Angebote <strong>im</strong> Rahmen von Maßnahmen und Konzepten gegen Rechtsextremismus,<br />
Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus.<br />
Das Aufgabenprofil konzentriert sich insgesamt darauf, die Ziele so umzusetzen, dass<br />
öffentliche Kommunikationskontakte entwickelt und genutzt sowie bürgerliches Engagement<br />
und politische Partizipation <strong>im</strong> Stadtteil geför<strong>der</strong>t werden. Die Angebote <strong>der</strong> Stadtteilzentren<br />
sollen einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung <strong>der</strong> „sozialen Infrastruktur“ <strong>im</strong> Bezirk leisten<br />
und die Bedürfnisse und die Interessen <strong>der</strong> Bevölkerung aufnehmen. (Erläuterungen zu<br />
diesem Gegenstand des <strong>Vertrag</strong>es in Anlage 1).<br />
(3) Die gesamtstädtischen Aufgaben von SEKIS werden <strong>im</strong> Rahmen des <strong>Vertrag</strong>es<br />
geför<strong>der</strong>t. (Erläuterungen s. Anlage 1). Nicht ausgeschlossen werden an<strong>der</strong>e För<strong>der</strong>ungen<br />
des Landes Berlin für Angebote <strong>der</strong> Selbsthilfe und Nachbarschaftsarbeit.
§ 2<br />
Aufgaben <strong>der</strong> <strong>Vertrag</strong>spartner<br />
3<br />
(1) Berlin hat die Aufgabe, sozial- und jugendpolitische Zielstellungen, sonstige<br />
gesamtstädtische inhaltliche Planungen und gesamtstädtische Rahmenvorgaben zu<br />
entwickeln, die vom Verband <strong>im</strong> Rahmen dieses <strong>Vertrag</strong>es auszufüllen sind. Die<br />
Angebotsplanung erfolgt unter Berücksichtigung des ressortübergreifenden Ansatzes <strong>der</strong><br />
sozialen Stadtentwicklung. Für die Angebote werden gemeinsam Standards entwickelt.<br />
(2) Der Verband übern<strong>im</strong>mt <strong>im</strong> Rahmen <strong>der</strong> zur Verfügung stehenden Mittel die<br />
Sicherstellung einer bedarfs- und angebotsorientierten Arbeit <strong>der</strong> Einrichtungen <strong>im</strong><br />
För<strong>der</strong>konzept Stadtteilzentren. Über die Durchführung <strong>der</strong> Projektarbeit schließt er mit den<br />
Projektträgern Zielvereinbarungen ab. Zu den Zielvereinbarungen gehören Aufgaben– bzw.<br />
Angebotsbeschreibungen und Angaben zu den Zeiträumen, in denen die<br />
Aufgabenerledigung erreicht werden soll. Der Verband sichert die Erarbeitung und<br />
Umsetzung angemessener Instrumentarien und Standards <strong>der</strong> Qualitätsentwicklung. Das<br />
Konzept zur verbindlichen Mitwirkung <strong>der</strong> Bezirke ist durch den Verband in Zusammenarbeit<br />
mit den Bezirken auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> gesammelten Erfahrungen weiterzuentwickeln.<br />
(3) Dem Verband obliegt die Verwaltung, Vergabe und die Verwendungsprüfung <strong>der</strong> ihm<br />
übertragenen Mittel nach den in diesem <strong>Vertrag</strong> vereinbarten Grundsätzen <strong>im</strong> eigenen<br />
Namen. Die Wahrnehmung <strong>der</strong> übertragenen Aufgaben vollzieht sich unter Beachtung von<br />
Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit <strong>im</strong> Rahmen und unter Wahrung <strong>der</strong> dem Senat<br />
obliegenden Gesamtverantwortung gegenüber dem Abgeordnetenhaus von Berlin.<br />
Der Verband trägt dafür Sorge, dass die geför<strong>der</strong>ten Träger die Aufgaben gemäß § 1<br />
erfüllen. Die Bewertung <strong>der</strong> Projekte und <strong>der</strong> Trägerqualität ist damit eingeschlossen.<br />
Der Verband prüft die ordnungsgemäße Verwendung <strong>der</strong> Mittel gegenüber den<br />
Zuwendungsempfängern nach den haushaltsrechtlichen Best<strong>im</strong>mungen des Landes Berlin.<br />
Rückfor<strong>der</strong>ungen werden vom Verband eigenverantwortlich betrieben. Berlin wird jährlich<br />
zum 31.12. eines jeden Jahres mit einer Zusammenstellung über die Anzahl <strong>der</strong><br />
durchgeführten Zuwendungsprüfungen und <strong>der</strong>en Ergebnisse einschließlich des Standes<br />
möglicher Rückfor<strong>der</strong>ungsverfahren informiert. In diesem Zusammenhang wird auf die<br />
Anlage 3 verwiesen.<br />
(4) Der Verband verpflichtet sich, Berlin in allen Angelegenheiten umfassend zu informieren,<br />
die für die Frage <strong>der</strong> Mittelverteilung an die einzelnen Träger sowie für Planungs- und<br />
Berichtszwecke von Bedeutung sind.<br />
(5) Die Weitergabe <strong>der</strong> übertragenen Mittel erfolgt durch Vergabe von Zuwendungen gem.<br />
§§ 23, 44 LHO einschließlich <strong>der</strong> hierzu ergangenen Ausführungsvorschriften und<br />
Allgemeinen Nebenbest<strong>im</strong>mungen sowie gem. dem Verwaltungsverfahrensgesetz. Berlin<br />
unterrichtet den Verband unverzüglich über die zu beachtenden geltenden<br />
haushaltswirtschaftlichen Regelungen, die darüber hinaus zu beachten sind.<br />
(6) Dem Verband wird gemäß § 44 Abs. 3 LHO die Befugnis verliehen, sämtliche Berlin<br />
obliegenden Aufgaben bei <strong>der</strong> Gewährung von Zuwendungen <strong>im</strong> Rahmen <strong>der</strong> nach Abs. 1<br />
übertragenen Aufgaben in den Handlungsformen des öffentlichen Rechts wahrzunehmen.<br />
Berlin übt insofern die Fachaufsicht aus. Im Rahmen <strong>der</strong> Fachaufsicht behält sich Berlin vor,<br />
in dringenden Fällen Einzelweisungen zu erteilen, die vom Verband umzusetzen sind. Der<br />
Verband verpflichtet sich, Berlin unverzüglich mitzuteilen, wenn sich bei <strong>der</strong> Ausübung <strong>der</strong><br />
Befugnis Zweifelsfragen o<strong>der</strong> Schwierigkeiten ergeben, wenn er seine Zahlungen einstellen<br />
muss o<strong>der</strong> ein Insolvenz- o<strong>der</strong> Vergleichsverfahren gegen ihn beantragt o<strong>der</strong> eröffnet wird.<br />
Die Befugnis entfällt bei Beendigung des <strong>Vertrag</strong>es, kann jedoch auch vor diesem Zeitpunkt<br />
durch Berlin je<strong>der</strong>zeit entzogen werden. Wi<strong>der</strong>spruchsbescheide, die sich gegen<br />
Verwaltungsakte des Verbandes richten, erlässt Berlin.
4<br />
(7) Der Verband verpflichtet die Projektträger <strong>im</strong> Rahmen <strong>der</strong> Projektför<strong>der</strong>ung mit<br />
Fehlbedarfsfinanzierung, vor dem Einsatz staatlicher Mittel, alle Möglichkeiten für die<br />
Finanzierung ihrer Aufgaben <strong>im</strong> Rahmen des <strong>Vertrag</strong>es auszuschöpfen und<br />
- Spenden, projektbezogene Anteile laufen<strong>der</strong> Sponsorenzuschüsse, sonstige<br />
Eigenmittel<br />
- Zuschüsse von Sozialleistungsträgern und Zuwendungen Dritter<br />
- Ersatzleistungen <strong>der</strong> nach gesetzlichen Vorschriften einzutretenden Kostenträger und<br />
eine angemessene Kostenbeteiligung <strong>der</strong> Leistungsempfänger<br />
heranzuziehen. Der Verband unterstützt und begleitet die Projektträger hierbei.<br />
Treten Drittmittel <strong>der</strong> Projektträger nach Bewilligung durch den Verband für den gleichen<br />
Zweck hinzu, so min<strong>der</strong>n diese gemäß Zuwendungsrecht die Bewilligungssumme<br />
entsprechend.<br />
Über Beschaffungen aus Mitteln des <strong>Vertrag</strong>es haben die Projekte fortlaufend eine<br />
Inventarliste zu führen. Der Verband ist gegenüber Berlin verantwortlich dafür, dass die<br />
Unterrichtung über den Wegfall des Verwendungszwecks von Inventar gesichert ist und in<br />
Abst<strong>im</strong>mung mit Berlin eine ordnungsgemäße weitere Verwendung erfolgt.<br />
(8) Für die bei <strong>der</strong> Umsetzung in den Bereichen Planung, Steuerung und Qualitätssicherung<br />
bei den <strong>Vertrag</strong>sparteien anfallenden Rechte und Pflichten gilt als <strong>Vertrag</strong>sbestandteil<br />
Anlage 2.<br />
(9) Der Verband beachtet die datenschutzrechtlichen Best<strong>im</strong>mungen gemäß § 3 Abs. 4<br />
Berliner Datenschutzgesetz (Bln DSG).<br />
(10) Die Pflichten gegenüber dem Rechnungshof gemäß Nr. 11.8 AV § 44 LHO sind durch<br />
den Verband einzuhalten.<br />
§ 3<br />
Kooperationsgremium<br />
(1) Die <strong>Vertrag</strong>spartner verpflichten sich, diesen <strong>Vertrag</strong> in partnerschaftlicher Weise<br />
umzusetzen und die soziale Grundversorgung für die in § 1 genannten Zielsetzungen in<br />
vertrauensvoller und sachbezogener Zusammenarbeit zu sichern und weiterzuentwickeln.<br />
Die <strong>Vertrag</strong>spartner unterrichten sich rechtzeitig und regelmäßig über alle wichtigen<br />
Angelegenheiten <strong>im</strong> Zusammenhang mit den vereinbarten Zielen. Dies gilt insbeson<strong>der</strong>e für<br />
den Stand <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> gesamtstädtischen Planungen und Rahmenvorgaben, die<br />
geplante Erweiterung, Neuaufnahme o<strong>der</strong> Beendigung von Projekten sowie die Ergebnisse<br />
qualitativer und quantitativer Erfolgskontrolle und darauf aufbauende Arbeitsschritte. Zu<br />
diesem Zweck bilden sie ein Kooperationsgremium.<br />
(2) Im Kooperationsgremium vereinbaren die <strong>Vertrag</strong>spartner eine jährliche Arbeitsplanung.<br />
Die Verabschiedung <strong>der</strong> Finanzplanung ist integraler Bestandteil <strong>der</strong> Arbeitsplanung und<br />
bildet die Grundlage für die finanzielle För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Projekte.<br />
(3) Das Kooperationsgremium setzt sich aus sieben Mitglie<strong>der</strong>n zusammen. Die<br />
Geschäftsführung liegt in <strong>der</strong> gemeinsamen Zuständigkeit von Berlin und dem Verband. Von<br />
<strong>der</strong> Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz und<br />
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport werden je ein Mitglied benannt, <strong>der</strong><br />
Paritätische Wohlfahrtsverband, Landesverband Berlin e.V., <strong>der</strong> Verband für sozial-kulturelle<br />
Arbeit, Landesgruppe Berlin e.V. und SELKO e.V. benennen ebenfalls jeweils ein Mitglied.<br />
Um die Beteiligung und Mitarbeit <strong>der</strong> Bezirke sicherzustellen, werden auf Vorschlag <strong>der</strong><br />
Bezirke je ein/e Bezirksvertreter/in <strong>der</strong> Ressorts Soziales und Jugend benannt.<br />
(4) Beschlüsse des Kooperationsgremiums werden einst<strong>im</strong>mig gefasst.
(5) Das Kooperationsgremium gibt sich eine Geschäftsordnung.<br />
§ 4<br />
Bereitstellung von Mitteln<br />
5<br />
(1) Zur Erfüllung <strong>der</strong> Aufgaben nach § 2 stellt Berlin ab 1.1.2005 einen Gesamtbetrag von<br />
10.323.000 EUR ( für 2005, 2006 und 2007 jeweils in Höhe von jährlich 3.441.000 EUR) zur<br />
Verfügung.<br />
(2) Grundsätzlich orientiert sich die Mittelverteilung an sozial- und jugendpolitischen<br />
Zielstellungen, sonstigen gesamtstädtischen inhaltlichen Planungen, gesamtstädtischen<br />
Rahmenvorgaben, die kontinuierlich seitens Berlins fortentwickelt werden, und Konzepten<br />
<strong>der</strong> Bezirke. Eine regional angemessene Verteilung <strong>der</strong> Angebote und För<strong>der</strong>mittel unter<br />
Beachtung <strong>der</strong> Ergebnisse des jeweils aktuellen Sozialstrukturatlasses ist anzustreben.<br />
(3) Sämtliche mit den Mitteln zusammenhängende Einnahmen und Ausgaben sind über ein<br />
beson<strong>der</strong>es Konto abzuwickeln. Der <strong>Vertrag</strong>spartner hat bei <strong>der</strong> Zuwendungsprüfung<br />
Rückfor<strong>der</strong>ungen und anfallende Zinserträge unverzüglich von dem Zuwendungsempfänger<br />
zurückzufor<strong>der</strong>n. Der <strong>Vertrag</strong>spartner hat innerhalb von vier Wochen nach Eingang dieser<br />
Beträge diese an Berlin zu überweisen. Gleiches gilt für mögliche Zinserträge aus dem<br />
beson<strong>der</strong>en Konto.<br />
Der Verband hat Berlin je<strong>der</strong>zeit Einblick in die Unterlagen des Kontos zu gewähren. Ferner<br />
behält sich Berlin vor, alle in Verbindung mit § 59 LHO einhergehenden Aufgaben, die über<br />
einem Betrag i.H.v. 25 EUR liegen, wahrzunehmen.<br />
(4) Berlin überweist die Mittel für einen Bedarf von 2 Monaten jeweils zum 15. Januar, 1.<br />
März, 1. Mai, 1. Juli, 1. September, 1. November eines jeden Jahres.<br />
Die <strong>Vertrag</strong>sparteien gehen davon aus, dass steuerrechtliche For<strong>der</strong>ungen ( insbeson<strong>der</strong>e<br />
Umsatzsteuer) aus dem <strong>Vertrag</strong> nicht entstehen. Eine Erhöhung des Gesamtbetrages nach<br />
Abs. 1 wegen steuerrechtlicher For<strong>der</strong>ungen ist ausgeschlossen.<br />
(5) Zur Erfüllung <strong>der</strong> qualitativen Aufgaben aus dem <strong>Vertrag</strong> sowie für die Verwaltung und<br />
Vergabe von Mitteln Berlins werden dem Verband insgesamt 157.600 EUR jährlich als<br />
Verwaltungskostenpauschale zur Verfügung gestellt. Dieser Betrag wurde zwischen Berlin<br />
und dem Verband verhandelt, umfasst Personal- und Sachkosten und ist Bestandteil des<br />
Gesamtbetrages nach Absatz 1. Im Rahmen dieser Verwaltungskostenpauschale verpflichtet<br />
sich <strong>der</strong> Verband, <strong>im</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Umfang Personalkosten für Aufgaben <strong>der</strong> Innenrevision<br />
zu finanzieren. Organisatorisch ist die Innenrevision dem Gesamtverantwortlichen für die<br />
regelmäßige Überprüfung <strong>der</strong> Verwaltungsabläufe bei <strong>der</strong> Zuwendungsgewährung<br />
zuzuordnen. Bei vorzeitiger Beendigung des <strong>Vertrag</strong>es wird die<br />
Verwaltungskostenpauschale für einen Zeitraum von sechs Monaten nach <strong>Vertrag</strong>sende zur<br />
Erledigung von Abwicklungsaufgaben weiter geleistet. Wird <strong>der</strong> <strong>Vertrag</strong> nach dem<br />
30.06.2007 vorzeitig beendet, wird die Verwaltungskostenpauschale bis zum 31.12.2007<br />
gewährt.<br />
(6) Zum 31. Oktober eines jeden Jahres erstellt <strong>der</strong> Verband eine Finanzierungsplanung für<br />
das jeweils folgende Jahr, die <strong>im</strong> Kooperationsgremium abzust<strong>im</strong>men ist.
§ 5<br />
Auskünfte, Akteneinsicht und Verwendungsnachweis<br />
6<br />
(1) Der Verband erteilt Berlin alle erbetenen Auskünfte und gewährleistet Einsicht in<br />
Unterlagen und Akten, die mit <strong>der</strong> Gewährung und Verwendung <strong>der</strong> Zuwendungsmittel <strong>im</strong><br />
Zusammenhang stehen.<br />
(2) Berlin ist berechtigt, die zweckentsprechende Verwendung des zur Verfügung gestellten<br />
Gesamtbetrages nachzuprüfen. Dazu sind Berlin auf Verlangen alle erfor<strong>der</strong>lichen<br />
Unterlagen vorzulegen und Auskünfte zu erteilen. Entsprechende Verpflichtungen sind den<br />
Projektträgern <strong>im</strong> Zuwendungsbescheid aufzuerlegen.<br />
(3) Unberührt bleibt das Recht des Rechnungshofes von Berlin, den Verband und die<br />
Projektträger zu prüfen (§§ 88 und 91 <strong>der</strong> LHO). Ein entsprechen<strong>der</strong> Hinweis ist in den<br />
Zuwendungsbescheid aufzunehmen.<br />
(4) Zum 31. 3. eines jeden Jahres hat <strong>der</strong> Verband eine Zuwendungsliste vorzulegen. Der<br />
Verband stellt einen Nachweis für die <strong>im</strong> Rahmen <strong>der</strong> Beleihung bereitgestellten Mittel<br />
innerhalb von 6 Monaten nach Beendigung des Haushaltsjahres auf. Der Nachweis enthält<br />
einen Sachbericht einschließlich Erfolgskontrolle. Mit dem Nachweis nach Satz 1 wird auch<br />
ein Tätigkeitsbericht <strong>der</strong> Innenrevision vorgelegt. Der Verband teilt ebenfalls zum 31. 3. eines<br />
jeden Jahres den Stand <strong>der</strong> Prüfung <strong>der</strong> Verwendungsnachweise mit. Sind dem Verband<br />
unabhängig von <strong>der</strong> Berichtspflicht Unregelmäßigkeiten bekannt geworden o<strong>der</strong> bestehen<br />
Prüfungsrückstände, sind diese unverzüglich zu melden und Vorschläge zur Abhilfe zu<br />
unterbreiten.<br />
(5) Näheres zum Verfahren <strong>der</strong> Berichtserstattung durch den Verband wird in Anlage 3<br />
geregelt.<br />
§ 6<br />
<strong>Vertrag</strong>sdauer, Beendigung des <strong>Vertrag</strong>es<br />
(1) Der <strong>Vertrag</strong> wird am 01.01.2005 wirksam. Er endet durch Fristablauf zum 31.12.2007.<br />
Die <strong>Vertrag</strong>sparteien werden rechtzeitig, spätestens bis zum 30.04.2007, über die<br />
Fortsetzung des <strong>Vertrag</strong>sverhältnisses verhandeln.<br />
2) Werden die Mittel entgegen den in diesem <strong>Vertrag</strong> festgelegten Zwecken verwendet o<strong>der</strong><br />
nicht mehr für den vorgesehenen Zweck eingesetzt o<strong>der</strong> alsbald nach <strong>der</strong> Auszahlung hierfür<br />
verwendet o<strong>der</strong> verletzt <strong>der</strong> Verband an<strong>der</strong>e Verpflichtungen aus diesem <strong>Vertrag</strong>, so hat<br />
Berlin neben seinen Ansprüchen auf Erfüllung, Schadensersatz wegen Nichterfüllung und<br />
positiver <strong>Vertrag</strong>sverletzung das Recht, binnen einer Frist von sechs Monaten nach Kenntnis<br />
vom Rücktrittsgrund den Rücktritt vom <strong>Vertrag</strong> zu erklären. Das Rücktrittsrecht des Landes<br />
Berlin besteht auch, wenn <strong>der</strong> Verband die Bereitstellung von Mitteln durch arglistige<br />
Täuschung, Drohung o<strong>der</strong> Bestechung o<strong>der</strong> durch Angaben erwirkt hat, die in wesentlicher<br />
Beziehung unrichtig o<strong>der</strong> unvollständig waren, insbeson<strong>der</strong>e wenn er subventionserhebliche<br />
Tatsachen i.S. des § 124 StGB verschwiegen hat.<br />
(3) Tritt Berlin vom <strong>Vertrag</strong> zurück, so hat <strong>der</strong> Verband die nicht verbrauchten und nicht<br />
zweckentsprechend verwandten Mittel zu erstatten. Der Erstattungsanspruch ist vom<br />
Zeitpunkt <strong>der</strong> Kenntnis <strong>der</strong> Rücktrittsgründe an mit 3 v. H. über dem jeweiligen Basiszinssatz<br />
<strong>der</strong> Europäischen Zentralbank jährlich zu verzinsen. Von <strong>der</strong> Zinsfor<strong>der</strong>ung kann abgesehen<br />
werden, wenn <strong>der</strong> Verband die Umstände, die zum Entstehen des Erstattungsanspruchs<br />
geführt haben, nicht zu vertreten hat und er die Erstattung innerhalb <strong>der</strong> festgesetzten Frist<br />
leistet. Werden die Mittel nicht alsbald nach <strong>der</strong> Auszahlung zur Erfüllung <strong>der</strong> vertraglich<br />
vereinbarten Leistungen verwendet, kann Berlin für die Zeit bis zur zweckentsprechenden
7<br />
Verwendung Zinsen nach Satz 2 auch dann verlangen, wenn es nicht vom <strong>Vertrag</strong><br />
zurücktritt. § 4 Abs. 5 bleibt davon unberührt, soweit sich die Unregelmäßigkeiten nicht auf<br />
die Verwaltungskostenpauschale beziehen.<br />
4) Haben die Verhältnisse, die für die Festsetzung des <strong>Vertrag</strong>sinhaltes maßgebend<br />
gewesen sind, sich seit Abschluss des <strong>Vertrag</strong>es so wesentlich geän<strong>der</strong>t, dass einem <strong>der</strong><br />
<strong>Vertrag</strong>spartner das Festhalten an <strong>der</strong> ursprünglichen vertraglichen Regelung nicht<br />
zuzumuten ist, so kann eine Anpassung des <strong>Vertrag</strong>sinhaltes an die geän<strong>der</strong>ten Verhältnisse<br />
verlangt werden o<strong>der</strong>, sofern eine Anpassung nicht möglich ist, <strong>der</strong> <strong>Vertrag</strong> gekündigt<br />
werden.<br />
5) Die fristlose Kündigung des <strong>Vertrag</strong>es ist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zulässig.<br />
Die Kündigung bedarf <strong>der</strong> Schriftform. Die Erfor<strong>der</strong>nis <strong>der</strong> Schriftform gilt auch für den<br />
Rücktritt und die Kündigung nach Abs. 4 wegen Wegfalls <strong>der</strong> Geschäftsgrundlage.<br />
§ 7<br />
Pflichten bei Beendigung des <strong>Vertrag</strong>es durch Fristablauf, Rücktritt o<strong>der</strong> Kündigung<br />
(1) Bei <strong>der</strong> Beendigung des <strong>Vertrag</strong>es vor dem 31.12.2007 gehen alle mit <strong>der</strong><br />
vertragsmäßigen Vergabe von Mitteln in Zusammenhang stehenden Rechte und<br />
Verpflichtungen des Verbandes auf Berlin o<strong>der</strong> einen von ihm zu best<strong>im</strong>menden Dritten über.<br />
(2) Der Verband hat das Verlangte herauszugeben und insbeson<strong>der</strong>e von ihm nicht<br />
verbrauchte Mittel unverzüglich zurückzuzahlen.<br />
§ 8<br />
Än<strong>der</strong>ungen und Ergänzungen von <strong>Vertrag</strong>sbest<strong>im</strong>mungen<br />
(1) Die Unwirksamkeit einzelner <strong>Vertrag</strong>sbest<strong>im</strong>mungen berührt nicht die Gültigkeit des<br />
übrigen <strong>Vertrag</strong>sinhaltes. Die <strong>Vertrag</strong>sschließenden verpflichten sich, <strong>im</strong> Zuge einer<br />
Vereinbarung unwirksame Best<strong>im</strong>mungen durch gleichwertige wirksame Vorschriften zu<br />
ersetzen.<br />
(2) Sollten bei <strong>der</strong> Erfüllung des <strong>Vertrag</strong>es ergänzende Best<strong>im</strong>mungen notwendig werden, so<br />
treffen die <strong>Vertrag</strong>sparteien die erfor<strong>der</strong>lichen Vereinbarungen in partnerschaftlicher Weise.<br />
Gleiches gilt auch bei Streitigkeiten über die Auslegung und Anwendung dieses <strong>Vertrag</strong>es.<br />
(3) Än<strong>der</strong>ungen und Ergänzungen dieses <strong>Vertrag</strong>es sowie an<strong>der</strong>e Vereinbarungen, die den<br />
Inhalt dieses <strong>Vertrag</strong>es berühren, bedürfen <strong>der</strong> Schriftform.<br />
4) Die diesem <strong>Vertrag</strong> beigefügten Anlagen sind Bestandteil des <strong>Vertrag</strong>es. Än<strong>der</strong>ungen und<br />
Ergänzungen, die den Inhalt <strong>der</strong> Anlagen zu diesem <strong>Vertrag</strong> berühren, bedürfen <strong>der</strong><br />
vorherigen Abst<strong>im</strong>mung zwischen den <strong>Vertrag</strong>spartnern. Sie sind schriftlich festzuhalten.<br />
Anlagen<br />
1 Erläuterungen zum Gegenstand des <strong>Vertrag</strong>es<br />
2 Planung, Steuerung und Qualitätssicherung, Aufgaben <strong>der</strong> <strong>Vertrag</strong>spartner<br />
3 Evaluationskontrolle<br />
4 Übersicht Projektträger bei <strong>Vertrag</strong>sbeginn
Berlin, den 15. Dezember 2004<br />
8<br />
Land Berlin<br />
Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz<br />
Land Berlin<br />
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport<br />
Der Paritätische Wohlfahrtsverband, Landesverband Berlin e.V.
Anlage 1<br />
9<br />
Erläuterungen zum Gegenstand des <strong>Vertrag</strong>es<br />
a. Erläuterungen zum Gegenstand des <strong>Vertrag</strong>es gemäß § 1 Abs. 2<br />
Im Rahmen dieses <strong>Vertrag</strong>es können Einrichtungen geför<strong>der</strong>t werden, die in ihrer Arbeit das<br />
Aufgabenspektrum gem. § 1 möglichst umfassend abdecken o<strong>der</strong> sich an Verbundsystemen<br />
beteiligen, <strong>der</strong>en Perspektive das volle Aufgabenspektrum ist.<br />
Dabei wird angestrebt, dass sich die Einrichtungen zu Verbundsystemen mit<br />
Strukturierungsfunktion entwickeln, die in enger Zusammenarbeit mit Bezirk, Senat,<br />
Wohlfahrtsverbänden, Kirchengemeinden, örtlichen Vereinen und Initiativen wahrzunehmen<br />
ist.<br />
Zu för<strong>der</strong>fähigen Einrichtungen gehören:<br />
• regionale Selbsthilfekontaktstelle<br />
hauptamtliches Personal für den Bereich Stärkung <strong>der</strong> Selbsthilfe,<br />
Gruppenunterstützung, För<strong>der</strong>ung von Initiativen in einem definierten<br />
Versorgungsbereich<br />
• Stadtteilladen<br />
ausschließlich ehrenamtliche Mitarbeiter/innen<br />
• Nachbarschaftstreffpunkt<br />
hauptamtliche Mitarteiter/innen, gestützt und getragen von ehrenamtlichen<br />
Mitarbeiter/innen mit mindestens nachbarschaftsorientierten,<br />
generationsübergreifenden Angeboten und <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung bürgerschaftlichen<br />
Engagements<br />
• Nachbarschaftshaus<br />
hauptamtliche Mitarbeiter/innen, gestützt und getragen von ehrenamtlichen<br />
Mitarbeiter/innen mit nachbarschaftsorientierten, generationsübergreifenden<br />
Angeboten, <strong>der</strong> Familienarbeit und <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung von bürgerschaftlichem<br />
Engagement.<br />
b. Erläuterungen zum Gegenstand des <strong>Vertrag</strong>es gemäß § 1 Abs. 3<br />
SEKIS wird aus dem 2. Folgevertrag Stadtteilzentren finanziert und wird in die Strukturen<br />
des Stadtteilzentrenvertrages eingebunden. SEKIS als gesamtstädtische<br />
Infrastruktureinrichtung hat die Aufgabe, die Idee <strong>der</strong> Selbsthilfe zu för<strong>der</strong>n und weiter zu<br />
entwickeln. För<strong>der</strong>fähig sind folgende Aufgabenfel<strong>der</strong>:<br />
a) Information und Beratung<br />
- Beratung und Weitervermittlung von Selbsthilfegruppen und Bürgerinnen und Bürgern, die<br />
sich engagieren wollen o<strong>der</strong> nach best<strong>im</strong>mten Hilfeformen suchen<br />
- Information und Dokumentation über eine zentrale Datenbank zur Selbsthilfe<br />
- Öffentlichkeitsarbeit (Informationsveranstaltungen und –broschüren, Selbsthilfetage,<br />
Selbsthilferundbrief etc.)<br />
b) Zentrale Koordinierung und Vernetzung<br />
- För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> berlinweiten Vernetzung von Selbsthilfearbeit (z.B. Berliner Selbsthilfeforum,<br />
Berliner Patientenforum)
10<br />
- För<strong>der</strong>ung des Erfahrungsaustausches zwischen den Selbsthilfegruppen sowie zwischen<br />
den Gruppen und Professionellen<br />
- Unterstützung <strong>der</strong> regionalen Selbsthilfe (zentrale Fortbildungen und Veranstaltungen,<br />
Informationsmaterialien, Arbeitshilfen etc.)<br />
c) Fachliche Kooperation<br />
- Mitwirkung in Fachgremien auf regionaler und überregionaler Ebene, bei Experten- und<br />
Diskussionsforen<br />
- Kooperation mit relevanten Institutionen des Sozial- und Gesundheitswesens
Anlage 2<br />
I. Planung:<br />
1.<br />
11<br />
Aufgaben <strong>der</strong> <strong>Vertrag</strong>spartner<br />
Planung, Steuerung und Qualitätssicherung<br />
Eine regional angemessene Verteilung <strong>der</strong> För<strong>der</strong>mittel ist anzustreben. Der Bezirk gilt<br />
als Planungsraum, d.h. bei <strong>der</strong> Planung besteht <strong>der</strong> Wille zur Berücksichtigung<br />
des Rahmenkonzepts zur Mitwirkung <strong>der</strong> Bezirke (s. §2, (2)) . Ferner ist das vom Senat<br />
zu erarbeitende Konzept <strong>der</strong> sozialen Stadtentwicklung zu berücksichtigen.<br />
Berlin bezieht in die Aktualisierung <strong>der</strong> Planungen und Rahmenvorgaben die<br />
Erkenntnisse, die <strong>der</strong> Verband in Abst<strong>im</strong>mung und <strong>im</strong> Rahmen <strong>der</strong> Begleitung <strong>der</strong><br />
Projekte und <strong>der</strong> Bewertung <strong>der</strong> Projektarbeit gewonnen hat, mit ein.<br />
Der Verband erörtert Entwicklungstendenzen in Übereinst<strong>im</strong>mung mit bezirklich bzw.<br />
regional abgest<strong>im</strong>mten Konzepten. Hierzu legt <strong>der</strong> Verband bis 31.10. jedes Jahres<br />
dem Kooperationsgremium einen Bericht vor.<br />
2. Berlin stellt dem Verband und dem Kooperationsgremium alle Unterlagen zur<br />
Verfügung, die für die Angebotsplanung von Bedeutung sind. Das sind insbeson<strong>der</strong>e<br />
Planungen <strong>der</strong> Bezirke, einschlägige Beschlüsse von Jugendhilfeausschüssen auf<br />
Landes- und Bezirksebene, statistische Unterlagen, Haushaltspläne, Übersichten über<br />
geför<strong>der</strong>te Einrichtungen.<br />
II. Steuerung:<br />
1. Die <strong>Vertrag</strong>spartner vereinbaren ihre Arbeitsschwerpunkte <strong>im</strong> Rahmen einer jährlich<br />
zu erstellenden Arbeitsplanung. Die Arbeitsplanung wird von den <strong>Vertrag</strong>spartnern <strong>im</strong><br />
Kooperationsgremium beschlossen.<br />
Die Arbeitsplanung weist übersichtsartig, jeweils bezirksweise, die geplanten<br />
Arbeitsvorhaben mit Kurzdarstellung <strong>der</strong> Aufgabenstellung, geplantem<br />
Bearbeitungszeitraum und Verantwortlichen für die Umsetzung aus.<br />
Die <strong>Vertrag</strong>spartner stellen sicher, dass in die Arbeitsplanung alle den <strong>Vertrag</strong><br />
Stadtteilzentren betreffenden Vorhaben einfließen, die auf Fachebene bei Land Berlin<br />
(einschließlich Bezirke) und be<strong>im</strong> Verband und Mitgliedsorganisationen bzw. auf<br />
Projektebene bestehen. Die <strong>Vertrag</strong>spartner stellen darüber hinaus sicher, dass das<br />
Kooperationsgremium <strong>im</strong> jeweils erfor<strong>der</strong>lichem Umfang und zu geeigneter Zeit über<br />
die Arbeitsergebnisse unterrichtet wird.
12<br />
2. Der Verband prüft Zuwendungsanträge und Verwendungsnachweise, schließt mit den<br />
Projektträgern Zielvereinbarungen ab und bewilligt Zuwendungen.<br />
Er hält die geför<strong>der</strong>ten Träger dazu an, die Leistungen <strong>im</strong> Sinne von § 1 zu erbringen.<br />
Dabei obliegt ihm insbeson<strong>der</strong>e die Begleitung und Mo<strong>der</strong>ation von Evaluierungs-,<br />
Abst<strong>im</strong>mungs- und Entwicklungsplanungsprozessen. Hierzu entwickelt <strong>der</strong> Verband<br />
gemeinsam mit den Trägern entsprechende verbindliche Verfahren, wie standardisierte<br />
Sachberichte, Zielvereinbarungen und Erfolgskontrolle sowie inhaltlich verbindliche<br />
Standards <strong>der</strong> Arbeit. Der Verband n<strong>im</strong>mt eine Bewertung <strong>der</strong> Projekte und <strong>der</strong><br />
Trägerqualität vor.<br />
3. Der Verband legt jährlich bis zum 31. Oktober seine Planung zur Weiterentwicklung<br />
und Finanzierung <strong>der</strong> Arbeit in verschiedenen Regionen / Bezirken vor. Dabei<br />
berücksichtigt er die <strong>im</strong> Kooperationsgremium beschlossenen Kriterien, Planungen <strong>der</strong><br />
Bezirke und <strong>der</strong> Träger, Evaluationsergebnisse und weitere Beschlüsse des<br />
Kooperationsgremiums.<br />
Die Prüfung und Bewertung von Neuanträgen erfolgt durch den Verband.<br />
Die Finanzierungsplanung gibt darüber Auskunft, welche Projekte <strong>im</strong> Folgejahr in<br />
welchem Umfang geför<strong>der</strong>t werden sollen.<br />
III. Qualitätssicherung<br />
1. Die Sicherung und Entwicklung <strong>der</strong> Qualität in den geför<strong>der</strong>ten Projekten erfolgt in <strong>der</strong><br />
Verantwortung <strong>der</strong> Träger <strong>im</strong> Sinne einer prozesshaften Weiterentwicklung auf <strong>der</strong><br />
Grundlage eines erarbeiteten einheitlichen Rahmenkonzepts.<br />
2. Der Verband stellt als Zuwendungsgeber eine begleitende und abschließende<br />
Bewertung <strong>der</strong> Projekt- und Trägerqualität auf Projektebene sicher. Er bezieht diese<br />
Bewertung in die Vorgaben für eine Weiterentwicklung <strong>der</strong> Angebotsplanung mit ein.<br />
3. Der Verband unterrichtet Berlin rechtzeitig und regelmäßig über die Ergebnisse <strong>der</strong><br />
Erfolgskontrolle.
Anlage 3<br />
13<br />
Erfolgskontrolle des Verbands laut § 2 Abs. 3 mit <strong>der</strong> Senatsverwaltung für<br />
Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz für die Zuwendungsprojekte<br />
(Vorlage)<br />
Projekt-Nr. und Anschrift <strong>der</strong> Einrichtung<br />
Zuwendungszweck<br />
Zuwendung des Landes Berlin<br />
Zahlenmäßiger Verwendungsnachweis des<br />
Projektes<br />
Prüfung des Verwendungsnachweises:<br />
Inhaltliche Erfolgskontrolle<br />
Sachbericht für das Jahr ....<br />
Sachbericht enthält quantitative Angaben zum<br />
Projekterfolg<br />
Sachbericht enthält qualitative Angaben zum<br />
Projekterfolg<br />
Enthält weitere Dokumente zur Beurteilung <strong>der</strong><br />
Projektarbeit<br />
Gesamtwertung:<br />
Der Paritätische Wohlfahrtsverband, Landesverband Berlin e.V.<br />
Beispiel:<br />
Der Sachbericht enthält Angaben, mit denen<br />
die Projektarbeit nachvollziehbar ist.<br />
Keine
Anlage 4<br />
14<br />
Trägerübersicht gemäß § 1 Abs. 2<br />
Standort-<br />
Charlottenburg -<br />
Wilmersdorf<br />
Art Träger Trägeranschrift, wenn<br />
abweichend<br />
Herbartstr. 25,<br />
14057 Berlin<br />
NBZ Haus am Lietzensee e.V.<br />
Tel.: 3205-1323<br />
Herbartstraße 25,<br />
14057 Berlin<br />
Tel.: 3205-1323<br />
Friedrichshain - Kreuzberg<br />
Boxhagener Str. 89<br />
10245 Berlin<br />
Tel.:291 83 48<br />
Urbanstr. 21<br />
10961 Berlin<br />
Tel.: 6904970<br />
Adalbertstr. 95A<br />
10999 Berlin<br />
Tel.: 615 79 91<br />
Lichtenberg -<br />
Hohenschönhausen<br />
Harnackstr. 25<br />
10356 Berlin<br />
Tel: 554 89 635<br />
Ahrenshooper Str. 5<br />
13051 Berlin<br />
Tel.: 962 10 33<br />
Marzahn - Hellersdorf<br />
Rosenbecker Str. 25-27<br />
12689 Berlin<br />
Tel.: 933 94 86<br />
Helene-Weigel-Platz 10<br />
12681 Berlin<br />
Tel.: 542 51 03<br />
Am Baltenring 74<br />
12619 Berlin<br />
Tel: 563 09 93<br />
Donizettistr. 13<br />
12623 Berlin<br />
Tel: 567 78 38<br />
Mitte<br />
Rostocker Str. 32<br />
10553 Berlin<br />
Tel.: 390 812 0<br />
Perleberger Str.44<br />
10559 Berlin<br />
Tel.: 394 63 64<br />
Prinzenallee 58d<br />
13359 Berlin<br />
Tel.: 49766041<br />
SHK Haus am Lietzensee e.V.<br />
SHK Volkssolidarität LV Berlin e.V. Alfred-Jung-Str. 17<br />
10367 Berlin<br />
Tel.:30 86 92 - 0<br />
NBZ Nachbarschaftshaus Urbanstr. e.V.<br />
NBZ Nachbarschafts- und Gemeinwesenverein<br />
am Kottbusser Tor e.V.<br />
NBZ Kiezspinne FAS – Nachbarschaftlicher<br />
Interessenverbund e.V.<br />
SHK Frei-Zeit-Haus e.V. Weißensee Pistoriusstr. 23<br />
13086 Berlin<br />
Tel.: 927 994 63<br />
NBZ Kiek in e.V.<br />
SHK Wuhlgarten e.V. Dorfstr. 45-47<br />
12621 Berlin<br />
Tel.: 56 34 32 7<br />
NBZ Klub 74 Hellersdorf e.V.<br />
NBZ M.U.T. Gesellschaft für Gesundheit<br />
mbH<br />
NBZ Moabiter Ratschlag e.V.<br />
SHK StadtRand gGmbH<br />
NBZ<br />
Verein Nachbarschaftshaus<br />
Prinzenallee e.V.<br />
Rudolfstr. 11<br />
10245 Berlin<br />
Tel.: 29 33 02 0
Osloer Str. 12<br />
13359 Berlin<br />
Tel.: 493 90 42<br />
Neukölln<br />
Schierker Str. 53<br />
12052 Berlin<br />
Tel.: 687 50 96<br />
Hertzbergstr. 22<br />
12055 Berlin<br />
Tel.: 68 16 60 64<br />
Lipschitzallee 80<br />
12353 Berlin<br />
Tel.: 605 68 99<br />
Pankow<br />
Fehrbelliner Str. 92<br />
10119 Berlin<br />
Tel.: 443 717 8<br />
Fehrbelliner Str. 92<br />
10119 Berlin<br />
Tel.: 443 43 17<br />
Pistoriusstr. 23<br />
13086 Berlin<br />
Tel.: 927 994 63<br />
Berliner Str. 24<br />
13127 Berlin<br />
Tel.: 475 84 72<br />
Reinickendorf<br />
Berliner Straße 14<br />
13597 Berlin<br />
Tel:: 433 02 41<br />
Schillingstr.33<br />
13403 Berlin<br />
Eichhorster Weg 32<br />
13435 Berlin<br />
Tel: 416 48 42<br />
Spandau<br />
Hefnersteig 1<br />
13629 Berlin<br />
Tel.: 381 31 78<br />
Obstallee 22d<br />
13493 Berlin<br />
Tel: 363 41 12<br />
Mauerstr. 6<br />
13597 Berlin<br />
Tel.: 333 50 26<br />
Hefnersteig 1<br />
13629 Berlin<br />
Tel.: 381 70 57<br />
Burschei<strong>der</strong> Weg 21<br />
13599 Berlin<br />
Tel.: 334 51 51<br />
15<br />
NBZ Fabrik Osloer Straße e.V.<br />
NBZ<br />
Nachbarschaftshe<strong>im</strong> Neukölln e.V.<br />
NBZ Nachbarschaftshe<strong>im</strong> Neukölln e.V. Schierker Str. 53<br />
12052 Berlin<br />
Tel.: 6875096<br />
SHK Gesundheitszentrum Gropiusstadt e.V.<br />
NBZ Pfefferwerk Stadtkultur gGmbH<br />
SHK Humanist. Verband Deutschland, LV<br />
Berlin e.V.<br />
NBZ Frei-Zeit-Haus e.V. Weißensee<br />
NBZ Bürgerhaus e.V.<br />
NBZ Stadtteilverein Reinickendorf West e.V.<br />
c/o Albatros e.V.<br />
SHK Unionhilfswerk Sozialeinrichtungen<br />
gGmbH<br />
Wallstr. 61-65<br />
10173 Berlin<br />
Tel.: 6139 04-0<br />
Berliner Straße 14<br />
13597 Berlin<br />
Tel:: 433 02 41<br />
NBZ Sozial-kulturelle Netzwerke Casa e.V. Jungfernheideweg 77<br />
13629 Berlin<br />
Tel.: 382 52 81<br />
NBZ Gemeinwesenverein Heerstraße Nord<br />
SHK Gemeinwesenverein Heerstraße Nord Obstallee 22d<br />
13493 Berlin<br />
Tel: 363 41<br />
NBZ Gemeinwesenverein Haselhorst e.V.
16<br />
Standort-<br />
Steglitz – Zehlendorf<br />
Art Träger Trägeranschrift, wenn<br />
abweichend<br />
Hindenburgdamm 28<br />
12203 Berlin<br />
NBZ Stadtteilzentrum Steglitz e.V.<br />
Tel.: 844 110 41<br />
Königstr. 42/43<br />
14163 Berlin<br />
Tel.: 801 975 0<br />
Königstr. 42/43<br />
14163 Berlin<br />
Tel.: 80 19 75 14<br />
Tempelhof - Schöneberg<br />
Viktoriastr. 13-18<br />
12105 Berlin<br />
Tel.: 755 9692<br />
Crellestr. 38<br />
10827 Berlin/<br />
Tel.: 787 04 050<br />
Fregestr. 53<br />
12161 Berlin<br />
Tel.: 859 866-10<br />
Holsteinische Str. 30<br />
12161 Berlin<br />
Tel.: 85 99 51 30 / 33<br />
Treptow - Köpenick<br />
Hasselwer<strong>der</strong> Straße 38-40,<br />
12439 Berlin<br />
Tel.: 631 60 63<br />
Fennstr. 31<br />
12439 Berlin<br />
Tel.: 631 09 85<br />
Puchanstr. 9<br />
12555 Berlin<br />
Tel.: 65880165<br />
Überregionales Projekt:<br />
SEKIS<br />
Albrecht-Achilles Str. 65<br />
10709 Berlin<br />
Tel.: 891 93 96<br />
NBZ Nachbarschaftshe<strong>im</strong> Mittelhof e.V.<br />
SHK Nachbarschaftshe<strong>im</strong> Mittelhof e.V.<br />
NBZ Nachbarschafts- und Selbsthilfezentrum<br />
in <strong>der</strong> UFA-Fabrik e.V.<br />
NBZ Stadtteil VHS e.V.<br />
NBZ Nachbarschaftshe<strong>im</strong> Schöneberg e.V.<br />
SHK Nachbarschaftshe<strong>im</strong> Schöneberg e.V. Fregestr. 53<br />
12161 Berlin<br />
Tel.: 859 866-0<br />
NBZ Offensiv `91<br />
SHK ajb GmbH<br />
Gemeinnützige Gesellschaft für<br />
Jugendberatung und psychosoziale<br />
Rehabilitation<br />
NBZ Rabenhaus e.V.<br />
Verband <strong>der</strong> Berliner<br />
Selbsthilfekontaktstellen e.V.<br />
(SELKO e.V.)<br />
Kottbusser Damm 79 a<br />
10967 Berlin<br />
Tel: 69 59 70-0