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der neue Vertrag im Wortlaut - Spinnenwerk

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2. Folgevertrag Stadtteilzentren<br />

Zwischen dem Land Berlin,<br />

vertreten durch<br />

die Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz,<br />

die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport,<br />

<strong>im</strong> Folgenden „ Berlin“ genannt,<br />

und<br />

dem Paritätischen Wohlfahrtsverband, Landesverband Berlin e.V.,<br />

<strong>im</strong> Folgenden „Verband“ genannt,<br />

wird folgen<strong>der</strong> öffentlich-rechtlicher Rahmenvertrag zur Weiterentwicklung und Finanzierung<br />

von Stadtteilzentren in Berlin geschlossen:<br />

Präambel<br />

Best<strong>im</strong>mend für den Entwicklungsprozess zur Bildung eines berlinweiten Netzes Selbsthilfe<br />

und Nachbarschaft för<strong>der</strong>n<strong>der</strong> Einrichtungen zu Stadtteilzentren ist das Wissen um die<br />

Bedeutung des bürgerschaftlichen Engagements für eine lebendige Stadt.<br />

Beteiligung und Eigeninitiative sind von zentraler Bedeutung für tragfähige Strukturen <strong>der</strong><br />

lokalen Daseinsvorsorge. Sie bedürfen einer kompetenten, professionellen und<br />

leistungsgerechten Unterstützung, die insbeson<strong>der</strong>e dem selbstbest<strong>im</strong>mten Engagement <strong>der</strong><br />

Bürgerinnen und Bürger in den Stadtteilen und den gewachsenen Strukturen vor Ort<br />

angemessen Rechnung trägt.<br />

Stadtteilzentren als wichtige lokale Infrastruktureinrichtungen sind Knotenpunkte lokaler<br />

Engagementnetzwerke, die den Bürgern den Ort und die Rahmenbedingungen für die<br />

Entfaltung sozialen Engagements und Eigeninitiative sowie Rat und Hilfestellung durch das<br />

Angebot von selbstorganisierten Gruppen bieten. Durch eine intergenerative, multikulturelle<br />

und bedarfsorientierte Angebotsgestaltung wirken sie als kompetenter Ansprechpartner in<br />

Angelegenheiten freiwilligen sozialen Engagements integrativ, motivierend, koordinierend<br />

und sozialgestalterisch <strong>im</strong> Stadtteilleben.<br />

Im Rahmen ihrer regionalen Wirksamkeit erfüllen Stadtteilzentren wichtige, vielfältige<br />

Aufgaben, zu denen es gehört, durch die Integration von ethnischen und weltanschaulichen<br />

Minoritäten rechtsextremistischen und fremdenfeindlichen Positionen die Grundlage zu<br />

entziehen.<br />

Ziel ist die Vernetzung und Kooperation mit an<strong>der</strong>en Angebotsträgern - wie z.B.<br />

Quartiersmanagement - zur Erhaltung, För<strong>der</strong>ung bzw. Entwicklung eines vielfältigen und<br />

attraktiven Gemeinschaftslebens möglichst aller Menschen <strong>im</strong> Stadtteil, das auf Dialog und<br />

Solidarität gegründet ist und durch Eingeninitiative <strong>der</strong> Bewohner/innen getragen wird.<br />

Bürgerschaftliches Engagement und politische Partizipation sind Kernaufgaben vernetzter<br />

Stadtteilarbeit.


2<br />

Der <strong>Vertrag</strong> wird vom Verband gemeinsam mit den Dach- und Fachverbänden <strong>der</strong><br />

Nachbarschaftsarbeit und Selbsthilfeunterstützung "Verband für sozialkulturelle Arbeit -<br />

Landesgruppe Berlin" (VskA e.V.) und „Verband <strong>der</strong> Berliner Selbsthilfekontaktstellen e.V.“<br />

(SELKO e.V.) sowie in inhaltlicher Abst<strong>im</strong>mung mit den Bezirken umgesetzt.<br />

Gegenüber Berlin ist <strong>der</strong> Verband allein verantwortlich.<br />

Neben <strong>der</strong> vorrangig fachlichen und qualitativen Weiterentwicklungsaufgabe <strong>im</strong> Bereich <strong>der</strong><br />

Stadtteilzentren wird auch die finanzielle För<strong>der</strong>ung und <strong>der</strong>en verwaltungsmäßige<br />

Umsetzung vom Verband zweckdienlicher Weise übernommen, da die zu treffenden<br />

fachlichen und qualitativen Entscheidungen auch Auswirkungen in diesem Bereich haben<br />

können. Insoweit können die Kenntnisse des Verbandes bei Einzelentscheidungen<br />

hinsichtlich <strong>der</strong> gesamtstädtischen und regionalen Auswirkungen zu einer effektiven und<br />

wirtschaftlichen Verwendung <strong>der</strong> För<strong>der</strong>mittel ohne Zeitverzug genutzt werden.<br />

§ 1<br />

Zielsetzung, <strong>Vertrag</strong>sgegenstand<br />

(1) Zielsetzung des <strong>Vertrag</strong>es ist eine kontinuierliche Weiterentwicklung des berlinweiten<br />

Netzes von Stadtteilzentren in enger Abst<strong>im</strong>mung mit Trägern <strong>der</strong> jeweiligen Region und auf<br />

<strong>der</strong> Grundlage einer konzeptionellen und ggf. finanziellen Mitarbeit <strong>der</strong> Bezirke.<br />

Stadtteilzentren sind Träger, Orte o<strong>der</strong> Verbundstrukturen, in denen Einrichtungen zur<br />

Unterstützung von Selbsthilfe, Nachbarschaftsarbeit, Familien, Kin<strong>der</strong>n, Jugendlichen und<br />

älteren Menschen sowie Initiativen bürgerschaftlichen Engagements verbindlich zusammen<br />

arbeiten. Sie sind „soziale Dienstleistungsagenturen“ mit lokalem und sozialem<br />

Wirkungsanspruch.<br />

(2) Gegenstand des <strong>Vertrag</strong>es ist unter Berücksichtigung von Erkenntnissen des<br />

Sozialstrukturatlasses Berlin 2003 <strong>der</strong> Erhalt und die Gestaltung stabiler und lokal<br />

verankerter Strukturen zur Realisierung des folgenden Aufgabenprofils:<br />

• Vernetzung und Kooperation <strong>im</strong> Stadtteil<br />

• Integration, Quartiersentwicklung und Verbesserung <strong>der</strong> Lebensqualität<br />

• Selbsthilfeför<strong>der</strong>ung und –unterstützung<br />

• Bürgerbeteiligung und Stärkung des bürgerschaftlichen und ehrenamtlichen<br />

Engagements<br />

• För<strong>der</strong>ung von Nachbarschaftsbeziehungen und gegenseitiger Hilfe<br />

• Generationsübergreifende und interkulturelle Arbeit<br />

• Angebote <strong>im</strong> Rahmen von Maßnahmen und Konzepten gegen Rechtsextremismus,<br />

Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus.<br />

Das Aufgabenprofil konzentriert sich insgesamt darauf, die Ziele so umzusetzen, dass<br />

öffentliche Kommunikationskontakte entwickelt und genutzt sowie bürgerliches Engagement<br />

und politische Partizipation <strong>im</strong> Stadtteil geför<strong>der</strong>t werden. Die Angebote <strong>der</strong> Stadtteilzentren<br />

sollen einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung <strong>der</strong> „sozialen Infrastruktur“ <strong>im</strong> Bezirk leisten<br />

und die Bedürfnisse und die Interessen <strong>der</strong> Bevölkerung aufnehmen. (Erläuterungen zu<br />

diesem Gegenstand des <strong>Vertrag</strong>es in Anlage 1).<br />

(3) Die gesamtstädtischen Aufgaben von SEKIS werden <strong>im</strong> Rahmen des <strong>Vertrag</strong>es<br />

geför<strong>der</strong>t. (Erläuterungen s. Anlage 1). Nicht ausgeschlossen werden an<strong>der</strong>e För<strong>der</strong>ungen<br />

des Landes Berlin für Angebote <strong>der</strong> Selbsthilfe und Nachbarschaftsarbeit.


§ 2<br />

Aufgaben <strong>der</strong> <strong>Vertrag</strong>spartner<br />

3<br />

(1) Berlin hat die Aufgabe, sozial- und jugendpolitische Zielstellungen, sonstige<br />

gesamtstädtische inhaltliche Planungen und gesamtstädtische Rahmenvorgaben zu<br />

entwickeln, die vom Verband <strong>im</strong> Rahmen dieses <strong>Vertrag</strong>es auszufüllen sind. Die<br />

Angebotsplanung erfolgt unter Berücksichtigung des ressortübergreifenden Ansatzes <strong>der</strong><br />

sozialen Stadtentwicklung. Für die Angebote werden gemeinsam Standards entwickelt.<br />

(2) Der Verband übern<strong>im</strong>mt <strong>im</strong> Rahmen <strong>der</strong> zur Verfügung stehenden Mittel die<br />

Sicherstellung einer bedarfs- und angebotsorientierten Arbeit <strong>der</strong> Einrichtungen <strong>im</strong><br />

För<strong>der</strong>konzept Stadtteilzentren. Über die Durchführung <strong>der</strong> Projektarbeit schließt er mit den<br />

Projektträgern Zielvereinbarungen ab. Zu den Zielvereinbarungen gehören Aufgaben– bzw.<br />

Angebotsbeschreibungen und Angaben zu den Zeiträumen, in denen die<br />

Aufgabenerledigung erreicht werden soll. Der Verband sichert die Erarbeitung und<br />

Umsetzung angemessener Instrumentarien und Standards <strong>der</strong> Qualitätsentwicklung. Das<br />

Konzept zur verbindlichen Mitwirkung <strong>der</strong> Bezirke ist durch den Verband in Zusammenarbeit<br />

mit den Bezirken auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> gesammelten Erfahrungen weiterzuentwickeln.<br />

(3) Dem Verband obliegt die Verwaltung, Vergabe und die Verwendungsprüfung <strong>der</strong> ihm<br />

übertragenen Mittel nach den in diesem <strong>Vertrag</strong> vereinbarten Grundsätzen <strong>im</strong> eigenen<br />

Namen. Die Wahrnehmung <strong>der</strong> übertragenen Aufgaben vollzieht sich unter Beachtung von<br />

Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit <strong>im</strong> Rahmen und unter Wahrung <strong>der</strong> dem Senat<br />

obliegenden Gesamtverantwortung gegenüber dem Abgeordnetenhaus von Berlin.<br />

Der Verband trägt dafür Sorge, dass die geför<strong>der</strong>ten Träger die Aufgaben gemäß § 1<br />

erfüllen. Die Bewertung <strong>der</strong> Projekte und <strong>der</strong> Trägerqualität ist damit eingeschlossen.<br />

Der Verband prüft die ordnungsgemäße Verwendung <strong>der</strong> Mittel gegenüber den<br />

Zuwendungsempfängern nach den haushaltsrechtlichen Best<strong>im</strong>mungen des Landes Berlin.<br />

Rückfor<strong>der</strong>ungen werden vom Verband eigenverantwortlich betrieben. Berlin wird jährlich<br />

zum 31.12. eines jeden Jahres mit einer Zusammenstellung über die Anzahl <strong>der</strong><br />

durchgeführten Zuwendungsprüfungen und <strong>der</strong>en Ergebnisse einschließlich des Standes<br />

möglicher Rückfor<strong>der</strong>ungsverfahren informiert. In diesem Zusammenhang wird auf die<br />

Anlage 3 verwiesen.<br />

(4) Der Verband verpflichtet sich, Berlin in allen Angelegenheiten umfassend zu informieren,<br />

die für die Frage <strong>der</strong> Mittelverteilung an die einzelnen Träger sowie für Planungs- und<br />

Berichtszwecke von Bedeutung sind.<br />

(5) Die Weitergabe <strong>der</strong> übertragenen Mittel erfolgt durch Vergabe von Zuwendungen gem.<br />

§§ 23, 44 LHO einschließlich <strong>der</strong> hierzu ergangenen Ausführungsvorschriften und<br />

Allgemeinen Nebenbest<strong>im</strong>mungen sowie gem. dem Verwaltungsverfahrensgesetz. Berlin<br />

unterrichtet den Verband unverzüglich über die zu beachtenden geltenden<br />

haushaltswirtschaftlichen Regelungen, die darüber hinaus zu beachten sind.<br />

(6) Dem Verband wird gemäß § 44 Abs. 3 LHO die Befugnis verliehen, sämtliche Berlin<br />

obliegenden Aufgaben bei <strong>der</strong> Gewährung von Zuwendungen <strong>im</strong> Rahmen <strong>der</strong> nach Abs. 1<br />

übertragenen Aufgaben in den Handlungsformen des öffentlichen Rechts wahrzunehmen.<br />

Berlin übt insofern die Fachaufsicht aus. Im Rahmen <strong>der</strong> Fachaufsicht behält sich Berlin vor,<br />

in dringenden Fällen Einzelweisungen zu erteilen, die vom Verband umzusetzen sind. Der<br />

Verband verpflichtet sich, Berlin unverzüglich mitzuteilen, wenn sich bei <strong>der</strong> Ausübung <strong>der</strong><br />

Befugnis Zweifelsfragen o<strong>der</strong> Schwierigkeiten ergeben, wenn er seine Zahlungen einstellen<br />

muss o<strong>der</strong> ein Insolvenz- o<strong>der</strong> Vergleichsverfahren gegen ihn beantragt o<strong>der</strong> eröffnet wird.<br />

Die Befugnis entfällt bei Beendigung des <strong>Vertrag</strong>es, kann jedoch auch vor diesem Zeitpunkt<br />

durch Berlin je<strong>der</strong>zeit entzogen werden. Wi<strong>der</strong>spruchsbescheide, die sich gegen<br />

Verwaltungsakte des Verbandes richten, erlässt Berlin.


4<br />

(7) Der Verband verpflichtet die Projektträger <strong>im</strong> Rahmen <strong>der</strong> Projektför<strong>der</strong>ung mit<br />

Fehlbedarfsfinanzierung, vor dem Einsatz staatlicher Mittel, alle Möglichkeiten für die<br />

Finanzierung ihrer Aufgaben <strong>im</strong> Rahmen des <strong>Vertrag</strong>es auszuschöpfen und<br />

- Spenden, projektbezogene Anteile laufen<strong>der</strong> Sponsorenzuschüsse, sonstige<br />

Eigenmittel<br />

- Zuschüsse von Sozialleistungsträgern und Zuwendungen Dritter<br />

- Ersatzleistungen <strong>der</strong> nach gesetzlichen Vorschriften einzutretenden Kostenträger und<br />

eine angemessene Kostenbeteiligung <strong>der</strong> Leistungsempfänger<br />

heranzuziehen. Der Verband unterstützt und begleitet die Projektträger hierbei.<br />

Treten Drittmittel <strong>der</strong> Projektträger nach Bewilligung durch den Verband für den gleichen<br />

Zweck hinzu, so min<strong>der</strong>n diese gemäß Zuwendungsrecht die Bewilligungssumme<br />

entsprechend.<br />

Über Beschaffungen aus Mitteln des <strong>Vertrag</strong>es haben die Projekte fortlaufend eine<br />

Inventarliste zu führen. Der Verband ist gegenüber Berlin verantwortlich dafür, dass die<br />

Unterrichtung über den Wegfall des Verwendungszwecks von Inventar gesichert ist und in<br />

Abst<strong>im</strong>mung mit Berlin eine ordnungsgemäße weitere Verwendung erfolgt.<br />

(8) Für die bei <strong>der</strong> Umsetzung in den Bereichen Planung, Steuerung und Qualitätssicherung<br />

bei den <strong>Vertrag</strong>sparteien anfallenden Rechte und Pflichten gilt als <strong>Vertrag</strong>sbestandteil<br />

Anlage 2.<br />

(9) Der Verband beachtet die datenschutzrechtlichen Best<strong>im</strong>mungen gemäß § 3 Abs. 4<br />

Berliner Datenschutzgesetz (Bln DSG).<br />

(10) Die Pflichten gegenüber dem Rechnungshof gemäß Nr. 11.8 AV § 44 LHO sind durch<br />

den Verband einzuhalten.<br />

§ 3<br />

Kooperationsgremium<br />

(1) Die <strong>Vertrag</strong>spartner verpflichten sich, diesen <strong>Vertrag</strong> in partnerschaftlicher Weise<br />

umzusetzen und die soziale Grundversorgung für die in § 1 genannten Zielsetzungen in<br />

vertrauensvoller und sachbezogener Zusammenarbeit zu sichern und weiterzuentwickeln.<br />

Die <strong>Vertrag</strong>spartner unterrichten sich rechtzeitig und regelmäßig über alle wichtigen<br />

Angelegenheiten <strong>im</strong> Zusammenhang mit den vereinbarten Zielen. Dies gilt insbeson<strong>der</strong>e für<br />

den Stand <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> gesamtstädtischen Planungen und Rahmenvorgaben, die<br />

geplante Erweiterung, Neuaufnahme o<strong>der</strong> Beendigung von Projekten sowie die Ergebnisse<br />

qualitativer und quantitativer Erfolgskontrolle und darauf aufbauende Arbeitsschritte. Zu<br />

diesem Zweck bilden sie ein Kooperationsgremium.<br />

(2) Im Kooperationsgremium vereinbaren die <strong>Vertrag</strong>spartner eine jährliche Arbeitsplanung.<br />

Die Verabschiedung <strong>der</strong> Finanzplanung ist integraler Bestandteil <strong>der</strong> Arbeitsplanung und<br />

bildet die Grundlage für die finanzielle För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Projekte.<br />

(3) Das Kooperationsgremium setzt sich aus sieben Mitglie<strong>der</strong>n zusammen. Die<br />

Geschäftsführung liegt in <strong>der</strong> gemeinsamen Zuständigkeit von Berlin und dem Verband. Von<br />

<strong>der</strong> Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz und<br />

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport werden je ein Mitglied benannt, <strong>der</strong><br />

Paritätische Wohlfahrtsverband, Landesverband Berlin e.V., <strong>der</strong> Verband für sozial-kulturelle<br />

Arbeit, Landesgruppe Berlin e.V. und SELKO e.V. benennen ebenfalls jeweils ein Mitglied.<br />

Um die Beteiligung und Mitarbeit <strong>der</strong> Bezirke sicherzustellen, werden auf Vorschlag <strong>der</strong><br />

Bezirke je ein/e Bezirksvertreter/in <strong>der</strong> Ressorts Soziales und Jugend benannt.<br />

(4) Beschlüsse des Kooperationsgremiums werden einst<strong>im</strong>mig gefasst.


(5) Das Kooperationsgremium gibt sich eine Geschäftsordnung.<br />

§ 4<br />

Bereitstellung von Mitteln<br />

5<br />

(1) Zur Erfüllung <strong>der</strong> Aufgaben nach § 2 stellt Berlin ab 1.1.2005 einen Gesamtbetrag von<br />

10.323.000 EUR ( für 2005, 2006 und 2007 jeweils in Höhe von jährlich 3.441.000 EUR) zur<br />

Verfügung.<br />

(2) Grundsätzlich orientiert sich die Mittelverteilung an sozial- und jugendpolitischen<br />

Zielstellungen, sonstigen gesamtstädtischen inhaltlichen Planungen, gesamtstädtischen<br />

Rahmenvorgaben, die kontinuierlich seitens Berlins fortentwickelt werden, und Konzepten<br />

<strong>der</strong> Bezirke. Eine regional angemessene Verteilung <strong>der</strong> Angebote und För<strong>der</strong>mittel unter<br />

Beachtung <strong>der</strong> Ergebnisse des jeweils aktuellen Sozialstrukturatlasses ist anzustreben.<br />

(3) Sämtliche mit den Mitteln zusammenhängende Einnahmen und Ausgaben sind über ein<br />

beson<strong>der</strong>es Konto abzuwickeln. Der <strong>Vertrag</strong>spartner hat bei <strong>der</strong> Zuwendungsprüfung<br />

Rückfor<strong>der</strong>ungen und anfallende Zinserträge unverzüglich von dem Zuwendungsempfänger<br />

zurückzufor<strong>der</strong>n. Der <strong>Vertrag</strong>spartner hat innerhalb von vier Wochen nach Eingang dieser<br />

Beträge diese an Berlin zu überweisen. Gleiches gilt für mögliche Zinserträge aus dem<br />

beson<strong>der</strong>en Konto.<br />

Der Verband hat Berlin je<strong>der</strong>zeit Einblick in die Unterlagen des Kontos zu gewähren. Ferner<br />

behält sich Berlin vor, alle in Verbindung mit § 59 LHO einhergehenden Aufgaben, die über<br />

einem Betrag i.H.v. 25 EUR liegen, wahrzunehmen.<br />

(4) Berlin überweist die Mittel für einen Bedarf von 2 Monaten jeweils zum 15. Januar, 1.<br />

März, 1. Mai, 1. Juli, 1. September, 1. November eines jeden Jahres.<br />

Die <strong>Vertrag</strong>sparteien gehen davon aus, dass steuerrechtliche For<strong>der</strong>ungen ( insbeson<strong>der</strong>e<br />

Umsatzsteuer) aus dem <strong>Vertrag</strong> nicht entstehen. Eine Erhöhung des Gesamtbetrages nach<br />

Abs. 1 wegen steuerrechtlicher For<strong>der</strong>ungen ist ausgeschlossen.<br />

(5) Zur Erfüllung <strong>der</strong> qualitativen Aufgaben aus dem <strong>Vertrag</strong> sowie für die Verwaltung und<br />

Vergabe von Mitteln Berlins werden dem Verband insgesamt 157.600 EUR jährlich als<br />

Verwaltungskostenpauschale zur Verfügung gestellt. Dieser Betrag wurde zwischen Berlin<br />

und dem Verband verhandelt, umfasst Personal- und Sachkosten und ist Bestandteil des<br />

Gesamtbetrages nach Absatz 1. Im Rahmen dieser Verwaltungskostenpauschale verpflichtet<br />

sich <strong>der</strong> Verband, <strong>im</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Umfang Personalkosten für Aufgaben <strong>der</strong> Innenrevision<br />

zu finanzieren. Organisatorisch ist die Innenrevision dem Gesamtverantwortlichen für die<br />

regelmäßige Überprüfung <strong>der</strong> Verwaltungsabläufe bei <strong>der</strong> Zuwendungsgewährung<br />

zuzuordnen. Bei vorzeitiger Beendigung des <strong>Vertrag</strong>es wird die<br />

Verwaltungskostenpauschale für einen Zeitraum von sechs Monaten nach <strong>Vertrag</strong>sende zur<br />

Erledigung von Abwicklungsaufgaben weiter geleistet. Wird <strong>der</strong> <strong>Vertrag</strong> nach dem<br />

30.06.2007 vorzeitig beendet, wird die Verwaltungskostenpauschale bis zum 31.12.2007<br />

gewährt.<br />

(6) Zum 31. Oktober eines jeden Jahres erstellt <strong>der</strong> Verband eine Finanzierungsplanung für<br />

das jeweils folgende Jahr, die <strong>im</strong> Kooperationsgremium abzust<strong>im</strong>men ist.


§ 5<br />

Auskünfte, Akteneinsicht und Verwendungsnachweis<br />

6<br />

(1) Der Verband erteilt Berlin alle erbetenen Auskünfte und gewährleistet Einsicht in<br />

Unterlagen und Akten, die mit <strong>der</strong> Gewährung und Verwendung <strong>der</strong> Zuwendungsmittel <strong>im</strong><br />

Zusammenhang stehen.<br />

(2) Berlin ist berechtigt, die zweckentsprechende Verwendung des zur Verfügung gestellten<br />

Gesamtbetrages nachzuprüfen. Dazu sind Berlin auf Verlangen alle erfor<strong>der</strong>lichen<br />

Unterlagen vorzulegen und Auskünfte zu erteilen. Entsprechende Verpflichtungen sind den<br />

Projektträgern <strong>im</strong> Zuwendungsbescheid aufzuerlegen.<br />

(3) Unberührt bleibt das Recht des Rechnungshofes von Berlin, den Verband und die<br />

Projektträger zu prüfen (§§ 88 und 91 <strong>der</strong> LHO). Ein entsprechen<strong>der</strong> Hinweis ist in den<br />

Zuwendungsbescheid aufzunehmen.<br />

(4) Zum 31. 3. eines jeden Jahres hat <strong>der</strong> Verband eine Zuwendungsliste vorzulegen. Der<br />

Verband stellt einen Nachweis für die <strong>im</strong> Rahmen <strong>der</strong> Beleihung bereitgestellten Mittel<br />

innerhalb von 6 Monaten nach Beendigung des Haushaltsjahres auf. Der Nachweis enthält<br />

einen Sachbericht einschließlich Erfolgskontrolle. Mit dem Nachweis nach Satz 1 wird auch<br />

ein Tätigkeitsbericht <strong>der</strong> Innenrevision vorgelegt. Der Verband teilt ebenfalls zum 31. 3. eines<br />

jeden Jahres den Stand <strong>der</strong> Prüfung <strong>der</strong> Verwendungsnachweise mit. Sind dem Verband<br />

unabhängig von <strong>der</strong> Berichtspflicht Unregelmäßigkeiten bekannt geworden o<strong>der</strong> bestehen<br />

Prüfungsrückstände, sind diese unverzüglich zu melden und Vorschläge zur Abhilfe zu<br />

unterbreiten.<br />

(5) Näheres zum Verfahren <strong>der</strong> Berichtserstattung durch den Verband wird in Anlage 3<br />

geregelt.<br />

§ 6<br />

<strong>Vertrag</strong>sdauer, Beendigung des <strong>Vertrag</strong>es<br />

(1) Der <strong>Vertrag</strong> wird am 01.01.2005 wirksam. Er endet durch Fristablauf zum 31.12.2007.<br />

Die <strong>Vertrag</strong>sparteien werden rechtzeitig, spätestens bis zum 30.04.2007, über die<br />

Fortsetzung des <strong>Vertrag</strong>sverhältnisses verhandeln.<br />

2) Werden die Mittel entgegen den in diesem <strong>Vertrag</strong> festgelegten Zwecken verwendet o<strong>der</strong><br />

nicht mehr für den vorgesehenen Zweck eingesetzt o<strong>der</strong> alsbald nach <strong>der</strong> Auszahlung hierfür<br />

verwendet o<strong>der</strong> verletzt <strong>der</strong> Verband an<strong>der</strong>e Verpflichtungen aus diesem <strong>Vertrag</strong>, so hat<br />

Berlin neben seinen Ansprüchen auf Erfüllung, Schadensersatz wegen Nichterfüllung und<br />

positiver <strong>Vertrag</strong>sverletzung das Recht, binnen einer Frist von sechs Monaten nach Kenntnis<br />

vom Rücktrittsgrund den Rücktritt vom <strong>Vertrag</strong> zu erklären. Das Rücktrittsrecht des Landes<br />

Berlin besteht auch, wenn <strong>der</strong> Verband die Bereitstellung von Mitteln durch arglistige<br />

Täuschung, Drohung o<strong>der</strong> Bestechung o<strong>der</strong> durch Angaben erwirkt hat, die in wesentlicher<br />

Beziehung unrichtig o<strong>der</strong> unvollständig waren, insbeson<strong>der</strong>e wenn er subventionserhebliche<br />

Tatsachen i.S. des § 124 StGB verschwiegen hat.<br />

(3) Tritt Berlin vom <strong>Vertrag</strong> zurück, so hat <strong>der</strong> Verband die nicht verbrauchten und nicht<br />

zweckentsprechend verwandten Mittel zu erstatten. Der Erstattungsanspruch ist vom<br />

Zeitpunkt <strong>der</strong> Kenntnis <strong>der</strong> Rücktrittsgründe an mit 3 v. H. über dem jeweiligen Basiszinssatz<br />

<strong>der</strong> Europäischen Zentralbank jährlich zu verzinsen. Von <strong>der</strong> Zinsfor<strong>der</strong>ung kann abgesehen<br />

werden, wenn <strong>der</strong> Verband die Umstände, die zum Entstehen des Erstattungsanspruchs<br />

geführt haben, nicht zu vertreten hat und er die Erstattung innerhalb <strong>der</strong> festgesetzten Frist<br />

leistet. Werden die Mittel nicht alsbald nach <strong>der</strong> Auszahlung zur Erfüllung <strong>der</strong> vertraglich<br />

vereinbarten Leistungen verwendet, kann Berlin für die Zeit bis zur zweckentsprechenden


7<br />

Verwendung Zinsen nach Satz 2 auch dann verlangen, wenn es nicht vom <strong>Vertrag</strong><br />

zurücktritt. § 4 Abs. 5 bleibt davon unberührt, soweit sich die Unregelmäßigkeiten nicht auf<br />

die Verwaltungskostenpauschale beziehen.<br />

4) Haben die Verhältnisse, die für die Festsetzung des <strong>Vertrag</strong>sinhaltes maßgebend<br />

gewesen sind, sich seit Abschluss des <strong>Vertrag</strong>es so wesentlich geän<strong>der</strong>t, dass einem <strong>der</strong><br />

<strong>Vertrag</strong>spartner das Festhalten an <strong>der</strong> ursprünglichen vertraglichen Regelung nicht<br />

zuzumuten ist, so kann eine Anpassung des <strong>Vertrag</strong>sinhaltes an die geän<strong>der</strong>ten Verhältnisse<br />

verlangt werden o<strong>der</strong>, sofern eine Anpassung nicht möglich ist, <strong>der</strong> <strong>Vertrag</strong> gekündigt<br />

werden.<br />

5) Die fristlose Kündigung des <strong>Vertrag</strong>es ist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zulässig.<br />

Die Kündigung bedarf <strong>der</strong> Schriftform. Die Erfor<strong>der</strong>nis <strong>der</strong> Schriftform gilt auch für den<br />

Rücktritt und die Kündigung nach Abs. 4 wegen Wegfalls <strong>der</strong> Geschäftsgrundlage.<br />

§ 7<br />

Pflichten bei Beendigung des <strong>Vertrag</strong>es durch Fristablauf, Rücktritt o<strong>der</strong> Kündigung<br />

(1) Bei <strong>der</strong> Beendigung des <strong>Vertrag</strong>es vor dem 31.12.2007 gehen alle mit <strong>der</strong><br />

vertragsmäßigen Vergabe von Mitteln in Zusammenhang stehenden Rechte und<br />

Verpflichtungen des Verbandes auf Berlin o<strong>der</strong> einen von ihm zu best<strong>im</strong>menden Dritten über.<br />

(2) Der Verband hat das Verlangte herauszugeben und insbeson<strong>der</strong>e von ihm nicht<br />

verbrauchte Mittel unverzüglich zurückzuzahlen.<br />

§ 8<br />

Än<strong>der</strong>ungen und Ergänzungen von <strong>Vertrag</strong>sbest<strong>im</strong>mungen<br />

(1) Die Unwirksamkeit einzelner <strong>Vertrag</strong>sbest<strong>im</strong>mungen berührt nicht die Gültigkeit des<br />

übrigen <strong>Vertrag</strong>sinhaltes. Die <strong>Vertrag</strong>sschließenden verpflichten sich, <strong>im</strong> Zuge einer<br />

Vereinbarung unwirksame Best<strong>im</strong>mungen durch gleichwertige wirksame Vorschriften zu<br />

ersetzen.<br />

(2) Sollten bei <strong>der</strong> Erfüllung des <strong>Vertrag</strong>es ergänzende Best<strong>im</strong>mungen notwendig werden, so<br />

treffen die <strong>Vertrag</strong>sparteien die erfor<strong>der</strong>lichen Vereinbarungen in partnerschaftlicher Weise.<br />

Gleiches gilt auch bei Streitigkeiten über die Auslegung und Anwendung dieses <strong>Vertrag</strong>es.<br />

(3) Än<strong>der</strong>ungen und Ergänzungen dieses <strong>Vertrag</strong>es sowie an<strong>der</strong>e Vereinbarungen, die den<br />

Inhalt dieses <strong>Vertrag</strong>es berühren, bedürfen <strong>der</strong> Schriftform.<br />

4) Die diesem <strong>Vertrag</strong> beigefügten Anlagen sind Bestandteil des <strong>Vertrag</strong>es. Än<strong>der</strong>ungen und<br />

Ergänzungen, die den Inhalt <strong>der</strong> Anlagen zu diesem <strong>Vertrag</strong> berühren, bedürfen <strong>der</strong><br />

vorherigen Abst<strong>im</strong>mung zwischen den <strong>Vertrag</strong>spartnern. Sie sind schriftlich festzuhalten.<br />

Anlagen<br />

1 Erläuterungen zum Gegenstand des <strong>Vertrag</strong>es<br />

2 Planung, Steuerung und Qualitätssicherung, Aufgaben <strong>der</strong> <strong>Vertrag</strong>spartner<br />

3 Evaluationskontrolle<br />

4 Übersicht Projektträger bei <strong>Vertrag</strong>sbeginn


Berlin, den 15. Dezember 2004<br />

8<br />

Land Berlin<br />

Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz<br />

Land Berlin<br />

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport<br />

Der Paritätische Wohlfahrtsverband, Landesverband Berlin e.V.


Anlage 1<br />

9<br />

Erläuterungen zum Gegenstand des <strong>Vertrag</strong>es<br />

a. Erläuterungen zum Gegenstand des <strong>Vertrag</strong>es gemäß § 1 Abs. 2<br />

Im Rahmen dieses <strong>Vertrag</strong>es können Einrichtungen geför<strong>der</strong>t werden, die in ihrer Arbeit das<br />

Aufgabenspektrum gem. § 1 möglichst umfassend abdecken o<strong>der</strong> sich an Verbundsystemen<br />

beteiligen, <strong>der</strong>en Perspektive das volle Aufgabenspektrum ist.<br />

Dabei wird angestrebt, dass sich die Einrichtungen zu Verbundsystemen mit<br />

Strukturierungsfunktion entwickeln, die in enger Zusammenarbeit mit Bezirk, Senat,<br />

Wohlfahrtsverbänden, Kirchengemeinden, örtlichen Vereinen und Initiativen wahrzunehmen<br />

ist.<br />

Zu för<strong>der</strong>fähigen Einrichtungen gehören:<br />

• regionale Selbsthilfekontaktstelle<br />

hauptamtliches Personal für den Bereich Stärkung <strong>der</strong> Selbsthilfe,<br />

Gruppenunterstützung, För<strong>der</strong>ung von Initiativen in einem definierten<br />

Versorgungsbereich<br />

• Stadtteilladen<br />

ausschließlich ehrenamtliche Mitarbeiter/innen<br />

• Nachbarschaftstreffpunkt<br />

hauptamtliche Mitarteiter/innen, gestützt und getragen von ehrenamtlichen<br />

Mitarbeiter/innen mit mindestens nachbarschaftsorientierten,<br />

generationsübergreifenden Angeboten und <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung bürgerschaftlichen<br />

Engagements<br />

• Nachbarschaftshaus<br />

hauptamtliche Mitarbeiter/innen, gestützt und getragen von ehrenamtlichen<br />

Mitarbeiter/innen mit nachbarschaftsorientierten, generationsübergreifenden<br />

Angeboten, <strong>der</strong> Familienarbeit und <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung von bürgerschaftlichem<br />

Engagement.<br />

b. Erläuterungen zum Gegenstand des <strong>Vertrag</strong>es gemäß § 1 Abs. 3<br />

SEKIS wird aus dem 2. Folgevertrag Stadtteilzentren finanziert und wird in die Strukturen<br />

des Stadtteilzentrenvertrages eingebunden. SEKIS als gesamtstädtische<br />

Infrastruktureinrichtung hat die Aufgabe, die Idee <strong>der</strong> Selbsthilfe zu för<strong>der</strong>n und weiter zu<br />

entwickeln. För<strong>der</strong>fähig sind folgende Aufgabenfel<strong>der</strong>:<br />

a) Information und Beratung<br />

- Beratung und Weitervermittlung von Selbsthilfegruppen und Bürgerinnen und Bürgern, die<br />

sich engagieren wollen o<strong>der</strong> nach best<strong>im</strong>mten Hilfeformen suchen<br />

- Information und Dokumentation über eine zentrale Datenbank zur Selbsthilfe<br />

- Öffentlichkeitsarbeit (Informationsveranstaltungen und –broschüren, Selbsthilfetage,<br />

Selbsthilferundbrief etc.)<br />

b) Zentrale Koordinierung und Vernetzung<br />

- För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> berlinweiten Vernetzung von Selbsthilfearbeit (z.B. Berliner Selbsthilfeforum,<br />

Berliner Patientenforum)


10<br />

- För<strong>der</strong>ung des Erfahrungsaustausches zwischen den Selbsthilfegruppen sowie zwischen<br />

den Gruppen und Professionellen<br />

- Unterstützung <strong>der</strong> regionalen Selbsthilfe (zentrale Fortbildungen und Veranstaltungen,<br />

Informationsmaterialien, Arbeitshilfen etc.)<br />

c) Fachliche Kooperation<br />

- Mitwirkung in Fachgremien auf regionaler und überregionaler Ebene, bei Experten- und<br />

Diskussionsforen<br />

- Kooperation mit relevanten Institutionen des Sozial- und Gesundheitswesens


Anlage 2<br />

I. Planung:<br />

1.<br />

11<br />

Aufgaben <strong>der</strong> <strong>Vertrag</strong>spartner<br />

Planung, Steuerung und Qualitätssicherung<br />

Eine regional angemessene Verteilung <strong>der</strong> För<strong>der</strong>mittel ist anzustreben. Der Bezirk gilt<br />

als Planungsraum, d.h. bei <strong>der</strong> Planung besteht <strong>der</strong> Wille zur Berücksichtigung<br />

des Rahmenkonzepts zur Mitwirkung <strong>der</strong> Bezirke (s. §2, (2)) . Ferner ist das vom Senat<br />

zu erarbeitende Konzept <strong>der</strong> sozialen Stadtentwicklung zu berücksichtigen.<br />

Berlin bezieht in die Aktualisierung <strong>der</strong> Planungen und Rahmenvorgaben die<br />

Erkenntnisse, die <strong>der</strong> Verband in Abst<strong>im</strong>mung und <strong>im</strong> Rahmen <strong>der</strong> Begleitung <strong>der</strong><br />

Projekte und <strong>der</strong> Bewertung <strong>der</strong> Projektarbeit gewonnen hat, mit ein.<br />

Der Verband erörtert Entwicklungstendenzen in Übereinst<strong>im</strong>mung mit bezirklich bzw.<br />

regional abgest<strong>im</strong>mten Konzepten. Hierzu legt <strong>der</strong> Verband bis 31.10. jedes Jahres<br />

dem Kooperationsgremium einen Bericht vor.<br />

2. Berlin stellt dem Verband und dem Kooperationsgremium alle Unterlagen zur<br />

Verfügung, die für die Angebotsplanung von Bedeutung sind. Das sind insbeson<strong>der</strong>e<br />

Planungen <strong>der</strong> Bezirke, einschlägige Beschlüsse von Jugendhilfeausschüssen auf<br />

Landes- und Bezirksebene, statistische Unterlagen, Haushaltspläne, Übersichten über<br />

geför<strong>der</strong>te Einrichtungen.<br />

II. Steuerung:<br />

1. Die <strong>Vertrag</strong>spartner vereinbaren ihre Arbeitsschwerpunkte <strong>im</strong> Rahmen einer jährlich<br />

zu erstellenden Arbeitsplanung. Die Arbeitsplanung wird von den <strong>Vertrag</strong>spartnern <strong>im</strong><br />

Kooperationsgremium beschlossen.<br />

Die Arbeitsplanung weist übersichtsartig, jeweils bezirksweise, die geplanten<br />

Arbeitsvorhaben mit Kurzdarstellung <strong>der</strong> Aufgabenstellung, geplantem<br />

Bearbeitungszeitraum und Verantwortlichen für die Umsetzung aus.<br />

Die <strong>Vertrag</strong>spartner stellen sicher, dass in die Arbeitsplanung alle den <strong>Vertrag</strong><br />

Stadtteilzentren betreffenden Vorhaben einfließen, die auf Fachebene bei Land Berlin<br />

(einschließlich Bezirke) und be<strong>im</strong> Verband und Mitgliedsorganisationen bzw. auf<br />

Projektebene bestehen. Die <strong>Vertrag</strong>spartner stellen darüber hinaus sicher, dass das<br />

Kooperationsgremium <strong>im</strong> jeweils erfor<strong>der</strong>lichem Umfang und zu geeigneter Zeit über<br />

die Arbeitsergebnisse unterrichtet wird.


12<br />

2. Der Verband prüft Zuwendungsanträge und Verwendungsnachweise, schließt mit den<br />

Projektträgern Zielvereinbarungen ab und bewilligt Zuwendungen.<br />

Er hält die geför<strong>der</strong>ten Träger dazu an, die Leistungen <strong>im</strong> Sinne von § 1 zu erbringen.<br />

Dabei obliegt ihm insbeson<strong>der</strong>e die Begleitung und Mo<strong>der</strong>ation von Evaluierungs-,<br />

Abst<strong>im</strong>mungs- und Entwicklungsplanungsprozessen. Hierzu entwickelt <strong>der</strong> Verband<br />

gemeinsam mit den Trägern entsprechende verbindliche Verfahren, wie standardisierte<br />

Sachberichte, Zielvereinbarungen und Erfolgskontrolle sowie inhaltlich verbindliche<br />

Standards <strong>der</strong> Arbeit. Der Verband n<strong>im</strong>mt eine Bewertung <strong>der</strong> Projekte und <strong>der</strong><br />

Trägerqualität vor.<br />

3. Der Verband legt jährlich bis zum 31. Oktober seine Planung zur Weiterentwicklung<br />

und Finanzierung <strong>der</strong> Arbeit in verschiedenen Regionen / Bezirken vor. Dabei<br />

berücksichtigt er die <strong>im</strong> Kooperationsgremium beschlossenen Kriterien, Planungen <strong>der</strong><br />

Bezirke und <strong>der</strong> Träger, Evaluationsergebnisse und weitere Beschlüsse des<br />

Kooperationsgremiums.<br />

Die Prüfung und Bewertung von Neuanträgen erfolgt durch den Verband.<br />

Die Finanzierungsplanung gibt darüber Auskunft, welche Projekte <strong>im</strong> Folgejahr in<br />

welchem Umfang geför<strong>der</strong>t werden sollen.<br />

III. Qualitätssicherung<br />

1. Die Sicherung und Entwicklung <strong>der</strong> Qualität in den geför<strong>der</strong>ten Projekten erfolgt in <strong>der</strong><br />

Verantwortung <strong>der</strong> Träger <strong>im</strong> Sinne einer prozesshaften Weiterentwicklung auf <strong>der</strong><br />

Grundlage eines erarbeiteten einheitlichen Rahmenkonzepts.<br />

2. Der Verband stellt als Zuwendungsgeber eine begleitende und abschließende<br />

Bewertung <strong>der</strong> Projekt- und Trägerqualität auf Projektebene sicher. Er bezieht diese<br />

Bewertung in die Vorgaben für eine Weiterentwicklung <strong>der</strong> Angebotsplanung mit ein.<br />

3. Der Verband unterrichtet Berlin rechtzeitig und regelmäßig über die Ergebnisse <strong>der</strong><br />

Erfolgskontrolle.


Anlage 3<br />

13<br />

Erfolgskontrolle des Verbands laut § 2 Abs. 3 mit <strong>der</strong> Senatsverwaltung für<br />

Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz für die Zuwendungsprojekte<br />

(Vorlage)<br />

Projekt-Nr. und Anschrift <strong>der</strong> Einrichtung<br />

Zuwendungszweck<br />

Zuwendung des Landes Berlin<br />

Zahlenmäßiger Verwendungsnachweis des<br />

Projektes<br />

Prüfung des Verwendungsnachweises:<br />

Inhaltliche Erfolgskontrolle<br />

Sachbericht für das Jahr ....<br />

Sachbericht enthält quantitative Angaben zum<br />

Projekterfolg<br />

Sachbericht enthält qualitative Angaben zum<br />

Projekterfolg<br />

Enthält weitere Dokumente zur Beurteilung <strong>der</strong><br />

Projektarbeit<br />

Gesamtwertung:<br />

Der Paritätische Wohlfahrtsverband, Landesverband Berlin e.V.<br />

Beispiel:<br />

Der Sachbericht enthält Angaben, mit denen<br />

die Projektarbeit nachvollziehbar ist.<br />

Keine


Anlage 4<br />

14<br />

Trägerübersicht gemäß § 1 Abs. 2<br />

Standort-<br />

Charlottenburg -<br />

Wilmersdorf<br />

Art Träger Trägeranschrift, wenn<br />

abweichend<br />

Herbartstr. 25,<br />

14057 Berlin<br />

NBZ Haus am Lietzensee e.V.<br />

Tel.: 3205-1323<br />

Herbartstraße 25,<br />

14057 Berlin<br />

Tel.: 3205-1323<br />

Friedrichshain - Kreuzberg<br />

Boxhagener Str. 89<br />

10245 Berlin<br />

Tel.:291 83 48<br />

Urbanstr. 21<br />

10961 Berlin<br />

Tel.: 6904970<br />

Adalbertstr. 95A<br />

10999 Berlin<br />

Tel.: 615 79 91<br />

Lichtenberg -<br />

Hohenschönhausen<br />

Harnackstr. 25<br />

10356 Berlin<br />

Tel: 554 89 635<br />

Ahrenshooper Str. 5<br />

13051 Berlin<br />

Tel.: 962 10 33<br />

Marzahn - Hellersdorf<br />

Rosenbecker Str. 25-27<br />

12689 Berlin<br />

Tel.: 933 94 86<br />

Helene-Weigel-Platz 10<br />

12681 Berlin<br />

Tel.: 542 51 03<br />

Am Baltenring 74<br />

12619 Berlin<br />

Tel: 563 09 93<br />

Donizettistr. 13<br />

12623 Berlin<br />

Tel: 567 78 38<br />

Mitte<br />

Rostocker Str. 32<br />

10553 Berlin<br />

Tel.: 390 812 0<br />

Perleberger Str.44<br />

10559 Berlin<br />

Tel.: 394 63 64<br />

Prinzenallee 58d<br />

13359 Berlin<br />

Tel.: 49766041<br />

SHK Haus am Lietzensee e.V.<br />

SHK Volkssolidarität LV Berlin e.V. Alfred-Jung-Str. 17<br />

10367 Berlin<br />

Tel.:30 86 92 - 0<br />

NBZ Nachbarschaftshaus Urbanstr. e.V.<br />

NBZ Nachbarschafts- und Gemeinwesenverein<br />

am Kottbusser Tor e.V.<br />

NBZ Kiezspinne FAS – Nachbarschaftlicher<br />

Interessenverbund e.V.<br />

SHK Frei-Zeit-Haus e.V. Weißensee Pistoriusstr. 23<br />

13086 Berlin<br />

Tel.: 927 994 63<br />

NBZ Kiek in e.V.<br />

SHK Wuhlgarten e.V. Dorfstr. 45-47<br />

12621 Berlin<br />

Tel.: 56 34 32 7<br />

NBZ Klub 74 Hellersdorf e.V.<br />

NBZ M.U.T. Gesellschaft für Gesundheit<br />

mbH<br />

NBZ Moabiter Ratschlag e.V.<br />

SHK StadtRand gGmbH<br />

NBZ<br />

Verein Nachbarschaftshaus<br />

Prinzenallee e.V.<br />

Rudolfstr. 11<br />

10245 Berlin<br />

Tel.: 29 33 02 0


Osloer Str. 12<br />

13359 Berlin<br />

Tel.: 493 90 42<br />

Neukölln<br />

Schierker Str. 53<br />

12052 Berlin<br />

Tel.: 687 50 96<br />

Hertzbergstr. 22<br />

12055 Berlin<br />

Tel.: 68 16 60 64<br />

Lipschitzallee 80<br />

12353 Berlin<br />

Tel.: 605 68 99<br />

Pankow<br />

Fehrbelliner Str. 92<br />

10119 Berlin<br />

Tel.: 443 717 8<br />

Fehrbelliner Str. 92<br />

10119 Berlin<br />

Tel.: 443 43 17<br />

Pistoriusstr. 23<br />

13086 Berlin<br />

Tel.: 927 994 63<br />

Berliner Str. 24<br />

13127 Berlin<br />

Tel.: 475 84 72<br />

Reinickendorf<br />

Berliner Straße 14<br />

13597 Berlin<br />

Tel:: 433 02 41<br />

Schillingstr.33<br />

13403 Berlin<br />

Eichhorster Weg 32<br />

13435 Berlin<br />

Tel: 416 48 42<br />

Spandau<br />

Hefnersteig 1<br />

13629 Berlin<br />

Tel.: 381 31 78<br />

Obstallee 22d<br />

13493 Berlin<br />

Tel: 363 41 12<br />

Mauerstr. 6<br />

13597 Berlin<br />

Tel.: 333 50 26<br />

Hefnersteig 1<br />

13629 Berlin<br />

Tel.: 381 70 57<br />

Burschei<strong>der</strong> Weg 21<br />

13599 Berlin<br />

Tel.: 334 51 51<br />

15<br />

NBZ Fabrik Osloer Straße e.V.<br />

NBZ<br />

Nachbarschaftshe<strong>im</strong> Neukölln e.V.<br />

NBZ Nachbarschaftshe<strong>im</strong> Neukölln e.V. Schierker Str. 53<br />

12052 Berlin<br />

Tel.: 6875096<br />

SHK Gesundheitszentrum Gropiusstadt e.V.<br />

NBZ Pfefferwerk Stadtkultur gGmbH<br />

SHK Humanist. Verband Deutschland, LV<br />

Berlin e.V.<br />

NBZ Frei-Zeit-Haus e.V. Weißensee<br />

NBZ Bürgerhaus e.V.<br />

NBZ Stadtteilverein Reinickendorf West e.V.<br />

c/o Albatros e.V.<br />

SHK Unionhilfswerk Sozialeinrichtungen<br />

gGmbH<br />

Wallstr. 61-65<br />

10173 Berlin<br />

Tel.: 6139 04-0<br />

Berliner Straße 14<br />

13597 Berlin<br />

Tel:: 433 02 41<br />

NBZ Sozial-kulturelle Netzwerke Casa e.V. Jungfernheideweg 77<br />

13629 Berlin<br />

Tel.: 382 52 81<br />

NBZ Gemeinwesenverein Heerstraße Nord<br />

SHK Gemeinwesenverein Heerstraße Nord Obstallee 22d<br />

13493 Berlin<br />

Tel: 363 41<br />

NBZ Gemeinwesenverein Haselhorst e.V.


16<br />

Standort-<br />

Steglitz – Zehlendorf<br />

Art Träger Trägeranschrift, wenn<br />

abweichend<br />

Hindenburgdamm 28<br />

12203 Berlin<br />

NBZ Stadtteilzentrum Steglitz e.V.<br />

Tel.: 844 110 41<br />

Königstr. 42/43<br />

14163 Berlin<br />

Tel.: 801 975 0<br />

Königstr. 42/43<br />

14163 Berlin<br />

Tel.: 80 19 75 14<br />

Tempelhof - Schöneberg<br />

Viktoriastr. 13-18<br />

12105 Berlin<br />

Tel.: 755 9692<br />

Crellestr. 38<br />

10827 Berlin/<br />

Tel.: 787 04 050<br />

Fregestr. 53<br />

12161 Berlin<br />

Tel.: 859 866-10<br />

Holsteinische Str. 30<br />

12161 Berlin<br />

Tel.: 85 99 51 30 / 33<br />

Treptow - Köpenick<br />

Hasselwer<strong>der</strong> Straße 38-40,<br />

12439 Berlin<br />

Tel.: 631 60 63<br />

Fennstr. 31<br />

12439 Berlin<br />

Tel.: 631 09 85<br />

Puchanstr. 9<br />

12555 Berlin<br />

Tel.: 65880165<br />

Überregionales Projekt:<br />

SEKIS<br />

Albrecht-Achilles Str. 65<br />

10709 Berlin<br />

Tel.: 891 93 96<br />

NBZ Nachbarschaftshe<strong>im</strong> Mittelhof e.V.<br />

SHK Nachbarschaftshe<strong>im</strong> Mittelhof e.V.<br />

NBZ Nachbarschafts- und Selbsthilfezentrum<br />

in <strong>der</strong> UFA-Fabrik e.V.<br />

NBZ Stadtteil VHS e.V.<br />

NBZ Nachbarschaftshe<strong>im</strong> Schöneberg e.V.<br />

SHK Nachbarschaftshe<strong>im</strong> Schöneberg e.V. Fregestr. 53<br />

12161 Berlin<br />

Tel.: 859 866-0<br />

NBZ Offensiv `91<br />

SHK ajb GmbH<br />

Gemeinnützige Gesellschaft für<br />

Jugendberatung und psychosoziale<br />

Rehabilitation<br />

NBZ Rabenhaus e.V.<br />

Verband <strong>der</strong> Berliner<br />

Selbsthilfekontaktstellen e.V.<br />

(SELKO e.V.)<br />

Kottbusser Damm 79 a<br />

10967 Berlin<br />

Tel: 69 59 70-0

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