Was Anwälte von anderen Beraterberufen ... - Anwalt-Suchservice
Was Anwälte von anderen Beraterberufen ... - Anwalt-Suchservice
Was Anwälte von anderen Beraterberufen ... - Anwalt-Suchservice
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Euro 7,20<br />
www.anwaltsreport.de<br />
PVSt. 42666<br />
<strong>Anwalt</strong>sreport<br />
Das Magazin für die moderne Kanzlei<br />
Ausgabe 4/2006 August 2006<br />
<strong>Was</strong> <strong>Anwälte</strong> <strong>von</strong> <strong>anderen</strong><br />
<strong>Beraterberufen</strong> lernen können<br />
Rechtsschutzversicherer Kundenmonitor Vergütung<br />
Verhaltener Optimismus<br />
bei den Assekuranzen<br />
<strong>Anwälte</strong> sind besser<br />
als ihr Ruf<br />
Erfolgshonorare stehen<br />
weiter in der Diskussion
Die nächste Mieterhöhung<br />
Mieterhöhungsmandate gehören<br />
zum täglichen Brot des <strong>Anwalt</strong>s.<br />
Fatal, wenn dann im Dickicht <strong>von</strong><br />
Kappungsgrenzen, Flächenberechnungen,<br />
Fristbestimmungen und<br />
überbordender Einzelfallrechtsprechung<br />
die Orientierung verloren<br />
geht. Fatal vor allem deswegen,<br />
weil jeder Fehler dem Berater peinlich<br />
genau vorgerechnet werden<br />
kann – und dafür hat kein Mandant<br />
Verständnis.<br />
Greifen Sie also lieber gleich zu<br />
diesem neuen Buch. Hier finden<br />
Sie alles, was beim Thema Mieterhöhung<br />
und Miethöhe für Sie<br />
relevant ist. Für Wohnraum- und<br />
Geschäftsraummiete. Für Ihre<br />
Gestaltungsarbeit am Mietvertrag<br />
ebenso wie für die Abwehr oder<br />
Durchsetzung eines Erhöhungsverlangens.<br />
Im Wege außerge-<br />
kommt bestimmt.<br />
NEU<br />
Kunze/Tietzsch Miethöhe und Mieterhöhung<br />
Vertragsgestaltung und Mietänderung bei Wohnraum-<br />
und Geschäftsraummiete. Von RAin Dr.<br />
Catharina Kunze und RA Dr. Rainer Tietzsch. 480<br />
Seiten Lexikonformat, 2006, gbd. 49,80 € [D].<br />
ISBN 3-504-45038-X<br />
Bestellschein ausfüllen und faxen (02 21) 9 37 38-943<br />
richtlicher Streitbeilegung oder im<br />
Prozess.<br />
Beispielsberechnungen zu allen<br />
denkbaren Situationen geben Ihnen<br />
auch dann die nötige Sicherheit,<br />
wenn Sach- und Rechtslage unübersichtlich<br />
werden. Vorbildliche<br />
Muster, komplette Checklisten und<br />
auf den Punkt gebrachte Formulierungshilfen<br />
sorgen dafür, dass<br />
Sie die Interessen Ihres Mandanten<br />
in jedem Fall optimal und effizient<br />
durchsetzen.<br />
Kunze/Tietzsch, Miethöhe und<br />
Mieterhöhung. Mit diesem neuen<br />
Buch bleiben Sie immer auf der<br />
sicheren Seite. Die nächste Mieterhöhung<br />
kommt bestimmt. Eine<br />
Leseprobe finden Sie wie üblich in<br />
unserer Online-Bibliothek. Sie ist<br />
rund um die Uhr für Sie geöffnet<br />
unter www.otto-schmidt.de<br />
�✘ Ja, ich bestelle mit 14-tägigem Rückgaberecht Kunze/Tietzsch Miethöhe und Mieterhöhung gbd. 49,80 € [D].<br />
ISBN 3-504-45038-X<br />
_______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />
Name Straße PLZ Ort<br />
_______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />
Telefon Fax Datum Unterschrift 7/06<br />
B e s t e l l e n S i e b e i I h r e r B u c h h a n d l u n g o d e r b e i m Ve r l a g D r. O t t o S c h m i d t · P o s t f a c h 5 1 1 0 2 6 · 5 0 9 4 6 K ö l n<br />
✁
<strong>Anwalt</strong>sreport<br />
Das Magazin für die moderne Kanzlei<br />
Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln<br />
Tel. 02-21/93-73-86-01, Fax 02-21/93-73-89-61<br />
eMail: kontakt@anwaltsreport.de<br />
Internet: www.anwaltsreport.de<br />
Chefredakteur: RA Rolf Schröder (verantwortlich)<br />
Redaktion: RA Marcus Creutz,<br />
Postfach 12 35, 82452 Garmisch-Partenkirchen,<br />
Am Brücklesbach 2, 82491 Grainau, Tel.: 0 88 21/9 66-75 55,<br />
Fax: 0 88 21/9 66-94 44, E-Mail: racreutz@aol.com<br />
Verlag: <strong>Anwalt</strong>-<strong>Suchservice</strong> Verlag Dr. Otto Schmidt GmbH,<br />
Postfach 51 10 26, 50946 Köln<br />
Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln<br />
Internet: www.anwalt-suchservice.de<br />
Druck: wiesendanger offset,<br />
Dr.-Schalk-Straße 27, 82418 Murnau,<br />
Tel.: 0 88 41/4 88 75-18, Fax: 0 88 41/4 88 75-12<br />
Bildnachweise: Photocase.com<br />
His Steveness<br />
<strong>Was</strong> am 1. April 1976 als ernst gemeinter Aprilscherz begann, gehört bereits heute zu den<br />
Klassikern der Wirtschaftsgeschichte: Aufstieg, Fall und Wiederaufstieg <strong>von</strong> Steve Jobs und<br />
seinem Apple-Konzern. 10 Jahre nach der Gründung musste Jobs Apple, das zwischenzeitlich<br />
Milliardenumsätze generierte, nach einem Machtkampf im Vorstand verlassen. Er kaufte<br />
Lucasfilm, einen Zeichentrick-Spezialisten, benannte es in Pixar um und verkaufte es dieser<br />
Tage für mehrere Milliarden an Walt Disney. Und als Apple in den 90er Jahren fast pleite war,<br />
kam Jobs zurück und machte die Macs mit einem überragenden Design wieder verkaufsfähig.<br />
2001 stellte er dann das erste MP3-Abspielgerät namens iPod vor, <strong>von</strong> dem Apple in der Folge<br />
40 Millionen Stück weltweit absetzte. Hinzu kommt: Mit dem Musikportal iTunes hat Apple<br />
in kürzester Zeit eine Monopolstellung beim Downloaden <strong>von</strong> Musiktiteln erreicht. Und in diesem<br />
Jahr wartete Jobs gleich mit einem Doppelschlag auf: Zuerst schloss er mit Intel eine<br />
Kooperation, um die Apple-Computer künftig mit den schnelleren Prozessoren ausstatten zu<br />
können. Kurze Zeit später dann verkündete er, dass die trendigen Apple-Computer fortan auch<br />
unter Windows laufen – für eingefleischte Apple-Fans, die ihren Boss ehrfürchtig „His Steveness“<br />
nennen, eine echte Revolution.<br />
<strong>Was</strong> aber können wir <strong>Anwälte</strong> aus dem Apple-Beispiel lernen? Vordergründig sicherlich<br />
soviel, dass zumindest die jüngeren <strong>Anwalt</strong>skolleginnen und -kollegen aufgrund der zunehmenden<br />
Marktenge dazu gezwungen sind, sich neue Produkte auszudenken und damit auch<br />
visionär in die Zukunft zu schauen. Als Anwältin oder <strong>Anwalt</strong> kann heute kaum noch jemand damit<br />
rechnen, ein Leben lang dieselben Dienstleistungen an den Mandanten bringen zu können.<br />
Dabei wird es bei anhaltend starkem Zugang zum <strong>Anwalt</strong>sberuf erforderlich werden, in Nischen<br />
und auch rechtsfremde Felder auszuweichen. Wer hätte im Jahre 2001 damit gerechnet,<br />
dass Steve Jobs mit seinem iPod einen derart großen Erfolg haben würde? Doch die <strong>Anwalt</strong>schaft<br />
hat die Marktpotenziale – auch des Internets – bisher nur ansatzweise erkannt.<br />
Neue Entwicklungschancen wird auch das Rechtsdienstleistungsgesetz bringen. Denn § 59a<br />
Abs. 4 BRAO-E zieht den Kreis möglicher sozietätsfähiger Berufe über das derzeitige Recht<br />
weit hinaus. Sollte das Gesetz so kommen, würde das Berufsbild des klassischen <strong>Anwalt</strong>s<br />
einerseits sicherlich verwässert. Andererseits böte sich dann für mutige <strong>Anwälte</strong> die Chance,<br />
als Teil eines Dienstleistungsteams auch <strong>von</strong> branchenfremden Dienstleistern zu profitieren.<br />
Das wäre dann in der Tat eine Öffnung des Rechtsmarktes. Steve Jobs lässt grüßen!<br />
Satz: Böll & Fischer GbR,<br />
Von-Werner-Straße 8, 53572 Unkel<br />
Tel.: 0 22 24/90 29 74, E-Mail: info@boell-fischer.de<br />
Anzeigendisposition: Anja Fischer<br />
Tel.: 02-21/93-73-86-01<br />
Gültig ist die Preisliste vom 1.1.2006<br />
ISSN 1433-4453<br />
Bezugspreis: Einzelheft 7,20 €, im Abonnement jährlich 36 €. Alle<br />
Preise zzgl. Zustellgebühr bzw. Versandkosten inkl. Umsatzsteuer.<br />
Für Mitglieder des <strong>Anwalt</strong>-<strong>Suchservice</strong> ist der Bezug<br />
im Mitgliedspreis enthalten.<br />
Erscheinungsweise: 6 mal jährlich<br />
Gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Papier.<br />
Hinweis für den Leser: Der Zeitschrifteninhalt wird nach<br />
bestem Wissen erstellt, Haftung und Gewähr müssen jedoch<br />
wegen der Komplexität und dem ständigen Wandel der<br />
Rechtslage ausgeschlossen werden.<br />
Urheber- und Verlagsrechte: Die Zeitschrift und alle veröffentlichten<br />
Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt.<br />
EDITORIAL<br />
IMPRESSUM<br />
Manuskripte werden nicht nur zur Alleinveröffentlichung angenommen.<br />
Der Autor versichert, über die urheberrechtlichen<br />
Nutzungsrechte an seinem Beitrag einschließlich aller Abbildungen<br />
allein verfügen zu können und keine Rechte Dritter zu<br />
verletzen. Mit Annahme des Manuskripts gehen die einfachen<br />
Nutzungsrechte vom Autor auf den Verlag über, jeweils auch<br />
für Übersetzungen, Nachdrucke, Nachdruckgenehmigungen<br />
und die Kombination mit <strong>anderen</strong> Werken oder Teilen daraus.<br />
Das Nutzungsrecht umfasst insbesondere auch die Befugnis<br />
zur Einspeicherung in Datenbanken sowie zur weiteren<br />
Vervielfältigung und Verbreitung zu gewerblichen Zwecken<br />
im Wege fotomechanischer, elektronischer und anderer Verfahren<br />
einschließlich CD-ROM und Online-Diensten. Jede<br />
vom Urheberrechtsgesetz nicht ausdrücklich zugelassene Verwertung<br />
bedarf vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verlags.<br />
Dies gilt insbesondere für Vervielfältigung, Bearbeitung,<br />
Übersetzung, Mikroverfilmung und Einspeicherung, Verarbeitung<br />
bzw. Wiedergabe in Datenbanken oder <strong>anderen</strong> elektronischen<br />
Medien und Systemen. Fotokopien dürfen nur für den<br />
persönlichen Gebrauch hergestellt werden.
FAKTEN<br />
Kurzmeldungen<br />
Wechsel an der Spitze<br />
der Rechtsanwaltskammer<br />
Stuttgart<br />
Rechtsanwalt Frank E. R. Diem<br />
ist neuer Präsident der Rechtsanwaltskammer<br />
Stuttgart und damit<br />
Nachfolger <strong>von</strong> Präsident Peter<br />
Ströbel, der nach 16 Jahren<br />
nicht mehr kandidierte. Während<br />
seiner bisher 12-jährigen Mitgliedschaft<br />
im Kammervorstand hatte<br />
RA Diem, der daneben in der<br />
Bundesrechtsanwaltskammer dem<br />
Ausschuss für Qualitätsmanagement<br />
vorsitzt, zuletzt das Amt des<br />
Vizepräsidenten inne.<br />
Der Erman ist online<br />
Ab sofort ist der renommierte<br />
BGB-Kommentar Erman aus<br />
dem Hause Dr. Otto Schmidt unter<br />
www.legios.de online verfügbar.<br />
Auf dem traditionell hohen Niveau<br />
des Erman kommentieren der<br />
Herausgeber, Prof. Dr. Harm Peter<br />
Westermann, und 42 namhafte<br />
Autoren aus Wissenschaft und<br />
Praxis das BGB und die Nebengesetze<br />
in ihrer aktuellen Fassung.<br />
Gericht kritisiert Attestflut<br />
niedergelassener Ärzte<br />
Nach Auffassung des Kammervorsitzenden<br />
Ulrich Schorn vom<br />
Sozialgericht Dortmund sind niedergelassene<br />
Ärzte zunehmend<br />
bereit, durch Atteste für ihre Patienten<br />
Einfluss auf Sozialgerichtsverfahren<br />
zu nehmen. Hierbei<br />
könnten auch Aspekte der Kundenbindung<br />
eine Rolle spielen. Die behandelnden<br />
Ärzte sollten mehr Zurückhaltung<br />
an den Tag legen und<br />
sich im Zweifel darauf beschränken,<br />
Gesundheitsstörungen und<br />
Behandlungsverläufe mitzuteilen<br />
(Az.: S 34 RJ 282/04).<br />
Notare müssen draußen bleiben<br />
Notare oder auch <strong>Anwalt</strong>snotare<br />
dürfen mit Rechtsanwälten keine<br />
Partnerschaftsgesellschaft gründen.<br />
Das hat das Oberlandesgericht<br />
Stuttgart unter Hinweis auf<br />
die enumerativ als partnerschaftsfähig<br />
aufgeführten Berufe in § 1<br />
Absatz 2 des Gesetzes über Partnerschaftsgesellschaftenklargestellt<br />
(Az.: 8 W 521/05).<br />
anwaltsreport 4 / 2006<br />
ExxonMobil-Experte: Genug Öl vorhanden!<br />
enn es stimmt, was der weltgröß-<br />
Wte Energiekonzern ExxonMobil<br />
(Marken: Esso und Mobil) in seiner<br />
Studie „Öldorado 2006“ schreibt, dann<br />
bräuchten wir uns über Ölknappheit<br />
eigentlich überhaupt keine Sorgen<br />
machen. Vor allem: Der wahnwitzige<br />
Preisanstieg scheint fundamental<br />
überhaupt nicht gerechtfertigt. Zwar<br />
stieg der weltweite Verbrauch um 1,2<br />
Prozent auf 3.838 Millionen Tonnen.<br />
Besonders erfreulich ist aber, dass laut<br />
Studie zugleich die Reserven kräftig<br />
gestiegen sind: Mit 175,4 Milliarden<br />
Tonnen liegt die Menge der sicher<br />
bestätigten Reserven um mehr als 2<br />
Milliarden Tonnen über dem Vorjahreswert,<br />
ein Zuwachs um 1,2 Prozent.<br />
Damit ist dieser Zuwachs 45 mal so<br />
groß wie der Anstieg des Verbrauchs<br />
im Jahr 2005. „Auch die Enkel unserer<br />
Enkel werden noch genug Öl haben“,<br />
zeigte sich der Exxon-Mobil-Experte<br />
Karl-Heinz Schult-Bornemann gegenüber<br />
der Frankfurter Rundschau überzeugt.<br />
Er könne die Spekulationen<br />
Stix-Hackl gegen Sprachprüfung für <strong>Anwälte</strong><br />
n den beiden vor dem EuGH anhän-<br />
Igigen Rechtssachen C-506/04 sowie<br />
C-193/05 hat die Generalanwältin<br />
Stix-Hackl am 11. Mai 2006 ihre<br />
Schlussanträge vorgelegt. Beide Verfahren<br />
befassen sich mit dem Verhältnis<br />
der Niederlassungsrichtlinie<br />
für Rechtsanwälte 98/5/EG zu einer<br />
luxemburgischen Vorschrift, nach der<br />
<strong>Anwälte</strong> aus <strong>anderen</strong> Mitgliedstaaten<br />
nur nach erfolgreicher Absolvierung<br />
einer Sprachprüfung als europäische<br />
<strong>Anwälte</strong> auftreten dürfen. Die Generalanwältin<br />
hält dies für unzulässig.<br />
darüber, dass die Ölreserven nur noch<br />
45 oder 50 Jahre reichten, nicht mehr<br />
hören.<br />
Gleichzeitig weist sie darauf hin, dass<br />
der <strong>Anwalt</strong> disziplinarrechtlich (entsprechend<br />
3.1.3. der CCBE-Berufsregeln)<br />
gehalten sein kann, ein Mandat<br />
abzulehnen, wenn seine Sprachkenntnisse<br />
nicht ausreichen. Auch die<br />
luxemburgische Bestimmung, dass die<br />
Bescheinigung über die Eintragung bei<br />
der zuständigen Stelle des Herkunftsstaates<br />
alljährlich vorzulegen ist, sei<br />
mit der Zielsetzung und den Mechanismen<br />
der Niederlassungsrichtlinie<br />
unvereinbar.<br />
Erfolgsquote beim Finanzgericht Köln bei 40 %<br />
ass der Fiskus seinen Bürgern<br />
Dimmer unverhohlener in die<br />
Taschen greift, zeigt unter anderem<br />
auch die Erfolgsstatistik des Finanzgerichts<br />
Köln. Gut 40 % der dort eingereichten<br />
Klagen führen zu einem<br />
Erfolg oder Teilerfolg und damit zu<br />
einer Steuerminderung zugunsten der<br />
Bürger und Unternehmen. Eine vergleichbare<br />
Erfolgsquote ergibt sich in<br />
etwa für die Anträge auf vorläufigen<br />
Rechtsschutz. Von den im Jahr 2005<br />
abgeschlossenen Klageverfahren wur-<br />
den, wie in den Vorjahren, nur etwa<br />
20 % durch Urteil oder Gerichtsbescheid<br />
abgeschlossen. In den übrigen<br />
Verfahren konnte das Gericht den<br />
Rechtsfrieden ohne förmliche Entscheidung<br />
herstellen. Zum Teil nahmen<br />
die Steuerpflichtigen auch ihre<br />
Klagen zurück, nachdem das Finanzamt<br />
den angefochtenen Steuerbescheid<br />
zu deren Gunsten geändert hatte. Von<br />
den Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes<br />
wurden ca. 50 % durch eine<br />
streitige Entscheidung erledigt.
DMB-Mietervereine wollen keine Prozesshansel sein<br />
ie Rechtsberater der 330 im Deut-<br />
Dschen Mieterbund (DMB) zusammengeschlossenen<br />
örtlichen Mietervereine<br />
haben im Kalenderjahr 2005<br />
rund 1,1 Millionen Rechtsberatungen<br />
durchgeführt.<br />
Jede dritte Rechtsberatung drehte<br />
sich um das Thema Betriebs- und Heizkosten.<br />
„Hier machen sich die gestiegenen<br />
Energiepreise und insbesondere<br />
auch die Auseinandersetzungen<br />
um die einseitigen Preiserhöhungen<br />
Gerling bietet Antidiskriminierungs-Rechtsschutz an<br />
ls erste am deutschen Markt führt<br />
Adie Gerling-Konzern Allgemeine<br />
Versicherungs-AG eine Antidiskriminierungs-Rechtsschutzversicherung<br />
in Anlehnung an das Gleichbehandlungs-Gesetz<br />
ein. Die Rechtsschutzversicherungs-Police<br />
der Gerling-Konzern<br />
Allgemeine ist für Unternehmen<br />
bestimmt, die sich gegen Ansprüche<br />
aus dem „Allgemeinen Gleichbehandlungs-Gesetz“<br />
(AGG) – besser bekannt<br />
unter dem bisherigen Namen „Antidiskriminierungsgesetz“<br />
– zur Wehr<br />
setzen wollen. Werner Dahnz, Leiter<br />
Rechtsschutz-Industrie bei Gerling und<br />
Entwickler der neuen Antidiskriminierungs-Police:<br />
„Nach Inkrafttreten des<br />
Gesetzes wird es auch in Deutschland<br />
verstärkt zu Inanspruchnahmen <strong>von</strong><br />
Unternehmen kommen. Erfahrungen<br />
aus dem Ausland belegen dies eindeutig.<br />
Mit unserem Antidiskriminierungs-Rechtsschutz<br />
können sich Unternehmen<br />
qualifiziert gegen derartige<br />
Ansprüche zur Wehr setzen.“ Dahnz<br />
der Gaslieferanten bemerkbar“, erklärte<br />
Dr. Franz-Georg Rips, Direktor<br />
des Deutschen Mieterbundes, bei der<br />
Vorstellung der Rechtsberatungs- und<br />
Prozessstatistik des Deutschen Mieterbundes<br />
für das Kalenderjahr 2005 auf<br />
der Bundesarbeitstagung der Mieterorganisation<br />
in Fulda. Nach den Statistiken<br />
der Mieterorganisation und<br />
der DMB Rechtsschutz-Versicherung<br />
führen etwa 97 Prozent aller Rechtsberatungen<br />
schon außergerichtlich zu<br />
teilt mit, dass die neue Police EU-weit<br />
gilt und so angelegt ist, dass bedingungsgemäß<br />
sämtliche Kosten erstattet<br />
werden, bei denen Unternehmer<br />
FAKTEN<br />
einem Ergebnis. Nur in knapp 3 Prozent<br />
der Fälle müssen letztlich Gerichte<br />
entscheiden. „DMB-Mietervereine<br />
sind keine 'Prozesshansel'.<br />
Die Rechtsberater der Mietervereine<br />
suchen und finden im Interesse der<br />
Mitglieder die außergerichtliche Lösung,<br />
unter Umständen auch den<br />
Kompromiss", erklärte der Mieterbund-Direktor.<br />
Und weiter: „Wir<br />
sind die Streitschlichter in Deutschland<br />
schlechthin.“<br />
E-Mail nicht in der Kanzlei angekommen – Mandant geht leer aus<br />
chickt ein Mandant seinem <strong>Anwalt</strong><br />
Seinen Auftrag zur Berufungseinlegung<br />
per eMail und kommt diese<br />
Nachricht beim <strong>Anwalt</strong> nicht an, kann<br />
dieser nach einer neuen Entscheidung<br />
des Oberlandesgerichts Nürnberg (Az.:<br />
5 U 456/06) den Antrag auf Wiedereinsetzung<br />
in den vorigen Stand getrost<br />
vergessen. Die Besonderheit des Falles<br />
lag darin, dass sowohl der Mandant als<br />
auch die Sekretärin der Kanzlei eine<br />
eidesstattliche Versicherung abgegeben<br />
hatten. Der Mandant bekundete darin,<br />
die eMail parallel auch an eine zweite auf<br />
ihn lautende E-Mail-Adresse verschickt<br />
zu haben. Dort sei die Nachricht auch<br />
angekommen. Die Sekretärin erklärte<br />
dagegen, dass die eMail jedenfalls nicht<br />
im Kanzleicomputer eingegangen sei.<br />
Dass eine eMail trotz richtiger Adressierung<br />
im Internet völlig verschwinde, sei<br />
zwar theoretisch denkbar, in der Realität<br />
aber wenig wahrscheinlich, meinten<br />
die Nürnberger Richter. Dann bleibe<br />
als Erklärung aber entweder nur ein<br />
Bedienungsfehler des Mandanten oder<br />
Unternehmen können sich gegen Diskriminierungsvorwürfe schützen.<br />
in der Kanzlei übrig. Da dem Gericht<br />
beide Versionen gleichermaßen möglich<br />
schienen und keine der beiden<br />
eidesstattlichen Versicherungen mehr<br />
Glaubhaftigkeit aufwiesen, lehnten die<br />
Richter den Antrag auf Wiedereinsetzung<br />
kurzerhand ab. Die Gründe für<br />
die Wiedereinsetzung müssten zwar<br />
nicht gewiss, wohl aber überwiegend<br />
wahrscheinlich sein. Hier aber sei ein<br />
möglicher Bedienungsfehler des Mandanten<br />
nicht ganz <strong>von</strong> der Hand zu<br />
weisen, mutmaßte das Gericht.<br />
im Arbeitsalltag wegen möglicher Diskriminierungen<br />
haftbar sein könnten<br />
– egal ob im außergerichtlichen oder<br />
im gerichtlichen Stadium.<br />
4 / 2006 anwaltsreport
THEMA<br />
Wenn Geschäftsmodelle<br />
wie Seifenblasen zerplatzen<br />
Ob Ärzte, Apotheker, Steuerberater oder Architekten – nahezu<br />
sämtliche Freiberufler aus den reglementierten Berufen mussten<br />
in den letzten zehn Jahren gehörig Federn lassen. Nur die Wirtschaftsprüfer<br />
können sich nach überstandener Vertrauenskrise<br />
über gute Geschäfte freuen. Und die Unternehmensberater, bei<br />
denen vor allem die Einzelberater wieder gute Geschäfte machen.<br />
Ausgerechnet die Unternehmensberater, die unter einer ungeschützten<br />
Berufsbezeichnung auf dem Markt agieren! Doch die rund<br />
68.000 Berater bundesweit haben gelernt, sich zu verkaufen –<br />
ohne staatlich festgelegtes Tarifsystem und ohne berufsrechtliche<br />
Restriktionen.<br />
Ü ber<br />
die Freien Berufe ist in letzter<br />
Zeit viel geschrieben worden.<br />
So hat die Wirtschaftswoche<br />
unter dem Titel „Der Druck im Kessel<br />
steigt stetig“ in einem Mehrteiler<br />
die niedergelassenen Ärzte, <strong>Anwälte</strong> &<br />
Co. unter die Lupe genommen. Niederschmetterndes<br />
Ergebnis, das sich<br />
so oder ähnlich in zahlreichen Publikationen<br />
wieder findet: Nachlassen<br />
des Wachstums, vermehrter Zugang<br />
<strong>von</strong> Berufsanfängern, Erosion der<br />
Preise und gestiegene Ansprüche der<br />
Mandanten.<br />
Weitgehend unbeachtet blieb dagegen<br />
eine Studie des renommierten<br />
Instituts für Betriebswirtschaft an der<br />
Universität St. Gallen. Die Professoren<br />
Christoph Lechner und Günter<br />
anwaltsreport 4 / 2006<br />
Müller-Stewens (siehe auch „Nachgefragt“<br />
Seite 9), sowie der Dipl.-Kfm.<br />
Markus Kreutzer und die Dipl.-Verw.<br />
Wiss. Nicola B. Gesing untersuchten<br />
darin die „Herausforderungen an das<br />
Geschäftsmodell der Beratungsindustrie“.<br />
Zu diesem Zweck wurde 2005<br />
eine repräsentative Umfrage bei kleinen,<br />
mittleren und großen Beratungsfirmen<br />
in Deutschland, Österreich<br />
und der Schweiz durchgeführt. Interessanterweise<br />
befanden sich darunter<br />
keine <strong>Anwalt</strong>skanzleien. Doch gerade<br />
dieser Umstand macht die Studie so<br />
interessant. Denn sie gibt dadurch<br />
einen unverfälschten Einblick in die<br />
verschiedenen Geschäftsmodelle anderer<br />
Dienstleister und ihrer Zukunftsfähigkeit.<br />
59 % der Unternehmen, die<br />
an der Studie teilgenommen haben,<br />
kommen schwerpunktmäßig aus der<br />
Managementberatung. Organisationsberatung<br />
betreiben 47 % <strong>von</strong> ihnen,<br />
IT-Beratung 42 % und Strategieberatung<br />
37 %, während aus der Personalberatung<br />
nur 11 % repräsentiert sind.<br />
Als weitere Schwerpunkte nannte ein<br />
Viertel der Berater unter anderem<br />
noch die Arbeitsgebiete Sanierungen<br />
oder auch die Logistik.<br />
Geschäftsmodelle brechen auf<br />
Für die <strong>Anwalt</strong>schaft ist es zunächst<br />
gut zu wissen, dass sich auch andere<br />
Dienstleistungsbranchen mit ähnlichen<br />
Problemen rumschlagen müssen.<br />
Denn auch die derzeit noch gut<br />
verdienenden Berater sehen sich einem<br />
immer härteren Wettbewerb ausgesetzt<br />
und befürchten ein Aufbrechen<br />
ihrer bislang noch relativ homogenen<br />
Geschäftsmodelle, ausgelöst durch nur<br />
wenig steigende Kundenbudgets und<br />
die Etablierung <strong>von</strong> Billiganbietern.<br />
Druck auf Generalisten wächst<br />
70 % der <strong>von</strong> den St. Gallener Professoren<br />
befragten Beratungsunternehmen<br />
sahen es angesichts des<br />
derart verschärften Wettbewerbs als<br />
notwendig an, „sich mit einer deutlich<br />
wahrnehmbaren Differenzierung<br />
zur Konkurrenz zu positionieren und
somit <strong>von</strong> der breiten Masse abzuheben“.<br />
Spezialisierung wird also <strong>von</strong> 70<br />
Prozent der Unternehmen als künftiger<br />
Erfolgsfaktor gesehen. Insofern<br />
befindet sich die <strong>Anwalt</strong>schaft mit<br />
dem fortschreitenden Ausbau der<br />
Fachanwaltschaften auf einem guten<br />
Weg. In der St. Gallener Studie heißt<br />
es wörtlich: „Unterschiede ergeben<br />
sich bei der Betrachtung nach Größe<br />
und der Beratungsgesellschaft. Es sind<br />
vorrangig die kleinen (mit 80 %) und<br />
mittleren (mit 60 %) Beratungsunternehmen,<br />
die sich profitable Nischen<br />
suchen, in denen sie Wissensvorsprünge<br />
aufbauen können und in dieser Entwicklung<br />
eine Chance sehen. Von den<br />
großen Beratungen sehen mehr als 58<br />
% in der Spezialisierung eine zunehmende<br />
Bedrohung“. Der Grund: Die<br />
großen Beratungsunternehmen, das<br />
sieht man hierzulande etwa auch bei<br />
den Großkanzleien, sind breit aufgestellt.<br />
Nimmt das Spezialistentum<br />
weiter zu, laufen sie Gefahr, ihre Beratungstiefe<br />
und damit ihre Glaubwürdigkeit<br />
im Markt zu verlieren.<br />
Nischen werden eng<br />
Viele <strong>Anwalt</strong>skanzleien haben mittlerweile<br />
diese Differenzierungsstrategie<br />
eingeleitet. Die Umsatzzahlen bei den<br />
Fachanwälten zeigen, dass sich dieser<br />
Weg lohnt. Mit der zunehmenden<br />
Zahl an Fachanwaltstiteln, die die Satzungsversammlung<br />
beschließt, steigen<br />
auch die Optionen zur vermehrten<br />
Differenzierung in den Kanzleien stark<br />
an. Ganz gefahrlos ist aber auch diese<br />
Strategie nicht. Die überdurchschnittliche<br />
Rentabilität geht schnell verloren,<br />
wenn sich der Markt in eine andere<br />
Richtung entwickelt. Außerdem<br />
können sich einzelne Marktsegmente<br />
als zu klein erweisen. Diese Marktenge<br />
kann es dann wiederum erforderlich<br />
machen, die Angebotspalette zu<br />
erweitern. Diese Erfahrungen mussten<br />
laut der St. Gallener Studie etwa die<br />
IT-Berater machen. 62 % <strong>von</strong> ihnen<br />
sehen die Notwendigkeit, ihr Angebot<br />
auf das Management-Know-How zu<br />
erweitern, um für ihre Kunden attraktiv<br />
zu bleiben. Und so bieten bereits<br />
40 % der IT-Berater parallel betriebswirtschaftliche<br />
Dienste an.<br />
Klienten werden professioneller<br />
Eindeutig fiel auch die Beurteilung<br />
der befragten Unternehmen hinsichtlich<br />
der Einschätzung unter ihren<br />
Kunden aus. Viele <strong>von</strong> ihnen stehen<br />
selbst unter enormem Veränderungsdruck<br />
und setzen daher ihre Berater<br />
überlegter ein. Außerdem haben sie<br />
durch die zurückliegenden Erfahrungen<br />
gelernt, wie Berater ticken<br />
und können so eher einschätzen, was<br />
sie erwarten können. Diese klareren<br />
Projektvorstellungen führen natürlich<br />
dazu, dass die Anforderungen an die<br />
Effizienz der Beratung immer weiter<br />
steigen.<br />
Allianzen, Branding<br />
und Qualitätssicherung<br />
Zugenommen hat zudem die Bedeutung<br />
strategischer Allianzen. Etwa<br />
43% der befragten Dienstleister befindet<br />
sich bereits in Allianzen oder plant<br />
dies in absehbarer Zeit – vor allem auf<br />
Seiten der kleinen und mittleren Berater.<br />
Um der jeweiligen Dienstleistung<br />
ein individuelles Gesicht zu geben,<br />
wird die Markenbildung <strong>von</strong> 2/3 der<br />
befragten Unternehmen als Erfolgsfaktor<br />
angesehen. Etwa genauso<br />
viele Unternehmen halten in diesem<br />
Zusammenhang auch die Sicherstellung<br />
einheitlicher Qualitätsstandards<br />
für unerlässlich, um Vertrauenskrisen<br />
zu vermeiden. Die Zertifizierung wird<br />
dabei allerdings mehrheitlich abgelehnt.<br />
Beratungsleistungen im Wandel<br />
Auch bei den Dienstleistungsprodukten<br />
zeichnen sich signifikante Verschiebungen<br />
ab. Während Berater früher<br />
in erster Linie als reine Kopfarbeiter<br />
ausschließlich Konzepte erstellten,<br />
erwarten die Kunden heute auch deren<br />
Umsetzung. Entsprechend wird erwartet,<br />
dass sich das Honorar am Projekterfolg<br />
ausrichtet. Das führt zwangsläufig<br />
auch zu Fragen geeigneter Mess- und<br />
Abrechnungsverfahren – ein stets aktuelles<br />
Thema. Dabei zeigt sich immer<br />
deutlicher, dass es einen erheblichen<br />
Unterschied macht, ob man „nur“ die<br />
Kundenzufriedenheit misst, die man<br />
letztlich durch geschickte Fragetechnik<br />
beeinflussen kann, oder ob man die<br />
Wirksamkeit des Beratungseinsatzes<br />
unter die Lupe nimmt. Gerade hier<br />
dürften <strong>Anwälte</strong> gegenüber ihren Mandanten<br />
leicht in Erklärungsnot geraten,<br />
wenn ein Prozess verloren wurde oder<br />
eine Verhandlung schlechter verlaufen<br />
ist als vom Mandanten ursprünglich<br />
erwartet.<br />
Akquisition größte Schwachstelle<br />
Die überwiegende Mehrheit der befragten<br />
Consultants sieht im Übrigen<br />
in der Akquise neuer Klienten ihre<br />
größte Schwachstelle. Der Grund:<br />
THEMA<br />
Lukrative Mandanten sind sich ihrer<br />
Attraktivität bewusst und zeigen sich<br />
entsprechend wählerisch. Keineswegs<br />
passé sind dabei persönliche Kontakte.<br />
Dazu heißt es in der Studie: „Vielmehr<br />
bestätigen 73 %, dass persönliche<br />
Netzwerke nach wie vor einen starken<br />
Einfluss auf die Akquisition <strong>von</strong> Aufträgen<br />
haben. Trotz des Versuchs der<br />
Versachlichung spielen persönliche<br />
Kontakte eine entscheidende Rolle: ja<br />
sie sind sogar meist in der Lage, den<br />
Einfluss kompetitiver Präsentationen<br />
bei der letztendlichen Entscheidung<br />
auszuhebeln“. Probleme bei der<br />
Akquisition neuer Mandate haben<br />
auch die <strong>Anwälte</strong>. Woran das unter<br />
anderem liegt, erläutert Prof. Müller-<br />
Stewens: „Man sieht sich historisch<br />
immer noch in einem Verkäufermarkt:<br />
Der Kunde kommt zu mir, wenn er<br />
mich braucht. Und nicht umgekehrt.<br />
Das erkennt man z.B. daran, dass es<br />
in vielen Kanzleien kein klar umrissenes<br />
Angebot an den Kunden gibt.<br />
Es werden lediglich Rechtsgebiete<br />
vage genannt. Gerne gibt man sich<br />
den Anschein des Allrounders, der<br />
in einer großen Vielzahl <strong>von</strong> Fällen<br />
bestens zum Einsatz kommen kann.<br />
Es fehlt die Strategie, die an die Stelle<br />
eines opportunistischen Geschäftsmodells<br />
treten sollte.“<br />
Einzelberater wachsen<br />
Angesichts all dieser Schwierigkeiten<br />
im Beratergeschäft verblüfft<br />
der antizyklische Aufwärtstrend bei<br />
den Unternehmensberatern schon.<br />
<strong>Was</strong> im <strong>Anwalt</strong>smarkt derzeit nahezu<br />
undenkbar scheint, ist bei ihnen<br />
Realität: Überraschend ist hier vor<br />
allem, dass die höchsten Preissteigerungen<br />
mit fünf Prozent die Einzelberater<br />
und die Beratungsfirmen mit<br />
bis zu einer Million Euro Umsatz<br />
erzielen konnten. Auch die größeren<br />
Marktteilnehmer mit mehr als<br />
fünf Millionen Euro Umsatz weisen<br />
ein Plus <strong>von</strong> 4,3 Prozent auf. Bei den<br />
Beratungsgesellschaften mit einem<br />
Umsatz zwischen einer und fünf Millionen<br />
Umsatz blieb die Honorarhöhe<br />
konstant. Unterschiede in der<br />
Honorarentwicklung gibt es allerdings<br />
innerhalb der einzelnen Beratungssegmente.<br />
Während die Strategieberater<br />
ihre Preisvorstellungen meist<br />
durchsetzen, stehen die Honorare in<br />
Teilen der IT-Beratung unter Druck.<br />
BDU-Präsident Rémi Redley: „Hochwertige<br />
Beratungsleistungen mit individuellen<br />
und komplexen Lösungen<br />
stehen bei den Klienten so gut wie<br />
nie zur Diskussion.“ Hingegen seien<br />
4 / 2006 anwaltsreport
THEMA<br />
Wie den Acker neu bestellen? Berater suchen nach integrierten Lösungen.<br />
zurückliegend IT-Beratungshonorare<br />
bei überwiegend standardisierten<br />
und einfacheren Softwareimplementierungen<br />
oder -programmierungen<br />
eher gesunken.<br />
Erfolgsprämien unbeliebt<br />
Als Bemessungsgrundlage für ein<br />
Tageshonorar <strong>von</strong> durchschnittlich<br />
1.400 Euro ergab die Befragung eine<br />
Bandbreite zwischen acht und zwölf<br />
Stunden. Im Schnitt umfasst das<br />
Tagewerk 8,7 Stunden. 90 Prozent der<br />
Consultingfirmen rechnen die Hotelübernachtungen<br />
und rund 85 Prozent<br />
die Fahrtkosten je nach Aufwand als<br />
Nebenkosten ab. Beim größten Teil<br />
der Befragten (über 90 Prozent) sind<br />
Verpflegung, Porto oder Druckkosten<br />
im Honorar enthalten. Ein Trend zu<br />
Erfolgsprämien, wie immer wieder zu<br />
lesen war, erbrachte die BDU-Studie<br />
dagegen nicht. Die erfolgsabhängige<br />
Projektvergütung besaß augenscheinlich<br />
2005 in den Vertragsvereinbarungen<br />
keinen hohen Stellenwert. In<br />
den Beratungsgesellschaften mit einem<br />
Umsatz zwischen einer und fünf Millionen<br />
Euro wurden 63 Prozent der<br />
Umsätze als Zeithonorar nach Aufwand<br />
abgerechnet und 33 Prozent als<br />
reines Festhonorar. Die restlichen vier<br />
Prozent entfielen auf die Abrechnungsmodalitäten<br />
„Festpreis mit variablem<br />
anwaltsreport 4 / 2006<br />
Bonus“ und „reines Erfolgshonorar“.<br />
Bei den kleineren Marktteilnehmern<br />
kommt die Honoraruntersuchung auf<br />
vergleichbare Werte. Über alle Größenordnungen<br />
der Beratungsfirmen<br />
hinweg ist weiterhin interessant, dass<br />
knapp 40 Prozent angeben, noch nie<br />
auf das Thema Erfolgshonorierung<br />
seitens der Klienten angesprochen<br />
worden zu sein. Das wiederum könnte<br />
auch für die <strong>Anwalt</strong>schaft ein Fingerzeig<br />
sein, sich <strong>von</strong> der derzeitigen<br />
Diskussion um die teilweise Freigabe<br />
der Erfolgshonoare nicht allzu viel<br />
zu erwarten. Zwar spricht sich auch<br />
der BDU nicht grundsätzlich gegen<br />
erfolgsabhängige Vergütungsvereinbarungen<br />
in der Unternehmensberatung<br />
aus. Allerdings gelte es, so Redley, vor<br />
Abschluss solcher Beratungsprojekte<br />
eine Reihe <strong>von</strong> Faktoren zu berücksichtigen.<br />
Dazu gehöre beispielsweise,<br />
Messmethoden, Beurteilungskriterien,<br />
Erfolgsbeitrag, Messgrößen und Messzeitpunkte<br />
oder mögliche Zielkonflikte<br />
klar zu definieren.<br />
Fazit<br />
Ähnlich wie die bisherigen Geschäftsmodelle<br />
anderer Berater wird sich auch<br />
die anwaltliche Dienstleistung immer<br />
mehr zersplittern. Nur der gnadenlose<br />
Blick auf die wahren Bedürfnisse der<br />
Mandanten und das schnelle Umsetzen<br />
der daraus gewonnenen Erkenntnisse<br />
in klar strukturierte Dienstleistungsprodukte<br />
bei entsprechender persönlicher<br />
Spezialisierung wird die Zukunftsfähigkeit<br />
der <strong>Anwalt</strong>schaft garantieren.<br />
Durch kluge Allianzen und Netzwerke<br />
mit <strong>anderen</strong> <strong>Anwälte</strong>n und weiteren<br />
Berufsgruppen kann es gelingen, in den<br />
Augen der Mandanten an Attraktivität<br />
zu gewinnen. Ein Expertenverbund hat<br />
zudem den Vorteil, sämtliche Kosten<br />
einschließlich derjenigen für die Markenbildung<br />
unter den Mitgliedern<br />
teilen zu können. Hilfestellungen <strong>von</strong><br />
außen kann die <strong>Anwalt</strong>schaft dabei<br />
nicht erwarten. Der Grund: Makroökonomisch<br />
betrachtet ist Deutschland<br />
das Land der zwei Geschwindigkeiten.<br />
Im Inland stagniert die Industrie. Die<br />
Nachfrage nach Produkten und Dienstleistungen<br />
will nicht anspringen, weil<br />
der Wohlfahrtsstaat immer mehr an<br />
der Steuerschraube dreht und angesichts<br />
der Tatsache, dass 41 Prozent der<br />
Wähler auf irgendeine Art und Weise<br />
soziale Transfergelder vom Staat empfängt,<br />
notwendige Radikalreformen<br />
scheut. Auf internationaler Bühne ist<br />
Deutschland dagegen Export-Weltmeister.<br />
Die positiven Zahlen werden allerdings<br />
in erster Linie durch Produkte<br />
aus dem Automobil- und Maschinenbausektor<br />
getrieben. Beim Export <strong>von</strong><br />
Dienstleistungen hinkt Deutschland<br />
dem Rest der Welt weit hinterher. Bei<br />
Mandanten, die nicht in akuter Not<br />
stecken, bedarf es also extrem guter<br />
Argumente, um sie vom Gang zum<br />
<strong>Anwalt</strong> zu überzeugen. Da<strong>von</strong> ist auch<br />
Prof. Müller-Stewens überzeugt: „Die<br />
Wirtschaft wird sich weiter <strong>von</strong> einer<br />
Industrie- in eine Dienstleistungsgesellschaft<br />
ändern, wo<strong>von</strong> auch die<br />
Berater als Ganzes profitieren werden.<br />
Doch das, was aus Kundensicht eine<br />
hochwertige Dienstleistung ist, wird<br />
sich massiv ändern. Der Kunde wird<br />
in seinem Beratungsbedürfnis deutlich<br />
besser verstanden werden wollen.<br />
Statt einer „Produktanlieferung" wird<br />
eine voll integrierte Dienstleistung<br />
erwartet“.<br />
Linkhinweis:<br />
Institut für Betriebswirtschaft an der<br />
Universität St. Gallen<br />
http://www.ifb.unisg.ch/org/ifb/ifbweb.<br />
nsf/wwwPubhomepage/webhomepageg<br />
er?opendocument
In Deutschland klagt ein hoher Prozentsatz<br />
der <strong>Anwälte</strong> über sinkende<br />
Umsätze. <strong>Was</strong> raten Sie ihnen aus<br />
betriebswirtschaftlicher Sicht?<br />
Müller-Stewens: Sie sollten zunächst<br />
einmal bestehende Potenziale<br />
besser penetrieren, d.h. zum Beispiel<br />
die Verrechtlichung des Alltags<br />
besser nutzen. Außerdem sollten sie<br />
eine Nische aufsuchen, in der man<br />
etwas anders oder besser macht als<br />
die großen Wettbewerber. Des weiteren<br />
sollten sich <strong>Anwälte</strong> mit <strong>anderen</strong><br />
Beratungsdienstleistern zusammentun.<br />
Schließlich ist es auch<br />
hilfreich, bei sich selbst eine zusätzliche<br />
Expertise auszubauen – etwa<br />
als professionelles Beirats- bzw. Aufsichtsratsmitglied.<br />
Hat der Beruf des Einzelanwalts denn<br />
überhaupt eine Zukunft?<br />
Müller-Stewens: Er wird es schwieriger<br />
haben, auch wenn er weiterhin<br />
der Normalfall sein wird. Aber größere<br />
Sozietäten werden nach und<br />
nach mehr Größenvorteile ausspielen.<br />
Auf europäischer Ebene soll der<br />
Rechtsberatermarkt über kurz oder<br />
lang weitestgehend liberalisiert werden.<br />
Reicht der Markt dann für die<br />
Vielzahl der Rechtsberater noch aus<br />
oder müssen sich <strong>Anwälte</strong> überlegen,<br />
zu diversifizieren?<br />
Müller-Stewens: Die Liberalisierung<br />
wird die oben genannten Trends nur<br />
noch verschärfen. Die Reaktionen<br />
darauf müssen die Gleichen sein wie<br />
oben erwähnt. Es wird aber sicher<br />
THEMA<br />
„Viele <strong>Anwälte</strong> sind <strong>von</strong> der inneren Haltung<br />
eines wirklichen Dienstleisters noch meilenweit<br />
weg!“<br />
Nachgefragt bei Dr. Günter Müller-Stewens, Professor am Institut<br />
für Betriebswirtschaft der Uni St. Gallen und Co-Autor der Studie<br />
„Herausforderungen an das Geschäftsmodell der Beratungsindustrie“<br />
einige Zeit dauern, bis die Liberalisierung<br />
spürbar sein wird. Es ist aber<br />
sinnvoll, sich bereits jetzt bzgl. der<br />
möglichen Reaktionsoptionen darauf<br />
vorzubereiten.<br />
In welche fremden Beratermärkte<br />
könnten <strong>Anwälte</strong> denn ausweichen?<br />
Müller-Stewens: <strong>Anwälte</strong> könnten<br />
mit in Unternehmensberatungen<br />
einsteigen, in denen auch Juristen<br />
mit Spezialkenntnissen gesucht werden.<br />
Wenn die Kanzleien grenznahe<br />
Standorte haben, können sie zudem<br />
grenzüberschreitend kooperieren.<br />
Von welchen Branchen/Dienstleistern<br />
könnten <strong>Anwälte</strong> lernen und<br />
Innovationen übernehmen?<br />
Müller-Stewens: Von den weniger<br />
geschützten Beratungsdienstleistern<br />
wie den Unternehmensberatungen.<br />
Dort gibt es viel mehr Spielarten der<br />
Spezialisierung und strategischen<br />
Positionierung.<br />
<strong>Anwälte</strong> gelten bei den Mandanten<br />
als zu teuer. Wie lässt sich diese Vorstellung<br />
rückgängig machen bzw.<br />
relativieren?<br />
Müller-Stewens: Da anwaltliche<br />
Grunddienstleistungen (speziell in<br />
arbeitsteiligen Strukturen) deutlich<br />
standardisierbarer sind als es die meisten<br />
<strong>Anwälte</strong> glauben, wird ein zunehmender<br />
Preisdruck auf Dauer unausweichlich<br />
sein. Dies ist auch gesund<br />
für die Branche (wie für jede andere<br />
Branche), da es deutlicher den Spreu<br />
vom Weizen trennt. Der Einzelanwalt<br />
muss sich noch deutlicher fragen,<br />
worin sein Mehrwert liegt, das<br />
ein Premium beim Kunden rechtfertigen<br />
soll.<br />
Wie lässt sich die Bereitschaft in der<br />
Bevölkerung steigern, einen <strong>Anwalt</strong><br />
prophylaktisch zu beauftragen?<br />
Müller-Stewens: Das lässt sich über<br />
eine bessere Standardisierung und<br />
Modularisierung des Angebots erreichen.<br />
Wie das geht, machen zum<br />
Beispiel Versicherungen oder auch<br />
Banken vor. Hier geht es doch vor<br />
allem darum, mit Standarddienstleistungen<br />
(z.B. einer Reiseversicherung)<br />
professionell Standardbedürfnisse<br />
zu günstigen Preisen<br />
abzudecken.<br />
Viele Kanzleien führen regelmäßige<br />
Mandantenzufriedenheitstests durch.<br />
Müssten Sie nicht viel stärker die hoffentlich<br />
messbaren Ergebnisse ihrer<br />
Beratungsleistungen abfragen?<br />
Müller-Stewens: Hier gilt das Gleiche<br />
wie für alle Dienstleister: Wer<br />
die Bedürfnisse seiner Kunden besser<br />
kennt und die richtigen Schlüsse<br />
daraus zieht, hat die Nase vorne.<br />
Doch viele <strong>Anwälte</strong> sind <strong>von</strong> der inneren<br />
Haltung und vom Organisationsgrad<br />
eines wirklichen Dienstleisters<br />
noch meilenweit entfernt,<br />
d.h. für zunehmenden Wettbewerb<br />
schlecht gerüstet. Es geht hier generell<br />
um eine professionelle Ausgestaltung<br />
der Kundenbeziehung.<br />
4 / 2006 anwaltsreport
10 anwaltsreport 4 / 2006<br />
REcHTSScHuTzVERSIcHERER<br />
Verhaltener Optimismus<br />
bei den Rechtsschutzversicherern<br />
D ie<br />
alljährliche Berichtssaison der<br />
führenden deutschen Rechtsschutzversicherer<br />
ist traditionell<br />
auf das 2. Quartal eines jeden Jahres<br />
terminiert. So haben gerade die D.A.S.,<br />
München, und die ARAG, Düsseldorf,<br />
ihre Geschäftszahlen für das abgelaufene<br />
Jahr veröffentlicht und auch schon<br />
einen Ausblick auf dieses Jahr gewagt.<br />
Zusammenfassend lässt sich feststellen,<br />
dass die Rechtsschutzversicherer<br />
langsam wieder Tritt fassen. Denn zum<br />
einen laufen die Anlagegeschäfte an<br />
den Kapitalmärkten wieder prächtig.<br />
Zudem wächst das Auslandsgeschäft<br />
der Assekuranzen weiter. Aber auch<br />
die Rückstellungen für die höheren<br />
<strong>Anwalt</strong>svergütungen seit 2004 sind mittlerweile<br />
verdaut. Und das Neugeschäft<br />
2006 scheint zu brummen: Zumindest<br />
die D.A.S. meldet 30 Prozent Zuwachs<br />
gegenüber dem Vorjahr. Das freut natürlich<br />
auch die <strong>Anwälte</strong>!<br />
D.A.S. erneut mit hohem Gewinn<br />
Die D.A.S. Allgemeine Rechtsschutz<br />
Versicherungs-AG, die zur ERGO Versicherungsgruppe<br />
gehört und Europas<br />
Nr. 1 im Rechtsschutz ist, blickt auf<br />
ein erfolgreiches Geschäftsjahr 2005<br />
zurück, in dem die Gewinne kräftig<br />
gesteigert werden konnten. Die gebuchten<br />
Beiträge beliefen sich, inklusive der<br />
mehrheitlich zur Gruppe gehörenden<br />
Hamburg-Mannheimer Rechtsschutzversicherungs-AG,<br />
auf 1.162 (1.156)<br />
Mio. €. Darin sind die Auslandsgesellschaften,<br />
in denen nur Rechtsschutz-<br />
geschäft betrieben wird, mit 465 (455)<br />
Mio. € enthalten. Im Herbst dieses Jahres<br />
wird die D.A.S. Rechtsschutz zudem<br />
eine Produktoffensive starten. Dadurch<br />
soll das starke Neugeschäft im Inland<br />
weitere positive Impulse erhalten. Die<br />
D.A.S. Rechtsschutz konnte im Jahr<br />
2005 ihre Brutto-Beitragseinnahmen<br />
im selbst abgeschlossenen Geschäft um<br />
0,3 % auf 384,1 (383,0) Mio. € steigern.<br />
Wegen der hohen Schadensbelastung<br />
lag die Combined Ratio allerdings<br />
brutto bei 103,3 (97,1) %. Das Kapitalanlageergebnis<br />
lag bei 59,6 (59,7) Mio.<br />
€. Insgesamt konnte damit der hohe<br />
Gewinn vom Vorjahr um fast 11 % auf<br />
43,6 (39,3) Mio. € gesteigert werden.<br />
Telefonrat als Solo-Produkt<br />
Die telefonische Rechtsberatung wird<br />
ab Herbst als neues Einzelprodukt<br />
auf den Markt gebracht. Die D.A.S.<br />
Rechtsauskunft umfasst telefonische<br />
Erstberatung in allen Angelegenheiten<br />
im privaten und nichtselbstständigen<br />
beruflichen Bereich – ohne Einschränkung<br />
auf bestimmte Rechtsgebiete.<br />
„<strong>Was</strong> dieses Produkt so interessant<br />
macht, ist seine Einfachheit“, betont<br />
Rainer Tögel, Rechtsschutzvorstand<br />
der D.A.S. „Keine Beschränkung,<br />
keine Ausschlüsse, nur eines ist Voraussetzung:<br />
Es muss sich um deutsches<br />
Recht handeln." Der Solo-Rechtsschutz<br />
soll bereits für 5 Euro pro Monat zu<br />
haben sein. Daneben plant die D.A.S.<br />
neue Rechtsschutz-Bausteine für die<br />
verschiedensten Bevölkerungsgruppen<br />
– so zum Beispiel eine spezielle Rechtsschutzversicherung<br />
für Studenten und<br />
ein Spezialprodukt für Senioren.<br />
ARAG-Konzern verdoppelt<br />
Ergebnis vor Steuern<br />
Auch der Düsseldorfer ARAG-Konzern<br />
blickt auf ein sehr erfolgreich und dynamisch<br />
verlaufenes Geschäftsjahr 2005<br />
zurück. Der positive Ergebnistrend<br />
des Vorjahres konnte deutlich ausgebaut<br />
werden. Das Ergebnis vor Steuern<br />
wurde mehr als verdoppelt und stieg<br />
deutlich <strong>von</strong> 27,9 Millionen € auf 61,2<br />
Millionen €. Die Prämieneinnahmen<br />
der Versicherungsgesellschaften legten<br />
um 1,4 Prozent <strong>von</strong> 1,29 Milliarden €<br />
auf 1,30 Milliarden € zu. Fast die Hälfte<br />
der Prämieneinnahmen entstammten<br />
dem Rechtsschutzgeschäft. Dieses Segment<br />
wuchs deutlicher als im Vorjahr<br />
und buchte ein Prämienplus <strong>von</strong> 3,9<br />
Prozent auf 641,6 Millionen € (Vorjahr<br />
617,5 Millionen). Außerhalb Deutschlands<br />
erzielte die ARAG das stärkste<br />
Wachstum seit vier Jahren. Die Einnahmen<br />
des internationalen Rechtsschutzgeschäftes<br />
legten um 9,5 Prozent <strong>von</strong><br />
278,9 Millionen € auf 305,2 Millionen<br />
€ zu. Die ARAG wird im Inland im<br />
Unterschied zur D.A.S. kein gesondertes<br />
Solo-Produkt für die außergerichtliche<br />
telefonische Beratung auflegen. Der<br />
Rechtsschutzversicherer hat allerdings<br />
bereits seit einem Jahr einen so genannten<br />
Rechts-Navigator als Zusatzservice<br />
bei Neuverträgen eingeführt. Versicherte<br />
Kunden erhalten damit kostenfreien<br />
Rechtsrat über eine externe Hotline und<br />
können sich zusätzlich via Internet über<br />
rechtliche Fragestellungen informieren.<br />
Forcieren will die ARAG vor allem ihr<br />
nationales Vertriebsnetz. Zudem wird<br />
sie sich erstmals in England im Rechtsschutzgeschäft<br />
engagieren.<br />
Fazit<br />
Dank des guten Auslandsgeschäfts und<br />
satter Gewinne bei den Kapitalanlagen<br />
konnten die Rechtsschutzversicherer<br />
ihre Ertragskraft erheblich steigern.<br />
Unverkennbar ist aber auch, dass das<br />
Inlandsgeschäft 2005 eher stotterte.<br />
Geschuldet ist dies sowohl einem weitgehend<br />
gesättigten Markt wie aber auch<br />
sehr hohen Schadensquoten. Ob neue<br />
Produkte und Services in 2006 daran<br />
etwas im positiven Sinn ändern werden,<br />
bleibt abzuwarten. Denn mit einer<br />
Solo-Rechtsschutzpolice <strong>von</strong> 5 Euro pro<br />
Monat, die ausschließlich den außergerichtlichen<br />
Bereich abdeckt, kommen<br />
die Mandanten nicht allzu weit. Und<br />
dass die so geköderten Kunden später<br />
auf eine Vollrechtsschutzpolice wechseln,<br />
ist angesichts der nach wie vor<br />
labilen wirtschaftlichen Gesamtlage eher<br />
unwahrscheinlich. Klar ist aber auch:<br />
eine derart enge Kalkulation wirkt sich<br />
zwangsläufig negativ auf die Bilanzen<br />
aus. Die Geschäftsstrategien der Rechtsschutzversicherer<br />
sind insoweit schwer<br />
zu durchschauen.
Wenn Finanzbeamte das Fahrtenbuch<br />
auseinander nehmen<br />
Z ahlreiche<br />
Urteile und Verwaltungsanweisungen<br />
der Finanzbehörden<br />
aus der letzten Zeit legen<br />
Zeugnis da<strong>von</strong> ab, dass die lieben<br />
Finanzbeamten vermehrt in den Fahrtenbüchern<br />
der Steuerpflichtigen herumschnüffeln.<br />
Da<strong>von</strong> betroffen sind<br />
vor allem auch Freiberufler, die zwecks<br />
Steuerersparnis und Vermeidung der<br />
1-Prozent-Regelung den beruflichen<br />
und privaten Anteil ihrer Fahrten fein<br />
säuberlich aufschreiben. Das kann<br />
sich angesichts der inflationären Verteuerung<br />
<strong>von</strong> Neufahrzeugen durchaus<br />
lohnen.<br />
Manipulationsfreie und zeitnahe<br />
Einträge erwünscht<br />
Doch offenbar sind sie dabei in den<br />
Augen des Fiskus – und leider auch<br />
der Finanzgerichte – oft nicht penibel<br />
genug. Nach Meinung des Bundesfinanzhofs<br />
muss das Fahrtenbuch<br />
zeitnah geführt werden. Außerdem<br />
darf es zu einem späteren Zeitpunkt<br />
nicht mehr abänderbar sein. Aus diesem<br />
Grunde hat der BFH im Streitfall<br />
einem Fahrtenbuch die steuerliche<br />
Anerkennung versagt, das erst im<br />
Nachhinein anhand <strong>von</strong> losen Notizzetteln<br />
erstellt worden war (Az.: VI R<br />
27/05).<br />
In einem weiteren Verfahren war<br />
streitig, ob der Ausdruck einer mit<br />
Hilfe eines Tabellenkalkulationsprogramms<br />
(im Streitfall: MS Excel) erzeugten<br />
Computerdatei den Anforderungen<br />
an ein ordnungsgemäßes<br />
Fahrtenbuch genügen kann. Der BFH<br />
hat diese Frage (Az.: VI R 64/04) für<br />
den Fall verneint, dass an dem bereits<br />
eingegebenen Datenbestand auf<br />
Grund der Funktionsweise der Software<br />
nachträgliche Veränderungen<br />
vorgenommen werden können, ohne<br />
dass deren Reichweite in der Datei<br />
selbst dokumentiert und offen gelegt<br />
wird.<br />
Nach dieser Rechtsprechung muss<br />
ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch<br />
zu den beruflichen Reisen Angaben<br />
zum Datum, zum Reiseziel, zum aufgesuchten<br />
Kunden oder Geschäftspartner<br />
und zu dem bei Abschluss<br />
der Fahrt erreichten Gesamtkilometer-<br />
Das Führen eines Fahrtenbuch ist alles andere als super!<br />
stand des Fahrzeugs enthalten. Diese<br />
Angaben müssen sich grundsätzlich<br />
aus dem Fahrtenbuch selbst ergeben.<br />
Kleine Mängel schadlos<br />
Dass die Finanzbeamten andererseits<br />
aber bei der Begutachtung der Fahrtenbücher<br />
auch die Kirche im Dorf lassen<br />
sollten, hat jüngst das Finanzgericht<br />
Köln angemahnt (Az.: 10 K 4600/04).<br />
Der Fall zeigt aber auch exemplarisch,<br />
wie rabiat und fanatisch die Finanzbeamten<br />
auf der Suche nach Steuergeldern<br />
zu Felde ziehen. Das Finanzamt<br />
hatte bei der Überprüfung des corpus<br />
delictis festgestellt, dass in einem Jahr<br />
lediglich eine Fahrt nicht aufgezeichnet<br />
worden war. In einem <strong>anderen</strong><br />
Jahr stimmten die Kilometerangaben<br />
im Fahrtenbuch mit den Angaben in<br />
den Werkstattrechnungen nicht überein.<br />
Statt die Sache wegen Geringfügigkeit<br />
getrost zu vergessen, erkannte<br />
das Finanzamt die Fahrtenbücher<br />
jeweils nicht an und nahm in den<br />
Streitjahren eine Besteuerung nach<br />
der sog. 1%-Regelung vor. Zum Glück<br />
lasen die Finanzrichter aus der Domstadt<br />
den Finanzbeamten die Leviten.<br />
Ein Fahrtenbuch sei erst dann nicht<br />
anzuerkennen, wenn es mehrere ins<br />
Gewicht fallende Mängel aufweist.<br />
1%-Regel gilt für das<br />
gesamte Jahr<br />
STEuERn<br />
Darüber hinaus enthält das Urteil<br />
weitere Aussagen zur Dienstwagenbesteuerung.<br />
Danach kann auch eine<br />
ausschließlich berufliche Nutzung<br />
regelmäßig nur durch ein ordnungsgemäßes<br />
Fahrtenbuch nachgewiesen<br />
werden. Ist ein Fahrtenbuch nicht<br />
ordnungsgemäß geführt, so kommt<br />
die 1%-Regelung für das gesamte<br />
Jahr zur Anwendung. Die <strong>von</strong> dem<br />
Steuerpflichtigen in dem Kölner Verfahren<br />
begehrte Einschränkung auf<br />
die Monate, in denen das Fahrtenbuch<br />
fehlerhaft war, lehnte der Senat<br />
ab. Er hat allerdings gegen das Urteil<br />
wegen grundsätzlicher Bedeutung die<br />
Revision beim Bundesfinanzhof in<br />
München zugelassen.<br />
Aktenzeichen:<br />
Urteile des Bundesfinanzhofs<br />
– vom 9.11.2005 VI R 27/05,<br />
– vom 16.11.2005 VI R 64/04 und<br />
– vom 16.3.2006 VI R 87/04<br />
Urteil des Finanzgerichts Köln<br />
– vom 27.4.2006, 10 K 4600/04<br />
4 / 2006 anwaltsreport<br />
11
ASS INTERN<br />
Mediationslehrgänge im Herbst:<br />
Sonderkonditionen für ASS-Teilnehmer<br />
Die gütliche Einigung mit Hilfe der<br />
Mediation gewinnt in vielen Rechtsgebieten<br />
immer mehr an Bedeutung.<br />
Deshalb stellt diese Art der Konfliktlösung<br />
auch für die <strong>Anwalt</strong>schaft ein<br />
interessantes Tätigkeitsfeld dar. Im<br />
September und Oktober bietet die<br />
Centrale für Mediation zwei zertifizierte<br />
Lehrgänge in den Bereichen<br />
Mediation und Wirtschaftsmediation<br />
an. ASS-Mitglieder profitieren <strong>von</strong><br />
ermäßigten Teilnahmegebühren.<br />
Intensiv-Ausbildung zum/zur<br />
Meditor/in CfM<br />
Die zertifizierte praxisorientierte<br />
Intensiv-Ausbildung zum/zur Mediator/in<br />
CfM startet am 21. September<br />
in Potsdam. Sie richtet sich an<br />
Rechtsanwälte/innen ohne Mediationsausbildung<br />
und vermittelt ihnen<br />
grundlegende Kompetenzen in den<br />
Bereichen Verhandlung und Vermittlung.<br />
Nach Abschluss der 90 Zeitstunden<br />
umfassenden Intensivausbildung<br />
sowie der Vorlage einer schriftlichen<br />
Rechtsanwälte haben künftig mehr<br />
Möglichkeiten, im Internet <strong>von</strong> Rechtsuchenden<br />
gefunden zu werden. Zwei<br />
erfolgreiche und bei den am häufigsten<br />
genutzten Internet-Suchmaschinen<br />
sehr gut gelistete Suchdienste, der<br />
<strong>Anwalt</strong>-<strong>Suchservice</strong> und anwalt24.de,<br />
bieten ihre Dienstleistungen ab September<br />
auch im Rahmen eines Kombiproduktes<br />
an. Teilnehmer profitieren<br />
bei der Inanspruchnahme beider<br />
Dienste <strong>von</strong> interessanten Preisvorteilen.<br />
Das Angebot umfasst den Eintrag<br />
in die Internet-Datenbank des <strong>Anwalt</strong>-<strong>Suchservice</strong><br />
und den Premium-<br />
Eintrag bei anwalt24.de. Bei diesem<br />
handelt es sich um das <strong>Anwalt</strong>24-<br />
Produkt mit dem stärksten Vermarktungseffekt:<br />
Der Eintrag steht in der<br />
Liste der Suchergebnisse vor allen <strong>anderen</strong><br />
Eintragsarten. Er wird farblich<br />
hervorgehoben und auf Wunsch mit<br />
dem Kanzleischriftzug oder einem<br />
12 anwaltsreport 4 / 2006<br />
Dokumentation <strong>von</strong> zwei Praxisfällen<br />
erhalten die Teilnehmer das Zertifikat<br />
„Mediator/in CfM“.<br />
Seminartermine und -dauer:<br />
Block A: 21. - 23.09.2006,<br />
Block B: 19. - 21.10.2006,<br />
Block C: 23. - 25.11.2006,<br />
Block D: 19. - 21.01.2007<br />
Teilnahmegebühr:<br />
Regulär: 3.890,– € zzgl. MwSt.; für<br />
ASS-Mitglieder und CfM-Mitglieder:<br />
3.490,– € zzgl. MwSt.<br />
Spezialisierung<br />
„Wirtschaftsmediator/in CfM“<br />
Am 12. Oktober beginnt in Köln die<br />
Fortbildung „Wirtschaftsmediator/in<br />
CfM“. Das Aufbaumodul richtet sich<br />
an Personen, die bereits über einschlägige<br />
Vorkenntnisse verfügen, und<br />
setzt den Nachweis einer mindestens<br />
90-stündigen Mediationsausbildung<br />
voraus.<br />
Das Wirtschaftsmodul besteht aus<br />
zwei Ausbildungsblöcken: Block A<br />
Günstiges Kombiangebot:<br />
Teilnahme bei <strong>Anwalt</strong>-<strong>Suchservice</strong> und anwalt24.de<br />
Logo ergänzt. Außerdem bietet der<br />
Premium-Eintrag die Möglichkeit,<br />
das eigene Kanzleiprofil selbst zu bearbeiten<br />
und ihm durch die Hinterlegung<br />
<strong>von</strong> Fotos oder eigenen Fachartikeln<br />
Kontur zu geben, um exakt<br />
die gewünschte Zielgruppe unter den<br />
Rechtsuchenden zu erreichen.<br />
Gestaffelt nach der Eintragungsart<br />
gewähren der <strong>Anwalt</strong>-<strong>Suchservice</strong><br />
und anwalt24.de erhebliche Nachlässe<br />
auf den Preis, der ohne Nutzung<br />
des Kombiangebotes für die Teilnahme<br />
an beiden Diensten zu zahlen<br />
wäre. Die Möglichkeit zur selbständigen<br />
Teilnahme an nur einem Dienst<br />
bleibt selbstverständlich auch in Zukunft<br />
erhalten.<br />
Der Aufnahmeantrag zur Teilnahme<br />
am Kombiangebot steht ab Ende<br />
August auf den Internetportalen <strong>von</strong><br />
<strong>Anwalt</strong>-<strong>Suchservice</strong> und anwalt24.<br />
de zum Herunterladen bereit. Die<br />
Nutzung des Kombiangebots ist ab<br />
befasst sich mit Mediation innerhalb<br />
<strong>von</strong> Unternehmen und Organisationen.<br />
Block B widmet sich der Mediation<br />
zwischen Unternehmen und<br />
Konfliktmanagementsystemen. Nach<br />
Abschluss der Blöcke A und B sowie<br />
dem Nachweis der Praxiserfahrung<br />
durch zwei dokumentierte Mediationsfälle<br />
erhalten die Teilnehmer/innen<br />
das Zertifikat „Wirtschaftsmediator/in<br />
CfM“.<br />
Seminartermine und -dauer:<br />
Block A: 12.-14. Okt. 2006,<br />
Block B: 26.-28. Okt. 2006 (2 Blöcke<br />
à 3 Tage, insgesamt 40 Stunden)<br />
Teilnahmegebühr:<br />
Regulär: 2.580,– € zzgl. MwSt.; für<br />
ASS-Mitglieder und CfM-Mitglieder:<br />
2.280,– € zzgl. MwSt.<br />
Die ausführlichen Ausbildungsprogramme<br />
finden Sie im Internet unter<br />
www.centrale-fuer-mediation.de. Informationsmaterial<br />
können Sie auch über<br />
die E-Mail-Adresse cfm@mediate.de<br />
anfordern.<br />
dem ersten September 2006 möglich.<br />
Auskünfte erteilt die Kundenbetreuung<br />
des <strong>Anwalt</strong>-<strong>Suchservice</strong>, Herr<br />
Markus Janotta, Tel.: 0221/93738-<br />
615 und Frau Anne Polifke, Tel.<br />
0221/93738-630. Fragen zur Teilnahme<br />
bei <strong>Anwalt</strong>24 beantwortet die dortige<br />
Kundenbetreuung unter Tel.<br />
02533/9300740.
zunächst durch die Existenz spezieller,<br />
auf die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht<br />
zugeschnittener Erklärungen<br />
der Arbeitnehmer des externen Anbieters<br />
begegnen.<br />
Insbesondere im Hinblick auf die<br />
Regelung des § 2 Abs.4 BORA, nach<br />
der die bei der anwaltlichen Tätigkeit<br />
mitwirkenden Personen nicht<br />
nur ausdrücklich zur Verschwiegenheit<br />
zu verpflichten, sondern auch<br />
dazu anzuhalten sind, sollte sich der<br />
<strong>Anwalt</strong> über zweierlei vergewissern:<br />
Die Existenz derartiger Erklärungen<br />
und eine ständige rechtliche Betreuung<br />
des Dienstanbieters durch einen<br />
Kollegen. Unter diesen Voraussetzungen<br />
ist gewährleistet, dass sich die<br />
Mitarbeiter des externen Anbieters -<br />
wie in einer Kanzlei - ohne größere<br />
Schwierigkeiten fachlichen Rat zu berufsrechtlichen<br />
Fragestellungen einholen<br />
können. Aufgrund der somit<br />
gesicherten Einhaltung einer umfassenden<br />
Verschwiegenheitspflicht kann<br />
sich auch kein Fall widerstreitender<br />
ASS KOOPERATIONEN<br />
<strong>Anwalt</strong>ssekretariat – Outsourcing<br />
aus Sicht des anwaltlichen Berufsrechts<br />
Externes <strong>Anwalt</strong>ssekretariat<br />
in der Praxis<br />
Die Auslagerung der nicht zu den<br />
Kernleistungen einer Kanzlei gehörenden<br />
Sekretariatsaufgaben erfreut<br />
sich in der Praxis zunehmender<br />
Beliebtheit. Die Gründe dafür liegen<br />
auf der Hand: Das externe Sekretariat<br />
bietet eine vergleichsweise kostengünstige<br />
Alternative der administrativen<br />
Aufgabenerledigung und kann nicht<br />
zuletzt mit einer schnellen Verfügbarkeit<br />
aufwarten. Gerade für Berufsanfänger<br />
und „Aussteiger“ aus einer<br />
Sozietät besteht somit die Möglichkeit,<br />
sich umgehend ihrer eigentlichen<br />
existenzsichernden Arbeit zu widmen.<br />
Darüber hinaus wirkt sich eine mittlerweile<br />
angebotene rund um die Uhr<br />
Erreichbarkeit des Sekretariats vertrauensbildend<br />
auf das Mandantenverhältnis<br />
aus und wird zur Erzielung eines<br />
Wettbewerbvorteils zunehmend auch<br />
als Ergänzung zum eigenen Kanzleipersonal<br />
eingesetzt.<br />
<strong>Anwalt</strong>liches Berufsrecht<br />
Bei allen Vorzügen, die eine externe<br />
Sekretariatsdienstleistung für den täglichen<br />
Kanzleibetrieb hat, stellt sich<br />
die Frage nach ihrer Vereinbarkeit<br />
mit dem Berufsrecht. Verschiedentlich<br />
geäußerte Bedenken gegen die<br />
Auslagerung kanzleiinterner Sekretariatsaufgaben<br />
sorgten dabei in der<br />
Vergangenheit immer wieder für Verunsicherung.<br />
Im Rahmen dieser Diskussion<br />
bildeten vor allem die anwaltliche<br />
Verschwiegenheitspflicht nach §<br />
43a Abs.2 BRAO und § 2 BORA, das<br />
Verbot der Vertretung widerstreitender<br />
Interessen nach § 43a Abs.4 BRAO<br />
sowie das Verbot der beruflichen<br />
Zusammenarbeit mit nicht sozietätsfähigen<br />
Personen i.S.d. § 59a BRAO die<br />
Argumente für eine Unvereinbarkeit<br />
mit dem Berufsrecht.<br />
Berufsrechtliche<br />
Anforderungen<br />
Den Bedenken gegen eine Verletzung<br />
der Verschwiegenheitspflicht lässt sich<br />
www.anwaltssekretariat.de<br />
Interessen durch das Tätigwerden des<br />
externen Anbieters für eine Kanzlei<br />
der Gegenseite ergeben.<br />
Im Hinblick auf eine untersagte<br />
Zusammenarbeit mit nicht sozietätsfähigen<br />
Personen im Sinne des § 59a<br />
BRAO ist es darüber hinaus erforderlich,<br />
dass die Mitarbeiter des <strong>Anwalt</strong>ssekretariats<br />
ihre Aufgaben räumlich<br />
getrennt <strong>von</strong> denjenigen erbringen,<br />
die ggf. eine zusätzliche Betreuung<br />
<strong>von</strong> nicht sozietätsfähigen Kunden<br />
vornehmen.<br />
Fazit<br />
Bei Einhaltung gewisser Mindeststandards<br />
lassen sich vereinzelt vorgebrachte<br />
Bedenken gegen die Inanspruchnahme<br />
eines externen <strong>Anwalt</strong>ssekretariats<br />
auflösen. Zwingend erforderlich<br />
ist jedoch, dass es sich dabei<br />
um ein direkt an die berufsrechtlichen<br />
Anforderungen angepasstes Produkt<br />
handelt. Die Umsetzung dürfte einzelnen<br />
Anbietern bereits gelungen sein.<br />
4 / 2006 anwaltsreport<br />
13
ERufSREcHT<br />
Monopolkommission sägt<br />
am Fundament der Freiberufler<br />
D ie<br />
Monopolkommission hat dem<br />
Bundesminister für Wirtschaft<br />
und Technologie kürzlich ihr<br />
Sechzehntes Hauptgutachten (Zweijahresgutachten)<br />
gemäß § 44 Abs. 1<br />
des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen<br />
(GWB) überreicht. Das<br />
Gutachten trägt den Titel „Mehr Wettbewerb<br />
auch im Dienstleistungssektor!“<br />
Dienstleistungsbranchen seien<br />
nach wie vor durch erhebliches Wachs-<br />
tum und noch größere Potenziale ge-<br />
kennzeichnet. Demgemäß empfiehlt<br />
die Monopolkommission der staatlichen<br />
Wirtschaftspolitik, in diesen<br />
Bereichen mehr Wettbewerb zu ermöglichen.<br />
Vorschläge zum Rechtsdienstleistungsgesetz<br />
Bezogen auf die Rechtsanwälte hält es<br />
die Monopolkommission zwar weiterhin<br />
für angemessen, den Zugang zur<br />
außergerichtlichen Rechtsberatung<br />
vom Nachweis einer entsprechenden<br />
Qualifikation abhängig zu machen.<br />
Jedoch sollte sich diese Zugangsbeschränkung<br />
auf den Kernbereich der<br />
Rechtsberatung und Rechtsbesorgung<br />
beziehen. Der Gesetzgeber sollte deshalb<br />
u.a. beim neuen RechtsdienstleistungsgesetzDiplom-Wirtschaftsjuristen<br />
sowie Juristen mit erstem<br />
Staatsexamen (erster Prüfung) zur<br />
außergerichtlichen Rechtsberatung<br />
zulassen.<br />
Vergütungsrecht nur noch<br />
Referenztarif?<br />
Im Bereich der anwaltlichen Gebührenregelungen<br />
spricht sich die Monopolkommission<br />
für eine Aufhebung<br />
des Gebührenunterschreitungsverbotes<br />
auch im gerichtlichen Bereich aus.<br />
Jedoch sollte das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz<br />
weiterhin als Referenztarif<br />
aufrechterhalten werden, der gilt,<br />
wenn nichts anderes vereinbart<br />
wird. Die zur Begründung des Gebührenunterschreitungsverbotes<br />
genann-<br />
ten Argumente können die Monopolkommission<br />
nicht überzeugen. Denn<br />
das Gebührenunterschreitungsverbot<br />
sei für die Sicherung der freien<br />
1 anwaltsreport 4 / 2006<br />
<strong>Anwalt</strong>swahl, die Herstellung <strong>von</strong><br />
Kostentransparenz, die Ermöglichung<br />
einer Rechtschutzversicherung, der<br />
Prozesskosten- und der Beratungshilfe<br />
weder geeignet noch erforderlich;<br />
dazu reiche es aus, dass die Gebührenordnung<br />
als Referenztarif gilt bzw.<br />
spezielle Gebührentatbestände für<br />
Prozesskosten- und Beratungshilfefälle<br />
vorhanden sind. Außerdem ist nach<br />
Ansicht der Kommission zweifelhaft,<br />
in welchem Umfang tatsächlich eine<br />
relevante Quersubventionierung zwischen<br />
mehr und weniger lukrativen<br />
Mandaten stattfindet.<br />
Freigabe des Erfolgshonorars<br />
Die Monopolkommission spricht sich<br />
auch für die Zulassung <strong>von</strong> anwaltlichen<br />
Erfolgshonoraren aus – und das<br />
unter Einschluss der quota litis, bei der<br />
das anwaltliche Honorar aus einem Teil<br />
des erstrittenen Betrags besteht. Für<br />
die Zulassung <strong>von</strong> Erfolgshonoraren<br />
spreche, dass es für den Rechtsanwalt<br />
Ansporn für besondere Anstrengungen<br />
sein könne und beim Kläger das<br />
Prozesskostenrisiko senke. Zwar gebe<br />
es jetzt schon die Möglichkeit einer<br />
Prozessfinanzierung durch einen Dritten.<br />
Die Verbindung <strong>von</strong> anwaltlicher<br />
Tätigkeit und Prozessfinanzierung sei<br />
aber möglicherweise kosteneffektiver.<br />
Die Unabhängigkeit des <strong>Anwalt</strong>s sei<br />
nicht gefährdet, weil diese in erster<br />
Linie als Unabhängigkeit vom Staat<br />
gesehen werden müsse. Jedoch gehe<br />
die Rechtsordnung auch da<strong>von</strong> aus,<br />
dass der <strong>Anwalt</strong> ein parteiischer Interessenvertreter<br />
sei.<br />
<strong>Anwalt</strong>s-AG auch für Nichtjuristen<br />
öffnen<br />
Im Bereich der Werbung empfiehlt<br />
die Monopolkommission, die Werberegeln<br />
des anwaltlichen Berufsrechts<br />
aufzuheben und die anwaltliche<br />
Werbung nur noch dem UWG<br />
zu unterstellen. Bei den Regeln über<br />
die anwaltliche Tätigkeit im Rahmen<br />
einer Kapitalgesellschaft empfiehlt die<br />
Monopolkommission die Einführung<br />
einheitlicher Vorschriften für alle sozietätsfähigen<br />
Berufe. Dabei sollten<br />
die bisherigen Mehrheitsregeln bei der<br />
interprofessionellen Zusammenarbeit<br />
in Kapitalgesellschaften aufgegeben<br />
werden. Weiterhin sollte es möglich<br />
sein, dass auch Personen, die nicht<br />
Rechtsanwälte sind und keinen sonstigen<br />
sozietätsfähigen Beruf ausüben,<br />
als Geschäftsführer und/oder Anteilseigner<br />
einer Rechtsanwalts-GmbH<br />
tätig werden können.<br />
Monopolkommission irrt<br />
Das Gutachten der Monopolkommission<br />
wurde vom Präsidenten des Bundesverbandes<br />
der Freien Berufe, Dr.<br />
Ulrich Oesingmann, scharf kritisiert:<br />
„Die Ergebnisse der Monopolkommission<br />
unter rein wettbewerbsrechtlichen<br />
Aspekten reflektieren dieselbe<br />
einseitige Sicht auf die Freien Berufe,<br />
die auch bereits die Europäische Kommission<br />
an den Tag legt: Die verbindlichen<br />
Vorgaben des Gesetzgebers<br />
zum Berufs-, Werbe- und Honorarrecht<br />
als unnötiges Regelwerk abzuqualifizieren<br />
zeugt da<strong>von</strong>, wie wenig<br />
Gewicht dem Verbraucherschutz und<br />
der gesellschaftspolitischen Bedeutung<br />
der Freien Berufe beigemessen worden<br />
ist“. Seitdem etwa 1991 in Kanada die<br />
gesetzlichen Gebührenordnungen<br />
abgeschafft wurden, hätten sich die<br />
gerichtlich zugesprochenen Schadensersatzleistungen<br />
wegen fehlerhafter<br />
Beratungsleistungen innerhalb eines<br />
Jahrzehnts mehr als verdreifacht (<strong>von</strong><br />
400.000 $ auf 1.700.000 $). In Holland<br />
seien seit Abschaffung der Gebührenordnungen<br />
für Notare im Jahre 1999<br />
die Beschwerden über fehlerhafte<br />
Beratung ebenfalls sprunghaft angestiegen.<br />
Den Preisverfall bezahle der<br />
Verbraucher somit mit einer massiven<br />
Verschlechterung der freiberuflichen<br />
Leistung, betonte Oesingmann.<br />
Linkhinweis:<br />
Monopolkommission<br />
www.monopolkommission.de<br />
Bundesverband Freier Berufe<br />
www.freie-berufe.de
<strong>Anwälte</strong> sind besser als ihr Ruf<br />
S tudien<br />
anfertigen zu lassen ist derzeit<br />
„in“ in Deutschland. Schließlich<br />
kann man sich je nach Ergebnis<br />
der Aufmerksamkeit der Medien<br />
gewiss sein. Und so kursieren derzeit<br />
auch diverse Studien über das Image<br />
der <strong>Anwälte</strong> im deutschen Blätterwald<br />
und im Internet. Dabei kommen die<br />
<strong>Anwälte</strong> nicht immer gut weg. „Wenn<br />
Sie an Rechtsberatung und <strong>Anwälte</strong><br />
denken, was fällt Ihnen dazu spontan<br />
ein?“, fragte etwa die exeo Strategic<br />
Consulting AG, Bonn, in einer<br />
auf dem diesjährigen <strong>Anwalt</strong>stag in<br />
Köln vorgelegten Studie ausgewählte<br />
Bundesbürger. Um das Ergebnis vorwegzunehmen:<br />
50 % der Antworten<br />
waren negativ, 20 % neutral und 30<br />
% positiv. Unter den Negativ-Antworten<br />
kritisierten 33 % der Befragten das<br />
angeblich zu hohe Honorar bzw. die<br />
Tatsache, dass das Honorar für sie<br />
nicht <strong>von</strong> vornherein abschätzbar<br />
sei. Ebenso viele Bürger mäkelten<br />
am Verhalten und der Einstellung der<br />
<strong>Anwälte</strong> herum. Andere wiederum,<br />
nämlich 15 %, empfinden generell die<br />
Kontaktaufnahme mit einem Rechtsanwalt<br />
als unangenehm. 10 % der Kritiker<br />
werfen den <strong>Anwälte</strong>n laut Studie<br />
mangelnde Kompetenz bzw. fehlende<br />
Spezialisierung vor und die restlichen<br />
9 % verbinden sonstige negative Assoziationen<br />
mit der <strong>Anwalt</strong>schaft.<br />
Allensbach lässt grüßen<br />
Auch aus Allenbach kommt wenig<br />
frohe Kunde für die <strong>Anwalt</strong>schaft: In<br />
der dortigen Berufsprestige-Skala 2005<br />
rangieren Ärzte und Krankenschwestern<br />
ganz vorn mit 71 und 56 Zählern.<br />
Die <strong>Anwälte</strong> dagegen kommen<br />
mal gerade auf schlappe 25 Punkte,<br />
obwohl sie es doch gerade sind, die<br />
den Menschen im Kampf um das<br />
Recht zur Seite stehen. Andererseits:<br />
Ob Pfarrer, Ingenieure oder Lehrer:<br />
Sie alle haben in den zurückliegenden<br />
Jahren kontinuierlich an Prestige verloren.<br />
Aber was sagt das schon im<br />
konkreten Alltagsgeschäft aus?<br />
Kundenmonitor Deutschland<br />
sieht <strong>Anwälte</strong> positiver<br />
Viele der angeblich repräsentativen<br />
Studien kann man bei näherer Betrachtung<br />
getrost in den Papierkorb werfen.<br />
Einer regelmäßigen Umfrage sollte<br />
Der Kundenmonitor Deutschland zeigt: <strong>Anwälte</strong> müssen sich nicht verstecken!<br />
man dagegen doch mehr Aufmerksamkeit<br />
schenken – dem Kundenmonitor<br />
Deutschland der Münchener ServiceBarometer<br />
AG nämlich. Mit dem<br />
Kundenmonitor Deutschland 2005<br />
hat das Unternehmen mittlerweile<br />
zum 14. Mal die umfassendste branchenübergreifende<br />
Benchmark-Studie<br />
zur Kundenorientierung im deutschen<br />
Business-to-Consumer-Markt veröffentlicht.<br />
Im Jahr 2005 wurden hierzu<br />
insgesamt 19.396 Kunden zu 19 Branchen<br />
repräsentativ befragt. Ergebnis:<br />
Über die verschiedenen Branchen<br />
hinweg ist die Kundenzufriedenheit<br />
in Deutschland zum Vorjahr erheblich<br />
gestiegen. Nur drei Branchen<br />
konnten diesen Trend nicht halten:<br />
Stromversorger (-12), Buchversender<br />
(-3) und... Rechtsanwälte (-6). Letztere<br />
schnitten dabei sogar schlechter als die<br />
Rechtsschutzversicherer ab, die gegenüber<br />
dem Vorjahr 4 Punkte zulegen<br />
konnten. Insgesamt aber belegen die<br />
<strong>Anwälte</strong> einen ansehnlichen Platz im<br />
Mittelfeld. Denn auf der Zufriedenheits-Skala<br />
<strong>von</strong> 1,94 (Optiker) bis 2,77<br />
(Fondsgesellschaften) kommen die<br />
<strong>Anwälte</strong> auf immerhin eine Bewertung<br />
<strong>von</strong> 2,36.<br />
Globalzufriedenheit<br />
kann sich sehen lassen<br />
Der Kundenbarometer Deutschland<br />
ist die einzige Längsschnittstudie zur<br />
breiten und branchenübergreifenden<br />
Messung der Kundenorientierung in<br />
Deutschland und zugleich das weltweit<br />
umfassendste nationale Kundenbarometer.<br />
Besonders erfreulich ist<br />
MARKETIng<br />
aus <strong>Anwalt</strong>ssicht, dass nur 8 % der<br />
Befragten weniger zufrieden mit ihrem<br />
Rechtsanwalt sind und nur 7 % gänzlich<br />
unzufrieden. 27 % sind demgegenüber<br />
mit den anwaltlichen Diensten<br />
zufrieden, 32 % sogar sehr zufrieden<br />
und 26 % vollkommen zufrieden.<br />
Überragend ist auch die unbedingte<br />
Weiterempfehlungsabsicht der Mandanten:<br />
Sie liegt laut Kundenmonitor<br />
bei 59 %! Und wo besteht laut Kundenmonitor<br />
für die <strong>Anwalt</strong>schaft noch<br />
Nachholbedarf? Unzufrieden zeigten<br />
sich die Befragten beim Umgang<br />
der <strong>Anwälte</strong> mit Beschwerden: 27 %<br />
waren damit weniger zufrieden und 31<br />
% zeigten sich vollends unzufrieden.<br />
Auch in der Kategorie „Preis-Leistungs-Verhältnis“<br />
könnte die <strong>Anwalt</strong>schaft<br />
noch zulegen: Immerhin 23 %<br />
der Befragten hatten daran etwas auszusetzen.<br />
35 % zeigten sich insoweit<br />
zufrieden, 24 % sogar sehr und 17 %<br />
vollkommen zufrieden. Daraus wird<br />
deutlich, dass in diesem Sektor noch<br />
enormes Potenzial für die <strong>Anwalt</strong>schaft<br />
steckt. Konstante Anstrengungen an<br />
der weiteren Qualitätssteigerung und<br />
mehr Transparenz bei der Vergütung<br />
dürften bei den Verbrauchern sicherlich<br />
gut ankommen. Schau'n wir also<br />
mal, wie der Kundenmonitor 2006<br />
ausfallen wird.<br />
Linkhinweis:<br />
Kundenmonitor Deutschland AG<br />
www.servicebarometer.de<br />
4 / 2006 anwaltsreport<br />
1
VERgÜTung<br />
Erfolgshonorare weiter in der Diskussion<br />
N och<br />
in diesem Jahr wird das Bundesverfassungsgericht<br />
über die<br />
Frage entscheiden, ob das derzeitige<br />
strikte Verbot im anwaltlichen<br />
Berufsrecht, mit dem Mandanten kein<br />
Erfolgshonorar vereinbaren zu dürfen,<br />
mit der Verfassung in Einklang zu bringen<br />
ist (siehe dazu bereits <strong>Anwalt</strong>sreport<br />
Ausgabe 2/2006, Seite 6 f.). Zwischenzeitlich<br />
haben sich weitere Stimmen<br />
in die Diskussion eingeschaltet.<br />
So plädiert der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer,<br />
Dr, Bernhard<br />
Dombek, dafür, einen maßvollen<br />
Umgang mit diesem Vergütungsmittel<br />
zu üben, falls es denn kommt. „Jede<br />
Erfolgsbeteiligung nimmt dem Man-<br />
danten einen Teil seines berechtigten<br />
Anspruchs. Auch hier gilt wieder der<br />
enge Zusammenhang mit dem anwaltlichen<br />
Selbstverständnis. <strong>Anwälte</strong> stehen<br />
im Grundsatz nicht auf der Seite<br />
des Erfolges, sondern auf der Seite des<br />
Rechts“, schreibt Dombek im Editorial<br />
der BRAK-Mitt. 3/2006. „Das soll<br />
kein Plädoyer gegen das Erfolgshonorar<br />
sein. Es gilt nur auch hier, wie<br />
bei vielen neu errungenen Freiheiten:<br />
Der maßvolle, angemessene und wohlüberlegte<br />
Umgang führt zum Erfolg“,<br />
mahnt Dombek.<br />
Gebührenreferenten<br />
diskutieren in Celle<br />
Derweil hat sich auch die Konferenz<br />
der Gebührenreferenten auf ihrer 52.<br />
Tagung in Celle eingehend mit dem<br />
Thema beschäftigt, Deren Vorsitzender,<br />
Rechtsanwalt und Notar Dieter<br />
Ebert aus Holzminden, hat das<br />
Ergebnis der Überlegungen in einem<br />
Beitrag der BRAk-Mitt. 2006, 103 f.<br />
zusammengefasst. Zwar lässt sich dem<br />
1 anwaltsreport 4 / 2006<br />
Artikel kein eindeutiges Ja oder Nein<br />
entnehmen. Tendenziell scheinen die<br />
Gebührenreferenten laut Ebert aber<br />
doch arge Zweifel daran zu haben, dass<br />
ein Verbot ohne jede Ausnahme auch<br />
angesichts der internationalen Akzeptanz<br />
des Erfolgshonoars noch weiter<br />
haltbar ist.<br />
Bestimmte Rechtsgebiete<br />
ausklammern<br />
Dass allerdings eine Lockerung der<br />
quota litis maßvoll erfolgen sollte,<br />
daran ließen die Gebührenreferenten<br />
keinen Zweifel. So halten sie es für<br />
nicht sinnvoll, etwa bei familienrechtlichen<br />
Streitigkeiten oder in bestimmten<br />
Konstellationen des Schadensersatzrechts<br />
Erfolgshonorare freizugeben.<br />
Auch in denjenigen Rechtsgebieten,<br />
wo einer erfolgsabhängigen Bezahlung<br />
keine Bedenken aus der sozialen<br />
Verantwortung des <strong>Anwalt</strong>s entgegen<br />
stehen, müsse dieser aber besonders<br />
detailliert über Chancen und Risiken<br />
eines Prozesses informieren. Letztlich<br />
werden über eine partielle Freigabe des<br />
Erfolgshonorars erfolglose Mandate <strong>von</strong><br />
erfolgreichen Mandaten mitfinanziert<br />
– eine neue Form der Quersubventionierung<br />
also. Die sei aber realistischer<br />
als die bislang rein streitwertbezogene<br />
Quersubventionierung, weil es in den<br />
Kanzleien mittlerweile an einem ausgewogenen<br />
Verhältnis <strong>von</strong> kleineren und<br />
größeren Mandaten fehle.<br />
Prozessfinanzierer bieten empirisches<br />
Anschauungsmaterial<br />
Dass auch im Fall einer Lockerung<br />
des Erfolgshonorars die Bäume nicht<br />
in den Himmel wachsen werden, verdeutlicht<br />
die wirtschaftliche Entwicklung<br />
der seit etwa 1999 hierzulande<br />
entstandenen Prozessfinanzierungsgesellschaften.<br />
Zahlreiche <strong>Anwälte</strong>,<br />
die dort schon einmal für ihren Mandanten<br />
eine Prozessfinanzierung gegen<br />
Erfolgsbeteiligung beantragt haben,<br />
holten sich vielfach nur eine blutige<br />
Nase. Denn die Quote derjenigen<br />
Fälle, für die die Prozessfinanzierer<br />
das wirtschaftliche Risiko übernehmen,<br />
ist sehr gering – jedenfalls verglichen<br />
mit der Deckungszusagequote<br />
der Rechtsschutzversicherer. Auch die<br />
<strong>Anwalt</strong>schaft wird sich wohl überlegen,<br />
welche Prozessrisiken sie im jeweiligen<br />
Einzelfall zu übernehmen bereit ist und<br />
welche nicht. Keine Berufsgruppe kann<br />
schließlich besser abschätzen, <strong>von</strong> wie<br />
vielen beeinflussbaren, aber eben auch<br />
nicht beeinflussbaren Faktoren der Prozesserfolg<br />
letztlich abhängt.<br />
Sorge vor Vielversprechern<br />
Dessen ungeachtet gibt es bereits<br />
heute <strong>Anwälte</strong>, die davor warnen,<br />
dass Berufsanfänger oder Billigketten<br />
massiv mit Erfolgshonoraren werben<br />
und damit böses Blut in das Akquisegeschäft<br />
einschleppen könnten.<br />
Haben die Mandanten nämlich erst<br />
einmal da<strong>von</strong> Wind bekommen, dass<br />
<strong>Anwälte</strong> auf Erfolgsbasis bereit sind zu<br />
arbeiten, können sie die <strong>Anwalt</strong>skollegen<br />
untereinender ausspielen. Den<br />
Verhandlungssatz „<strong>Anwalt</strong> XY in der<br />
Zeppelinstraße würde den Fall auch<br />
übernehmen – gegen Erfolgshonorar!“<br />
müssen die <strong>Anwälte</strong> dann wieder<br />
durch langatmige Erklärungen aus dem<br />
Bewusstsein ihrer Mandanten heraus<br />
bringen. Denkbar auch, dass viele junge<br />
<strong>Anwälte</strong> auf diesen Zug aufspringen,<br />
um sich so schneller einen Mandantenstamm<br />
aufzubauen. Dann könnten<br />
am Ende die Mandanten die Leidtragenden<br />
sein. Ihnen würde vielleicht<br />
vorschnell zu einem Prozess geraten.<br />
Verlieren sie, sind sie noch ärmer als<br />
vorher. Denn die Gerichtskosten und<br />
die <strong>Anwalt</strong>skosten des Gegners tragen<br />
sie zumeist aus eigener Tasche.<br />
Ehrgeiz darf nicht verloren gehen<br />
Viel schlimmer für das Image der <strong>Anwalt</strong>schaft<br />
wäre es allerdings, wenn in<br />
der Öffentlichkeit der Endruck entstünde,<br />
<strong>Anwälte</strong> kümmerten sich nur<br />
noch mit ganzem Herzen um die Fälle<br />
mit dem besten finanziellen Hebel.<br />
Andererseits könnte die Freigabe der<br />
Erfolgshonorierung auch das Vertrauen<br />
der Mandanten zu Beginn des Mandats<br />
stärken. Schließlich kaufen sie dann<br />
nicht mehr die Katze im Sack. Am<br />
Ende könnte also vielleicht doch so<br />
etwas wie eine Extra-Prämie für den<br />
erfolgreichen <strong>Anwalt</strong> stehen – oder ein<br />
40-Prozent-Fixum, das je nach Erfolg<br />
bis auf 100 Prozent aufgestockt wird.<br />
Dann muss aber auch vorher schriftlich<br />
fixiert werden, worin die einzelnen<br />
Teilerfolge bestehen sollen.
Forderungsausfälle – und wie man sie<br />
verhindern kann<br />
W elcher<br />
<strong>Anwalt</strong> kennt die Problematik<br />
nicht: Man ist für<br />
den Mandanten durch anwaltliche<br />
Beratung und außergerichtlicher<br />
und/oder gerichtlicher Vertretung in<br />
Vorleistung getreten, hat die Honorarrechnung<br />
diktiert und dem Mandanten<br />
zugesandt und wartet nun auf<br />
sein Geld. Oft bleiben <strong>Anwälte</strong> leider<br />
auf den ganzen Betrag sitzen. Manchmal<br />
liegt es in der Person des Mandanten<br />
begründet, manchmal kann<br />
der Mandant auch gar nichts für die<br />
Nichtzahlung.<br />
Kollegen berichten im Hinblick auf<br />
den ersten Fall – insbesondere in Straf-<br />
sachen – einhellig da<strong>von</strong>, dass das Honorar<br />
bezahlt sein sollte, bevor z.B.<br />
der Termin stattgefunden hat, besser<br />
sogar vorher. Renommierte Straf-<br />
rechtler arbeiten nicht mehr ohne<br />
Vorschüsse, welche meist sogar den<br />
Endbetrag der Honorarforderung darstellen.<br />
Ansonsten dürfte es bereits<br />
Anstrengungen entfalten, den Wohn-<br />
und/oder Aufenthaltsort des Mandanten<br />
ausfindig zu machen.<br />
Aber auch Mandanten, die z.B.<br />
ein Gewerbe betreiben und dann unverschuldet<br />
Schiffbruch erleiden, sind<br />
auf einmal nicht mehr zahlungsfähig<br />
und die Forderung kann abgeschrieben<br />
werden. Viele Mandanten<br />
können Honorarrechnungen auch<br />
aus tatsächlichen Gründen nicht ausgleichen,<br />
weil sie es sich nicht leisten<br />
können, jedenfalls nicht in einer<br />
Summe. Dies führt zwar nicht zu<br />
vollkommenen, aber zumindest zu<br />
vorläufigen Forderungsausfällen. Eine<br />
weitere Kategorie sind die Mandanten,<br />
die nicht zahlungswillig sind, sei<br />
es aus Gründen, die in dem Mandatsverhältnis<br />
liegen oder weil sie der in<br />
letzter Zeit zu beobachteten Kanzlei-<br />
Hopping-Klientel entstammen und<br />
die Rechnung einfach nicht zahlen<br />
wollen.<br />
Ebenso kommen <strong>von</strong> <strong>Anwälte</strong>n<br />
selbst verschuldete Fälle vor. Wer allzu<br />
nachgiebig seine Honorarforderungen<br />
verfolgt, erwirbt schnell einen<br />
solchen Ruf und wird fortan häufig<br />
beim selben und leider auch bei <strong>anderen</strong><br />
Mandanten mit seiner an sich löblichen<br />
Nachgiebigkeit konfrontiert.<br />
Alle Fälle haben eins gemeinsam:<br />
Forderungsausfälle führen beim <strong>Anwalt</strong><br />
zu kurzfristigen Liquiditätsengpässen<br />
und verhindern eine langfristige<br />
finanzielle Planung. Insbesondere<br />
Junganwälte haben hiermit zu kämpfen.<br />
Denn sie brauchen jedes Mandat<br />
und gehen oft genug das Risiko ein,<br />
erst nach Abschluss der Sache eine<br />
Endabrechnung zu erstellen. Auch<br />
fehlt insbesondere ihnen die Erfahrung,<br />
finanziell heikle Mandate zu<br />
erkennen und das Standing, konsequent<br />
der Forderung nachzugehen.<br />
Und schlussendlich lassen sich Kollegen<br />
auch oft überreden, das Honorar<br />
zu senken oder in Raten zu zahlen.<br />
Studien berichten über eine durchschnittliche<br />
Forderungsausfallquote<br />
bei Rechtsanwälten in Deutschland<br />
<strong>von</strong> über 5 %. Bei vielen <strong>Anwälte</strong>n<br />
dürfte diese Quote jedoch höher liegen.<br />
Dies liegt letztlich auch an der<br />
Bereitschaft, die Forderung gegen den<br />
Mandanten überhaupt – soweit möglich<br />
– geltend zu machen und die gegebenenfalls<br />
titulierte Forderung im<br />
Zwangsvollstreckungswege einzutreiben.<br />
In beiden Fällen dürfte das Mandat<br />
im beiderseitigen Einvernehmen<br />
beendet sein. Darüber hinaus scheitert<br />
die Eintreibung der Forderung<br />
bei fleißigen Kollegen oftmals letztendlich<br />
beim Versuch der Zwangsvollstreckung,<br />
wenn sich herausstellt,<br />
dass der Schuldner pfandlos ist. Dies<br />
ist besonders ärgerlich, da der <strong>Anwalt</strong><br />
auf den bis dahin entstandenen Auslagen<br />
ebenfalls sitzen bleibt.<br />
Doch nicht nur besteht ein finanzielles<br />
Risiko. Auch ist es lästig, seinen<br />
verdienten Gebühren „hinterherzulaufen“<br />
– dies auch deshalb, weil<br />
weitere Ressourcen des <strong>Anwalt</strong>s und<br />
seiner Mitarbeiter gebunden werden.<br />
Der <strong>Anwalt</strong> und das Personal verlieren<br />
dadurch Zeit, die sie effektiv<br />
besser in die Kernkompetenzen der<br />
Kanzlei – nämlich der anwaltlichen<br />
Beratung und Akquirierung und darüber<br />
hinaus der Weiterbildung– legen<br />
sollten.<br />
Ein gewisses Risiko des Forderungsausfalls<br />
ist und bleibt dem System<br />
immanent, so dass der <strong>Anwalt</strong> letztlich<br />
– ohne weitere Hilfe – nie alle<br />
KAnzlEI<br />
Honorarforderungen wird realisieren<br />
können. Vermeiden lassen sich Forderungsausfälle<br />
in finanzieller Hinsicht<br />
am ehesten dadurch, dass man die<br />
Bonität der Mandantschaft vor der<br />
Arbeit kennt. Da die diesbezüglichen<br />
Auskunftsstellen weiterhin immense<br />
Gebühren verlangen, dürfte dies jedoch<br />
langfristig kein wirtschaftlicher<br />
Weg sein, Forderungsausfällen vorzubeugen.<br />
Hier dürfte sich das Geschäftsmodell<br />
der <strong>Anwalt</strong>lichen Verrechnungsstelle<br />
durchsetzen, die<br />
<strong>Anwälte</strong>n für deren Mandanten Deckung<br />
erteilt oder sie frühzeitig warnt.<br />
Der Vorteil liegt auf der Hand: Der<br />
<strong>Anwalt</strong> kann sich auf seine Kernkompetenz<br />
konzentrieren und überlässt<br />
die Rechnungsstellung und das Inkasso<br />
dem Unternehmen. Sollte die Verrechnungsstelle<br />
die Mandantschaft<br />
wegen fehlender Bonität ablehnen,<br />
kann der <strong>Anwalt</strong> selbst bestimmen,<br />
ob er das Risiko des Forderungsausfalls<br />
eingehen möchte oder nicht.<br />
Letztlich dürfte diese Frage mit dem<br />
Stellen und der Begleichung einer<br />
Vorschussnote zu beantworten sein.<br />
Autor:<br />
RA Marcus Mürl<br />
Deutsche <strong>Anwalt</strong>liche Verrechnungsstelle<br />
AG<br />
Gustav-Heinemann-Ufer 58<br />
50968 Köln<br />
Tel.: 0221/93738-838<br />
Fax: 0221/93738-839<br />
E-Mail: info@anwvs.de<br />
4 / 2006 anwaltsreport<br />
1
fInAnzTIPP<br />
Wie gut ist die selbst genutzte<br />
Wohnimmobilie zur Alterssicherung?<br />
J unge<br />
Freiberufler haben andere<br />
Erwartungen an ihre Altersvorsorge,<br />
als viele ihrer Altersgenossen.<br />
Sie haben wesentlich geringere<br />
Ansprüche an die gesetzliche Rentenversicherung<br />
und in der Regel auch<br />
keine zusätzliche betriebliche Altersversorgung.<br />
Sie müssen sich also nicht<br />
nur über die „Rentenlücke“ Gedanken<br />
machen, sondern grundsätzlich überlegen,<br />
mit welcher Strategie sie für ihr<br />
Alter vorsorgen wollen. Eine mögliche<br />
Option ist die eigene Immobilie, in<br />
der man lebt und später auch den Le-<br />
bensabend verbringt. Doch wie sinn-<br />
voll ist das angesichts der rückläufigen<br />
Bevölkerungsentwicklung? Und<br />
wie sieht die Bilanz im Vergleich mit<br />
<strong>anderen</strong> Anlageformen, z.B. mit Investmentfonds<br />
aus?<br />
Immobilie <strong>anderen</strong> Anlageformen<br />
überlegen<br />
Dieser Frage ist das Pestel-Institut in<br />
Hannover im Auftrag der zur Postbank<br />
Gruppe gehörenden DSL-Bank<br />
nachgegangen. Die Wissenschaftler<br />
kommen zum Ergebnis, dass trotz<br />
schrumpfender Bevölkerung und<br />
zunehmendem Durchschnittsalter die<br />
eigenen vier Wände rentabler sein<br />
können als andere Anlageformen in<br />
Kombination mit gemietetem Wohnraum.<br />
Entscheidend für Rentabilität:<br />
die Lage<br />
Wer zum Beispiel heute ein Reihenhaus<br />
in einer wirtschaftlich gesunden<br />
Region erwirbt, kann bis 2030 eine<br />
bessere Vermögensentwicklung erwarten<br />
als wenn er das Kapital in deutsche<br />
Aktien oder eine Lebensversicherung<br />
investiert hätte. Doch es gibt Unterschiede.<br />
Eine Eigentumswohnung im<br />
ländlichen Raum hat zum Beispiel<br />
deutlich schlechtere Aussichten.<br />
Die Studie beruht auf Hochrechnungen<br />
zur Bevölkerungsentwicklung<br />
in verschiedenen Regionen Ost-<br />
und Westdeutschlands. Auf dieser<br />
Grundlage entwirft sie Prognosen für<br />
die Entwicklung der Miet- und Immobilienpreise<br />
in den Regionen. In<br />
1 anwaltsreport 4 / 2006<br />
Guter Standort und günstiger Kaufpreis beeinflussen die Immobilienrendite.<br />
einer Gesamtbetrachtung berechnet<br />
sie schließlich die Vermögensentwicklung<br />
bei verschiedenen Strategien der<br />
Altersvorsorge. Dabei vergleicht sie<br />
die Strategie „Mietwohnung plus Kapitalanlage“<br />
mit der Strategie „Wohnen<br />
in der eigenen Immobilie als Kapitalanlage“.<br />
Kaufpreis niedriger<br />
als 15 Jahresmieten<br />
„In einem ungeförderten Wohnungsmarkt<br />
bestimmt die Mietrendite den<br />
Kaufwert <strong>von</strong> Wohnungen. Auch Einfamilienhäuser<br />
werden künftig an der<br />
Mietrendite gemessen. Wer heute für<br />
Bestandsobjekte weniger zahlt als das<br />
15-fache einer realistischen Jahresmiete<br />
ist langfristig auf der sicheren Seite.<br />
Im zukünftigen ungeförderten Wohnungsmarkt<br />
muss Mieten teurer werden<br />
als Kaufen. Mietrenditen unter 8 %<br />
des Objektswerts sind ein Zuschussgeschäft“,<br />
so Dr. Klaus Peter Möller,<br />
Vorstand des Pestel Instituts.<br />
Fazit<br />
Das Pestel Institut kommt zum Schluss:<br />
In einem zukünftig ungeförderten<br />
Wohnungsmarkt macht heute der<br />
Kauf einer selbst genutzten Immobilie<br />
Sinn, wenn diese in einer wirtschaftlich<br />
gesunden Region liegt, und eventuelle<br />
Preisrückgänge (z.B. infolge rückläufiger<br />
Nachfrage nach Wohnraum) seit<br />
1995 berücksichtigt sind. Die im Ruhestandsalter<br />
nach 2030 zu erwartende<br />
Mietrendite kann <strong>von</strong> Finanzanlagen<br />
kaum getoppt werden. In jedem Falle<br />
empfiehlt sich jedoch eine sorgfältige<br />
Kalkulation unter Hinzuziehen eines<br />
Bankberaters. Die Studie des Pestel-<br />
Instituts steht unter www.dsl-bank.<br />
de/public/Pestel-Studie_2005.html<br />
zum Download bereit.<br />
Autor:<br />
Hartmut Schlegel<br />
Deutsche Postbank AG<br />
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit<br />
eMail: hartmut.schlegel@postbank.de<br />
Fon: +49 228 920 12103<br />
Fax: +49 228 920 12199<br />
Friedrich-Ebert-Allee 114-126<br />
53113 Bonn
Italienisch-deutsche Kanzlei – Studio legale<br />
mit eigenen Büros in Karlsruhe und Bologna<br />
Dr. Reiß & Collegen<br />
1. Forderungseinziehungen in Italien<br />
2. Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei ital.-dt. Rechtsproblemen<br />
3. Erb-, arbeits- u. gesellschaftsrechtliche Gestaltung im ital.-dt. Rechtsverkehr<br />
Dr. iur. Jürgen Reiß, RA und Avvocato, zugelassen in Italien und Deutschland,<br />
zugleich öffentl. bestellter und beeidigter Verhandlungsdolmetscher<br />
und Urkundenübersetzer für die italienische Sprache<br />
Kontaktaufnahme: Tel. 0721 920 4723, Fax. 0721 920 4725<br />
E-Mail: reiss@kanzlei-reiss.de, Internet: www.kanzlei-reiss.de<br />
L i m i t i e r t e A u f n a h m e k a p a z i t ä t p r o O L G - B e z i r k<br />
www.OLG-Vertretung.de<br />
S i c h e r n S i e s i c h j e t z t d i e b e s t e n P l ä t z e<br />
VGG 11 Anz 180x128 10_05 17.10.2005 11:17 Uhr Seite 1<br />
Das Orts- und Gerichtsverzeichnis: Die aktuelle<br />
11. Auflage 2006 jetzt noch günstiger. Ihr schneller<br />
Zugriff auf alle postalisch gültigen Orte und deren<br />
Gerichte, Fachgerichte, Staatsanwaltschaften und<br />
Justizvollzugsanstalten. Mit Anschriften und Telekommunikationsdaten.<br />
Bei den Gerichten immer<br />
dabei: die Angabe der Zuständigkeiten und Instanzenwege.<br />
Zusätzlich auf CD: Zuständigkeiten der<br />
Finanzbehörden und Fachgerichte, Bankleitzahl-<br />
Verzeichnis sowie die Anschriften der Polizeibehörden<br />
und Arbeitsagenturen.<br />
Bestellschein Fax (02 21) 9 37 38-943<br />
Rechtswirt (FSH),<br />
Assessorreferat Jur. (FSH)<br />
Betriebswirt (FSH),<br />
Wirtschaftsjura (FSH)<br />
Bundesweit staatlich zugelassene<br />
Fernstudiengänge<br />
berufsbegleitend, 4-7 Semester<br />
Fachakademie Saar<br />
für Hochschulfortbildung (FSH)<br />
An der Universität, Science-Park 2,<br />
66123 Saarbrücken<br />
Tel. 0681/3905263,<br />
Fax 0681/3904620, www.e-FSH.de<br />
Anzeigenannahmeschluss<br />
für Ausgabe 5/2006<br />
des <strong>Anwalt</strong>sreport<br />
ist Dienstag,<br />
der 12. September 2006.<br />
Kontakt: Frau Anja Fischer,<br />
Telefon: (0221) 937 38 601<br />
Telefax: (0221) 937 38 961<br />
Hier bekommen Sie mehr für Ihr Geld!<br />
Buch mit CD<br />
nur 49,80 3<br />
Ja, ich bestelle mit 14-tägigem Rückgaberecht<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Das Orts- und Gerichtsverzeichnis, 11. Auflage 2006<br />
Name<br />
� Buch brosch., 586 S., inkl. CD jetzt nur 49,80 2 [D]. ISBN 3-504-19321-2 ______________________________________________________________________________________________<br />
� Nur CD 24,80 2 [D] ISBN 3-504-19322-0. (Netzwerk auf Anfrage)<br />
Straße PLZ Ort<br />
� Ja, bitte senden Sie mir Infos zur Internet/Intranetversion zu.<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Telefon Fax Datum Unterschrift 10/05<br />
B e s t e l l e n S i e b e i I h r e r B u c h h a n d l u n g o d e r b e i m V e r l a g D r . O t t o S c h m i d t · P o s t f a c h 5 1 1 0 2 6 · 5 0 9 4 6 K ö l n<br />
BÖRSE<br />
www.otto-schmidt.de<br />
Recherchieren Sie im Buch oder auf der beigefügten<br />
CD die gewünschten Daten schnell<br />
und einfach und arbeiten Sie so nur mit aktuellen<br />
Adressen. Dieses Arbeitsmittel, gehört in<br />
jedes Büro. Wechseln Sie deshalb jetzt zur neuen<br />
Auflage.<br />
Neu: Noch einfacher geht´s online. Rufen Sie<br />
die Daten direkt übers Internet ab. Überzeugen Sie<br />
sich selbst und testen Sie 3 Wochen lang kostenlos<br />
und unverbindlich den Zugang. Jetzt unter<br />
www.orts-und-gerichtsverzeichnis.de anmelden.<br />
�
Das Konto für jedes Business:<br />
Postbank Business Giro.<br />
Das Geschäftsgirokonto mit mehr Leistungen inklusive.<br />
Mit Postbank Business Giro sieht man in jeder Situation gut aus. Ob als Freiberufler,<br />
Gewerbetreibender oder Unternehmer: Sie profitieren <strong>von</strong> einem Spezialisten<br />
für Zahlungsverkehr und können so Ihre Geldgeschäfte schnell und reibungslos abwickeln.<br />
Des Weiteren erhalten Sie viele Inklusivleistungen zum günstigen Pauschalpreis<br />
<strong>von</strong> 0,00 bis 9,90 Euro.* Zum Beispiel kostenlose Postbank Cards, 10 kostenlose beleglose<br />
Buchungen im Monat, kundenfreundliche Öffnungszeiten der vielen Filialen und den<br />
Service des Postbank Business-Centers. Sie sehen, so sind Sie bestens für Ihr Business<br />
gerüstet. Sprechen Sie mit uns.<br />
*gestaffelt nach durchschnittlichem Habensaldo im Monat<br />
Filialen bundesweit<br />
www.postbank.de/geschaeftskunden<br />
Postbank Business-Center 0180-44 40 400<br />
(24 Cent/Anruf) Mo.– Sa. 8 –21 Uhr