Abfallnachweisverordnung - Lebensministerium

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08.08.2013 Aufrufe

Spalte 1 Spalte 2 Erläuterung, Beispiele R5 Verwertung/Rückgewinnung von anderen anorganischen Stoffen e) Elektro- und Elektronikaltgeräte- verwertung zB Verwertung von Eisen- und Nichteisenmetallen a) Trennung zB Positivsortierung von Glas b) Erdenherstellung (für Untergrundverfüllung) c) Aufbereitung von Baurestmassen d) Einsatz für Baumaßnahmen(einschließlich technischer Schüttungen) e) Produktherstellung zB Einsatz von Gießereialtsand zur Ziegel- f) Elektro- und Elektronikaltgeräte- verwertung g) CPA-Behandlung (chemisch-physikalische Behandlung anorganischer Stoffe) erzeugung zB Verwertung von Leuchtstoffröhrenglas ausgenommen Trennung; zB Entwässern, Trocknen R6 Regenerierung von Säuren und Basen zB elektrochemische Entmetallisierung R7 Wiedergewinnung von Bestandteilen, die zB thermische der Bekämpfung der Verunreinigungen Desorption von dienen Aktivkohle R8 Wiedergewinnung von Katalysatorenbestandteilen R9 Ölraffination oder andere Wiederverwendungsmöglichkeiten von Öl R10 Aufbringung auf den Boden zum Nutzen der a) Bodenverbesserung Landwirtschaft oder der Ökologie und Düngung b) Rekultivierung c) Verfüllung R11 Verwendung von Abfällen, die bei einem der unter R1 bis R10 aufgeführten Verfahren gewonnen werden R12 Austausch von Abfällen, um sie einem der einschließlich Mischen unter R1 bis R11 aufgeführten Verfahren zu oder Homogenisieren vor unterziehen einer weiteren Verwertung, zB Konditionieren für R1 R13 Ansammlung von Abfällen, um sie einem a) Sammlung und reine Sammeltätigkeit; der unter R1 bis R12 aufgeführten Lagerung umfasst auch die Zusam- Verfahren zu unterziehen (ausgenommen menstellung größerer zeitweilige Lagerung – bis zum Einsammeln Chargen im Rahmen der – auf dem Gelände der Entstehung der Sammlung, sofern keine Abfälle) Behandlung (zB auch keine Mischung verschiedener Abfallarten) damit verbunden ist

Spalte 1 Spalte 2 Erläuterung, Beispiele b) Sammlung und Lagerung mit Behandlungsschritt Lagerung im Rahmen der Sammlung, wenn diese mit einer Behandlung (zB das Zusammenmischen verschiedener Abfallarten im Lager) verbunden ist; Lagerung zwischen zwei Verwertungsverfahren;Sammlung mit anschließender Verwertung 3. Abfallsammler und –behandler haben als Herkunftsangabe für Abfälle, die aus einem Beseitigungsverfahren stammen, und als Verbleibsangabe bei der Zufuhr von Abfällen zu einem Beseitigungsverfahren folgende Verfahren gemäß Spalte 1 – zutreffendenfalls präzisiert gemäß Spalte 2 – gegliedert nach den Behandlungsanlagen anzugeben: Spalte 1 Spalte 2 Erläuterung, Beispiele D1 Ablagerungen in oder auf dem Boden (zB Deponien) D2 Behandlung im Boden (zB biologischer Abbau von flüssigen oder schlammigen Abfällen im Erdreich) D3 Verpressung (zB Verpressung pumpfähiger Abfälle in Bohrlöcher, Salzdome oder natürliche Hohlräume) D4 Oberflächenaufbringung (zB Ableitung flüssiger oder schlammiger Abfälle in Gruben, Teichen oder Lagunen) D5 Speziell angelegte Deponien (zB Ablagerung in abgedichteten, getrennten Räumen, die gegeneinander und gegen die Umwelt verschlossen und isoliert werden) D6 Einleitung in ein Gewässer mit Ausnahme von Meeren/Ozeanen D7 Einleitung in Meere/Ozeane einschließlich Einbringung in den Meeresboden D8 Biologische Behandlung, die nicht an anderer Stelle in diesem Anhang beschrieben ist und durch die Endverbindungen oder Gemische entstehen, die mit einem der in D1 bis D12 aufgeführten Verfahren entsorgt werden D9 Chemisch/physikalische Behandlung, die nicht an anderer Stelle in diesem Anhang beschrieben ist und durch die Endverbindungen oder Gemische entstehen, die mit einem der in D1 bis D12 aufgeführten Verfahren entsorgt werden (zB Verdampfen, Trocknen, Kalzinieren) zB biologische oder mechanisch-biologische Vorbehandlung vor der Deponierung (einschließlich anaerober Verfahren) a) Trennung b) CPA-Behandlung ausgenommen Trennung; zB Dechromatisieren, Cyanidoxidation c) CPO-Behandlung ausgenommen Trennung D10 Verbrennung an Land Thermische Behandlung (Verbrennung, Pyrolyse) D11 Verbrennung auf See D12 Dauerlagerung (zB Lagerung von Behältern in einem Bergwerk)

Spalte 1 Spalte 2 Erläuterung, Beispiele<br />

R5 Verwertung/Rückgewinnung von anderen<br />

anorganischen Stoffen<br />

e) Elektro- und<br />

Elektronikaltgeräte-<br />

verwertung<br />

zB Verwertung von<br />

Eisen- und Nichteisenmetallen<br />

a) Trennung zB Positivsortierung von<br />

Glas<br />

b) Erdenherstellung (für<br />

Untergrundverfüllung)<br />

c) Aufbereitung von<br />

Baurestmassen<br />

d) Einsatz für Baumaßnahmen(einschließlich<br />

technischer<br />

Schüttungen)<br />

e) Produktherstellung zB Einsatz von Gießereialtsand<br />

zur Ziegel-<br />

f) Elektro- und<br />

Elektronikaltgeräte-<br />

verwertung<br />

g) CPA-Behandlung<br />

(chemisch-physikalische<br />

Behandlung<br />

anorganischer Stoffe)<br />

erzeugung<br />

zB Verwertung von<br />

Leuchtstoffröhrenglas<br />

ausgenommen Trennung;<br />

zB Entwässern, Trocknen<br />

R6 Regenerierung von Säuren und Basen zB elektrochemische<br />

Entmetallisierung<br />

R7 Wiedergewinnung von Bestandteilen, die<br />

zB thermische<br />

der Bekämpfung der Verunreinigungen<br />

Desorption von<br />

dienen<br />

Aktivkohle<br />

R8 Wiedergewinnung von<br />

Katalysatorenbestandteilen<br />

R9 Ölraffination oder andere Wiederverwendungsmöglichkeiten<br />

von Öl<br />

R10 Aufbringung auf den Boden zum Nutzen der a) Bodenverbesserung<br />

Landwirtschaft oder der Ökologie<br />

und Düngung<br />

b) Rekultivierung<br />

c) Verfüllung<br />

R11 Verwendung von Abfällen, die bei einem<br />

der unter R1 bis R10 aufgeführten<br />

Verfahren gewonnen werden<br />

R12 Austausch von Abfällen, um sie einem der<br />

einschließlich Mischen<br />

unter R1 bis R11 aufgeführten Verfahren zu<br />

oder Homogenisieren vor<br />

unterziehen<br />

einer weiteren Verwertung,<br />

zB Konditionieren<br />

für R1<br />

R13 Ansammlung von Abfällen, um sie einem a) Sammlung und reine Sammeltätigkeit;<br />

der unter R1 bis R12 aufgeführten<br />

Lagerung<br />

umfasst auch die Zusam-<br />

Verfahren zu unterziehen (ausgenommen<br />

menstellung größerer<br />

zeitweilige Lagerung – bis zum Einsammeln<br />

Chargen im Rahmen der<br />

– auf dem Gelände der Entstehung der<br />

Sammlung, sofern keine<br />

Abfälle)<br />

Behandlung (zB auch<br />

keine Mischung verschiedener<br />

Abfallarten)<br />

damit verbunden ist

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