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F2B3 Wohngeld 2011

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Mischhaushalte<br />

Zu Mischhaushalten kommt es, wenn ein Teil der Familienmitglieder wohngeldberechtigt ist, der andere Teil jedoch vom <strong>Wohngeld</strong><br />

ausgeschlossen ist. Es erfolgt daher eine kopfteilige Anrechnung der Miete und der Wohnfläche der Wohnung. Da die<br />

kopfteilige Miete bei der Berechnung des <strong>Wohngeld</strong>s herangezogen wird, darf auch nur diese als Gesamtmiete für den wohngeldberechtigten<br />

Haushalt ausgewiesen werden. Gleiches gilt für die Feststellung über welche Wohnfläche der wohngeldberechtigte<br />

Haushalt verfügt. Bei den „reinen“ <strong>Wohngeld</strong>haushalten werden die <strong>Wohngeld</strong>angaben jedoch auf den gesamten<br />

Haushalt bezogen. Um Verzerrungen bei den Statistischen Auswertungen zu vermeiden, werden die wohngeldrechtlichen Teilhaushalte<br />

grundsätzlich getrennt ausgewiesen.<br />

Mietstufen<br />

Im <strong>Wohngeld</strong>gesetz (WwGG) sind sechs Mietstufen festgelegt. Die Zugehörigkeit einer Gemeinde zu einer Mietstufe richtet sich<br />

nach dem örtlichen Mietniveau. Dieses errechnet sich aus der durchschnittlichen prozentualen Abweichung der örtlichen Mieten<br />

in der jeweiligen Gemeinde vom Durchschnitt der Mieten für vergleichbaren Wohnraum im gesamten Bundesgebiet.<br />

Für die einzelnen Mietstufen sind folgende Mietniveaus zugeordnet.<br />

Mietstufe Mietenniveau<br />

I unter - 15 Prozent<br />

II - 15 bis unter - 5 Prozent<br />

III - 5 bis unter 5 Prozent<br />

IV 5 bis unter 15 Prozent<br />

V 15 bis unter 25 Prozent<br />

V 25 Prozent und mehr<br />

4<br />

Haushalte mit <strong>Wohngeld</strong> <strong>2011</strong> nach<br />

sozialer Stellung des Antragstellers Haushaltsgröße<br />

Studenten (5,8 %)<br />

Rentner/Pensionäre<br />

(51,5 %)<br />

Sonstige (5,1 %)<br />

Erwerbstätige<br />

(29,2 %)<br />

Arbeitslose<br />

(8,4 %)<br />

mit 4 Familienmitgliedern<br />

(8,5 %)<br />

mit 3 Familienmitgliedern(7,5%)<br />

mit 2 Familienmitgliedern<br />

(13,9 %)<br />

mit 5 und mehr Familienmitgliedern(4,3%)<br />

von allein<br />

Stehenden<br />

(65,8 %)<br />

StatA MV, Statistischer Bericht <strong>F2B3</strong> <strong>2011</strong> 00

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