Stadt Porta Westfalica - Breitband.NRW
Stadt Porta Westfalica - Breitband.NRW
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<strong>Stadt</strong> <strong>Porta</strong> <strong>Westfalica</strong><br />
Der Bür g e r m e i s t er<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Porta</strong> <strong>Westfalica</strong>, Postfach 14 63, 32440 <strong>Porta</strong> <strong>Westfalica</strong><br />
An die<br />
Netzbetreiber<br />
Allgemeine Öffnungszeiten zusätzlich geöffnet:<br />
Montag 07:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr<br />
Standesamt<br />
Dienstag 09:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr<br />
Mittwoch geschlossen<br />
Bürgeramt<br />
Donnerstag 09:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr<br />
Freitag 09.00 - 13:00 Uhr<br />
Mittwoch<br />
Donnerstag<br />
1. und 3. Samstag<br />
09.00 - 12:30 Uhr<br />
bis 19:00 Uhr<br />
09:00 - 12:00 Uhr<br />
Sozialwesen<br />
montags und dienstags von<br />
14:00 - 16:00 Uhr nur mit Termin<br />
<strong>Stadt</strong>sparkasse <strong>Porta</strong> <strong>Westfalica</strong> Volksbank Minden-Hille-<strong>Porta</strong> Volksbank Minden Postgirokonto Hannover<br />
59 490 519 90 111999400 490 601 27 903903200 490 603 92 10325-301 250 100 30<br />
International Bank Account Number:<br />
DE58 4905 1990 0000 0000 59<br />
BIC: WELADED1PWF<br />
Kempstraße 1<br />
32457 <strong>Porta</strong> <strong>Westfalica</strong><br />
Wirtschaftsförderung<br />
80<br />
Friedhelm Kollmeier<br />
Raum: 3.15<br />
Zentrale: 0571 791-0<br />
Durchwahl: 0571 791-282<br />
Fax: 0571 791-277<br />
friedhelm.kollmeier@portawestfalica.de<br />
wifoe@portawestfalica.de<br />
www.portawestfalica.de<br />
11.04.2012<br />
<strong>Breitband</strong>versorgung in unterversorgten ländlichen Gebieten und<br />
Gewerbegebieten<br />
hier: Offenes und transparentes Auswahlverfahren zur <strong>Breitband</strong>versorgung der<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Porta</strong> <strong>Westfalica</strong> ohne Vergabeverpflichtung<br />
Gewährung einer Beihilfe zur Schaffung einer flächendeckenden <strong>Breitband</strong>versorgung<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Porta</strong> <strong>Westfalica</strong> für die Ortsteile Nammen mit Gewerbegebiet Nammen,<br />
Wülpke, Holtrup sowie Gewerbegebiet Holtup. (4 Lose)<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Porta</strong> <strong>Westfalica</strong> sieht in der Versorgung seiner Bürgerinnen und Bürger<br />
sowie der Gewerbetreibenden und freien Berufe mit <strong>Breitband</strong>- Diensten einen<br />
wichtigen Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge. Die Erkundung des örtlichen<br />
<strong>Breitband</strong>marktes hat ergeben, dass ohne die Gewährung einer Beihilfe, eine<br />
flächendeckende <strong>Breitband</strong>versorgung in den <strong>Stadt</strong>teilen Nammen, Wülpke und<br />
Holtrup nicht möglich ist.<br />
Aus diesem Grund ist die <strong>Stadt</strong> <strong>Porta</strong> <strong>Westfalica</strong> auf der Basis der Richtlinie über die<br />
Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der <strong>Breitband</strong>versorgung ländlicher<br />
Räume, Rd.Erl. des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur-<br />
und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, II-6.0228.22900 vom<br />
15.8.2008 in der aktuellen Fassung und des hierzu veröffentlichten Leitfadens bereit,<br />
eine Beihilfe zum Aufbau einer leistungsstarken <strong>Breitband</strong>versorgung für die Ortsteile<br />
Nammen und Wülpke sowie Holtrup mit Gewerbegebiet Holtrup zu gewähren.<br />
1/5
Die Beihilfe wird technologieneutral gewährt. Eine losweise Aufteilung bleibt<br />
ausdrücklich vorbehalten. Die Beihilfe steht unter dem Vorbehalt der Bereitstellung<br />
entsprechender Haushalts- und Fördermittel.<br />
Bei dem nachfolgend beschriebenen offenen und transparenten Auswahlverfahren<br />
handelt es sich um ein Verfahren im Sinne des Beihilferechts der EU zur Vermeidung<br />
von Wettbewerbsverzerrungen. Mit Abgabe des Angebots wird anerkannt, dass es sich<br />
hierbei nicht um ein verpflichtendes Vergabeverfahren handelt und somit keine<br />
Ansprüche gegenüber der ausschreibenden Stelle begründet werden.<br />
Dies kann auch dazu führen, dass keines oder nur einzelne der veröffentlichten Lose<br />
vergeben werden.<br />
Ein Aufwandersatz für die Angebotserstellung kann nicht gewährt werden.<br />
Der Netzbetreiber wird gebeten, Lösungen zur <strong>Breitband</strong>versorgung der o.g. Ortsteile<br />
zur Deckung des ermittelten Bedarfs von 6 Mbit/s (Ortsteile) bzw. 10 Mbit/s<br />
(Gewerbegebiet) anzubieten. Der Netzanbieter muss eine flächendeckende<br />
<strong>Breitband</strong>-Geschwindigkeit (mind. 97 % der Haushalte) von mindestens 2 Mbit/s<br />
im Download auch bei Spitzenbelastung garantieren.<br />
Höhere Übertragungsraten sind daher ausdrücklich erwünscht.<br />
Dies entspricht dem von den Haushalten und Gewerbebetrieben durch Befragung<br />
gemeldeten Bedarf an Übertragungsraten. Das Ergebnis der aus Umfragen ermittelten<br />
Bestands- und Bedarfsermittlung kann der Anlage entnommen werden.<br />
Etwaige Abweichungen vom tatsächlichen Kundenpotential zur Anzahl der ermittelten<br />
Bedarfsträger gehen nicht zu Lasten der ausschreibenden Stelle.<br />
Der Netzanbieter hat zu folgenden Kriterien verbindliche Aussagen zu treffen:<br />
Zuschussbedarf<br />
Informationen zur Technologie<br />
Offener Netzzugang gewährleistet (gefördertes Netz muss weiteren<br />
Netzbetreibern zur Verfügung stehen)<br />
Übertragungstechnologie<br />
Downloadrate > 6 Mbit/s (10 Mbit/s Gewerbe) (mind. 2Mbit/s auch bei<br />
Vollauslastung des Netzes, gewünscht mehr)<br />
symmetrische Anschlüsse möglich (SDSL)<br />
Dienstverfügbarkeit (>= 97% im Jahresmittel für Privatkunden, Angabe über<br />
mögliche höhere Dienstverfügbarkeit für Geschäftskunden)<br />
Versorgungsgrad<br />
o Vergrößerung des Versorgungsgebietes möglich<br />
o Erhöhung der Übertragungsgeschwindigkeiten möglich<br />
Zusätzliche Angaben bei Funkverbindungen:<br />
o Frequenzbereich, Funktechnologie (Standards)<br />
o Strahlungsleistung,<br />
o Schutzabstände nach gültiger BImSchV<br />
o Beanspruchung von Grundstücken/ Antennenstandorten<br />
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Informationen Angebot und Dienste<br />
Einmalige Kosten für den Teilnehmer<br />
Monatliche Endkundenpreise der angebotenen Tarife<br />
Flatrate<br />
Telefondienst oder Internet-Telefonie (VoIP) möglich<br />
Telefonie Flatrate möglich<br />
Serviceleistungen<br />
Zeitplan Netzausbau (Bereitstellung der Infrastruktur spätestens bis zum<br />
30.6.2013)<br />
Informationen zum Anbieter<br />
Referenzenliste über vergleichbare Projekte mit Ansprechpartner<br />
Registrierung als TK-Diensteanbieter bei der Bundesnetzagentur und<br />
Erfüllung der Anforderungen des TKG gem. §6.<br />
Nachweis, dass ein Sicherheitskonzept gemäß TKG bei der<br />
Bundesnetzangentur vorgelegt wurde<br />
Umsatz und Anzahl der Mitarbeiter im Telekommunikation-Sektor der<br />
letzten drei Geschäftsjahre<br />
Der Netzanbieter hat den benötigten Zuschussbedarf (Fehlbetrag zwischen<br />
Investitionskosten und Wirtschaftlichkeitsschwelle) im Rahmen seines Angebotes<br />
plausibel und nachvollziehbar unter Berücksichtigung der Gesamtinvestition (Linien-<br />
und Übertragungstechnik, Infrastruktur und Systemtechnik), der Betriebskosten und der<br />
Einnahmen darzustellen. Hierzu sind die zur Projektumsetzung notwendigen<br />
Erschließungsmaßnahmen darzustellen sowie zum Nachfragepotenzial Stellung zu<br />
nehmen, das der Berechnung des Zuschussbedarfs zugrunde liegt.<br />
Die Auswahl der Angebote erfolgt mit folgender Gewichtung:<br />
1. Höhe des Beihilfebetrages (40%)<br />
2. erreichte Übertragungsraten (bei Shared-Medium-Technologien ist die<br />
wahrscheinliche Übertragungsrate bezogen auf die vom Anbieter prognostizierte<br />
Kundenanzahl anzugeben) (10%)<br />
3. Endabnehmerpreise (25%)<br />
4. Zuverlässigkeit und Hochwertigkeit (z. B. Ausbau- und Zukunftsfähigkeit,<br />
Serviceleistungen, etc.) (15%)<br />
5. Grad der <strong>Breitband</strong>abdeckung des Zielgebietes nach Durchführung der<br />
Maßnahme (10%)<br />
Nur Angebote von Anbietern mit vollständigen und nachvollziehbaren Aussagen zu<br />
den oben genannten Kriterien werden in der Angebotsbewertung berücksichtigt.<br />
Die <strong>Breitband</strong>dienste sollen bis spätestens 30.6.2013 zur Verfügung stehen. Aufgrund<br />
der Bewilligungsfristen wird um eine Angebotsbindung von mindestens 6 Monaten<br />
gebeten.<br />
Angebote sind bis spätestens 8.6.2012, 11.00 Uhr (Angebotsfrist: 8 Wochen), schriftlich<br />
unter Angabe des Umfangs und des Wertes der benötigten Beihilfe zu senden an:<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Porta</strong> <strong>Westfalica</strong><br />
Wirtschaftsförderung und Tourismus<br />
Friedhelm Kollmeier<br />
Kempstr. 1<br />
3/5
32457 <strong>Porta</strong> <strong>Westfalica</strong><br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Porta</strong> <strong>Westfalica</strong> bietet allen interessierten Unternehmen die Möglichkeit eines<br />
Gesprächs, in dem den möglichen Anbietern die Situation und die Strukturen der<br />
Gemeinde möglichst umfassend erläutert werden, um den Unternehmen zu<br />
ermöglichen, ihre Angebote individuell auf das <strong>Breitband</strong>projekt der Kommune<br />
zuzuschneiden.<br />
Bei Rückfragen, auch zu vorhandenen Infrastrukturen, steht Ihnen der nachfolgende<br />
Ansprechpartner gerne zur Verfügung:<br />
Herr Friedhelm Kollmeier (<strong>Stadt</strong> <strong>Porta</strong> <strong>Westfalica</strong>)<br />
Tel.: 0571-791282<br />
friedhelm.kollmeier@portawestfalica.de oder wifoe@portawestfalica.de<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Porta</strong> <strong>Westfalica</strong> wird in dem <strong>Breitband</strong>projekt unterstützt durch Herrn<br />
Dipl.-Ing. Horst Westbrock. Nähere Auskünfte zum <strong>Breitband</strong>ausbau im <strong>Stadt</strong>gebiet<br />
erteilt zusätzlich:<br />
Herr Horst Westbrock<br />
Doyenweg 2, 59494 Soest<br />
Tel. 02921 / 354 93002<br />
Mobil 0171 / 350 1982<br />
info@westbrock.de<br />
www.westbrock.de<br />
4/5
Anlage zum Auswahlverfahren zur <strong>Breitband</strong>versorgung der <strong>Stadt</strong> <strong>Porta</strong><br />
<strong>Westfalica</strong><br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Porta</strong> <strong>Westfalica</strong> hat im September-Oktober 2011 eine Befragung in allen<br />
<strong>Stadt</strong>teilen durchgeführt, die Fragebögen waren in öffentlichen Stellen ausgelegt und<br />
online über die Internetseiten der <strong>Stadt</strong> verfügbar.<br />
Die Umfrage zur <strong>Breitband</strong>versorgung hat folgenden Bedarf ergeben:<br />
Ortschaft Haushalte<br />
(Anschlüsse)<br />
Holtrup<br />
Los 1<br />
Nammen mit<br />
Gewerbegebiet<br />
Los 2<br />
Wülpke<br />
Los 3<br />
Summe 1.070<br />
Gemeldete<br />
Unterversorgung<br />
unter 2 Mbit/s<br />
Bedarf<br />
nach<br />
besserer<br />
Versorgu<br />
ng<br />
250 53 % 94 %<br />
620 90 % 96 %<br />
200 100 % 93 %<br />
Beteiligung an der Befragung:<br />
Im <strong>Stadt</strong>teil Holtrup lag die Beteiligung an der Umfrage bei 8%.<br />
Im <strong>Stadt</strong>teil Nammen lag die Beteiligung an der Umfrage bei über 13 %.<br />
Im <strong>Stadt</strong>teil Wülpke lag die Beteiligung an der Umfrage bei 8%.<br />
Für das Gewerbegebiet Holtrup (Los 4) wurde im Dezember 2011 eine gesonderte<br />
Abfrage bei den Betrieben nach besserer Versorgung durchgeführt. Hierzu wurden an<br />
30 Gewerbebetriebe im GE Holtrup Fragebögen zur Ermittlung des <strong>Breitband</strong>bedarfs<br />
verschickt. Bis zum Jahresanfang 2012 erhielt die <strong>Stadt</strong> 22 ausgefüllte<br />
Erhebungsbögen (Beteiligung 73,3%) zurück.<br />
Der Bedarf an Übertragungsraten ist nach Branchen und Betriebsgrößen recht<br />
unterschiedlich.<br />
Bedarf Anzahl Prozent<br />
Zufrieden mit DSL 2000 1 4,5 %<br />
mehr als 2 Mbit/s 6 27,7 %<br />
mehr als 10 Mbit/s 6 27,7 %<br />
mehr als 25 Mbit/s 4 18,2 %<br />
mehr als 50 Mbit/s 5 22,7 %<br />
17 von 22 Betrieben sind bei besserer Versorgung zu einem Anbieterwechsel bereit.<br />
Freundliche Grüße<br />
Stephan Böhme<br />
Bürgermeister<br />
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