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Schalltechnische Untersuchung

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Auftraggeber:<br />

Stadt Bad Waldsee<br />

Ravensburger Straße 2<br />

88339 Bad Waldsee<br />

Bericht vom 03.05.2010<br />

erstellt von Dipl.-Ing. (FH) K. Knoblach<br />

Projekt-Nr.: 08-009/1<br />

Stadt Bad Waldsee<br />

<strong>Schalltechnische</strong> <strong>Untersuchung</strong><br />

zum Bebauungsplan "Westlich der Steinstraße"


Seite 2<br />

Zusammenfassung<br />

Die Stadt Bad Waldsee plant die Aufstellung des Bebauungsplanes "Westlich der Steinstraße". Das<br />

Planungsgebiet umfasst sowohl freie als auch bereits bebaute Flächen. Auf dem größten Teilbereich<br />

der Fläche ist die Ausweisung eines Mischgebietes (MI) vorgesehen. Im Südosten des Gebietes entlang<br />

der "Steinstraße" soll ein eingeschränktes Gewerbegebiet (GE e) festgesetzt werden.<br />

Gemäß Flächennutzungsplan grenzt im Osten an den Geltungsbereich des Bebauungsplanes ein<br />

großflächiges Gewerbegebiet. Im Rahmen der vorliegenden schalltechnischen <strong>Untersuchung</strong> wurden<br />

die Lärmeinwirkungen des bestehenden Gewerbegebietes auf das Planungsgebiet gemäß TA Lärm<br />

(Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) prognostiziert, berechnet und beurteilt. Es zeigt<br />

sich, dass die zulässigen Immissionsrichtwerte im Planungsgebiet eingehalten werden.<br />

Des Weiteren wurde eine Geräuschkontingentierung nach DIN 45691 (Geräuschkontingentierung)<br />

für das eingeschränkte Gewerbegebiet durchgeführt. Bei der Kontingentierung wurde die Vorbelastung<br />

des bereits bestehenden Gewerbegebietes im Osten des Bebauungsplanes "Westlich der Steinstraße"<br />

berücksichtigt. Die errechneten Kontingente gewährleisten die Einhaltung der zulässigen<br />

Immissionsrichtwerte nach TA Lärm an den nächstgelegenen bestehenden bzw. planungsrechtlich<br />

zulässigen Einwirkorten.<br />

Folgende Kontingente werden als Festsetzung im Bebauungsplan vorgeschlagen:<br />

Fläche<br />

Emissionskontingente L EK in dB(A)/m²<br />

L EK tags<br />

eingeschränktes Gewerbegebiet (GE e ) 59 40<br />

L EK nachts<br />

Stadt Bad Waldsee <strong>Schalltechnische</strong> <strong>Untersuchung</strong> zum Bebauungsplan "Westlich der Steinstraße"<br />

Gutachten mit 20 Seiten, Fassung vom 03.05.2010


Seite 3<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

1 Aufgabenstellung 4<br />

2 Verwendete Unterlagen und Informationen 4<br />

3 Örtliche Gegebenheiten 6<br />

4 Übersichtsplan 7<br />

5 Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan 8<br />

6 Beurteilungsgrundlagen 9<br />

7 Gewerbelärm 10<br />

7.1 Immissionsorte 10<br />

7.2 Schallemissionen 10<br />

7.3 Berechnung der Schallimmissionen 12<br />

7.4 Beurteilung 13<br />

8 Emissionskontingentierung 13<br />

8.1 Immissionsorte 14<br />

8.2 Ermittlung der Vorbelastung und des Planwertes 14<br />

8.3 Ermittlung der Emissionskontingente LEK 15<br />

9 Vorschläge für die Bauleitplanung 16<br />

9.1 Festsetzungen 16<br />

9.2 Umweltbericht 17<br />

10 Bilddokumentation 19<br />

11 Anhang 20<br />

Seite<br />

Stadt Bad Waldsee <strong>Schalltechnische</strong> <strong>Untersuchung</strong> zum Bebauungsplan "Westlich der Steinstraße"<br />

Gutachten mit 20 Seiten, Fassung vom 03.05.2010


1 Aufgabenstellung<br />

Seite 4<br />

Die Stadt Bad Waldsee plant die Aufstellung des Bebauungsplanes "Westlich der Steinstraße". Das<br />

Planungsgebiet umfasst sowohl freie als auch bereits bebaute Flächen. Vorgesehen ist zum größten<br />

Teil die Ausweisung eines Mischgebietes (MI), welches aus städtebaulichen Gründen in zwei Bereiche<br />

MI 1 und MI 2 untergliedert werden soll. Im Südosten entlang der "Steinstraße" soll ein eingeschränktes<br />

Gewerbegebiet GE e festgesetzt werden.<br />

Im Osten grenzt an den Geltungsbereich des Bebauungsplanes ein großflächiges Gewerbegebiet.<br />

Im Rahmen einer schalltechnischen <strong>Untersuchung</strong> sollen die Lärmeinwirkungen des bestehenden<br />

Gewerbegebietes auf das Planungsgebiet gemäß TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen<br />

Lärm) prognostiziert, berechnet und beurteilt werden. Des Weiteren sollen für das eingeschränkte<br />

Gewerbegebiet Kontingente berechnet werden, die eine Einhaltung der zulässigen Immissionsrichtwerte<br />

gemäß TA Lärm an der bestehenden bzw. planungsrechtlich zulässigen Umgebungsbebauung<br />

gewährleisten.<br />

Das Büro Sieber wurde von der Stadt Bad Waldsee beauftragt, für das Planungsgebiet diese <strong>Untersuchung</strong><br />

durchzuführen, Festsetzungen im Bebauungsplan sowie Textpassagen für den Umweltbericht<br />

vorzuschlagen.<br />

2 Verwendete Unterlagen und Informationen<br />

− Lageplan (dxf-Format)<br />

− Luftbild (jpg-Format)<br />

− Ergebnisvermerk des Behördenunterrichtungstermins gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vom<br />

04.08.2009<br />

− Machbarkeitsuntersuchung des Büros Sieber vom 06.02.2009<br />

− Baugenehmigung vom 04.11.1993, Neubau eines Verbrauchermarktes auf Fl.-Nr. 1143<br />

− Baugenehmigung vom 16.06.1970, Anbau eines Lager- und Ausstellungsraumes an das bestehende<br />

Lagergebäude auf Fl.-Nr. 949<br />

− Baugenehmigung vom 17.03.1992, Errichtung eines Baufachmarktes mit Lager, Freilager und<br />

Pkw-Stellplätzen auf Fl.-Nr. 949<br />

− Baugenehmigung vom 10.12.1993, Überdachung eines Freilagers zum Baustoffmarkt auf<br />

Fl.-Nr. 949<br />

− Baugenehmigung vom 25.05.1997, Neubau eines Büro- und Ausstellungsgebäudes auf<br />

Fl.-Nr. 949<br />

− Baugenehmigung vom 08.05.1998, Neubau einer Nutzfahrzeug-Reperaturwerkstätte mit Büround<br />

Sozialtrakt auf Fl.-Nr. 949/2<br />

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Gutachten mit 20 Seiten, Fassung vom 03.05.2010


Seite 5<br />

− Baugenehmigung vom 02.05.1993, Erstellung einer Abstellfläche für Transportcontainer (Lkw-<br />

Wechselbrücken) auf Fl.-Nr. 1105/1<br />

− Baugenehmigung vom 03.09.1998 und 03.12.2002, Neubau eines Verwaltungsgebäudes und<br />

einer Verkaufsniederlassung auf Fl.-Nrn. 1105, 1105/2<br />

− Baugenehmigung vom 17.03.2000, Errichtung eines Reservelagers auf Fl.-Nrn. 1105/2,<br />

1108/1, 1108/4<br />

− Baugenehmigung vom 24.01.2002, Errichtung eines Betriebsgebäudes auf Fl.-Nr. 1105/1<br />

− Baugenehmigung vom 26.04.2002, Neubau eines Hochregallagers auf Fl.-Nrn. 1105, 1105/2<br />

− Baugenehmigung vom 23.05.2002, Errichtung von 475 Stellplätzen auf Fl.-Nr. 1079<br />

− Baugenehmigung vom 13.02.1998, Errichtung eines Lagers und Abstellplätze auf<br />

Fl.-Nr. 1079/1<br />

− Baugenehmigung vom 30.09.1991, Errichtung einer Kommissionier- und Versandhalle auf<br />

Fl.-Nr. 1123<br />

− Baugenehmigung vom 09.07.2002, Anbau eines Kompressorraumes, Aufstellen eines Stickstoff-Tanks<br />

und neue Verkleidung der Hallen-Westfassade auf Fl.-Nr. 1123<br />

− Baugenehmigung vom 22.05.2001, Errichtung eines Fahrzeugabstellplatzes auf<br />

Fl.-Nr. 1170/1<br />

− Baugenehmigung vom 03.09.2001, Errichtung eines Bürogebäudes auf Fl.-Nr. 1127<br />

− Flächennutzungsplan der Stadt Bad Waldsee, rechtsgültig seit 13.10.2004<br />

− Baugesetzbuch (BauGB) in der aktuellen Fassung<br />

− Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in der aktuellen Fassung<br />

− Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der aktuellen Fassung<br />

− Sechste allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz, Technische Anleitung<br />

zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) vom 26.08.1998, Gemeinsames Ministerialblatt<br />

Nr. 26 vom 28.08.1998<br />

− DIN 4109, Schallschutz im Hochbau, Anforderungen und Nachweise, November 1989<br />

− DIN 18005-1 vom Juli 2002 "Schallschutz im Städtebau, Teil 1: Grundlagen und Hinweise für<br />

die Planung" mit Beiblatt 1 zur DIN 18005 vom Mai 1987, "Berechnungsverfahren, <strong>Schalltechnische</strong><br />

Orientierungswerte für die städtebauliche Planung"<br />

− DIN ISO 9613-2, Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien, Oktober 1999<br />

− Taschenbuch der Technischen Akustik, 3. Auflage, Gerhard Müller und Michael Möser (Hrsg.),<br />

Springer Verlag, von 2004<br />

− Programmsystem IMMI 2009 – Software zur Berechnung von Lärm und Luftschadstoffen, WÖL-<br />

FEL Meßsysteme Software GmbH & Co. KG<br />

Stadt Bad Waldsee <strong>Schalltechnische</strong> <strong>Untersuchung</strong> zum Bebauungsplan "Westlich der Steinstraße"<br />

Gutachten mit 20 Seiten, Fassung vom 03.05.2010


3 Örtliche Gegebenheiten<br />

Seite 6<br />

Der nachfolgende Übersichtsplan zeigt die Lage und den Umgriff des Planungsgebietes "Westlich<br />

der Steinstraße" der Stadt Bad Waldsee. Des Weiteren sind die maßgeblichen Immissionspunkte<br />

(IP) dargestellt.<br />

Das Planungsgebiet befindet sich nördlich des Stadtzentrums von Bad Waldsee. Westlich grenzt die<br />

bestehende Wohnbebauung entlang des "Eichenweges" und des "Lindenweges" an. Im Südwesten<br />

befindet sich ein Verbrauchermarkt sowie Wohn- und Bürogebäude. Im Norden und Osten grenzt<br />

das Plangebiet gemäß Flächennutzungsplan der Stadt Bad Waldsee (siehe Kapitel 5) an bestehende<br />

bzw. geplante gewerbliche Bauflächen (G). Im Süden liegt der Bahnhof der Stadt Bad Waldsee.<br />

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Westlich der Steinstraße" umfasst im Norden die bestehende<br />

Bebauung entlang des "Buchenweges" und die teilweise noch unbebauten Flächen entlang<br />

des "Carlensteichweges". In diesem nördlichen Bereich befinden sich Wohngebäude, eine Malerwerkstatt<br />

sowie ein Garagen- und Bürogebäude. Der südliche Planbereich zwischen "Carlensteichweg"<br />

und "Steinstraße" ist größtenteils unbebaut. Hier befinden sich drei Wohn- sowie ein<br />

Bürogebäude.<br />

Topographisch ist das Planungsgebiet in zwei Ebenen untergliedert: Der bereits überwiegend bebaute<br />

Bereich im Norden liegt etwa 6,00 m höher als der noch überwiegend unbebaute Bereich<br />

entlang der "Steinstraße" im Süden. Die beiden Bereiche sind durch eine Hangkante getrennt, die<br />

sich am östlichen Rand des Planungsgebietes nach Norden fortsetzt (im Übersichtsplan ist die<br />

Hangkante/Böschung grün dargestellt). Die beiden Bereiche selbst sind nahezu eben.<br />

Im rechtsgültigen Flächennutzungsplan (siehe Planausschnitt im Kapitel 5) der Stadt Bad Waldsee<br />

ist das Planungsgebiet im Süden als bestehende bzw. geplante Mischbaufläche (M) dargestellt. Der<br />

nördliche Bereich umfasst eine bestehende Wohnbaufläche (W). Im Norden und Osten grenzen gewerbliche<br />

Bauflächen (G), im Nordwesten Wohnbauflächen (W) und im Süden der Bahnhof der<br />

Stadt Bad Waldsee an.<br />

Stadt Bad Waldsee <strong>Schalltechnische</strong> <strong>Untersuchung</strong> zum Bebauungsplan "Westlich der Steinstraße"<br />

Gutachten mit 20 Seiten, Fassung vom 03.05.2010


4 Übersichtsplan<br />

Seite 7<br />

Verbrauchermarkt<br />

maßstabslos<br />

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Gutachten mit 20 Seiten, Fassung vom 03.05.2010


5 Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan<br />

Seite 8<br />

maßstabslos<br />

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Gutachten mit 20 Seiten, Fassung vom 03.05.2010<br />

N


6 Beurteilungsgrundlagen<br />

Seite 9<br />

Gemäß § 1 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) sind in der Bauleitplanung unter anderem die Belange<br />

des Umweltschutzes zu berücksichtigen. Der Lärmschutz wird für die Praxis durch die DIN 18005-1<br />

"Schallschutz im Städtebau" konkretisiert.<br />

Den im Geltungsbereich geplanten Nutzungen werden folgende Orientierungswerte gemäß<br />

DIN 18005, Teil 1, Beiblatt 1 zugeordnet:<br />

Bauliche Nutzung<br />

Orientierungswerte nach DIN 18005-1 Beiblatt 1 in dB(A)<br />

tagsüber nachts<br />

Mischgebiet (MI) 60 50 bzw. 45<br />

Gewerbegebiet (GE) 65 55 bzw. 50<br />

Bei zwei angegebenen Nachtwerten soll der niedrigere für Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm<br />

herangezogen werden. Die Nachtzeit beginnt um 22:00 Uhr und endet um 6:00 Uhr.<br />

Die Orientierungswerte der DIN 18005-1 Beiblatt 1 sind Zielwerte. Eine Überschreitung der Werte<br />

außen vor den betroffenen Wohnräumen soll vermieden werden.<br />

Für die Geräusch-Immissionen von gewerblichen Anlagen sind die Orientierungswerte der<br />

DIN 18005-1 grundsätzlich verbindlich. Denn sobald die Planungen realisiert sind, wird die<br />

TA Lärm (z.B. bei Beschwerden, bei Erweiterung von Gewerbebetrieben oder bei Nutzungsänderung)<br />

herangezogen.<br />

In der TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) sind Immissionsrichtwerte festgesetzt,<br />

die sich bei einem Mischgebiet und einem Gewerbegebiet nicht von den Orientierungswerten<br />

für Gewerbelärm der DIN 18005-1 unterscheiden. Im Verwaltungsvollzug werden die Immissionsrichtwerte<br />

wie Grenzwerte gehandhabt.<br />

Die Immissionsrichtwerte der TA Lärm gelten während des Tages (6:00 bis 22:00 Uhr) für einen<br />

Beurteilungszeitraum von 16 Stunden. Maßgebend für die Beurteilung der Nacht (22:00 bis 6:00<br />

Uhr) ist die volle Nachtstunde mit dem höchsten Beurteilungspegel, zu dem die zu beurteilende<br />

Anlage relevant beiträgt (TA Lärm, Ziffer 6.4).<br />

Einzelne Geräuschspitzen dürfen den Immissionsrichtwert tagsüber um nicht mehr als 30 dB(A) und<br />

nachts um nicht mehr als 20 dB(A) überschreiten (TA Lärm, Ziffer 6.1).<br />

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Gutachten mit 20 Seiten, Fassung vom 03.05.2010


7 Gewerbelärm<br />

7.1 Immissionsorte<br />

Seite 10<br />

Im Planungsgebiet werden elf maßgebliche Immissionspunkte (IP 1 bis IP 11) bestimmt. Davon<br />

befinden sich neun (IP 1 bis IP 9) im geplanten Mischgebiet (MI) und zwei (IP 10 und IP 11) im<br />

geplanten eingeschränkten Gewerbegebiet (GE e). Die Lage dieser Immissionsorte (IP 1 bis IP 11) ist<br />

dem Kapitel 4 (Übersichtsplan) zu entnehmen.<br />

7.2 Schallemissionen<br />

An das Planungsgebiet grenzt im Osten ein großflächiges Gewerbegebiet und im Südwesten ein<br />

Verbrauchermarkt an.<br />

Für die Ermittlung der Lärmeinwirkungen eines Gewerbegebietes können im Allgemeinen folgende<br />

Erkenntnisquellen herangezogen werden:<br />

− bestehende rechtskräftige Bebauungspläne<br />

− bau- oder immissionsschutzrechtliche Genehmigungen<br />

Anhaltspunkte liefern auch<br />

− Messungen der gewerblichen Geräuscheinwirkungen im Geltungsbereich des neuen Bebauungsplanes<br />

− Betriebsbefragungen und detaillierte Berechnung der schalltechnischen Auswirkungen jedes<br />

einzelnen vorhandenen/bestehenden Betriebes<br />

− Typisierte rechnerische Berücksichtigung der vorhandenen Betriebe auf Grund der Gebietsart<br />

und/oder auf Grund der Betriebsart<br />

− Rückrechnung auf die zulässige Schallabstrahlung der Betriebe vor dem Hintergrund der vorhandenen<br />

schutzbedürftigen Nutzungen im Bestand<br />

Bebauungspläne für das östlich angrenzende Gewerbegebiet liegen nicht vor. Im Gebiet befinden<br />

sich ein Baustoffmarkt der Firma Wölpert GmbH und Co, eine Nutzfahrzeug-Reparaturwerkstätte<br />

der Firma Stanner, ein Versandhaus, ein Hochregallager, ein Parkplatz und ein Verwaltungsgebäude<br />

der Firma Walz GmbH, ein Eisengroßhandel der Firma Alfred Gnida GmbH & Co sowie ein Fahrzeugabstellplatz<br />

und ein Bürogebäude der Firma Hymer AG. In den Baugenehmigungen sind Auflagen<br />

zum Schallschutz nicht oder nur in allgemeiner Form durch einen Verweis auf die TA Lärm<br />

enthalten. Betriebsleiterwohnungen existieren im Gewerbegebiet nicht.<br />

Schallmessungen im Planungsgebiet wurden nicht durchgeführt, da diese Messungen nur Momentaufnahmen<br />

liefern und somit ausschließlich orientierend herangezogen werden können. Erweite-<br />

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Gutachten mit 20 Seiten, Fassung vom 03.05.2010


Seite 11<br />

rungsabsichten von Betrieben werden bei diesem Ansatz ebenfalls nicht berücksichtigt. Auf Betriebsbefragungen<br />

wurde verzichtet, da dies mit einem unverhältnismäßig hohen Zeitaufwand verbunden<br />

ist und zudem die freien, noch unbebauten Flächen, nicht berücksichtigt werden.<br />

Im hier vorliegenden Fall werden die Geräuscheinwirkungen des bestehenden Gewerbegebietes<br />

über die Gebietsart und die Rückrechnung der zulässigen Schallabstrahlung der Betriebe vor dem<br />

Hintergrund der vorhandenen schutzbedürftigen Nutzungen im Bestand ermittelt.<br />

Nach DIN 18005-1 kann für Gewerbegebiete (GE) ohne Emissionsbegrenzungen ein flächenbezogener<br />

Schall-Leistungspegel von 60 dB(A)/m² tags und nachts angesetzt werden. Für den Nachtzeitraum<br />

ist dies im vorliegenden Fall jedoch ein zu hoch angesetzter Wert, da die Lärmemissionen<br />

der Gewerbebetriebe bereits durch bestehende schutzbedürftige Nutzungen im Bereich des Plangebietes<br />

(Wohnnutzungen, vgl. Kapitel 3) beschränkt werden.<br />

Die westlich des Gewerbegebietes bestehende Bebauung ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche<br />

dargestellt (siehe Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan in Kapitel 5). Da die Wohnbauund<br />

die Gewerbegebietsflächen direkt aneinander grenzen, kann an dieser Stelle von einer Gemengelage<br />

ausgegangen werden. Nach Ziffer 6.7 der TA Lärm können bei einer Gemengelage die für<br />

die zum Wohnen dienenden Gebiete geltenden Immissionsrichtwerte auf einen geeigneten Zwischenwert<br />

erhöht werden. Die Immissionsrichtwerte für Kern-, Dorf- und Mischgebiete sollen dabei<br />

nicht überschritten werden. Es ist daher davon auszugehen, dass an den zum Gewerbegebiet<br />

nächstgelegenen bestehenden Einwirkorten (westlich des bestehenden Gewerbegebietes) mindestens<br />

die Immissionsrichtwerte für ein Mischgebiet einzuhalten waren bzw. sind.<br />

Vor diesem Hintergrund (Einhaltung von Mischgebietspegeln an den zum Gewerbegebiet nächstgelegenen<br />

Einwirkorten) wurde unter Rückrechnung die zulässige Schallabstrahlung des Gewerbegebietes<br />

während des Nachtzeitraumes (22:00 bis 6:00 Uhr) berechnet. Mit folgenden flächenbezogenen<br />

Schall-Leistungspegeln werden Mischgebietspegel an der westlich des Gewerbegebietes angrenzenden<br />

Bebauung eingehalten:<br />

− Fl.-Nrn. 1105, 1105/1 (Teilfläche), 1105/5, 1127, 1170/1: 47 dB(A)/m²<br />

− Fl.-Nrn. 949, 949/2, 1123: 48 dB(A)/m²<br />

− Fl.-Nrn. 1079, 1079/1, 1079/2, 1105/2, 1123/1, 1127/1, 1808: 50 dB(A)/m²<br />

Diese flächenbezogenen Schall-Leistungspegel werden als Emissionsquelle (Flächenschallquelle mit<br />

einer relativen Höhe von 2,00 m) bei der Berechnung der Beurteilungspegel im Planungsgebiet<br />

angesetzt.<br />

Für den Verbrauchermarkt (Fl.-Nr. 1143) wird ein flächenbezogener Schall-Leistungspegel von<br />

tagsüber (6:00 bis 22:00 Uhr) von 60 dB(A)/m² angesetzt. Der Markt befindet sich gemäß Flächennutzungsplan<br />

in einer gemischten Baufläche. Ein uneingeschränkter Nachtbetrieb ist auf Grund<br />

der Gebietsart nicht möglich. Für den Nachtzeitraum (22:00 bis 6:00 Uhr) wird deshalb ein flä-<br />

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Gutachten mit 20 Seiten, Fassung vom 03.05.2010


Seite 12<br />

chenbezogener Schall-Leistungspegel von 45 dB(A)/m² angesetzt.<br />

7.3 Berechnung der Schallimmissionen<br />

Die Berechnung der Schallimmissionen erfolgt gemäß TA Lärm in Verbindung mit der<br />

DIN ISO 9613-2 "Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien".<br />

Es werden alle unter Ziffer 7.2 genannten Schallquellen in das Schallausbreitungsberechnungsprogramm<br />

eingegeben. Dabei wird die geografische Situation berücksichtigt.<br />

In der DIN ISO 9613-2 wird ein auf alle Schallquellen anwendbares, einheitliches Verfahren für die<br />

Berechnung der Schallausbreitung angegeben. Im vorliegenden Fall wird der Wert für die meteorologische<br />

Korrektur C met = 0 dB gesetzt. Die berechneten Pegel sind somit "Mitwind-<br />

Mittelungspegel".<br />

Es wurden die Beurteilungspegel im Planungsgebiet für das 1. Obergeschoß (relative Höhe:<br />

5,60 m) berechnet. Die Beurteilungspegel sind nachfolgend tabellarisch und in Anhang 2 in Form<br />

von farbigen Rasterlärmkarten für den Tages- und Nachtzeitraum dargestellt.<br />

Immissionspunkt (IP)<br />

Beurteilungspegel in<br />

dB(A)<br />

Immissionsrichtwert lt.<br />

TA Lärm in dB(A)<br />

Über- (+) /Unterschreitung<br />

(−) in<br />

dB(A)<br />

tagsüber nachts tagsüber nachts tagsüber nachts<br />

IP 1 (Fl.-Nr. 1127 (Teilfläche)) 57 45 60 45 −3 ±0<br />

IP 2 (Fl.-Nr. 1132/24) 56 44 60 45 −4 −1<br />

IP 3 (Fl.-Nr. 1132/25) 55 43 60 45 −5 −2<br />

IP 4 (Fl.-Nr. 1135/1) 58 45 60 45 −2 ±0<br />

IP 5 (Fl.-Nr. 1138) 57 45 60 45 −3 ±0<br />

IP 6 (Fl.-Nr. 1137, Baugrenze<br />

Mischgebiet)<br />

IP 7 (Fl.-Nr. 1137, Baugrenze<br />

Mischgebiet)<br />

IP 8 (Fl.-Nr. 1139/3, Baugrenze<br />

Mischgebiet)<br />

53 41 60 45 −7 −4<br />

53 41 60 45 −7 −4<br />

55 43 60 45 −5 −2<br />

IP 9 (Fl.-Nr. 1139/1) 57 42 60 45 −3 −3<br />

IP 10 (Fl.-Nr. 1137, Baugrenze<br />

eingeschränktes Gewerbegebiet)<br />

IP 11 (Fl.-Nr. 1137, Baugrenze<br />

eingeschränktes Gewerbegebiet)<br />

57 44 65 50 −8 −6<br />

57 45 65 50 −8 −5<br />

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7.4 Beurteilung<br />

Seite 13<br />

Aus den Rasterlärmkarten in Anhang 2 und aus der obigen Tabelle ist zu erkennen, dass die zulässigen<br />

Immissionsrichtwerte der TA Lärm im Planungsgebiet eingehalten werden.<br />

Die DIN 18005-1, Beiblatt 1 gibt den Hinweis, dass bei Beurteilungspegeln über 45 dB(A) selbst<br />

bei nur teilweise geöffnetem Fenster ungestörter Schlaf häufig nicht mehr möglich ist. Aus diesem<br />

Grund wird empfohlen die Ruheräume auf dem zum Gewerbegebiet nächstgelegenen Grundstück<br />

Fl.-Nr. 1138 auf die dem Gewerbegebiet abgewandte Gebäudeseite zu orientieren.<br />

8 Emissionskontingentierung<br />

An das im Bebauungsplan vorgesehene eingeschränkte Gewerbegebiet grenzen schutzbedürftige<br />

Nutzungen in Form von Mischgebieten an. Im Rahmen der Bauleitplanung sollen die für eine bestimmte<br />

Nutzung vorgesehenen Flächen einander so zugeordnet werden, dass schädliche Umwelteinwirkungen<br />

auf schutzbedürftige Gebiete gemäß § 50 Bundes-Immissionsschutzgesetz nach Möglichkeit<br />

vermieden werden. Die rechtlichen Regelungen sind als Teil der Umweltvorsorge Vorgaben<br />

für die städtebauliche Planung.<br />

Da innerhalb des Planungsgebietes ein Mischgebiet (MI) an ein eingeschränktes Gewerbegebiet<br />

(GE e) grenzt, sind im Bebauungsplan u.a. Festsetzungen zu treffen, die eine unzulässige Lärmeinwirkung<br />

auf die schutzbedürftige Bebauung im Mischgebiet vermeiden. Dies wird durch das Instrument<br />

der Emissionskontingente (immissionswirksame flächenbezogene Schall-Leistungspegel)<br />

nach DIN 45691 "Geräuschkontingentierung" erreicht. Die Geräuschkontingente werden so berechnet,<br />

dass an den schutzbedürftigen Einwirkorten der Umgebungsbebauung die zulässigen Immissionsrichtwerte<br />

nach TA Lärm unter Berücksichtigung einer evtl. vorliegenden Vorbelastung eingehalten<br />

werden. Bei der Festlegung von Emissionskontingenten nach DIN 45691 wird jedem Quadratmeter<br />

Grundstücksfläche eine bestimmte Geräusch-Emission zugeordnet.<br />

Im Rahmen einer zu erteilenden Betriebsgenehmigung ist unter Berücksichtigung der vom jeweiligen<br />

Vorhaben in Anspruch genommenen Fläche eine Schallausbreitungsrechnung auf Grundlage<br />

der festgesetzten Emissionskontingente und unter alleiniger Berücksichtigung der Abstandsdämpfung<br />

durchzuführen. Bei der Berechnung erhält man am Einwirkort ein Immissionskontingent L IK für<br />

die betrachtete gewerbliche Nutzung. Dieses Immissionskontingent kann dann ausgeschöpft werden.<br />

Bei der Überprüfung der Einhaltung des Immissionskontingentes werden alle Ausbreitungsparameter<br />

wie Abschirmung von Gebäuden, Geländeverlauf, Bodendämpfung und ggf. sonstige Lärmschutz-Maßnahmen<br />

berücksichtigt.<br />

Vorgehensweise zur Ermittlung der Emissionskontingente nach DIN 45691:<br />

− Festlegung der maßgeblichen Immissionsorte IP (siehe Ziffer 8.1)<br />

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Seite 14<br />

− Ermittlung der Vorbelastung und der Planwerte (siehe Ziffer 8.2)<br />

− Berechnung der Emissionskontingente L EK (siehe Ziffer 8.3)<br />

8.1 Immissionsorte<br />

Die Gewerbelärm-Kontingentierung wird auf die umliegenden nächstgelegenen schutzbedürftigen<br />

bestehenden bzw. planungsrechtlich zulässigen Nutzungen bezogen. Dabei werden insgesamt vier<br />

maßgebliche Immissionsorte im Umfeld zum geplanten eingeschränkten Gewerbegebiet (GE e) berücksichtigt<br />

(vgl. Lageplan zur Emissionskontingentierung in Anhang 3).<br />

Nachfolgend sind die maßgeblichen Einwirkorte mit ihrer Gebietseinstufung und den Immissionsrichtwerten<br />

aufgelistet:<br />

Immissionsort Gebietsnutzung Immissionsrichtwert in dB(A)<br />

tags nachts<br />

IP 5 (Fl.-Nr. 1138) Mischgebiet 60 45<br />

IP 6 (Fl.-Nr. 1137, Baugrenze<br />

Mischgebiet)<br />

IP 7 (Fl.-Nr. 1137, Baugrenze<br />

Mischgebiet)<br />

IP 8 (Fl.-Nr. 1139/3, Baugrenze<br />

Mischgebiet)<br />

8.2 Ermittlung der Vorbelastung und der Planwerte<br />

Mischgebiet 60 45<br />

Mischgebiet 60 45<br />

Mischgebiet 60 45<br />

An den Einwirkorten liegt eine gewerbliche Vorbelastung durch das östlich des Planungsgebietes<br />

bestehende Gewerbegebiet vor. In Kapitel 7 wurden bereits die Lärmeinwirkungen des Gewerbegebietes<br />

ermittelt.<br />

Nach der Ermittlung der Vorbelastung ist der Planwert gemäß DIN 45691 zu bestimmen. Der Planwert<br />

ist der Wert, den der Beurteilungspegel aller auf den Immissionsort einwirkenden Geräusche<br />

von Betrieben und Anlagen im Plangebiet zusammen an diesem nicht überschreiten darf. Er ergibt<br />

sich aus folgender Gleichung:<br />

Planwert = 10 * lg (10 0,1*Immissionsrichtwert – 10 0,1*Vorbelastung ) [dB(A)]<br />

Wird an einem Einwirkort der zulässige Immissionsrichtwert bereits durch das bestehende Gewerbegebiete<br />

(Vorbelastung) voll ausgeschöpft, so kann unter Anwendung der TA Lärm, Ziffer 3.2.1<br />

Absatz 2 kann die Zusatzbelastung (also die Gewerbelärm-Immissionen des Planungsgebietes) am<br />

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Gutachten mit 20 Seiten, Fassung vom 03.05.2010


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Einwirkort dann als irrelevant angesehen werden, wenn sie den Immissionsrichtwert um mindestens<br />

6 dB(A) unterschreitet (Irrelevanzkriterium).<br />

Folgende Vorbelastung und die daraus resultierenden Planwerte wurden an den Immissionsorten<br />

errechnet:<br />

Immissionsort<br />

Vorbelastung in dB(A) Immissionsrichtwert in dB(A) Planwert in dB(A)<br />

tags nachts tags nachts tags nachts<br />

IP 5 (Fl.-Nr. 1138) 57 45 60 45 57 39<br />

IP 6 (Fl.-Nr. 1137,<br />

Baugrenze Mischgebiet)<br />

IP 7 (Fl.-Nr. 1137,<br />

Baugrenze Mischgebiet)<br />

IP 8 (Fl.-Nr. 1139/3,<br />

Baugrenze Mischgebiet)<br />

8.3 Ermittlung der Emissionskontingente L EK<br />

53 41 60 45 59 43<br />

53 41 60 45 59 43<br />

55 43 60 45 58 41<br />

Die Ermittlung des Emissionskontingentes tags/nachts erfolgt gemäß DIN 45691 unter ausschließlicher<br />

Berücksichtigung der geometrischen Abstandsdämpfung. Dabei wird angenommen, dass die<br />

Schall-Leistung gleichmäßig über die jeweilige Fläche verteilt wird. Die Quellenhöhe wurde hier mit<br />

2,00 m über Gelände angesetzt. Die Immissionsorte werden für das 1. Obergeschoß auf eine relative<br />

Höhe von 5,60 m über Gelände festgelegt.<br />

Die Bestimmung der zulässigen Emissionskontingente erfolgt so, dass die Planwerte an den Immissionsorten<br />

eingehalten werden. Folgende Kontingente wurden errechnet:<br />

Fläche<br />

Emissionskontingente L EK in dB(A)/m²<br />

L EK tags<br />

eingeschränktes Gewerbegebiet (GE e) 59 40<br />

L EK nachts<br />

Die Ergebnisse der Immissionsberechnung mit den oben angegebenen Emissionskontingenten sind<br />

in nachfolgender Tabelle dargestellt:<br />

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Immissionspunkt (IP)<br />

Immissionskontingente<br />

in dB(A)<br />

Planwert in dB(A) Über- (+) /Unterschreitung<br />

(−) in dB(A)<br />

tags nachts tags nachts tags nachts<br />

IP 5 (Fl.-Nr. 1138) 50 31 57 39 −7 −8<br />

IP 6 (Fl.-Nr. 1137, Baugrenze<br />

Mischgebiet)<br />

IP 7 (Fl.-Nr. 1137, Baugrenze<br />

Mischgebiet)<br />

IP 8 (Fl.-Nr. 1139/3,<br />

Baugrenze Mischgebiet)<br />

59 40 59 43 ±0 −3<br />

59 40 59 43 ±0 −3<br />

58 39 58 41 ±0 −2<br />

Es zeigt sich, dass mit den o.g. Emissionskontingenten die errechneten Planwerte an den Immissionsorten<br />

eingehalten bzw. unterschritten werden.<br />

9 Vorschläge für die Bauleitplanung<br />

9.1 Festsetzungen<br />

Im Bebauungsplan sind Festsetzungen für Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen<br />

im Sinne des BImSchG zu treffen. Es wird folgende Festsetzung vorgeschlagen:<br />

− Innerhalb des eingeschränkten Gewerbegebietes sind nur solche Vorhaben (Anlagen und Betriebe)<br />

zulässig, deren Geräusche folgende Emissionskontingente L EK nach DIN 45691 tagsüber<br />

(6:00 bis 22:00 Uhr) und nachts (22:00 bis 6:00 Uhr) nicht überschreiten (§ 1 Abs. 4 Nr. 2<br />

BauNVO):<br />

Gebiet<br />

GE e (Fl.-Nr. 1137<br />

(Teilfläche))<br />

Bezugsfläche in m²<br />

Emissionskontingente L EK in dB(A)/m 2<br />

tags (06 – 22 Uhr) nachts (22 – 06 Uhr)<br />

5.736,3 59 40<br />

Die Prüfung zur Einhaltung erfolgt nach DIN 45691:2006-12, Abschnitt 5 (zu beziehen bei Beuth-<br />

Verlag GmbH, Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin).<br />

− Bei der Berechnung der Immissionskontingente aus den Emissionskontingenten sind zusätzlich<br />

folgende Vorgaben zu beachten:<br />

− Schallabstrahlende Fläche: Grundstücksfläche einschließlich der privaten Grünflächen<br />

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9.2 Umweltbericht<br />

Seite 17<br />

− Schallquellenhöhe: 2,00 m über dem gedachten, ebenen Gelände<br />

− maßgebliche Immissionsorte: Fl.-Nrn. 1138, 1137 (Baugrenze im Mischgebiet) und<br />

1139/3 (Baugrenze im Mischgebiet) jeweils 1. Obergeschoß (relative Höhe: 5,60 m über<br />

Gelände)<br />

Im Umweltbericht sind die im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ermittelten Umweltauswirkungen<br />

zu beschreiben und zu bewerten. Für die Beschreibung der Lärmauswirkungen wird folgender<br />

Text vorgeschlagen:<br />

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde eine schalltechnische <strong>Untersuchung</strong> (Büro Sieber,<br />

03.05.2010) durchgeführt. In dieser <strong>Untersuchung</strong> wurden zum einen die Lärmeinwirkungen der<br />

im Flächenutzungsplan dargestellten östlich an das Planungsgebiet angrenzenden gewerblichen<br />

Bauflächen auf das Planungsgebiet ermittelt und gemäß TA Lärm (Technische Anleitung zum<br />

Schutz gegen Lärm) beurteilt. Zum anderen wurde eine Geräuschkontingentierung nach DIN 45691<br />

für das geplante eingeschränkte Gewerbegebiet durchgeführt, um durch die Zuordnung von Kontingenten<br />

für die Gewerbegebietsfläche die Einhaltung der zulässigen Immissionsrichtwerte nach<br />

TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) an der bestehenden bzw. planungsrechtlich<br />

zulässigen Umgebungsbebauung zu gewährleisten.<br />

Es zeigte sich, dass durch die an das Planungsgebiet angrenzenden gewerblichen Bauflächen keine<br />

Überschreitung der zulässigen Immissionsrichtwerte der TA Lärm im Planungsgebiet zu erwarten ist.<br />

Aus immissionsschutztechnischer Sicht sind keine Lärmschutz-Maßnahmen erforderlich.<br />

Die im Bebauungsplan für das eingeschränkte Gewerbegebiet (GE e) festgesetzten Emissionskontingente<br />

stellen für die Umgebung des Gebietes sicher, dass die maßgeblichen Immissionsrichtwerte<br />

der TA Lärm (1998) eingehalten werden. Das Verfahren der Emissionskontingentierung bietet den<br />

Vorteil, dass nicht der erste Betrieb, der sich ansiedelt, bereits so viel Lärm emittiert, dass jeder<br />

weitere Betrieb unter Berücksichtigung der Umgebungsbebauung unzulässig wäre. Damit ist zum<br />

einen eine angemessene Nutzbarkeit der Flächen im Plangebiet sowie zum anderen die Einhaltung<br />

der Immissionsrichtwerte der TA Lärm an der Umgebungsbebauung gewährleistet. Bei der Festlegung<br />

von Emissionskontingenten nach DIN 45691 wird jedem Quadratmeter Grundstücksfläche eine<br />

bestimmte Geräusch-Emission zugeordnet, so dass die Immissionsrichtwerte der TA Lärm (1998)<br />

an der Umgebung des Planbereiches eingehalten werden. Das bestehende im Flächennutzungsplan<br />

dargestellte Gewerbegebiet geht bei der Berechnung der Emissionskontingente als Vorbelastung<br />

mit ein. Eventuelle Hindernisse wie Häuser, Hallen oder Böschungen zwischen der Schallquelle und<br />

dem Immissionsort (Zusatzdämpfung) werden bei der Berechnung der Schallausbreitung nicht berücksichtigt.<br />

Die Berechnung erfolgt unter alleiniger Berücksichtigung des Abstandsmaßes nach<br />

DIN ISO 9613-2 (Schallausbreitung im Freien). Die Einhaltung der Emissionskontingente wird im<br />

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Seite 18<br />

Einzelfall im Rahmen des bau- bzw. immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens bzw.<br />

bei der Planung eines Vorhabens, das vom Genehmigungsverfahren freigestellt ist, durch Vorlage<br />

einer schalltechnischen <strong>Untersuchung</strong> durch ein entsprechend qualifiziertes Büro nachzuweisen<br />

sein. Dabei wird die Zusatzdämpfung, wie oben beschrieben, berücksichtigt, was es dem Betreiber<br />

ermöglicht, durch variable Maßnahmen und konkrete Betriebsgestaltung (z.B. Lage, Orientierung,<br />

Anzahl und Größe von Gebäudeöffnungen) die Emissionen so zu steuern, dass der zulässige Immissionsanteil<br />

an der schutzbedürftigen Umgebungsbebauung eingehalten wird. Das zur Bestimmung<br />

der schalltechnischen Zulässigkeit durchzuführende Berechnungsverfahren ist in die textlichen Festsetzungen<br />

aufgenommen und entspricht der in der DIN 45691 eingeführten Berechnungsmethodik.<br />

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10 Bilddokumentation<br />

Seite 19<br />

Blick von Osten auf den<br />

südlichen Bereich des<br />

Planungsgebietes<br />

Blick von Westen auf den<br />

nördlichen Bereich des<br />

Planungsgebietes<br />

Blick von Nordwesten entlang<br />

des "Buchenweges"<br />

auf den nördlichen Bereich<br />

des Planungsgebietes<br />

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11 Anhang<br />

Seite 20<br />

− Anhang 1: Berechnungstabellen "Beurteilungspegel"<br />

− Anhang 2: Rasterlärmkarte Gewerbelärm für den Tages- und Nachtzeitraum<br />

− Anhang 3: Lageplan Emissionskontingentierung<br />

Bericht erstellt am: 03.05.2010<br />

…………………………… Büro Sieber, Lindau (B)<br />

(Unterschrift) Bearbeiterin: Dipl.-Ing. (FH) K. Knoblach<br />

Die in der vorliegenden schalltechnischen <strong>Untersuchung</strong> enthaltenen Ergebnisse basieren auf Messungen/Berechnungen nach den genannten<br />

Regelwerken sowie auf den vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Daten. Eine Gewähr für die sachliche Richtigkeit wird<br />

ausschließlich für selbst ermittelte Informationen/Daten im Rahmen der üblichen Sorgfaltspflicht übernommen. Für die Einhaltung der<br />

Ergebnisse von Schallprognosen werden keine Garantien übernommen. Die vorliegende schalltechnische <strong>Untersuchung</strong> ist nur zusammen<br />

mit allen Anlagen vollständig und unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen. Eine Veröffentlichung bedarf der Genehmigung des<br />

Büros Sieber. Die Weitergabe an Dritte bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Nur die gebundenen Originalausfertigungen tragen<br />

eine Unterschrift.<br />

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