Schalltechnische Untersuchung
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Büro Sieber Mess-Stelle nach § 26/§ 28 BImSchG Am Schönbühl 1 888131 Lindau (B) tel: 08382/27405-0 fax: 08382/27405-99 mail: info@buerosieber.de www.buerosieber.de<br />
Auftraggeber:<br />
Stadt Bad Waldsee<br />
Ravensburger Straße 2<br />
88339 Bad Waldsee<br />
Bericht vom 03.05.2010<br />
erstellt von Dipl.-Ing. (FH) K. Knoblach<br />
Projekt-Nr.: 08-009/1<br />
Stadt Bad Waldsee<br />
<strong>Schalltechnische</strong> <strong>Untersuchung</strong><br />
zum Bebauungsplan "Westlich der Steinstraße"
Seite 2<br />
Zusammenfassung<br />
Die Stadt Bad Waldsee plant die Aufstellung des Bebauungsplanes "Westlich der Steinstraße". Das<br />
Planungsgebiet umfasst sowohl freie als auch bereits bebaute Flächen. Auf dem größten Teilbereich<br />
der Fläche ist die Ausweisung eines Mischgebietes (MI) vorgesehen. Im Südosten des Gebietes entlang<br />
der "Steinstraße" soll ein eingeschränktes Gewerbegebiet (GE e) festgesetzt werden.<br />
Gemäß Flächennutzungsplan grenzt im Osten an den Geltungsbereich des Bebauungsplanes ein<br />
großflächiges Gewerbegebiet. Im Rahmen der vorliegenden schalltechnischen <strong>Untersuchung</strong> wurden<br />
die Lärmeinwirkungen des bestehenden Gewerbegebietes auf das Planungsgebiet gemäß TA Lärm<br />
(Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) prognostiziert, berechnet und beurteilt. Es zeigt<br />
sich, dass die zulässigen Immissionsrichtwerte im Planungsgebiet eingehalten werden.<br />
Des Weiteren wurde eine Geräuschkontingentierung nach DIN 45691 (Geräuschkontingentierung)<br />
für das eingeschränkte Gewerbegebiet durchgeführt. Bei der Kontingentierung wurde die Vorbelastung<br />
des bereits bestehenden Gewerbegebietes im Osten des Bebauungsplanes "Westlich der Steinstraße"<br />
berücksichtigt. Die errechneten Kontingente gewährleisten die Einhaltung der zulässigen<br />
Immissionsrichtwerte nach TA Lärm an den nächstgelegenen bestehenden bzw. planungsrechtlich<br />
zulässigen Einwirkorten.<br />
Folgende Kontingente werden als Festsetzung im Bebauungsplan vorgeschlagen:<br />
Fläche<br />
Emissionskontingente L EK in dB(A)/m²<br />
L EK tags<br />
eingeschränktes Gewerbegebiet (GE e ) 59 40<br />
L EK nachts<br />
Stadt Bad Waldsee <strong>Schalltechnische</strong> <strong>Untersuchung</strong> zum Bebauungsplan "Westlich der Steinstraße"<br />
Gutachten mit 20 Seiten, Fassung vom 03.05.2010
Seite 3<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
1 Aufgabenstellung 4<br />
2 Verwendete Unterlagen und Informationen 4<br />
3 Örtliche Gegebenheiten 6<br />
4 Übersichtsplan 7<br />
5 Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan 8<br />
6 Beurteilungsgrundlagen 9<br />
7 Gewerbelärm 10<br />
7.1 Immissionsorte 10<br />
7.2 Schallemissionen 10<br />
7.3 Berechnung der Schallimmissionen 12<br />
7.4 Beurteilung 13<br />
8 Emissionskontingentierung 13<br />
8.1 Immissionsorte 14<br />
8.2 Ermittlung der Vorbelastung und des Planwertes 14<br />
8.3 Ermittlung der Emissionskontingente LEK 15<br />
9 Vorschläge für die Bauleitplanung 16<br />
9.1 Festsetzungen 16<br />
9.2 Umweltbericht 17<br />
10 Bilddokumentation 19<br />
11 Anhang 20<br />
Seite<br />
Stadt Bad Waldsee <strong>Schalltechnische</strong> <strong>Untersuchung</strong> zum Bebauungsplan "Westlich der Steinstraße"<br />
Gutachten mit 20 Seiten, Fassung vom 03.05.2010
1 Aufgabenstellung<br />
Seite 4<br />
Die Stadt Bad Waldsee plant die Aufstellung des Bebauungsplanes "Westlich der Steinstraße". Das<br />
Planungsgebiet umfasst sowohl freie als auch bereits bebaute Flächen. Vorgesehen ist zum größten<br />
Teil die Ausweisung eines Mischgebietes (MI), welches aus städtebaulichen Gründen in zwei Bereiche<br />
MI 1 und MI 2 untergliedert werden soll. Im Südosten entlang der "Steinstraße" soll ein eingeschränktes<br />
Gewerbegebiet GE e festgesetzt werden.<br />
Im Osten grenzt an den Geltungsbereich des Bebauungsplanes ein großflächiges Gewerbegebiet.<br />
Im Rahmen einer schalltechnischen <strong>Untersuchung</strong> sollen die Lärmeinwirkungen des bestehenden<br />
Gewerbegebietes auf das Planungsgebiet gemäß TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen<br />
Lärm) prognostiziert, berechnet und beurteilt werden. Des Weiteren sollen für das eingeschränkte<br />
Gewerbegebiet Kontingente berechnet werden, die eine Einhaltung der zulässigen Immissionsrichtwerte<br />
gemäß TA Lärm an der bestehenden bzw. planungsrechtlich zulässigen Umgebungsbebauung<br />
gewährleisten.<br />
Das Büro Sieber wurde von der Stadt Bad Waldsee beauftragt, für das Planungsgebiet diese <strong>Untersuchung</strong><br />
durchzuführen, Festsetzungen im Bebauungsplan sowie Textpassagen für den Umweltbericht<br />
vorzuschlagen.<br />
2 Verwendete Unterlagen und Informationen<br />
− Lageplan (dxf-Format)<br />
− Luftbild (jpg-Format)<br />
− Ergebnisvermerk des Behördenunterrichtungstermins gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vom<br />
04.08.2009<br />
− Machbarkeitsuntersuchung des Büros Sieber vom 06.02.2009<br />
− Baugenehmigung vom 04.11.1993, Neubau eines Verbrauchermarktes auf Fl.-Nr. 1143<br />
− Baugenehmigung vom 16.06.1970, Anbau eines Lager- und Ausstellungsraumes an das bestehende<br />
Lagergebäude auf Fl.-Nr. 949<br />
− Baugenehmigung vom 17.03.1992, Errichtung eines Baufachmarktes mit Lager, Freilager und<br />
Pkw-Stellplätzen auf Fl.-Nr. 949<br />
− Baugenehmigung vom 10.12.1993, Überdachung eines Freilagers zum Baustoffmarkt auf<br />
Fl.-Nr. 949<br />
− Baugenehmigung vom 25.05.1997, Neubau eines Büro- und Ausstellungsgebäudes auf<br />
Fl.-Nr. 949<br />
− Baugenehmigung vom 08.05.1998, Neubau einer Nutzfahrzeug-Reperaturwerkstätte mit Büround<br />
Sozialtrakt auf Fl.-Nr. 949/2<br />
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Gutachten mit 20 Seiten, Fassung vom 03.05.2010
Seite 5<br />
− Baugenehmigung vom 02.05.1993, Erstellung einer Abstellfläche für Transportcontainer (Lkw-<br />
Wechselbrücken) auf Fl.-Nr. 1105/1<br />
− Baugenehmigung vom 03.09.1998 und 03.12.2002, Neubau eines Verwaltungsgebäudes und<br />
einer Verkaufsniederlassung auf Fl.-Nrn. 1105, 1105/2<br />
− Baugenehmigung vom 17.03.2000, Errichtung eines Reservelagers auf Fl.-Nrn. 1105/2,<br />
1108/1, 1108/4<br />
− Baugenehmigung vom 24.01.2002, Errichtung eines Betriebsgebäudes auf Fl.-Nr. 1105/1<br />
− Baugenehmigung vom 26.04.2002, Neubau eines Hochregallagers auf Fl.-Nrn. 1105, 1105/2<br />
− Baugenehmigung vom 23.05.2002, Errichtung von 475 Stellplätzen auf Fl.-Nr. 1079<br />
− Baugenehmigung vom 13.02.1998, Errichtung eines Lagers und Abstellplätze auf<br />
Fl.-Nr. 1079/1<br />
− Baugenehmigung vom 30.09.1991, Errichtung einer Kommissionier- und Versandhalle auf<br />
Fl.-Nr. 1123<br />
− Baugenehmigung vom 09.07.2002, Anbau eines Kompressorraumes, Aufstellen eines Stickstoff-Tanks<br />
und neue Verkleidung der Hallen-Westfassade auf Fl.-Nr. 1123<br />
− Baugenehmigung vom 22.05.2001, Errichtung eines Fahrzeugabstellplatzes auf<br />
Fl.-Nr. 1170/1<br />
− Baugenehmigung vom 03.09.2001, Errichtung eines Bürogebäudes auf Fl.-Nr. 1127<br />
− Flächennutzungsplan der Stadt Bad Waldsee, rechtsgültig seit 13.10.2004<br />
− Baugesetzbuch (BauGB) in der aktuellen Fassung<br />
− Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in der aktuellen Fassung<br />
− Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der aktuellen Fassung<br />
− Sechste allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz, Technische Anleitung<br />
zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) vom 26.08.1998, Gemeinsames Ministerialblatt<br />
Nr. 26 vom 28.08.1998<br />
− DIN 4109, Schallschutz im Hochbau, Anforderungen und Nachweise, November 1989<br />
− DIN 18005-1 vom Juli 2002 "Schallschutz im Städtebau, Teil 1: Grundlagen und Hinweise für<br />
die Planung" mit Beiblatt 1 zur DIN 18005 vom Mai 1987, "Berechnungsverfahren, <strong>Schalltechnische</strong><br />
Orientierungswerte für die städtebauliche Planung"<br />
− DIN ISO 9613-2, Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien, Oktober 1999<br />
− Taschenbuch der Technischen Akustik, 3. Auflage, Gerhard Müller und Michael Möser (Hrsg.),<br />
Springer Verlag, von 2004<br />
− Programmsystem IMMI 2009 – Software zur Berechnung von Lärm und Luftschadstoffen, WÖL-<br />
FEL Meßsysteme Software GmbH & Co. KG<br />
Stadt Bad Waldsee <strong>Schalltechnische</strong> <strong>Untersuchung</strong> zum Bebauungsplan "Westlich der Steinstraße"<br />
Gutachten mit 20 Seiten, Fassung vom 03.05.2010
3 Örtliche Gegebenheiten<br />
Seite 6<br />
Der nachfolgende Übersichtsplan zeigt die Lage und den Umgriff des Planungsgebietes "Westlich<br />
der Steinstraße" der Stadt Bad Waldsee. Des Weiteren sind die maßgeblichen Immissionspunkte<br />
(IP) dargestellt.<br />
Das Planungsgebiet befindet sich nördlich des Stadtzentrums von Bad Waldsee. Westlich grenzt die<br />
bestehende Wohnbebauung entlang des "Eichenweges" und des "Lindenweges" an. Im Südwesten<br />
befindet sich ein Verbrauchermarkt sowie Wohn- und Bürogebäude. Im Norden und Osten grenzt<br />
das Plangebiet gemäß Flächennutzungsplan der Stadt Bad Waldsee (siehe Kapitel 5) an bestehende<br />
bzw. geplante gewerbliche Bauflächen (G). Im Süden liegt der Bahnhof der Stadt Bad Waldsee.<br />
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Westlich der Steinstraße" umfasst im Norden die bestehende<br />
Bebauung entlang des "Buchenweges" und die teilweise noch unbebauten Flächen entlang<br />
des "Carlensteichweges". In diesem nördlichen Bereich befinden sich Wohngebäude, eine Malerwerkstatt<br />
sowie ein Garagen- und Bürogebäude. Der südliche Planbereich zwischen "Carlensteichweg"<br />
und "Steinstraße" ist größtenteils unbebaut. Hier befinden sich drei Wohn- sowie ein<br />
Bürogebäude.<br />
Topographisch ist das Planungsgebiet in zwei Ebenen untergliedert: Der bereits überwiegend bebaute<br />
Bereich im Norden liegt etwa 6,00 m höher als der noch überwiegend unbebaute Bereich<br />
entlang der "Steinstraße" im Süden. Die beiden Bereiche sind durch eine Hangkante getrennt, die<br />
sich am östlichen Rand des Planungsgebietes nach Norden fortsetzt (im Übersichtsplan ist die<br />
Hangkante/Böschung grün dargestellt). Die beiden Bereiche selbst sind nahezu eben.<br />
Im rechtsgültigen Flächennutzungsplan (siehe Planausschnitt im Kapitel 5) der Stadt Bad Waldsee<br />
ist das Planungsgebiet im Süden als bestehende bzw. geplante Mischbaufläche (M) dargestellt. Der<br />
nördliche Bereich umfasst eine bestehende Wohnbaufläche (W). Im Norden und Osten grenzen gewerbliche<br />
Bauflächen (G), im Nordwesten Wohnbauflächen (W) und im Süden der Bahnhof der<br />
Stadt Bad Waldsee an.<br />
Stadt Bad Waldsee <strong>Schalltechnische</strong> <strong>Untersuchung</strong> zum Bebauungsplan "Westlich der Steinstraße"<br />
Gutachten mit 20 Seiten, Fassung vom 03.05.2010
4 Übersichtsplan<br />
Seite 7<br />
Verbrauchermarkt<br />
maßstabslos<br />
Stadt Bad Waldsee <strong>Schalltechnische</strong> <strong>Untersuchung</strong> zum Bebauungsplan "Westlich der Steinstraße"<br />
Gutachten mit 20 Seiten, Fassung vom 03.05.2010
5 Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan<br />
Seite 8<br />
maßstabslos<br />
Stadt Bad Waldsee <strong>Schalltechnische</strong> <strong>Untersuchung</strong> zum Bebauungsplan "Westlich der Steinstraße"<br />
Gutachten mit 20 Seiten, Fassung vom 03.05.2010<br />
N
6 Beurteilungsgrundlagen<br />
Seite 9<br />
Gemäß § 1 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) sind in der Bauleitplanung unter anderem die Belange<br />
des Umweltschutzes zu berücksichtigen. Der Lärmschutz wird für die Praxis durch die DIN 18005-1<br />
"Schallschutz im Städtebau" konkretisiert.<br />
Den im Geltungsbereich geplanten Nutzungen werden folgende Orientierungswerte gemäß<br />
DIN 18005, Teil 1, Beiblatt 1 zugeordnet:<br />
Bauliche Nutzung<br />
Orientierungswerte nach DIN 18005-1 Beiblatt 1 in dB(A)<br />
tagsüber nachts<br />
Mischgebiet (MI) 60 50 bzw. 45<br />
Gewerbegebiet (GE) 65 55 bzw. 50<br />
Bei zwei angegebenen Nachtwerten soll der niedrigere für Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm<br />
herangezogen werden. Die Nachtzeit beginnt um 22:00 Uhr und endet um 6:00 Uhr.<br />
Die Orientierungswerte der DIN 18005-1 Beiblatt 1 sind Zielwerte. Eine Überschreitung der Werte<br />
außen vor den betroffenen Wohnräumen soll vermieden werden.<br />
Für die Geräusch-Immissionen von gewerblichen Anlagen sind die Orientierungswerte der<br />
DIN 18005-1 grundsätzlich verbindlich. Denn sobald die Planungen realisiert sind, wird die<br />
TA Lärm (z.B. bei Beschwerden, bei Erweiterung von Gewerbebetrieben oder bei Nutzungsänderung)<br />
herangezogen.<br />
In der TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) sind Immissionsrichtwerte festgesetzt,<br />
die sich bei einem Mischgebiet und einem Gewerbegebiet nicht von den Orientierungswerten<br />
für Gewerbelärm der DIN 18005-1 unterscheiden. Im Verwaltungsvollzug werden die Immissionsrichtwerte<br />
wie Grenzwerte gehandhabt.<br />
Die Immissionsrichtwerte der TA Lärm gelten während des Tages (6:00 bis 22:00 Uhr) für einen<br />
Beurteilungszeitraum von 16 Stunden. Maßgebend für die Beurteilung der Nacht (22:00 bis 6:00<br />
Uhr) ist die volle Nachtstunde mit dem höchsten Beurteilungspegel, zu dem die zu beurteilende<br />
Anlage relevant beiträgt (TA Lärm, Ziffer 6.4).<br />
Einzelne Geräuschspitzen dürfen den Immissionsrichtwert tagsüber um nicht mehr als 30 dB(A) und<br />
nachts um nicht mehr als 20 dB(A) überschreiten (TA Lärm, Ziffer 6.1).<br />
Stadt Bad Waldsee <strong>Schalltechnische</strong> <strong>Untersuchung</strong> zum Bebauungsplan "Westlich der Steinstraße"<br />
Gutachten mit 20 Seiten, Fassung vom 03.05.2010
7 Gewerbelärm<br />
7.1 Immissionsorte<br />
Seite 10<br />
Im Planungsgebiet werden elf maßgebliche Immissionspunkte (IP 1 bis IP 11) bestimmt. Davon<br />
befinden sich neun (IP 1 bis IP 9) im geplanten Mischgebiet (MI) und zwei (IP 10 und IP 11) im<br />
geplanten eingeschränkten Gewerbegebiet (GE e). Die Lage dieser Immissionsorte (IP 1 bis IP 11) ist<br />
dem Kapitel 4 (Übersichtsplan) zu entnehmen.<br />
7.2 Schallemissionen<br />
An das Planungsgebiet grenzt im Osten ein großflächiges Gewerbegebiet und im Südwesten ein<br />
Verbrauchermarkt an.<br />
Für die Ermittlung der Lärmeinwirkungen eines Gewerbegebietes können im Allgemeinen folgende<br />
Erkenntnisquellen herangezogen werden:<br />
− bestehende rechtskräftige Bebauungspläne<br />
− bau- oder immissionsschutzrechtliche Genehmigungen<br />
Anhaltspunkte liefern auch<br />
− Messungen der gewerblichen Geräuscheinwirkungen im Geltungsbereich des neuen Bebauungsplanes<br />
− Betriebsbefragungen und detaillierte Berechnung der schalltechnischen Auswirkungen jedes<br />
einzelnen vorhandenen/bestehenden Betriebes<br />
− Typisierte rechnerische Berücksichtigung der vorhandenen Betriebe auf Grund der Gebietsart<br />
und/oder auf Grund der Betriebsart<br />
− Rückrechnung auf die zulässige Schallabstrahlung der Betriebe vor dem Hintergrund der vorhandenen<br />
schutzbedürftigen Nutzungen im Bestand<br />
Bebauungspläne für das östlich angrenzende Gewerbegebiet liegen nicht vor. Im Gebiet befinden<br />
sich ein Baustoffmarkt der Firma Wölpert GmbH und Co, eine Nutzfahrzeug-Reparaturwerkstätte<br />
der Firma Stanner, ein Versandhaus, ein Hochregallager, ein Parkplatz und ein Verwaltungsgebäude<br />
der Firma Walz GmbH, ein Eisengroßhandel der Firma Alfred Gnida GmbH & Co sowie ein Fahrzeugabstellplatz<br />
und ein Bürogebäude der Firma Hymer AG. In den Baugenehmigungen sind Auflagen<br />
zum Schallschutz nicht oder nur in allgemeiner Form durch einen Verweis auf die TA Lärm<br />
enthalten. Betriebsleiterwohnungen existieren im Gewerbegebiet nicht.<br />
Schallmessungen im Planungsgebiet wurden nicht durchgeführt, da diese Messungen nur Momentaufnahmen<br />
liefern und somit ausschließlich orientierend herangezogen werden können. Erweite-<br />
Stadt Bad Waldsee <strong>Schalltechnische</strong> <strong>Untersuchung</strong> zum Bebauungsplan "Westlich der Steinstraße"<br />
Gutachten mit 20 Seiten, Fassung vom 03.05.2010
Seite 11<br />
rungsabsichten von Betrieben werden bei diesem Ansatz ebenfalls nicht berücksichtigt. Auf Betriebsbefragungen<br />
wurde verzichtet, da dies mit einem unverhältnismäßig hohen Zeitaufwand verbunden<br />
ist und zudem die freien, noch unbebauten Flächen, nicht berücksichtigt werden.<br />
Im hier vorliegenden Fall werden die Geräuscheinwirkungen des bestehenden Gewerbegebietes<br />
über die Gebietsart und die Rückrechnung der zulässigen Schallabstrahlung der Betriebe vor dem<br />
Hintergrund der vorhandenen schutzbedürftigen Nutzungen im Bestand ermittelt.<br />
Nach DIN 18005-1 kann für Gewerbegebiete (GE) ohne Emissionsbegrenzungen ein flächenbezogener<br />
Schall-Leistungspegel von 60 dB(A)/m² tags und nachts angesetzt werden. Für den Nachtzeitraum<br />
ist dies im vorliegenden Fall jedoch ein zu hoch angesetzter Wert, da die Lärmemissionen<br />
der Gewerbebetriebe bereits durch bestehende schutzbedürftige Nutzungen im Bereich des Plangebietes<br />
(Wohnnutzungen, vgl. Kapitel 3) beschränkt werden.<br />
Die westlich des Gewerbegebietes bestehende Bebauung ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche<br />
dargestellt (siehe Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan in Kapitel 5). Da die Wohnbauund<br />
die Gewerbegebietsflächen direkt aneinander grenzen, kann an dieser Stelle von einer Gemengelage<br />
ausgegangen werden. Nach Ziffer 6.7 der TA Lärm können bei einer Gemengelage die für<br />
die zum Wohnen dienenden Gebiete geltenden Immissionsrichtwerte auf einen geeigneten Zwischenwert<br />
erhöht werden. Die Immissionsrichtwerte für Kern-, Dorf- und Mischgebiete sollen dabei<br />
nicht überschritten werden. Es ist daher davon auszugehen, dass an den zum Gewerbegebiet<br />
nächstgelegenen bestehenden Einwirkorten (westlich des bestehenden Gewerbegebietes) mindestens<br />
die Immissionsrichtwerte für ein Mischgebiet einzuhalten waren bzw. sind.<br />
Vor diesem Hintergrund (Einhaltung von Mischgebietspegeln an den zum Gewerbegebiet nächstgelegenen<br />
Einwirkorten) wurde unter Rückrechnung die zulässige Schallabstrahlung des Gewerbegebietes<br />
während des Nachtzeitraumes (22:00 bis 6:00 Uhr) berechnet. Mit folgenden flächenbezogenen<br />
Schall-Leistungspegeln werden Mischgebietspegel an der westlich des Gewerbegebietes angrenzenden<br />
Bebauung eingehalten:<br />
− Fl.-Nrn. 1105, 1105/1 (Teilfläche), 1105/5, 1127, 1170/1: 47 dB(A)/m²<br />
− Fl.-Nrn. 949, 949/2, 1123: 48 dB(A)/m²<br />
− Fl.-Nrn. 1079, 1079/1, 1079/2, 1105/2, 1123/1, 1127/1, 1808: 50 dB(A)/m²<br />
Diese flächenbezogenen Schall-Leistungspegel werden als Emissionsquelle (Flächenschallquelle mit<br />
einer relativen Höhe von 2,00 m) bei der Berechnung der Beurteilungspegel im Planungsgebiet<br />
angesetzt.<br />
Für den Verbrauchermarkt (Fl.-Nr. 1143) wird ein flächenbezogener Schall-Leistungspegel von<br />
tagsüber (6:00 bis 22:00 Uhr) von 60 dB(A)/m² angesetzt. Der Markt befindet sich gemäß Flächennutzungsplan<br />
in einer gemischten Baufläche. Ein uneingeschränkter Nachtbetrieb ist auf Grund<br />
der Gebietsart nicht möglich. Für den Nachtzeitraum (22:00 bis 6:00 Uhr) wird deshalb ein flä-<br />
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Gutachten mit 20 Seiten, Fassung vom 03.05.2010
Seite 12<br />
chenbezogener Schall-Leistungspegel von 45 dB(A)/m² angesetzt.<br />
7.3 Berechnung der Schallimmissionen<br />
Die Berechnung der Schallimmissionen erfolgt gemäß TA Lärm in Verbindung mit der<br />
DIN ISO 9613-2 "Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien".<br />
Es werden alle unter Ziffer 7.2 genannten Schallquellen in das Schallausbreitungsberechnungsprogramm<br />
eingegeben. Dabei wird die geografische Situation berücksichtigt.<br />
In der DIN ISO 9613-2 wird ein auf alle Schallquellen anwendbares, einheitliches Verfahren für die<br />
Berechnung der Schallausbreitung angegeben. Im vorliegenden Fall wird der Wert für die meteorologische<br />
Korrektur C met = 0 dB gesetzt. Die berechneten Pegel sind somit "Mitwind-<br />
Mittelungspegel".<br />
Es wurden die Beurteilungspegel im Planungsgebiet für das 1. Obergeschoß (relative Höhe:<br />
5,60 m) berechnet. Die Beurteilungspegel sind nachfolgend tabellarisch und in Anhang 2 in Form<br />
von farbigen Rasterlärmkarten für den Tages- und Nachtzeitraum dargestellt.<br />
Immissionspunkt (IP)<br />
Beurteilungspegel in<br />
dB(A)<br />
Immissionsrichtwert lt.<br />
TA Lärm in dB(A)<br />
Über- (+) /Unterschreitung<br />
(−) in<br />
dB(A)<br />
tagsüber nachts tagsüber nachts tagsüber nachts<br />
IP 1 (Fl.-Nr. 1127 (Teilfläche)) 57 45 60 45 −3 ±0<br />
IP 2 (Fl.-Nr. 1132/24) 56 44 60 45 −4 −1<br />
IP 3 (Fl.-Nr. 1132/25) 55 43 60 45 −5 −2<br />
IP 4 (Fl.-Nr. 1135/1) 58 45 60 45 −2 ±0<br />
IP 5 (Fl.-Nr. 1138) 57 45 60 45 −3 ±0<br />
IP 6 (Fl.-Nr. 1137, Baugrenze<br />
Mischgebiet)<br />
IP 7 (Fl.-Nr. 1137, Baugrenze<br />
Mischgebiet)<br />
IP 8 (Fl.-Nr. 1139/3, Baugrenze<br />
Mischgebiet)<br />
53 41 60 45 −7 −4<br />
53 41 60 45 −7 −4<br />
55 43 60 45 −5 −2<br />
IP 9 (Fl.-Nr. 1139/1) 57 42 60 45 −3 −3<br />
IP 10 (Fl.-Nr. 1137, Baugrenze<br />
eingeschränktes Gewerbegebiet)<br />
IP 11 (Fl.-Nr. 1137, Baugrenze<br />
eingeschränktes Gewerbegebiet)<br />
57 44 65 50 −8 −6<br />
57 45 65 50 −8 −5<br />
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Gutachten mit 20 Seiten, Fassung vom 03.05.2010
7.4 Beurteilung<br />
Seite 13<br />
Aus den Rasterlärmkarten in Anhang 2 und aus der obigen Tabelle ist zu erkennen, dass die zulässigen<br />
Immissionsrichtwerte der TA Lärm im Planungsgebiet eingehalten werden.<br />
Die DIN 18005-1, Beiblatt 1 gibt den Hinweis, dass bei Beurteilungspegeln über 45 dB(A) selbst<br />
bei nur teilweise geöffnetem Fenster ungestörter Schlaf häufig nicht mehr möglich ist. Aus diesem<br />
Grund wird empfohlen die Ruheräume auf dem zum Gewerbegebiet nächstgelegenen Grundstück<br />
Fl.-Nr. 1138 auf die dem Gewerbegebiet abgewandte Gebäudeseite zu orientieren.<br />
8 Emissionskontingentierung<br />
An das im Bebauungsplan vorgesehene eingeschränkte Gewerbegebiet grenzen schutzbedürftige<br />
Nutzungen in Form von Mischgebieten an. Im Rahmen der Bauleitplanung sollen die für eine bestimmte<br />
Nutzung vorgesehenen Flächen einander so zugeordnet werden, dass schädliche Umwelteinwirkungen<br />
auf schutzbedürftige Gebiete gemäß § 50 Bundes-Immissionsschutzgesetz nach Möglichkeit<br />
vermieden werden. Die rechtlichen Regelungen sind als Teil der Umweltvorsorge Vorgaben<br />
für die städtebauliche Planung.<br />
Da innerhalb des Planungsgebietes ein Mischgebiet (MI) an ein eingeschränktes Gewerbegebiet<br />
(GE e) grenzt, sind im Bebauungsplan u.a. Festsetzungen zu treffen, die eine unzulässige Lärmeinwirkung<br />
auf die schutzbedürftige Bebauung im Mischgebiet vermeiden. Dies wird durch das Instrument<br />
der Emissionskontingente (immissionswirksame flächenbezogene Schall-Leistungspegel)<br />
nach DIN 45691 "Geräuschkontingentierung" erreicht. Die Geräuschkontingente werden so berechnet,<br />
dass an den schutzbedürftigen Einwirkorten der Umgebungsbebauung die zulässigen Immissionsrichtwerte<br />
nach TA Lärm unter Berücksichtigung einer evtl. vorliegenden Vorbelastung eingehalten<br />
werden. Bei der Festlegung von Emissionskontingenten nach DIN 45691 wird jedem Quadratmeter<br />
Grundstücksfläche eine bestimmte Geräusch-Emission zugeordnet.<br />
Im Rahmen einer zu erteilenden Betriebsgenehmigung ist unter Berücksichtigung der vom jeweiligen<br />
Vorhaben in Anspruch genommenen Fläche eine Schallausbreitungsrechnung auf Grundlage<br />
der festgesetzten Emissionskontingente und unter alleiniger Berücksichtigung der Abstandsdämpfung<br />
durchzuführen. Bei der Berechnung erhält man am Einwirkort ein Immissionskontingent L IK für<br />
die betrachtete gewerbliche Nutzung. Dieses Immissionskontingent kann dann ausgeschöpft werden.<br />
Bei der Überprüfung der Einhaltung des Immissionskontingentes werden alle Ausbreitungsparameter<br />
wie Abschirmung von Gebäuden, Geländeverlauf, Bodendämpfung und ggf. sonstige Lärmschutz-Maßnahmen<br />
berücksichtigt.<br />
Vorgehensweise zur Ermittlung der Emissionskontingente nach DIN 45691:<br />
− Festlegung der maßgeblichen Immissionsorte IP (siehe Ziffer 8.1)<br />
Stadt Bad Waldsee <strong>Schalltechnische</strong> <strong>Untersuchung</strong> zum Bebauungsplan "Westlich der Steinstraße"<br />
Gutachten mit 20 Seiten, Fassung vom 03.05.2010
Seite 14<br />
− Ermittlung der Vorbelastung und der Planwerte (siehe Ziffer 8.2)<br />
− Berechnung der Emissionskontingente L EK (siehe Ziffer 8.3)<br />
8.1 Immissionsorte<br />
Die Gewerbelärm-Kontingentierung wird auf die umliegenden nächstgelegenen schutzbedürftigen<br />
bestehenden bzw. planungsrechtlich zulässigen Nutzungen bezogen. Dabei werden insgesamt vier<br />
maßgebliche Immissionsorte im Umfeld zum geplanten eingeschränkten Gewerbegebiet (GE e) berücksichtigt<br />
(vgl. Lageplan zur Emissionskontingentierung in Anhang 3).<br />
Nachfolgend sind die maßgeblichen Einwirkorte mit ihrer Gebietseinstufung und den Immissionsrichtwerten<br />
aufgelistet:<br />
Immissionsort Gebietsnutzung Immissionsrichtwert in dB(A)<br />
tags nachts<br />
IP 5 (Fl.-Nr. 1138) Mischgebiet 60 45<br />
IP 6 (Fl.-Nr. 1137, Baugrenze<br />
Mischgebiet)<br />
IP 7 (Fl.-Nr. 1137, Baugrenze<br />
Mischgebiet)<br />
IP 8 (Fl.-Nr. 1139/3, Baugrenze<br />
Mischgebiet)<br />
8.2 Ermittlung der Vorbelastung und der Planwerte<br />
Mischgebiet 60 45<br />
Mischgebiet 60 45<br />
Mischgebiet 60 45<br />
An den Einwirkorten liegt eine gewerbliche Vorbelastung durch das östlich des Planungsgebietes<br />
bestehende Gewerbegebiet vor. In Kapitel 7 wurden bereits die Lärmeinwirkungen des Gewerbegebietes<br />
ermittelt.<br />
Nach der Ermittlung der Vorbelastung ist der Planwert gemäß DIN 45691 zu bestimmen. Der Planwert<br />
ist der Wert, den der Beurteilungspegel aller auf den Immissionsort einwirkenden Geräusche<br />
von Betrieben und Anlagen im Plangebiet zusammen an diesem nicht überschreiten darf. Er ergibt<br />
sich aus folgender Gleichung:<br />
Planwert = 10 * lg (10 0,1*Immissionsrichtwert – 10 0,1*Vorbelastung ) [dB(A)]<br />
Wird an einem Einwirkort der zulässige Immissionsrichtwert bereits durch das bestehende Gewerbegebiete<br />
(Vorbelastung) voll ausgeschöpft, so kann unter Anwendung der TA Lärm, Ziffer 3.2.1<br />
Absatz 2 kann die Zusatzbelastung (also die Gewerbelärm-Immissionen des Planungsgebietes) am<br />
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Gutachten mit 20 Seiten, Fassung vom 03.05.2010
Seite 15<br />
Einwirkort dann als irrelevant angesehen werden, wenn sie den Immissionsrichtwert um mindestens<br />
6 dB(A) unterschreitet (Irrelevanzkriterium).<br />
Folgende Vorbelastung und die daraus resultierenden Planwerte wurden an den Immissionsorten<br />
errechnet:<br />
Immissionsort<br />
Vorbelastung in dB(A) Immissionsrichtwert in dB(A) Planwert in dB(A)<br />
tags nachts tags nachts tags nachts<br />
IP 5 (Fl.-Nr. 1138) 57 45 60 45 57 39<br />
IP 6 (Fl.-Nr. 1137,<br />
Baugrenze Mischgebiet)<br />
IP 7 (Fl.-Nr. 1137,<br />
Baugrenze Mischgebiet)<br />
IP 8 (Fl.-Nr. 1139/3,<br />
Baugrenze Mischgebiet)<br />
8.3 Ermittlung der Emissionskontingente L EK<br />
53 41 60 45 59 43<br />
53 41 60 45 59 43<br />
55 43 60 45 58 41<br />
Die Ermittlung des Emissionskontingentes tags/nachts erfolgt gemäß DIN 45691 unter ausschließlicher<br />
Berücksichtigung der geometrischen Abstandsdämpfung. Dabei wird angenommen, dass die<br />
Schall-Leistung gleichmäßig über die jeweilige Fläche verteilt wird. Die Quellenhöhe wurde hier mit<br />
2,00 m über Gelände angesetzt. Die Immissionsorte werden für das 1. Obergeschoß auf eine relative<br />
Höhe von 5,60 m über Gelände festgelegt.<br />
Die Bestimmung der zulässigen Emissionskontingente erfolgt so, dass die Planwerte an den Immissionsorten<br />
eingehalten werden. Folgende Kontingente wurden errechnet:<br />
Fläche<br />
Emissionskontingente L EK in dB(A)/m²<br />
L EK tags<br />
eingeschränktes Gewerbegebiet (GE e) 59 40<br />
L EK nachts<br />
Die Ergebnisse der Immissionsberechnung mit den oben angegebenen Emissionskontingenten sind<br />
in nachfolgender Tabelle dargestellt:<br />
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Gutachten mit 20 Seiten, Fassung vom 03.05.2010
Seite 16<br />
Immissionspunkt (IP)<br />
Immissionskontingente<br />
in dB(A)<br />
Planwert in dB(A) Über- (+) /Unterschreitung<br />
(−) in dB(A)<br />
tags nachts tags nachts tags nachts<br />
IP 5 (Fl.-Nr. 1138) 50 31 57 39 −7 −8<br />
IP 6 (Fl.-Nr. 1137, Baugrenze<br />
Mischgebiet)<br />
IP 7 (Fl.-Nr. 1137, Baugrenze<br />
Mischgebiet)<br />
IP 8 (Fl.-Nr. 1139/3,<br />
Baugrenze Mischgebiet)<br />
59 40 59 43 ±0 −3<br />
59 40 59 43 ±0 −3<br />
58 39 58 41 ±0 −2<br />
Es zeigt sich, dass mit den o.g. Emissionskontingenten die errechneten Planwerte an den Immissionsorten<br />
eingehalten bzw. unterschritten werden.<br />
9 Vorschläge für die Bauleitplanung<br />
9.1 Festsetzungen<br />
Im Bebauungsplan sind Festsetzungen für Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen<br />
im Sinne des BImSchG zu treffen. Es wird folgende Festsetzung vorgeschlagen:<br />
− Innerhalb des eingeschränkten Gewerbegebietes sind nur solche Vorhaben (Anlagen und Betriebe)<br />
zulässig, deren Geräusche folgende Emissionskontingente L EK nach DIN 45691 tagsüber<br />
(6:00 bis 22:00 Uhr) und nachts (22:00 bis 6:00 Uhr) nicht überschreiten (§ 1 Abs. 4 Nr. 2<br />
BauNVO):<br />
Gebiet<br />
GE e (Fl.-Nr. 1137<br />
(Teilfläche))<br />
Bezugsfläche in m²<br />
Emissionskontingente L EK in dB(A)/m 2<br />
tags (06 – 22 Uhr) nachts (22 – 06 Uhr)<br />
5.736,3 59 40<br />
Die Prüfung zur Einhaltung erfolgt nach DIN 45691:2006-12, Abschnitt 5 (zu beziehen bei Beuth-<br />
Verlag GmbH, Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin).<br />
− Bei der Berechnung der Immissionskontingente aus den Emissionskontingenten sind zusätzlich<br />
folgende Vorgaben zu beachten:<br />
− Schallabstrahlende Fläche: Grundstücksfläche einschließlich der privaten Grünflächen<br />
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9.2 Umweltbericht<br />
Seite 17<br />
− Schallquellenhöhe: 2,00 m über dem gedachten, ebenen Gelände<br />
− maßgebliche Immissionsorte: Fl.-Nrn. 1138, 1137 (Baugrenze im Mischgebiet) und<br />
1139/3 (Baugrenze im Mischgebiet) jeweils 1. Obergeschoß (relative Höhe: 5,60 m über<br />
Gelände)<br />
Im Umweltbericht sind die im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ermittelten Umweltauswirkungen<br />
zu beschreiben und zu bewerten. Für die Beschreibung der Lärmauswirkungen wird folgender<br />
Text vorgeschlagen:<br />
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde eine schalltechnische <strong>Untersuchung</strong> (Büro Sieber,<br />
03.05.2010) durchgeführt. In dieser <strong>Untersuchung</strong> wurden zum einen die Lärmeinwirkungen der<br />
im Flächenutzungsplan dargestellten östlich an das Planungsgebiet angrenzenden gewerblichen<br />
Bauflächen auf das Planungsgebiet ermittelt und gemäß TA Lärm (Technische Anleitung zum<br />
Schutz gegen Lärm) beurteilt. Zum anderen wurde eine Geräuschkontingentierung nach DIN 45691<br />
für das geplante eingeschränkte Gewerbegebiet durchgeführt, um durch die Zuordnung von Kontingenten<br />
für die Gewerbegebietsfläche die Einhaltung der zulässigen Immissionsrichtwerte nach<br />
TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) an der bestehenden bzw. planungsrechtlich<br />
zulässigen Umgebungsbebauung zu gewährleisten.<br />
Es zeigte sich, dass durch die an das Planungsgebiet angrenzenden gewerblichen Bauflächen keine<br />
Überschreitung der zulässigen Immissionsrichtwerte der TA Lärm im Planungsgebiet zu erwarten ist.<br />
Aus immissionsschutztechnischer Sicht sind keine Lärmschutz-Maßnahmen erforderlich.<br />
Die im Bebauungsplan für das eingeschränkte Gewerbegebiet (GE e) festgesetzten Emissionskontingente<br />
stellen für die Umgebung des Gebietes sicher, dass die maßgeblichen Immissionsrichtwerte<br />
der TA Lärm (1998) eingehalten werden. Das Verfahren der Emissionskontingentierung bietet den<br />
Vorteil, dass nicht der erste Betrieb, der sich ansiedelt, bereits so viel Lärm emittiert, dass jeder<br />
weitere Betrieb unter Berücksichtigung der Umgebungsbebauung unzulässig wäre. Damit ist zum<br />
einen eine angemessene Nutzbarkeit der Flächen im Plangebiet sowie zum anderen die Einhaltung<br />
der Immissionsrichtwerte der TA Lärm an der Umgebungsbebauung gewährleistet. Bei der Festlegung<br />
von Emissionskontingenten nach DIN 45691 wird jedem Quadratmeter Grundstücksfläche eine<br />
bestimmte Geräusch-Emission zugeordnet, so dass die Immissionsrichtwerte der TA Lärm (1998)<br />
an der Umgebung des Planbereiches eingehalten werden. Das bestehende im Flächennutzungsplan<br />
dargestellte Gewerbegebiet geht bei der Berechnung der Emissionskontingente als Vorbelastung<br />
mit ein. Eventuelle Hindernisse wie Häuser, Hallen oder Böschungen zwischen der Schallquelle und<br />
dem Immissionsort (Zusatzdämpfung) werden bei der Berechnung der Schallausbreitung nicht berücksichtigt.<br />
Die Berechnung erfolgt unter alleiniger Berücksichtigung des Abstandsmaßes nach<br />
DIN ISO 9613-2 (Schallausbreitung im Freien). Die Einhaltung der Emissionskontingente wird im<br />
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Seite 18<br />
Einzelfall im Rahmen des bau- bzw. immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens bzw.<br />
bei der Planung eines Vorhabens, das vom Genehmigungsverfahren freigestellt ist, durch Vorlage<br />
einer schalltechnischen <strong>Untersuchung</strong> durch ein entsprechend qualifiziertes Büro nachzuweisen<br />
sein. Dabei wird die Zusatzdämpfung, wie oben beschrieben, berücksichtigt, was es dem Betreiber<br />
ermöglicht, durch variable Maßnahmen und konkrete Betriebsgestaltung (z.B. Lage, Orientierung,<br />
Anzahl und Größe von Gebäudeöffnungen) die Emissionen so zu steuern, dass der zulässige Immissionsanteil<br />
an der schutzbedürftigen Umgebungsbebauung eingehalten wird. Das zur Bestimmung<br />
der schalltechnischen Zulässigkeit durchzuführende Berechnungsverfahren ist in die textlichen Festsetzungen<br />
aufgenommen und entspricht der in der DIN 45691 eingeführten Berechnungsmethodik.<br />
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10 Bilddokumentation<br />
Seite 19<br />
Blick von Osten auf den<br />
südlichen Bereich des<br />
Planungsgebietes<br />
Blick von Westen auf den<br />
nördlichen Bereich des<br />
Planungsgebietes<br />
Blick von Nordwesten entlang<br />
des "Buchenweges"<br />
auf den nördlichen Bereich<br />
des Planungsgebietes<br />
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11 Anhang<br />
Seite 20<br />
− Anhang 1: Berechnungstabellen "Beurteilungspegel"<br />
− Anhang 2: Rasterlärmkarte Gewerbelärm für den Tages- und Nachtzeitraum<br />
− Anhang 3: Lageplan Emissionskontingentierung<br />
Bericht erstellt am: 03.05.2010<br />
…………………………… Büro Sieber, Lindau (B)<br />
(Unterschrift) Bearbeiterin: Dipl.-Ing. (FH) K. Knoblach<br />
Die in der vorliegenden schalltechnischen <strong>Untersuchung</strong> enthaltenen Ergebnisse basieren auf Messungen/Berechnungen nach den genannten<br />
Regelwerken sowie auf den vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Daten. Eine Gewähr für die sachliche Richtigkeit wird<br />
ausschließlich für selbst ermittelte Informationen/Daten im Rahmen der üblichen Sorgfaltspflicht übernommen. Für die Einhaltung der<br />
Ergebnisse von Schallprognosen werden keine Garantien übernommen. Die vorliegende schalltechnische <strong>Untersuchung</strong> ist nur zusammen<br />
mit allen Anlagen vollständig und unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen. Eine Veröffentlichung bedarf der Genehmigung des<br />
Büros Sieber. Die Weitergabe an Dritte bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Nur die gebundenen Originalausfertigungen tragen<br />
eine Unterschrift.<br />
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