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mediation und SuperviSion in organiSationen - Bundesverband ...

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Spektrum der Mediation 23/2006<br />

BÜcher UnD Mehr<br />

Ulrike Hornung: Rechtliche Rahmenbed<strong>in</strong>gungen<br />

für die Tätigkeit freier Mediatoren<br />

anspruch des Buches ist, juristische Fragestellungen<br />

bei der tätigkeit freier Mediator<strong>in</strong>nen <strong>in</strong> zivilen<br />

Streitigkeiten aufzunehmen, die rechtslage<br />

<strong>und</strong> den Diskussionsstand darzustellen <strong>und</strong> handlungsalternativen<br />

aufzuzeigen. Da das Werk als<br />

Dissertation verfasst wurde, werden die angesprochenen<br />

aspekte vertieft dargestellt. auf acht<br />

große Bereiche geht die autor<strong>in</strong> e<strong>in</strong>: (1) Mediation<br />

versus gerichtlicher rechtsschutz <strong>und</strong> aktueller<br />

Stand der verortung von Mediation <strong>in</strong> b<strong>und</strong>esdeutschen<br />

Gesetzen (2) rechte <strong>und</strong> Pflichten der<br />

Mediator<strong>in</strong>nen mit e<strong>in</strong>em ausführlichen teil zum<br />

Mediationsvertrag (3) zugangsbeschränkungen<br />

zur mediatorischen arbeit <strong>in</strong>sbesondere unter<br />

dem Gesichtspunkt des rechtsberatungsgesetzes<br />

sowie dem aspekt des Parteiverrates <strong>und</strong><br />

der neutralität/allparteilichkeit (4) zulässigkeit von<br />

Werbung für Mediation/Mediator<strong>in</strong>nen (<strong>in</strong>sbesondere<br />

anwält<strong>in</strong>nen betreffend) <strong>und</strong> vergütung der<br />

Mediator<strong>in</strong>nen (was ist möglich <strong>und</strong> üblich) (5)<br />

Probleme nach Beendigung der Mediation (6)<br />

verschwiegenheit <strong>und</strong> haftung der Mediator<strong>in</strong>nen<br />

(7) Möglichkeiten <strong>und</strong> Grenzen <strong>in</strong>terprofessioneller<br />

zusammenarbeit e<strong>in</strong>schließlich der<br />

co<strong>mediation</strong> im e<strong>in</strong>zelfall – <strong>in</strong>sbesondere unter<br />

Beachtung des Berufsrechtes der anwält<strong>in</strong>nen<br />

<strong>und</strong> notar<strong>in</strong>nen (8) gesetzgeberischer handlungsbedarf<br />

– Möglichkeiten <strong>und</strong> Grenzen; hier<br />

geht die autor<strong>in</strong> auch auf <strong>in</strong>ternationale vorbilder<br />

<strong>und</strong> europäischer rahmenbed<strong>in</strong>gungen (Grünbuch<br />

der Kommission) e<strong>in</strong>.<br />

Die Punkte s<strong>in</strong>d jeweils wissenschaftlich abgehandelt,<br />

d. h. mit ausführlicher quellenangabe<br />

versehen. als juristische Dissertation ist das Werk<br />

e<strong>in</strong>e F<strong>und</strong>grube für Begriffsbestimmungen zum<br />

thema Mediation. Die Gliederung ist zweigeteilt:<br />

e<strong>in</strong>er Grobübersicht (1,5 Seiten) folgt e<strong>in</strong>e <strong>in</strong>s<br />

Detail gehende <strong>in</strong>haltsangabe (16,5 Seiten), über<br />

die e<strong>in</strong>zelthemen gezielt <strong>und</strong> schnell auff<strong>in</strong>dbar<br />

s<strong>in</strong>d. Die zuordnung der e<strong>in</strong>zelaspekte zu den<br />

hauptthemen ist durchweg str<strong>in</strong>gent. Schön s<strong>in</strong>d<br />

die häufig wiederkehrenden zusammenfassungen<br />

am ende von e<strong>in</strong>zelthemen, die durch ihre stichwortartige<br />

aufzählung e<strong>in</strong>en besonders schnellen<br />

Überblick über die gef<strong>und</strong>enen ergebnisse auch<br />

im Detail ermöglichen. Über weite Strecken s<strong>in</strong>d<br />

die ausführungen auch für nichtjurist<strong>in</strong>nen gut verständlich<br />

geschrieben. Das literaturverzeichnis<br />

entspricht dem Standard e<strong>in</strong>er Dissertation; das<br />

Sachregister ist mit 3 Buchseiten etwas knapp<br />

geraten. <strong>in</strong>sgesamt ist das Werk e<strong>in</strong> gutes handbuch<br />

für <strong>in</strong>teressierte Mediator<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> durchaus<br />

auch für nichtjurist<strong>in</strong>nen nutzbar, auch wenn vieles<br />

anwaltsmediator<strong>in</strong>nen betrifft.<br />

Der „rote Faden” durch die arbeit ist die Frage<br />

nach der notwendigkeit e<strong>in</strong>es berufsregelnden<br />

Mediationsgesetzes; das <strong>in</strong>teressiert gerade nichtanwält<strong>in</strong>nen,<br />

wenn es um die themen zeugnisverweigerung,<br />

haftung <strong>und</strong> haftpflicht sowie die<br />

nähe zum rechtsberatungsgesetz geht.<br />

Was alle nicht-anwält<strong>in</strong>nen (<strong>und</strong> auch die richter-<br />

Mediator<strong>in</strong>nen) <strong>in</strong>teressieren dürfte, s<strong>in</strong>d die ausführungen<br />

zu art. 1 § 1 rBerG. Das ergebnis, dass<br />

nicht zwangsläufig e<strong>in</strong> verstoß vorliegen muss, ist<br />

gut nachvollziehbar <strong>und</strong> <strong>in</strong> der argumentation<br />

str<strong>in</strong>gent. Für mich ist das thema allerd<strong>in</strong>gs e<strong>in</strong><br />

theoretisches <strong>und</strong> zwar <strong>in</strong>sofern, als die lege artis<br />

arbeitenden Mediator<strong>in</strong>nen sich ohneh<strong>in</strong> jeglicher<br />

Beratung enthaltent (mit ausnahme vielleicht<br />

der richter-Mediator<strong>in</strong>nen) – davon s<strong>in</strong>d<br />

h<strong>in</strong>weise auf e<strong>in</strong>e rechtslage nicht ausgenommen.<br />

Dieses ist aber eher e<strong>in</strong>e haltungsfrage, die<br />

sich zur verb<strong>in</strong>dlichkeit erst so richtig <strong>in</strong> der Praxis<br />

entwickelt. <strong>in</strong> den ausführungen der autor<strong>in</strong> ergeben<br />

sich unter diesem Gesichtspunkt Passagen,<br />

die die Praktiker<strong>in</strong>nen so nicht unbed<strong>in</strong>gt nachvollziehen<br />

möchten. So s<strong>in</strong>d die ausführungen auf<br />

Seite 79 für mich widersprüchlich, wenn auf der<br />

e<strong>in</strong>en Seite ausgeführt wird, dass die Konfliktparteien<br />

rechtliche ausführungen von Mediator<strong>in</strong>nen<br />

eher nicht erwarten, im unmittelbaren anschluss<br />

daran jedoch e<strong>in</strong>e verpflichtung der Mediator<strong>in</strong>nen<br />

zur Warnung vor möglichen rechtsverlusten<br />

(im S<strong>in</strong>ne e<strong>in</strong>er verpflichtung) festgestellt wird.<br />

<strong>in</strong> der Praxis verweisen erfahrene Mediator<strong>in</strong>nen<br />

die Konfliktparteien gerade bei solchen Sachverhalten<br />

(<strong>in</strong>sbesondere bei relevanz von § 4 KSchG)<br />

auf anwaltliche Berater<strong>in</strong>nen der Parteien. So<br />

s<strong>in</strong>d auch die ausführungen zur neutralität (oder<br />

allparteilichkeit) aus der Sicht der Jurist<strong>in</strong>nen gut<br />

nachvollziehbar <strong>und</strong> <strong>in</strong>teressant, für Mediator<strong>in</strong>nen<br />

mit achtsamer, allparteilicher haltung jedoch<br />

nicht von praktischem Wert. Dieser Bezug zur Praxis<br />

fehlt allerd<strong>in</strong>gs durchaus zu recht <strong>in</strong> dem Buch, ist<br />

das anliegen doch e<strong>in</strong> rechtstheoretisches.<br />

Dennoch ist es auch für Praktiker<strong>in</strong>nen e<strong>in</strong>e F<strong>und</strong>grube,<br />

sowohl was die unterschiedlichsten aspekte<br />

mediatorischer tätigkeit angeht als auch im h<strong>in</strong>blick<br />

auf die notwendigen Gestaltungen<br />

(wie z. B. der Mediationsvertrag).<br />

Dr. Detlev Bern<strong>in</strong>g<br />

«<br />

Ulrike Hornung<br />

Rechtliche Rahmenbed<strong>in</strong>gungen<br />

für die Tätigkeit<br />

freier Mediatoren<br />

Band 1 der Erlanger<br />

juristische Abhandlungen<br />

für Anwaltsrecht <strong>und</strong><br />

Anwaltspraxis.<br />

Carl Heymanns Verlag<br />

2006<br />

427 Seiten<br />

ISBN 3­452­26228­6<br />

€ 96,00<br />

KONTAKT<br />

Detlev Bern<strong>in</strong>g,<br />

Dr.Bern<strong>in</strong>g@Bern<strong>in</strong>g­<br />

Hannover.de<br />

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