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mediation und SuperviSion in organiSationen - Bundesverband ...

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Gerichtliche Mediation <strong>in</strong> Deutschland –<br />

<strong>und</strong> nun?<br />

Mediation ist <strong>in</strong>zwischen auch auf dem Vormarsch<br />

<strong>in</strong> der Justiz <strong>und</strong> bei Gerichten. Seit<br />

dem Jahr 2000 gibt es Modellversuche an<br />

zahlreichen Gerichten <strong>in</strong> den B<strong>und</strong>esländern<br />

(siehe Tabelle). Die e<strong>in</strong>zelnen Modellversuche<br />

unterscheiden sich teilweise erheblich. Manche<br />

Projekte s<strong>in</strong>d mit erheblichen f<strong>in</strong>anziellen<br />

Mitteln ausgestattet <strong>und</strong> werden wissenschaftlich<br />

begleitet. Andere Projekte werden<br />

von e<strong>in</strong>zelnen RichterInnen ohne jegliche<br />

Unterstützung durchgeführt. Richterliche<br />

MediatorInnen s<strong>in</strong>d zum Teil unter Entlastung<br />

von ihrer sonstigen richterlichen Tätigkeit<br />

freigestellt. Andere RichterInnen wiederum<br />

arbeiten ehrenamtlich <strong>und</strong> leisten Mediationstätigkeit<br />

neben ihrer eigentlichen Arbeit<br />

mit großem Engagement. Auch bei der<br />

Zusatzausbildung zu richterlichen Mediator­<br />

Innen reicht die Bandbreite von Wochenendsem<strong>in</strong>aren<br />

bis zu e<strong>in</strong>er 200 St<strong>und</strong>en­Ausbildung<br />

nach BM­Richtl<strong>in</strong>ien. Für e<strong>in</strong>ige RichterInnen<br />

ist Mediationstätigkeit Teil der Rechtsprechung.<br />

Andere ordnen Mediation als Verwaltungstätigkeit<br />

e<strong>in</strong>.<br />

2. Richterliche Mediation <strong>in</strong> den e<strong>in</strong>zelnen B<strong>und</strong>esländern<br />

1. Baden­Württemberg<br />

Spektrum der Mediation 23/2006<br />

MeDiatiOn UnD recht<br />

1. Begriff der richterlichen Mediation<br />

richterliche Mediation wird als e<strong>in</strong> verfahren<br />

zur Streitbeilegung def<strong>in</strong>iert, <strong>in</strong>dem die Parteien<br />

mit Unterstützung unparteiischer Dritter, der Mediator<strong>in</strong>nen,<br />

eigenverantwortlich nach regelungen<br />

zur lösung e<strong>in</strong>es zwischen ihnen bestehenden<br />

Konfliktes untersuchen, die ihren beiderseitigen<br />

Bedürfnissen <strong>und</strong> <strong>in</strong>teressen dienen. „Der Mediator<br />

bedient sich hierbei e<strong>in</strong>es strukturierten verfahrens,<br />

um die Kommunikation zwischen den<br />

Parteien zu fördern. er hilft ihnen, ihrer auch h<strong>in</strong>ter<br />

dem rechtsstreit liegenden <strong>in</strong>teressen heraus<br />

zu arbeiten <strong>und</strong> – manchmal im verborgenen<br />

liegende – lösungen zu f<strong>in</strong>den. Dem Mediator<br />

steht im rahmen der Mediation ke<strong>in</strong>e entscheidungskompetenz<br />

<strong>in</strong> der Sache zu. er vermittelt<br />

durch se<strong>in</strong> verfahren im Konflikt, schafft e<strong>in</strong>e<br />

konstruktive Gesprächsatmosphäre <strong>und</strong> sorgt<br />

für e<strong>in</strong>en fairen Umgang der Parteien mite<strong>in</strong>ander,<br />

so dass diese befähigt werden, selbst<br />

e<strong>in</strong>e s<strong>in</strong>nvolle lösung ihres Falles zu erarbeiten.<br />

hierzu steht h<strong>in</strong>reichende zeit zur verfügung…” 1<br />

Die Pr<strong>in</strong>zipien der Mediation s<strong>in</strong>d Offenheit <strong>und</strong><br />

Offenlegung, vertraulichkeit <strong>und</strong> Freiwilligkeit.<br />

Projektgerichte/Projektdauer amtsgericht <strong>und</strong> landgericht (lG) Stuttgart/2000-2001,<br />

verwaltungsgericht (vG) Freiburg/seit april 2002<br />

Anzahl der MediatorInnen je 5 richter<strong>in</strong>nen an amts- <strong>und</strong> landgericht, zwei richter<strong>in</strong>nen<br />

am verwaltungsgericht<br />

Freistellung bei Mediationstätigkeit weniger<br />

klassische richterliche Tätigkeit<br />

10 % am vG Freiburg<br />

Anzahl der Mediationen 7-8 Fälle im Jahr am vG Freiburg<br />

Begleitforschung Universität tüb<strong>in</strong>gen<br />

Durchschnittliche Dauer der Mediation 2 Sitzungen à drei St<strong>und</strong>en<br />

FallmanagerInnen am vG alle richter <strong>und</strong> richter<strong>in</strong>nen<br />

Eigene Bewertung der Gerichte Mediation führe nicht zu e<strong>in</strong>er Beschleunigung oder entlastung<br />

der Gerichte. Justizm<strong>in</strong>isterium befürchtet Gefährdung des privaten<br />

Marktes durch kostenlose außergerichtliche Mediation<br />

2. Bayern<br />

Projektgerichte/Projektdauer landgericht München i, landgericht nürnberg-Fürth, seit 2003<br />

Anzahl der MediatorInnen 5 <strong>in</strong> München, 4 <strong>in</strong> nürnberg-Fürth<br />

«<br />

Jutta Hohmann,<br />

Rechtsanwält<strong>in</strong>, Notar<strong>in</strong><br />

<strong>und</strong> Mediator<strong>in</strong><br />

1/ Bericht der arbeitsgruppe<br />

Mediation bei den Berl<strong>in</strong>er<br />

Gerichten, Stand 20.Juli<br />

2005, Seite 8<br />

Florian Gommel,<br />

Rechtsanwalt <strong>und</strong><br />

Mediator<br />

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