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mediation und SuperviSion in organiSationen - Bundesverband ...

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36<br />

»<br />

9/ Sog. Schiedsklauseln.<br />

<strong>in</strong> e<strong>in</strong>em solchen Fall kann<br />

e<strong>in</strong> Gericht erst angerufen<br />

werden, wenn der Schlichtungsversuch<br />

gescheitert ist!<br />

Schlichtungsordnungen<br />

halten z. B. die ihK`en vor.<br />

10/ Schiedsgerichte<br />

ersetzen e<strong>in</strong> staatliches<br />

Gericht, was bedeutet, dass<br />

e<strong>in</strong>e Klage an z. B. e<strong>in</strong> landgericht<br />

als unzulässig abgewiesen<br />

würde.<br />

11/ textvorlage der<br />

hamburger Mediationsstelle<br />

für Wirtschaftskonflikte<br />

(handelskammer hamburg)<br />

12/ der sich an die<br />

Konfliktdarstellung sowie der<br />

Konflikterhellung<br />

anschließenden Phase<br />

13/ Die vertragspartner<strong>in</strong>nen<br />

sichern sich bereits bei<br />

vertragsunterzeichnung<br />

gegenseitig zu,<br />

e<strong>in</strong>er persönlichen<br />

Konfliktbearbeitung<br />

zugänglich se<strong>in</strong><br />

zu wollen.<br />

14/ hier folgt der name<br />

e<strong>in</strong>er Person oder auch<br />

<strong>in</strong>stitution, auf die sich die<br />

Parteien gee<strong>in</strong>igt haben..<br />

qUalitÄtSSicherUnG UnD WeiterentWicKlUnG<br />

Gleiches gilt für das Schiedsverfahren, das viele<br />

andere vorteile für die Parteien enthält, nicht aber<br />

den Weg weist <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e lösung, die sich primär an<br />

den (veränderten) <strong>in</strong>teressen der Parteien orientiert.<br />

Da wirken sog. Mediationsklauseln anders, <strong>in</strong>dem<br />

sie den Parteien den Weg ebnen, losgelöst von<br />

den Positionen e<strong>in</strong>en ausweg aus der Konfliktlage<br />

zu f<strong>in</strong>den. Solche können wie folgt formuliert se<strong>in</strong>:<br />

Die Parteien verpflichten sich, im Falle<br />

e<strong>in</strong>er sich aus diesem Vertrag ergebenden<br />

Streitigkeit vor Klageerhebung bei e<strong>in</strong>em<br />

ordentlichen Gericht oder Schiedsgericht<br />

e<strong>in</strong>e Mediation gemäß der (z. B. Hamburger<br />

Mediationsordnung für Wirtschaftskonflikte)<br />

durchzuführen 11 .<br />

<strong>in</strong> der Mediation geht es <strong>in</strong> der „lösungsphase” 12<br />

um die <strong>in</strong>teressen der Parteien zum zeitpunkt der<br />

Konfliktbearbeitung; <strong>in</strong>sofern öffnet diese regel<br />

das vertragswerk im S<strong>in</strong>ne der <strong>in</strong>tention dieses<br />

aufsatzes. Diese Klausel, die ich unmittelbar nach<br />

me<strong>in</strong>er Mediationsausbildung auch verwandt<br />

habe, birgt jedoch das Problem <strong>in</strong> sich, dass der<br />

verpflichtende charakter mit der für e<strong>in</strong>e Mediation<br />

erforderlichen Freiwilligkeit schwer vere<strong>in</strong>bar<br />

ist, die bei den Konfliktparteien gegeben se<strong>in</strong><br />

muss, damit e<strong>in</strong>e Mediation überhaupt stattf<strong>in</strong>den<br />

kann. Damit ist aber ke<strong>in</strong>e verb<strong>in</strong>dliche vorbed<strong>in</strong>gung<br />

für den Gang zum Gericht geschaffen;<br />

die Formulierung als „verpflichtung” täuscht<br />

über den wahren charakter dieser Klausel.<br />

absprachen, die Parteien auf den Weg der Mediation<br />

im Konfliktfall zu verweisen, ändern nichts an<br />

der Funktionalität e<strong>in</strong>es vertrages. e<strong>in</strong>e solche Öffnungsklausel<br />

stößt die vertragspartner<strong>in</strong>nen darauf,<br />

dass sie im Konfliktfall noch e<strong>in</strong>mal mite<strong>in</strong>ander<br />

reden wollten. Dieses „darauf stoßen” kann<br />

jedoch nur e<strong>in</strong> „daran er<strong>in</strong>nern” se<strong>in</strong>, warum <strong>und</strong><br />

aus welchem Gr<strong>und</strong> sich die vertragspartner<strong>in</strong>nen<br />

auf e<strong>in</strong>e solche regel gee<strong>in</strong>igt hatten.<br />

Bei formularmäßiger verwendung der Klausel<br />

besteht die Gefahr, dass sich die durch den vertrag<br />

besser gestellte Partei darauf beruft, nicht<br />

„freiwillig” an der Mediation teilnehmen zu können,<br />

was dann das ende e<strong>in</strong>er Mediation schon<br />

vor deren Beg<strong>in</strong>n bedeuten würde; dieser vertragsteil<br />

bleibt ohne die <strong>in</strong>tendierte relevanz. aus<br />

diesem Gr<strong>und</strong>e behaupte ich, dass solche Klauseln<br />

nur dann S<strong>in</strong>n machen, wenn sich die vertragsparteien<br />

darüber im Klaren s<strong>in</strong>d, was sie da<br />

unterschreiben, worauf sie sich e<strong>in</strong>lassen; denn<br />

nur dann unterscheiden sie sich im ernstfall von<br />

den vielen Konfliktparteien, die den Streit lieber<br />

vom Gericht entschieden sehen 13 .<br />

ich möchte an dieser Stelle e<strong>in</strong>en Formulierungsvorschlag<br />

e<strong>in</strong>fügen, um anschließend mit der<br />

erklärung des Warum <strong>und</strong> Wozu fortzufahren.<br />

„Die Vertragsparteien wissen darum, dass<br />

bei Durchführung des Vertrages Konfliktlagen<br />

entstehen können. Sie wissen weiterh<strong>in</strong>,<br />

dass es schwierig se<strong>in</strong> kann, Konflikte<br />

(rechtzeitig) anzusprechen. Beide wünschen,<br />

dass sie Gelegenheiten wahrnehmen,<br />

Konflikte frühzeitig anzusprechen <strong>und</strong><br />

e<strong>in</strong>vernehmlich zu lösen; sie wünschen<br />

dieses <strong>in</strong> Ansehung ihres Bedürfnisses nach<br />

Selbstbestimmung <strong>und</strong> möchten direkten<br />

E<strong>in</strong>fluss auf den Ausgang des Konfliktes nicht<br />

aus der Hand geben. Zu diesem Zweck<br />

vere<strong>in</strong>baren sie, dass jede Partei für sich<br />

Herrn/Frau 14 ... ansprechen kann, der/die<br />

mit der Vertragslage vertraut ist. E<strong>in</strong>e Vorklärung<br />

der Konfliktlage soll dazu dienen,<br />

e<strong>in</strong>er Konfliktbearbeitung (z. B. durch<br />

Mediation) den Weg zu ebnen. Die Parteien<br />

erklären sich ausdrücklich damit e<strong>in</strong>verstanden,<br />

dass die Konfliktlösung auf der<br />

Basis der Interessen (<strong>und</strong> damit losgelöst<br />

von den Vertragspositionen) erfolgen soll.<br />

Die Kosten der Beauftragung von Herrn/<br />

Frau XXX werden <strong>in</strong> der Mediation geregelt;<br />

sofern e<strong>in</strong>e solche Vere<strong>in</strong>barung nicht<br />

zustande kommt, trägt der Initiator die Kosten<br />

des 1. Vorgespräches; die weiteren<br />

Kosten tragen die Parteien je zu ½.”<br />

Was ist das Besondere an dieser Klausel? Die Parteien<br />

wissen genau, wie sie vorgehen können; der<br />

ablauf ist e<strong>in</strong>fach <strong>und</strong> transparent <strong>und</strong> nicht aufwändiger<br />

als die Beauftragung e<strong>in</strong>er anwält<strong>in</strong> mit<br />

e<strong>in</strong>er positionsorientierten Durchsetzung der ansprüche.<br />

<strong>in</strong> der regel werden die honoraransprüche<br />

der Person (z. B. der Mediator<strong>in</strong>) bekannt se<strong>in</strong>, wenn<br />

diese schon bei vertragsabschluss fest steht.<br />

<strong>in</strong> Fällen, <strong>in</strong> denen die vertragsparteien auf<br />

absehbare zeit mite<strong>in</strong>ander zu tun haben <strong>und</strong><br />

dadurch auch verstärkt Potential für alltagskonflikte<br />

gegeben ist (z. B. bei Dauerschuldverhältnissen<br />

oder aber auch bei Unternehmensnachfolgen),<br />

rege ich an, Folgendes zu vere<strong>in</strong>baren<br />

(das Beispiel bezieht sich auf die übergangsweise<br />

zusammenarbeit von verkäufer<strong>in</strong> <strong>und</strong> Käufer<strong>in</strong><br />

bei e<strong>in</strong>er Unternehmensnachfolge):<br />

Spektrum der Mediation 23/2006

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