Bewährte wege - Raiffeisen
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Einlagensicherungseinrichtungen des <strong>Raiffeisen</strong>sektors<br />
Die RLB NÖ-Wien ist gemeinsam mit den Niederösterreichischen<br />
<strong>Raiffeisen</strong>banken über die <strong>Raiffeisen</strong>-Einlagensicherung<br />
Niederösterreich-Wien reg. Gen. mbH Mitglied<br />
der Österreichischen <strong>Raiffeisen</strong>-Einlagensicherung reg.<br />
Gen. mbH. Diese Einlagensicherungsgenossenschaft stellt<br />
die Haftungseinrichtung für die gesamte Österreichische<br />
<strong>Raiffeisen</strong>-Bankengruppe im Sinn des § 93, § 93a und<br />
§ 93b BWG dar. Durch das zum Zweck der Einlagensicherung<br />
im <strong>Raiffeisen</strong>sektor eingesetzte Frühwarnsystem<br />
ist ein hoher Anlegerschutz, weit über die gesetzlichen<br />
Erfordernisse hinaus, gegeben. Das Frühwarnsystem<br />
basiert auf einem umfassenden Meldewesen über Ertragsund<br />
Risikoentwicklungen seitens aller <strong>Raiffeisen</strong>landeszentralen<br />
(inkl. aller <strong>Raiffeisen</strong>banken im jeweiligen<br />
Bundesland) an die Österreichische <strong>Raiffeisen</strong>-Einlagensicherung<br />
reg. Gen.mbH und der entsprechenden<br />
laufenden Analyse und Beobachtung.<br />
<strong>Raiffeisen</strong>-Bankengruppe Österreich<br />
Die Österreichische <strong>Raiffeisen</strong>-Bankengruppe ist die<br />
größte private Bankengruppe des Landes. Rund 550 lokal<br />
tätige <strong>Raiffeisen</strong>banken, 8 regional tätige Landeszentralen<br />
und die RZB in Wien bilden mit insgesamt rund 1.700<br />
Bankstellen das dichteste Bankstellennetz des Landes.<br />
Rund 1,7 Millionen ÖsterreicherInnen sind Mitglieder und<br />
damit Miteigentümer von <strong>Raiffeisen</strong>banken.<br />
Gesetzliche Einlagensicherung<br />
SEITE 41<br />
Als Folge der Verunsicherung der Anleger durch die<br />
Finanzmarktkrise hat der österreichische Staat als vertrauensbildende<br />
Maßnahme für die Sparerinnen und<br />
Sparer die 100-prozentige Sicherung der Einlagen natürlicher<br />
Personen beschlossen. Diese Maßnahme war mit<br />
31. Dezember 2009 befristet. Seit dem 1. Jänner 2010 sind<br />
die Einlagen natürlicher Personen pro Einleger mit einem<br />
Höchstbetrag von EUR 100 Tsd. pro Kunde und Bank<br />
gesichert. Weiters wurde in diesem Zusammenhang die<br />
Einlagensicherung für Klein- und Mittelunternehmen mit<br />
einem Höchstbetrag von EUR 50 Tsd. abgesichert. Ab<br />
dem 1. Jänner 2011 wird dieser Höchstbetrag auf<br />
EUR 100 Tsd. angehoben. Darüber hinaus gibt es taxative<br />
Ausnahmen von dieser Einlagensicherung, wie z.B.<br />
Einlagen von großen Kapitalgesellschaften.