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Informationen zur Baufinanzierung. - LBS

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Verhaltenskodex für die Vergabe<br />

von wohnungswirtschaftlichen Krediten.<br />

<strong>Informationen</strong><br />

<strong>zur</strong> <strong>Baufinanzierung</strong>.<br />

<strong>LBS</strong>, Sparkasse, ÖVB: Unternehmen der Finanzgruppe. www.lbs-bremen.de<br />

Wir geben Ihrer Zukunft ein Zuhause.


Vorwort<br />

Die Europäische Kommission hat am 05. März 2001 nach Verhandlungen der europäischen Verbraucherschutzorganisationen<br />

und der europäischen kreditwirtschaftlichen Verbände eine Empfehlung<br />

für einen freiwilligen Verhaltenskodex für die Vergabe von wohnungswirtschaftlichen Krediten (Kodex)<br />

erlassen. Die Landesbausparkassen haben diesen Kodex gezeichnet und damit freiwillig anerkannt,<br />

die Vorgaben des Kodex bis zum 30.09.2002 umzusetzen.<br />

Ziel des Verhaltenskodex ist es, den Verbraucher, der ein <strong>Baufinanzierung</strong>sdarlehen aufnehmen möchte,<br />

umfassend und transparent zu informieren. Hierdurch soll national und grenzüberschreitend die<br />

Vergleichbarkeit von <strong>Baufinanzierung</strong>sdarlehen gefördert werden.<br />

Um dieses Ziel zu erreichen, sieht der Kodex vor, dem Verbraucher<br />

■ allgemeine <strong>Informationen</strong> über die im Angebot befindlichen<br />

wohnungswirtschaftlichen Kredite sowie<br />

■ in einer vorvertraglichen Phase individuelle <strong>Informationen</strong>, die in<br />

einem „Europäischen Standardisierten Merkblatt“ darzustellen sind,<br />

<strong>zur</strong> Verfügung zu stellen.<br />

Dem Ziel nach allgemeiner Information kommen wir mit der vorliegenden Broschüre nach. Das „Europäische<br />

Standardisierte Merkblatt“, das auf der Grundlage Ihrer Angaben individuell für Sie erstellt<br />

wird, händigen Ihnen unsere Außendienstmitarbeiter sowie die Mitarbeiter der Sparkassen aus.<br />

Der Text des Kodex ist der Broschüre als Teil II des Anhangs beigefügt.


Inhaltsverzeichnis<br />

1. Die <strong>Baufinanzierung</strong> im Überblick 4<br />

2. Was ist Bausparen? 4<br />

3. Wie erhalten Sie das Bauspardarlehen? 4 – 6<br />

Der Abschluss eines Bausparvertrages 4<br />

Das Besparen des Bausparvertrages 5<br />

Die Zuteilung des Bausparvertrages 5<br />

Das Bauspardarlehen 6<br />

Bonitäts- und Beleihungsprüfung 6<br />

Sicherstellung 6<br />

4. Wofür kann das Bauspardarlehen verwendet werden? 6 – 7<br />

5. Zins- und Tilgungsleistungen 7<br />

6. Mit welchen weiteren Kosten müssen Sie rechnen? 7<br />

Kosten, die die <strong>LBS</strong> berechnet 7<br />

Kosten, die bei Dritten zusätzlich berechnet werden können 7<br />

7. Die staatliche Förderung 8<br />

Die Wohnungsbauprämie 8<br />

Die Arbeitnehmer-Sparzulage 8<br />

Steuervorteile 8<br />

Öffentliche Fördermaßnahmen 8<br />

8. Das außerkollektive Geschäft der Landesbausparkassen 9<br />

Zwischenkredite 9<br />

Vorfinanzierungskredite 9<br />

Verwendung und Sicherstellung 9<br />

9. Was Sie sonst noch wissen sollten 10 – 11<br />

Bedenkzeit 10<br />

Die Finanzierung aus einer Hand 10<br />

Sonstige Finanzierungsmodelle 10<br />

Die Auslandsfinanzierung – Casa Europa 11<br />

10. Fachbegriffe, die Sie kennen sollten 12 – 13<br />

11. Anhang: Europäische Vereinbarung 14 – 15<br />

3


4<br />

Die <strong>Baufinanzierung</strong> im Überblick<br />

Sie benötigen ein <strong>Baufinanzierung</strong>sdarlehen, um sich z. B. den Wunsch nach einem eigenen Haus,<br />

einer Eigentumswohnung oder der Modernisierung Ihrer Wohnung zu erfüllen? Dann wird Sie diese<br />

Broschüre interessieren. Sie soll Ihnen erläutern,<br />

■ was Bausparen ist,<br />

■ wie Sie das zinsgünstige Bauspardarlehen erhalten,<br />

■ welche Verwendungsmöglichkeiten für das zinsgünstige Bauspardarlehen bestehen,<br />

■ mit welchen Kosten Sie bei Ihrer Finanzierung rechnen müssen,<br />

■ wie der Staat das Bausparen und den Eigenheimerwerb fördert,<br />

■ und vieles mehr.<br />

Die im Text mit einem Pfeil (––>) gekennzeichneten Begriffe haben wir am Ende der Broschüre für Sie<br />

unter dem Kapitel „Fachbegriffe, die Sie kennen sollten“ erläutert.<br />

Wenn Sie über diese Broschüre hinaus weitere <strong>Informationen</strong> erhalten möchten oder noch Fragen<br />

haben, stehen Ihnen Ihr <strong>LBS</strong>-Berater sowie die Mitarbeiter der Sparkassen für weitere Auskünfte gerne<br />

<strong>zur</strong> Verfügung.<br />

Was ist Bausparen?<br />

Bausparen ist zielgerichtetes freiwilliges Sparen, um für wohnungswirtschaftliche Verwendungen<br />

Darlehen zu erlangen, deren Verzinsung niedrig, von Anfang an fest vereinbart und von den Zinsschwankungen<br />

am Kapitalmarkt unabhängig ist.<br />

Durch den Abschluss eines Bausparvertrages werden Sie als Bausparer Mitglied einer Zweckspargemeinschaft.<br />

Am Beginn steht dabei die Sparphase, also eine Leistung zu Gunsten der Gemeinschaft.<br />

Damit erwerben Sie das Recht auf eine spätere Gegenleistung in Form eines besonders zinsgünstigen<br />

Bauspardarlehens. Die Mittel hierfür stammen aus den von den Bausparern angesammelten Geldern,<br />

insbesondere den Spar- und Tilgungsleistungen (sog. Zuteilungsmasse).<br />

Sie schließen hierfür einen Bausparvertrag über eine bestimmte Bausparsumme ab. Haben Sie das<br />

vereinbarte Mindestsparguthaben angespart und bestand das Guthaben über eine ausreichende<br />

Zeitspanne, wird der Vertrag zugeteilt. Die Bausparkasse zahlt dann das angesparte Guthaben und –<br />

nach positiver Bonitäts- und Beleihungsprüfung sowie Sicherstellung – das Bauspardarlehen aus.<br />

Die Bausparkasse errechnet aus Sparsumme und Spardauer für jeden Bausparvertrag eine Bewertungszahl,<br />

die die Reihenfolge der Zuteilung bestimmt. Die Bausparverträge mit der höchsten Bewertungszahl<br />

werden als erste zugeteilt. Das Bauspardarlehen kann dann für wohnungswirtschaftliche<br />

Zwecke wie z. B. den Bau oder Kauf einer Wohnung oder eines Hauses, Modernisierungen oder<br />

Umschuldungen verwendet werden.<br />

Wie erhalten Sie das Bauspardarlehen?<br />

Der Abschluss eines Bausparvertrages<br />

Den Bausparvertrag können Sie über Ihren <strong>LBS</strong>-Berater oder Ihre Sparkasse einrichten lassen. Da die für<br />

die spätere Vertragsabwicklung maßgeblichen Bedingungen wie die Wahl der Bausparsumme sowie<br />

die Tarifwahl bereits bei Abschluss des Vertrages festgelegt werden, sollten Sie sich zuvor Gedanken<br />

über die Ziele, die Sie mit dem Bausparvertrag verfolgen, machen. Denn Ihr Ziel bestimmt die Tarifwahl.


Mit einem Bausparvertrag können Sie die unterschiedlichsten Ziele erreichen. Sie haben zum Beispiel<br />

■ konkrete Finanzierungsabsichten für den Bau oder Kauf einer Immobilie,<br />

■ kurzfristigen Finanzierungsbedarf für eine Modernisierung oder eine Entschuldung.<br />

Oder Sie möchten<br />

■ sich mit der Darlehensrückzahlung Zeit lassen,<br />

■ zunächst rentierlich mit VL-Anlage und Wohnungsbauprämie sparen und sich vorsorglich<br />

einen hohen Darlehensanspruch sichern,<br />

■ langfristig sparen mit einer Kindergeldanlage oder Geschenkbausparen.<br />

Zur Verwirklichung dieser unterschiedlichen Wünsche und Ziele bieten wir verschiedene Bausparvarianten<br />

(Tarife) an, die auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind und zwischen denen Sie<br />

wählen können.<br />

Ebenso wichtig wie die Wahl des richtigen Tarifs ist die Wahl der Bausparsumme. Die Bausparsumme<br />

umfasst das Bausparguthaben sowie das Bauspardarlehen und sollte sich sowohl an Ihren konkreten<br />

Plänen und Bedürfnissen als auch an Ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit orientieren. Unsere <strong>LBS</strong>-<br />

Berater sowie die Mitarbeiter der Sparkassen informieren Sie gerne.<br />

Das Besparen des Bausparvertrages<br />

Um das zinsgünstige Bauspardarlehen zu erhalten, ist zunächst der Bausparvertrag von Ihnen zu<br />

besparen. Sie können Ihre Sparleistung Ihrer individuellen Leistungsfähigkeit anpassen; eine Sparpflicht<br />

besteht nicht. Der in den Allgemeinen Bausparbedingungen (––> ABB) genannte „Regel“-Sparbeitrag<br />

stellt keine „Pflicht“-Sparrate, sondern nur eine empfohlene Sparrate dar, bei deren Einhaltung Sie in<br />

angemessener Zeit die Zuteilungsreife Ihres Bausparvertrages erreichen. Darüber hinaus sind auch<br />

Sonderzahlungen, d. h. Zahlungen über den Regelsparbeitrag hinaus, grundsätzlich zulässig, sofern dies<br />

nicht im Rahmen von Finanzierungsmodellen anders vereinbart ist. Das Bausparguthaben wird verzinst.<br />

Die Zuteilung des Bausparvertrages<br />

Mit der Zuteilung wird die Bausparsumme <strong>zur</strong> Auszahlung bereitgestellt. Da die für die Zuteilung<br />

erforderlichen Mittel in der Regel nicht ausreichen, um die Finanzierungswünsche aller Bausparer zu<br />

befriedigen, haben die Bausparkassen in ihren ––> ABB bestimmte Zuteilungsvoraussetzungen festgelegt,<br />

die eine gerechte Verteilung der vorhandenen Mittel ermöglichen.<br />

Voraussetzungen für die Zuteilung eines Bausparvertrages sind:<br />

■ die Mindestsparzeit (je nach Tarif, z. B. 18, 48 oder 84 Monate seit Vertragsbeginn) ist erreicht,<br />

■ die Mindestansparung (je nach Tarif 40 % oder 50 % der Bausparsumme) ist erfolgt sowie<br />

■ eine ausreichende Bewertungszahl wurde erreicht.<br />

Die Bewertungszahl entscheidet über den Zeitpunkt der Zuteilung Ihres Bausparvertrages. Mittels der<br />

Bewertungszahl wird nach dem „Zeit-mal-Geld-Prinzip“ der „Sparverdienst“ des einzelnen Bausparers<br />

gemessen. Dabei gilt: Der Sparverdienst ist um so höher zu veranschlagen, je länger und – bezogen auf<br />

die Bausparsumme – je mehr Sparmittel der Bausparer dem Bausparkollektiv <strong>zur</strong> Verfügung gestellt<br />

hat. Eine hohe Bewertungszahl kann entweder bei geringeren Sparleistungen durch eine entsprechend<br />

lange Liegezeit oder bei einer kurzen Liegezeit des Guthabens durch entsprechend hohe Sparleistungen<br />

erzielt werden. Sie können also mit Ihrem Sparverhalten den Zeitpunkt der Zuteilung beeinflussen.<br />

5


6<br />

Das Bauspardarlehen<br />

Vom Zeitpunkt der Zuteilung wird Ihnen die Bausparsumme <strong>zur</strong> Auszahlung bereitgehalten. Sie<br />

können über das Bausparguthaben jederzeit, über das Bauspardarlehen nach positiver Bonitäts-<br />

und Beleihungsprüfung sowie Sicherstellung des Bauspardarlehens verfügen.<br />

Bonitäts- und Beleihungsprüfung<br />

Für die Bonitäts- und Beleihungswertermittlung benötigt die <strong>LBS</strong> einige Angaben von Ihnen. Hierzu<br />

zählen u. a. <strong>Informationen</strong><br />

■ über Ihr Einkommen und zu bestehenden Verpflichtungen,<br />

■ über den Zweck der Darlehensaufnahme,<br />

■ über den Zustand und Wert der zu beleihenden Immobilie,<br />

■ über die Sicherheiten, die Sie uns <strong>zur</strong> Sicherung des Darlehens anbieten.<br />

Im Übrigen werden für die Bonitätsprüfung ggf. <strong>Informationen</strong> von Kreditauskunfteien wie der<br />

––> SCHUFA oder anderen Banken eingeholt.<br />

Sicherstellung<br />

Die Sicherstellung des Bauspardarlehens erfolgt in der Regel durch eine ––> Grundschuld, die üblicherweise<br />

nachrangig eingetragen wird. Die <strong>LBS</strong> lässt also anderen Kreditgebern, bei denen Sie weitere<br />

Kredite aufnehmen, grundsätzlich den Vorrang bei der grundbuchlichen Eintragung der Sicherheit.<br />

Die Grundschuld wird entweder neu bestellt oder eine bereits bestehende Grundschuld wird an die <strong>LBS</strong><br />

abgetreten. Das durch Grundschuld zu sichernde Bauspardarlehen darf jedoch zusammen mit vor- und<br />

gleichrangigen Belastungen 80 v. H. des von der Bauspar- bzw. Sparkasse ermittelten ––> Beleihungswertes<br />

des Pfandobjekts nicht übersteigen. Das Bauspardarlehen kann aber auch anderweitig,<br />

z. B. durch Verpfändung von Wertpapieren, Abtretung von Sparguthaben oder durch Bankbürgschaft<br />

gesichert werden.<br />

Bei einem Bauspardarlehen bis zu einem Betrag von 15.000 € kann die <strong>LBS</strong> auf eine Sicherstellung verzichten,<br />

wenn Sie über belastbaren Grundbesitz verfügen und sich verpflichten, diesen weder zu belasten<br />

noch zu veräußern (Verpflichtungserklärung). Bis zu einem Betrag von 10.000 € kann die <strong>LBS</strong> das<br />

Bauspardarlehen auch ohne Sicherheiten oder Verpflichtungserklärung auszahlen (Blankodarlehen).<br />

Wofür kann das Bauspardarlehen<br />

verwendet werden?<br />

Nach § 1 Abs. 3 Bausparkassengesetz ist das Bauspardarlehen für wohnungswirtschaftliche Zwecke<br />

zu verwenden und bietet damit eine breite Palette von Einsatzmöglichkeiten. Hierzu zählen<br />

1. der Bau, der Erwerb, die Renovierung und Modernisierung von Gebäuden und<br />

Wohnungen, die überwiegend Wohnzwecken dienen,<br />

2. der Bau, der Erwerb, die Renovierung und Modernisierung von anderen Gebäuden,<br />

soweit sie Wohnzwecken dienen,<br />

3. die Bereitstellung von Darlehen, wenn ihre Gewährung Voraussetzung für die<br />

Überlassung einer Wohnung ist, z. B. bei einem Mieterdarlehen,<br />

4. der Erwerb von Rechten <strong>zur</strong> dauerhaften Nutzung von Wohnraum, z. B. bei einem Einkauf<br />

in ein Seniorenstift,<br />

5. der Kauf von Bauland und der Erwerb von Erbbaurechten zum Bau von überwiegend zu<br />

Wohnzwecken dienenden Gebäuden,


6. der Kauf von Bauland und der Erwerb von Erbbaurechten zum Bau anderer Gebäude,<br />

jedoch beschränkt auf den Teil des Kaufpreises, der dem zu Wohnzwecken bestimmten<br />

Anteil am zu errichtenden Gebäude entspricht,<br />

7. Maßnahmen <strong>zur</strong> Erschließung und <strong>zur</strong> Förderung von Wohngebieten,<br />

8. die Umschuldung von Krediten, die der Finanzierung von Maßnahmen nach Nummer 1 bis 7<br />

dienen,<br />

9. die Umschuldung von Krediten, die auf einem überwiegend Wohnzwecken dienenden<br />

Grundstück abgesichert sind,<br />

10. die Umschuldung von Krediten, die <strong>zur</strong> Leistung von Bauspareinlagen aufgenommen<br />

worden sind.<br />

Das Bauspardarlehen kann unter bestimmten Voraussetzungen auch für gewerbliche Bauvorhaben<br />

eingesetzt werden.<br />

Zins- und Tilgungsleistungen<br />

Wird das Bauspardarlehen ausgezahlt, entrichten Sie <strong>zur</strong> Verzinsung und Tilgung des Bauspardarlehens<br />

einen Zins- und Tilgungsbeitrag. Dieser bereits für die Gesamtlaufzeit fest vereinbarte Zins- und Tilgungsbeitrag<br />

liegt in der Regel je nach Bauspartarif zwischen 4 und 8 ‰ der Bausparsumme und ist<br />

monatlich zu zahlen.<br />

Die günstigen und fest vereinbarten Zinsen des Bauspardarlehens sind von den Bedingungen des<br />

Kapitalmarktes unabhängig. Dies bedeutet für Sie, dass Sie von Anfang an wissen, welchen immer<br />

gleich bleibenden Zinssatz Sie bis <strong>zur</strong> vollständigen Tilgung Ihres Bauspardarlehens zahlen werden.<br />

Mit welchen weiteren Kosten müssen<br />

Sie rechnen?<br />

Im Zusammenhang mit dem Bauspardarlehen können neben dem Zins- und Tilgungsbeitrag<br />

weitere Kosten anfallen.<br />

Kosten, die die <strong>LBS</strong> berechnet<br />

Dazu zählt neben der Abschlussgebühr, die bereits bei Abschluss des Bausparvertrages fällig wird, das –<br />

–> Agio bzw. die ––> Darlehensgebühr oder das ––> Disagio sowie ggf. Bereitstellungszinsen.<br />

Kosten, die bei Dritten zusätzlich berechnet werden können<br />

Dazu gehören Notar- und Gerichtskosten im Falle der Sicherstellung durch ––> Grundschulden, Schätzund<br />

Sachverständigenkosten, Kosten für die <strong>zur</strong> Auszahlung des Kredites zu beschaffenden Unterlagen<br />

und Sicherheiten, Kosten für eine separate ––> Risikolebensversicherung, Prämien für die Gebäudeversicherung<br />

sowie laufende Kosten für nicht grundpfandrechtliche Sicherheiten (z. B. Bankbürgschaften).<br />

7


8<br />

Die staatliche Förderung<br />

Der Staat fördert Bausparen in verschiedener Weise:<br />

Die Wohnungsbauprämie<br />

Die Wohnungsbauprämie steht Ihnen zu, wenn Sie im Sparjahr das 16. Lebensjahr vollendet haben und<br />

das zu versteuernde Jahreseinkommen 25.600 € bei Ledigen und 51.200 € bei Ehegatten nicht übersteigt.<br />

Die Wohnungsbauprämie beträgt 8,8% der jährlichen begünstigten Aufwendungen (z. B. Sparbeiträge,<br />

gutgeschriebene Zinsen, gezahlte Abschlussgebühr). Die begünstigten Aufwendungen betragen:<br />

■ bei Alleinstehenden höchstens 512 € und<br />

■ bei Eheleuten höchstens 1.024 €.<br />

Die geförderten Aufwendungen unterliegen einer Bindungsfrist von 7 Jahren seit Abschluss des Bausparvertrages.<br />

Vor Ablauf der Bindungsfrist ist eine Verfügung nur unter bestimmten Voraussetzungen<br />

prämienunschädlich. Zum Beispiel, wenn die Bausparmittel (Bausparguthaben und Bauspardarlehen)<br />

nach Zuteilung oder bei Beleihung des Bausparvertrages der besicherte Kredit für wohnwirtschaftliche<br />

Zwecke verwendet werden (z. B. den Bau, Kauf oder die Modernisierung einer Wohnung). Nach Ablauf<br />

der Frist können Sie das Bausparguthaben für beliebige Zwecke verwenden.<br />

Die Arbeitnehmer-Sparzulage<br />

Die Arbeitnehmer-Sparzulage zahlt der Staat für vermögenswirksame Leistungen, die der Arbeitgeber<br />

für seinen Arbeitnehmer z. B. auf einen Bausparvertrag überweist. Sie beträgt 9 % auf maximal 470 €<br />

pro Jahr. Voraussetzung ist, dass das zu versteuernde Einkommen 17.900 € bei Alleinstehenden bzw.<br />

35.800 € bei zusammen veranlagten Ehegatten nicht übersteigt. Ebenso wie bei der Wohnungsbauprämie<br />

gilt eine Bindungsfrist von 7 Jahren. Eine vorzeitige Verfügung ist unter den gleichen Voraussetzungen<br />

wie bei der Gewährung der Wohnungsbauprämie möglich.<br />

Steuervorteile<br />

Wenn Sie Kredite der <strong>LBS</strong> für ein vermietetes Objekt einsetzen, können die aufgewendeten Zinsen<br />

sowie sonstige Finanzierungskosten bei Ihrer Steuererklärung von den Einkünften abgesetzt werden.<br />

Zusätzlich ist eine Abschreibung auf den Anschaffungswert des Gebäudes oder der Eigentumswohnung<br />

möglich. Wegen der Einzelheiten wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.<br />

Öffentliche Fördermaßnahmen<br />

Über sonstige öffentliche Fördermaßnahmen in Ihrer Region informieren Sie sich bitte bei Ihrem<br />

Landratsamt oder Ihrer Gemeinde oder der sonst zuständigen Bewilligungsbehörde. Auch unser<br />

Außendienst und die Mitarbeiter Ihrer Sparkasse beraten Sie gern.


Das außerkollektive Geschäft<br />

der Landesbausparkassen<br />

Sie haben den Wunsch, schon vor der Zuteilung bzw. direkt nach dem Abschluss des Bausparvertrages<br />

über Finanzierungsmittel verfügen zu können. Sowohl durch die <strong>LBS</strong> als auch durch die Sparkassen<br />

können <strong>zur</strong> Überbrückung der Wartezeit Kredite bereitgestellt werden. Man unterscheidet dabei<br />

„Zwischenkredite“ und „Vorfinanzierungskredite“.<br />

Zwischenkredite<br />

Ein Zwischenkredit wird Ihnen bereitgestellt, wenn das tarifliche Mindestguthaben angespart worden<br />

ist. Somit wird die zumeist noch kurze Wartezeit bis <strong>zur</strong> Zuteilung des Bausparvertrages überbrückt.<br />

Ein Zwischenkredit kann bis <strong>zur</strong> Höhe der Bausparsumme zu Kapitalmarktbedingungen <strong>zur</strong> Verfügung<br />

gestellt werden. Während der Laufzeit des Zwischenkredites zahlen Sie lediglich Zinsen. Da das Mindestsparguthaben<br />

bereits vorhanden ist, müssen Sie in diesem Fall keine weiteren Sparleistungen erbringen.<br />

Nach Zuteilung des Bausparvertrages wird der Zwischenkredit durch die Bausparsumme, d. h. das Bausparguthaben<br />

nebst Zinsen und das Bauspardarlehen, abgelöst. Anschließend ist das zinsgünstige Bauspardarlehen<br />

zu tilgen.<br />

Vorfinanzierungskredite<br />

Auch einem Bausparer, der das tarifliche Mindestguthaben noch nicht angespart hat, kann <strong>zur</strong> Überbrückung<br />

der Sparzeit bis <strong>zur</strong> Zuteilung seines Bausparvertrages ein Kredit, ein sog. Vorfinanzierungskredit,<br />

<strong>zur</strong> Verfügung gestellt werden. Wie der Zwischenkredit kann auch der Vorfinanzierungskredit<br />

bis <strong>zur</strong> Höhe der Bausparsumme zu Kapitalmarktbedingungen bereitgestellt werden. Neben den<br />

Zinszahlungen sind Sparraten auf den Bausparvertrag zu leisten.<br />

Nach der Zuteilung des Bausparvertrages wird der Vorfinanzierungskredit durch die Bausparsumme<br />

abgelöst. Anschließend ist das verbleibende Bauspardarlehen zu tilgen.<br />

Verwendung und Sicherstellung<br />

Wie das Bauspardarlehen dürfen auch Vorfinanzierungs- und Zwischenkredite nur für wohnungswirtschaftliche<br />

Maßnahmen eingesetzt werden. Die Sicherstellung von Vorfinanzierungs- und Zwischenkrediten<br />

entspricht grundsätzlich der eines Bauspardarlehens. Für Vorfinanzierungs- und Zwischenkredite<br />

gelten andere Regelungen hinsichtlich der Abgabe einer „Verpflichtungserklärung“ bzw. einer<br />

„Blanko“-Bereitstellung.<br />

9


10<br />

Was Sie sonst noch wissen sollten<br />

Bedenkzeit<br />

Sie können Ihren Antrag auf Abschluss eines Bauspar- bzw. Kreditvertrages innerhalb einer Frist von<br />

2 Wochen widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt mit Erhalt der ordnungsgemäßen Belehrung über<br />

das Widerrufsrecht. Wird die Belehrung erst nach Vertragsabschluss mitgeteilt, beträgt die Bedenkzeit<br />

einen Monat.<br />

Die Finanzierung aus einer Hand<br />

Seit 1969 praktizieren Sparkassen und Landesbausparkassen die „Finanzierung aus einer Hand“, die<br />

zwischenzeitlich zu einem Markenzeichen der Sparkassenorganisation geworden ist.<br />

Bei der „Finanzierung aus einer Hand“ wird die Gesamtfinanzierung federführend von der kundennäheren<br />

örtlichen Sparkasse abgewickelt. Die Kreditanträge für den Sparkassenkredit und/oder die<br />

<strong>LBS</strong>-Finanzierung können so (gleichzeitig) bei einer Stelle – der Sparkasse – gestellt werden.<br />

Die <strong>zur</strong> Sicherung der Sparkassen- und <strong>LBS</strong>-Kredite erforderlichen Unterlagen sind nur einmal von<br />

Ihnen ein<strong>zur</strong>eichen. Nach Prüfung der Kreditanträge bewilligt die Sparkasse sowohl die von ihr <strong>zur</strong><br />

Verfügung zu stellenden Kredite als auch im Namen und für Rechnung der <strong>LBS</strong> deren Bausparkredite.<br />

Die Sparkassen- und Bausparmittel werden dabei einheitlich durch eine zugunsten der Sparkasse zu<br />

bestellende Sicherheit – sei es nun eine ––> Grundschuld oder eine anderweitige Sicherheit – abgesichert.<br />

Den die Bausparkredite absichernden, nachrangigen Sicherheitenteil hält die Sparkasse<br />

anschließend treuhänderisch für die <strong>LBS</strong>.<br />

Sonstige Finanzierungsmodelle<br />

Eine besondere Variante der Verbundfinanzierung ist die Verbindung von Bausparen und Sparkassenfinanzierung<br />

in Form des Tilgungsbausparvertrages (TBV). Dabei gewährt die mit der <strong>LBS</strong> kooperierende<br />

Sparkasse einen Kredit, der durch eine Grundschuld gesichert wird und stellt den Kredit<br />

tilgungsfrei. Gleichzeitig mit der Kreditaufnahme wird ein Bausparvertrag abgeschlossen, dessen<br />

Bausparsumme der Kredithöhe entspricht. Die Ansprüche aus diesem Bausparvertrag werden der<br />

Sparkasse abgetreten. Zusätzlich verpflichten Sie sich als Bausparer, diesen Bausparvertrag zuteilungsreif<br />

anzusparen.<br />

Der modellhafte Ablauf geht von einer schrittweisen Ablösung des Sparkassenkredites durch zuteilungsreife<br />

Teilbausparverträge – z. B. in Abständen von jeweils 10 Jahren – aus. Rechtzeitig vor dem<br />

Teilablösungstermin wird ein zuteilungsreifer Teilbausparvertrag und über den noch nicht zuteilungsreifen<br />

Teil der Bausparsumme ein Restbausparvertrag gebildet. Das gesamte Bausparguthaben<br />

verbleibt dabei auf dem Teilbausparvertrag.<br />

Wie bei einer üblichen Hypothekenfinanzierung bleibt auch beim TBV-Modell – ein gleichbleibendes<br />

Zinsniveau unterstellt – die monatliche Belastung über die gesamte Kreditlaufzeit gleich. Das TBV-<br />

Modell bietet jedoch den Vorteil größerer Flexibilität bei größtmöglicher Zinssicherheit:


■ Sind bei der üblichen Hypothekenfinanzierung<br />

vorzeitige Sondertilgungen ausgeschlossen,<br />

können im Rahmen des TBV-Modells durch entsprechendes<br />

Sparverhalten die Laufzeit und<br />

damit die Gesamtkosten des Kredites deutlich<br />

vermindert werden: Sonderzahlungen auf den<br />

Bausparvertrag sind nämlich grundsätzlich<br />

möglich, sofern nichts anderes vereinbart<br />

wurde.<br />

■ Hinzu kommt, dass die Sparleistungen, die<br />

beim TBV-Modell auf den Bausparvertrag<br />

erbracht werden, durch die Wohnungsbauprämie<br />

und die Arbeitnehmersparzulage<br />

begünstigt sind.<br />

■ Schließlich gewährt das TBV-Modell ein<br />

Höchstmaß an Zins- und Belastungsstabilität,<br />

da nach Ablauf der jeweiligen Zinsfestschreibung<br />

schrittweise ein immer größer werdender<br />

Teil des Sparkassenkredites durch das zinsgünstige,<br />

dauerhaft zinsstabile Bauspardarlehen<br />

abgelöst wird.<br />

Die Auslandsfinanzierung – Casa Europa<br />

Die <strong>LBS</strong>-Gruppe bietet Ihnen die Möglichkeit des Einsatzes von Bausparverträgen beim Erwerb von<br />

Eigenheimen, Ferienheimen oder sonstigen wohnungswirtschaftlichen Objekten innerhalb der europäischen<br />

Union, Norwegens oder der Schweiz. Insoweit können wir bei der Absicherung der Kreditforderungen<br />

in der Regel auf die üblichen Bürgschaften von Kreditinstituten verzichten und uns allein<br />

auf die Eintragung von Grundpfandrechten/Hypotheken am ausländischen Objekt beschränken, soweit<br />

nicht sogar Blankokredite oder sog. „Negativkredite“ vergeben werden können. Dies hat für Sie den<br />

Vorteil, dass bei der Absicherung der Kreditforderungen keine Bürgschaftsprovisionen anfallen und<br />

damit die Sicherstellung auch im Ausland grundsätzlich nicht aufwändiger ist als in der Bundesrepublik<br />

Deutschland selbst.<br />

Die <strong>LBS</strong> begleitet seit 1992 deutsche Kunden bei Immobilienfinanzierungen in vielen europäischen<br />

Ländern. Sie hat dazu das Angebot Casa Europa entwickelt, eine Dienstleistung rund um den Erwerb<br />

und die Finanzierung von Immobilien in Europa:<br />

■ Die Landesbausparkassen haben umfassende Kontakte u. a. zu Kooperationspartnern,<br />

Rechtsanwälten, Notaren, Schätzern und Behörden in Europa geknüpft und umfassendes<br />

Know-How aufgebaut. Dieses Netzwerk bietet Ihnen den Vorteil, dass Sie nicht wegen jeder<br />

Kleinigkeit persönlich vor Ort anwesend sein müssen. Sie haben vielmehr Ihre Anlauf- und<br />

Kontaktstelle im Inland.<br />

■ Von der <strong>LBS</strong> erhalten Sie länderspezifische <strong>Informationen</strong>, Hinweise zum Objekt, Hilfe und<br />

Tipps <strong>zur</strong> Vertragsgestaltung.<br />

■ Außerdem übernimmt Casa Europa die Bewertung des Objekts und die Prüfung des<br />

Grundbesitzes.<br />

Für die Beantwortung Ihrer Fragen im Zusammenhang mit der Auslandsfinanzierung stehen Ihnen<br />

Ihr <strong>LBS</strong>-Berater sowie die Mitarbeiter der Sparkassen gerne <strong>zur</strong> Verfügung.<br />

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12<br />

Fachbegriffe, die Sie kennen sollten<br />

ABB<br />

„ABB“ ist die Abkürzung für „Allgemeine Bedingungen für Bausparverträge“. Sie regeln die Vertragsbedingungen<br />

zwischen Bausparern und Bausparkasse und liegen den Bausparverträgen zugrunde.<br />

Agio<br />

Das Agio wird bei Auszahlung oder der ersten Teilauszahlung des Darlehens berechnet. Es handelt sich<br />

um ein Aufgeld mit Zinscharakter, das dem Bauspardarlehen zugeschlagen und mit ihm zu verzinsen<br />

und zu tilgen ist. Der Bausparer muss also z. B. bei einem Agio von 2 Prozent später ein Darlehen i. H. v.<br />

102 Prozent des ihm ausgezahlten Darlehensbetrages tilgen. Bei vorzeitiger Rückzahlung des Bauspardarlehens<br />

erfolgt eine zeitanteilige Erstattung.<br />

Beleihungswert<br />

Der Beleihungswert ist der Wert, der dem Beleihungsgegenstand unter Berücksichtigung aller für<br />

die Bewertung maßgeblichen Umstände beigemessen wird. Als Grundlage für die Feststellung des<br />

Beleihungswertes dienen der Ertragswert, der Bauwert, der Bodenwert und der Verkehrswert.<br />

Bereitstellungszinsen<br />

Bereitstellungszinsen werden von uns ab einem vereinbarten Zeitpunkt für die ab dem Zeitpunkt der<br />

Zuteilung bereitgehaltenen, noch nicht ausgezahlten Kreditmittel berechnet. Dies gilt sowohl für bereitgehaltene<br />

Darlehen sowie Vorfinanzierungs- und Zwischenkredite. Es soll so verhindert werden, dass<br />

sich in einer Bauspargemeinschaft ein hoher Bestand an Auszahlungsverpflichtungen aus vergangenen<br />

Zuteilungsperioden aufbaut, da diese Auszahlungsverpflichtungen die für künftige Auszahlungen <strong>zur</strong><br />

Verfügung stehenden Mittel verringern.<br />

Darlehensgebühr<br />

Die Darlehensgebühr wird ebenso wie das ––> Agio dem Bauspardarlehen zugeschlagen und ist mit ihm<br />

zu verzinsen und zu tilgen. Bei vorzeitiger Darlehenstilgung hat der Bausparer jedoch keinen Anspruch<br />

auf anteilige Erstattung der Darlehensgebühr. Die Darlehensgebühr stellt – im Gegensatz zum Agio –<br />

ein laufzeitunabhängiges Entgelt dar.<br />

Disagio<br />

Das Disagio stellt wirtschaftlich eine Zinsvorauszahlung dar. Es wird spätestens bei Auszahlung des<br />

Darlehens bzw. Kredites fällig und deshalb vom Darlehens-/Kreditbetrag einbehalten. Das Darlehen<br />

bzw. der Kredit wird also nicht in voller Höhe (zu 100 Prozent) ausgezahlt, sondern beispielsweise bei<br />

einem Disagio von 3 Prozent nur zu 97 Prozent. Die Vereinbarung eines Disagio bewirkt, dass über<br />

die Laufzeit des Darlehens bzw. Kredites ein geringerer ––> Nominalzins gezahlt werden kann.<br />

Effektiver Jahreszins<br />

Der effektive Jahreszins hat zum Ziel, unterschiedliche Kreditangebote (mit gleicher Laufzeit bzw.<br />

gleicher Zinsfestschreibungszeit) vergleichbar zu machen. Er gibt als „Preis“ des Kredites die Gesamtbelastung<br />

pro Jahr in Prozent an und berücksichtigt daher den ––> Nominalzinssatz nebst den anfallenden<br />

Kreditkosten wie z. B. das ––> Agio bzw. ––> Disagio etc. Werden die Konditionen für die gesamte<br />

Laufzeit des Kredites festgeschrieben, spricht man vom „effektiven Jahreszins“. Bei Darlehen, deren<br />

Konditionen nur für einen bestimmten Zeitraum festgeschrieben sind (––> Zinsfestschreibungszeit),<br />

spricht man vom „anfänglichen effektiven Jahreszins.“<br />

Festzins/Zinsbindungsfrist bzw. Zinsfestschreibungszeit<br />

Festzins bedeutet, dass die Zinskonditionen für einen bestimmten Zeitraum festgeschrieben werden<br />

und für diesen Zeitraum unverändert bleiben. Diesen Zeitraum nennt man Zinsbindungsfrist oder auch<br />

Zinsfestschreibungszeit.


Fortsetzung des Vertrages<br />

Um das Anfallen von ––> Bereitstellungszinsen zu verhindern, z. B. weil Sie das Bauspardarlehen zu<br />

diesem Zeitpunkt noch nicht benötigen, können Sie auf die Zuteilung verzichten. Der Vertrag wird<br />

dann fortgesetzt. Sie können Ihre Rechte aus der früheren Zuteilung jederzeit wieder geltend machen.<br />

Grundschuld<br />

Eine Grundschuld ist ein Pfandrecht an einer Immobilie, das im Grundbuch eingetragen wird.<br />

Nominalzins<br />

Der Nominalzins ist der Zinssatz, nach dem sich die tatsächliche Zinszahlung richtet. Wird eine Zinsvorauszahlung<br />

in Form eines ––> Disagio vereinbart, verringern sich Nominalzins und Auszahlungsbetrag.<br />

Risikolebensversicherung<br />

Die Risikolebensversicherung dient der Rückführung des Bauspardarlehens bei Tod des Versicherten<br />

und somit der Absicherung und dem Schutz der Familie des Darlehensnehmers.<br />

SCHUFA<br />

„SCHUFA“ ist die Abkürzung für „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“. Es handelt<br />

sich bei der SCHUFA um eine Gemeinschaftseinrichtung der kreditgebenden deutschen Wirtschaft.<br />

Aufgabe der SCHUFA ist es, ihren Vertragspartnern <strong>Informationen</strong> zu geben, um sie vor Verlusten<br />

im Kreditgeschäft zu schützen.<br />

Schlichtungsstelle<br />

Sollten Sie mit uns einmal nicht zufrieden sein, wenden Sie sich bitte direkt an uns. Wir werden uns<br />

bemühen, eine beiderseits zufriedenstellende Lösung zu finden. Lässt sich dennoch die Angelegenheit<br />

nicht einvernehmlich beilegen, haben Sie anschließend nunmehr die Möglichkeit, ein außergerichtliches<br />

Schlichtungsverfahren einzuleiten. Zum Zwecke der Durchführung dieses außergerichtlichen<br />

Schlichtungsverfahrens haben die Landesbausparkassen eine unabhängige Schlichtungsstelle<br />

eingerichtet, deren Inanspruchnahme für Sie kostenlos ist. Die Schlichtungsordnung erhalten<br />

Sie auf Aufforderung bei der<br />

Schlichtungsstelle der <strong>LBS</strong>, Postfach 7448, 48040 Münster<br />

oder unter www.lbs.de.<br />

Vertraulichkeit<br />

Persönliche Daten des Bausparers behandeln wir streng vertraulich. Nur im gesetzlich vorgegebenen<br />

Rahmen oder mit Ihrer Zustimmung können <strong>Informationen</strong> weitergegeben werden.<br />

Vorzeitige Rückzahlung / Vorfälligkeitsentschädigung<br />

Die vorzeitige Rückzahlung des Bauspardarlehens ist jederzeit ohne Kosten möglich. Bei Krediten, die<br />

im außerkollektiven Geschäft <strong>zur</strong> Verfügung gestellt werden (wie Zwischen- und Vorfinanzierungskredite,<br />

s.o.), kann eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen. Die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung<br />

gleicht den wirtschaftlichen Nachteil aus, der uns durch die Rückzahlung des Kredites<br />

vor Ablauf der vereinbarten ––> Zinsbindungsfrist entsteht.<br />

13


14<br />

Anhang: Europäische Vereinbarung<br />

Europäische Vereinbarung eines freiwilligen Verhaltenskodex<br />

über vorvertragliche <strong>Informationen</strong> für wohnungswirtschaftliche<br />

Kredite („Vereinbarung“)<br />

Diese Vereinbarung wurde zwischen den europäischen<br />

Verbraucherorganisationen und den europäischen<br />

kreditwirtschaftlichen Verbänden, deren Mitglieder<br />

wohnungswirtschaftliche Kredite anbieten (siehe<br />

unten) ausgehandelt und angenommen. Die Vereinbarung<br />

unterstützt einen freiwilligen Verhaltenskodex<br />

(„Kodex“), der von jedem Kreditinstitut umgesetzt<br />

werden sollte, das dem Verbraucher wohnungswirtschaftliche<br />

Kredite anbietet.<br />

Eine Liste der Unterzeichner liegt der Vereinbarung in<br />

der Anlage bei.<br />

Die Vereinbarung ist in zwei Teile gegliedert:<br />

■ Teil I: Die Maßnahmen <strong>zur</strong> Umsetzung und<br />

Kontrolle des freiwilligen Kodex;<br />

■ Teil II: Der Inhalt des freiwilligen Kodex über<br />

<strong>Informationen</strong>, die dem Verbraucher <strong>zur</strong><br />

Verfügung gestellt werden sollten:<br />

in Form allgemeiner <strong>Informationen</strong> über angebotene<br />

wohnungswirtschaftliche Kredite;<br />

in Form personalisierter <strong>Informationen</strong>, die<br />

in der vorvertraglichen Phase im Rahmen<br />

eines „Europäischen Standardisierten<br />

Merkblatts“ unterbreitet werden sollten.<br />

Mit dem Kodex soll die Transparenz der <strong>Informationen</strong><br />

und deren Vergleichbarkeit sichergestellt werden.<br />

Anwendungsbereich des freiwilligen Verhaltenskodex<br />

Der Kodex betrifft Verbraucherinformationen für<br />

national wie grenzüberschreitend angebotene wohnungswirtschaftliche<br />

Kredite.<br />

Definition des „wohnungswirtschaftlichen Kredits“<br />

im Sinne des Kodex<br />

Ein wohnungswirtschaftlicher Kredit ist ein Kredit, der<br />

einem Verbraucher für den Kauf oder Umbau einer<br />

privaten Wohnimmobilie, die in seinem Eigentum steht,<br />

oder die er erwerben will, ausgereicht wird, und die<br />

entweder durch eine Hypothek/ein Grundpfandrecht<br />

auf das unbewegliche Eigentum oder durch eine<br />

Sicherheit, die in einem Mitgliedstaat gewöhnlich zu<br />

diesem Zweck genutzt wird, gesichert ist.<br />

Wohnungswirtschaftliche Kredite, die von der Verbraucherkreditrichtlinie<br />

(87/102/EWG) erfasst sind,<br />

sind vom Anwendungsbereich des Kodex ausgeschlossen.<br />

Teil I: Umsetzungsvorgaben<br />

Der freiwillige Kodex wird nach folgendem Verfahren<br />

umgesetzt werden:<br />

1. Die europäischen kreditwirtschaftlichen Verbände,<br />

die den Kodex zeichnen, werden ihre Umsetzungsabsicht<br />

öffentlich erklären.<br />

2. Jeder der europäischen kreditwirtschaftlichen Verbände<br />

wird eine offizielle Empfehlung an seine<br />

nationalen Mitglieder senden und diese einladen:<br />

2.1. eine öffentliche Erklärung abzugeben, dass sie<br />

den Kodex zeichnen;<br />

2.2. alle nötigen Maßnahmen zu ergreifen, die einer<br />

effizienten Umsetzung des Kodex dienen.<br />

Dazu werden die einzelnen Kreditinstitute,<br />

die sich für eine Anwendung des Kodex<br />

entscheiden, gebeten:<br />

2.2.1. ihre Zustimmung zum Kodex binnen<br />

6 Monaten nach Ratifizierung der<br />

Vereinbarung bekannt zu geben;<br />

2.2.2. ihre Unterzeichnung des Kodex zu<br />

veröffentlichen; und<br />

2.2.3. ihre Zustimmung <strong>zur</strong> Anwendung des<br />

Kodex gemeinsam mit dem Datum der<br />

Umsetzung an das Zentralregister zu<br />

melden (siehe 7.2)<br />

Die Umsetzung des Kodex sollte binnen 12 Monaten<br />

nach der Meldung an das Zentralregister erfolgen.<br />

3. Der Kodex wird veröffentlicht und in allen Filialen<br />

der zeichnenden Kreditinstitute für den Kunden<br />

verfügbar sein.<br />

4. Die <strong>zur</strong> Verfügung gestellten Exemplare des Kodex<br />

werden stets Auskunft über Namen, Adresse und<br />

Telefonnummer des zuständigen Streitschlichtungsorgans<br />

enthalten.<br />

5. Die Verbraucher werden über die Existenz und<br />

Verfügbarkeit des Kodex durch einen speziellen<br />

Hinweis im Europäischen Standardisierten Merkblatt<br />

informiert.<br />

6. Die europäischen kreditwirtschaftlichen Verbände<br />

werden einen jährlichen „Fortschrittsbericht“ über<br />

die Umsetzung des Kodex veröffentlichen.<br />

7. Die Europäische Kommission hat angekündigt,<br />

dass sie folgende Maßnahmen einleiten will:<br />

7.1. die Akzeptanz bei der Umsetzung sowie die<br />

Effizienz des Kodex beobachten; und


Anhang: Europäische Vereinbarung<br />

7.2. sicherstellen, dass ein zentrales Register eingerichtet<br />

wird, aus dem zu entnehmen sein wird,<br />

welche Kreditinstitute wohnungswirtschaftliche<br />

Kredite anbieten und, soweit dies der Fall<br />

ist, welche den Kodex angenommen haben und<br />

welche nicht;<br />

7.3. eine Empfehlung veröffentlichen, die den<br />

freiwilligen Kodex enthält, wie bereits in KOM<br />

(1999) 232, vom 11.05.99 vorgesehen;<br />

7.4. innerhalb einer Zeitspanne von 2 Jahren nach<br />

ihrer Empfehlung, die Anwendung des Kodex<br />

auf der Grundlage eigener Kontrollmaßnahmen<br />

sowie der von den europäischen kreditwirtschaftlichen<br />

Verbänden erstellten jährlichen<br />

Fortschrittsberichte und sonstiger zusätzlich<br />

verfügbarer <strong>Informationen</strong> begutachten;<br />

Unmittelbar danach und unter der Federführung der<br />

Europäischen Kommission wird der Kodex durch alle<br />

Dialog-Teilnehmer auf Basis der von der Kommission<br />

ermittelten Prüfungsergebnisse überarbeitet.<br />

8. Die Zeichnung des Kodex steht anderen Kreditinstituten<br />

frei, die nicht Mitglied der europäischen<br />

kreditwirtschaftlichen Verbände sind, die den Kodex<br />

angenommen haben.<br />

Teil II: Freiwilliger Verhaltenskodex<br />

über vorvertragliche<br />

<strong>Informationen</strong> für wohnungswirtschaftliche<br />

Kredite<br />

Dies ist ein freiwilliger Verhaltenskodex („Kodex“) über<br />

außervertragliche <strong>Informationen</strong>, die dem Verbraucher<br />

bei wohnungswirtschaftlichen Krediten <strong>zur</strong> Verfügung<br />

gestellt werden sollten. Der Kodex ist der Kern der<br />

Europäischen Vereinbarung eines freiwilligen Verhaltenskodex<br />

über wohnungswirtschaftliche Kredite (wie<br />

in der Vereinbarung definiert), die von den europäischen<br />

Verbraucherorganisationen und den europäischen<br />

kreditwirtschaftlichen Verbänden ausgehandelt und<br />

verabschiedet wurde.<br />

Kreditinstitute, die den Kodex zeichnen, verpflichten<br />

sich, dem Verbraucher, in Einklang mit den vereinbarten<br />

Umsetzungsmaßnahmen, und in der nachfolgend<br />

beschriebenen Form<br />

■ allgemeine <strong>Informationen</strong> über die im Angebot<br />

befindlichen wohnungswirtschaftlichen Kredite;<br />

sowie<br />

■ in einer vorvertraglichen Phase, individuelle <strong>Informationen</strong>,<br />

die in einem „Europäischen Standardisierten<br />

Merkblatt“ dargestellt werden sollten,<br />

<strong>zur</strong> Verfügung zu stellen.<br />

Die endgültige Entscheidung, ein Kreditangebot<br />

eines Darlehensgebers anzunehmen, obliegt dem<br />

Verbraucher.<br />

Allgemeine <strong>Informationen</strong>, die dem Verbraucher<br />

<strong>zur</strong> Verfügung gestellt werden sollten<br />

Die ersten <strong>Informationen</strong> über wohnungswirtschaftliche<br />

Kredite sollten folgende Angaben umfassen oder<br />

um sie ergänzt werden. Diese Angaben sollen in derselben<br />

Art und Weise <strong>zur</strong> Verfügung gestellt werden,<br />

wie die <strong>Informationen</strong> selbst.<br />

A – Anbieter:<br />

1. Name und Adresse des Darlehensgebers;<br />

2. Soweit zutreffend, Name und Adresse des<br />

Vermittlers.<br />

B – Wohnungswirtschaftlicher Kredit:<br />

1. Zweck, für den der wohnungswirtschaftliche Kredit<br />

verwendet wird;<br />

2. Art der Sicherheit;<br />

3. Beschreibung der angebotenen wohnungswirtschaftlichen<br />

Kredite mit einer kurzen Darstellung der<br />

Unterschiede zwischen Produkten mit fester und<br />

variabler Verzinsung, einschließlich der sich hieraus<br />

ergebenden Auswirkungen für den Verbraucher;<br />

4. Art der Verzinsung – fest, variabel, sowie Varianten<br />

hiervon;<br />

5. Hinweis auf die Kosten eines typischen wohnungswirtschaftlichen<br />

Kredits für den Verbraucher;<br />

6. Eine Liste der damit verbundenen Kostenelemente<br />

wie zum Beispiel Verwaltungskosten, Versicherungskosten,<br />

Kosten für Rechtsberatung, Vermittlerkosten…;<br />

7. Die verschiedenen Varianten <strong>zur</strong> Rückzahlung des<br />

Darlehens (einschließlich der Anzahl, Häufigkeit,<br />

Höhe der Ratenzahlungen, soweit zutreffend);<br />

8. Möglichkeit der vorzeitigen Rückzahlung<br />

(wenn ja, zu welchen Bedingungen);<br />

9. Notwendigkeit einer Beleihungswertermittlung durch<br />

Schätzung der Immobilie, und, bejahendenfalls,<br />

durch wen diese ausgeführt werden soll;<br />

10. Allgemeine <strong>Informationen</strong> über Steuervergünstigungen<br />

für Zinsen eines wohnungswirtschaftlichen<br />

Kredits oder andere geläufige öffentliche Förderungen,<br />

bzw. <strong>Informationen</strong>, wo man weiterführende<br />

Beratung erhalten kann;<br />

11. Die Dauer der Bedenkzeit, soweit einschlägig;<br />

12. Bestätigung, dass das Kreditinstitut den Kodex<br />

gezeichnet hat, und Hinweis, dass eine Kopie des<br />

Kodex im Kreditinstitut verfügbar ist.<br />

15


<strong>LBS</strong> Landesbausparkasse Bremen AG<br />

Am Brill 1–3<br />

28195 Bremen<br />

Telefon 04 21/1 79-31 00<br />

Telefax 04 21/1 79-14 56<br />

Internet: www.lbs-bremen.de<br />

E-Mail: info@lbs-bremen.de<br />

Wir geben Ihrer Zukunft ein Zuhause.<br />

26037 · Stand: 12/2005 · Alle Angaben ohne Gewähr

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