Informationen zur Baufinanzierung. - LBS
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Verhaltenskodex für die Vergabe<br />
von wohnungswirtschaftlichen Krediten.<br />
<strong>Informationen</strong><br />
<strong>zur</strong> <strong>Baufinanzierung</strong>.<br />
<strong>LBS</strong>, Sparkasse, ÖVB: Unternehmen der Finanzgruppe. www.lbs-bremen.de<br />
Wir geben Ihrer Zukunft ein Zuhause.
Vorwort<br />
Die Europäische Kommission hat am 05. März 2001 nach Verhandlungen der europäischen Verbraucherschutzorganisationen<br />
und der europäischen kreditwirtschaftlichen Verbände eine Empfehlung<br />
für einen freiwilligen Verhaltenskodex für die Vergabe von wohnungswirtschaftlichen Krediten (Kodex)<br />
erlassen. Die Landesbausparkassen haben diesen Kodex gezeichnet und damit freiwillig anerkannt,<br />
die Vorgaben des Kodex bis zum 30.09.2002 umzusetzen.<br />
Ziel des Verhaltenskodex ist es, den Verbraucher, der ein <strong>Baufinanzierung</strong>sdarlehen aufnehmen möchte,<br />
umfassend und transparent zu informieren. Hierdurch soll national und grenzüberschreitend die<br />
Vergleichbarkeit von <strong>Baufinanzierung</strong>sdarlehen gefördert werden.<br />
Um dieses Ziel zu erreichen, sieht der Kodex vor, dem Verbraucher<br />
■ allgemeine <strong>Informationen</strong> über die im Angebot befindlichen<br />
wohnungswirtschaftlichen Kredite sowie<br />
■ in einer vorvertraglichen Phase individuelle <strong>Informationen</strong>, die in<br />
einem „Europäischen Standardisierten Merkblatt“ darzustellen sind,<br />
<strong>zur</strong> Verfügung zu stellen.<br />
Dem Ziel nach allgemeiner Information kommen wir mit der vorliegenden Broschüre nach. Das „Europäische<br />
Standardisierte Merkblatt“, das auf der Grundlage Ihrer Angaben individuell für Sie erstellt<br />
wird, händigen Ihnen unsere Außendienstmitarbeiter sowie die Mitarbeiter der Sparkassen aus.<br />
Der Text des Kodex ist der Broschüre als Teil II des Anhangs beigefügt.
Inhaltsverzeichnis<br />
1. Die <strong>Baufinanzierung</strong> im Überblick 4<br />
2. Was ist Bausparen? 4<br />
3. Wie erhalten Sie das Bauspardarlehen? 4 – 6<br />
Der Abschluss eines Bausparvertrages 4<br />
Das Besparen des Bausparvertrages 5<br />
Die Zuteilung des Bausparvertrages 5<br />
Das Bauspardarlehen 6<br />
Bonitäts- und Beleihungsprüfung 6<br />
Sicherstellung 6<br />
4. Wofür kann das Bauspardarlehen verwendet werden? 6 – 7<br />
5. Zins- und Tilgungsleistungen 7<br />
6. Mit welchen weiteren Kosten müssen Sie rechnen? 7<br />
Kosten, die die <strong>LBS</strong> berechnet 7<br />
Kosten, die bei Dritten zusätzlich berechnet werden können 7<br />
7. Die staatliche Förderung 8<br />
Die Wohnungsbauprämie 8<br />
Die Arbeitnehmer-Sparzulage 8<br />
Steuervorteile 8<br />
Öffentliche Fördermaßnahmen 8<br />
8. Das außerkollektive Geschäft der Landesbausparkassen 9<br />
Zwischenkredite 9<br />
Vorfinanzierungskredite 9<br />
Verwendung und Sicherstellung 9<br />
9. Was Sie sonst noch wissen sollten 10 – 11<br />
Bedenkzeit 10<br />
Die Finanzierung aus einer Hand 10<br />
Sonstige Finanzierungsmodelle 10<br />
Die Auslandsfinanzierung – Casa Europa 11<br />
10. Fachbegriffe, die Sie kennen sollten 12 – 13<br />
11. Anhang: Europäische Vereinbarung 14 – 15<br />
3
4<br />
Die <strong>Baufinanzierung</strong> im Überblick<br />
Sie benötigen ein <strong>Baufinanzierung</strong>sdarlehen, um sich z. B. den Wunsch nach einem eigenen Haus,<br />
einer Eigentumswohnung oder der Modernisierung Ihrer Wohnung zu erfüllen? Dann wird Sie diese<br />
Broschüre interessieren. Sie soll Ihnen erläutern,<br />
■ was Bausparen ist,<br />
■ wie Sie das zinsgünstige Bauspardarlehen erhalten,<br />
■ welche Verwendungsmöglichkeiten für das zinsgünstige Bauspardarlehen bestehen,<br />
■ mit welchen Kosten Sie bei Ihrer Finanzierung rechnen müssen,<br />
■ wie der Staat das Bausparen und den Eigenheimerwerb fördert,<br />
■ und vieles mehr.<br />
Die im Text mit einem Pfeil (––>) gekennzeichneten Begriffe haben wir am Ende der Broschüre für Sie<br />
unter dem Kapitel „Fachbegriffe, die Sie kennen sollten“ erläutert.<br />
Wenn Sie über diese Broschüre hinaus weitere <strong>Informationen</strong> erhalten möchten oder noch Fragen<br />
haben, stehen Ihnen Ihr <strong>LBS</strong>-Berater sowie die Mitarbeiter der Sparkassen für weitere Auskünfte gerne<br />
<strong>zur</strong> Verfügung.<br />
Was ist Bausparen?<br />
Bausparen ist zielgerichtetes freiwilliges Sparen, um für wohnungswirtschaftliche Verwendungen<br />
Darlehen zu erlangen, deren Verzinsung niedrig, von Anfang an fest vereinbart und von den Zinsschwankungen<br />
am Kapitalmarkt unabhängig ist.<br />
Durch den Abschluss eines Bausparvertrages werden Sie als Bausparer Mitglied einer Zweckspargemeinschaft.<br />
Am Beginn steht dabei die Sparphase, also eine Leistung zu Gunsten der Gemeinschaft.<br />
Damit erwerben Sie das Recht auf eine spätere Gegenleistung in Form eines besonders zinsgünstigen<br />
Bauspardarlehens. Die Mittel hierfür stammen aus den von den Bausparern angesammelten Geldern,<br />
insbesondere den Spar- und Tilgungsleistungen (sog. Zuteilungsmasse).<br />
Sie schließen hierfür einen Bausparvertrag über eine bestimmte Bausparsumme ab. Haben Sie das<br />
vereinbarte Mindestsparguthaben angespart und bestand das Guthaben über eine ausreichende<br />
Zeitspanne, wird der Vertrag zugeteilt. Die Bausparkasse zahlt dann das angesparte Guthaben und –<br />
nach positiver Bonitäts- und Beleihungsprüfung sowie Sicherstellung – das Bauspardarlehen aus.<br />
Die Bausparkasse errechnet aus Sparsumme und Spardauer für jeden Bausparvertrag eine Bewertungszahl,<br />
die die Reihenfolge der Zuteilung bestimmt. Die Bausparverträge mit der höchsten Bewertungszahl<br />
werden als erste zugeteilt. Das Bauspardarlehen kann dann für wohnungswirtschaftliche<br />
Zwecke wie z. B. den Bau oder Kauf einer Wohnung oder eines Hauses, Modernisierungen oder<br />
Umschuldungen verwendet werden.<br />
Wie erhalten Sie das Bauspardarlehen?<br />
Der Abschluss eines Bausparvertrages<br />
Den Bausparvertrag können Sie über Ihren <strong>LBS</strong>-Berater oder Ihre Sparkasse einrichten lassen. Da die für<br />
die spätere Vertragsabwicklung maßgeblichen Bedingungen wie die Wahl der Bausparsumme sowie<br />
die Tarifwahl bereits bei Abschluss des Vertrages festgelegt werden, sollten Sie sich zuvor Gedanken<br />
über die Ziele, die Sie mit dem Bausparvertrag verfolgen, machen. Denn Ihr Ziel bestimmt die Tarifwahl.
Mit einem Bausparvertrag können Sie die unterschiedlichsten Ziele erreichen. Sie haben zum Beispiel<br />
■ konkrete Finanzierungsabsichten für den Bau oder Kauf einer Immobilie,<br />
■ kurzfristigen Finanzierungsbedarf für eine Modernisierung oder eine Entschuldung.<br />
Oder Sie möchten<br />
■ sich mit der Darlehensrückzahlung Zeit lassen,<br />
■ zunächst rentierlich mit VL-Anlage und Wohnungsbauprämie sparen und sich vorsorglich<br />
einen hohen Darlehensanspruch sichern,<br />
■ langfristig sparen mit einer Kindergeldanlage oder Geschenkbausparen.<br />
Zur Verwirklichung dieser unterschiedlichen Wünsche und Ziele bieten wir verschiedene Bausparvarianten<br />
(Tarife) an, die auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind und zwischen denen Sie<br />
wählen können.<br />
Ebenso wichtig wie die Wahl des richtigen Tarifs ist die Wahl der Bausparsumme. Die Bausparsumme<br />
umfasst das Bausparguthaben sowie das Bauspardarlehen und sollte sich sowohl an Ihren konkreten<br />
Plänen und Bedürfnissen als auch an Ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit orientieren. Unsere <strong>LBS</strong>-<br />
Berater sowie die Mitarbeiter der Sparkassen informieren Sie gerne.<br />
Das Besparen des Bausparvertrages<br />
Um das zinsgünstige Bauspardarlehen zu erhalten, ist zunächst der Bausparvertrag von Ihnen zu<br />
besparen. Sie können Ihre Sparleistung Ihrer individuellen Leistungsfähigkeit anpassen; eine Sparpflicht<br />
besteht nicht. Der in den Allgemeinen Bausparbedingungen (––> ABB) genannte „Regel“-Sparbeitrag<br />
stellt keine „Pflicht“-Sparrate, sondern nur eine empfohlene Sparrate dar, bei deren Einhaltung Sie in<br />
angemessener Zeit die Zuteilungsreife Ihres Bausparvertrages erreichen. Darüber hinaus sind auch<br />
Sonderzahlungen, d. h. Zahlungen über den Regelsparbeitrag hinaus, grundsätzlich zulässig, sofern dies<br />
nicht im Rahmen von Finanzierungsmodellen anders vereinbart ist. Das Bausparguthaben wird verzinst.<br />
Die Zuteilung des Bausparvertrages<br />
Mit der Zuteilung wird die Bausparsumme <strong>zur</strong> Auszahlung bereitgestellt. Da die für die Zuteilung<br />
erforderlichen Mittel in der Regel nicht ausreichen, um die Finanzierungswünsche aller Bausparer zu<br />
befriedigen, haben die Bausparkassen in ihren ––> ABB bestimmte Zuteilungsvoraussetzungen festgelegt,<br />
die eine gerechte Verteilung der vorhandenen Mittel ermöglichen.<br />
Voraussetzungen für die Zuteilung eines Bausparvertrages sind:<br />
■ die Mindestsparzeit (je nach Tarif, z. B. 18, 48 oder 84 Monate seit Vertragsbeginn) ist erreicht,<br />
■ die Mindestansparung (je nach Tarif 40 % oder 50 % der Bausparsumme) ist erfolgt sowie<br />
■ eine ausreichende Bewertungszahl wurde erreicht.<br />
Die Bewertungszahl entscheidet über den Zeitpunkt der Zuteilung Ihres Bausparvertrages. Mittels der<br />
Bewertungszahl wird nach dem „Zeit-mal-Geld-Prinzip“ der „Sparverdienst“ des einzelnen Bausparers<br />
gemessen. Dabei gilt: Der Sparverdienst ist um so höher zu veranschlagen, je länger und – bezogen auf<br />
die Bausparsumme – je mehr Sparmittel der Bausparer dem Bausparkollektiv <strong>zur</strong> Verfügung gestellt<br />
hat. Eine hohe Bewertungszahl kann entweder bei geringeren Sparleistungen durch eine entsprechend<br />
lange Liegezeit oder bei einer kurzen Liegezeit des Guthabens durch entsprechend hohe Sparleistungen<br />
erzielt werden. Sie können also mit Ihrem Sparverhalten den Zeitpunkt der Zuteilung beeinflussen.<br />
5
6<br />
Das Bauspardarlehen<br />
Vom Zeitpunkt der Zuteilung wird Ihnen die Bausparsumme <strong>zur</strong> Auszahlung bereitgehalten. Sie<br />
können über das Bausparguthaben jederzeit, über das Bauspardarlehen nach positiver Bonitäts-<br />
und Beleihungsprüfung sowie Sicherstellung des Bauspardarlehens verfügen.<br />
Bonitäts- und Beleihungsprüfung<br />
Für die Bonitäts- und Beleihungswertermittlung benötigt die <strong>LBS</strong> einige Angaben von Ihnen. Hierzu<br />
zählen u. a. <strong>Informationen</strong><br />
■ über Ihr Einkommen und zu bestehenden Verpflichtungen,<br />
■ über den Zweck der Darlehensaufnahme,<br />
■ über den Zustand und Wert der zu beleihenden Immobilie,<br />
■ über die Sicherheiten, die Sie uns <strong>zur</strong> Sicherung des Darlehens anbieten.<br />
Im Übrigen werden für die Bonitätsprüfung ggf. <strong>Informationen</strong> von Kreditauskunfteien wie der<br />
––> SCHUFA oder anderen Banken eingeholt.<br />
Sicherstellung<br />
Die Sicherstellung des Bauspardarlehens erfolgt in der Regel durch eine ––> Grundschuld, die üblicherweise<br />
nachrangig eingetragen wird. Die <strong>LBS</strong> lässt also anderen Kreditgebern, bei denen Sie weitere<br />
Kredite aufnehmen, grundsätzlich den Vorrang bei der grundbuchlichen Eintragung der Sicherheit.<br />
Die Grundschuld wird entweder neu bestellt oder eine bereits bestehende Grundschuld wird an die <strong>LBS</strong><br />
abgetreten. Das durch Grundschuld zu sichernde Bauspardarlehen darf jedoch zusammen mit vor- und<br />
gleichrangigen Belastungen 80 v. H. des von der Bauspar- bzw. Sparkasse ermittelten ––> Beleihungswertes<br />
des Pfandobjekts nicht übersteigen. Das Bauspardarlehen kann aber auch anderweitig,<br />
z. B. durch Verpfändung von Wertpapieren, Abtretung von Sparguthaben oder durch Bankbürgschaft<br />
gesichert werden.<br />
Bei einem Bauspardarlehen bis zu einem Betrag von 15.000 € kann die <strong>LBS</strong> auf eine Sicherstellung verzichten,<br />
wenn Sie über belastbaren Grundbesitz verfügen und sich verpflichten, diesen weder zu belasten<br />
noch zu veräußern (Verpflichtungserklärung). Bis zu einem Betrag von 10.000 € kann die <strong>LBS</strong> das<br />
Bauspardarlehen auch ohne Sicherheiten oder Verpflichtungserklärung auszahlen (Blankodarlehen).<br />
Wofür kann das Bauspardarlehen<br />
verwendet werden?<br />
Nach § 1 Abs. 3 Bausparkassengesetz ist das Bauspardarlehen für wohnungswirtschaftliche Zwecke<br />
zu verwenden und bietet damit eine breite Palette von Einsatzmöglichkeiten. Hierzu zählen<br />
1. der Bau, der Erwerb, die Renovierung und Modernisierung von Gebäuden und<br />
Wohnungen, die überwiegend Wohnzwecken dienen,<br />
2. der Bau, der Erwerb, die Renovierung und Modernisierung von anderen Gebäuden,<br />
soweit sie Wohnzwecken dienen,<br />
3. die Bereitstellung von Darlehen, wenn ihre Gewährung Voraussetzung für die<br />
Überlassung einer Wohnung ist, z. B. bei einem Mieterdarlehen,<br />
4. der Erwerb von Rechten <strong>zur</strong> dauerhaften Nutzung von Wohnraum, z. B. bei einem Einkauf<br />
in ein Seniorenstift,<br />
5. der Kauf von Bauland und der Erwerb von Erbbaurechten zum Bau von überwiegend zu<br />
Wohnzwecken dienenden Gebäuden,
6. der Kauf von Bauland und der Erwerb von Erbbaurechten zum Bau anderer Gebäude,<br />
jedoch beschränkt auf den Teil des Kaufpreises, der dem zu Wohnzwecken bestimmten<br />
Anteil am zu errichtenden Gebäude entspricht,<br />
7. Maßnahmen <strong>zur</strong> Erschließung und <strong>zur</strong> Förderung von Wohngebieten,<br />
8. die Umschuldung von Krediten, die der Finanzierung von Maßnahmen nach Nummer 1 bis 7<br />
dienen,<br />
9. die Umschuldung von Krediten, die auf einem überwiegend Wohnzwecken dienenden<br />
Grundstück abgesichert sind,<br />
10. die Umschuldung von Krediten, die <strong>zur</strong> Leistung von Bauspareinlagen aufgenommen<br />
worden sind.<br />
Das Bauspardarlehen kann unter bestimmten Voraussetzungen auch für gewerbliche Bauvorhaben<br />
eingesetzt werden.<br />
Zins- und Tilgungsleistungen<br />
Wird das Bauspardarlehen ausgezahlt, entrichten Sie <strong>zur</strong> Verzinsung und Tilgung des Bauspardarlehens<br />
einen Zins- und Tilgungsbeitrag. Dieser bereits für die Gesamtlaufzeit fest vereinbarte Zins- und Tilgungsbeitrag<br />
liegt in der Regel je nach Bauspartarif zwischen 4 und 8 ‰ der Bausparsumme und ist<br />
monatlich zu zahlen.<br />
Die günstigen und fest vereinbarten Zinsen des Bauspardarlehens sind von den Bedingungen des<br />
Kapitalmarktes unabhängig. Dies bedeutet für Sie, dass Sie von Anfang an wissen, welchen immer<br />
gleich bleibenden Zinssatz Sie bis <strong>zur</strong> vollständigen Tilgung Ihres Bauspardarlehens zahlen werden.<br />
Mit welchen weiteren Kosten müssen<br />
Sie rechnen?<br />
Im Zusammenhang mit dem Bauspardarlehen können neben dem Zins- und Tilgungsbeitrag<br />
weitere Kosten anfallen.<br />
Kosten, die die <strong>LBS</strong> berechnet<br />
Dazu zählt neben der Abschlussgebühr, die bereits bei Abschluss des Bausparvertrages fällig wird, das –<br />
–> Agio bzw. die ––> Darlehensgebühr oder das ––> Disagio sowie ggf. Bereitstellungszinsen.<br />
Kosten, die bei Dritten zusätzlich berechnet werden können<br />
Dazu gehören Notar- und Gerichtskosten im Falle der Sicherstellung durch ––> Grundschulden, Schätzund<br />
Sachverständigenkosten, Kosten für die <strong>zur</strong> Auszahlung des Kredites zu beschaffenden Unterlagen<br />
und Sicherheiten, Kosten für eine separate ––> Risikolebensversicherung, Prämien für die Gebäudeversicherung<br />
sowie laufende Kosten für nicht grundpfandrechtliche Sicherheiten (z. B. Bankbürgschaften).<br />
7
8<br />
Die staatliche Förderung<br />
Der Staat fördert Bausparen in verschiedener Weise:<br />
Die Wohnungsbauprämie<br />
Die Wohnungsbauprämie steht Ihnen zu, wenn Sie im Sparjahr das 16. Lebensjahr vollendet haben und<br />
das zu versteuernde Jahreseinkommen 25.600 € bei Ledigen und 51.200 € bei Ehegatten nicht übersteigt.<br />
Die Wohnungsbauprämie beträgt 8,8% der jährlichen begünstigten Aufwendungen (z. B. Sparbeiträge,<br />
gutgeschriebene Zinsen, gezahlte Abschlussgebühr). Die begünstigten Aufwendungen betragen:<br />
■ bei Alleinstehenden höchstens 512 € und<br />
■ bei Eheleuten höchstens 1.024 €.<br />
Die geförderten Aufwendungen unterliegen einer Bindungsfrist von 7 Jahren seit Abschluss des Bausparvertrages.<br />
Vor Ablauf der Bindungsfrist ist eine Verfügung nur unter bestimmten Voraussetzungen<br />
prämienunschädlich. Zum Beispiel, wenn die Bausparmittel (Bausparguthaben und Bauspardarlehen)<br />
nach Zuteilung oder bei Beleihung des Bausparvertrages der besicherte Kredit für wohnwirtschaftliche<br />
Zwecke verwendet werden (z. B. den Bau, Kauf oder die Modernisierung einer Wohnung). Nach Ablauf<br />
der Frist können Sie das Bausparguthaben für beliebige Zwecke verwenden.<br />
Die Arbeitnehmer-Sparzulage<br />
Die Arbeitnehmer-Sparzulage zahlt der Staat für vermögenswirksame Leistungen, die der Arbeitgeber<br />
für seinen Arbeitnehmer z. B. auf einen Bausparvertrag überweist. Sie beträgt 9 % auf maximal 470 €<br />
pro Jahr. Voraussetzung ist, dass das zu versteuernde Einkommen 17.900 € bei Alleinstehenden bzw.<br />
35.800 € bei zusammen veranlagten Ehegatten nicht übersteigt. Ebenso wie bei der Wohnungsbauprämie<br />
gilt eine Bindungsfrist von 7 Jahren. Eine vorzeitige Verfügung ist unter den gleichen Voraussetzungen<br />
wie bei der Gewährung der Wohnungsbauprämie möglich.<br />
Steuervorteile<br />
Wenn Sie Kredite der <strong>LBS</strong> für ein vermietetes Objekt einsetzen, können die aufgewendeten Zinsen<br />
sowie sonstige Finanzierungskosten bei Ihrer Steuererklärung von den Einkünften abgesetzt werden.<br />
Zusätzlich ist eine Abschreibung auf den Anschaffungswert des Gebäudes oder der Eigentumswohnung<br />
möglich. Wegen der Einzelheiten wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.<br />
Öffentliche Fördermaßnahmen<br />
Über sonstige öffentliche Fördermaßnahmen in Ihrer Region informieren Sie sich bitte bei Ihrem<br />
Landratsamt oder Ihrer Gemeinde oder der sonst zuständigen Bewilligungsbehörde. Auch unser<br />
Außendienst und die Mitarbeiter Ihrer Sparkasse beraten Sie gern.
Das außerkollektive Geschäft<br />
der Landesbausparkassen<br />
Sie haben den Wunsch, schon vor der Zuteilung bzw. direkt nach dem Abschluss des Bausparvertrages<br />
über Finanzierungsmittel verfügen zu können. Sowohl durch die <strong>LBS</strong> als auch durch die Sparkassen<br />
können <strong>zur</strong> Überbrückung der Wartezeit Kredite bereitgestellt werden. Man unterscheidet dabei<br />
„Zwischenkredite“ und „Vorfinanzierungskredite“.<br />
Zwischenkredite<br />
Ein Zwischenkredit wird Ihnen bereitgestellt, wenn das tarifliche Mindestguthaben angespart worden<br />
ist. Somit wird die zumeist noch kurze Wartezeit bis <strong>zur</strong> Zuteilung des Bausparvertrages überbrückt.<br />
Ein Zwischenkredit kann bis <strong>zur</strong> Höhe der Bausparsumme zu Kapitalmarktbedingungen <strong>zur</strong> Verfügung<br />
gestellt werden. Während der Laufzeit des Zwischenkredites zahlen Sie lediglich Zinsen. Da das Mindestsparguthaben<br />
bereits vorhanden ist, müssen Sie in diesem Fall keine weiteren Sparleistungen erbringen.<br />
Nach Zuteilung des Bausparvertrages wird der Zwischenkredit durch die Bausparsumme, d. h. das Bausparguthaben<br />
nebst Zinsen und das Bauspardarlehen, abgelöst. Anschließend ist das zinsgünstige Bauspardarlehen<br />
zu tilgen.<br />
Vorfinanzierungskredite<br />
Auch einem Bausparer, der das tarifliche Mindestguthaben noch nicht angespart hat, kann <strong>zur</strong> Überbrückung<br />
der Sparzeit bis <strong>zur</strong> Zuteilung seines Bausparvertrages ein Kredit, ein sog. Vorfinanzierungskredit,<br />
<strong>zur</strong> Verfügung gestellt werden. Wie der Zwischenkredit kann auch der Vorfinanzierungskredit<br />
bis <strong>zur</strong> Höhe der Bausparsumme zu Kapitalmarktbedingungen bereitgestellt werden. Neben den<br />
Zinszahlungen sind Sparraten auf den Bausparvertrag zu leisten.<br />
Nach der Zuteilung des Bausparvertrages wird der Vorfinanzierungskredit durch die Bausparsumme<br />
abgelöst. Anschließend ist das verbleibende Bauspardarlehen zu tilgen.<br />
Verwendung und Sicherstellung<br />
Wie das Bauspardarlehen dürfen auch Vorfinanzierungs- und Zwischenkredite nur für wohnungswirtschaftliche<br />
Maßnahmen eingesetzt werden. Die Sicherstellung von Vorfinanzierungs- und Zwischenkrediten<br />
entspricht grundsätzlich der eines Bauspardarlehens. Für Vorfinanzierungs- und Zwischenkredite<br />
gelten andere Regelungen hinsichtlich der Abgabe einer „Verpflichtungserklärung“ bzw. einer<br />
„Blanko“-Bereitstellung.<br />
9
10<br />
Was Sie sonst noch wissen sollten<br />
Bedenkzeit<br />
Sie können Ihren Antrag auf Abschluss eines Bauspar- bzw. Kreditvertrages innerhalb einer Frist von<br />
2 Wochen widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt mit Erhalt der ordnungsgemäßen Belehrung über<br />
das Widerrufsrecht. Wird die Belehrung erst nach Vertragsabschluss mitgeteilt, beträgt die Bedenkzeit<br />
einen Monat.<br />
Die Finanzierung aus einer Hand<br />
Seit 1969 praktizieren Sparkassen und Landesbausparkassen die „Finanzierung aus einer Hand“, die<br />
zwischenzeitlich zu einem Markenzeichen der Sparkassenorganisation geworden ist.<br />
Bei der „Finanzierung aus einer Hand“ wird die Gesamtfinanzierung federführend von der kundennäheren<br />
örtlichen Sparkasse abgewickelt. Die Kreditanträge für den Sparkassenkredit und/oder die<br />
<strong>LBS</strong>-Finanzierung können so (gleichzeitig) bei einer Stelle – der Sparkasse – gestellt werden.<br />
Die <strong>zur</strong> Sicherung der Sparkassen- und <strong>LBS</strong>-Kredite erforderlichen Unterlagen sind nur einmal von<br />
Ihnen ein<strong>zur</strong>eichen. Nach Prüfung der Kreditanträge bewilligt die Sparkasse sowohl die von ihr <strong>zur</strong><br />
Verfügung zu stellenden Kredite als auch im Namen und für Rechnung der <strong>LBS</strong> deren Bausparkredite.<br />
Die Sparkassen- und Bausparmittel werden dabei einheitlich durch eine zugunsten der Sparkasse zu<br />
bestellende Sicherheit – sei es nun eine ––> Grundschuld oder eine anderweitige Sicherheit – abgesichert.<br />
Den die Bausparkredite absichernden, nachrangigen Sicherheitenteil hält die Sparkasse<br />
anschließend treuhänderisch für die <strong>LBS</strong>.<br />
Sonstige Finanzierungsmodelle<br />
Eine besondere Variante der Verbundfinanzierung ist die Verbindung von Bausparen und Sparkassenfinanzierung<br />
in Form des Tilgungsbausparvertrages (TBV). Dabei gewährt die mit der <strong>LBS</strong> kooperierende<br />
Sparkasse einen Kredit, der durch eine Grundschuld gesichert wird und stellt den Kredit<br />
tilgungsfrei. Gleichzeitig mit der Kreditaufnahme wird ein Bausparvertrag abgeschlossen, dessen<br />
Bausparsumme der Kredithöhe entspricht. Die Ansprüche aus diesem Bausparvertrag werden der<br />
Sparkasse abgetreten. Zusätzlich verpflichten Sie sich als Bausparer, diesen Bausparvertrag zuteilungsreif<br />
anzusparen.<br />
Der modellhafte Ablauf geht von einer schrittweisen Ablösung des Sparkassenkredites durch zuteilungsreife<br />
Teilbausparverträge – z. B. in Abständen von jeweils 10 Jahren – aus. Rechtzeitig vor dem<br />
Teilablösungstermin wird ein zuteilungsreifer Teilbausparvertrag und über den noch nicht zuteilungsreifen<br />
Teil der Bausparsumme ein Restbausparvertrag gebildet. Das gesamte Bausparguthaben<br />
verbleibt dabei auf dem Teilbausparvertrag.<br />
Wie bei einer üblichen Hypothekenfinanzierung bleibt auch beim TBV-Modell – ein gleichbleibendes<br />
Zinsniveau unterstellt – die monatliche Belastung über die gesamte Kreditlaufzeit gleich. Das TBV-<br />
Modell bietet jedoch den Vorteil größerer Flexibilität bei größtmöglicher Zinssicherheit:
■ Sind bei der üblichen Hypothekenfinanzierung<br />
vorzeitige Sondertilgungen ausgeschlossen,<br />
können im Rahmen des TBV-Modells durch entsprechendes<br />
Sparverhalten die Laufzeit und<br />
damit die Gesamtkosten des Kredites deutlich<br />
vermindert werden: Sonderzahlungen auf den<br />
Bausparvertrag sind nämlich grundsätzlich<br />
möglich, sofern nichts anderes vereinbart<br />
wurde.<br />
■ Hinzu kommt, dass die Sparleistungen, die<br />
beim TBV-Modell auf den Bausparvertrag<br />
erbracht werden, durch die Wohnungsbauprämie<br />
und die Arbeitnehmersparzulage<br />
begünstigt sind.<br />
■ Schließlich gewährt das TBV-Modell ein<br />
Höchstmaß an Zins- und Belastungsstabilität,<br />
da nach Ablauf der jeweiligen Zinsfestschreibung<br />
schrittweise ein immer größer werdender<br />
Teil des Sparkassenkredites durch das zinsgünstige,<br />
dauerhaft zinsstabile Bauspardarlehen<br />
abgelöst wird.<br />
Die Auslandsfinanzierung – Casa Europa<br />
Die <strong>LBS</strong>-Gruppe bietet Ihnen die Möglichkeit des Einsatzes von Bausparverträgen beim Erwerb von<br />
Eigenheimen, Ferienheimen oder sonstigen wohnungswirtschaftlichen Objekten innerhalb der europäischen<br />
Union, Norwegens oder der Schweiz. Insoweit können wir bei der Absicherung der Kreditforderungen<br />
in der Regel auf die üblichen Bürgschaften von Kreditinstituten verzichten und uns allein<br />
auf die Eintragung von Grundpfandrechten/Hypotheken am ausländischen Objekt beschränken, soweit<br />
nicht sogar Blankokredite oder sog. „Negativkredite“ vergeben werden können. Dies hat für Sie den<br />
Vorteil, dass bei der Absicherung der Kreditforderungen keine Bürgschaftsprovisionen anfallen und<br />
damit die Sicherstellung auch im Ausland grundsätzlich nicht aufwändiger ist als in der Bundesrepublik<br />
Deutschland selbst.<br />
Die <strong>LBS</strong> begleitet seit 1992 deutsche Kunden bei Immobilienfinanzierungen in vielen europäischen<br />
Ländern. Sie hat dazu das Angebot Casa Europa entwickelt, eine Dienstleistung rund um den Erwerb<br />
und die Finanzierung von Immobilien in Europa:<br />
■ Die Landesbausparkassen haben umfassende Kontakte u. a. zu Kooperationspartnern,<br />
Rechtsanwälten, Notaren, Schätzern und Behörden in Europa geknüpft und umfassendes<br />
Know-How aufgebaut. Dieses Netzwerk bietet Ihnen den Vorteil, dass Sie nicht wegen jeder<br />
Kleinigkeit persönlich vor Ort anwesend sein müssen. Sie haben vielmehr Ihre Anlauf- und<br />
Kontaktstelle im Inland.<br />
■ Von der <strong>LBS</strong> erhalten Sie länderspezifische <strong>Informationen</strong>, Hinweise zum Objekt, Hilfe und<br />
Tipps <strong>zur</strong> Vertragsgestaltung.<br />
■ Außerdem übernimmt Casa Europa die Bewertung des Objekts und die Prüfung des<br />
Grundbesitzes.<br />
Für die Beantwortung Ihrer Fragen im Zusammenhang mit der Auslandsfinanzierung stehen Ihnen<br />
Ihr <strong>LBS</strong>-Berater sowie die Mitarbeiter der Sparkassen gerne <strong>zur</strong> Verfügung.<br />
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12<br />
Fachbegriffe, die Sie kennen sollten<br />
ABB<br />
„ABB“ ist die Abkürzung für „Allgemeine Bedingungen für Bausparverträge“. Sie regeln die Vertragsbedingungen<br />
zwischen Bausparern und Bausparkasse und liegen den Bausparverträgen zugrunde.<br />
Agio<br />
Das Agio wird bei Auszahlung oder der ersten Teilauszahlung des Darlehens berechnet. Es handelt sich<br />
um ein Aufgeld mit Zinscharakter, das dem Bauspardarlehen zugeschlagen und mit ihm zu verzinsen<br />
und zu tilgen ist. Der Bausparer muss also z. B. bei einem Agio von 2 Prozent später ein Darlehen i. H. v.<br />
102 Prozent des ihm ausgezahlten Darlehensbetrages tilgen. Bei vorzeitiger Rückzahlung des Bauspardarlehens<br />
erfolgt eine zeitanteilige Erstattung.<br />
Beleihungswert<br />
Der Beleihungswert ist der Wert, der dem Beleihungsgegenstand unter Berücksichtigung aller für<br />
die Bewertung maßgeblichen Umstände beigemessen wird. Als Grundlage für die Feststellung des<br />
Beleihungswertes dienen der Ertragswert, der Bauwert, der Bodenwert und der Verkehrswert.<br />
Bereitstellungszinsen<br />
Bereitstellungszinsen werden von uns ab einem vereinbarten Zeitpunkt für die ab dem Zeitpunkt der<br />
Zuteilung bereitgehaltenen, noch nicht ausgezahlten Kreditmittel berechnet. Dies gilt sowohl für bereitgehaltene<br />
Darlehen sowie Vorfinanzierungs- und Zwischenkredite. Es soll so verhindert werden, dass<br />
sich in einer Bauspargemeinschaft ein hoher Bestand an Auszahlungsverpflichtungen aus vergangenen<br />
Zuteilungsperioden aufbaut, da diese Auszahlungsverpflichtungen die für künftige Auszahlungen <strong>zur</strong><br />
Verfügung stehenden Mittel verringern.<br />
Darlehensgebühr<br />
Die Darlehensgebühr wird ebenso wie das ––> Agio dem Bauspardarlehen zugeschlagen und ist mit ihm<br />
zu verzinsen und zu tilgen. Bei vorzeitiger Darlehenstilgung hat der Bausparer jedoch keinen Anspruch<br />
auf anteilige Erstattung der Darlehensgebühr. Die Darlehensgebühr stellt – im Gegensatz zum Agio –<br />
ein laufzeitunabhängiges Entgelt dar.<br />
Disagio<br />
Das Disagio stellt wirtschaftlich eine Zinsvorauszahlung dar. Es wird spätestens bei Auszahlung des<br />
Darlehens bzw. Kredites fällig und deshalb vom Darlehens-/Kreditbetrag einbehalten. Das Darlehen<br />
bzw. der Kredit wird also nicht in voller Höhe (zu 100 Prozent) ausgezahlt, sondern beispielsweise bei<br />
einem Disagio von 3 Prozent nur zu 97 Prozent. Die Vereinbarung eines Disagio bewirkt, dass über<br />
die Laufzeit des Darlehens bzw. Kredites ein geringerer ––> Nominalzins gezahlt werden kann.<br />
Effektiver Jahreszins<br />
Der effektive Jahreszins hat zum Ziel, unterschiedliche Kreditangebote (mit gleicher Laufzeit bzw.<br />
gleicher Zinsfestschreibungszeit) vergleichbar zu machen. Er gibt als „Preis“ des Kredites die Gesamtbelastung<br />
pro Jahr in Prozent an und berücksichtigt daher den ––> Nominalzinssatz nebst den anfallenden<br />
Kreditkosten wie z. B. das ––> Agio bzw. ––> Disagio etc. Werden die Konditionen für die gesamte<br />
Laufzeit des Kredites festgeschrieben, spricht man vom „effektiven Jahreszins“. Bei Darlehen, deren<br />
Konditionen nur für einen bestimmten Zeitraum festgeschrieben sind (––> Zinsfestschreibungszeit),<br />
spricht man vom „anfänglichen effektiven Jahreszins.“<br />
Festzins/Zinsbindungsfrist bzw. Zinsfestschreibungszeit<br />
Festzins bedeutet, dass die Zinskonditionen für einen bestimmten Zeitraum festgeschrieben werden<br />
und für diesen Zeitraum unverändert bleiben. Diesen Zeitraum nennt man Zinsbindungsfrist oder auch<br />
Zinsfestschreibungszeit.
Fortsetzung des Vertrages<br />
Um das Anfallen von ––> Bereitstellungszinsen zu verhindern, z. B. weil Sie das Bauspardarlehen zu<br />
diesem Zeitpunkt noch nicht benötigen, können Sie auf die Zuteilung verzichten. Der Vertrag wird<br />
dann fortgesetzt. Sie können Ihre Rechte aus der früheren Zuteilung jederzeit wieder geltend machen.<br />
Grundschuld<br />
Eine Grundschuld ist ein Pfandrecht an einer Immobilie, das im Grundbuch eingetragen wird.<br />
Nominalzins<br />
Der Nominalzins ist der Zinssatz, nach dem sich die tatsächliche Zinszahlung richtet. Wird eine Zinsvorauszahlung<br />
in Form eines ––> Disagio vereinbart, verringern sich Nominalzins und Auszahlungsbetrag.<br />
Risikolebensversicherung<br />
Die Risikolebensversicherung dient der Rückführung des Bauspardarlehens bei Tod des Versicherten<br />
und somit der Absicherung und dem Schutz der Familie des Darlehensnehmers.<br />
SCHUFA<br />
„SCHUFA“ ist die Abkürzung für „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“. Es handelt<br />
sich bei der SCHUFA um eine Gemeinschaftseinrichtung der kreditgebenden deutschen Wirtschaft.<br />
Aufgabe der SCHUFA ist es, ihren Vertragspartnern <strong>Informationen</strong> zu geben, um sie vor Verlusten<br />
im Kreditgeschäft zu schützen.<br />
Schlichtungsstelle<br />
Sollten Sie mit uns einmal nicht zufrieden sein, wenden Sie sich bitte direkt an uns. Wir werden uns<br />
bemühen, eine beiderseits zufriedenstellende Lösung zu finden. Lässt sich dennoch die Angelegenheit<br />
nicht einvernehmlich beilegen, haben Sie anschließend nunmehr die Möglichkeit, ein außergerichtliches<br />
Schlichtungsverfahren einzuleiten. Zum Zwecke der Durchführung dieses außergerichtlichen<br />
Schlichtungsverfahrens haben die Landesbausparkassen eine unabhängige Schlichtungsstelle<br />
eingerichtet, deren Inanspruchnahme für Sie kostenlos ist. Die Schlichtungsordnung erhalten<br />
Sie auf Aufforderung bei der<br />
Schlichtungsstelle der <strong>LBS</strong>, Postfach 7448, 48040 Münster<br />
oder unter www.lbs.de.<br />
Vertraulichkeit<br />
Persönliche Daten des Bausparers behandeln wir streng vertraulich. Nur im gesetzlich vorgegebenen<br />
Rahmen oder mit Ihrer Zustimmung können <strong>Informationen</strong> weitergegeben werden.<br />
Vorzeitige Rückzahlung / Vorfälligkeitsentschädigung<br />
Die vorzeitige Rückzahlung des Bauspardarlehens ist jederzeit ohne Kosten möglich. Bei Krediten, die<br />
im außerkollektiven Geschäft <strong>zur</strong> Verfügung gestellt werden (wie Zwischen- und Vorfinanzierungskredite,<br />
s.o.), kann eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen. Die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung<br />
gleicht den wirtschaftlichen Nachteil aus, der uns durch die Rückzahlung des Kredites<br />
vor Ablauf der vereinbarten ––> Zinsbindungsfrist entsteht.<br />
13
14<br />
Anhang: Europäische Vereinbarung<br />
Europäische Vereinbarung eines freiwilligen Verhaltenskodex<br />
über vorvertragliche <strong>Informationen</strong> für wohnungswirtschaftliche<br />
Kredite („Vereinbarung“)<br />
Diese Vereinbarung wurde zwischen den europäischen<br />
Verbraucherorganisationen und den europäischen<br />
kreditwirtschaftlichen Verbänden, deren Mitglieder<br />
wohnungswirtschaftliche Kredite anbieten (siehe<br />
unten) ausgehandelt und angenommen. Die Vereinbarung<br />
unterstützt einen freiwilligen Verhaltenskodex<br />
(„Kodex“), der von jedem Kreditinstitut umgesetzt<br />
werden sollte, das dem Verbraucher wohnungswirtschaftliche<br />
Kredite anbietet.<br />
Eine Liste der Unterzeichner liegt der Vereinbarung in<br />
der Anlage bei.<br />
Die Vereinbarung ist in zwei Teile gegliedert:<br />
■ Teil I: Die Maßnahmen <strong>zur</strong> Umsetzung und<br />
Kontrolle des freiwilligen Kodex;<br />
■ Teil II: Der Inhalt des freiwilligen Kodex über<br />
<strong>Informationen</strong>, die dem Verbraucher <strong>zur</strong><br />
Verfügung gestellt werden sollten:<br />
in Form allgemeiner <strong>Informationen</strong> über angebotene<br />
wohnungswirtschaftliche Kredite;<br />
in Form personalisierter <strong>Informationen</strong>, die<br />
in der vorvertraglichen Phase im Rahmen<br />
eines „Europäischen Standardisierten<br />
Merkblatts“ unterbreitet werden sollten.<br />
Mit dem Kodex soll die Transparenz der <strong>Informationen</strong><br />
und deren Vergleichbarkeit sichergestellt werden.<br />
Anwendungsbereich des freiwilligen Verhaltenskodex<br />
Der Kodex betrifft Verbraucherinformationen für<br />
national wie grenzüberschreitend angebotene wohnungswirtschaftliche<br />
Kredite.<br />
Definition des „wohnungswirtschaftlichen Kredits“<br />
im Sinne des Kodex<br />
Ein wohnungswirtschaftlicher Kredit ist ein Kredit, der<br />
einem Verbraucher für den Kauf oder Umbau einer<br />
privaten Wohnimmobilie, die in seinem Eigentum steht,<br />
oder die er erwerben will, ausgereicht wird, und die<br />
entweder durch eine Hypothek/ein Grundpfandrecht<br />
auf das unbewegliche Eigentum oder durch eine<br />
Sicherheit, die in einem Mitgliedstaat gewöhnlich zu<br />
diesem Zweck genutzt wird, gesichert ist.<br />
Wohnungswirtschaftliche Kredite, die von der Verbraucherkreditrichtlinie<br />
(87/102/EWG) erfasst sind,<br />
sind vom Anwendungsbereich des Kodex ausgeschlossen.<br />
Teil I: Umsetzungsvorgaben<br />
Der freiwillige Kodex wird nach folgendem Verfahren<br />
umgesetzt werden:<br />
1. Die europäischen kreditwirtschaftlichen Verbände,<br />
die den Kodex zeichnen, werden ihre Umsetzungsabsicht<br />
öffentlich erklären.<br />
2. Jeder der europäischen kreditwirtschaftlichen Verbände<br />
wird eine offizielle Empfehlung an seine<br />
nationalen Mitglieder senden und diese einladen:<br />
2.1. eine öffentliche Erklärung abzugeben, dass sie<br />
den Kodex zeichnen;<br />
2.2. alle nötigen Maßnahmen zu ergreifen, die einer<br />
effizienten Umsetzung des Kodex dienen.<br />
Dazu werden die einzelnen Kreditinstitute,<br />
die sich für eine Anwendung des Kodex<br />
entscheiden, gebeten:<br />
2.2.1. ihre Zustimmung zum Kodex binnen<br />
6 Monaten nach Ratifizierung der<br />
Vereinbarung bekannt zu geben;<br />
2.2.2. ihre Unterzeichnung des Kodex zu<br />
veröffentlichen; und<br />
2.2.3. ihre Zustimmung <strong>zur</strong> Anwendung des<br />
Kodex gemeinsam mit dem Datum der<br />
Umsetzung an das Zentralregister zu<br />
melden (siehe 7.2)<br />
Die Umsetzung des Kodex sollte binnen 12 Monaten<br />
nach der Meldung an das Zentralregister erfolgen.<br />
3. Der Kodex wird veröffentlicht und in allen Filialen<br />
der zeichnenden Kreditinstitute für den Kunden<br />
verfügbar sein.<br />
4. Die <strong>zur</strong> Verfügung gestellten Exemplare des Kodex<br />
werden stets Auskunft über Namen, Adresse und<br />
Telefonnummer des zuständigen Streitschlichtungsorgans<br />
enthalten.<br />
5. Die Verbraucher werden über die Existenz und<br />
Verfügbarkeit des Kodex durch einen speziellen<br />
Hinweis im Europäischen Standardisierten Merkblatt<br />
informiert.<br />
6. Die europäischen kreditwirtschaftlichen Verbände<br />
werden einen jährlichen „Fortschrittsbericht“ über<br />
die Umsetzung des Kodex veröffentlichen.<br />
7. Die Europäische Kommission hat angekündigt,<br />
dass sie folgende Maßnahmen einleiten will:<br />
7.1. die Akzeptanz bei der Umsetzung sowie die<br />
Effizienz des Kodex beobachten; und
Anhang: Europäische Vereinbarung<br />
7.2. sicherstellen, dass ein zentrales Register eingerichtet<br />
wird, aus dem zu entnehmen sein wird,<br />
welche Kreditinstitute wohnungswirtschaftliche<br />
Kredite anbieten und, soweit dies der Fall<br />
ist, welche den Kodex angenommen haben und<br />
welche nicht;<br />
7.3. eine Empfehlung veröffentlichen, die den<br />
freiwilligen Kodex enthält, wie bereits in KOM<br />
(1999) 232, vom 11.05.99 vorgesehen;<br />
7.4. innerhalb einer Zeitspanne von 2 Jahren nach<br />
ihrer Empfehlung, die Anwendung des Kodex<br />
auf der Grundlage eigener Kontrollmaßnahmen<br />
sowie der von den europäischen kreditwirtschaftlichen<br />
Verbänden erstellten jährlichen<br />
Fortschrittsberichte und sonstiger zusätzlich<br />
verfügbarer <strong>Informationen</strong> begutachten;<br />
Unmittelbar danach und unter der Federführung der<br />
Europäischen Kommission wird der Kodex durch alle<br />
Dialog-Teilnehmer auf Basis der von der Kommission<br />
ermittelten Prüfungsergebnisse überarbeitet.<br />
8. Die Zeichnung des Kodex steht anderen Kreditinstituten<br />
frei, die nicht Mitglied der europäischen<br />
kreditwirtschaftlichen Verbände sind, die den Kodex<br />
angenommen haben.<br />
Teil II: Freiwilliger Verhaltenskodex<br />
über vorvertragliche<br />
<strong>Informationen</strong> für wohnungswirtschaftliche<br />
Kredite<br />
Dies ist ein freiwilliger Verhaltenskodex („Kodex“) über<br />
außervertragliche <strong>Informationen</strong>, die dem Verbraucher<br />
bei wohnungswirtschaftlichen Krediten <strong>zur</strong> Verfügung<br />
gestellt werden sollten. Der Kodex ist der Kern der<br />
Europäischen Vereinbarung eines freiwilligen Verhaltenskodex<br />
über wohnungswirtschaftliche Kredite (wie<br />
in der Vereinbarung definiert), die von den europäischen<br />
Verbraucherorganisationen und den europäischen<br />
kreditwirtschaftlichen Verbänden ausgehandelt und<br />
verabschiedet wurde.<br />
Kreditinstitute, die den Kodex zeichnen, verpflichten<br />
sich, dem Verbraucher, in Einklang mit den vereinbarten<br />
Umsetzungsmaßnahmen, und in der nachfolgend<br />
beschriebenen Form<br />
■ allgemeine <strong>Informationen</strong> über die im Angebot<br />
befindlichen wohnungswirtschaftlichen Kredite;<br />
sowie<br />
■ in einer vorvertraglichen Phase, individuelle <strong>Informationen</strong>,<br />
die in einem „Europäischen Standardisierten<br />
Merkblatt“ dargestellt werden sollten,<br />
<strong>zur</strong> Verfügung zu stellen.<br />
Die endgültige Entscheidung, ein Kreditangebot<br />
eines Darlehensgebers anzunehmen, obliegt dem<br />
Verbraucher.<br />
Allgemeine <strong>Informationen</strong>, die dem Verbraucher<br />
<strong>zur</strong> Verfügung gestellt werden sollten<br />
Die ersten <strong>Informationen</strong> über wohnungswirtschaftliche<br />
Kredite sollten folgende Angaben umfassen oder<br />
um sie ergänzt werden. Diese Angaben sollen in derselben<br />
Art und Weise <strong>zur</strong> Verfügung gestellt werden,<br />
wie die <strong>Informationen</strong> selbst.<br />
A – Anbieter:<br />
1. Name und Adresse des Darlehensgebers;<br />
2. Soweit zutreffend, Name und Adresse des<br />
Vermittlers.<br />
B – Wohnungswirtschaftlicher Kredit:<br />
1. Zweck, für den der wohnungswirtschaftliche Kredit<br />
verwendet wird;<br />
2. Art der Sicherheit;<br />
3. Beschreibung der angebotenen wohnungswirtschaftlichen<br />
Kredite mit einer kurzen Darstellung der<br />
Unterschiede zwischen Produkten mit fester und<br />
variabler Verzinsung, einschließlich der sich hieraus<br />
ergebenden Auswirkungen für den Verbraucher;<br />
4. Art der Verzinsung – fest, variabel, sowie Varianten<br />
hiervon;<br />
5. Hinweis auf die Kosten eines typischen wohnungswirtschaftlichen<br />
Kredits für den Verbraucher;<br />
6. Eine Liste der damit verbundenen Kostenelemente<br />
wie zum Beispiel Verwaltungskosten, Versicherungskosten,<br />
Kosten für Rechtsberatung, Vermittlerkosten…;<br />
7. Die verschiedenen Varianten <strong>zur</strong> Rückzahlung des<br />
Darlehens (einschließlich der Anzahl, Häufigkeit,<br />
Höhe der Ratenzahlungen, soweit zutreffend);<br />
8. Möglichkeit der vorzeitigen Rückzahlung<br />
(wenn ja, zu welchen Bedingungen);<br />
9. Notwendigkeit einer Beleihungswertermittlung durch<br />
Schätzung der Immobilie, und, bejahendenfalls,<br />
durch wen diese ausgeführt werden soll;<br />
10. Allgemeine <strong>Informationen</strong> über Steuervergünstigungen<br />
für Zinsen eines wohnungswirtschaftlichen<br />
Kredits oder andere geläufige öffentliche Förderungen,<br />
bzw. <strong>Informationen</strong>, wo man weiterführende<br />
Beratung erhalten kann;<br />
11. Die Dauer der Bedenkzeit, soweit einschlägig;<br />
12. Bestätigung, dass das Kreditinstitut den Kodex<br />
gezeichnet hat, und Hinweis, dass eine Kopie des<br />
Kodex im Kreditinstitut verfügbar ist.<br />
15
<strong>LBS</strong> Landesbausparkasse Bremen AG<br />
Am Brill 1–3<br />
28195 Bremen<br />
Telefon 04 21/1 79-31 00<br />
Telefax 04 21/1 79-14 56<br />
Internet: www.lbs-bremen.de<br />
E-Mail: info@lbs-bremen.de<br />
Wir geben Ihrer Zukunft ein Zuhause.<br />
26037 · Stand: 12/2005 · Alle Angaben ohne Gewähr