Schulordnung der Realschule Sulingen - nline
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<strong>Realschule</strong> <strong>Sulingen</strong><br />
Am Deepenpool, 27232 <strong>Sulingen</strong><br />
(04271) 2206, Fax: (04271) 2093<br />
Bürozeit: Mo - Fr,<br />
07.30 Uhr bis 12.30 Uhr<br />
Jährliche Mitteilungen 2008/2009<br />
Inhalt:<br />
Ü Verbot des Mitbringens von Waffen<br />
Ü Rauchen und Konsum alkoholischer Getränke<br />
in <strong>der</strong> Schule<br />
Ü Halbjahreszensuren, Versetzungswirksamkeit<br />
Ü Ferien und unterrichtsfreie Tage<br />
Ü Entgeltliche Ausleihe von Lernmitteln<br />
Ü Gemeinschaftsaktion „Gewalt im und<br />
am Schulbus“<br />
Ü <strong>Schulordnung</strong> <strong>der</strong> <strong>Realschule</strong> <strong>Sulingen</strong><br />
Ü Grundsätze für Beurlaubungen und<br />
Schulunfähigkeit<br />
Ü Grundsätze für die Leistungsbewertung<br />
Ü Grundsätze zum Umgang mit Hausaufgaben
-2-<br />
Verbot des Mitbringens von Waffen<br />
Sehr geehrte Erziehungsberechtigte!<br />
Ich bitte Sie, durch Ihre Unterschrift zu bestätigen, dass Sie den nachstehend abgedruckten "Waffen-<br />
Erlass" zur Kenntnis genommen und Ihr Kind bzw. Ihre Kin<strong>der</strong> angewiesen haben, keine Waffen mit<br />
zur Schule zu bringen.<br />
Verbot des Mitbringens von Waffen usw. in Schulen<br />
Erl. v. 29.6.1977 - 304 -31 704 (SVBl. S.180) - VORIS 22410 00 00 00 011 , geän<strong>der</strong>t<br />
durch RdErl v. 15.1.2004 (SVBl. 3/2004) - VORIS 22410 00 00 00 011<br />
Bezug: Erl. v. 10. 1. 1961<br />
1. Den Schülern aller Schulen in meinem Geschäftsbereich wird untersagt,<br />
Waffen im Sinne des Bundes-Waffengesetzes in <strong>der</strong> jeweils geltenden Fassung<br />
mit in die Schule o<strong>der</strong> zu Schulveranstaltungen zu bringen. Dazu gehören<br />
im wesentlichen die im Bundes-Waffengesetz als verboten bezeichneten<br />
Gegenstände (insbeson<strong>der</strong>e die sogenannten Springmesser o<strong>der</strong> Fallmesser,<br />
Stahlruten, Totschläger, Schlagringe usw.), ferner Schusswaffen<br />
(einschl. Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen) und gleichgestellte<br />
Waffen (z.B. Gassprühgeräte) sowie Hieb- und Stoßwaffen. Dies Verbot gilt<br />
auch für volljährige Schüler, die entwe<strong>der</strong> im Besitz einer Erlaubnis zum<br />
Führen von Waffen sind (z.B. Jagdschein) o<strong>der</strong> erlaubnisfreie Waffen erwerben<br />
dürfen.<br />
2. Untersagt wird außerdem das Mitbringen von Munition je<strong>der</strong> Art, von Feuerwerkskörpern,<br />
von Schwarzpulver und von Chemikalien, die geeignet sind,<br />
für explosive Verbindungen verwendet zu werden.<br />
3. Alle Schüler sind jeweils zu Beginn eines Schuljahres über den Inhalt dieses<br />
Erlasses zu belehren. Dabei ist auf die altersbedingten speziellen Gefährdungen<br />
beson<strong>der</strong>s einzugehen. Es ist darauf hinzuweisen, dass ein Verstoß<br />
gegen das Verbot des Mitbringens von Waffen usw. eine Erziehungs- und<br />
Ordnungsmaßnahme zur Folge haben kann.<br />
4. Abdruck dieses Erlasses ist jeweils bei <strong>der</strong> Aufnahme in eine Schule (in <strong>der</strong><br />
Regel 1., 5. und 7.Schuljahr sowie beim Eintritt in berufsbildende Schulen)<br />
den Erziehungsberechtigten zur Kenntnis zu geben.<br />
5. Der Bezugserlass wird aufgehoben.<br />
Nachfolgend nehmen Sie bitte Kenntnis von <strong>der</strong> Liste <strong>der</strong> verbotenen Waffen, die aus dem Bundesgesetzblatt<br />
Jahrgang 2002 Teil I Nr. 73, ausgegeben zu Bonn am 18. Oktober 2002 entnommen ist.<br />
Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:<br />
1.1<br />
Waffen (§ 1 Abs. 2), mit Ausnahme halbautomatischer tragbarer Schusswaffen, die<br />
in <strong>der</strong> Anlage zum Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen (Kriegswaffenliste) in<br />
<strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Bekanntmachung vom 22. November 1990 (BGBl. I S. 2506) o<strong>der</strong><br />
<strong>der</strong>en Än<strong>der</strong>ungen aufgeführt sind, nach Verlust <strong>der</strong> Kriegswaffeneigenschaft;<br />
-3-<br />
1.2
Schusswaffen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 1 nach den Nummern 1.2.1 bis 1.2.3 und<br />
<strong>der</strong>en Zubehör nach Nummer 1.2.4, die<br />
1.2.1<br />
Vollautomaten im Sinne <strong>der</strong> Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.3 o<strong>der</strong> Vor<strong>der</strong>schaftrepetierflinten,<br />
bei denen <strong>der</strong> Hinterschaft durch einen Pistolengriff ersetzt<br />
ist, sind;<br />
1.2.2<br />
ihrer Form nach geeignet sind, einen an<strong>der</strong>en Gegenstand vorzutäuschen o<strong>der</strong> die<br />
mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind (z. B. Koppelschlosspistolen,<br />
Schießkugelschreiber, Stockgewehre, Taschenlampenpistolen);<br />
1.2.3<br />
über den für Jagd- und Sportzwecke allgemein üblichen Umfang hinaus zusammengeklappt,<br />
zusammengeschoben, verkürzt o<strong>der</strong> schnell zerlegt werden können;<br />
1.2.4<br />
für Schusswaffen bestimmte<br />
1.2.4.1<br />
Vorrichtungen sind, die das Ziel beleuchten (z. B. Zielscheinwerfer) o<strong>der</strong> markieren<br />
(z. B. Laser o<strong>der</strong> Zielpunktprojektoren);<br />
1.2.4.2<br />
Nachtsichtgeräte und Nachtzielgeräte mit Montagevorrichtung für Schusswaffen sowie<br />
Nachtsichtvorsätze und Nachtsichtaufsätze für Zielhilfsmittel (z. B. Zielfernrohre)<br />
sind, sofern die Gegenstände einen Bildwandler o<strong>der</strong> eine elektronische Verstärkung<br />
besitzen;<br />
1.3<br />
Tragbare Gegenstände im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a nach den Nummern<br />
1.3.1 bis 1.3.8<br />
1.3.1<br />
Hieb- o<strong>der</strong> Stoßwaffen, die ihrer Form nach geeignet sind, einen an<strong>der</strong>en Gegenstand<br />
vorzutäuschen, o<strong>der</strong> die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet<br />
sind;<br />
1.3.2<br />
Stahlruten, Totschläger o<strong>der</strong> Schlagringe;<br />
1.3.3<br />
sternförmige Scheiben, die nach ihrer Beschaffenheit und Handhabung zum Wurf auf<br />
ein Ziel bestimmt und geeignet sind, die Gesundheit zu beschädigen (Wurfsterne);<br />
1.3.4<br />
Gegenstände, bei denen leicht entflammbare Stoffe so verteilt und entzündet werden,<br />
dass schlagartig ein Brand entstehen kann;<br />
1.3.5<br />
Gegenstände mit Reiz- o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Wirkstoffen, es sei denn, dass die Stoffe als<br />
gesundheitlich unbedenklich amtlich zugelassen sind und die Gegenstände<br />
- in <strong>der</strong> Reichweite und Sprühdauer begrenzt sind und<br />
- zum Nachweis <strong>der</strong> gesundheitlichen Unbedenklichkeit,<br />
<strong>der</strong> Reichweiten- und <strong>der</strong> Sprühdauerbegrenzung ein amtliches Prüfzeichen tragen;<br />
1.3.6<br />
Gegenstände, die unter Ausnutzung einer an<strong>der</strong>en als mechanischen Energie Verletzungen<br />
beibringen (z. B. Elektroimpulsgeräte), sofern sie nicht als gesundheitlich unbedenklich<br />
amtlich zugelassen sind und ein amtliches Prüfzeichen tragen zum Nachweis<br />
<strong>der</strong> gesundheitlichen Unbedenklichkeit;<br />
1.3.7<br />
Präzisionsschleu<strong>der</strong>n nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.3 sowie<br />
-4-
Armstützen und vergleichbare Vorrichtungen für die vorbezeichneten Gegenstände;<br />
1.3.8<br />
Gegenstände, die nach ihrer Beschaffenheit und Handhabung dazu bestimmt sind,<br />
durch Drosseln die Gesundheit zu schädigen (z. B. Nun-Chakus);<br />
1.4<br />
Tragbare Gegenstände im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b nach den Nummern<br />
1.4.1 bis 1.4.4<br />
1.4.1<br />
Spring- und Fallmesser nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 2.1.1 und<br />
2.1.2. Hiervon ausgenommen sind Springmesser, wenn die Klinge seitlich aus dem<br />
Griff herausspringt und <strong>der</strong> aus dem Griff herausragende Teil <strong>der</strong> Klinge<br />
- höchstens 8,5 cm lang ist,<br />
- in <strong>der</strong> Mitte mindestens eine Breite von 20 vom Hun<strong>der</strong>t ihrer Länge aufweist,<br />
- nicht zweiseitig geschliffen ist und<br />
- einen durchgehenden Rücken hat, <strong>der</strong> sich zur Schneide hin verjüngt;<br />
1.4.2<br />
feststehende Messer mit einem quer zur Klinge verlaufenden Griff, die bestimmungsgemäß<br />
in <strong>der</strong> geschlossenen Faust geführt o<strong>der</strong> eingesetzt werden (Faustmesser);<br />
1.4.3<br />
Faltmesser mit zweigeteilten, schwenkbaren Griffen (Butterflymesser);<br />
Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4) Waffenliste<br />
4000 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 73, ausgegeben zu Bonn am 16.<br />
Oktober 2002<br />
1.4.4<br />
Gegenstände, die unter Ausnutzung einer an<strong>der</strong>en als mechanischen Energie Tieren<br />
Verletzungen beibringen (z. B. Elektroimpulsgeräte), sofern sie nicht als gesundheitlich<br />
unbedenklich amtlich zugelassen sind und ein amtliches Prüfzeichen tragen zum<br />
Nachweis <strong>der</strong> gesundheitlichen Unbedenklichkeit o<strong>der</strong> bestimmungsgemäß in <strong>der</strong><br />
Tierhaltung Verwendung finden;<br />
1.5<br />
Munition und Geschosse nach den Nummern 1.5.1 bis 1.5.6<br />
1.5.1<br />
Geschosse mit Betäubungsstoffen, die zu Angriffs- o<strong>der</strong> Verteidigungszwecken bestimmt<br />
sind;<br />
1.5.2<br />
Geschosse o<strong>der</strong> Kartuschenmunition mit Reizstoffen, die zu Angriffs- o<strong>der</strong> Verteidigungszwecken<br />
bestimmt sind ohne amtliches Prüfzeichen zum Nachweis <strong>der</strong> gesundheitlichen<br />
Unbedenklichkeit;<br />
1.5.3<br />
Patronenmunition für Schusswaffen mit gezogenen Läufen, <strong>der</strong>en Geschosse im<br />
Durchmesser kleiner sind als die Felddurchmesser <strong>der</strong> dazugehörigen Schusswaffen<br />
und die mit einer Treib- und Führungshülse umgeben sind, die sich nach Verlassen<br />
des Laufes vom Geschoss trennt;<br />
1.5.4<br />
Patronenmunition mit Geschossen, die einen Leuchtspur-, Brand- o<strong>der</strong> Sprengsatz<br />
o<strong>der</strong> einen Hartkern (mindestens 400 HB 30 - Brinellhärte - bzw. 421 HV - Vickershärte<br />
-) enthalten, ausgenommen pyrotechnische Munition, die bestimmungsgemäß<br />
zur Signalgebung bei <strong>der</strong> Gefahrenabwehr dient;<br />
-5-
1.5.5<br />
Knallkartuschen, Reiz- und sonstige Wirkstoffmunition nach Tabelle 5 <strong>der</strong> Maßtafeln<br />
nach § 1 Abs. 3 Satz 3 <strong>der</strong> Dritten Verordnung zum Waffengesetz in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong><br />
Bekanntmachung vom 2. September 1991 (BGBl. I S. 1872), die zuletzt durch die<br />
Zweite Verordnung zur Än<strong>der</strong>ung von waffenrechtlichen Verordnungen vom 24. Januar<br />
2000 (BGBl. I S. 38) geän<strong>der</strong>t wurde, in <strong>der</strong> jeweils geltenden Fassung (Maßtafeln),<br />
bei <strong>der</strong>en Verschießen in Entfernungen von mehr als 1,5 m vor <strong>der</strong> Mündung<br />
Verletzungen durch feste Bestandteile hervorgerufen werden können, ausgenommen<br />
Kartuschenmunition <strong>der</strong> Kaliber 16 und 12 mit einer Hülsenlänge von nicht mehr als<br />
47 o<strong>der</strong> 49 mm;<br />
1.5.6<br />
Kleinschrotmunition, die in Lagern nach Tabelle 5 <strong>der</strong> Maßtafeln mit einem Durchmesser<br />
(P 1 ) bis 12,5 mm geladen werden kann.<br />
Rauchen und Konsum alkoholischer Getränke in <strong>der</strong> Schule<br />
Ich bitte Sie ferner, durch Ihre Unterschrift zu bestätigen, dass Sie den nachstehend abgedruckten<br />
"Rauch-Erlass" zur Kenntnis genommen und Ihr Kind bzw. Ihre Kin<strong>der</strong> angewiesen haben, in <strong>der</strong><br />
Schule we<strong>der</strong> zu rauchen noch alkoholische Getränke zu sich zu nehmen<br />
Rauchen und Konsum alkoholischer Getränke in <strong>der</strong> Schule<br />
RdErl. d. MK v. 3.6.2005 - 23-82 114/5 (SVBl 7/2005 S.351) - VORIS 21069 -<br />
Bezug: Erl. v. 9.1.1989 - 304-82114/4 (SVBl. S.31) - VORIS 21069 00 00 07 012<br />
1. Das Rauchen und <strong>der</strong> Konsum alkoholischer Getränke sind im Schulgebäude<br />
und auf dem Schulgelände während schulischer Veranstaltungen sowie<br />
bei Schulveranstaltungen außerhalb <strong>der</strong> Schule verboten.<br />
2. Die Schule entwickelt unter Einbeziehung <strong>der</strong> Schülerschaft und <strong>der</strong> Erziehungsberechtigten<br />
ein Präventionskonzept mit dem Ziel, die heutige und zukünftige<br />
Generation vor den gesundheitlichen, gesellschaftlichen, umweltrelevanten<br />
und wirtschaftlichen Folgen des Tabak- und Alkoholkonsums sowie<br />
des Passivrauchens zu schützen. Der Schulelternrat muss dem Konzept zustimmen.<br />
3. Das Präventionskonzept ist jährlich neu zu beschließen. In Schulen mit einem<br />
Schulprogramm ist das Präventionskonzept in die Schulprogrammentwicklung<br />
aufzunehmen.<br />
4. Im Einzelfall sind von dem Verbot alkoholischer Getränke nach Ziffer 1 Ausnahmen<br />
zulässig. Eine Befreiung von Schülerinnen und Schülern ist nur zulässig<br />
bei Schülerinnen und Schülern des Sekundarbereichs II, die das 16.<br />
Lebensjahr vollendet haben. Unter Anlegung eines strengen Maßstabes<br />
kann von dem Verbot befreien<br />
- die Schulleiterin o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Schulleiter bei beson<strong>der</strong>en Gelegenheiten (z.B. Schulentlassungsfeiern,<br />
Jubiläen usw.) sowie<br />
- die Aufsicht führende Lehrkraft bei Schulveranstaltungen außerhalb <strong>der</strong> Schule.<br />
Wenn an <strong>der</strong> Schulveranstaltung min<strong>der</strong>jährige Schülerinnen und Schüler<br />
teilnehmen, ist die Zustimmung <strong>der</strong> jeweiligen Klassenelternschaften erfor<strong>der</strong>lich.<br />
5. Von dem Verbot nach Ziff 1 sind solche Räume und Grundstücksflächen<br />
ausgenommen, die ausschließlich Dritten überlassen sind.
6. Der Bezugserlass wird aufgehoben. Dieser Erlass tritt mit sofortiger Wirkung<br />
in Kraft. Die bisherigen Raucherlaubnisse erlöschen am 31.7.2005. Das<br />
Rauchverbot nach Ziff. 1 wird zum 1.8.2005 wirksam.<br />
Bei Verstößen werden in jedem Falle die Erziehungsberechtigten<br />
benachrichtigt und Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen eingeleitet!<br />
Von <strong>der</strong> Gesamtkonferenz wurde folgen<strong>der</strong> Maßnahmenkatalog beschlossen:<br />
1. Wenn Schülerinnen und Schüler erstmalig rauchend angetroffen werden, so<br />
werden sie namentlich erfasst und <strong>der</strong> Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer gemeldet.<br />
Je nach Schüler und Situation wird dann mit geeigneten pädagogischen<br />
Mitteln dieses Fehlverhalten geahndet.<br />
2. Sollte es sich um Schüler handeln, die bereits zum zweiten Mal rauchend angetroffen<br />
werden, so ist neben einem Gespräch zwischen Schulleiter und<br />
Schüler außerdem ein gemeinnütziger Arbeitseinsatz auf dem Schulgelände<br />
außerhalb <strong>der</strong> Unterrichtszeit und eine schriftliche Benachrichtigung <strong>der</strong> Eltern<br />
vorgesehen, in <strong>der</strong> für einen weiteren Wie<strong>der</strong>holungsfall eine Klassenkonferenz<br />
mit disziplinarischen Maßnahmen angedroht wird.<br />
3. Sollten dann immer noch Schüler gegen das Rauchverbot verstoßen, so wird<br />
im Rahmen einer Klassenkonferenz über die Anwendung von Erziehungsmittel<br />
wie z. B. den Ausschluss von Schulveranstaltungen o<strong>der</strong> eine ständige Beaufsichtigung<br />
während Pausenzeiten o<strong>der</strong> eventuellen Freistunden beschlossen.<br />
4. Falls auch diese Maßnahmen nicht ausreichen, das Rauchverbot auf dem<br />
Schulgelände durchzusetzen, wird in einer Klassenkonferenz eine geeignete<br />
Ordnungsmaßnahme beschlossen. Möglich wären die Überweisung in eine<br />
Parallelklasse o<strong>der</strong> die Überweisung in eine an<strong>der</strong>e <strong>Realschule</strong>.<br />
Halbjahresnoten<br />
Versetzungswirksamkeit<br />
Der Ausdruck "Halbjahresnoten" bezieht sich in <strong>der</strong> Leistungsmessung <strong>der</strong> Schule auf die Ergebnisse<br />
solcher Unterrichtsfächer, die in <strong>der</strong> Stundentafel für die <strong>Realschule</strong> mit 1 Wochenstunde ausgewiesen<br />
sind. Diese Fächer werden in <strong>der</strong> Regel aber aus pädagogischen Gründen ein halbes Schuljahr<br />
lang mit 2 Stunden erteilt. Liegt ein solcher Unterrichtszeitraum im 1. Halbjahr des Schuljahres, so endet<br />
mit dem 31. Januar eines Jahres (i. d. R.) <strong>der</strong> Unterricht mit einer Note. Im 2. Halbjahr wird dieses<br />
Fach dann im Stundenplan nicht mehr auftauchen. Trotzdem bleibt die Note, die Ihr Kind in einem solchen<br />
Fach, z. B. Biologie, erhalten hat, für die Versetzungsentscheidung am<br />
-7-<br />
Schuljahresende wirksam. Eine "5" o<strong>der</strong> "6" aus dem Unterricht des 1. Halbjahres in einem betreffenden<br />
Fach könnte somit schlimmstenfalls zu einer Nichtversetzung führen.
Bitte entnehmen Sie aus <strong>der</strong> nachfolgenden Tabelle, in welchem Fach o<strong>der</strong> in welchen Fächern Ihr<br />
Kind nur im 1. Halbjahr des Schuljahres 2008/2009 Unterricht erhält. Epochal erteilte Fächer sind mit<br />
einem „X“ gekennzeichnet. Falls ein Fach ggf. durch Verän<strong>der</strong>ungen in <strong>der</strong> Unterrichtsversorgung im<br />
zweiten Halbjahr nur im ersten Halbjahr unterrichtet werden kann, ist das „X“ in Klammern gesetzt.<br />
Jah<br />
rgan<br />
g<br />
ode<br />
r<br />
Kla<br />
sse<br />
5<br />
6<br />
7<br />
8<br />
9<br />
10<br />
Geschi<br />
chte<br />
Politik<br />
Erdkun<br />
de<br />
Phy<br />
sik<br />
Che<br />
mie<br />
Bitte entnehmen Sie aus <strong>der</strong> nachfolgenden Tabelle, in welchem Fach o<strong>der</strong> in welchen Fächern Ihr<br />
Kind nur im 2. Halbjahr des Schuljahres 2008/2009 Unterricht erhält.<br />
Jah<br />
rgan<br />
g<br />
ode<br />
r<br />
Kla<br />
sse<br />
Geschi<br />
chte<br />
Politik<br />
Erdkun<br />
de<br />
Phy<br />
sik<br />
Che<br />
mie<br />
Biologie<br />
Biologie<br />
Musik<br />
Musik<br />
Kun<br />
st<br />
Kun<br />
st<br />
Wer<br />
ken<br />
Wer<br />
ken<br />
TextilesGestalten<br />
TextilesGestalten<br />
5 x<br />
6<br />
7 x<br />
8 x x<br />
9 x<br />
10<br />
Bitte lassen Sie sich fortlaufend von Ihrem Kind über die Erfolge <strong>der</strong> in <strong>der</strong> Tabelle aufgeführten Unterrichtsfächer<br />
informieren, und sprechen Sie auch mit den Fachlehrerinnen und Fachlehrern rechtzeitig,<br />
damit am Halbjahresende nicht unvermutet Fünfen und Sechsen im Zeugnis erscheinen.<br />
Dazu folgen<strong>der</strong> Hinweis aus den schulrechtlichen Vorschriften:<br />
(Verordnung des Nie<strong>der</strong>sächsischen Kultusministeriums über die Durchlässigkeit<br />
sowie über Versetzungen und Überweisungen an den allgemein bildenden<br />
Schulen. Vom 19. Juni 1995 (SVBl. S. 182) (Nds. GVBl. S. 184) zuletzt geän<strong>der</strong>t<br />
am 19.11.2003 (SVBl. 2004 S. 18) (Nds. GVBl. 2003 S. 404)<br />
§ 3 (1) Der Versetzungsentscheidung ist das am Ende des Schuljahres erteilte Zeugnis<br />
zugrunde zu legen. Die Noten in Fächern, die nur in einem Schulhalbjahr unterrichtet<br />
wurden, sind wie die Noten <strong>der</strong> ganzjährig unterrichteten Fächer zu berücksichtigen.<br />
Religion<br />
Religion
-8-<br />
Ferien und unterrichtsfreie Tage<br />
2008/2009<br />
An unserer Schule gilt die Fünf-Tage-Woche, d.h. je<strong>der</strong> Sonnabend im Monat ist grundsätzlich<br />
unterrichtsfrei.<br />
Schulferien in Nie<strong>der</strong>sachsen 2008/2009<br />
(angegeben sind jeweils <strong>der</strong> erste und <strong>der</strong> letzte Ferientag)<br />
Herbstferien Montag 13.10.2008 bis Samstag 25.19.2008<br />
Weihnachtsferien Montag 22.12.2008 bis Dienstag 06.01.2009<br />
Halbjahresferien Montag 02.02.2009 bis Dienstag 03.02.2009<br />
Osterferien Montag 30.03.2009 bis Mittwoch 15.04.2009<br />
Freitag 22.05.2009<br />
Tag nach Himmelfahrt<br />
Pfingsten Dienstag 02.06.2009<br />
Sommerferien Donnerstag 25.06.2009 bis Mittwoch 05.08.2009<br />
Gesetzliche Feiertage außerhalb <strong>der</strong> Ferienzeiten und damit unterrichtsfrei sind in Nie<strong>der</strong>sachsen<br />
die nachfolgenden Tage:<br />
1. Mai<br />
Himmelfahrt<br />
(Die Angaben erfolgen ohne Gewähr)<br />
Freitag<br />
Donnerstag<br />
01.05.2009<br />
22.05.2009<br />
Gemeinschaftsaktion „Gewalt im und am Schulbus“<br />
Nach <strong>der</strong> im Jahr 1999 sehr erfolgreich gestarteten Gemeinschaftsaktion aller Sulinger<br />
Schulen wollen wir auch in diesem Schuljahr wie<strong>der</strong> die Initiative des Arbeitskreises<br />
„Kriminalität“ <strong>der</strong> Stadt <strong>Sulingen</strong> unterstützen und uns gegen Gewalt im und am<br />
Schulbus einsetzen. Hierüber möchten wir informieren und gleichzeitig um Mithilfe<br />
bitten.<br />
Ein Konfliktherd besteht bereits an den Bushaltestellen, <strong>der</strong> durch folgendes Verhalten<br />
aller Schüler/innen leicht entschärft werden kann:<br />
• Beim Eintreffen an <strong>der</strong> Haltestelle stellen alle Schüler/innen ihre Schultasche<br />
in einer Reihe auf. Dadurch ist die Reihenfolge des Einstiegs geregelt.<br />
• Eine Gefährdung wird vermieden, wenn ein Abstand von einem Meter vom<br />
heranfahrenden Bus eingehalten wird.<br />
• Beim Einsteigen wird nicht gedrängelt. Das vermeidet Streit.<br />
• Grundsätzlich darf sich niemand vor o<strong>der</strong> hinter dem Bus aufhalten<br />
Stress und Streit mit dem Busfahrer beim Einsteigen ist vermeidbar:<br />
• Durch einen rücksichtsvollen, freundlichen und höflichen Umfang miteinan<strong>der</strong><br />
• Selbstverständlich zeigen alle Schüler/innen unaufgefor<strong>der</strong>t ihre Fahrkarte<br />
vor, denn
die Busfahrer müssen Fahrkarten einziehen, wenn sie nicht eindeutig zugeordnet<br />
werden können, weil sie unleserlich, gefälscht, ungültig o<strong>der</strong> ohne<br />
Passbild sind. Tipp: Bei Verlust einer Fahrkarte stellen wir einen vorläufigen<br />
Fahrausweis für 10 Tage aus. In dieser Zeit kann eine Ersatzkarte für 10,-- €<br />
beschafft werden.<br />
Aber auch im Schulbus kann durch sinnvolles Verhalten Ärger vermieden werden:<br />
• Taschen und Gepäck gehören auf den Schoß o<strong>der</strong> vor dem Fahrgast auf den<br />
Boden. Eine Tasche auf dem Sitzplatz nebenan ist eine Provokation für denjenigen,<br />
<strong>der</strong> stehen soll.<br />
• Zerstörungen und Beschmierungen im Schulbus führen, abgesehen von den<br />
hohen Kosten dazu, dass sich niemand dort mehr wohlfühlt. Der Diebstahl eines<br />
Nothammers beispielsweise ist kriminell, denn ein Nothammer kann aus<br />
lebensbedrohenden Situationen retten.<br />
• Streitigkeiten und körperliche Auseinan<strong>der</strong>setzungen sind kein Mittel des Umgangs<br />
miteinan<strong>der</strong>. Im Bus lenken solche Aktionen den Busfahrer von seiner<br />
verantwortungsvollen Aufgabe ab und führen zur Verkehrsgefährdung.<br />
An die Eltern haben wir eine Bitte: Unterstützen Sie uns in unserem Bemühen um<br />
einen sicheren, gewalt- und stressfreien Schulweg Ihres Kindes. Sprechen Sie mit<br />
ihm über akzeptables Verhalten im und am Schulbus. Scheuen Sie sich aber auch<br />
nicht, uns den Namen von Schülerinnen und Schülern zu nennen, die in grober<br />
Weise die genannten Regeln verletzen. Wir versichern Ihnen, dass wir mit Ihren<br />
Informationen vertraulich umgehen. Sollten Schüler/innen an<strong>der</strong>er Schulen betroffen<br />
sein, werden wir uns an den Schulleiter wenden und ein gemeinsames<br />
Vorgehen vereinbaren. Bei kriminellem Verhalten wird selbstverständlich die Polizei<br />
eingeschaltet.<br />
Entgeltliche Ausleihe von Lernmitteln<br />
Lernmittel werden nicht mehr kostenfrei ausgeliehen. Die Eltern haben die Wahl, die<br />
Schulbücher komplett für ein Jahr bei <strong>der</strong> Schule auszuleihen o<strong>der</strong> auf eigene Kosten<br />
zu kaufen.<br />
Sollten ausgeliehene Lernmittel so stark abgenutzt o<strong>der</strong> beschädigt worden sein,<br />
dass sie nicht mehr dem Zeitwert entsprechend an weitere Schülerinnen und Schüler<br />
ausgeliehen werden können, sind als Restwert folgende Bruchteile anzusetzen:<br />
-10-<br />
• nach einmaliger Ausleihe 2/3 des Wie<strong>der</strong>beschaffungspreises,<br />
• nach zweimaliger Ausleihe 1/3 des Wie<strong>der</strong>beschaffungspreises
Vorwort<br />
-10-<br />
<strong>Schulordnung</strong> <strong>der</strong> <strong>Realschule</strong> <strong>Sulingen</strong><br />
Unsere <strong>Realschule</strong> ist ein Ort, wo viele Menschen unterschiedlichen Alters mit unterschiedlichen Interessen<br />
und Verhaltensweisen auf engem Raum zusammenkommen und viel Zeit miteinan<strong>der</strong> verbringen.<br />
Wie leicht können da Konflikte durch Gedankenlosigkeit und mangelnde Rücksichtnahme entstehen.<br />
Alle haben darunter zu leiden, beson<strong>der</strong>s aber die Schwächeren.<br />
Konflikte lassen sich nicht restlos vermeiden. Oft brauchen sie erst gar nicht zu entstehen, wenn jedes<br />
Mitglied <strong>der</strong> Schulgemeinschaft einsieht, dass Regeln für das Zusammenleben aufgestellt und eingehalten<br />
werden müssen.<br />
Die Regeln für das Zusammenleben innerhalb <strong>der</strong> Schule.<br />
Wie gehen wir miteinan<strong>der</strong> um?<br />
Die wichtigsten Regel sind eigentlich die einfachsten:<br />
• Wenn ich meine Mitschülerinnen und Mitschüler, Lehrerinnen und Lehrer freundlich anspreche,<br />
dann kann ich erwarten, dass sie es in gleicher Weise tun.<br />
• Während des Unterrichts verzichte ich auf das Kaugummi.<br />
• Ich versuche alle fair zu behandeln und niemanden zu schädigen o<strong>der</strong> zu belästigen.<br />
• Ich verzichte auf Gewalt und versuche, Konflikte im Gespräch zu lösen.<br />
Regeln, die den Unterricht betreffen<br />
Die Schule ist ab 7.30 Uhr geöffnet.<br />
Bis zum Beginn des Unterrichts halte ich mich im Schulgebäude auf .<br />
• Wenn <strong>der</strong> Unterricht beginnt, bin ich im Klassenraum o<strong>der</strong> warte in <strong>der</strong> Pausenhalle auf die<br />
Lehrkraft, wenn <strong>der</strong> Unterricht in Fachräumen stattfindet.<br />
• Jacken darf ich mit in den Klassenraum nehmen, wenn Gar<strong>der</strong>obenhaken vorhanden sind.<br />
Aber Achtung! Wertgegenstände lasse ich nicht in den Taschen.<br />
• Wenn die Lehrerin/<strong>der</strong> Lehrer 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht im Klassenraum<br />
ist, teilt die Klassensprecherin/<strong>der</strong> Klassensprecher o<strong>der</strong> Stellvertreter(in) dies im Sekretariat<br />
mit.<br />
• Frischluft muss sein. Aber bitte energiebewusst lüften!<br />
• Licht am Arbeitsplatz ! Aber muss die Beleuchtung immer eingeschaltet sein?<br />
• Während des Unterrichts bin ich mal nicht telefonisch erreichbar. Das Handy ist ausgeschaltet.<br />
• Radios, Cass.-Rekor<strong>der</strong>, Walkmen, usw. lasse ich besser zu Hause. Die Schule übernimmt<br />
keine Haftung für diese Geräte.<br />
• Nach Ende des Unterrichtsvormittages verlasse ich einen sauberen Arbeitsplatz.<br />
Die Stühle werden hochgestellt, die Fenster geschlossen und die Tafel gesäubert.<br />
Und noch etwas:<br />
Je<strong>der</strong> kann einmal krank werden o<strong>der</strong> sich unwohl fühlen.<br />
Kein Problem.<br />
Ich verlasse nicht einfach das Schulgebäude, son<strong>der</strong>n melde mich bei <strong>der</strong><br />
Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer o<strong>der</strong> <strong>der</strong> unterrichtenden Fachlehrkraft ab.<br />
Regeln für Pausen und Freistunden<br />
• In den kleinen Pausen halte ich mich in meinem Klassenraum, <strong>der</strong> Pausenhalle o<strong>der</strong> dem<br />
Schulhof auf. In den großen Pausen verlasse ich den Klassenraum und halte mich auf dem<br />
Schulhof auf. Im Gebäude stehen mir nur die Pausenhalle und <strong>der</strong> Pausengang bis zum Kiosk<br />
zur Verfügung.
• Ich beschädige keine Einrichtungsgegenstände, denn für Sachschäden, die ich vorsätzlich<br />
und fahrlässig verursache, haften meine Eltern. Ich muss mich auch nicht auf die Fensterbank<br />
setzen.<br />
• Der Kiosk und die beiden Sitzecken tragen dazu bei, dass ich mich in den Pausen und Freistunden<br />
wohl fühlen kann. Beson<strong>der</strong>s in diesem Bereich hinterlasse ich keinen Müll, denn hier<br />
halten sich auch Gäste <strong>der</strong> Schule auf.<br />
• Während <strong>der</strong> Freistunden darf ich das Schulgelände nicht verlassen. Keine Versicherung<br />
zahlt, wenn mir etwas zustoßen sollte!<br />
Ich halte mich in <strong>der</strong> Pausenhalle o<strong>der</strong> auf dem Schulhof auf, jedoch nicht in unmittelbarer<br />
Nähe von Räumen, in denen Unterricht stattfindet.<br />
• Es gibt auch Ausnahmen!<br />
Im Auftrag einer Lehrerin/eines Lehrers kann ich auch in Freistunden das Schulgelände verlassen,<br />
wenn dies einem unterrichtlichen Zweck dient.<br />
• Lehrkräfte, Schulassistentin , Schulsekretärin und Hausmeister sind Mitarbeiter <strong>der</strong> Schule.<br />
Ihre Anweisungen habe ich zu befolgen.<br />
Vier absolute Verbote<br />
• Verboten ist das Mitbringen von Waffen aller Art und an<strong>der</strong>er gefährlicher Gegenstände, wie<br />
Feuerwerkskörper, Reizstoffe, Messer, Feuerzeuge und Streichhölzer.<br />
• Auf dem Schulgelände, insbeson<strong>der</strong>e auf den Toiletten, besteht Rauchverbot für Schülerinnen<br />
und Schüler aller Altersstufen. (s. Maßnahmenkatalog bei Verstoß gegen dies Verbot )<br />
• Verboten ist <strong>der</strong> Genuss von Alkohol.<br />
• Verboten ist das Anfertigen von Fotos, Videos und Tonaufzeichnungen während des Unterrichts<br />
und auch während <strong>der</strong> Pausen.<br />
Anhang<br />
• Ist eine Schülerin / ein Schüler erkrankt, sollten die Eltern o<strong>der</strong> Erziehungsberechtigten<br />
dies <strong>der</strong> Klassenlehrerin / dem Klassenlehrer schnellstmöglich, spätestens aber am dritten<br />
Tag mitteilen. Für alle durch Krankheit versäumten Stunden und Tage bedarf es einer<br />
schriftlichen Mitteilung durch die Eltern.<br />
• Beurlaubungen von Schülerinnen / Schülern erfolgen grundsätzlich nur in Ausnahmefällen.<br />
Sie können von <strong>der</strong> Klassenlehrerin / dem Klassenlehrer bis zu einem Tag, von dem<br />
Schulleiter bis zu vier Wochen erteilt werden.<br />
Beurlaubungen sind vorher schriftlich von den Erziehungsberechtigten mit Begründungen<br />
zu beantragen und <strong>der</strong> Klassenlehrerin / dem Klassenlehrer vorzulegen.<br />
Längere Beurlaubungen werden auf schriftlichen Antrag von <strong>der</strong> Schulleitung genehmigt.<br />
Bitte früh genug beantragen.<br />
• Auf Antrag <strong>der</strong> Eltern können Schülerinnen und Schüler zwischen dem Vormittags- und<br />
dem Nachmittagsunterricht das Schulgelände verlassen, um Mittag zu essen.<br />
• Alle Schülerinnen und Schüler müssen aus versicherungsrechtlichen Gründen den direkten<br />
Weg in die<br />
Schule und mittags zur Bushaltestelle bzw. nach Hause wählen.<br />
Das gilt auch für das Aufsuchen von Unterrichtsstätten (Sportstätten). Auch hier muss vor<br />
und nach dem Unterricht <strong>der</strong> direkte Weg genommen werden.<br />
Diese <strong>Schulordnung</strong> tritt am 05.07.2004 in Kraft.<br />
-12-
Befreiung vom Unterricht und<br />
Fernbleiben vom Unterricht<br />
Sehr geehrte Erziehungsberechtigte!<br />
Nachfolgend gebe ich Ihnen bekannt, was Sie beachten müssen, wenn Sie Ihr Kind<br />
stunden- o<strong>der</strong> tageweise vom Unterricht befreien lassen möchten bzw. wenn Ihr Kind<br />
dem Unterricht fernbleiben muss.<br />
1. Befreiung vom Unterricht.<br />
1.1.<br />
1.2<br />
Allgemeines:<br />
Für Schülerinnen und Schüler besteht in Deutschland eine 12-jährige Schulpflicht.<br />
Nicht zum Schulbesuch ist verpflichtet, wer schulunfähig (in <strong>der</strong> Regel<br />
also krank ist) ist o<strong>der</strong> seitens <strong>der</strong> Schule beurlaubt worden ist.<br />
Über die Beurlaubung Ihres Kindes bis zu vier Wochen entscheidet <strong>der</strong> Schulleiter<br />
auf Ihren vorherigen schriftlichen Antrag; <strong>der</strong> Klassenlehrer o<strong>der</strong> die<br />
Klassenlehrerin wird im Regelfall Beurlaubungen bis zu insgesamt zwei Tagen<br />
aussprechen. Stundenweise Befreiungen erteilen die zuständigen Fachlehrerinnen<br />
und Fachlehrer. Vor und nach den Ferien dürfen Schüler nur ausnahmsweise<br />
in den Fällen beurlaubt werden, in denen eine Versagung des Urlaubs<br />
eine persönliche Härte bedeuten würde.<br />
Unterrichtsbefreiung aus Anlass kirchlicher Feiertage und Veranstaltungen.<br />
Nach § 11 in Verbindung mit § 7 des Nie<strong>der</strong>sächsischen Gesetzes über die<br />
Feiertage ist evangelischen Schülerinnen und Schülern am Epiphaniastag, am<br />
Reformationstag, am Buß- und Bettag sowie am Gründonnerstag, katholischen<br />
Schülerinnen und Schülern am Heiligedreikönigstag, an Fronleichnam<br />
und Allerheiligen sowie am Gründonnerstag Gelegenheit zu geben, am Gottesdienst<br />
o<strong>der</strong> an vergleichbaren religiösen Veranstaltungen teilzunehmen;<br />
<strong>der</strong> Teilnahme an einem Gottesdienst gleich gestellt ist die Teilnahme<br />
an einer Fronleichnamsprozession.<br />
Einem Schüler, <strong>der</strong> nicht einer evangelischen Kirche o<strong>der</strong> einer katholischen<br />
Kirche, son<strong>der</strong>n einer an<strong>der</strong>en Religionsgemeinschaft angehört, ist auf Antrag<br />
<strong>der</strong> Erziehungsberechtigten bzw. des Schülers für Feiertage seiner Religionsgemeinschaft<br />
Unterrichtsbefreiung zu erteilen.<br />
Zur Teilnahme an kirchlichen Rüstzeiten (z.B. Konfirmandenfreizeiten) o<strong>der</strong><br />
ähnlichen Veranstaltungen können Schüler <strong>der</strong> allgemein bildenden<br />
Schulen ... zweimal an jeweils bis zu drei Unterrichtstagen ... beurlaubt werden,<br />
sofern die Erziehungsberechtigten dies beantragen.<br />
Auf Antrag sind Schüler am Tag nach <strong>der</strong> Konfirmation bzw. am Tag nach<br />
<strong>der</strong> Erstkommunion vom Unterricht zu befreien. Bei Schülern an<strong>der</strong>er Bekenntnisse<br />
o<strong>der</strong> ohne Bekenntnis ist bei entsprechenden Feiern (z.B. Jugendweihe)<br />
in gleicher Weise zu verfahren.
1.3<br />
-13-<br />
Befreiung vom Sportunterricht.<br />
Der Sportlehrer o<strong>der</strong> die Sportlehrerin können bis zu einem Monat vom Sportunterricht<br />
befreien. Die Befreiung wird nur bei Vorlage eines schriftlich begründeten<br />
Antrag <strong>der</strong> Erziehungsberechtigten ausgesprochen. Es kann dann ein<br />
ärztliches Attest verlangt werden, wenn die Erkrankung o<strong>der</strong> Verletzung nicht<br />
offensichtlich ist. Die bis zu einem Monat vom Sportunterricht befreiten<br />
Schülerinnen und Schüler sind zur Anwesenheit im Unterricht verpflichtet.<br />
Eine über einen Monat hinausgehende Befreiung spricht <strong>der</strong> Schulleiter<br />
auf schriftlich begründeten Antrag <strong>der</strong> Erziehungsberechtigten aus. Er kann<br />
verlangen, dass ein ärztliches Attest beigebracht wird. Die für ein ärztliches Attest<br />
entstehenden Kosten sind von den Erziehungsberechtigten zu tragen.<br />
2. Fernbleiben vom Unterricht aus gesundheitlichen Gründen<br />
Wenn Ihr Kind mehrere Stunden an einem Schultag o<strong>der</strong> an mehreren Tagen<br />
nicht am stundenplanmäßigen Unterricht teilnimmt, so benachrichtigen Sie bitte<br />
den Klassenlehrer o<strong>der</strong> die Klassenlehrerin spätestens am dritten Versäumnistage.<br />
Das kann zunächst auch mündlich o<strong>der</strong> fernmündlich geschehen. Die<br />
Schule kann eine schriftliche Mitteilung, bei Erkrankungen auch den Nachweis<br />
durch ein ärztliches o<strong>der</strong> amtsärztliches Zeugnis verlangen. Die entstehenden<br />
Kosten sind von den Erziehungsberechtigten zu tragen.<br />
Wer während eines Schulvormittags erkrankt, darf das Schulgelände nicht eigenmächtig<br />
ohne Abmeldung verlassen. Tritt die Erkrankung während einer<br />
Unterrichtsstunde auf, so ist die Fachlehrerin bzw. <strong>der</strong> Fachlehrer zu informieren,<br />
sollte die Erkrankung während einer Pause auftreten, so ist die Fachlehrerin<br />
o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Fachlehrer <strong>der</strong> nach <strong>der</strong> Pause beginnenden Unterrichtsstunde<br />
zu informieren. Je nach Art und Häufigkeit <strong>der</strong> Erkrankungen kann die Schülerin<br />
o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Schüler angewiesen werden, einen Arzt aufzusuchen und darüber<br />
eine Bescheinigung beizubringen.<br />
Falls eine Schülerin o<strong>der</strong> ein Schüler wegen Krankheit von <strong>der</strong> Schule abgeholt<br />
werden muss, so melden sich die Erziehungsberechtigten o<strong>der</strong> <strong>der</strong>en Vertreter<br />
im Schulsekretariat.<br />
Grundsätze für die Leistungsbewertung<br />
Für die Bewertung von Schulleistungen ist folgendes zu beachten:<br />
1. Für die Ganzjahresnoten, die auch maßgeblich für die Versetzung sind, gelten<br />
die Schulleistungen des gesamten Schuljahres.<br />
2. In den Ganzjahresnoten sind anteilig schriftliche, mündliche und fachspezifische<br />
Leistungen enthalten.<br />
3. Jede Fachkonferenz legt die Gewichtung dieser drei Bereiche fest.
Die für die einzelnen Schulfächer festgelegten Grundsätze sind <strong>der</strong> folgenden Tabelle<br />
zu entnehmen. Falls für die Grenzen zwischen den einzelnen Notenstufen feste<br />
Fehler- o<strong>der</strong> Punkt- o<strong>der</strong> Prozentwerte beschlossen worden sind, so können Sie diese<br />
aus <strong>der</strong> Tabelle entnehmen. Diese Werte dann nicht mehr in jedem Fall unter <strong>der</strong><br />
korrigierten Klassenarbeit ausgewiesen.<br />
Fach<br />
Gewichtung <strong>der</strong><br />
schriftlichen,<br />
mündlichen und<br />
fachspezifischen<br />
Leistungen<br />
Anzahl<br />
<strong>der</strong> vorgeschriebenenKlassenarbeiten<br />
pro<br />
Schuljahr<br />
Hinweise zu den Klassenarbeiten<br />
Deutsch 50%/30%/20% 5-7 Kl 5-7: 3 Diktate und 3 Aufsätze<br />
Kl 8: 3 Diktate und 3 Aufsätze<br />
Kl 9-10: 2 Diktate und 4 Aufsätze<br />
Englisch 50%/30%/20% 5-7<br />
Französisch 40%/40%/20% 6<br />
Geschichte 40%/50%/10% 2<br />
Erdkunde 40%/50%/10% 2<br />
Politik 33%/33%/33% 2<br />
Mathematik 50%/25%/25% 5-7<br />
Biologie 40%/60%/0% 2<br />
Chemie 40%/60%/0% 2<br />
Physik 2<br />
Informatik 30%20%50% 2<br />
Wirtschaft 2<br />
Technik 2<br />
Hauswirtschaft 2<br />
Musik 40%/30%/30% 2<br />
Kunst 2<br />
Werken -<br />
Textiles Gestalten -<br />
Religion 30%/70%/0% 2<br />
Werte und Normen 30%/70%/0% 2<br />
Sport -<br />
Fächer Fächer Fächer Fach<br />
Französisch Geschichte<br />
Erdkunde<br />
Politik<br />
Musik<br />
Mathematik<br />
Biologie<br />
Deutsch<br />
(Diktate)<br />
Prozentstufen Note Prozentstufen Note Prozentstufen Note Fehler Note<br />
100%-95% 1 100%-95% 1 100%-95% 1 0-1 1<br />
94%-80% 2 94%-80% 2 94%-80% 2 2-4 2<br />
79%-65% 3 79%-65% 3 79%-65% 3 5-8 3<br />
64%-50% 4 64%-50% 4 64%-50% 4 9-12 4<br />
49%-30% 5 49%-25% 5 49%-20% 5 13-19 5<br />
29%-0% 6 24%-0% 6 19%-0% 6 Ab 20 6
INFORMATIONSBLATT ZUM UMGANG MIT DEN HAUSAUFGABEN<br />
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigten, liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Kolleginnen<br />
und Kollegen,<br />
das Thema Hausaufgaben ist gleichermaßen für Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrern<br />
und Eltern/ Erziehungsberechtigte oft mit Problemen verbunden. Daher haben wir an <strong>der</strong> <strong>Realschule</strong><br />
<strong>Sulingen</strong> ein Merkblatt erstellt, das wichtige Hinweise zu diesem Thema zusammenfasst.<br />
Bestimmungen zum Themenkomplex „Hausaufgaben“<br />
Hausaufgaben ergänzen den Unterricht und unterstützen den Lernprozess <strong>der</strong> Schülerinnen<br />
und Schüler. Je nach Altersstufe, Schulform, Fach und Unterrichtskonzeption kann die Hausaufgabenstellung<br />
insbeson<strong>der</strong>e auf<br />
o die Übung, Anwendung und Sicherung im Unterricht erworbener Kenntnisse, Fertigkeiten<br />
und fachspezifischer Techniken,<br />
o die Vorbereitung bestimmter Unterrichtsschritte und –abschnitte o<strong>der</strong><br />
o die För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> selbstständigen Auseinan<strong>der</strong>setzung mit Unterrichtsgegenständen<br />
und frei gewählten Themen ausgerichtet sein.<br />
Hausaufgaben zu Montag sind selbstverständlich möglich.<br />
Die Lehrer tragen die Hausaufgaben in das Klassenbuch ein. Für die Koordinierung <strong>der</strong><br />
Hausaufgaben sind laut Erlass die Klassenkonferenzen zuständig. Die Klassenlehrerin bzw.<br />
<strong>der</strong> Klassenlehrer koordiniert die Absprachen über den Umfang <strong>der</strong> Hausaufgaben [...].<br />
Hausaufgaben über Ferien- und Feiertage sind nicht zulässig. Ausnahme: Lesen einer Lektüre.<br />
Darüber hinaus sind differenzierte Aufgabenstellungen geeignet, <strong>der</strong> unterschiedlichen Belastbarkeit<br />
<strong>der</strong> Schülerinnen und Schüler Rechnung zu tragen.<br />
Die Richtwerte für den maximalen Zeitaufwand am Nachmittag liegen im Sekundarbereich I<br />
bei 1 – 2 Stunden, in den Eingangsklassen eher 1 Stunde in den höheren Klassen eher 2 Stunden<br />
Die Bedeutung <strong>der</strong> Hausaufgaben für den Unterricht<br />
Hausaufgaben gewöhnen die Schülerinnen und Schüler an das regelmäßige und selbstständige Arbeiten<br />
und vermitteln ihnen die Fähigkeiten wie Gewissenhaftigkeit, Genauigkeit, Fleiß, Ordentlichkeit<br />
und Formgefühl.<br />
Hausaufgaben bereiten auf Unterrichtsgegenstände vor, die in weiterführenden Klassen behandelt<br />
o<strong>der</strong> vorausgesetzt werden.<br />
Schülerinnen und Schüler steigern durch das regelmäßige Anfertigen von Hausaufgaben in<br />
<strong>der</strong> Regel ihre Lernleistungen und Lernerfolge.<br />
Wenn Unterricht etwa aus Krankheitsgründen versäumt wird, sollten Erkundigungen eingeholt<br />
werden, welche Hausaufgaben zwingend nachzuholen sind.<br />
Wenn eine Schülerin o<strong>der</strong> ein Schüler häufiger versäumt Hausaufgaben anzufertigen, wird<br />
die Lehrerin bzw. <strong>der</strong> Lehrer die Eltern informieren, damit gemeinsam nach den Ursachen<br />
dieses Verhaltens gesucht werden kann. Dabei wird als Ziel angesehen, die Verantwortung<br />
über das Anfertigen <strong>der</strong> Hausaufgaben in den Jahrgängen 9 und 10 weitestgehend in die<br />
Hände <strong>der</strong> Schülerinnen und Schüler zu legen.<br />
Wie Eltern ihren Kin<strong>der</strong>n helfen können<br />
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigten, Sie können...<br />
herausfinden, ob Hausaufgaben aufgegeben wurden (dass Hausaufgaben erteilt werden,<br />
ist <strong>der</strong> Regelfall!),<br />
<strong>der</strong> Tochter bzw. dem Sohn Raum und Zeit für die Anfertigung <strong>der</strong> Hausaufgaben geben,
für ihr Kind einen ruhigen, bequemen, hellen und aufgeräumten Arbeitsplatz einrichten,<br />
jegliche Ablenkung durch Computerspiele, Fernsehgerät, Telefon etc. vermeiden,<br />
ggf. die Fachlehrer ansprechen, um sich nach sinnvollen und wünschenswerten Hilfsmitteln<br />
zu erkundigen,<br />
Unterstützung ermöglichen (Rechtschreibwörterbuch, Fremdwörterbuch, Atlas, Lexikon,<br />
fremdsprachliche Wörterbücher, Schulbibliothek, öffentliche Bibliothek),<br />
einen sicheren Platz für die erledigten Hausaufgaben einrichten (Regal/Schultasche),<br />
die Schultasche abends packen lassen,<br />
Hausaufgaben fest in die Tages- und Wochenplanung des Kindes bzw. <strong>der</strong> Familie<br />
ein binden,<br />
die Vorbereitung auf Klassenarbeiten rechtzeitig gemeinsam mit ihrem Kind planen,<br />
bei länger anhaltenden Schwierigkeiten den Klassenlehrer bzw. die Fachlehrer informieren,<br />
Gelerntes immer wie<strong>der</strong> abfragen, thematisieren o<strong>der</strong> auch anwenden lassen,<br />
Interesse an den Hausaufgaben zeigen, d.h. über die Hausaufgaben sprechen und<br />
sich ggf. Angefertigtes erklären lassen,<br />
das Kind loben, wenn es sich bei <strong>der</strong> Erledigung von Hausaufgaben beson<strong>der</strong>e Mühe<br />
gegeben hat o<strong>der</strong> das Kind so tadeln, dass es weiß, was es besser machen muss.<br />
Das Interesse an schriftlichen und mündlichen Hausaufgaben des Kindes eröffnet den Eltern<br />
gute Möglichkeiten selbst Einblicke in den Unterrichtsalltag und die Unterrichtsgegenstände<br />
<strong>der</strong> <strong>Realschule</strong> <strong>Sulingen</strong> zu erhalten.
Rückantwort<br />
<strong>Realschule</strong> <strong>Sulingen</strong> ² Am Deepenpool 29 ² 27232 <strong>Sulingen</strong> ² ( (04271) 2206<br />
An die<br />
<strong>Realschule</strong> <strong>Sulingen</strong> Schüler/in:<br />
Klasse:<br />
Am Deepenpool 29 Ort, Datum:<br />
27232 <strong>Sulingen</strong><br />
Rückantwort<br />
(Bitte einsetzen!)<br />
Hiermit bestätige ich, dass ich die nachfolgende Elterninformation zu Beginn des<br />
Schuljahres 2008/2009 erhalten und gelesen habe:<br />
01. Verbot des Mitbringens von Waffen.<br />
02. Rauchverbot in <strong>der</strong> Schule.<br />
03. Halbjahresnoten - Versetzungswirksamkeit.<br />
04. Ferien und unterrichtsfreie Tage<br />
05. Entgeltliche Ausleihe von Lernmitteln<br />
06. Gemeinschaftsaktion „<br />
„Gewalt im und am Bus“<br />
07. <strong>Schulordnung</strong> <strong>der</strong> <strong>Realschule</strong> <strong>Sulingen</strong><br />
08. Grundsätze für Beurlaubungen und Schulunfähigkeit<br />
09. Grundsätze für die Leistungsbewertung<br />
10. Grundsätze zum Umgang mit Hausaufgaben<br />
(Unterschrift eines Erziehungsberechtigten)