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Sek. I - am Gymnasium Antonianum

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Radioaktivität und Kernenergie Radioaktivität und Kernenergie - Grundlagen, Anwendungen<br />

und Verantwortung<br />

Aufbau der Atome, ionisierende Strahlung (Arten,<br />

Reichweiten, Zerfallsreihen, Halbwertzeit)<br />

Strahlennutzen, Strahlenschäden und Strahlenschutz<br />

Kernspaltung<br />

Nutzen und Risiken der Kernenergie<br />

• Radioaktivität und Kernenergie - Nutzen und Gefahren<br />

• Strahlendiagnostik und Strahlentherapie<br />

• Kernkraftwerke und Fusionsreaktoren<br />

Energie, Leistung, Wirkungsgrad Effiziente Energienutzung: eine wichtige Zukunftsaufgabe<br />

der Physik<br />

Energie und Leistung in Mechanik, Elektrik und<br />

Wärmelehre<br />

Aufbau und Funktionsweise eines Kraftwerkes<br />

regenerative Energieanlagen Energieumwandlungsprozesse,<br />

Elektromotor und Generator , Wirkungsgrad<br />

Erhaltung und Umwandlung von Energie<br />

2. Leistungsbewertung<br />

• Strom für zu Hause<br />

• Das Blockheizkraftwerk<br />

• Energiesparhaus<br />

• Verkehrssysteme und Energieeinsatz<br />

� Hybridantrieb<br />

Die rechtlich verbindlichen Hinweise zur Leistungsbewertung sowie die Verfahrensvorschriften sind im Schulgesetz<br />

§ 48 (1)(2) sowie in der APOSI § 6 (1)(2) dargestellt.<br />

Die Leistungsbewertung bezieht sich auf die im Zus<strong>am</strong>menhang mit dem Unterricht zu erwerbenden Kompetenzen<br />

Die Entwicklung von prozess- und konzeptbezogenen Kompetenzen lässt sich durch genaue Beobachtung von<br />

Schülerhandlungen feststellen.<br />

Zu solchen Unterrichtsbeiträgen zählen:<br />

• mündliche Beiträge wie Hypothesenbildung, Lösungsvorschläge, Darstellen von Zus<strong>am</strong>menhängen und Bewerten<br />

von Ergebnissen,<br />

• qualitatives und quantitatives Beschreiben von Sachverhalten, auch in mathematisch-symbolischer Form,<br />

• Analyse und Interpretation von Texten, Graphiken und Diagr<strong>am</strong>men,<br />

• selbstständige Planung, Durchführung und Auswertung von Experimenten,<br />

• Erstellen von Produkten wie Dokumentationen zu Aufgaben, Untersuchungen und Experimenten, Protokolle,<br />

Präsentationen, Lernplakate, Modelle,<br />

• Erstellung und Präsentation von Referaten,<br />

• Führung eines Heftes, Lerntagebuchs oder Portfolios,<br />

• Beiträge zur gemeins<strong>am</strong>en Gruppenarbeit,<br />

• kurze schriftliche Überprüfungen.<br />

Das Anfertigen von Hausaufgaben gehört nach § 42 (3) SchG zu den Pflichten der Schülerinnen und Schüler.<br />

Unterrichtsbeiträge auf der Basis der Hausaufgaben können zur Leistungsbewertung herangezogen werden.<br />

Am Ende eines jeden Schulhalbjahres erhalten die Schülerinnen und Schüler eine Zeugnisnote gemäß § 48<br />

SchG, die Auskunft darüber gibt, inwieweit ihre Leistungen den im Unterricht gestellten Anforderungen entsprochen<br />

haben. In die Note gehen alle im Zus<strong>am</strong>menhang mit dem Unterricht festgestellten Leistungen ein.<br />

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