Positionspapier Soziale Arbeit und Psychiatrie - Psychiatrische ...
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lichen, <strong>und</strong> je nachdem kontextspezifischen Verhaltensnormen 21 kennen <strong>und</strong> einhalten<br />
(= psychosoziale <strong>und</strong> normative Integration);<br />
• sie sich im öffentlichen Raum <strong>und</strong> öffentlichen Einrichtungen angstfrei bewegen<br />
können, insbesondere keiner öffentlichen Stigmatisierung ausgesetzt sind<br />
oder/<strong>und</strong> verbale oder körperliche Gewaltattacken befürchten müssen (= psychosoziale<br />
Integration).<br />
c) auf der gesellschaftlichen Ebene<br />
• sie in ihrem unmittelbaren sozialen Umfeld befriedigende Interaktionsbeziehungen<br />
pflegen können (= soziale Integration);<br />
• auf den Statuslinien/Rangdimensionen Bildung, Erwerbsarbeit, Einkommen – im<br />
Sinn der Teilhabe am Bildungs- <strong>und</strong> Wirtschaftssystem einer Gesellschaft, eine<br />
mittlere Position innehaben oder erwerben können, die es erlaubt, sofern Geldleistungen<br />
dafür notwendig sind, ihre Bedürfnisse <strong>und</strong> legitimen Wünsche zu befriedigen<br />
<strong>und</strong> für die von ihnen Abhängigen (Kinder, Betagte, Kranke usw.) zu<br />
sorgen (= sozioökonomische Integration);<br />
• sie in einer relativ diskriminierungsfreien sozialen Umwelt (Nachbarschaft, Schule,<br />
<strong>Arbeit</strong>splatz, Freizeit, Öffentlichkeit usw.) leben (= Integration in verschiedene<br />
Funktionssysteme);<br />
• sie – ob BürgerIn oder Zugewanderte mit längerem Aufenthaltsstatus – an politischen<br />
Prozessen oder zumindest an der öffentlichen Artikulation von sozialen/<br />
politischen Themen, z.B. über Aktionsgruppen, NGOs usw. teilnehmen können (=<br />
politische Integration);<br />
• sie sich sozialkulturellen Interaktionsfeldern <strong>und</strong> Teilsystemen ihrer Wahl anschliessen<br />
<strong>und</strong> bisherige, bedürfnisbefriedigungsverletzende soziale Systeme kritisieren,<br />
neu mitgestalten oder verlassen können, ohne dadurch die Existenzgr<strong>und</strong>lage<br />
zu verlieren (= sozial abgesicherte Chance der Integrationsverweigerung).<br />
d) auf der Ebene des Sozial- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitswesens<br />
• sie nicht nur über ihre Pflichten, sondern auch über ihre Rechte im Sozial- <strong>und</strong><br />
Ges<strong>und</strong>heitswesen informiert sind <strong>und</strong> zu denjenigen Instanzen <strong>und</strong> Einrichtungen<br />
niederschwelligen Zugang haben, die nach Bedarf eine anwaltschaftliche<br />
Funktion für sie übernehmen können (z.B. Ombudsstellen, Patientenorganisationen<br />
für Patientenrechte, insbesondere bei Freiheitsentzug; Spezialstellen in der<br />
Klinik oder im teilstationären Bereich; Professionelle von Menschenrechtsorganisationen<br />
usw.) (= sozialpolitische Integration) (Kaufman 2011).<br />
Welche(s) dieser allgemeinen Ziele prioritär sind/ist, welche vernachlässigt werden können,<br />
muss, unter Berücksichtigung des Krankheitsverlaufs, im interprofessionellen Team – unter<br />
möglichst breiter Partizipation der Betroffenen – für jedes Individuum <strong>und</strong> sein soziales Umfeld<br />
festgelegt <strong>und</strong> im Verlauf des Unterstützungsprozesses allenfalls abgeändert werden.<br />
Dies gilt umsomehr für die Formulierung spezieller, massgeschneiderter Teilziele. Damit es<br />
nicht zu einer Überforderung sowohl der KlientInnen wie der Professionellen kommt, müssen<br />
unterschiedliche Grade der Zielerfüllung möglich sein, die mit unterschiedlichsten Ressourcen<br />
<strong>und</strong> Methoden erreicht werden können.<br />
21 Ein besonderes Problem, auf das hier nicht eingegangen werden kann, besteht dann, wenn diese kontextbezogenen<br />
Werte <strong>und</strong> Normen Gr<strong>und</strong>rechte <strong>und</strong> Menschenrechte verletzen (vgl. dazu die Aussagen in den „Global<br />
Standards for the Education and Training of the Social Work Profession“, In: Supplement 2007, S. 12-41, in welchen<br />
festgehalten wird, dass subkulturelle Werte <strong>und</strong> Normen zu tolerieren sind, sofern sie die Menschenwürde<br />
<strong>und</strong> Menschenrechte nicht verletzen.<br />
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