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Positionspapier Soziale Arbeit und Psychiatrie - Psychiatrische ...

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lichen, <strong>und</strong> je nachdem kontextspezifischen Verhaltensnormen 21 kennen <strong>und</strong> einhalten<br />

(= psychosoziale <strong>und</strong> normative Integration);<br />

• sie sich im öffentlichen Raum <strong>und</strong> öffentlichen Einrichtungen angstfrei bewegen<br />

können, insbesondere keiner öffentlichen Stigmatisierung ausgesetzt sind<br />

oder/<strong>und</strong> verbale oder körperliche Gewaltattacken befürchten müssen (= psychosoziale<br />

Integration).<br />

c) auf der gesellschaftlichen Ebene<br />

• sie in ihrem unmittelbaren sozialen Umfeld befriedigende Interaktionsbeziehungen<br />

pflegen können (= soziale Integration);<br />

• auf den Statuslinien/Rangdimensionen Bildung, Erwerbsarbeit, Einkommen – im<br />

Sinn der Teilhabe am Bildungs- <strong>und</strong> Wirtschaftssystem einer Gesellschaft, eine<br />

mittlere Position innehaben oder erwerben können, die es erlaubt, sofern Geldleistungen<br />

dafür notwendig sind, ihre Bedürfnisse <strong>und</strong> legitimen Wünsche zu befriedigen<br />

<strong>und</strong> für die von ihnen Abhängigen (Kinder, Betagte, Kranke usw.) zu<br />

sorgen (= sozioökonomische Integration);<br />

• sie in einer relativ diskriminierungsfreien sozialen Umwelt (Nachbarschaft, Schule,<br />

<strong>Arbeit</strong>splatz, Freizeit, Öffentlichkeit usw.) leben (= Integration in verschiedene<br />

Funktionssysteme);<br />

• sie – ob BürgerIn oder Zugewanderte mit längerem Aufenthaltsstatus – an politischen<br />

Prozessen oder zumindest an der öffentlichen Artikulation von sozialen/<br />

politischen Themen, z.B. über Aktionsgruppen, NGOs usw. teilnehmen können (=<br />

politische Integration);<br />

• sie sich sozialkulturellen Interaktionsfeldern <strong>und</strong> Teilsystemen ihrer Wahl anschliessen<br />

<strong>und</strong> bisherige, bedürfnisbefriedigungsverletzende soziale Systeme kritisieren,<br />

neu mitgestalten oder verlassen können, ohne dadurch die Existenzgr<strong>und</strong>lage<br />

zu verlieren (= sozial abgesicherte Chance der Integrationsverweigerung).<br />

d) auf der Ebene des Sozial- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitswesens<br />

• sie nicht nur über ihre Pflichten, sondern auch über ihre Rechte im Sozial- <strong>und</strong><br />

Ges<strong>und</strong>heitswesen informiert sind <strong>und</strong> zu denjenigen Instanzen <strong>und</strong> Einrichtungen<br />

niederschwelligen Zugang haben, die nach Bedarf eine anwaltschaftliche<br />

Funktion für sie übernehmen können (z.B. Ombudsstellen, Patientenorganisationen<br />

für Patientenrechte, insbesondere bei Freiheitsentzug; Spezialstellen in der<br />

Klinik oder im teilstationären Bereich; Professionelle von Menschenrechtsorganisationen<br />

usw.) (= sozialpolitische Integration) (Kaufman 2011).<br />

Welche(s) dieser allgemeinen Ziele prioritär sind/ist, welche vernachlässigt werden können,<br />

muss, unter Berücksichtigung des Krankheitsverlaufs, im interprofessionellen Team – unter<br />

möglichst breiter Partizipation der Betroffenen – für jedes Individuum <strong>und</strong> sein soziales Umfeld<br />

festgelegt <strong>und</strong> im Verlauf des Unterstützungsprozesses allenfalls abgeändert werden.<br />

Dies gilt umsomehr für die Formulierung spezieller, massgeschneiderter Teilziele. Damit es<br />

nicht zu einer Überforderung sowohl der KlientInnen wie der Professionellen kommt, müssen<br />

unterschiedliche Grade der Zielerfüllung möglich sein, die mit unterschiedlichsten Ressourcen<br />

<strong>und</strong> Methoden erreicht werden können.<br />

21 Ein besonderes Problem, auf das hier nicht eingegangen werden kann, besteht dann, wenn diese kontextbezogenen<br />

Werte <strong>und</strong> Normen Gr<strong>und</strong>rechte <strong>und</strong> Menschenrechte verletzen (vgl. dazu die Aussagen in den „Global<br />

Standards for the Education and Training of the Social Work Profession“, In: Supplement 2007, S. 12-41, in welchen<br />

festgehalten wird, dass subkulturelle Werte <strong>und</strong> Normen zu tolerieren sind, sofern sie die Menschenwürde<br />

<strong>und</strong> Menschenrechte nicht verletzen.<br />

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