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Die soH als Arbeitgeberin - Solothurner Spitäler AG

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Wichtige Punkte zu den<br />

Anstellungsbedingungen<br />

für Mitarbeitende aus<br />

nicht-ärztlichen Bereichen<br />

<strong>Die</strong> <strong>soH</strong> <strong>als</strong><br />

<strong>Arbeitgeberin</strong><br />

<strong>Die</strong> <strong>Solothurner</strong> <strong>Spitäler</strong> <strong>AG</strong> (<strong>soH</strong>) schliesst die fünf öffentlichen <strong>Spitäler</strong> des<br />

Kantons Solothurn zu einer gemeinnützigen Aktiengesellschaft zusammen. In<br />

unserer Organisation arbeiten rund 3’500 Mitarbeitende aus den verschiedensten<br />

Berufsgruppen. Nachfolgend werden die wichtigsten Punkte betreffend<br />

Ihrem Arbeitsverhältnis (Anstellungsbedingungen) kurz zusammengefasst:<br />

Gesamtarbeitsvertrag (GAV)<br />

Mitarbeitende der <strong>soH</strong> sind dem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) des Kantons<br />

Solothurn unterstellt. Sie finden den GAV jederzeit aktualisiert im Internet<br />

unter:<br />

www.so.ch/departemente/finanzen/personalamt/anstellungsregelungen/gav<br />

Lohn<br />

<strong>Die</strong> Löhne unserer Mitarbeitenden setzen sich zusammen aus einem<br />

funktionsabhängigen Grundlohn, einem Erfahrungsanteil und einem<br />

Leistungsbonus:<br />

1. Grundlohn: Lohnklasse für die jeweilige Funktion gemäss dem<br />

Einreihungsplan.<br />

2. Erfahrungszuschlag: Jährlicher Anstieg der Erfahrungsstufe bei<br />

Erfüllung verschiedener Kriterien.<br />

3. Leistungsbonus: Der Leistungsbonus (Lebo) wird jährlich in Anlehnung<br />

an die individuelle Mitarbeitendenbeurteilung (MAB) festgesetzt.<br />

Weitere Informationen zum Lohnsystem und zu den Lohnnebenleistungen<br />

erhalten Sie unter:<br />

www.so.ch/departemente/finanzen/personalamt/anstellungsregelungen/lohnsystem<br />

www.so.ch/departemente/finanzen/personalamt/anstellungsregelungen/gav<br />

Arbeitszeit<br />

SOJAZ ist das solothurnische Jahresarbeitszeitmodell. <strong>Die</strong> wöchentliche<br />

Sollarbeitszeit beträgt für Mitarbeitende aus nicht-ärztlichen Bereichen bei<br />

vollem Beschäftigungsgrad 42 Stunden. <strong>Die</strong> Festlegung der individuellen<br />

Arbeitszeiten findet in Absprache mit der vorgesetzten Person statt. Dabei<br />

sollen die betrieblichen und die persönlichen Bedürfnisse soweit wie möglich<br />

aufeinander abgestimmt werden.<br />

Probezeit<br />

<strong>Die</strong> Probezeit im unbefristeten Anstellungsverhältnis dauert 3 Monate. Sie<br />

kann vertraglich um höchstens 3 Monate verlängert oder zu Beginn auf<br />

höchstens 6 Monate festgesetzt werden.<br />

Beim befristeten Anstellungsverhältnis gilt eine Probezeit nur, wenn diese im<br />

Anstellungsvertrag vereinbart wird.


Ferien<br />

Bis 20. Altersjahr 25 Tage<br />

21. – 49. Altersjahr 23 Tage<br />

50. – 59. Altersjahr 25 Tage<br />

ab 60. Altersjahr 30 Tage<br />

Lohnfortzahlung und Krankentaggeld<br />

Anspruch auf die Fortzahlung des vollen Lohnes bei Krankheit und Unfall<br />

bei unbefristeter Anstellung:<br />

- während der Probezeit 6 Monate<br />

- nach Ablauf der Probezeit 12 Monate. In diesem Falle besteht nach<br />

Ablauf der Lohnfortzahlung während weiteren 12 Monaten ein Anspruch auf<br />

Krankentaggeld in der Höhe von 70% (bei Krankheit) oder 80% (bei Unfall)<br />

des früheren Monatslohnes.<br />

Volle Lohnfortzahlung bei befristeter Anstellung:<br />

- im 1. <strong>Die</strong>nstjahr 3 Monate<br />

- im 2. <strong>Die</strong>nstjahr 6 Monate<br />

- ab dem 3. <strong>Die</strong>nstjahr 12 Monate<br />

Es besteht nach Ablauf der Lohnfortzahlung kein Anspruch auf ein<br />

Krankentaggeld.<br />

<strong>Die</strong> Lohnfortzahlungspflicht erlischt in jedem Fall nach Ablauf der Befristung<br />

bzw. am Ende des Anstellungsverhältnisses.<br />

Mutterschaftsurlaub<br />

Bei unbefristeter Anstellung:<br />

Anspruch auf bezahlten Mutterschaftsurlaub während 16 Wochen.<br />

Bei befristeter Anstellung:<br />

- im 1. und 2. <strong>Die</strong>nstjahr für die Dauer von 14 Wochen<br />

- ab dem 3. <strong>Die</strong>nstjahr für die Dauer von 16 Wochen<br />

Der Anspruch auf bezahlten Mutterschaftsurlaub erlischt in jedem Fall am<br />

Ende des Anstellungsverhältnisses.<br />

Pensionskasse<br />

Als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter sind Sie obligatorisch bei der Kantonalen<br />

Pensionskasse Solothurn (PKSO) versichert.<br />

Weitere Einzelheiten hierzu ersehen Sie im Internet unter:<br />

www.pk.so.ch<br />

Kinderkrippen und Beiträge an familienergänzende Kinderbetreuung<br />

An den Standorten Solothurn und Olten betreibt die <strong>soH</strong> eigene Kinderkrippen,<br />

welche die professionelle Betreuung der Kinder berufstätiger Mitarbeitenden<br />

der <strong>soH</strong> übernehmen. An den Standorten Grenchen und Psychiatrische Klinik<br />

Langendorf besteht ein Abkommen mit privaten Kinderkrippen. Weitere<br />

Informationen erhalten Sie aus dem internen Reglement der Kinderkrippen.<br />

Zudem haben alle Mitarbeitenden mit Kindern im Alter bis zu 10 Jahren<br />

Anspruch auf einen Beitrag an die familienergänzende Kinderbetreuung, wenn<br />

beide Eltern berufstätig sind oder der Mitarbeiter bzw. die Mitarbeiterin allein<br />

erziehend ist und die Kinder fremdbetreut werden.<br />

Unter www.so-H.ch finden Sie weitere interessante Informationen zu unserem<br />

Unternehmen!<br />

<strong>Solothurner</strong> <strong>Spitäler</strong> <strong>AG</strong>, Personaldienste, Schlössliweg 2-6, 4500 Solothurn

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