Die soH als Arbeitgeberin - Solothurner Spitäler AG
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Wichtige Punkte zu den<br />
Anstellungsbedingungen<br />
für Mitarbeitende aus<br />
nicht-ärztlichen Bereichen<br />
<strong>Die</strong> <strong>soH</strong> <strong>als</strong><br />
<strong>Arbeitgeberin</strong><br />
<strong>Die</strong> <strong>Solothurner</strong> <strong>Spitäler</strong> <strong>AG</strong> (<strong>soH</strong>) schliesst die fünf öffentlichen <strong>Spitäler</strong> des<br />
Kantons Solothurn zu einer gemeinnützigen Aktiengesellschaft zusammen. In<br />
unserer Organisation arbeiten rund 3’500 Mitarbeitende aus den verschiedensten<br />
Berufsgruppen. Nachfolgend werden die wichtigsten Punkte betreffend<br />
Ihrem Arbeitsverhältnis (Anstellungsbedingungen) kurz zusammengefasst:<br />
Gesamtarbeitsvertrag (GAV)<br />
Mitarbeitende der <strong>soH</strong> sind dem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) des Kantons<br />
Solothurn unterstellt. Sie finden den GAV jederzeit aktualisiert im Internet<br />
unter:<br />
www.so.ch/departemente/finanzen/personalamt/anstellungsregelungen/gav<br />
Lohn<br />
<strong>Die</strong> Löhne unserer Mitarbeitenden setzen sich zusammen aus einem<br />
funktionsabhängigen Grundlohn, einem Erfahrungsanteil und einem<br />
Leistungsbonus:<br />
1. Grundlohn: Lohnklasse für die jeweilige Funktion gemäss dem<br />
Einreihungsplan.<br />
2. Erfahrungszuschlag: Jährlicher Anstieg der Erfahrungsstufe bei<br />
Erfüllung verschiedener Kriterien.<br />
3. Leistungsbonus: Der Leistungsbonus (Lebo) wird jährlich in Anlehnung<br />
an die individuelle Mitarbeitendenbeurteilung (MAB) festgesetzt.<br />
Weitere Informationen zum Lohnsystem und zu den Lohnnebenleistungen<br />
erhalten Sie unter:<br />
www.so.ch/departemente/finanzen/personalamt/anstellungsregelungen/lohnsystem<br />
www.so.ch/departemente/finanzen/personalamt/anstellungsregelungen/gav<br />
Arbeitszeit<br />
SOJAZ ist das solothurnische Jahresarbeitszeitmodell. <strong>Die</strong> wöchentliche<br />
Sollarbeitszeit beträgt für Mitarbeitende aus nicht-ärztlichen Bereichen bei<br />
vollem Beschäftigungsgrad 42 Stunden. <strong>Die</strong> Festlegung der individuellen<br />
Arbeitszeiten findet in Absprache mit der vorgesetzten Person statt. Dabei<br />
sollen die betrieblichen und die persönlichen Bedürfnisse soweit wie möglich<br />
aufeinander abgestimmt werden.<br />
Probezeit<br />
<strong>Die</strong> Probezeit im unbefristeten Anstellungsverhältnis dauert 3 Monate. Sie<br />
kann vertraglich um höchstens 3 Monate verlängert oder zu Beginn auf<br />
höchstens 6 Monate festgesetzt werden.<br />
Beim befristeten Anstellungsverhältnis gilt eine Probezeit nur, wenn diese im<br />
Anstellungsvertrag vereinbart wird.
Ferien<br />
Bis 20. Altersjahr 25 Tage<br />
21. – 49. Altersjahr 23 Tage<br />
50. – 59. Altersjahr 25 Tage<br />
ab 60. Altersjahr 30 Tage<br />
Lohnfortzahlung und Krankentaggeld<br />
Anspruch auf die Fortzahlung des vollen Lohnes bei Krankheit und Unfall<br />
bei unbefristeter Anstellung:<br />
- während der Probezeit 6 Monate<br />
- nach Ablauf der Probezeit 12 Monate. In diesem Falle besteht nach<br />
Ablauf der Lohnfortzahlung während weiteren 12 Monaten ein Anspruch auf<br />
Krankentaggeld in der Höhe von 70% (bei Krankheit) oder 80% (bei Unfall)<br />
des früheren Monatslohnes.<br />
Volle Lohnfortzahlung bei befristeter Anstellung:<br />
- im 1. <strong>Die</strong>nstjahr 3 Monate<br />
- im 2. <strong>Die</strong>nstjahr 6 Monate<br />
- ab dem 3. <strong>Die</strong>nstjahr 12 Monate<br />
Es besteht nach Ablauf der Lohnfortzahlung kein Anspruch auf ein<br />
Krankentaggeld.<br />
<strong>Die</strong> Lohnfortzahlungspflicht erlischt in jedem Fall nach Ablauf der Befristung<br />
bzw. am Ende des Anstellungsverhältnisses.<br />
Mutterschaftsurlaub<br />
Bei unbefristeter Anstellung:<br />
Anspruch auf bezahlten Mutterschaftsurlaub während 16 Wochen.<br />
Bei befristeter Anstellung:<br />
- im 1. und 2. <strong>Die</strong>nstjahr für die Dauer von 14 Wochen<br />
- ab dem 3. <strong>Die</strong>nstjahr für die Dauer von 16 Wochen<br />
Der Anspruch auf bezahlten Mutterschaftsurlaub erlischt in jedem Fall am<br />
Ende des Anstellungsverhältnisses.<br />
Pensionskasse<br />
Als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter sind Sie obligatorisch bei der Kantonalen<br />
Pensionskasse Solothurn (PKSO) versichert.<br />
Weitere Einzelheiten hierzu ersehen Sie im Internet unter:<br />
www.pk.so.ch<br />
Kinderkrippen und Beiträge an familienergänzende Kinderbetreuung<br />
An den Standorten Solothurn und Olten betreibt die <strong>soH</strong> eigene Kinderkrippen,<br />
welche die professionelle Betreuung der Kinder berufstätiger Mitarbeitenden<br />
der <strong>soH</strong> übernehmen. An den Standorten Grenchen und Psychiatrische Klinik<br />
Langendorf besteht ein Abkommen mit privaten Kinderkrippen. Weitere<br />
Informationen erhalten Sie aus dem internen Reglement der Kinderkrippen.<br />
Zudem haben alle Mitarbeitenden mit Kindern im Alter bis zu 10 Jahren<br />
Anspruch auf einen Beitrag an die familienergänzende Kinderbetreuung, wenn<br />
beide Eltern berufstätig sind oder der Mitarbeiter bzw. die Mitarbeiterin allein<br />
erziehend ist und die Kinder fremdbetreut werden.<br />
Unter www.so-H.ch finden Sie weitere interessante Informationen zu unserem<br />
Unternehmen!<br />
<strong>Solothurner</strong> <strong>Spitäler</strong> <strong>AG</strong>, Personaldienste, Schlössliweg 2-6, 4500 Solothurn