Wasserpreiskontrolle in Niedersachsen - Niedersächsisches ...
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Preise<br />
• Preise werden im Rahmen e<strong>in</strong>es privatrechtlich ausgestalteten<br />
Leistungsverhältnisses auf vertraglicher Basis gemäß der<br />
Verordnung über Allgeme<strong>in</strong>e Bed<strong>in</strong>gungen für die Versorgung<br />
mit Wasser (AVBWasserV) vom 20.06.1980 (BGBl. I, S. 750 ff)<br />
erhoben.<br />
• In e<strong>in</strong>em Wasserversorgungsvertrag vere<strong>in</strong>barte Preise<br />
unterliegen ke<strong>in</strong>er Genehmigungspflicht.<br />
• Kartellrechtliche Missbrauchsaufsicht<br />
• § 315 BGB Überprüfung der Billigkeit des Preises<br />
<strong>Niedersächsisches</strong> M<strong>in</strong>isterium<br />
für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr<br />
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