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Wasserpreiskontrolle in Niedersachsen - Niedersächsisches ...

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• Geklärt:<br />

> Kartellbehörden können im Rahmen e<strong>in</strong>er Preismissbrauchsaufsicht, die<br />

sich gegen privatrechtlich handelnde Unternehmen richtet, auch von<br />

öffentlich-rechtlichen Wasserversorgern Auskünfte im S<strong>in</strong>ne des § 59 GWB<br />

verlangen.<br />

> Die Anordnung e<strong>in</strong>es Anschluss- und Benutzungszwangs war für den BGH<br />

im vorliegenden Fall nicht maßgeblich.<br />

> Stattdessen wird festgestellt, dass die öffentlich-rechtliche und die<br />

privatrechtliche Ausgestaltung der Leistungsbeziehung im Fall der<br />

Wasserversorgung weitgehend austauschbar s<strong>in</strong>d (Rz 11).<br />

<strong>Niedersächsisches</strong> M<strong>in</strong>isterium<br />

für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr<br />

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