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Wasserpreiskontrolle in Niedersachsen - Niedersächsisches ...

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Weiteres Vorgehen der LKB <strong>Niedersachsen</strong> nach der<br />

Entscheidung des BGH im Fall „Zweckverband<br />

Niederbarnim“<br />

BGH Beschluss vom 18.10.2011-KVR 9/11 „Niederbarnimer<br />

Wasserverband“ :<br />

• Denn die öffentlich-rechtliche Ausgestaltung des Leistungsverhältnisses<br />

e<strong>in</strong>es Wasserversorgers zu se<strong>in</strong>en Abnehmern steht jedenfalls se<strong>in</strong>er<br />

E<strong>in</strong>ordnung als Unternehmen im S<strong>in</strong>ne des § 59 Abs. 1 GWB nicht<br />

entgegen." (Rn. 12)<br />

• Offen gelassen:<br />

Ob öffentlich-rechtlich organisierte Wasserversorger auch bei öffentlichrechtlicher<br />

Ausgestaltung der Leistungsbeziehungen zu ihren Abnehmern<br />

grundsätzlich als Unternehmen im kartellrechtlichen S<strong>in</strong>ne anzusehen s<strong>in</strong>d.<br />

(Rn. 11)<br />

<strong>Niedersächsisches</strong> M<strong>in</strong>isterium<br />

für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr<br />

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