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Wasserpreiskontrolle in Niedersachsen - Niedersächsisches ...

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Grundlagen der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht über Wasserpreise und Grundsatzbeschluss des BGH vom 02.02.2010<br />

„enwag – Wasserpreise Wetzlar“<br />

BGH-Beschluss v. 02.02.2010 zu „Ungünstigere Preise“<br />

• Typfallbildung der Kartellbehörden wird gebilligt, die Grund- und<br />

Kubikmeterpreis e<strong>in</strong>bezieht und Jahresgesamtpreis bildet, von dem<br />

die länderspezifischen „Grundwasserabgaben“ abzuziehen s<strong>in</strong>d.<br />

• Baukostenzuschüsse müssen nicht berücksichtigt werden (Rz 40).<br />

Ggf. Berücksichtigung ger<strong>in</strong>gerer Baukostenzuschüsse <strong>in</strong> der<br />

„Rechtfertigung der Preise“, was vom WVU darzulegen und zu<br />

beweisen wäre.<br />

<strong>Niedersächsisches</strong> M<strong>in</strong>isterium<br />

für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr<br />

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