Wasserpreiskontrolle in Niedersachsen - Niedersächsisches ...
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Grundlagen der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht über Wasserpreise und Grundsatzbeschluss des BGH vom 02.02.2010<br />
„enwag – Wasserpreise Wetzlar“<br />
• Vergleichsmarktpr<strong>in</strong>zip -<br />
ungünstigere Preise (II)<br />
Liegen ungünstigere Preise i.S. von § 103 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2 GWB a.F.<br />
vor?<br />
> Vergleich der Preise für typisierte Abnahmefälle<br />
- 80 m³/a (2-Personen-Haushalt)<br />
- 150 m³/a (E<strong>in</strong>familienhaus),<br />
- 400 m³/a (5 Wohne<strong>in</strong>heiten),<br />
- 1.300 m³/a (15 Wohne<strong>in</strong>heiten).<br />
> § 103 Abs. 5 Satz Nr. 2 GWB a.F. setzt nicht voraus, dass die<br />
beanstandeten Preise die Vergleichspreise erheblich übersteigen; jede<br />
Forderung ungünstigerer Preise könnte e<strong>in</strong>en Missbrauch bedeuten.<br />
<strong>Niedersächsisches</strong> M<strong>in</strong>isterium<br />
für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr<br />
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