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Wasserpreiskontrolle in Niedersachsen - Niedersächsisches ...

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Grundlagen der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht über Wasserpreise und Grundsatzbeschluss des BGH vom 02.02.2010<br />

„enwag – Wasserpreise Wetzlar“<br />

• Vergleichsmarktpr<strong>in</strong>zip -<br />

ungünstigere Preise (II)<br />

Liegen ungünstigere Preise i.S. von § 103 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2 GWB a.F.<br />

vor?<br />

> Vergleich der Preise für typisierte Abnahmefälle<br />

- 80 m³/a (2-Personen-Haushalt)<br />

- 150 m³/a (E<strong>in</strong>familienhaus),<br />

- 400 m³/a (5 Wohne<strong>in</strong>heiten),<br />

- 1.300 m³/a (15 Wohne<strong>in</strong>heiten).<br />

> § 103 Abs. 5 Satz Nr. 2 GWB a.F. setzt nicht voraus, dass die<br />

beanstandeten Preise die Vergleichspreise erheblich übersteigen; jede<br />

Forderung ungünstigerer Preise könnte e<strong>in</strong>en Missbrauch bedeuten.<br />

<strong>Niedersächsisches</strong> M<strong>in</strong>isterium<br />

für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr<br />

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